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Ausbildungsberuf
Geigenbauer/in

Nachfolgend findest Du viele Informationen über diesen Ausbildungsberuf.

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Die Tätigkeit im Überblick

Geigenbauer/innen stellen Streichinstrumente her und justieren sie.

Die Ausbildung im Überblick

Geigenbauer/in ist ein 3-jähriger anerkannter Ausbildungsberuf im Handwerk.

Arbeitsbereiche/Branchen

Geigenbauer/innen finden Beschäftigung in Betrieben des Geigenbauer-Handwerks.

Zugangsvoraussetzung

Zugang zur Tätigkeit

In der Regel benötigt man eine abgeschlossene Berufsausbildung als Geigenbauer/in.

Zugangsvoraussetzungen für die Ausbildung

Rechtlich ist keine bestimmte Vorbildung vorgeschrieben.

Zugangsvoraussetzungen für die Ausbildung

Voraussetzung für den Zugang zu einer dualen Ausbildung ist ein Ausbildungsvertrag mit einem Ausbildungsbetrieb. Die Ausbildungsbetriebe suchen sich Auszubildende nach eigenen Kriterien (z.B. schulische Vorbildung) aus.

Jugendliche unter 18 Jahren müssen eine ärztliche Bescheinigung über eine Erstuntersuchung vorlegen.

Schulische Vorbildung in der Praxis

Im Jahr 2021 gab es drei Ausbildungsanfänger/innen. Alle zukünftigen Geigenbauer/innen verfügten über die Hochschulreife .

Quelle:

Die Angaben orientieren sich an den Informationen des Datensystems Auszubildende (DAZUBI) des Bundesinstituts für Berufsbildung (BIBB).

Wichtige Schulfächer

Vertiefte Kenntnisse in folgenden Schulfächern bilden gute Voraussetzungen für eine erfolgreiche Ausbildung:

Physik:

Für die Qualität der Instrumente ist es wichtig, die Werkstoffeigenschaften zu berücksichtigen, etwa Holzsorten oder Lackierungen nach ihren Auswirkungen auf die Klangfarbe des Instruments auszuwählen. Physikkenntnisse, z.B. über Materialelastizität und -dichte, Klang oder Akustik, sind in der Ausbildung hilfreich.

Mathematik:

Angehende Geigenbauer/innen berechnen Flächenaufteilungen, fertigen Skizzen und Schablonen an, übertragen Maße und rechnen diese um. Zudem kalkulieren sie Preise für den Verkauf. Mathematikkenntnisse sind daher wichtig.

Werken/Technik:

Kenntnisse im und Freude am handwerklichen Arbeiten sind für diese Ausbildung unverzichtbar, da man Werkstoffe manuell und maschinell bearbeitet. Außerdem sind Kenntnisse im technischen Zeichnen hilfreich.

Musik:

Musikalische Fähigkeiten, insbesondere Kenntnisse im Geigenspiel, sind z.B. für das Regulieren des Klangs und das Stimmen der Instrumente nützlich.

Deutsch:

Wenn angehende Geigenbauer/innen z.B. Verkaufsgespräche führen oder Kunden über Reparatur- bzw. Restaurierungsmöglichkeiten beraten, ist gute mündliche Ausdrucksfähigkeit von Vorteil.

Anerkennung von ausländischen Qualifikationen

Die Tätigkeit als Geigenbauer/in ist nicht reglementiert.

Um mit einem im Ausland erworbenen Abschluss in diesem Beruf zu arbeiten, ist keine berufliche Anerkennung notwendig. Jedoch kann eine Feststellung der Gleichwertigkeit deutschen Arbeitgebern helfen, die im Ausland erworbenen beruflichen Fähigkeiten besser zu beurteilen.

Informationen zur Feststellung der Gleichwertigkeit bietet das Informationsportal der Bundesregierung zur Anerkennung ausländischer Berufsqualifikationen: www.anerkennung-in-deutschland.de

Zuständige Stellen sind die örtlichen Handwerkskammern. Bei der Suche nach der zuständigen Stelle für die berufliche Anerkennung helfen der Anerkennungs-Finder und die Fachstelle Beratung und Qualifizierung des IQ-Netzwerks weiter.

Weiterführende Informationen zu Leben und Arbeiten in Deutschland:

Ausbildung

Ausbildungsinhalte

Im Ausbildungsbetrieb lernen die Auszubildenden beispielsweise:

  • wie Entwürfe für Streichinstrumente gestaltet werden und was bei der Arbeit mit Schablonen und beim Übertragen der Maße und Konturen auf das Werkstück wichtig ist

  • welche Werkzeuge, Geräte und Maschinen zum Einsatz kommen und wie man sie einrichtet und bedient, pflegt und instand hält

  • was bei der Auswahl der Hölzer beachtet werden muss und wie man die Oberflächen behandelt, z.B. durch Wässern und Schleifen, Beizen und Lackieren

  • wie die Werkstoffe manuell und maschinell zu bearbeiten sind, z.B. durch Sägen, Hobeln und Bohren, und wie man sie verbindet, z.B. durch Kleben oder Fugen

  • was bei der Herstellung des Korpus zu beachten ist

  • wie Hälse einschließlich der Schnecke, Griffbretter und Sättel hergestellt werden

  • wie man Korpusse einpasst und verleimt, Griffbretter und Obersättel aufleimt und Griffe und Halsfüße fertigstellt

  • wie man ein Streichinstrument spielfertig macht

  • was beim Reparieren von Streichinstrumenten zu beachten ist

  • wie man Kunden beim Kauf eines Streichinstruments oder bei der Entgegennahme einer Reparatur berät

Darüber hinaus werden während der gesamten Ausbildung Kenntnisse über Themen wie Rechte und Pflichten während der Ausbildung, Organisation des Ausbildungsbetriebs und Umweltschutz vermittelt.

In der Berufsschule erwirbt man weitere Kenntnisse:

  • auf berufsspezifischen Gebieten (z.B. Streichinstrumente vermarkten)

  • in allgemeinbildenden Fächern wie Deutsch und Wirtschafts- und Sozialkunde

Zusatzqualifikationen

Die Zusatzqualifikation "Europaassistent/in" eröffnet für Auszubildende mit einem mittleren Bildungsabschluss die Möglichkeit, interkulturelle Kompetenzen aufzubauen, Fremdsprachenkenntnisse zu verbessern und sich fachlich - über die Erstausbildung hinaus - zu bilden. Bestandteile der Zusatzqualifikation sind ein besonderer Berufsschulunterricht (z.B. Europäisches Waren- und Wirtschaftsrecht) und ein mehrwöchiges Praktikum im Ausland. Weitere Informationen erteilt z.B.:

Europaassistent/in

Zusatzqualifikationen

Zusatzqualifikationen, die man während der Ausbildung erwirbt, können den Berufseinstieg erleichtern. Sie umfassen z.B.:

  • Zusätzliche Inhalte, die nicht in der Ausbildungsordnung eines Berufs vorgeschrieben sind. Sie werden zu vielen unterschiedlichen Themen angeboten: AusbildungPlus

  • Kodifizierte Zusatzqualifikationen: berufsbezogene, in der Ausbildungsordnung eines Berufs verankerte Qualifikationseinheiten, die freiwillig gewählt werden können. Sie werden im Rahmen der Abschlussprüfung geprüft.

  • Schulabschlüsse (z.B. Fachhochschulreife)

Zusatzqualifikationen können ggf. auch im Ausland erworben werden.

Ausbildungsaufbau

Die Ausbildung wird parallel im Ausbildungsbetrieb und in der Berufsschule durchgeführt. Der Berufsschulunterricht findet an bestimmten Wochentagen oder in Blockform statt.

Auszug aus dem Ausbildungsrahmenplan und dem Rahmenlehrplan

1. - 18. Ausbildungsmonat:

Ausbildung im Betrieb und nach Bedarf in überbetrieblichen Lehrgängen:

  • Erstellen von Entwürfen zur Gestaltung von Streichinstrumenten

  • Messen, Prüfen, Anreißen sowie Übertragen von Maßen und Konturen

  • Auswählen und Handhaben von Werkzeugen sowie Auswählen, Einrichten und Warten von Maschinen und Geräten

  • Auswählen, Be- und Verarbeiten und Lagern von Hölzern und von Werk- und Hilfsstoffen

  • Herstellen von Verbindungen

  • Herstellen von Oberflächen

  • Herstellen von Korpussen

1. und 2. Ausbildungsjahr:

Ausbildung in der Berufsschule in den Lernfeldern:

  • 1. Ausbildungsjahr:

    • Beruf und Betrieb präsentieren

    • Entwürfe von Instrumenten erstellen und Mensuren berechnen

    • Schablonen, Formen und Spezialwerkzeuge herstellen

    • Werkstoffe vorbereiten und lagern

    • Hälse sowie deren Verbindungen herstellen

  • 2. Ausbildungsjahr:

    • Korpusse und Verbindungen herstellen

    • Griffbretter und Stege herstellen

    • Oberflächen beschichten

Zwischenprüfung am Ende des 2. Ausbildungsjahres

19. - 36. Ausbildungsmonat:

Ausbildung im Betrieb und nach Bedarf in überbetrieblichen Lehrgängen:

  • Vertiefen der Kenntnisse und Fertigkeiten aus den ersten 18 Monaten

  • Herstellen von Hälsen

  • Zusammenfügen von Hälsen und Korpussen

  • Spielfertigmachen von Streichinstrumenten

  • Prüfen von Klang und Funktionsfähigkeit

  • Reparieren von Streichinstrumenten

3. Ausbildungsjahr:

Ausbildung in der Berufsschule in den Lernfeldern:

  • Bögen beziehen

  • Instrumente spielfertig machen

  • Instrumente vermarkten

  • Instrumente reparieren

Gesellenprüfung nach dem 3. Ausbildungsjahr

Ausbildungsvergütung

Die Ausbildungsvergütung für eine duale Ausbildung wird vom Ausbildungsbetrieb gezahlt und richtet sich bei tarifgebundenen Betrieben nach tarifvertraglichen Vereinbarungen. Auszubildenden ist eine angemessene Vergütung zu gewähren. Die Angemessenheit einer Ausbildungsvergütung wird für Ausbildungen, die in 2020 und später beginnen, durch das Berufsbildungsgesetz über die Mindestvergütung geregelt. Findet die Ausbildung in schulischer Form statt (z.B. an einer Berufsfachschule oder im 1. Ausbildungsjahr als Berufsgrundbildungsjahr BGJ), wird keine Ausbildungsvergütung gezahlt.

Beispiel Tischlerhandwerk (monatlich brutto - je nach Bundesland):

1. Ausbildungsjahr: € 566 bis € 800

2. Ausbildungsjahr: € 701 bis € 900

3. Ausbildungsjahr: € 837 bis € 1.000

Quellen:

Tarifinformationen des Bundes und der Länder (z.B. Bundesministerium für Arbeit und Soziales, WSI-Tarifarchiv, Tarifarchive der Bundesländer)

Hinweis: Diese Angaben dienen der Orientierung. Ansprüche können daraus nicht abgeleitet werden.

Ausbildungsvergütung

Laut Berufsbildungsgesetz ist der Ausbildungsbetrieb verpflichtet, den Auszubildenden eine angemessene Ausbildungsvergütung zu gewähren. Zu deren Festlegung schreibt das Gesetz eine Mindestvergütung vor. Abweichungen davon sind nur im Rahmen der Regelungen des Gesetzes möglich.

Einfluss auf die Höhe der Ausbildungsvergütung haben der Ausbildungsbereich (z.B. Industrie und Handel, Handwerk), die Branche und die Region, in denen die Ausbildung erfolgt.

Ausbildungskosten

Die Ausbildung im Betrieb ist für die Auszubildenden kostenfrei. Ggf. entstehen Kosten, z.B. für Lernmittel, Fahrten zur Ausbildungsstätte oder für auswärtige Unterbringung.

Förderungsmöglichkeiten

Unter bestimmten Bedingungen können Auszubildende Berufsausbildungsbeihilfe (BAB) erhalten.

Informationen der Bundesagentur für Arbeit: Berufsausbildungsbeihilfe (BAB)

Ausbildungsdauer

3 Jahre

Ausbildungsdauer - Verkürzungen/Verlängerungen

Ausbildungsdauer

Bei einer Ausbildung in Vollzeit beträgt die Ausbildungsdauer 2, 3 oder 3,5 Jahre. Wenn es im Berufsausbildungsvertrag vereinbart wird, kann die Ausbildung ggf. auch in Teilzeit durchgeführt werden. Dadurch verlängert sich die Ausbildungsdauer, höchstens jedoch bis zum Eineinhalbfachen der Dauer, die für die betreffende Ausbildung in Vollzeit festgelegt ist.

Ausbildungsverkürzungen und -verlängerungen

Ausbildungsverkürzungen und -verlängerungen sind im Berufsbildungsgesetz sowie ggf. in der jeweiligen Ausbildungsordnung geregelt.

Verkürzung:

Wenn das Ausbildungsziel auch in kürzerer Zeit erreicht werden kann, besteht die Möglichkeit, die Ausbildungszeit zu verkürzen. Auszubildende und Ausbildungsbetrieb müssen hierfür gemeinsam einen Antrag an die zuständige Stelle (z.B. die jeweilige Kammer) stellen.

Wer bereits einen entsprechenden berufsbildenden Bildungsgang besucht hat, kann sich diesen ggf. auf seine Ausbildung anrechnen lassen. Die Bundesländer bestimmen die jeweiligen Anrechnungsmöglichkeiten.

Landesregelungen zur Anrechnung von schulischen Berufsgrundbildungsjahren bzw. Berufsfachschulausbildungen auf die Ausbildungszeit liegen aus folgenden Bundesländern vor:

Hinweis: Diese Angaben gelten für anerkannte Ausbildungsberufe. Für den Beruf Schiffsmechaniker/in gelten abweichende Regelungen.

Verlängerung:

In Ausnahmefällen kann die zuständige Stelle die Ausbildungszeit verlängern, wenn dies erforderlich ist.

Abschluss-/Berufsbezeichnungen

Abschlussbezeichnung

Geigenbauer/Geigenbauerin

Ausbildungssituation

Auf folgende Bedingungen und Anforderungen sollte man sich einstellen:

Im Betrieb

  • Praktische Mitarbeit (unter Anleitung): z.B. Holz sägen, hobeln, schleifen und schnitzen, Instrumententeile zusammensetzen, Lack auftragen

  • Umgebung: Holzstaub und Maschinenlärm in der Werkstatt, Geruchsentwicklung z.B. durch Kleber oder Lacke

  • Kleidung: ggf. Schutzkleidung (z.B. Atem- und Gehörschutz)

  • Anforderungen:

    • Sorgfalt und Geschicklichkeit (z.B. bei der millimetergenauen Holzbearbeitung)

    • Gutes Gehör (z.B. beim Stimmen und Prüfen von Klang und Funktionsfähigkeit der Instrumente)

    • Sinn für Ästhetik (z.B. beim Gestalten und Lackieren der Oberflächen)

    • Kunden- und Serviceorientierung (z.B. bei der Beratung von Kunden über ein individuell angefertigtes Instrument)

An der Berufsschule

Unterricht als Blockunterricht

Ausbildungssituation

Ausbildungssituation im Betrieb

Bei einer dualen Ausbildung betreuen z.B. Ausbilder/innen die Auszubildenden und leiten sie bei der Mitarbeit im Betrieb an. Teile der praktischen Ausbildung können in Lehrwerkstätten durchgeführt werden.

Ausbildungssituation in der Berufsschule

In der Berufsschule werden z.B. Klassenarbeiten oder Tests geschrieben. Außerdem müssen die Auszubildenden für die Vorbereitung auf die Zwischen- und Abschluss- bzw. Gesellenprüfung Zeit einplanen.

Der Berufsschulunterricht findet ein- bis zweimal pro Woche oder in Blöcken von beispielsweise drei oder vier Wochen statt. Wenn der Unterricht in überregionalen Fachklassen durchgeführt wird, sind die Auszubildenden während dieser Zeit z.B. in einem Internat untergebracht und dadurch von Familie und Freunden getrennt.

Lernorte

Geigenbauer/innen werden im dualen System ausgebildet.

Lernorte sind

  • Ausbildungsbetrieb (i.d.R. Handwerksbetriebe des Geigenbaus): Werkstätten, Verkaufsräume

  • Berufsschule : Unterrichtsräume

Können Betriebe nicht alle geforderten Ausbildungsinhalte vermitteln, besteht die Möglichkeit, Teile der Ausbildung in überbetriebliche Ausbildungsstätten zu verlagern.

Hinweis: Der Berufsschulunterricht wird teilweise in länderübergreifenden Fachklassen durchgeführt, derzeit:

  • für die Länder Baden-Württemberg, Bayern, Berlin, Bremen, Hamburg, Hessen, Niedersachsen, Nordrhein-Westfalen und Rheinland-Pfalz in Mittenwald (Bayern): Staatl. Berufs- und BFS für Musikinstrumentenbau Mittenwald Schöttlkarstraße 17 82481 Mittenwald D +49.8823.1353 +49.8823.4491 http://www.instrumentenbauschule.eu info@instrumentenbauschule.eu Staatliche Berufs- und Berufsfachschule für Musikinstrumentenbau Mittenwald

  • für die Länder Brandenburg, Mecklenburg-Vorpommern, Saarland, Sachsen, Sachsen-Anhalt, Schleswig-Holstein und Thüringen in Klingenthal (Sachsen): Berufliches Schulzentrum e.o.plauen Uferstraße 8 08527 Plauen D +49.3741.3005100 +49.3741.3005109 http://www.bsz-eoplauen.de info@bsz-eoplauen.de Außenstelle bei: Berufliches Schulzentrum e.o.plauen - Außenstelle Klingenthal Amtsberg 12 08248 Klingenthal

Quelle: Übersicht länderübergreifender Fachklassen (Stand 30.03.2023)

Ausbildung im Ausland

Um Teile der Ausbildung im Ausland zu absolvieren, bieten sich zum Beispiel folgende Möglichkeiten:

Ausbildung im Ausland

Das Berufsbildungsgesetz eröffnet grundsätzlich die Möglichkeit, Teile der Ausbildung in einem anerkannten Ausbildungsberuf im Ausland zu absolvieren. Je nach Ausbildungsberuf gibt es unterschiedliche Möglichkeiten zur Ausbildung im Ausland:

Ggf. kann man auch eine vollständige Ausbildung im Ausland absolvieren.

Weitere Informationen zu beruflichen Auslandserfahrungen: Zentrale Auslands- und Fachvermittlung der Bundesagentur für Arbeit

Dokumentation beruflicher Auslandserfahrungen

Im Ausland absolvierte Ausbildungs- und Lernabschnitte kann man im Europass dokumentieren lassen.

Weitere Informationen: Europass

Tätigkeit

Aufgaben und Tätigkeiten kompakt

Geigenbauer/innen stellen Streichinstrumente wie Geigen, Bratschen, Celli oder Kontrabässe her. Sie fertigen Zeichnungen an und übertragen die Maße und Konturen auf die Werkstücke. Aus verschiedenen Holzarten sägen sie Instrumententeile wie Böden, Decken, Schnecken oder Hälse. Sie bearbeiten die Teile durch Hobeln und Schleifen und leimen sie zusammen. Sorgfältig tragen sie den Lack für die Oberfläche auf, denn er beeinflusst den Klang des Instruments. Nach dem Zusammenbau ziehen sie die Saiten auf, prüfen die Funktionsfähigkeit und Spielbarkeit des Instruments und verbessern ggf. durch Nacharbeiten die Tonqualität. Zudem reparieren und restaurieren sie beschädigte Streichinstrumente und beraten Kunden bei Neuanschaffungen.

Aufgaben und Tätigkeiten (Beschreibung)

Worum geht es?

Geigenbauer/innen stellen Streichinstrumente her und justieren sie.

Klingende Hölzer

Geigenbauer/innen stellen neben Geigen beispielsweise auch Bratschen, Celli und Kontrabässe her. Ob Einzelstück oder Serienherstellung - am Anfang steht der Entwurf. Mit ihren Kunden sprechen Geigenbauer/innen die Besonderheiten des gewünschten Instruments ab und erstellen Zeichnungen und Schablonen. Dann wählen sie die geeigneten Hölzer aus und bereiten sie für die Bearbeitung vor. Für die Decke verwenden sie meist Fichtenholz, das sehr elastisch und widerstandsfähig ist. Es muss trocken und leicht sein und gleichmäßige Jahresringe besitzen. Andere Teile des Korpus wie z.B. Böden und Zargen stellen sie aus Harthölzern wie Ahorn her. Griffbretter, Saitenhalter und Wirbel fertigen sie aus Ebenholz oder Palisander. Teilweise verwenden sie auch sogenanntes Thermoholz, das durch Erhitzen widerstandsfähig und formstabil gemacht wird. Je nach Holzart und gewünschtem Effekt bleichen sie die Hölzer und behandeln sie z.B. durch Schleifen vor.

Alles aus einer Hand

Zunächst übertragen Geigenbauer/innen die Maße für den Korpus auf das nur wenige Millimeter dicke Holz und bringen es in Form. Für Boden und Decke spalten sie eine Holzplatte horizontal, damit die Holzmaserung auf beiden Seiten der Geige symmetrisch verläuft. Mit Hohlmesser, Wölbungshobel und Ziehklinge arbeiten die Geigenbauer/innen eine Wölbung heraus. Damit die Wölbung gleichmäßig wird, messen sie die Stärke der Decke und des Bodens immer wieder nach und gleichen jede Abweichung aus. Dann schleifen sie die Oberflächen ab, zeichnen die sogenannten F-Löcher, die Schalllöcher in der Decke, auf und schneiden diese aus. Schließlich leimen sie die Bassbalken ein. Das sind Holzstäbchen im Inneren des Resonanzkörpers, die tieffrequente Schwingungen auf die ganze Deckenfläche verbreiten. Sind Decke und Boden fertig, schneiden und hobeln Geigenbauer/innen die Zargen zurecht. Mit Zahnhobel und Ziehklinge bringen sie Holzstreifen auf die richtige Stärke, befeuchten sie und biegen sie mit dem heißen Biegeeisen in die richtige Form. Schließlich leimen Geigenbauer/innen den fertigen Zargenkranz auf den Boden der Geige - der Korpus ist fertig.

Es fehlen noch der Hals und die Schnecke, der Abschluss des Wirbelkastens. Mit der Bandsäge schneiden sie das Holz zu und schnitzen es mit der Hand zurecht. Dann stechen sie die Schnecke und bringen sie an, passen den Hals in den Korpus ein und verleimen ihn. Sorgfältig tragen sie die Lackierung auf und polieren das Instrument.

Nun bereiten sie die Geige für die Besaitung vor. Sie passen die Wirbel ein, um die das Ende der Saite gewickelt wird, und spannen ein Holzstäbchen, die sogenannte Stimme, zwischen Boden und Decke der Geige. Sie leimen den Steg, über den die Saiten gespannt werden, auf die Deckenrundung und ziehen die Saiten auf. Schließlich prüfen sie Klang und Funktionsfähigkeit der Geige, indem sie Stimme und Steg einstellen und das Instrument zur Probe spielen. Gibt es z.B. Störgeräusche, sorgen Geigenbauer/innen für Abhilfe. Entsprechen die Töne nicht der gewünschten Klangfarbe, korrigieren sie gegebenenfalls die Dicke von Steg, Saitenhalter, Stimme oder Bassbalken.

Reparieren, restaurieren, verkaufen

Geigenbauer/innen reparieren und reinigen auch ältere Geigen, stellen diese neu ein oder restaurieren historisch wertvolle Instrumente. Sind Holzflächen oder Lackierung beschädigt? Muss das Griffbrett ersetzt werden? Sind die Wirbel ausgeleiert? Geigenbauer/innen schätzen den Aufwand, sprechen den Auftrag mit den Kunden ab und führen dann die Reparaturen aus, beseitigen beispielsweise Schäden an der Lackierung oder fertigen neue Teile an, die zum Instrument passen.

Auch wenn es um die Herstellung von Einzelanfertigungen geht oder Kunden ein fertiges Streichinstrument zum Kauf auswählen, neue Saiten oder anderes Zubehör erwerben wollen, beraten Geigenbauer/innen fachkundig und serviceorientiert.

Aufgaben und Tätigkeiten im Einzelnen

  • Entwürfe, Konstruktionszeichnungen und Schablonen anfertigen

  • Hölzer nach Kundenwunsch und Verwendungszweck auswählen und vorbehandeln, z.B. wässern, trocknen, thermohärten, bleichen, spalten, zuschneiden, schleifen

  • Boden und Decke bauen

    • Resonanzplatten aus dem rohen Holz heraussägen, Rundungen und Konturen mit Stechbeiteln und Hobeln ausgleichen

    • Decke mit Hohlmesser, Wölbungshobel und Ziehklingen wölben, Boden ausarbeiten

    • Decken- und Bodenstärken mit Stärkezirkel und Mikrometer messen, Deckenwölbung sowie Decken- und Bodenstärken ausgleichen

    • Oberfläche mit Ziehklinge und Schleifpapier putzen (glätten)

    • F-Löcher aufzeichnen und ausschneiden

    • Rille für die Einlagen herausarbeiten, Bassbalken einpassen und anleimen

  • Zargenkranz bauen

    • Formbrett als Innenform für die Zargen anfertigen (klassische Methode)

    • Zargen mit Zahnhobel und Ziehklinge zuschneiden

    • befeuchtete Zargenbrettchen über heißem Biegeeisen und anschließend über das Formbrett biegen

    • Zargenbrettchen miteinander an Eckklötzen sowie an Oberklotz und Unterklotz verbinden und durch "Reifchen" verstärken

  • Korpus zusammenbauen

    • Resonanzplatte auf den Zargenkranz leimen, Formbrett herausziehen

    • Einlage (Ader) in den Adergraben (vorbereitete Rille) einbringen und verleimen

    • auf der Innenseite signieren und Korpus schließen/verleimen

  • Hals und Schnecke bearbeiten und anbringen

    • Holz für den Hals mit der Bandsäge grob zuschneiden und mit Stechbeiteln, Schnitzern, Feilen und Sandpapier weiterbearbeiten

    • Schnecke schnitzen

    • Hals in den Oberklotz unter Beachtung von Richtung, Halswinkel und Position einpassen und verleimen

  • Instrument als Rot- oder Weißinstrument lackieren, Grundierung und Lackschichten auftragen, Lack schleifen und polieren

  • Instrument spielfertig machen

    • Stimme durch das F-Loch einsetzen

    • Steg auf die Deckenrundung aufschneiden und verleimen

    • Wirbel einpassen

    • Griffbrett, Saitenhalterknöpfchen und Saitenhalter anbringen (Halbfabrikate), Saiten aufspannen

  • fertige Streichinstrumente auf Tonqualität und Spielbarkeit prüfen und einstellen, z.B. Wirbelgängigkeit, Position und ggf. Dicke von Steg, Saitenhalter, Stimme, Bassbalken korrigieren

  • Streichinstrumente stimmen

  • Streichinstrumente reparieren und restaurieren

    • Einzelteile ersetzen, z.B. Saiten, Steg, Griffbrett, Schnecke, Hals, Decke, Boden und Zargen

    • Instrumente reinigen und auffrischen, Lackschäden retuschieren, Risse flicken

    • Bögen reparieren und behaaren

  • Kunden bedienen und beraten

    • zu reparierende oder zu restaurierende Instrumente annehmen, Schäden und Reparaturumfang feststellen

    • Kunden über Reparatur- oder Restaurierungsmöglichkeiten, Neuanfertigungen oder den Kauf fertiger Instrumente beraten

    • neue Instrumente und Zubehör verkaufen, reparierte oder restaurierte Instrumente an die Kunden abgeben

    • Instrumente versandfertig machen

  • beim Bau, Verkauf und Vertrieb die Einhaltung des internationalen Artenschutzabkommens (CITES) zum Schutz bedrohter Tier- und Pflanzenarten beachten

  • Werkzeuge und Maschinen pflegen

Verdienst/Einkommen

Beispielhafte tarifliche Bruttogrundvergütung (in der Stunde): € 18,72 bis € 20,22

Quelle:

Tarifsammlung des Bayerischen Staatsministeriums für Familie, Arbeit und Soziales

Hinweis: Diese Angaben dienen der Orientierung. Ansprüche können daraus nicht abgeleitet werden.

Verdienst/Einkommen

Das Einkommen von Arbeitnehmern und Arbeitnehmerinnen hängt von der Aus- und Weiterbildung, Berufserfahrung und Verantwortlichkeit ab, aber auch von den jeweiligen Anforderungen des Berufs, von Branche, Region und Betrieb. Die Höhe richtet sich in tarifgebundenen Betrieben nach tarifvertraglichen Vereinbarungen. Nicht tarifgebundene Betriebe können ihre Mitarbeiter/innen in Anlehnung an entsprechende Tarifverträge entlohnen.

Weitere Informationen über Einkommensmöglichkeiten:

Tätigkeitsbezeichnungen

  • Geigenbauer/in

Abweichende Berufsbezeichnung der ehemaligen DDR

  • Streichinstrumentenfacharbeiter/Streichinstrumentenfacharbeiterin

    (Ausbildungsberuf von 1985 bis 1990)

Vergleichbare Berufsbezeichnungen im deutschsprachigen Ausland

Schweiz

  • Geigenbauer/in

Österreich

  • Streich- und Saiteninstrumentenbauer/n

Berufsbezeichnung in englischer Sprache

  • Violin maker (m/f)

Berufsbezeichnung in französischer Sprache

  • Luthier/Luthière

Quelle der fremdsprachigen Berufsbezeichnungen: Bundesinstitut für Berufsbildung, Europass-Zeugniserläuterungen

Arbeitsorte

Geigenbauer/innen arbeiten in erster Linie

  • in Werkstätten

Darüber hinaus arbeiten sie ggf. auch

  • in Verkaufsräumen

Arbeitssituation

Geigenbauer/innen arbeiten trotz Maschineneinsatz überwiegend mit der Hand. Bei manchen Arbeiten, wie z.B. beim Sägen mit der Bandsäge oder beim Lackieren, tragen sie Gehörschutz oder eine Atemschutzmaske. Sie arbeiten vor allem in Werkstätten des Musikinstrumentenbaus, teilweise auch in Verkaufsräumen, die den Werkstätten angeschlossen sind. Bei Schleifarbeiten entsteht Staub; Klebstoffe, Beizen, Lösemittel und Lacke können Dämpfe und Gerüche entwickeln und Säge- bzw. Schleifmaschinen erzeugen Lärm.

Um den Klang zu prüfen, müssen Geigenbauer/innen ihre Instrumente anspielen können. Hierfür benötigen sie musikalische Fähigkeiten und ein gutes Gehör. Mit Sinn für Ästhetik lackieren und verzieren sie ihre Instrumente. Sie arbeiten konzentriert und präzise, denn selbst kleine Ungenauigkeiten können den Klang eines Instruments beeinträchtigen. Historische Instrumente können einen hohen materiellen und ideellen Wert haben, für dessen Erhaltung die Geigenbauer/innen Verantwortung tragen.

Arbeitsbedingungen im Einzelnen

  • Arbeit mit technischen Geräten, Maschinen und Anlagen (z.B. Band- und Kreissägen, Fräs- und Schleifmaschinen)

  • Handarbeit (z.B. Stimmstock einspannen, Wirbel einpassen)

  • Tragen von Schutzkleidung, -ausrüstung (z.B. Gehörschutz bei Arbeiten an Bandsägen, Atemschutz beim Arbeiten mit Lacken und Lösungsmitteln)

  • Arbeit in Werkstätten, Werk-/Produktionshallen

  • Arbeit in Verkaufsräumen (z.B. Kunden bedienen und beraten)

  • Arbeit bei Rauch, Staub, Gasen, Dämpfen (z.B. Staub bei Schleifarbeiten, Dämpfe durch Lösungsmittel und Lacke)

  • Präzisions-, Feinarbeit (z.B. millimeterdickes Holz in Form bringen, denn minimale Abweichungen verändern den Klang der Geige)

  • Kundenkontakt (z.B. Kunden zu Einzelheiten wie Stil, Größe und Klangeigenschaften von Geigen beraten)

  • Verantwortung für Sachwerte (z.B. beim Restaurieren historisch wertvoller Instrumente)

Arbeitsgegenstände/Arbeitsmittel

Produkte, z.B.: Geigen, Bratschen, Celli, Gamben, Kontrabässe

Materialien und Hilfsstoffe, z.B.: Hölzer wie Fichte, Ahorn, Buche, Ebenholz, Palisander, Leim, Lack, Poliermittel und -tücher, Saiten

Bauteile und Zubehör, z.B.: Resonanzkörper, Stege, Hälse, Saiten, Holzdübel

Maschinen, Geräte und Werkzeuge, z.B.: Fräs- und Schleifmaschinen, Band- und Kreissägen, Mikrometer, Bohrer, Biegeeisen, Stechbeitel, Hobel, Ziehklingen, Feilen, Ausstecheisen, Stemmeisen, Schnitzmesser, Pinsel, Stärkezirkel

Unterlagen, z.B.: Entwurfs- und Werkzeichnungen, Kalkulationen, Abrechnungen, Aufträge, Dokumentationen, Artenschutzbestimmungen (CITES-Abkommen)

Arbeitsbereiche/Branchen

Geigenbauer/innen finden Beschäftigung in Betrieben des Geigenbauer-Handwerks.

Branchen im Einzelnen

  • Musikinstrumente

    • Herstellung von Musikinstrumenten, z.B. Geigenbauerwerkstätten

Perspektiven

Weiterbildung (berufliche Anpassung)

Anpassungsweiterbildung hilft, das berufliche Wissen aktuell zu halten und an neue Entwicklungen anzupassen (z.B. in den Bereichen Holzbe- und -verarbeitung, Restaurierung, Musik).

Weiterbildung (beruflicher Aufstieg)

Aufstiegsweiterbildung bietet die Möglichkeit, beruflich voranzukommen und in Führungspositionen zu gelangen (z.B. durch die Prüfung als Geigenbauermeister/in).

Ein Studium eröffnet weitere Berufs- und Karrierechancen (z.B. durch einen Bachelorabschluss im Studienfach Musikinstrumentenbau).

Unter bestimmten Voraussetzungen ist auch ohne schulische Hochschulzugangsberechtigung ein Studium möglich. Weitere Informationen:

Zugang zur Hochschule in den einzelnen Bundesländern

Stellen- und Bewerberbörsen

Trends

Innovation und Artenschutz im Instrumentenbau

Das Thema Nachhaltigkeit und Artenschutz wird in allen Bereichen immer wichtiger, so auch im Instrumentenbau. Durch die Umsetzung des Washingtoner Artenschutzübereinkommens (CITES), unterliegen immer mehr exotische Holzarten, wie Palisanderholz, Grenadill und Ebenholz, Einfuhr- und Handelsbeschränkungen. Diese Hölzer sind sehr robust und bieten besondere klangliche Eigenschaften. Für einen nachhaltigen Umgang mit diesen unter Schutz stehenden Hölzern, müssen Instrumentenbauer verstärkt auf alternative Rohstoffe, wie Karbon, Kunstharz und heimische Hölzer zurückgreifen. Ebenso bedarf es neuer Fertigungsmethoden oder Verarbeitungsverfahren, um z.B. ähnliche Klangeigenschaften bei heimischen Hölzern zu erzeugen.

 

Quelle: BERUFENET der Bundesagentur für Arbeit – Stand: (07/2023)

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