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Ausbildungsberuf
Zupfinstrumentenmachermeister/in

Nachfolgend findest Du viele Informationen über diesen Ausbildungsberuf.

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Die Tätigkeit im Überblick

Zupfinstrumentenmachermeister/innen planen und koordinieren in Handwerksbetrieben des Musikinstrumentenbaus die Arbeitsprozesse bei der Herstellung, Reparatur und Restaurierung von Gitarren, Harfen, Zithern und anderen Zupfinstrumenten. Sie arbeiten selbst auch praktisch mit, nehmen kaufmännische Aufgaben wahr, betreuen Kunden sowie Lieferanten und führen Mitarbeiter/innen und Auszubildende.

Die Weiterbildung im Überblick

Zupfinstrumentenmachermeister/in ist eine berufliche Weiterbildung. Die Meisterprüfung im zulassungsfreien Zupfinstrumentenmacher-Handwerk ist bundesweit einheitlich geregelt.

Für die Zulassung zur Prüfung ist die Teilnahme an einem Lehrgang nicht verpflichtend.

Arbeitsbereiche/Branchen

Zupfinstrumentenmachermeister/innen finden Beschäftigung in erster Linie

  • in Handwerksbetrieben des Zupfinstrumentenbaus

Darüber hinaus finden sie auch Beschäftigung

  • in Reparaturwerkstätten des Musikalien-Einzelhandels sowie in Museen mit Restaurierungsabteilungen für Musikinstrumente

Zugangsvoraussetzung

Zugang zur Tätigkeit

In der Regel benötigt man eine bestandene Prüfung als Zupfinstrumentenmachermeister/in.

Zugangsvoraussetzungen für die Weiterbildung

Voraussetzung für die Zulassung zur Meisterprüfung im Zupfinstrumentenmacher-Handwerk ist in der Regel eine Gesellen- bzw. Abschlussprüfung in einem anerkannten Ausbildungsberuf.

Zugangsvoraussetzungen für die Prüfung

Bei Weiterbildungen zum Handwerksmeister/zur Handwerksmeisterin ist nur der Zugang zur Prüfung geregelt, nicht der Zugang zu Weiterbildungslehrgängen.

Voraussetzung für die Zulassung zur Meisterprüfung ist, dass man die vorgeschriebene berufliche Vorbildung oder Praxis im entsprechenden Handwerk nachweisen kann.

Wichtige Vorkenntnisse

Vertiefte Kenntnisse in folgenden Bereichen bilden gute Voraussetzungen für das erfolgreiche Bestehen der Weiterbildungsprüfung:

Rechnen/Mathematik:

In der Meisterprüfung sind u.a. betriebliche Kosten und Kennzahlen zu ermitteln sowie Kostenstrukturen zu überprüfen.

Um im späteren Berufsalltag Materialmengen berechnen, Kosten kalkulieren und Abrechnungen erstellen zu können, sind Mathematikkenntnisse wichtig.

Wirtschaft/Recht:

Um den betriebswirtschaftlichen, kaufmännischen und rechtlichen Teil der Meisterprüfung erfolgreich abschließen zu können, sind gute Kenntnisse in diesem Bereich erforderlich.

Im Berufsleben benötigen Zupfinstrumentenmachermeister/innen Kenntnisse in Buchführung und Controlling sowie in den Bereichen Recht und Steuern, damit sie erfolgreich einen Betrieb führen können.

Mitarbeiterführung und -anleitung:

In der Meisterprüfung werden berufs- und arbeitspädagogische Kenntnisse geprüft. Erfahrungen in der Anleitung von Auszubildenden bzw. Mitarbeitern sind daher von Vorteil.

Motivation und Zufriedenheit von Mitarbeitern hängen maßgeblich vom Führungsverhalten ihrer Meister/innen ab. Für eine erfolgreiche Betriebsführung sind u.a. Kenntnisse von Führungsinstrumenten, wie z.B. Zielvereinbarung und Feedback, unabdingbar.

Anerkennung von ausländischen Qualifikationen

Die Tätigkeit als Zupfinstrumentenmachermeister/in ist nicht reglementiert.

Um mit einem im Ausland erworbenen Abschluss in diesem Beruf zu arbeiten, ist keine berufliche Anerkennung notwendig. Jedoch kann eine Feststellung der Gleichwertigkeit deutschen Arbeitgebern helfen, die im Ausland erworbenen beruflichen Fähigkeiten besser zu beurteilen.

Für eine selbstständige Tätigkeit in diesem Handwerk ist keine Anerkennung des ausländischen Abschlusses erforderlich.

Informationen zur Feststellung der Gleichwertigkeit bietet das Informationsportal der Bundesregierung zur Anerkennung ausländischer Berufsqualifikationen: www.anerkennung-in-deutschland.de

Zuständige Stellen sind die örtlichen Handwerkskammern. Bei der Suche nach der zuständigen Stelle für die berufliche Anerkennung helfen der Anerkennungs-Finder und die Fachstelle Beratung und Qualifizierung des IQ-Netzwerks weiter.

Weiterführende Informationen zu Leben und Arbeiten in Deutschland:

Ausbildung

Weiterbildungsinhalte

  • Fachpraxis (Teil I):

    • Hölzer auswählen, zuschneiden und bearbeiten sowie Verbindungen herstellen

    • einzelne Teile eines Zupfinstruments anfertigen und zusammensetzen

    • Zupfinstrumente pflegen, instand halten und restaurieren

    • Zupfinstrumente verzieren und ihre Oberfläche bearbeiten

    • Elektro-Gitarren herstellen

  • Fachtheorie (Teil II):

    • Verschnitte und Maße berechnen

    • Flächen, Längen, Gewichte, Volumina und Körper berechnen

    • Zupfinstrumente herstellen, instand halten und restaurieren

    • berufsbezogene Physik, insbesondere Akustik und Statik erlernen

    • Arten und Eigenschaften von Saiten unterscheiden

    • berufsbezogene Vorschriften der Arbeitssicherheit und des Arbeitsschutzes anwenden

    • Arten, Eigenschaften und Bezeichnungen der berufsbezogenen Roh-, Werk- und Hilfsstoffe kennen

    • Roh-, Werk- und Hilfsstoffe verarbeiten, lagern und entsorgen

    • Stile und musiktheoretische Sachverhalte kennenlernen

    • Musik- und Musikinstrumentengeschichte - insbesondere der Zupfinstrumente - kennenlernen

    • Kosten ermitteln und Preise bilden

  • Betriebswirtschaftliche, kaufmännische und rechtliche Grundlagen (Teil III)

  • Berufs- und arbeitspädagogische Grundlagen (Teil IV)

Weiterbildungsaufbau

Stundenverteilung (beispielhaft):

  • Teil I - Fachpraktischer Teil und Teil II - Fachtheoretischer Teil (werden häufig zusammen angeboten): ca. 420 Stunden

  • Teil III - Betriebswirtschaftlicher, kaufmännischer und rechtlicher Teil: ca. 240 Stunden

  • Teil IV - Berufs- und arbeitspädagogischer Teil: ca. 115 Stunden

Gesamtstundenzahl: ca. 775 Stunden

Weiterbildungsvergütung

Die Teilnahme an Vorbereitungslehrgängen wird nicht vergütet.

Weiterbildungskosten

Für den Besuch von Vorbereitungslehrgängen fallen Lehrgangsgebühren an, für die Prüfung selbst Prüfungsgebühren.

Weitere Kosten entstehen für das Meisterprüfungsprojekt sowie ggf. für Arbeitsmaterialien, Fahrten zur Weiterbildungsstätte oder für auswärtige Unterbringung.

Förderungsmöglichkeiten

Vorbereitungslehrgänge auf die Meisterprüfung können gemäß Aufstiegsfortbildungsförderungsgesetz finanziell gefördert werden.

Weitere Informationen: Aufstiegs-BAföG - Aufstieg mit Förderung

Förderung besonders begabter junger Fachkräfte: Stiftung Begabtenförderung berufliche Bildung (SBB) - Weiterbildungsstipendium

Weiterbildungsdauer

Unterschiedlich, je nach Bildungsanbieter, Unterrichtszeit (Vollzeit/Teilzeit) und Lernform

Teilweise bereiten Lehrgänge auch separat auf einzelne Teile der Meisterprüfung vor.

Für die Zulassung zur Prüfung ist die Teilnahme an einem Lehrgang nicht verpflichtend.

Abschluss-/Berufsbezeichnungen

Abschlussbezeichnung

Zupfinstrumentenmachermeister/Zupfinstrumentenmachermeisterin

Zusätzlich zum Meistertitel darf die Bezeichnung "Bachelor Professional in" unter Angabe des Handwerks geführt werden.

Weiterbildungssituation

Die Weiterbildung besteht aus theoretischem und praktischem Unterricht.

Je nach Bildungsanbieter sollte man sich auf folgende Bedingungen einstellen:

Unterrichtszeit

  • bei Vollzeitunterricht: ganztägiger Unterricht an mindestens vier Wochentagen

  • bei Teilzeitunterricht: i.d.R. berufsbegleitende Weiterbildung am Wochenende oder am Abend

Lernform

  • i.d.R. Präsenzveranstaltungen: Unterricht im Klassenverband an der Bildungseinrichtung (ggf. nicht am Wohnort)

Lernorte

Vorbereitungslehrgänge auf die Prüfung finden z.B. an Bildungszentren von Handwerkskammern oder Fachschulen statt.

Lernorte sind

  • Schulungsräume

Tätigkeit

Aufgaben und Tätigkeiten kompakt

Zupfinstrumentenmachermeister/innen organisieren die Arbeitsabläufe, leiten Fachkräfte an und sind für die betriebliche Ausbildung verantwortlich. Sie nehmen kaufmännische und verwaltende Aufgaben wahr, verhandeln mit Lieferanten, kalkulieren Angebote, erledigen den betriebsbezogenen Schriftverkehr und beraten Kunden. Vor allem in kleineren Betrieben arbeiten sie selbst auch praktisch mit und setzen beispielsweise hochwertige Lauten oder Harfen instand oder intonieren bzw. stimmen neue und alte Instrumente. Sofern sie als Selbstständige einen Betrieb des Zupfinstrumentenbaus leiten, entwickeln sie die betrieblichen Grundsätze und bestimmen Art und Umfang der Investitionen. Darüber hinaus entscheiden sie über die Personalauswahl und kontrollieren den wirtschaftlichen Erfolg.

Aufgaben und Tätigkeiten im Einzelnen

Fachaufgaben

  • Zupfinstrumente unterschiedlicher Art entwerfen, planen, gestalten und herstellen

  • historische Zupfinstrumente, z.B. Lauten, Mandolinen oder Harfen, restaurieren, erhalten und pflegen

  • alte und neue Instrumente stimmen, nach Kundenauftrag Reparaturen ausführen

  • Arbeitsprogramm festlegen, Arbeitsaufträge an Mitarbeiter/innen vergeben

  • Arbeitsdurchführung und -qualität sowie Einhaltung von Kostenvoranschlägen und Terminen überwachen

  • Betriebsbereitschaft und rationellen Einsatz der Betriebsmittel sicherstellen

  • sicherstellen, dass Rohstoffe (z.B. Hölzer wie Fichte, Bergahorn, Ebenholz, Palisander und Lacke bzw. Leime) sowie vorgefertigte Bau- und Einzelteile (etwa Wirbel oder Saiten) in ausreichender Menge vorrätig sind

  • beim Bau, Verkauf und Vertrieb die Einhaltung des internationalen Artenschutzabkommens (CITES) zum Schutz bedrohter Tier- und Pflanzenarten beachten

  • Hilfsmittel, Geräte und Maschinen auswählen und einkaufen, ggf. in Zusammenarbeit mit dem Einkauf oder der Betriebsleitung

  • Kunden beraten, z.B. bei Kauf oder Planung neuer Instrumente oder über Möglichkeiten der Reparatur bzw. Restaurierung

Führungsaufgaben

  • Arbeiten inhaltlich und terminlich planen, organisieren und steuern, Arbeitsabläufe abstimmen und koordinieren

  • über Investitionen und die Auswahl der Betriebsmittel entscheiden, Kostenfaktoren analysieren, beeinflussbare Kosten minimieren

  • mit Auftraggebern und Kunden, Lieferanten, Verbänden und Kreditinstituten verhandeln und zusammenarbeiten

  • betriebliches Qualitätsmanagement planen

  • Mitarbeiter/innen anleiten und fachlich unterstützen, bei deren Weiterbildung mitwirken

  • den betrieblichen Teil der Ausbildung durchführen, dabei die einschlägigen rechtlichen Regelungen sowie pädagogische Grundsätze beachten

Leitungsfunktionen bei Selbstständigkeit

  • die Grundsätze für das gesamte kaufmännische, personelle und technische Geschehen gestalten

  • die Geschäftspolitik bestimmen, künftige Betriebsstrategien entwickeln und festlegen

Verdienst/Einkommen

Beispielhafte tarifliche Bruttogrundvergütung (monatlich): € 3.698 bis € 4.352

Quelle:

Tarifsammlung des Bayerischen Staatsministeriums für Familie, Arbeit und Soziales

Hinweis: Diese Angaben dienen der Orientierung. Ansprüche können daraus nicht abgeleitet werden.

Verdienst/Einkommen

Das Einkommen von Arbeitnehmern und Arbeitnehmerinnen hängt von der Aus- und Weiterbildung, Berufserfahrung und Verantwortlichkeit ab, aber auch von den jeweiligen Anforderungen des Berufs, von Branche, Region und Betrieb. Die Höhe richtet sich in tarifgebundenen Betrieben nach tarifvertraglichen Vereinbarungen. Nicht tarifgebundene Betriebe können ihre Mitarbeiter/innen in Anlehnung an entsprechende Tarifverträge entlohnen.

Weitere Informationen über Einkommensmöglichkeiten:

Tätigkeitsbezeichnungen

  • Zupfinstrumentenmachermeister/in

Auch übliche Berufsbezeichnung/Synonym

  • Meister/in im Zupfinstrumentenmacherhandwerk

Arbeitsorte

Zupfinstrumentenmachermeister/innen arbeiten in erster Linie

  • in Werkstätten

  • in Verkaufsräumen

  • in Büroräumen

Darüber hinaus arbeiten sie ggf. auch

  • beim Kunden, z.B. in Konzert- und Veranstaltungsräumen

Arbeitssituation

Zupfinstrumentenmachermeister/innen leiten kleinere Betriebe des Zupfinstrumentenmacher-Handwerks oder übernehmen Leitungsaufgaben in größeren Handwerksbetrieben. Hierfür sind Organisationstalent und Durchsetzungsvermögen erforderlich, für die Anleitung und Motivierung von Mitarbeitern auch Sozialkompetenz und Führungsqualitäten. Büroarbeiten erfordern Genauigkeit und ein hohes Maß an Konzentration. Zupfinstrumentenmachermeister/innen übernehmen auch praktische Aufgaben. In handwerklicher Präzisionsarbeit und mit Sinn für Ästhetik fertigen sie ggf. Solisteninstrumente nach Kundenwunsch oder restaurieren historische Instrumente. Ihre Kunden beraten sie freundlich und kompetent z.B. über für sie geeignete Instrumente.

Zupfinstrumentenmachermeister/innen arbeiten viel mit der Hand, führen aber auch Tätigkeiten, z.B. bei der Holzbearbeitung, maschinenunterstützt durch. Bei der Arbeit an Maschinen tragen sie ggf. Schutzkleidung wie Handschuhe oder Schutzbrille, z.T. auch Gehörschutz. Sie wechseln zwischen Büro, Werkstätten, teilweise auch Verkaufsräumen. In den Werkstätten können Schleifstaub und der Geruch von Leim und Lacken in der Luft liegen.

Arbeitsbedingungen im Einzelnen

  • Verantwortung für Personen (z.B. Mitarbeiter/innen anleiten und führen)

  • Präzisions-, Feinarbeit (z.B. kleine Bauteile verschrauben)

  • Kundenkontakt (z.B. Kunden über Möglichkeiten der Reparatur oder Restaurierung von älteren Zupfinstrumenten beraten)

  • Arbeit mit technischen Geräten, Maschinen und Anlagen (z.B. Band- und Kreissägen, Fräs- und Schleifmaschinen)

  • Handarbeit (z.B. historische Instrumente restaurieren)

  • Tragen von Schutzkleidung, -ausrüstung

  • Arbeit in Büroräumen

  • Arbeit in Werkstätten, Werk-/Produktionshallen

  • Arbeit bei Rauch, Staub, Gasen, Dämpfen (z.B. Schleifstaub)

  • Arbeit unter Geruchseinfluss (Lack- und Politurgeruch)

  • Arbeit unter Lärm (Lärm von Band- und Kreissägen, Fräs- und Schleifmaschinen)

  • Bildschirmarbeit

Arbeitsgegenstände/Arbeitsmittel

Produkte, z.B.: Gitarren, Lauten, Mandolinen, Banjos, Zithern, Harfen

Materialien und Hilfsstoffe, z.B.: Hölzer wie Fichte, Bergahorn, Ebenholz, Palisander, Leime, Lacke

Bauteile und Zubehör, z.B.: Resonanzkörper, Wirbel, Stege, Hälse, Saiten, Holzdübel

Maschinen, Geräte und Werkzeuge, z.B.: Fräs- und Schleifmaschinen, Band- und Kreissägen, Mikrometer, Feuchte- und Temperaturmesser, Feilen, Gliedermaßstäbe, Lineale, Winkel, Stärkezirkel

Unterlagen, z.B.: Zeichnungen, Mustervorlagen, Kostenvoranschläge, Angebotskalkulationen, Artenschutzbestimmungen (CITES)

Büroausstattung, z.B.: PC, Internetzugang, Telefon

Arbeitsbereiche/Branchen

Zupfinstrumentenmachermeister/innen finden Beschäftigung in erster Linie

  • in Handwerksbetrieben des Zupfinstrumentenbaus

Darüber hinaus finden sie auch Beschäftigung

  • in Reparaturwerkstätten des Musikalien-Einzelhandels sowie in Museen mit Restaurierungsabteilungen für Musikinstrumente

Branchen im Einzelnen

  • Musikinstrumente

    • Herstellung von Musikinstrumenten, z.B. Gitarren- oder Zitherbauwerkstätten, Zupfinstrumententeilehersteller

Auch denkbar:

  • Einzelhandel

    • Einzelhandel mit Musikinstrumenten und Musikalien, z.B. Musikhäuser mit angeschlossener Reparaturwerkstatt

  • Kunst, Kultur, Museen

    • Museen, z.B. Restaurierungsabteilungen für historische Musikinstrumente

Perspektiven

Weiterbildung (berufliche Anpassung)

Anpassungsweiterbildung hilft, das berufliche Wissen aktuell zu halten und an neue Entwicklungen anzupassen (z.B. in den Bereichen Holzbe- und -verarbeitung, Restaurierung, Musik).

Weiterbildung (beruflicher Aufstieg)

Aufstiegsweiterbildung, speziell konzipiert für Weiterbildungsabsolventen, baut auf vorhandenen Qualifikationen auf. Sie bietet die Möglichkeit, das Kompetenzprofil zu erweitern und Karrierechancen auszubauen (z.B. durch die Prüfung als Betriebswirt/in nach der Handwerksordnung).

Ein Studium eröffnet weitere Berufs- und Karrierechancen (z.B. durch einen Bachelorabschluss im Studienfach Musikinstrumentenbau).

Mit ihrem Weiterbildungsabschluss können Meister/innen auch ohne schulische Hochschulzugangsberechtigung Zugang zu einem Studium erhalten. Weitere Informationen:

Zugang zur Hochschule in den einzelnen Bundesländern

Stellen- und Bewerberbörsen

Trends

Innovation und Artenschutz im Instrumentenbau

Das Thema Nachhaltigkeit und Artenschutz wird in allen Bereichen immer wichtiger, so auch im Instrumentenbau. Durch die Umsetzung des Washingtoner Artenschutzübereinkommens (CITES), unterliegen immer mehr exotische Holzarten, wie Palisanderholz, Grenadill und Ebenholz, Einfuhr- und Handelsbeschränkungen. Diese Hölzer sind sehr robust und bieten besondere klangliche Eigenschaften. Für einen nachhaltigen Umgang mit diesen unter Schutz stehenden Hölzern, müssen Instrumentenbauer verstärkt auf alternative Rohstoffe, wie Karbon, Kunstharz und heimische Hölzer zurückgreifen. Ebenso bedarf es neuer Fertigungsmethoden oder Verarbeitungsverfahren, um z.B. ähnliche Klangeigenschaften bei heimischen Hölzern zu erzeugen.

Rechtliche Regelungen für die Tätigkeit

Gleichwertigkeit ausländischer Berufsqualifikationen

 

Quelle: BERUFENET der Bundesagentur für Arbeit – Stand: (07/2023)

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