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Ausbildungsberuf
Handzuginstrumentenmacher/in

Nachfolgend findest Du viele Informationen über diesen Ausbildungsberuf.

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Die Tätigkeit im Überblick

Handzuginstrumentenmacher/innen stellen handgezogene Musikinstrumente wie Akkordeons, aber auch angeblasene Instrumente wie Mundharmonikas her und reparieren sie.

Die Ausbildung im Überblick

Handzuginstrumentenmacher/in ist ein 3-jähriger anerkannter Ausbildungsberuf in Industrie und Handwerk.

Arbeitsbereiche/Branchen

Handzuginstrumentenmacher/innen finden Beschäftigung

  • in kleinen und mittleren Betrieben des Musikinstrumentenbaus, z.B. in der Herstellung und Reparatur von handgezogenen Musikinstrumenten

  • bei Musikalienfachhändlern mit angeschlossener Reparaturwerkstatt

Zugangsvoraussetzung

Zugang zur Tätigkeit

In der Regel benötigt man eine abgeschlossene Berufsausbildung als Handzuginstrumentenmacher/in.

Zugangsvoraussetzungen für die Ausbildung

Rechtlich ist keine bestimmte Vorbildung vorgeschrieben.

Zugangsvoraussetzungen für die Ausbildung

Voraussetzung für den Zugang zu einer dualen Ausbildung ist ein Ausbildungsvertrag mit einem Ausbildungsbetrieb. Die Ausbildungsbetriebe suchen sich Auszubildende nach eigenen Kriterien (z.B. schulische Vorbildung) aus.

Jugendliche unter 18 Jahren müssen eine ärztliche Bescheinigung über eine Erstuntersuchung vorlegen.

Schulische Vorbildung in der Praxis

Im Jahr 2021 gab es im Beruf Handzuginstrumentenmacher/in keine Ausbildungsanfänger/innen.

Quelle:

Die Angaben orientieren sich an den Informationen des Datensystems Auszubildende (DAZUBI) des Bundesinstituts für Berufsbildung (BIBB).

Wichtige Schulfächer

Vertiefte Kenntnisse in folgenden Schulfächern bilden gute Voraussetzungen für eine erfolgreiche Ausbildung:

Physik:

Da angehende Handzuginstrumentenmacher/innen sich im Umgang mit verschiedenen Werkstoffen auskennen müssen, sind Kenntnisse in Physik für die Ausbildung von Nutzen.

Mathematik:

Zukünftige Handzuginstrumentenmacher/innen haben bereits in der Ausbildung häufig mit der Berechnung von Flächenaufteilungen zu tun. Zudem benötigen sie gute Rechenkenntnisse für die Preiskalkulation im Verkauf.

Werken/Technik:

Beim Erlernen von Maschinen- und Gerätetechnik in Bezug auf Handzuginstrumente sind Kenntnisse im technischen Werken von Vorteil. Zum Ausbildungsalltag gehören das Entwerfen, Zeichnen und Planen von Teilen eines Instruments. Daher sind Kenntnisse im technischen Zeichnen wichtig.

Musik:

Musikalische Fähigkeiten, insbesondere Kenntnisse im Spielen von Handzuginstrumenten, sind z.B. für das Regulieren des Klangs und das Stimmen der Instrumente nützlich.

Deutsch:

Angehende Handzuginstrumentenmacher/innen beraten Kunden z.B. beim Verkauf von neuen und gebrauchten Instrumenten. Gute mündliche Ausdrucksfähigkeit ist dabei von Vorteil.

Anerkennung von ausländischen Qualifikationen

Die Tätigkeit als Handzuginstrumentenmacher/in ist nicht reglementiert.

Um mit einem im Ausland erworbenen Abschluss in diesem Beruf zu arbeiten, ist keine berufliche Anerkennung notwendig. Jedoch kann eine Feststellung der Gleichwertigkeit deutschen Arbeitgebern helfen, die im Ausland erworbenen beruflichen Fähigkeiten besser zu beurteilen.

Informationen zur Feststellung der Gleichwertigkeit bietet das Informationsportal der Bundesregierung zur Anerkennung ausländischer Berufsqualifikationen: www.anerkennung-in-deutschland.de

Zuständige Stellen sind die Industrie- und Handelskammern. Für die Antragstellung ist folgende zentrale Stelle eingerichtet worden:

IHK FOSA Ulmenstraße 52g 90443 Nürnberg D +49.911.815060 https://www.ihk-fosa.de info@ihk-fosa.de

Weiterführende Informationen zu Leben und Arbeiten in Deutschland:

Ausbildung

Ausbildungsinhalte

Im Ausbildungsbetrieb lernen die Auszubildenden beispielsweise:

  • wie man Einzelteile zum Leimen vorbereitet und verleimt

  • wie man Flächen und Formen an Werkstücken aus Nichteisen- und Eisenmetallen glatt, eben, winklig und parallel auf Maß feilt

  • wie man den Materialbedarf abschätzt und das Material bereitstellt

  • wie man eine Bassmechanik einbaut und justiert

  • wie man Stimmzungen auf Stimmplatten aufnietet

  • was beim Herstellen von Werkstücken aus Nichteisen- und Eisenmetallen mit unterschiedlichen Quermeißeln wichtig ist

  • wie man Grundtöne durch Feilen und Schaben nach Gehör und mit Hilfsmitteln bestimmt

  • was beim Einbau eines Stimmstocks in Diskant und Bassteil wichtig ist

  • worauf man bei der musikalischen und optischen Kontrolle des Instruments achtet

  • wie man, auch im Kundengespräch, eine Fehleranalyse durchführt und den Reparaturaufwand festlegt

Darüber hinaus werden während der gesamten Ausbildung Kenntnisse über Themen wie Rechte und Pflichten während der Ausbildung, Organisation des Ausbildungsbetriebs und Umweltschutz vermittelt.

In der Berufsschule erwirbt man weitere Kenntnisse:

  • auf berufsspezifischen Gebieten (z.B. Fertigungsverfahren, Musik und Musikinstrumentenkunde)

  • in allgemeinbildenden Fächern wie Deutsch und Wirtschafts- und Sozialkunde

Zusatzqualifikationen

  • Durch die Zusatzqualifikation "Betriebsassistent/in im Handwerk" erwerben Auszubildende mit Fachoberschul- oder Hochschulreife parallel zu ihrer handwerklichen Berufsausbildung zusätzliche kaufmännische Kenntnisse. Die Auszubildenden besuchen zusätzlichen Berufsschulunterricht (z.B. in Rechnungswesen oder Wirtschaftslehre). Sie absolvieren die Prüfung zum Fachmann/-frau für kaufmännische Betriebsführung (HwO) und müssen einen Nachweis über den erfolgreichen Besuch des Fremdsprachenunterrichts erbringen. Weitere Informationen erteilt die zuständige Handwerkskammer, z.B.:

    HWK Dortmund – Betriebsassistent/in im Handwerk

  • Die Zusatzqualifikation "Europaassistent/in" eröffnet für Auszubildende mit einem mittleren Bildungsabschluss die Möglichkeit, interkulturelle Kompetenzen aufzubauen, Fremdsprachenkenntnisse zu verbessern und sich fachlich - über die Erstausbildung hinaus - zu bilden. Bestandteile der Zusatzqualifikation sind ein besonderer Berufsschulunterricht (z.B. Europäisches Waren- und Wirtschaftsrecht) und ein mehrwöchiges Praktikum im Ausland. Weitere Informationen erteilt z.B.:

    Europaassistent/in

Zusatzqualifikationen

Zusatzqualifikationen, die man während der Ausbildung erwirbt, können den Berufseinstieg erleichtern. Sie umfassen z.B.:

  • Zusätzliche Inhalte, die nicht in der Ausbildungsordnung eines Berufs vorgeschrieben sind. Sie werden zu vielen unterschiedlichen Themen angeboten: AusbildungPlus

  • Kodifizierte Zusatzqualifikationen: berufsbezogene, in der Ausbildungsordnung eines Berufs verankerte Qualifikationseinheiten, die freiwillig gewählt werden können. Sie werden im Rahmen der Abschlussprüfung geprüft.

  • Schulabschlüsse (z.B. Fachhochschulreife)

Zusatzqualifikationen können ggf. auch im Ausland erworben werden.

Ausbildungsaufbau

Die Ausbildung wird parallel im Ausbildungsbetrieb und in der Berufsschule durchgeführt. Der Berufsschulunterricht findet an bestimmten Wochentagen oder in Blockform statt.

Auszug aus dem Ausbildungsrahmenplan und dem Rahmenlehrplan

1. und 2. Ausbildungsjahr:

Praktische Ausbildung im Betrieb und nach Bedarf in überbetrieblichen Lehrgängen:

  • Planen und Vorbereiten des Arbeitsablaufs sowie Kontrollieren und Bewerten des Arbeitsergebnisses; Qualitätssicherung

  • Lesen, Anwenden und Erstellen von technischen Unterlagen

  • Bestimmen und Zuordnen von Instrumenten

  • Anwenden von Leimen und Klebern

  • Unterscheiden, Zuordnen und Handhaben von Werk- und Hilfsstoffen

  • Prüfen, Messen und Kennzeichnen

  • Anfertigen und Instandhalten von Werkzeugen

  • Trennen

  • Ausrichten und Spannen von Werkzeugen und Werkstücken

  • manuelles und maschinelles Bearbeiten von Metallen

  • Fügen

  • Auswählen, Bestimmen und Lagern von Hölzern und Holzwerkstoffen

  • Be- und Verarbeiten von Holz und Holzwerkstoffen

  • Warten und Pflegen von Betriebsmitteln

  • Verarbeiten von Zelluloid

  • Behandeln von Oberflächen

  • Be- und Verarbeiten von Leder, Pappe, Stoff und Kunstleder zu Bälgen

  • Montieren von Bassmechanik und Schaltgruppen

  • Montieren und Einbauen der Klaviatur

  • Einbauen der Stimmplatten

Ausbildung in der Berufsschule in den Lerngebieten:

  • Werkstoffe

  • Werkzeuge, Geräte, Maschinen

  • Fertigungsplanung

  • Fertigungsverfahren

  • Oberflächenbehandlung

  • Klangerzeugung

  • Musik und Musikinstrumente

  • Handzuginstrumente

Zwischenprüfung vor Ende des 2. Ausbildungsjahres

3. Ausbildungsjahr:

Praktische Ausbildung im Betrieb und nach Bedarf in überbetrieblichen Lehrgängen:

  • Vertiefen der Kenntnisse aus den ersten beiden Ausbildungsjahren

  • Stimmen von Instrumenten

  • Endmontage

  • Endkontrolle

  • Reparieren von Handzuginstrumenten

Ausbildung in der Berufsschule in den Lerngebieten:

  • Vertiefen der Kenntnisse aus den ersten beiden Ausbildungsjahren

Abschluss-/Gesellenprüfung am Ende des 3. Ausbildungsjahres

Ausbildungsvergütung

Die Ausbildungsvergütung für eine duale Ausbildung wird vom Ausbildungsbetrieb gezahlt und richtet sich bei tarifgebundenen Betrieben nach tarifvertraglichen Vereinbarungen. Auszubildenden ist eine angemessene Vergütung zu gewähren. Die Angemessenheit einer Ausbildungsvergütung wird für Ausbildungen, die in 2020 und später beginnen, durch das Berufsbildungsgesetz über die Mindestvergütung geregelt. Findet die Ausbildung in schulischer Form statt (z.B. an einer Berufsfachschule oder im 1. Ausbildungsjahr als Berufsgrundbildungsjahr BGJ), wird keine Ausbildungsvergütung gezahlt.

Beispiel Tischlerhandwerk (monatlich brutto - je nach Bundesland):

1. Ausbildungsjahr: € 566 bis € 800

2. Ausbildungsjahr: € 701 bis € 900

3. Ausbildungsjahr: € 837 bis € 1.000

Quellen:

Tarifinformationen des Bundes und der Länder (z.B. Bundesministerium für Arbeit und Soziales, WSI-Tarifarchiv, Tarifarchive der Bundesländer)

Hinweis: Diese Angaben dienen der Orientierung. Ansprüche können daraus nicht abgeleitet werden.

Ausbildungsvergütung

Laut Berufsbildungsgesetz ist der Ausbildungsbetrieb verpflichtet, den Auszubildenden eine angemessene Ausbildungsvergütung zu gewähren. Zu deren Festlegung schreibt das Gesetz eine Mindestvergütung vor. Abweichungen davon sind nur im Rahmen der Regelungen des Gesetzes möglich.

Einfluss auf die Höhe der Ausbildungsvergütung haben der Ausbildungsbereich (z.B. Industrie und Handel, Handwerk), die Branche und die Region, in denen die Ausbildung erfolgt.

Ausbildungskosten

Die Ausbildung im Betrieb ist für die Auszubildenden kostenfrei. Ggf. entstehen Kosten, z.B. für Lernmittel, Fahrten zur Ausbildungsstätte oder für auswärtige Unterbringung.

Förderungsmöglichkeiten

Unter bestimmten Bedingungen können Auszubildende Berufsausbildungsbeihilfe (BAB) erhalten.

Informationen der Bundesagentur für Arbeit: Berufsausbildungsbeihilfe (BAB)

Ausbildungsdauer

3 Jahre

Ausbildungsdauer - Verkürzungen/Verlängerungen

Ausbildungsdauer

Bei einer Ausbildung in Vollzeit beträgt die Ausbildungsdauer 2, 3 oder 3,5 Jahre. Wenn es im Berufsausbildungsvertrag vereinbart wird, kann die Ausbildung ggf. auch in Teilzeit durchgeführt werden. Dadurch verlängert sich die Ausbildungsdauer, höchstens jedoch bis zum Eineinhalbfachen der Dauer, die für die betreffende Ausbildung in Vollzeit festgelegt ist.

Ausbildungsverkürzungen und -verlängerungen

Ausbildungsverkürzungen und -verlängerungen sind im Berufsbildungsgesetz sowie ggf. in der jeweiligen Ausbildungsordnung geregelt.

Verkürzung:

Wenn das Ausbildungsziel auch in kürzerer Zeit erreicht werden kann, besteht die Möglichkeit, die Ausbildungszeit zu verkürzen. Auszubildende und Ausbildungsbetrieb müssen hierfür gemeinsam einen Antrag an die zuständige Stelle (z.B. die jeweilige Kammer) stellen.

Wer bereits einen entsprechenden berufsbildenden Bildungsgang besucht hat, kann sich diesen ggf. auf seine Ausbildung anrechnen lassen. Die Bundesländer bestimmen die jeweiligen Anrechnungsmöglichkeiten.

Landesregelungen zur Anrechnung von schulischen Berufsgrundbildungsjahren bzw. Berufsfachschulausbildungen auf die Ausbildungszeit liegen aus folgenden Bundesländern vor:

Hinweis: Diese Angaben gelten für anerkannte Ausbildungsberufe. Für den Beruf Schiffsmechaniker/in gelten abweichende Regelungen.

Verlängerung:

In Ausnahmefällen kann die zuständige Stelle die Ausbildungszeit verlängern, wenn dies erforderlich ist.

Abschluss-/Berufsbezeichnungen

Abschlussbezeichnung

Handzuginstrumentenmacher/Handzuginstrumentenmacherin

Ausbildungssituation

Auf folgende Bedingungen und Anforderungen sollte man sich einstellen:

Im Betrieb

  • Praktische Mitarbeit (unter Anleitung): z.B. Holzbauteile zuschneiden, Gehäusebauteile und Bälge herstellen, Tastaturen anbringen

  • Umgebung: Holzstaub und Maschinenlärm in handwerklichen Werkstätten bzw. industriellen Fertigungs-/Produktionshallen

  • Kleidung: ggf. Schutzkleidung (z.B. Atem- und Gehörschutz)

  • Anforderungen:

    • Sorgfalt und Geschicklichkeit (z.B. Anbringen von Ornamenten, millimetergenaue Bearbeitung der Bauteile)

    • Gutes Gehör (z.B. für das Prüfen und Stimmen von Instrumenten)

    • Sinn für Ästhetik (z.B. bei der Oberflächenbehandlung und -verzierung)

    • Kunden- und Serviceorientierung (z.B. bei der Beratung von Kunden über individuell anzufertigende Instrumente)

An der Berufsschule

Unterricht an einem oder zwei Tagen pro Woche oder als Blockunterricht

Ausbildungssituation

Ausbildungssituation im Betrieb

Bei einer dualen Ausbildung betreuen z.B. Ausbilder/innen die Auszubildenden und leiten sie bei der Mitarbeit im Betrieb an. Teile der praktischen Ausbildung können in Lehrwerkstätten durchgeführt werden.

Ausbildungssituation in der Berufsschule

In der Berufsschule werden z.B. Klassenarbeiten oder Tests geschrieben. Außerdem müssen die Auszubildenden für die Vorbereitung auf die Zwischen- und Abschluss- bzw. Gesellenprüfung Zeit einplanen.

Der Berufsschulunterricht findet ein- bis zweimal pro Woche oder in Blöcken von beispielsweise drei oder vier Wochen statt. Wenn der Unterricht in überregionalen Fachklassen durchgeführt wird, sind die Auszubildenden während dieser Zeit z.B. in einem Internat untergebracht und dadurch von Familie und Freunden getrennt.

Lernorte

Handzuginstrumentenmacher/innen werden im dualen System ausgebildet.

Lernorte sind

  • Ausbildungsbetrieb (i.d.R. Industrie- oder Handwerksbetriebe des Handzuginstrumentenbaus): Werkstätten, Werkhallen, Büroräume

  • Berufsschule : Unterrichtsräume

Können Betriebe nicht alle geforderten Ausbildungsinhalte vermitteln, besteht die Möglichkeit, Teile der Ausbildung in überbetriebliche Ausbildungsstätten zu verlagern.

Hinweis: Der Berufsschulunterricht wird teilweise in länderübergreifenden Fachklassen durchgeführt, derzeit:

  • für die Länder Baden-Württemberg, Bayern, Berlin, Brandenburg, Bremen, Hamburg, Hessen, Mecklenburg-Vorpommern, Niedersachsen, Nordrhein-Westfalen, Rheinland-Pfalz, Saarland, Sachsen-Anhalt, Schleswig-Holstein und Thüringen in Ludwigsburg (Baden-Württemberg): Oscar-Walcker-Schule Römerhügelweg 53 71636 Ludwigsburg D +49.7141.4449100 +49.7141.4449199 http://www.ows-lb.de sekretariat@ows-lb.de

Quelle: Übersicht länderübergreifender Fachklassen (Stand 30.03.2023)

Ausbildung im Ausland

Um Teile der Ausbildung im Ausland zu absolvieren, bieten sich zum Beispiel folgende Möglichkeiten:

Ausbildung im Ausland

Das Berufsbildungsgesetz eröffnet grundsätzlich die Möglichkeit, Teile der Ausbildung in einem anerkannten Ausbildungsberuf im Ausland zu absolvieren. Je nach Ausbildungsberuf gibt es unterschiedliche Möglichkeiten zur Ausbildung im Ausland:

Ggf. kann man auch eine vollständige Ausbildung im Ausland absolvieren.

Weitere Informationen zu beruflichen Auslandserfahrungen: Zentrale Auslands- und Fachvermittlung der Bundesagentur für Arbeit

Dokumentation beruflicher Auslandserfahrungen

Im Ausland absolvierte Ausbildungs- und Lernabschnitte kann man im Europass dokumentieren lassen.

Weitere Informationen: Europass

Tätigkeit

Aufgaben und Tätigkeiten kompakt

Handzuginstrumentenmacher/innen bauen handgezogene oder angeblasene Instrumente. Vor dem Bau erstellen sie Entwürfe oder entnehmen Vorgaben und Maße vorhandenen technischen Zeichnungen. Sie fertigen z.B. aus Holz oder Metall Gehäusebauteile sowie Bälge aus Pappe und montieren diese zusammen. Zudem bringen sie die Knöpfe, Tasten, Register, Stimmstöcke, Dichtungen sowie Klappen mit Rückholfedern an und bearbeiten die Instrumentenoberfläche. Dann prüfen sie die Klangqualität des fertigen Instruments und stimmen es. Zudem warten, pflegen und reparieren bzw. restaurieren sie defekte oder alte Instrumente und beraten Kunden.

Aufgaben und Tätigkeiten (Beschreibung)

Worum geht es?

Handzuginstrumentenmacher/innen stellen handgezogene Musikinstrumente wie Akkordeons, aber auch angeblasene Instrumente wie Mundharmonikas her und reparieren sie.

Ein großes Instrumentenpuzzle

Handzuginstrumente wie das Akkordeon oder das Bandoneon haben einen Balg, den man zudrückt und wieder aufzieht. Dadurch entsteht ein Luftstrom, der durchschlagende Zungen in Schwingung versetzt und so die Töne erzeugt. Ein Akkordeon kann aus bis zu 2.000 Einzelteilen bestehen, auch die Materialarten und -qualitäten sind vielfältig: Holz für das Gehäuse, Pappe für den Balg, Metalle, Leder, Textilien und Kunststoffe für das Zubehör. Da neben der Verarbeitung die Materialien bestimmen, wie das Instrument später klingt, überprüfen Handzuginstrumentenmacher/innen im Einkauf sorgfältig die Materialien und sprechen bei Kundenaufträgen mit musikalischem Einfühlungsvermögen Wünsche im Detail ab, etwa zu Stil, Form, Größe, Klangeigenschaften und Materialien, aber auch zum Preisrahmen. Darauf aufbauend erstellen sie detaillierte Entwürfe und Skizzen. Sie fertigen Einzelteile des Akkordeons hauptsächlich in Handarbeit, unterstützt von Säge-, Bohr- und Schleifmaschinen.

Gut gebaut, gut gestimmt

Selbst kleine Unachtsamkeiten führen dazu, dass das fertige Instrument keine einwandfreien Töne erzeugen wird. Daher benötigen Handzuginstrumentenmacher/innen handwerkliches Geschick und große Sorgfalt: Für das Gehäuse schneiden und sägen sie Holzteile zurecht und schleifen diese glatt. Im Spritzgieß- oder Tiefziehverfahren stellen sie Kunststoff- und Metallteile her. Millimetergenau setzen sie Boden, Luftdurchgänge und Tastatur in das Gehäuse, nieten Stimmzungen auf Stimmplatten und montieren die Bassmechanik. Sie beschichten die Stimmen mit Spezialwachs und montieren Knöpfe und Tasten. Für den Balg falten, heften und verleimen sie Pappe, setzen Lederecken ein, bringen eine Zierschicht aus textilem Gewebe oder tapetenartigem Material auf, runden die Balgecken ab, bringen Eckenschoner aus Metall und Verzierungen mit Kunstleder- und Papierstreifen an. Dann verleimen sie den Balg mit dem Rahmen, prüfen die Luftdichtheit und montieren alle Teile. Da Instrumente auch gut aussehen sollen, beizen oder lackieren Handzuginstrumentenmacher/innen die Holzoberflächen, überziehen diese mit Celluloid, furnieren sie mit Edelhölzern oder versehen sie mit Ornamenten, Bemalungen oder Gravuren, während sie Gehäuseteile aus Kunststoff oder Metall spritzlackieren. Beim abschließenden Stimmen benötigen sie ein gutes musikalisches Gehör, denn sie müssen jeden falschen Ton bemerken. Da sich bei Holzinstrumenten nach der Fertigstellung oft die Tonlagen ändern, stimmen Handzuginstrumentenmacher/innen mehrmals nach.

Möglichst lang guter Klang

Handzuginstrumentenmacher/innen erklären Kunden verständlich, worauf bei Handhabung und Pflege der Instrumente geachtet werden muss. Zudem reparieren oder restaurieren sie gewohnt sorgfältig und mit musikhistorischen Kenntnissen ältere - ggf. auch historisch wertvolle - Handzuginstrumente.

Aufgaben und Tätigkeiten im Einzelnen

  • Bau von handgezogenen Instrumenten wie Akkordeons sowie von angeblasenen Instrumenten wie Mundharmonikas und Melodicas vorbereiten

    • Zeichnungen und Skizzen über das anzufertigende Instrument erstellen, ggf. am Computer

    • Werkstoffe nach klang- und instrumentenspezifischen Gesichtspunkten auswählen, beispielsweise Holz, Metalle, Leder, Textilien, Kunststoffe oder auch Pappe

    • Entwurf des jeweiligen Handzuginstruments nach den Vorstellungen des Auftraggebers erstellen; dabei äußere Form, Stil, Größe und Klangeigenschaften des Instruments berücksichtigen

  • Gehäusebauteile für Bass- und Melodie-Seiten fertigen

    • Holz und Holzwerkstoffe formatgerecht sägen und fräsen sowie anschließend eben schleifen

    • Holzoberflächen mit Zelluloid überziehen, ggf. lackieren oder mit Edelhölzern furnieren

    • ggf. Gehäuseteile aus Holz mit Ornamenten, Strasssteinen, Bemalungen, Schnitzereien und Gravuren versehen

    • Kunststoff- und Metallteile spritzgießen, stanzen und im Tiefziehverfahren formen

    • Gehäuseteile aus Kunststoff oder Metall spritzlackieren

    • Gehäuseteile für die Montage vorbohren

  • Bälge aus Pappe fertigen

    • Pappe falten, pressen, zuschneiden, heften und verleimen

    • Lederecken einsetzen und Zierschicht aus textilem oder tapetenartigem Gewebe aufbringen

    • Balgecken abrunden und Metalleckenschoner anbringen

    • Kunstleder- und Papierstreifen zur Verzierung aufleimen

    • Balg mit Rahmen aus Holz oder Kunststoff verleimen

  • Gehäuseteile und Balg zum fertigen Handzuginstrument montieren

    • Stimmen mit Spezialwachs übergießen

    • Knöpfe, Tasten, Register, Stimmstöcke, Dichtungen sowie filz- und lederbelegte Klappen mit Rückholfedern in Gehäuseteile montieren

    • Gehäuseeinzelteile und Balg zusammenfügen, anschließend verleimen oder kleben, gegebenenfalls löten, oder mit Schrauben und Muttern verbinden

    • Instrumentenoberfläche beizen, ölen, lackieren oder mattieren, anschließend maschinell und manuell polieren

    • ggf. Tragriemen anbringen

    • Instrument musikalisch, technisch und optisch kontrollieren

  • beim Bau, Verkauf und Vertrieb die Einhaltung des internationalen Artenschutzabkommens (CITES) zum Schutz bedrohter Tier- und Pflanzenarten beachten

  • Instrument einstimmen und regulieren, unter Umständen mittels computergestützter Messverfahren

  • alte, oft historisch wertvolle Instrumente reparieren und restaurieren

  • Kunden beim Verkauf von neuen und gebrauchten Instrumenten beraten

Verdienst/Einkommen

Beispielhafte tarifliche Bruttogrundvergütung (in der Stunde): € 18,72 bis € 20,22

Quelle:

Tarifsammlung des Bayerischen Staatsministeriums für Familie, Arbeit und Soziales

Hinweis: Diese Angaben dienen der Orientierung. Ansprüche können daraus nicht abgeleitet werden.

Verdienst/Einkommen

Das Einkommen von Arbeitnehmern und Arbeitnehmerinnen hängt von der Aus- und Weiterbildung, Berufserfahrung und Verantwortlichkeit ab, aber auch von den jeweiligen Anforderungen des Berufs, von Branche, Region und Betrieb. Die Höhe richtet sich in tarifgebundenen Betrieben nach tarifvertraglichen Vereinbarungen. Nicht tarifgebundene Betriebe können ihre Mitarbeiter/innen in Anlehnung an entsprechende Tarifverträge entlohnen.

Weitere Informationen über Einkommensmöglichkeiten:

Tätigkeitsbezeichnungen

  • Handzuginstrumentenmacher/in

Abweichende Berufsbezeichnungen der ehemaligen DDR

  • Akkordeonfacharbeiter/Akkordeonfacharbeiter in

    (Ausbildungsberuf von 1985 bis 1990)

  • Mechaniker/Mechanikerin - Musikinstrumente (Tonzungeninstrumente)

    (Ausbildungsberuf von 1970 bis 1985)

Vergleichbare Berufsbezeichnung im deutschsprachigen Ausland

Österreich

  • Harmonikamacher/in

Berufsbezeichnung in englischer Sprache

  • Maker (m/f) of reed-organ musical instruments

Berufsbezeichnung in französischer Sprache

  • Facteur/Factrice d’accordéons

Quelle der fremdsprachigen Berufsbezeichnungen: Bundesinstitut für Berufsbildung, Europass-Zeugniserläuterungen

Arbeitsorte

Handzuginstrumentenmacher/innen arbeiten in erster Linie

  • in Werkstätten

Darüber hinaus arbeiten sie ggf. auch

  • in Verkaufsräumen

Arbeitssituation

Handzuginstrumentenmacher/innen arbeiten trotz Maschineneinsatz viel mit der Hand. Bei manchen Arbeiten tragen sie Schutzkleidung, z.T. auch Atem- und Gehörschutz. Sie arbeiten in Werkstätten oder Produktionsräumen des Musikinstrumentenbaus sowie in Verkaufsräumen, wenn sie Kunden z.B. beim Kauf oder bei einer Reparatur beraten. Bei Schleifarbeiten entsteht Staub; Klebstoffe, Beizen, Lösemittel und Lacke können Dämpfe und Gerüche entwickeln und Säge- bzw. Schleifmaschinen erzeugen Lärm.

Um den Klang zu prüfen, müssen Handzuginstrumentenmacher/innen ihre Instrumente anspielen können. Hierfür benötigen sie musikalische Fähigkeiten und ein gutes Gehör. Mit Sinn für Ästhetik gestalten sie Oberflächen und verzieren ihre Instrumente. Sie müssen konzentriert und präzise arbeiten, denn selbst kleinste Ungenauigkeiten können den Klang eines Instruments beeinträchtigen.

Arbeitsbedingungen im Einzelnen

  • Handarbeit (z.B. Stimmplatten auf den Stimmstock auflegen, Griffblech aufsetzen)

  • Arbeit mit technischen Geräten, Maschinen und Anlagen (z.B. Sägen, Fräs- und Schleifmaschinen)

  • Tragen von Schutzkleidung, -ausrüstung (z.B. Ohrenschutz beim Schleifen, Atemschutz beim Arbeiten mit Lacken und Lösungsmitteln)

  • Arbeit in Werkstätten, Werk-/Produktionshallen

  • Arbeit in Verkaufsräumen (z.B. Kunden bedienen und beraten)

  • Arbeit bei Rauch, Staub, Gasen, Dämpfen (z.B. Staub durch Schleifarbeiten, Dämpfe durch Kleber und Lösungsmittel)

  • Arbeit unter Lärm (z.B. bei der Arbeit an Bohr- oder Stanzmaschinen)

  • Präzisions-, Feinarbeit (z.B. Knöpfe und Tasten reparieren, Klang des Instrumentes prüfen)

  • Kundenkontakt (z.B. Kunden zu Einzelheiten wie Form, Stil, Größe und Klangeigenschaften von Handzuginstrumenten beraten)

  • Verantwortung für Sachwerte (z.B. historisch wertvolle Instrumente restaurieren)

Arbeitsgegenstände/Arbeitsmittel

Produkte, z.B.: Akkordeons, Bandoneons, Mundharmonikas, Melodicas

Materialien und Hilfsstoffe, z.B.: Hölzer, Holzwerkstoffe, Kunststoffe, Metalle, Pappe, Filz, (Kunst-)Leder, Papier, Textilien, Zelluloid, Beize, Lacke, Spezialwachs, Strasse, Leim, Kleber, Poliermittel und -tücher

Maschinen, Geräte und Werkzeuge, z.B.: Bohr-, Stanz-, Fräs- und Schleifmaschinen, Stimmgeräte, PC, Sägen, Schraubzwingen, Feilen, Pinsel, Schnitzmesser, Schrauben, Muttern

Unterlagen, z.B.: Zeichnungen, Modellskizzen, Kalkulationen, Abrechnungen, Bestellungen, Artenschutzbestimmungen (CITES)

Arbeitsbereiche/Branchen

Handzuginstrumentenmacher/innen finden Beschäftigung

  • in kleinen und mittleren Betrieben des Musikinstrumentenbaus, z.B. in der Herstellung und Reparatur von handgezogenen Musikinstrumenten

  • bei Musikalienfachhändlern mit angeschlossener Reparaturwerkstatt

Branchen im Einzelnen

  • Musikinstrumente

    • Herstellung von Musikinstrumenten, z.B. handwerkliche und industrielle Akkordeon- oder Bandoneonhersteller

Perspektiven

Weiterbildung (berufliche Anpassung)

Anpassungsweiterbildung hilft, das berufliche Wissen aktuell zu halten und an neue Entwicklungen anzupassen (z.B. in den Bereichen Holzbe- und -verarbeitung, Metallbe- und -verarbeitung, Restaurierung, Musik).

Weiterbildung (beruflicher Aufstieg)

Aufstiegsweiterbildung bietet die Möglichkeit, beruflich voranzukommen und in Führungspositionen zu gelangen (z.B. durch die Prüfung als Handzuginstrumentenmachermeister/in).

Ein Studium eröffnet weitere Berufs- und Karrierechancen (z.B. durch einen Bachelorabschluss im Studienfach Musikinstrumentenbau).

Unter bestimmten Voraussetzungen ist auch ohne schulische Hochschulzugangsberechtigung ein Studium möglich. Weitere Informationen:

Zugang zur Hochschule in den einzelnen Bundesländern

Stellen- und Bewerberbörsen

Trends

Innovation und Artenschutz im Instrumentenbau

Das Thema Nachhaltigkeit und Artenschutz wird in allen Bereichen immer wichtiger, so auch im Instrumentenbau. Durch die Umsetzung des Washingtoner Artenschutzübereinkommens (CITES), unterliegen immer mehr exotische Holzarten, wie Palisanderholz, Grenadill und Ebenholz, Einfuhr- und Handelsbeschränkungen. Diese Hölzer sind sehr robust und bieten besondere klangliche Eigenschaften. Für einen nachhaltigen Umgang mit diesen unter Schutz stehenden Hölzern, müssen Instrumentenbauer verstärkt auf alternative Rohstoffe, wie Karbon, Kunstharz und heimische Hölzer zurückgreifen. Ebenso bedarf es neuer Fertigungsmethoden oder Verarbeitungsverfahren, um z.B. ähnliche Klangeigenschaften bei heimischen Hölzern zu erzeugen.

 

Quelle: BERUFENET der Bundesagentur für Arbeit – Stand: (07/2023)

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