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Ausbildungsberuf
Holzblasinstrumentenmacher/in

Nachfolgend findest Du viele Informationen über diesen Ausbildungsberuf.

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Die Tätigkeit im Überblick

Holzblasinstrumentenmacher/innen stellen Blasinstrumente aus Holz oder Metall her, deren Klang durch Teilung der eingeblasenen Luftsäule entsteht. Außerdem reparieren bzw. restaurieren sie ältere Instrumente.

Die Ausbildung im Überblick

Holzblasinstrumentenmacher/in ist ein 3-jähriger anerkannter Ausbildungsberuf in Industrie und Handwerk.

Arbeitsbereiche/Branchen

Holzblasinstrumentenmacher/innen finden Beschäftigung

  • in handwerklichen oder industriellen Betrieben, die Holzblasinstrumente wie Flöten oder Fagotte herstellen

  • in Musikhäusern mit angeschlossener Reparaturwerkstatt

Zugangsvoraussetzung

Zugang zur Tätigkeit

In der Regel benötigt man eine abgeschlossene Berufsausbildung als Holzblasinstrumentenmacher/in.

Zugangsvoraussetzungen für die Ausbildung

Rechtlich ist keine bestimmte Vorbildung vorgeschrieben.

Zugangsvoraussetzungen für die Ausbildung

Voraussetzung für den Zugang zu einer dualen Ausbildung ist ein Ausbildungsvertrag mit einem Ausbildungsbetrieb. Die Ausbildungsbetriebe suchen sich Auszubildende nach eigenen Kriterien (z.B. schulische Vorbildung) aus.

Jugendliche unter 18 Jahren müssen eine ärztliche Bescheinigung über eine Erstuntersuchung vorlegen.

Schulische Vorbildung in der Praxis

Im Jahr 2022 gab es in den Ausbildungsbereichen Handwerk sowie Industrie und Handel insgesamt neun Ausbildungsanfänger/innen. Sechs der zukünftigen Holzblasinstrumentenmacher/innen verfügten über die Hochschulreife , drei besaßen einen mittleren Bildungsabschluss .

Quelle:

Die Angaben orientieren sich an den Informationen des Datensystems Auszubildende (DAZUBI) des Bundesinstituts für Berufsbildung (BIBB).

Wichtige Schulfächer

Vertiefte Kenntnisse in folgenden Schulfächern bilden gute Voraussetzungen für eine erfolgreiche Ausbildung:

Werken/Technik:

Der geschickte Umgang mit verschiedenen Werkstoffen und das Arbeiten nach vorgefertigten Skizzen gehören ebenso zum Ausbildungsalltag der angehenden Holzblasinstrumentenmacher/innen wie die Kenntnisse von verschiedenen Fertigungsverfahren.

Mathematik:

Bei Berechnungen, etwa von Volumina, sind in der Ausbildung mathematische Kenntnisse erforderlich.

Physik:

Physikalische Kenntnisse sind in Fragen der Ton- und Schallerzeugung für angehende Holzblasinstrumentenmacher/innen nützlich, etwa um die verschiedenen Aufgaben, Wirkungsweisen und Anordnungen der Ton- und Säulchenlöcher zu verstehen.

Musik:

Musikalische Fähigkeiten, insbesondere Kenntnisse im Spielen von Holzblasinstrumenten, sind z.B. für das Regulieren des Klangs und das Stimmen der Instrumente nützlich.

Deutsch:

Angehende Holzblasinstrumentenmacher/innen beraten Kunden und nehmen Kundenaufträge entgegen. Gute mündliche Ausdrucksfähigkeit ist dabei von Vorteil.

Anerkennung von ausländischen Qualifikationen

Die Tätigkeit als Holzblasinstrumentenmacher/in ist nicht reglementiert.

Um mit einem im Ausland erworbenen Abschluss in diesem Beruf zu arbeiten, ist keine berufliche Anerkennung notwendig. Jedoch kann eine Feststellung der Gleichwertigkeit deutschen Arbeitgebern helfen, die im Ausland erworbenen beruflichen Fähigkeiten besser zu beurteilen.

Informationen zur Feststellung der Gleichwertigkeit bietet das Informationsportal der Bundesregierung zur Anerkennung ausländischer Berufsqualifikationen: www.anerkennung-in-deutschland.de

Zuständige Stellen sind die örtlichen Handwerkskammern. Bei der Suche nach der zuständigen Stelle für die berufliche Anerkennung helfen der Anerkennung in Deutschland und die Fachstelle Beratung und Qualifizierung des IQ-Netzwerks weiter.

Weiterführende Informationen zu Leben und Arbeiten in Deutschland:

Ausbildung

Ausbildungsinhalte

Im Ausbildungsbetrieb lernen die Auszubildenden beispielsweise:

  • wie Hölzer, Metalle und Kunststoffe, insbesondere durch Zuschneiden, Sägen und Teilen, manuell bearbeitet werden

  • wie Einzelklappen durch einhändiges Feilen bearbeitet werden

  • wie man Einzelteile durch Löten verbindet

  • wie vorgefertigte Instrumententeile manuell und maschinell nach Skizzen oder Vorgaben bearbeitet werden

  • wie man durch Schrauben, Fräsen, Biegen, Feilen und Einpassen Klappenmechaniken auf dem Korpus zusammenbaut

  • wie man Mechanikteile zusammenpasst und ausrichtet

  • wie man einen Holzkorpus durch Drehen und Bohren oder einen Metallkorpus durch Ziehen, Biegen und Bördeln herstellt

  • wie man Instrumente spielbar macht, zusammenbaut und überprüft

  • wie man Kundengespräche führt

Darüber hinaus werden während der gesamten Ausbildung Kenntnisse über Themen wie Rechte und Pflichten während der Ausbildung, Organisation des Ausbildungsbetriebs und Umweltschutz vermittelt.

In der Berufsschule erwirbt man weitere Kenntnisse:

  • auf berufsspezifischen Gebieten (z.B. Holzblasinstrumente, Fertigungsverfahren)

  • in allgemeinbildenden Fächern wie Deutsch und Wirtschafts- und Sozialkunde

Zusatzqualifikationen

  • Durch die Zusatzqualifikation "Betriebsassistent/in im Handwerk" erwerben Auszubildende mit Fachoberschul- oder Hochschulreife parallel zu ihrer handwerklichen Berufsausbildung zusätzliche kaufmännische Kenntnisse. Die Auszubildenden besuchen zusätzlichen Berufsschulunterricht (z.B. in Rechnungswesen oder Wirtschaftslehre). Sie absolvieren die Prüfung zum Fachmann/-frau für kaufmännische Betriebsführung (HwO) und müssen einen Nachweis über den erfolgreichen Besuch des Fremdsprachenunterrichts erbringen. Weitere Informationen erteilt die zuständige Handwerkskammer, z.B.:

    HWK Dortmund – Betriebsassistent/in im Handwerk

  • Die Zusatzqualifikation "Europaassistent/in" eröffnet für Auszubildende mit einem mittleren Bildungsabschluss die Möglichkeit, interkulturelle Kompetenzen aufzubauen, Fremdsprachenkenntnisse zu verbessern und sich fachlich - über die Erstausbildung hinaus - zu bilden. Bestandteile der Zusatzqualifikation sind ein besonderer Berufsschulunterricht (z.B. Europäisches Waren- und Wirtschaftsrecht) und ein mehrwöchiges Praktikum im Ausland. Weitere Informationen erteilt z.B.:

    Europaassistent/in

Zusatzqualifikationen

Zusatzqualifikationen, die man während der Ausbildung erwirbt, können den Berufseinstieg erleichtern. Sie umfassen z.B.:

  • Zusätzliche Inhalte, die nicht in der Ausbildungsordnung eines Berufs vorgeschrieben sind. Sie werden zu vielen unterschiedlichen Themen angeboten: AusbildungPlus: Portal für duales Studium und Zusatzqualifikationen in der beruflichen Erstausbildung

  • Kodifizierte Zusatzqualifikationen: berufsbezogene, in der Ausbildungsordnung eines Berufs verankerte Qualifikationseinheiten, die freiwillig gewählt werden können. Sie werden im Rahmen der Abschlussprüfung geprüft.

  • Schulabschlüsse (z.B. Fachhochschulreife)

Zusatzqualifikationen können ggf. auch im Ausland erworben werden.

Ausbildungsaufbau

Die Ausbildung wird parallel im Ausbildungsbetrieb und in der Berufsschule durchgeführt. Der Berufsschulunterricht findet an bestimmten Wochentagen oder in Blockform statt.

Auszug aus dem Ausbildungsrahmenplan und dem Rahmenlehrplan

1. und 2. Ausbildungsjahr:

Ausbildung im Betrieb:

  • Planen und Vorbereiten des Arbeitsablaufs sowie Kontrollieren und Bewerten des Arbeitsergebnisses; Qualitätssicherung

  • Prüfen, Anreißen und Kennzeichnen

  • Lesen, Anwenden und Erstellen von technischen Unterlagen

  • Bestimmen und Zuordnen von Instrumenten

  • Auswählen der Werk- und Hilfsstoffe und deren Lagerung

  • Ausrichten und Spannen von Werkzeugen

  • manuelles und maschinelles Bearbeiten von Werkstoffen

  • Warten und Pflegen von Betriebsmitteln

  • Anfertigen von Klappenmechanikteilen

  • Fügen; Anfertigen und Zurichten von Kleinwerkzeugen

  • Behandeln von Oberflächen

  • Anbringen und Bearbeiten von Säulchen

  • Zusammenbauen und Einpassen der Klappenmechanik

Ausbildung in der Berufsschule in den Lerngebieten:

  • Werkstoffe

  • Werkzeuge, Geräte, Maschinen

  • Fertigungsplanung

  • Fertigungsverfahren

  • Klangerzeugung

  • Musik und Musikinstrumente

  • Holzblasinstrumente

Zwischenprüfung vor Ende des 2. Ausbildungsjahres

3. Ausbildungsjahr:

Ausbildung im Betrieb:

  • Vertiefen der Kenntnisse aus dem 1. und 2. Ausbildungsjahr

  • Herstellen von Korpussen aus Holz oder Metall

  • Bohren von Ton- und Säulchenlöchern

  • Spielfertigmachen von Instrumenten

  • Reparieren von Instrumenten

Ausbildung in der Berufsschule in den Lerngebieten:

  • Vertiefen der Kenntnisse aus dem 1. und 2. Ausbildungsjahr

Abschluss-/Gesellenprüfung am Ende des 3. Ausbildungsjahres

Ausbildungsvergütung

Die Ausbildungsvergütung für eine duale Ausbildung wird vom Ausbildungsbetrieb gezahlt und richtet sich bei tarifgebundenen Betrieben nach tarifvertraglichen Vereinbarungen. Auszubildenden ist eine angemessene Vergütung zu gewähren. Findet die Ausbildung in schulischer Form statt (z.B. an einer Berufsfachschule oder im 1. Ausbildungsjahr als Berufsgrundbildungsjahr BGJ), wird keine Ausbildungsvergütung gezahlt.

Beispiel Tischlerhandwerk (monatlich brutto - je nach Bundesland):

1. Ausbildungsjahr: € 649 bis € 820

2. Ausbildungsjahr: € 766 bis € 900

3. Ausbildungsjahr: € 876 bis € 1.010

Beispiel Holz verarbeitende Industrie (monatlich brutto - je nach Bundesland):

1. Ausbildungsjahr: € 835 bis € 1.060

2. Ausbildungsjahr: € 925 bis € 1.111

3. Ausbildungsjahr: € 1.000 bis € 1.170

Quellen:

Tarifinformationen des Bundes und der Länder (z.B. Bundesministerium für Arbeit und Soziales, WSI-Tarifarchiv, Tarifarchive der Bundesländer)

Hinweis: Diese Angaben dienen der Orientierung. Ansprüche können daraus nicht abgeleitet werden.

Ausbildungsvergütung

Laut Berufsbildungsgesetz ist der Ausbildungsbetrieb verpflichtet, den Auszubildenden eine angemessene Ausbildungsvergütung zu gewähren. Zu deren Festlegung schreibt das Gesetz eine Mindestvergütung vor. Abweichungen davon sind nur im Rahmen der Regelungen des Gesetzes möglich.

Einfluss auf die Höhe der Ausbildungsvergütung haben der Ausbildungsbereich (z.B. Industrie und Handel, Handwerk), die Branche und die Region, in denen die Ausbildung erfolgt.

Ausbildungskosten

Für die Durchführung der Ausbildung werden keine Kosten erhoben. Der ausbildende Betrieb stellt die für den betrieblichen Teil der Ausbildung benötigten Ausbildungsmittel zur Verfügung und bezahlt die Prüfungsgebühren.

Soweit nicht anders geregelt, müssen die Auszubildenden die Kosten der Lernmittel für den Unterricht in der Berufsschule und für Berufskleidung selber tragen. Zudem können Kosten entstehen, wenn Ausbildungsstätten vom Wohnort entfernt sind.

Förderungsmöglichkeiten

In bestimmten Lebenssituationen können die Auszubildenden Berufsausbildungsbeihilfe erhalten.

Weitere Informationen:

Berufsausbildungsbeihilfe (BAB)

Ausbildungsdauer

3 Jahre

Ausbildungsdauer - Verkürzungen/Verlängerungen

Ausbildungsdauer

Bei einer Ausbildung in Vollzeit beträgt die Ausbildungsdauer 2, 3 oder 3,5 Jahre. Wenn es im Berufsausbildungsvertrag vereinbart wird, kann die Ausbildung ggf. auch in Teilzeit durchgeführt werden. Dadurch verlängert sich die Ausbildungsdauer, höchstens jedoch bis zum Eineinhalbfachen der Dauer, die für die betreffende Ausbildung in Vollzeit festgelegt ist.

Ausbildungsverkürzungen und -verlängerungen

Ausbildungsverkürzungen und -verlängerungen sind im Berufsbildungsgesetz sowie ggf. in der jeweiligen Ausbildungsordnung geregelt.

Verkürzung:

Wenn das Ausbildungsziel auch in kürzerer Zeit erreicht werden kann, besteht die Möglichkeit, die Ausbildungszeit zu verkürzen. Auszubildende und Ausbildungsbetrieb müssen hierfür gemeinsam einen Antrag an die zuständige Stelle (z.B. die jeweilige Kammer) stellen.

Wer bereits einen entsprechenden berufsbildenden Bildungsgang besucht hat, kann sich diesen ggf. auf seine Ausbildung anrechnen lassen. Die Bundesländer bestimmen die jeweiligen Anrechnungsmöglichkeiten.

Landesregelungen zur Anrechnung von schulischen Berufsgrundbildungsjahren bzw. Berufsfachschulausbildungen auf die Ausbildungszeit liegen aus folgenden Bundesländern vor:

Hinweis: Diese Angaben gelten für anerkannte Ausbildungsberufe. Für den Beruf Schiffsmechaniker/in gelten abweichende Regelungen.

Verlängerung:

In Ausnahmefällen kann die zuständige Stelle die Ausbildungszeit verlängern, wenn dies erforderlich ist.

Abschluss-/Berufsbezeichnungen

Abschlussbezeichnung

Holzblasinstrumentenmacher/Holzblasinstrumentenmacherin

Ausbildungssituation

Auf folgende Bedingungen und Anforderungen sollte man sich einstellen:

Im Betrieb

  • Praktische Mitarbeit (unter Anleitung): z.B. Holz und Metall zuschneiden, Klangkörper herstellen, Klappenmechanikteile anfertigen, Baugruppen verbinden, Oberflächen behandeln

  • Umgebung: Staub und Maschinenlärm in der Werkstatt, Geruchsentwicklung z.B. durch Kleber oder Lacke

  • Kleidung: z.T. Schutzkleidung (z.B. Handschuhe, Atem- und Gehörschutz)

  • Anforderungen:

    • Sorgfalt und Geschicklichkeit (z.B. Anfertigung und Einbau sehr kleiner Bauteile)

    • Gutes Gehör (z.B. für das Prüfen und Stimmen der Instrumente)

    • Sinn für Ästhetik (z.B. bei der Oberflächengestaltung und -verzierung)

    • Kunden- und Serviceorientierung (z.B. bei der Beratung von Kunden über anzufertigende Instrumente)

An der Berufsschule

Unterricht an einem oder zwei Tagen pro Woche oder als Blockunterricht

Ausbildungssituation

Ausbildungssituation im Betrieb

Bei einer dualen Ausbildung betreuen z.B. Ausbilder/innen die Auszubildenden und leiten sie bei der Mitarbeit im Betrieb an. Teile der praktischen Ausbildung können in Lehrwerkstätten durchgeführt werden.

Ausbildungssituation in der Berufsschule

In der Berufsschule werden z.B. Klassenarbeiten oder Tests geschrieben. Außerdem müssen die Auszubildenden für die Vorbereitung auf die Zwischen- und Abschluss- bzw. Gesellenprüfung Zeit einplanen.

Der Berufsschulunterricht findet ein- bis zweimal pro Woche oder in Blöcken von beispielsweise drei oder vier Wochen statt. Wenn der Unterricht in überregionalen Fachklassen durchgeführt wird, sind die Auszubildenden während dieser Zeit z.B. in einem Internat untergebracht und dadurch von Familie und Freunden getrennt.

Lernorte

Holzblasinstrumentenmacher/innen werden im dualen System ausgebildet.

Lernorte sind

  • Ausbildungsbetrieb (i.d.R. Betriebe des Musikinstrumentenbaus): Werkstätten, Werkhallen

  • Berufsschule : Unterrichtsräume

Hinweis: Der Berufsschulunterricht wird teilweise in länderübergreifenden Fachklassen durchgeführt, derzeit:

  • für die Länder Baden-Württemberg, Berlin, Brandenburg, Bremen, Hamburg, Hessen, Mecklenburg-Vorpommern, Niedersachsen, Rheinland-Pfalz, Saarland, Sachsen-Anhalt, Schleswig-Holstein, Thüringen in Ludwigsburg (Baden-Württemberg): Oscar-Walcker-Schule Römerhügelweg 53 71636 Ludwigsburg D +49.7141.4449100 +49.7141.4449199 http://www.ows-lb.de sekretariat@ows-lb.de

Quelle: Übersicht länderübergreifender Fachklassen (Stand: 21.03.2024)

Ausbildung im Ausland

Um Teile der Ausbildung im Ausland zu absolvieren, bieten sich zum Beispiel folgende Möglichkeiten:

Ausbildung im Ausland

Das Berufsbildungsgesetz eröffnet grundsätzlich die Möglichkeit, Teile der Ausbildung in einem anerkannten Ausbildungsberuf im Ausland zu absolvieren. Je nach Ausbildungsberuf gibt es unterschiedliche Möglichkeiten zur Ausbildung im Ausland:

  • duale Ausbildungen, bei denen Auslandsaufenthalte grundsätzlich im Ausbildungsvertrag vereinbart werden (Dauer: bis zu ein Viertel der Ausbildungsdauer)

  • Austauschprogramme und Auslandspraktika, z.B. mit Förderung über das Programm Erasmus+:

  • internationale Zusatzqualifikationen (z.B. Europaassistent/in)

Gegebenenfalls kann man auch eine vollständige Ausbildung im Ausland absolvieren.

Weitere Informationen zu beruflichen Auslandserfahrungen: Zentrale Auslands- und Fachvermittlung der Bundesagentur für Arbeit

Dokumentation beruflicher Auslandserfahrungen

Im Ausland absolvierte Ausbildungs- und Lernabschnitte kann man im Europass dokumentieren lassen.

Weitere Informationen: Europass

Tätigkeit

Aufgaben und Tätigkeiten kompakt

Holzblasinstrumentenmacher/innen erstellen vor dem Blasinstrumentenbau Entwürfe oder entnehmen Vorgaben und Maße vorhandenen technischen Zeichnungen. Im Anschluss fertigen sie die Klangkörper aus Holz oder Metall sowie Klappenmechanikteile, bohren, stanzen, ziehen, fräsen oder bördeln die Ton- und Säulchenlöcher und bearbeiten bzw. veredeln die Oberflächen. Sie verbinden alle Einzelteile und Baugruppen und bauen die Holzblasinstrumente vollständig zusammen. Dann prüfen sie die Klangqualität des fertigen Blasinstruments und stimmen es. Zudem warten, pflegen und reparieren bzw. restaurieren sie defekte oder alte Blasinstrumente und beraten Kunden.

Aufgaben und Tätigkeiten (Beschreibung)

Worum geht es?

Holzblasinstrumentenmacher/innen stellen Blasinstrumente aus Holz oder Metall her, deren Klang durch Teilung der eingeblasenen Luftsäule entsteht. Außerdem reparieren bzw. restaurieren sie ältere Instrumente.

Vielfältige Holzblasinstrumente

Von der Blockflöte über die Klarinette bis zum Saxofon: Holzblasinstrumentenmacher/innen fertigen nicht nur Instrumente aus Holz, was der Oberbegriff vermuten lässt. Bei Holzblasinstrumenten wird der Ton durch eine schwingende Luftsäule erzeugt, die beim Einblasen geteilt wird, z.B. durch Anblaslöcher, Schwegelpfeifen oder ins Mundstück geschobene einfache oder doppelte Rohrblätter. Deshalb zählen auch Oboe, Saxofon und Querflöte zu den Holzblasinstrumenten. Jedoch wird bei den meisten Holzinstrumenten zumindest der Ton durch Anblasen einer hölzernen Zunge, des sogenannten Rohrblatts, erzeugt.

Metall und Holz für den guten Klang

Holzblasinstrumentenmacher/innen bauen die Instrumente nach vorgegebenen oder selbst angefertigten Entwürfen, Skizzen und Mustern. Sie verarbeiten verschiedene Holzarten, etwa Ahorn, Birke und Rosenholz sowie Bleche und Rohre unterschiedlicher Metalllegierungen, deren Verarbeitungs- und Klangeigenschaften sie genau kennen. In der Flötenherstellung schneiden sie für einen Blechkorpus von Hand oder maschinell z.B. Feinbleche zu, stanzen, ziehen, biegen und verlöten das Blech. Einen Holzkorpus dagegen drehen sie, bohren Ton- und Säulchenlöcher in den Flötenrohling und imprägnieren oder lackieren die Oberfläche. Neben dem Korpus eines Instruments stellen sie die vielen Kleinteile her, beispielsweise das Mundstück der Flöte oder die Klappenmechanik der Klarinette. Sie schleifen, polieren und lackieren die Einzelteile und bauen sie zusammen: Dabei leimen und dübeln sie, verlöten Metallteile, schrauben, biegen und feilen z.B. die Bedienungsmechanik zurecht oder kleben Verbindungen zwischen Klappen und Instrumentenkörper an. Das ist Präzisionsarbeit, denn damit das Instrument gut klingt, müssen die Einzelteile exakt sitzen. Wenn alles montiert ist, prüfen Holzblasinstrumentenmacher/innen das Instrument auf Luftdichtigkeit, reinigen und polieren es. Beim abschließenden Stimmen benötigen sie gutes musikalisches Gehör, nutzen jedoch auch Stimmgeräte und computerunterstützte Messverfahren.

Möglichst lang guter Klang

Holzblasinstrumentenmacher/innen erklären Kunden verständlich, worauf bei Handhabung und Pflege der Instrumente geachtet werden muss. Zudem reparieren oder restaurieren sie gewohnt sorgfältig und mit musikhistorischen Kenntnissen ältere - ggf. auch historisch wertvolle - Holzblasinstrumente.

Aufgaben und Tätigkeiten im Einzelnen

  • Arbeit vorbereiten

    • Holzblasinstrumente nach Vorgaben des Produktionsplans entwerfen und planen, dabei nach Skizzen und Zeichnungen oder mit Grafiksoftware arbeiten

    • Arbeitsschritte abstimmen und festlegen, Arbeitsablauf sicherstellen

    • Materialbedarf abschätzen und Material bereitstellen

    • Informationen für Fertigung und Instandhaltung beschaffen

    • Arbeitsplatz an Werkbank oder Werkzeugmaschine einrichten

    • Skizzen, Zeichnungen und Stücklisten anfertigen, Grundbegriffe der Normung anwenden

    • Tabellen, Diagramme, Handbücher und Bedienungshinweise lesen und anwenden

  • Klangkörper aus Holz oder Metall anfertigen

    • Hölzer und Metallbleche zuschneiden, feilen, sägen

    • Holzklangkörper durch Drehen und Bördeln herstellen

    • Metallklangkörper durch Ziehen, Biegen und Bördeln herstellen

    • zylindrische und konische Innenbohrungen herstellen

  • Klappenmechanikteile anfertigen

    • Einzelklappen durch einhändiges Feilen bearbeiten

    • Teile der Klappenmechanik nach Anzeichnung bohren

  • Ton- und Säulchenlöcher mit Schablone bohren oder mit Kopiervorrichtung stanzen, ziehen, fräsen oder bördeln

  • Oberflächen behandeln

    • metallische Oberflächen schleifen, polieren und lackieren

    • Hölzer mit Schutzmitteln imprägnieren; Oberflächen schleifen, polieren, lackieren und färben

  • Einzelteile und Baugruppen verbinden und zu vollständigen Holzblasinstrumenten zusammenbauen

    • Teile leimen, dübeln, schrauben, falzen, löten oder nieten

    • Säulchen anschrauben, kleben oder löten

    • Klappenmechanik zusammenbauen und einpassen

  • Instrumente stimmen, intonieren und regulieren, auch mit computerunterstützten Messverfahren

  • Holzblasinstrumente reparieren und restaurieren

    • Einzelteile ersetzen, z.B. Ventile und Klappen

    • Lackschäden retuschieren

    • Instrumente reinigen und auffrischen

    • alte, unsachgemäß ausgeführte Reparaturen entfernen

  • beim Bau, Verkauf und Vertrieb die Einhaltung des internationalen Artenschutzabkommens (CITES) zum Schutz bedrohter Tier- und Pflanzenarten beachten

  • Kunden betreuen

    • Kunden bezüglich Reparatur, Neubau und Kauf beraten

    • zu reparierende Instrumente abnehmen; neue und eingestellte, reparierte bzw. restaurierte Instrumente abgeben

    • Instrumente ausstellen

Verdienst/Einkommen

Beispielhafte tarifliche Bruttogrundvergütung (in der Stunde): € 18,72 bis € 20,22

Quelle:

Tarifsammlung des Bayerischen Staatsministeriums für Familie, Arbeit und Soziales

Hinweis: Diese Angaben dienen der Orientierung. Ansprüche können daraus nicht abgeleitet werden.

Verdienst/Einkommen

Das Einkommen von Arbeitnehmern und Arbeitnehmerinnen hängt von der Aus- und Weiterbildung, Berufserfahrung und Verantwortlichkeit ab, aber auch von den jeweiligen Anforderungen des Berufs, von Branche, Region und Betrieb. Die Höhe richtet sich in tarifgebundenen Betrieben nach tarifvertraglichen Vereinbarungen. Nicht tarifgebundene Betriebe können ihre Mitarbeiter/innen in Anlehnung an entsprechende Tarifverträge entlohnen.

Weitere Informationen über Einkommensmöglichkeiten:

Tätigkeitsbezeichnungen

  • Holzblasinstrumentenmacher/in

Abweichende Berufsbezeichnung der ehemaligen DDR

  • Holzblasinstrumentenfacharbeiter/Holzblasinstrumentenfacharbeiterin

    (Ausbildungsberuf von 1985 bis 1990)

Vergleichbare Berufsbezeichnungen im deutschsprachigen Ausland

Schweiz

  • Blasinstrumentenbauer/in

Österreich

  • Holzblasinstrumentenerzeuger/in

Berufsbezeichnung in englischer Sprache

  • Maker (m/f) of woodwind musical instruments

Berufsbezeichnung in französischer Sprache

  • Facteur/Factrice d'instruments à vent en bois

Quelle der fremdsprachigen Berufsbezeichnungen: Bundesinstitut für Berufsbildung, Europass-Zeugniserläuterungen

Arbeitsorte

Holzblasinstrumentenmacher/innen arbeiten in erster Linie

  • in Werkstätten

  • in Produktionshallen

Darüber hinaus arbeiten sie ggf. auch

  • in Lagerräumen

  • in Büroräumen

  • in Verkaufsräumen

Arbeitssituation

Holzblasinstrumentenmacher/innen arbeiten trotz Maschineneinsatz viel mit der Hand. Bei manchen Arbeiten tragen sie Schutzkleidung, z.T. auch Atem- und Gehörschutz. Sie arbeiten in Werkstätten oder Produktionsräumen des Musikinstrumentenbaus sowie in Verkaufsräumen, wenn sie Kunden z.B. beim Kauf oder bei einer Reparatur beraten. Bei Schleifarbeiten entsteht Staub; Klebstoffe, Beizen, Lösemittel und Lacke können Dämpfe und Gerüche entwickeln und Säge- bzw. Schleifmaschinen erzeugen Lärm.

Um den Klang zu prüfen, müssen Holzblasinstrumentenmacher/innen ihre Instrumente anspielen können. Hierfür benötigen sie musikalische Fähigkeiten und ein gutes Gehör. Mit Sinn für Ästhetik lackieren, polieren und verzieren sie ihre Instrumente. Sie müssen konzentriert und präzise arbeiten, denn selbst kleinste Ungenauigkeiten können den Klang eines Instruments beeinträchtigen.

Arbeitsbedingungen im Einzelnen

  • Handarbeit (z.B. Reparaturen durchführen mithilfe von Zangen, Feilen oder Schnitzmessern)

  • Arbeit mit technischen Geräten, Maschinen und Anlagen (z.B. Schleif- und Fräsmaschinen, Drehmaschinen, Bohrmaschinen)

  • Tragen von Schutzkleidung, -ausrüstung (z.B. Atemschutz, Ohrenschützer)

  • Arbeit in Werkstätten, Werk-/Produktionshallen

  • Arbeit in Verkaufsräumen (z.B. Kunden beraten und bedienen)

  • Arbeit bei Rauch, Staub, Gasen, Dämpfen (z.B. Dämpfe von Klebstoffen, Lacken, Beizen und Lösungsmitteln, Staub durch Schleifarbeiten)

  • Arbeit unter Lärm (z.B. bei der Arbeit an Bohr- oder Drehmaschinen)

  • Präzisions-, Feinarbeit (z.B. Klappenteile verlöten)

  • Kundenkontakt (z.B. Kunden beraten bei der Reparatur von Instrumenten)

  • Verantwortung für Sachwerte (z.B. historisch wertvolle Instrumente sachgemäß reparieren)

Arbeitsgegenstände/Arbeitsmittel

Produkte, z.B.: Klarinetten, Oboen, Flöten, Fagotte, Saxofone

Materialien und Hilfsstoffe, z.B.: Hölzer wie Fichte, Bergahorn, Ebenholz und Palisander, Metalle, Spezialwachse, Lacke, Beizen, Öle, Imprägnier- und Schleifmittel, Leim, Klebstoffe, Polituren, Tücher

Maschinen, Geräte und Werkzeuge, z.B.: Fräs- und Schleifmaschinen, Dreh- und Drückbänke, Biegevorrichtungen, PC, Lötkolben, Stimmgeräte, Fräs- und Schleifgeräte, Feilen, Raspeln, Sägen, Zangen, Schrauben, Dübel

Unterlagen, z.B.: Zeichnungen, Skizzen, Schablonen, Muster, Modelle, Kalkulationen, Abrechnungen, Bestellungen, Entwurfszeichnungen, Artenschutzbestimmungen (CITES)

Arbeitsbereiche/Branchen

Holzblasinstrumentenmacher/innen finden Beschäftigung

  • in handwerklichen oder industriellen Betrieben, die Holzblasinstrumente wie Flöten oder Fagotte herstellen

  • in Musikhäusern mit angeschlossener Reparaturwerkstatt

Branchen im Einzelnen

  • Musikinstrumente

    • Herstellung von Musikinstrumenten, z.B. handwerkliche oder industrielle Saxophonhersteller, Blockflöten- oder Fagottbaubetriebe

Perspektiven

Weiterbildung (berufliche Anpassung)

Anpassungsweiterbildung hilft, das berufliche Wissen aktuell zu halten und an neue Entwicklungen anzupassen (z.B. in den Bereichen Holzbe- und -verarbeitung, Metallbe- und -verarbeitung, Restaurierung, Musik).

Weiterbildung (beruflicher Aufstieg)

Aufstiegsweiterbildung bietet die Möglichkeit, beruflich voranzukommen und in Führungspositionen zu gelangen (z.B. durch die Prüfung als Holzblasinstrumentenmachermeister/in).

Ein Studium eröffnet weitere Berufs- und Karrierechancen (z.B. durch einen Bachelorabschluss im Studienfach Musikinstrumentenbau).

Unter bestimmten Voraussetzungen ist auch ohne schulische Hochschulzugangsberechtigung ein Studium möglich. Weitere Informationen:

Zugang zur Hochschule in den einzelnen Bundesländern

Stellen- und Bewerberbörsen

Trends

Innovation und Artenschutz im Instrumentenbau

Das Thema Nachhaltigkeit und Artenschutz wird in allen Bereichen immer wichtiger, so auch im Instrumentenbau. Durch die Umsetzung des Washingtoner Artenschutzübereinkommens (CITES), unterliegen immer mehr exotische Holzarten, wie Palisanderholz, Grenadill und Ebenholz, Einfuhr- und Handelsbeschränkungen. Diese Hölzer sind sehr robust und bieten besondere klangliche Eigenschaften. Für einen nachhaltigen Umgang mit diesen unter Schutz stehenden Hölzern, müssen Instrumentenbauer verstärkt auf alternative Rohstoffe, wie Karbon, Kunstharz und heimische Hölzer zurückgreifen. Ebenso bedarf es neuer Fertigungsmethoden oder Verarbeitungsverfahren, um z.B. ähnliche Klangeigenschaften bei heimischen Hölzern zu erzeugen.

 

Quelle: BERUFENET der Bundesagentur für Arbeit – Stand: (08/2024)

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