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Ausbildungsberuf
Bogenmachermeister/in

Nachfolgend findest Du viele Informationen über diesen Ausbildungsberuf.

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Die Tätigkeit im Überblick

Bogenmachermeister/innen planen und koordinieren die Arbeitsprozesse in handwerklichen Betrieben bei der Herstellung und Reparatur von Bögen z.B. für Geigen, Bratschen oder Celli und arbeiten selbst auch praktisch mit. Sie betreuen Kunden sowie Lieferanten, nehmen kaufmännische Aufgaben wahr und leiten Fachkräfte sowie Auszubildende an.

Die Weiterbildung im Überblick

Bogenmachermeister/in ist eine berufliche Weiterbildung. Die Meisterprüfung im zulassungsfreien Bogenmacher-Handwerk ist bundesweit einheitlich geregelt.

Für die Zulassung zur Prüfung ist die Teilnahme an einem Lehrgang nicht verpflichtend.

Arbeitsbereiche/Branchen

Bogenbauermeister/innen finden Beschäftigung in erster Linie

  • in Betrieben des Streichinstrumentenbaus

Darüber hinaus finden sie auch Beschäftigung

  • in Reparaturwerkstätten des Musikalien-Einzelhandels sowie in Museen mit Restaurierungsabteilungen für Musikinstrumente

Zugangsvoraussetzung

Zugang zur Tätigkeit

In der Regel benötigt man eine bestandene Prüfung als Bogenmachermeister/in.

Zugangsvoraussetzungen für die Weiterbildung

Voraussetzung für die Zulassung zur Meisterprüfung im Bogenmacher-Handwerk ist in der Regel eine Gesellen- bzw. Abschlussprüfung in einem anerkannten Ausbildungsberuf.

Zugangsvoraussetzungen für die Prüfung

Bei Weiterbildungen zum Handwerksmeister/zur Handwerksmeisterin ist nur der Zugang zur Prüfung geregelt, nicht der Zugang zu Weiterbildungslehrgängen.

Voraussetzung für die Zulassung zur Meisterprüfung ist, dass man die vorgeschriebene berufliche Vorbildung oder Praxis im entsprechenden Handwerk nachweisen kann.

Wichtige Vorkenntnisse

Vertiefte Kenntnisse in folgenden Bereichen bilden gute Voraussetzungen für das erfolgreiche Bestehen der Weiterbildungsprüfung:

Rechnen/Mathematik:

In der Meisterprüfung sind u.a. betriebliche Kosten und Kennzahlen zu ermitteln sowie Kostenstrukturen zu überprüfen.

Um im späteren Berufsalltag Materialmengen berechnen, Kosten kalkulieren und Abrechnungen erstellen zu können, sind Mathematikkenntnisse wichtig.

Wirtschaft/Recht:

Um den betriebswirtschaftlichen, kaufmännischen und rechtlichen Teil der Meisterprüfung erfolgreich abschließen zu können, sind gute Kenntnisse in diesem Bereich erforderlich.

Im Berufsleben benötigen Bogenmachermeister/innen Kenntnisse in Buchführung und Controlling sowie in den Bereichen Recht und Steuern, damit sie erfolgreich einen Betrieb führen können.

Mitarbeiterführung und -anleitung:

In der Meisterprüfung werden berufs- und arbeitspädagogische Kenntnisse geprüft. Erfahrungen in der Anleitung von Auszubildenden bzw. Mitarbeitern sind daher von Vorteil.

Motivation und Zufriedenheit von Mitarbeitern hängen maßgeblich vom Führungsverhalten ihrer Meister/innen ab. Für eine erfolgreiche Betriebsführung sind u.a. Kenntnisse von Führungsinstrumenten, wie z.B. Zielvereinbarung und Feedback, unabdingbar.

Anerkennung von ausländischen Qualifikationen

Die Tätigkeit als Bogenmachermeister/in ist nicht reglementiert.

Um mit einem im Ausland erworbenen Abschluss in diesem Beruf zu arbeiten, ist keine berufliche Anerkennung notwendig. Jedoch kann eine Feststellung der Gleichwertigkeit deutschen Arbeitgebern helfen, die im Ausland erworbenen beruflichen Fähigkeiten besser zu beurteilen.

Für eine selbstständige Tätigkeit in diesem Handwerk ist keine Anerkennung des ausländischen Abschlusses erforderlich.

Informationen zur Feststellung der Gleichwertigkeit bietet das Informationsportal der Bundesregierung zur Anerkennung ausländischer Berufsqualifikationen: www.anerkennung-in-deutschland.de

Zuständige Stellen sind die örtlichen Handwerkskammern. Bei der Suche nach der zuständigen Stelle für die berufliche Anerkennung helfen der Anerkennung in Deutschland und die Fachstelle Beratung und Qualifizierung des IQ-Netzwerks weiter.

Weiterführende Informationen zu Leben und Arbeiten in Deutschland:

Ausbildung

Weiterbildungsinhalte

  • Fachpraxis (Teil I):

    • Bögen für unterschiedliche Streichinstrumente (z.B. Geige, Bratsche, Cello, Bass) entwerfen, herstellen, instand halten und restaurieren

    • Bogenstange, Kopf, Frosch und Beinchen anfertigen und zusammensetzen

    • Holz und Edelmetalle bearbeiten

    • Werkzeichnungen mit Maßangaben anfertigen

  • Fachtheorie (Teil II):

    • Material, Verschnitt und Gewicht berechnen

    • Arten und Eigenschaften von Streichinstrumenten und der zugeordneten Bögen kennen

    • berufsbezogene Normen und Maße verwenden, z.B. im Hinblick auf die Gewichtsverteilung, Spannung und Elastizität von Bögen

    • berufsbezogene Vorschriften der Arbeitssicherheit und des Arbeitsschutzes anwenden

    • Arten, Eigenschaften und Bezeichnungen der berufsbezogenen Roh-, Werk- und Hilfsstoffe kennen

    • Roh-, Werk- und Hilfsstoffe verarbeiten, lagern und entsorgen

    • musiktheoretisches und -geschichtliches Wissen erlernen

    • Kosten ermitteln und Preis bilden

  • Betriebswirtschaftliche, kaufmännische und rechtliche Grundlagen (Teil III)

  • Berufs- und arbeitspädagogische Grundlagen (Teil IV)

Weiterbildungsaufbau

Stundenverteilung (beispielhaft):

  • Teil I - Fachpraktischer Teil und Teil II - Fachtheoretischer Teil: 420 Stunden

  • Teil III - Betriebswirtschaftlicher, kaufmännischer und rechtlicher Teil: ca. 240 Stunden

  • Teil IV - Berufs- und arbeitspädagogischer Teil: ca. 115 Stunden

Gesamtstundenzahl: ca. 775 Stunden

Weiterbildungsvergütung

Die Teilnahme an Vorbereitungslehrgängen wird nicht vergütet.

Weiterbildungskosten

Für den Besuch von Vorbereitungslehrgängen fallen Lehrgangsgebühren an, für die Prüfung selbst Prüfungsgebühren.

Weitere Kosten entstehen für das Meisterprüfungsprojekt sowie ggf. für Arbeitsmaterialien, Fahrten zur Weiterbildungsstätte oder für auswärtige Unterbringung.

Förderungsmöglichkeiten

Vorbereitungslehrgänge auf die Meisterprüfung können gemäß Aufstiegsfortbildungsförderungsgesetz finanziell gefördert werden.

Weitere Informationen: Aufstiegs-BAföG - Aufstieg mit Förderung

Förderung besonders begabter junger Fachkräfte: Stiftung Begabtenförderung berufliche Bildung (SBB) - Weiterbildungsstipendium

Weiterbildungsdauer

Unterschiedlich, je nach Bildungsanbieter, Unterrichtszeit (Vollzeit/Teilzeit) und Lernform

Teilweise bereiten Lehrgänge auch separat auf einzelne Teile der Meisterprüfung vor.

Für die Zulassung zur Prüfung ist die Teilnahme an einem Lehrgang nicht verpflichtend.

Abschluss-/Berufsbezeichnungen

Abschlussbezeichnung

Bogenmachermeister/Bogenmachermeisterin

Zusätzlich zum Meistertitel darf die Bezeichnung "Bachelor Professional in" unter Angabe des Handwerks geführt werden.

Weiterbildungssituation

Die Weiterbildung besteht aus theoretischem und praktischem Unterricht.

Je nach Bildungsanbieter sollte man sich auf folgende Bedingungen einstellen:

Unterrichtszeit

  • bei Vollzeitunterricht: ganztägiger Unterricht an mindestens vier Wochentagen

  • bei Teilzeitunterricht: i.d.R. berufsbegleitende Weiterbildung am Wochenende oder am Abend

Lernform

  • i.d.R. Präsenzveranstaltungen: Unterricht im Klassenverband an der Bildungseinrichtung (ggf. nicht am Wohnort)

Lernorte

Vorbereitungslehrgänge auf die Prüfung finden z.B. an Bildungszentren von Handwerkskammern statt.

Lernorte sind

  • Schulungsräume

Tätigkeit

Aufgaben und Tätigkeiten kompakt

Bogenmachermeister/innen organisieren die Arbeitsabläufe, leiten Fachkräfte an und sind für die betriebliche Ausbildung verantwortlich. Sie nehmen kaufmännische und verwaltende Aufgaben wahr, verhandeln mit Lieferanten, kalkulieren Angebote, erledigen den betriebsbezogenen Schriftverkehr und beraten Kunden. Vor allem in kleineren Betrieben arbeiten sie auch selbst praktisch mit und übernehmen beispielsweise die Anfertigung oder Reparatur eines Bogens für eine hochwertige Meistergeige, fertigen Einlege- oder Schnitzarbeiten an oder restaurieren historische Bögen. Sofern sie als Selbstständige einen entsprechenden Betrieb des Streichinstrumentenbaus leiten, entwickeln sie die betrieblichen Grundsätze und bestimmen Art und Umfang der Investitionen. Darüber hinaus entscheiden sie über die Personalauswahl und kontrollieren den wirtschaftlichen Erfolg.

Aufgaben und Tätigkeiten im Einzelnen

Fachaufgaben

  • Bögen für Streichinstrumente wie z.B. Geigen, Bratschen, Gamben, Celli oder Bässe entwerfen und herstellen

  • beschädigte Bögen reparieren, historische bzw. zu historischen Instrumenten gehörige Bögen restaurieren

  • Arbeitsprogramm festlegen, Arbeitsaufträge an Mitarbeiter/innen vergeben

  • Arbeitsdurchführung und -qualität sowie Einhaltung von Kostenvoranschlägen und Terminen überwachen

  • Hilfsmittel, Geräte und Maschinen auswählen und einkaufen, ggf. in Zusammenarbeit mit dem Einkauf oder der Betriebsleitung

  • Betriebsbereitschaft und rationellen Einsatz der Betriebsmittel und Geräte sicherstellen

  • schwierige und neue Arbeiten ggf. selbst ausführen, z.B. Einlege- und Schnitzarbeiten gestalten, schwierige Reparaturen ausführen

  • sicherstellen, dass Rohstoffe (z.B. unterschiedliche Hölzer und Kunststoffe, Leder für den Bogengriff, Haare für die Bespannung) sowie vorgefertigte Bauteile in ausreichender Menge vorrätig sind

  • Kunden beraten, z.B. beim Kauf bzw. bei der Planung neuer Instrumente oder über Möglichkeiten der Reparatur bzw. Restaurierung

Führungsaufgaben

  • Arbeiten inhaltlich und terminlich planen, organisieren und steuern, Arbeitsabläufe abstimmen und koordinieren

  • über Investitionen und die Auswahl der Betriebsmittel entscheiden, Kostenfaktoren analysieren, beeinflussbare Kosten minimieren

  • mit Auftraggebern und Kunden, Lieferanten, Verbänden und Kreditinstituten verhandeln und zusammenarbeiten

  • Konzepte für betriebliches Qualitätsmanagement entwerfen

  • Mitarbeiter/innen anleiten und fachlich unterstützen, bei deren Weiterbildung mitwirken

  • den betrieblichen Teil der Ausbildung durchführen, dabei die einschlägigen rechtlichen Regelungen sowie pädagogische Grundsätze beachten

Leitungsfunktionen bei Selbstständigkeit

  • die Grundsätze für das gesamte kaufmännische, personelle und technische Geschehen gestalten

  • die Geschäftspolitik bestimmen, künftige Betriebsstrategien entwickeln und festlegen

Verdienst/Einkommen

Beispielhafte tarifliche Bruttogrundvergütung (monatlich): € 3.698 bis € 4.352

Quelle:

Tarifsammlung des Bayerischen Staatsministeriums für Familie, Arbeit und Soziales

Hinweis: Diese Angaben dienen der Orientierung. Ansprüche können daraus nicht abgeleitet werden.

Verdienst/Einkommen

Das Einkommen von Arbeitnehmern und Arbeitnehmerinnen hängt von der Aus- und Weiterbildung, Berufserfahrung und Verantwortlichkeit ab, aber auch von den jeweiligen Anforderungen des Berufs, von Branche, Region und Betrieb. Die Höhe richtet sich in tarifgebundenen Betrieben nach tarifvertraglichen Vereinbarungen. Nicht tarifgebundene Betriebe können ihre Mitarbeiter/innen in Anlehnung an entsprechende Tarifverträge entlohnen.

Weitere Informationen über Einkommensmöglichkeiten:

Tätigkeitsbezeichnungen

  • Bogenmachermeister/in

Auch übliche Berufsbezeichnung/Synonym

  • Meister/in im Bogenmacherhandwerk

Arbeitsorte

Bogenbauermeister/innen arbeiten in erster Linie

  • in Werkstätten

  • in Büroräumen

Darüber hinaus arbeiten sie ggf. auch

  • im Homeoffice bzw. mobil

Arbeitssituation

Bogenmachermeister/innen leiten kleinere Betriebe des Bogenmacher-Handwerks oder übernehmen Leitungsaufgaben in größeren Handwerksbetrieben. Hierfür sind Organisationstalent und Durchsetzungsvermögen erforderlich, für die Anleitung und Motivierung von Mitarbeitern auch Sozialkompetenz und Führungsqualitäten. Büroarbeiten erfordern Genauigkeit und ein hohes Maß an Konzentration. Bogenmachermeister/innen übernehmen auch praktische Aufgaben. Für schwierige Schnitzarbeiten oder das Restaurieren historischer Bögen benötigen sie ein gutes Auge und geschickte Hände. Ihre Kunden beraten sie freundlich und kompetent z.B. über Reparaturmöglichkeiten beschädigter Bögen.

Bogenmachermeister/innen arbeiten viel mit der Hand, führen aber auch Tätigkeiten, z.B. bei der Holzbearbeitung, maschinenunterstützt durch. Bei der Arbeit an Maschinen tragen sie ggf. Schutzkleidung wie Handschuhe oder Schutzbrille, z.T. auch Gehörschutz. Sie wechseln zwischen Büro, Werkstätten, teilweise auch Verkaufsräumen. In den Werkstätten können Schleifstaub und der Geruch von Leim und Lacken in der Luft liegen.

Arbeitsbedingungen im Einzelnen

  • Verantwortung für Personen (z.B. Mitarbeiter/innen anleiten und führen)

  • Präzisions-, Feinarbeit (z.B. historische Bögen restaurieren)

  • Kundenkontakt (z.B. Kunden über Reparaturmöglichkeiten beschädigter Bögen beraten)

  • Arbeit mit technischen Geräten, Maschinen und Anlagen (z.B. Band- und Kreissägen, Fräs- und Schleifmaschinen)

  • Handarbeit (z.B. Einlege- oder Schnitzarbeiten)

  • Bildschirmarbeit (Organisations- und Planungsaufgaben erledigen, Preis- und Kostenkalkulationen anstellen)

  • Tragen von Schutzkleidung, -ausrüstung (z.B. Handschuhe, Schutzbrille, Gehörschutz)

  • Arbeit in Büroräumen

  • Arbeit in Werkstätten, Werk-/Produktionshallen

  • Arbeit bei Rauch, Staub, Gasen, Dämpfen (z.B. Schleifstaub)

  • Arbeit unter Geruchseinfluss (Geruch von Leim und Lacken)

  • Arbeit unter Lärm (Lärm von Säge-, Bohr-, Fräs- und Schleifmaschinen)

Arbeitsgegenstände/Arbeitsmittel

Produkte, z.B.: Bögen für Geigen, Bratschen, Celli, Kontrabässe

Materialien und Hilfsstoffe, z.B.: Holz, Kunststoff- und Metallteile, Haare, Leder, Horn, Perlmutt, Leime, Beize, Öle, Lasuren, Lacke

Maschinen, Geräte und Werkzeuge, z.B.: Säge-, Bohr-, Fräs- und Schleifmaschinen, Punktiergeräte, Waagen, Zirkel, Zeichenutensilien, Sägen, Hobel, Schnitzmesser, Raspeln, Feilen, Pinsel, Bürsten

Unterlagen, z.B.: Kostenvoranschläge, Reparaturaufträge, Terminpläne

Büroausstattung, z.B.: PC, Internetzugang, Telefon

Arbeitsbereiche/Branchen

Bogenbauermeister/innen finden Beschäftigung in erster Linie

  • in Betrieben des Streichinstrumentenbaus

Darüber hinaus finden sie auch Beschäftigung

  • in Reparaturwerkstätten des Musikalien-Einzelhandels sowie in Museen mit Restaurierungsabteilungen für Musikinstrumente

Branchen im Einzelnen

  • Musikinstrumente

    • Herstellung von Musikinstrumenten, z.B. Geigen- oder Streichinstrumentenbauwerkstätten

Auch denkbar:

  • Kunst, Kultur, Museen

    • Museen, z.B. Restaurierungsabteilungen für Musikinstrumente

  • Einzelhandel

    • Einzelhandel mit Musikinstrumenten und Musikalien, z.B. Musikhäuser mit angeschlossener Reparaturwerkstatt

Perspektiven

Weiterbildung (berufliche Anpassung)

Anpassungsweiterbildung hilft, das berufliche Wissen aktuell zu halten und an neue Entwicklungen anzupassen (z.B. in den Bereichen Holzbe- und -verarbeitung, Restaurierung, Musik).

Weiterbildung (beruflicher Aufstieg)

Aufstiegsweiterbildung, speziell konzipiert für Weiterbildungsabsolventen, baut auf vorhandenen Qualifikationen auf. Sie bietet die Möglichkeit, das Kompetenzprofil zu erweitern und Karrierechancen auszubauen (z.B. durch die Prüfung als Betriebswirt/in nach der Handwerksordnung oder als Internationale/r Meister/in).

Ein Studium eröffnet weitere Berufs- und Karrierechancen (z.B. durch einen Bachelorabschluss im Studienfach Musikinstrumentenbau).

Mit ihrem Weiterbildungsabschluss können Meister/innen auch ohne schulische Hochschulzugangsberechtigung Zugang zu einem Studium erhalten. Weitere Informationen:

Zugang zur Hochschule in den einzelnen Bundesländern

Stellen- und Bewerberbörsen

Trends

Innovation und Artenschutz im Instrumentenbau

Das Thema Nachhaltigkeit und Artenschutz wird in allen Bereichen immer wichtiger, so auch im Instrumentenbau. Durch die Umsetzung des Washingtoner Artenschutzübereinkommens (CITES), unterliegen immer mehr exotische Holzarten, wie Palisanderholz, Grenadill und Ebenholz, Einfuhr- und Handelsbeschränkungen. Diese Hölzer sind sehr robust und bieten besondere klangliche Eigenschaften. Für einen nachhaltigen Umgang mit diesen unter Schutz stehenden Hölzern, müssen Instrumentenbauer verstärkt auf alternative Rohstoffe, wie Karbon, Kunstharz und heimische Hölzer zurückgreifen. Ebenso bedarf es neuer Fertigungsmethoden oder Verarbeitungsverfahren, um z.B. ähnliche Klangeigenschaften bei heimischen Hölzern zu erzeugen.

Rechtliche Regelungen für die Tätigkeit

Gleichwertigkeit ausländischer Berufsqualifikationen

 

Quelle: BERUFENET der Bundesagentur für Arbeit – Stand: (08/2024)

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