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Ausbildungsberuf
Elektrotechnikermeister/in

Nachfolgend findest Du viele Informationen über diesen Ausbildungsberuf.

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Die Tätigkeit im Überblick

Elektrotechnikermeister/innen organisieren v.a. in Betrieben des Elektrotechniker-Handwerks die Arbeitsprozesse, z.B. bei der Installation von Anlagen der Energie- und Gebäudetechnik. Sie arbeiten selbst praktisch mit, stellen die Qualität der Arbeiten sicher, erledigen kaufmännische Aufgaben, bilden Auszubildende aus und betreuen Kunden und Mitarbeiter/innen.

Die Weiterbildung im Überblick

Elektrotechnikermeister/in ist eine berufliche Weiterbildung. Die Meisterprüfung im zulassungspflichtigen Elektrotechniker-Handwerk ist bundesweit einheitlich geregelt.

Für die Zulassung zur Prüfung ist die Teilnahme an einem Lehrgang nicht verpflichtend.

Arbeitsbereiche/Branchen

Elektrotechnikermeister/innen finden Beschäftigung

  • in Betrieben des Elektrotechniker-Handwerks oder der Elektroindustrie

  • bei Kraftwerksbetreibern

Zugangsvoraussetzung

Zugang zur Tätigkeit

In der Regel benötigt man eine bestandene Prüfung als Elektrotechnikermeister/in. Da das Elektromaschinenbauer- sowie das Informationstechniker-Handwerk als verwandte Handwerke im Sinne der Handwerksordnung gelten, können auch Elektromaschinenbauermeister/innen bzw. Informationstechnikermeister/innen die Tätigkeit ausüben.

Die Ausübung einer selbstständigen Tätigkeit in diesem Handwerk ist reglementiert.

Sonstige Zugangsbedingungen

Für die Betriebsprüfung von Wärmepumpen gemäß Gebäudeenergiegesetz ist eine entsprechende Schulung erforderlich.

Das Elektrotechniker-Handwerk ist zulassungspflichtig. Wer sich selbstständig machen oder als Betriebsleiter/in eines Handwerksbetriebs tätig sein will, muss über die entsprechende Meisterprüfung verfügen.

Zugangsvoraussetzungen für die Weiterbildung

Voraussetzung für die Zulassung zur Meisterprüfung im Elektrotechniker-Handwerk ist in der Regel die Gesellenprüfung in einem anerkannten Ausbildungsberuf des Elektrotechniker-Handwerks, des Elektromaschinenbauer-Handwerks oder des Informationstechniker-Handwerks (verwandte Handwerke).

Alternativ kann man z.B. mit einer Gesellen- bzw. Abschlussprüfung in einem anderen anerkannten Ausbildungsberuf und einer mehrjährigen Berufstätigkeit im Elektrotechniker-Handwerk zur Meisterprüfung zugelassen werden.

Zugangsvoraussetzungen für die Prüfung

Bei Weiterbildungen zum Handwerksmeister/zur Handwerksmeisterin ist nur der Zugang zur Prüfung geregelt, nicht der Zugang zu Weiterbildungslehrgängen.

Voraussetzung für die Zulassung zur Meisterprüfung ist, dass man die vorgeschriebene berufliche Vorbildung oder Praxis im entsprechenden Handwerk nachweisen kann.

Wichtige Vorkenntnisse

Vertiefte Kenntnisse in folgenden Bereichen bilden gute Voraussetzungen für das erfolgreiche Bestehen der Weiterbildungsprüfung:

Rechnen/Mathematik:

In der Meisterprüfung sind u.a. betriebliche Kosten zu ermitteln, Kostenstrukturen zu überprüfen und Stundenverrechnungssätze zu berechnen.

Um im späteren Berufsalltag technische Berechnungen durchführen, Angebote kalkulieren und Leistungen abrechnen zu können, sind Mathematikkenntnisse wichtig.

Wirtschaft/Recht:

Um den betriebswirtschaftlichen, kaufmännischen und rechtlichen Teil der Meisterprüfung erfolgreich abschließen zu können, sind gute Kenntnisse in diesem Bereich erforderlich.

Im Berufsleben benötigen Elektrotechnikermeister/innen Kenntnisse in Buchführung und Controlling sowie in den Bereichen Recht und Steuern, damit sie erfolgreich einen Betrieb führen können.

Mitarbeiterführung und -anleitung:

In der Meisterprüfung werden berufs- und arbeitspädagogische Kenntnisse geprüft. Erfahrungen in der Anleitung von Auszubildenden sowie in der Mitarbeiterführung sind daher von Vorteil.

Motivation und Zufriedenheit von Mitarbeitern hängen maßgeblich vom Führungsverhalten ihrer Meister/innen ab. Für eine erfolgreiche Betriebsführung sind u.a. Kenntnisse von Führungsinstrumenten, wie z.B. Zielvereinbarung und Feedback, unabdingbar.

Anerkennung von ausländischen Qualifikationen

Die Tätigkeit als Elektrotechnikermeister/in ist nicht reglementiert.

Um mit einem im Ausland erworbenen Abschluss in diesem Beruf zu arbeiten, ist grundsätzlich keine berufliche Anerkennung notwendig. Jedoch kann eine Feststellung der Gleichwertigkeit deutschen Arbeitgebern helfen, die im Ausland erworbenen beruflichen Fähigkeiten besser zu beurteilen.

Wird jedoch eine selbstständige Tätigkeit im Handwerk angestrebt, ist eine Gleichwertigkeitsprüfung zwingend erforderlich. Die Gleichwertigkeit des ausländischen Abschlusses mit dem entsprechenden deutschen Meisterabschluss ist Voraussetzung für die Eintragung in die Handwerksrolle.

Informationen zur Feststellung der Gleichwertigkeit bietet das Informationsportal der Bundesregierung zur Anerkennung ausländischer Berufsqualifikationen: www.anerkennung-in-deutschland.de

Zuständige Stellen sind die örtlichen Handwerkskammern. Bei der Suche nach der zuständigen Stelle für die berufliche Anerkennung helfen der Anerkennung in Deutschland und die Fachstelle Beratung und Qualifizierung des IQ-Netzwerks weiter.

Weiterführende Informationen zu Leben und Arbeiten in Deutschland:

Ausbildung

Weiterbildungsinhalte

  • Fachpraxis (Teil I):

    • Meisterprüfungsprojekt, je nach Schwerpunkt:

      • ein Projekt der Energie- und Gebäudetechnik planen, einschließlich der Einbindung in bestehende oder neue Anlagen der technischen Gebäudeausstattung, dabei z.B. Entwürfe anfertigen, technische Berechnungen, Installations-, Programmierarbeiten und Messungen durchführen, Messprotokolle und Prüfberichte erstellen

      • ein Projekt der Automatisierungs- und Systemtechnik planen, einschließlich der Einbindung in bestehende oder neue Anlagen und Geräte, dabei z.B. Entwürfe anfertigen, technische Berechnungen, Installations-, Programmierarbeiten und Messungen durchführen, Messprotokolle und Prüfberichte erstellen

      • ein Projekt der Gebäudesystemintegration gewerkeübergreifend planen, dabei z.B. Kundenanforderungen analysieren, Entwürfe erstellen, technische Berechnungen, Installations-, Integrations-, Programmierarbeiten und Messungen durchführen, Messprotokolle und Prüfberichte erstellen

    • Fachgespräch: z.B. Kunden beraten, dabei Kundenwunsch, wirtschaftliche, rechtliche und technische Gesichtspunkte einbeziehen; das Vorgehen bei Planung und Durchführung des Meisterprüfungsprojekts begründen; Probleme und Lösungen im Zusammenhang mit dem Meisterprüfungsprojekt darstellen und dabei aktuelle Entwicklungen im Elektrotechniker-Handwerk berücksichtigen

    • Situationsaufgabe: z.B. im Rahmen eines Kundenauftrags jeweils eine Aufgabe aus den beiden nicht gewählten Schwerpunkten bearbeiten und dabei Fehler und Störungen an Anlagen und Komponenten einzugrenzen, zu bestimmen und zu beheben, messtechnische Prüfungen zu protokollieren und Ergebnisse zu dokumentieren

  • Fachtheorie (Teil II):

    • Handlungsfeld "Anforderungen von Kunden eines Betriebs im Elektrotechniker-Handwerk analysieren, Lösungen erarbeiten und anbieten": z.B. Kundenwünsche und die Rahmenbedingungen zu deren Erfüllung ermitteln und bewerten, Lösungsmöglichkeiten entwickeln, erläutern und begründen, Angebote kalkulieren, erstellen und erläutern, Leistungen vereinbaren

    • Handlungsfeld "Leistungen eines Betriebs im Elektrotechniker-Handwerk erbringen, kontrollieren und übergeben": Leistungen vorbereiten, z.B. Personal-, Material-, Maschineneinsatz sowie Arbeitsorganisation planen; Leistungen erbringen, z.B. berufsbezogene Rechtsvorschriften, technische Normen sowie Regeln der Technik anwenden, Systeme der Elektrotechnik analysieren, installieren, programmieren, in Betrieb nehmen und instand halten, technische Systeme und gewerkeübergreifende Systeme in eine vernetzte Gebäudetechnik zusammenführen; Leistungen abrechnen

    • Handlungsfeld "Einen Betrieb im Elektrotechniker-Handwerk führen und organisieren": z.B. Betriebskostenanalyse, Preisgestaltung, Effizienzsteigerung; Marketingmaßnahmen zur Kundengewinnung und -pflege; betriebliches Qualitätsmanagement; Personaleinsatz und -entwicklung; Betriebs- und Lagerausstattung sowie Betriebsablaufplanung

  • Betriebswirtschaftliche, kaufmännische und rechtliche Grundlagen (Teil III)

  • Berufs- und arbeitspädagogische Grundlagen (Teil IV)

Spezialisierung während der Weiterbildung

Die Weiterbildung erfolgt in einem der Schwerpunkte

  • Energie- und Gebäudetechnik

  • Automatisierungs- und Systemtechnik

  • Gebäudesystemintegration

Weiterbildungsaufbau

Stundenverteilung (beispielhaft):

  • Teil I und Teil II - Fachpraktischer und fachtheoretischer Teil (werden häufig zusammen angeboten): ca. 1.150 Stunden

  • Teil III - Betriebswirtschaftlicher, kaufmännischer und rechtlicher Teil: ca. 240 Stunden

  • Teil IV - Berufs- und arbeitspädagogischer Teil: ca. 115 Stunden

Gesamtstundenzahl: ca. 1.505 Stunden

Weiterbildungsvergütung

Die Teilnahme an Vorbereitungslehrgängen wird nicht vergütet.

Weiterbildungskosten

Für den Besuch von Vorbereitungslehrgängen fallen Lehrgangsgebühren an, für die Prüfung selbst Prüfungsgebühren.

Weitere Kosten entstehen für das Meisterprüfungsprojekt sowie ggf. für Arbeitsmaterialien, Fahrten zur Weiterbildungsstätte oder für auswärtige Unterbringung.

Förderungsmöglichkeiten

Vorbereitungslehrgänge auf die Meisterprüfung können gemäß Aufstiegsfortbildungsförderungsgesetz finanziell gefördert werden.

Weitere Informationen: Aufstiegs-BAföG - Aufstieg mit Förderung

Förderung besonders begabter junger Fachkräfte: Stiftung Begabtenförderung berufliche Bildung (SBB) - Weiterbildungsstipendium

Weiterbildungsdauer

Unterschiedlich, je nach Bildungsanbieter, Unterrichtszeit (Vollzeit/Teilzeit) und Lernform

Teilweise bereiten Lehrgänge auch separat auf einzelne Teile der Meisterprüfung vor.

Für die Zulassung zur Prüfung ist die Teilnahme an einem Lehrgang nicht verpflichtend.

Abschluss-/Berufsbezeichnungen

Abschlussbezeichnung

Elektrotechnikermeister/Elektrotechnikermeisterin

Zusätzlich zum Meistertitel darf die Bezeichnung "Bachelor Professional in" unter Angabe des Handwerks geführt werden.

Weiterbildungssituation

Die Weiterbildung besteht aus theoretischem und praktischem Unterricht.

Je nach Bildungsanbieter sollte man sich auf folgende Bedingungen einstellen:

Unterrichtszeit

  • bei Vollzeitunterricht: ganztägiger Unterricht an mindestens vier Wochentagen

  • bei Teilzeitunterricht: i.d.R. berufsbegleitende Weiterbildung am Wochenende oder am Abend

Lernform

  • bei Präsenzveranstaltungen: Unterricht im Klassenverband an der Bildungseinrichtung (ggf. nicht am Wohnort)

  • bei digitalen Lernformen (z.B. virtuelles Klassenzimmer bei Vorbereitungslehrgängen auf Teil III der Meisterprüfung): ausschließliches Lernen über elektronische Lernplattformen und -systeme (vorwiegend im Klassenverband von zu Hause aus)

  • bei Fernunterricht: individuelle Bearbeitung des Lernstoffs von zu Hause aus (hohe Anforderungen an Selbstdisziplin und Arbeitsorganisation); zusätzlich Präsenzphasen an der Bildungseinrichtung

Lernorte

Vorbereitungslehrgänge auf die Prüfung finden z.B. an Bildungszentren von Handwerkskammern statt.

Lernorte sind

  • bei Präsenzveranstaltungen: Schulungsräume

  • bei digitalen Lernformen (z.B. virtuelles Klassenzimmer) und Fernunterricht: zu Hause, ggf. Schulungsräume bei Präsenzphasen

Weiterbildung im Ausland

Um die Weiterbildung im Ausland zu absolvieren, bieten sich zum Beispiel folgende Möglichkeiten:

Dokumentation beruflicher Auslandserfahrungen

Im Ausland absolvierte Lernaufenthalte kann man im Europass dokumentieren lassen.

Weitere Informationen: Europass

Tätigkeit

Aufgaben und Tätigkeiten kompakt

Elektrotechnikermeister/innen planen Arbeitsabläufe, leiten Fachkräfte an und sind für die betriebliche Ausbildung verantwortlich. Sie nehmen kaufmännische und verwaltende Aufgaben wahr, verhandeln mit Lieferanten, beraten Kunden, kalkulieren Angebote und erledigen den betriebsbezogenen Schriftverkehr. Je nach Schwerpunkt planen sie Systeme der Energie- und Gebäudetechnik, der Automatisierungs- und Systemtechnik oder der Gebäudesystemintegration und wirken bei deren Errichtung, Installation, Inbetriebnahme und Instandhaltung auch selbst praktisch mit. Sofern sie als Selbstständige einen Betrieb leiten, entwickeln sie die betrieblichen Grundsätze und bestimmen Art und Umfang der Investitionen. Darüber hinaus entscheiden sie über die Personalauswahl und kontrollieren den wirtschaftlichen Erfolg.

Aufgaben und Tätigkeiten im Einzelnen

Fachaufgaben

  • Kunden beraten, Angebote erstellen, Kosten kalkulieren und Kostenvoranschläge ausarbeiten

  • Anlagen und Systeme der Energie- und Gebäudetechnik, z.B. Antennen-, Beleuchtungs-, Wärme-, Blitzschutzanlagen oder Anlagen zur Erzeugung elektrischer Energie, planen und berechnen, ihre Errichtung leiten, Systeme und Anlagen programmieren, prüfen, in Betrieb nehmen und instand halten

  • energieeffiziente Anlagen und Komponenten der Automatisierungs- und Systemtechnik, insbesondere Mess-, Steuer-, Regelungseinrichtungen, Systeme der Antriebs-, Prüf- oder Zähltechnik, entwickeln und berechnen, installieren, programmieren, prüfen, in Betrieb nehmen und instand halten

  • gebäudetechnische Systeme, z.B. Anlagen der elektrischen Wärmeerzeugung und -speicherung, Kälte- und Klimaanlagen, Einrichtungen der Gebäudeleittechnik planen, vernetzen bzw. energetisch optimieren

  • Materialien, Hilfsmittel, Geräte und Maschinen auswählen und einkaufen, ggf. in Zusammenarbeit mit dem/der Einkäufer/in oder der Betriebsleitung

  • funktionsgerechte Baugruppen entwickeln (z.B. logische Schaltnetze), Übersichtspläne, Leitungsverläufe und Schaltpläne entwerfen, Vernetzung von Systemen planen

  • Betriebsbereitschaft und rationellen Einsatz der Betriebsmittel und Geräte sicherstellen; dafür sorgen, dass der Bedarf an Bauteilen und Baugruppen gedeckt ist

  • Einhaltung der einschlägigen VDE-Bestimmungen, DIN-Normen und anderer technischer und rechtlicher Vorschriften (z.B. Arbeitsschutzbestimmungen, baurechtliche Vorschriften) garantieren

  • ggf. Energieausweise gemäß Gebäudeenergiegesetz (GEG) für Eigentümer von Wohngebäuden und Nichtwohngebäuden ausstellen

Führungsaufgaben

  • über Investitionen und die Auswahl der Betriebsmittel entscheiden, Kostenfaktoren analysieren, beeinflussbare Kosten minimieren

  • Mitarbeiter anleiten und fachlich unterstützen, schwierige und neue Arbeiten ggf. selbst ausführen; bei der Weiterbildung von Mitarbeitern mitwirken

  • mit Auftraggebern und Kunden, Lieferanten, Verbänden und Kreditinstituten verhandeln und zusammenarbeiten

  • die Arbeiten inhaltlich und terminlich planen, organisieren und steuern; Arbeitsprogramm festlegen, Mitarbeitereinsatz planen, Arbeitsaufträge an die Mitarbeiter vergeben

  • erbrachte Leistungen kontrollieren, Mängel beseitigen lassen, Leistungen dokumentieren und übergeben, Abnahmeprotokolle erstellen

  • gegebenenfalls Zusammenarbeit mit anderen Gewerken planen und koordinieren

  • betriebliches Qualitätsmanagement planen

  • den betrieblichen Teil der Ausbildung durchführen, dabei die einschlägigen rechtlichen Regelungen sowie pädagogischen Grundsätze beachten

Leitungsfunktionen bei Selbstständigkeit

  • die Grundsätze für das gesamte kaufmännische, personelle und technische Geschehen gestalten

  • die Geschäftspolitik bestimmen, künftige Betriebsstrategien entwickeln und festlegen

Verdienst/Einkommen

Beispielhafte tarifliche Bruttogrundvergütung (monatlich): € 4.821 bis € 5.374

Quelle:

Tarifsammlung des Bayerischen Staatsministeriums für Familie, Arbeit und Soziales

Hinweis: Diese Angaben dienen der Orientierung. Ansprüche können daraus nicht abgeleitet werden.

Verdienst/Einkommen

Das Einkommen von Arbeitnehmern und Arbeitnehmerinnen hängt von der Aus- und Weiterbildung, Berufserfahrung und Verantwortlichkeit ab, aber auch von den jeweiligen Anforderungen des Berufs, von Branche, Region und Betrieb. Die Höhe richtet sich in tarifgebundenen Betrieben nach tarifvertraglichen Vereinbarungen. Nicht tarifgebundene Betriebe können ihre Mitarbeiter/innen in Anlehnung an entsprechende Tarifverträge entlohnen.

Weitere Informationen über Einkommensmöglichkeiten:

Tätigkeitsbezeichnungen

  • Elektrotechnikermeister/in

Auch übliche Berufsbezeichnungen/Synonyme

  • Elektrikermeister/in

  • Elektromeister/in

  • Meister/in im Elektrotechnikerhandwerk

Abweichende Berufsbezeichnungen der ehemaligen DDR

  • Meister/Meisterin des Elektroinstallateurhandwerks

  • Meister/Meisterin des Elektromechanikerhandwerks

Frühere Berufsbezeichnungen

  • Elektroinstallateurmeister/Elektroinstallateurmeisterin

    (Weiterbildungsberuf von 1936 bis 2002)

  • Elektromechanikermeister/Elektromechanikermeisterin

    (Weiterbildungsberuf von 1936 bis 2002)

  • Fernmeldeanlagenelektronikermeister/Fernmeldeanlagenelektronikermeisterin

    (Weiterbildungsberuf von 1994 bis 2002)

Arbeitsorte

Elektrotechnikermeister/innen arbeiten in erster Linie

  • in Werkstätten und Werkhallen

  • auf Baustellen

  • in Büroräumen

Darüber hinaus arbeiten sie ggf. auch

  • im Homeoffice bzw. mobil

Arbeitssituation

Elektrotechnikermeister/innen leiten kleinere Betriebe des Elektrotechniker-Handwerks oder übernehmen Leitungsaufgaben in größeren Handwerksbetrieben bzw. in der Industrie. Hierfür benötigen sie Organisationstalent und Durchsetzungsvermögen, für die Anleitung und Motivierung der Mitarbeiter/innen auch Sozialkompetenz und Führungsqualitäten. Kunden beraten sie serviceorientiert und unterbreiten ihnen passgenaue Vorschläge. Sie richten sich nach den gängigen Elektroinstallationsnormen und achten sorgfältig auf die Einhaltung der Sicherheitsbestimmungen, um Unfälle z.B. durch stromführende Teile zu vermeiden. Verwaltungs-, Entwurfs- und Planungstätigkeiten erfordern Genauigkeit und ein hohes Maß an Konzentration. Bei der Projektierung von Anlagen gehen Elektrotechnikermeister/innen analytisch und systematisch vor. Sie übernehmen auch praktische Aufgaben, z.B. bei der Montage und Installation von gebäudetechnischen Systemen. Häufig arbeiten sie dabei in der Hocke, auf Knien und gebückt oder auf Gerüsten und Leitern.

Elektrotechnikermeister/innen verwenden Handwerkzeuge und handgeführte Maschinen, installieren z.B. Mess-, Steuer-, Regelungseinrichtungen bei Kunden vor Ort, programmieren Systeme und nehmen sie in Betrieb. Sie tragen Schutzkleidung wie Sicherheitsschuhe und isolierende Handschuhe. In Werkstätten oder -hallen, wo es durch laufende Maschinen laut ist, entwickeln sie z.B. funktionsgerechte Baugruppen. Im Büro planen sie am Computer elektrotechnische Systeme oder erledigen Verwaltungsaufgaben.

Arbeitsbedingungen im Einzelnen

  • Verantwortung für Personen (Mitarbeiter/innen anleiten und führen; Auszubildende unterweisen)

  • Verantwortung für Sachwerte (z.B. für Betriebsmittel wie Maschinen und Anlagen)

  • Präzisions-, Feinarbeit (z.B. Funktionsüberprüfungen mithilfe von Schraubendreher, -schlüssel oder Feilen durchführen)

  • Arbeit unter Zwangshaltungen (z.B. über Kopf, kniend oder in gebückter Haltung auf teilweise engem Raum)

  • Kundenkontakt (z.B. Kunden beraten; Reparaturarbeiten bei Kunden ausführen)

  • Arbeit mit technischen Geräten, Maschinen und Anlagen (z.B. Geräte und Anlagen der Elektrotechnik, der elektrischen Haushaltstechnik sowie verschiedene Mess- und Prüfgeräte)

  • Bildschirmarbeit (z.B. gebäudetechnische Systeme planen; organisatorische und verwaltende Aufgaben erledigen)

  • Handarbeit (z.B. Wartungs- und Reparaturarbeiten ausführen)

  • Tragen von Schutzkleidung, -ausrüstung (z.B. Sicherheitsschuhe, Gehörschutz)

  • Arbeit auf Baustellen (z.B. energieeffiziente Anlagen in Betrieb nehmen)

  • Arbeit in Büroräumen (z.B. um Arbeitspläne zu bearbeiten oder Angebote auszuarbeiten)

  • Arbeit in Werkstätten, Werk-/Produktionshallen (z.B. Baugruppen entwickeln und montieren)

  • Arbeit unter Lärm (z.B. Maschinenlärm)

  • Arbeit in größeren Höhen mit Absturzgefährdung (z.B. beim Anlagenbau auf Gerüsten arbeiten)

  • Unfallgefahr (z.B. bei Arbeiten an stromführenden elektrischen Leitungen)

Arbeitsgegenstände/Arbeitsmittel

Elektronische Bauteile, technische Systeme und Maschinen, z.B.: Dioden, Transistoren, integrierte Schaltkreise, Schaltbausteine der Digitaltechnik, elektrische Antriebe, Generatoren

Geräte, Werkzeuge und Hilfsmittel, z.B.: Mess- und Prüfgeräte, Zangen, Spleißgeräte, Schraubendreher, Schlüssel, Feilen, Lötkolben, Fräser, Bohrer, Sägen, Verbindungs- und Befestigungsmaterialien

Unterlagen, z.B.: technische Zeichnungen, Baupläne, Montage- und Bedienungsanleitungen, Installations- und Instandhaltungsnormen, Prüfberichte, Angebots- und Kostenkalkulationen

Büroausstattung, z.B.: PC, Internetzugang, Telefon

Arbeitsbereiche/Branchen

Elektrotechnikermeister/innen finden Beschäftigung

  • in Betrieben des Elektrotechniker-Handwerks oder der Elektroindustrie

  • bei Kraftwerksbetreibern

Branchen im Einzelnen

  • Elektroinstallation

    • Elektroinstallation, z.B. Planen, Installieren und Instandhalten von Anlagen der technischen Gebäudeausstattung

  • Elektrische Anlagen und Bauteile

    • Herstellung von elektronischen Bauelementen und Leiterplatten

    • Herstellung von Elektrizitätsverteilungs- und -schalteinrichtungen

    • Herstellung von sonstigen elektrischen Ausrüstungen und Geräten a. n. g., z.B. für Motoren und Fahrzeuge

  • Informations-, Telekommunikationstechnik

    • Herstellung von Büromaschinen (ohne Datenverarbeitungsgeräte und periphere Geräte)

    • Reparatur von Geräten der Unterhaltungselektronik

    • Herstellung von Datenverarbeitungsgeräten und peripheren Geräten

    • Herstellung von Geräten und Einrichtungen der Telekommunikationstechnik, z.B. Installation von Kommunikationssystemen

    • Telekommunikation

  • Automatisierungstechnik

    • Herstellung von elektrischen Mess-, Kontroll-, Navigations- u. ä. Instrumenten und Vorrichtungen

  • Energieversorgung

    • Elektrizitätserzeugung

  • Ausbau

    • Sonstige Bauinstallation, z.B. Planung und Installation von Beleuchtungs-, Wärme-, Blitzschutzanlagen, Anlagen der Energieerzeugung

  • Maschinenbau, Werkzeugbau

    • Installation von Maschinen und Ausrüstungen a. n. g., z.B. Planung, Installation und Instandhaltung von Automatisierungssystemen, Mess-, Steuer-, Regelungssystemen

Perspektiven

Weiterbildung (berufliche Anpassung)

Anpassungsweiterbildung hilft, das berufliche Wissen aktuell zu halten und an neue Entwicklungen anzupassen (z.B. in den Bereichen Elektrotechnik, elektrische Anlagentechnik, Informationstechnik, Gebäudesystemtechnik).

Darüber hinaus können sich die Trends, 3-D-Druck auch in der Elektronik anzuwenden oder mithilfe von Smart Grids und Smart Meters vernetzte Wohn- und Gebäudetechnik bzw. smarte Büros zu realisieren, zu wichtigen Weiterbildungsthemen für Elektrotechnikermeister/innen entwickeln. Die Umsetzung von Industrie 4.0 bietet ebenfalls Weiterbildungspotenzial.

Weiterbildung (beruflicher Aufstieg)

Aufstiegsweiterbildung, speziell konzipiert für Weiterbildungsabsolventen, baut auf vorhandenen Qualifikationen auf. Sie bietet die Möglichkeit, das Kompetenzprofil zu erweitern und Karrierechancen auszubauen (z.B. durch die Prüfung als Betriebswirt/in nach der Handwerksordnung oder Fachplaner/in für Energie- und Gebäudetechnik).

Ein Studium eröffnet weitere Berufs- und Karrierechancen (z.B. durch einen Bachelorabschluss im Studienfach Elektrotechnik oder Automatisierungstechnik).

Mit ihrem Weiterbildungsabschluss können Meister/innen auch ohne schulische Hochschulzugangsberechtigung Zugang zu einem Studium erhalten. Weitere Informationen:

Zugang zur Hochschule in den einzelnen Bundesländern

Stellen- und Bewerberbörsen

Aktuelles

Neue Verordnung über die Meisterprüfung im Elektrotechniker-Handwerk

Am 01. März 2024 trat die neue Elektrotechnikermeisterverordnung in Kraft, gleichzeitig trat die Elektrotechnikermeisterverordnung von 2002 außer Kraft. Das Berufsbild und die Prüfungsinhalte erhielten eine stärkere Gewichtung in den Bereichen Kundenorientierung, Leistungserbringung und -kontrolle, Betriebsführung, Nachhaltigkeit, Digitalisierung sowie Datenschutz. Teil I der Prüfung umfasst jetzt neben dem Meisterprüfungsprojekt und dem Fachgespräch eine Situationsaufgabe. Geändert haben sich auch die Schwerpunkte. Das Meisterprüfungsprojekt ist künftig in einem der Schwerpunkte Energie- und Gebäudetechnik, Automatisierungs- und Systemtechnik oder Gebäudesystemintegration durchzuführen. In Teil II der Prüfung sind nun Qualifikationen in drei Handlungsfeldern nachzuweisen.

Trends

Das smarte Büro - vernetzt und nachhaltig

Mittels digitaler, vernetzter Systeme sollen Smart Offices einen Beitrag zum Klimaschutz leisten und gleichzeitig Kosten einsparen können: Sobald Beschäftigte morgens das Büro betreten, schalten sich z.B. Heizung und Licht von alleine an, Sensoren messen einfallendes Sonnenlicht und lassen bei zu starker Sonneneinstrahlung automatisch die Jalousien herab. "Intelligente" Stromzähler ("Smart Meter") vergleichen die tageszeitabhängig wechselnden Stromtarife und können so zu einer effizienteren Steuerung von Energie in einem Gebäude beitragen. Schäden in der Gebäudeausstattung, die zu einem höheren Stromverbrauch führen könnten, werden aufgrund von Predictive Maintenance (vorausschauende Instandhaltung durch frühzeitiges Erkennen von Schäden) rechtzeitig identifiziert und behoben. "Intelligente" Rauch- oder Wassermelder können durch eine digitale Anbindung an die Feuerwehr Notfälle schneller registrieren und übermitteln. Für Fach- und Führungskräfte aus Bereichen wie Energie, Elektro, Bau- und Versorgungstechnik eröffnet sich hier ein umfangreiches Tätigkeitsfeld.

Exoskelette auf der Baustelle

Bei Arbeiten auf der Baustelle müssen Fachkräfte z.T. schwere Lasten tragen und besonders in den Bereichen Trockenbau, Maler- und Lackiererhandwerk, Elektro- und Sanitärinstallation fallen oft Überkopfarbeiten an. Um Muskeln und Gelenke bei diesen körperlich anstrengenden Arbeiten zu entlasten, können künftig Exoskelette eingesetzt werden. Man unterscheidet dabei zwischen aktiven Exoskeletten mit unterstützender Motorkraft und passiven Exoskeletten, die z.B. mittels mechanischer Seilzugtechnik funktionieren. Fach- und Führungskräfte werden sich mit dem Einsatz dieser neuen Hilfsmittel vertraut machen bzw. sich mit entsprechenden Investitionsentscheidungen auseinandersetzen.

3-D-Druck in der Elektronik

In der Elektronik werden additive Verfahrenstechniken bereits angewendet, um z.B. gebogene, jedoch zweidimensionale Oberflächen mit elektronischen Bauelementen zu bedrucken - z.B. für den Mobilfunk, den Automobilbau, die Medizin- oder Sicherheitstechnik. Künftig sollen mittels 3-D-Druck ganze Bauteile mit integrierter Elektronik (z.B. Schaltungen, Kondensatoren, Dioden) und auch komplette Elektromotoren in einem einzigen additiven Bauvorgang gefertigt werden. Um für diese Entwicklung gerüstet zu sein, benötigen Fach- und Führungskräfte Innovations- und Weiterbildungsbereitschaft.

Vernetztes Wohnen und Elektrotechnik

Der Begriff Smart Home beschreibt die Vernetzung von Heimgeräten wie Herd, Kühlschrank oder Lichtanlage und bezeichnet die automatische Steuerung, Regelung und Überwachung von Gebäudefunktionen (Gebäudeautomation). Die Verknüpfung der Geräte über das Internet vereinfacht den Alltag und fördert die Energieeffizienz. Neben der Einsparung von Energie helfen Smart-Home-Anwendungen auch bei körperlichen Einschränkungen. Altersgerechte Assistenzsysteme machen die eigenen vier Wände zu einem gewissen Maß barrierefrei, z.B. durch eine sprachgesteuerte Haustüröffnung. Um smarte Wohn- und Gebäudekonzepte passgenau für die jeweiligen Bedürfnisse der Kunden zu entwickeln und zu installieren, arbeiten Planer und Fachkräfte aus der Elektro- und Energietechnik eng mit ihren Kolleginnen und Kollegen aus den Bereichen Bautechnik, Versorgungstechnik sowie dem Fachhandel zusammen.

Industrie 4.0 in der Elektrotechnik

Die Umsetzung der vierten industriellen Revolution - der Industrie 4.0 - ist in vollem Gange. Industrieunternehmen sind bereits dabei, ihre gesamte Wertschöpfungskette zu digitalisieren und zu vernetzen. Damit Maschinen miteinander kommunizieren, Informationen austauschen und auswerten können, planen und entwickeln Elektroingenieure und -ingenieurinnen cyber-physische Systeme (CPS), die eine Integration von Automation, Prozess- und Unternehmenssteuerung bis hin zur Wartung der Anlagen ermöglichen. Dies wird auch immer mehr auf digitalem Wege in Form von Augmented Reality und Virtual Reality geschehen. Dazu werden Embedded Systems benötigt, also mikroelektronische Systeme mit eigener Sensorik, Rechenfähigkeit und Aktorik. Diese Systeme werden mit Kommunikationsschnittstellen ausgestattet, sodass sie sich mit anderen Systemen der Wertschöpfungskette vernetzen können und somit mehr und mehr eine Automatisierung der kooperativen Arbeitsabläufe erreicht wird. Fachkräfte in Maschinenbau, Elektrotechnik und Informatik werden noch enger zusammenarbeiten, damit eine nachhaltige Industrie 4.0 gelingen kann. Dazu werden die bestehenden Ausbildungs- und Weiterbildungsberufe mit neuen Inhalten gefüllt, die Fachkräfte sich kontinuierlich aneignen müssen.

Rechtliche Regelungen für die Tätigkeit

Gesetz zur Einsparung von Energie und zur Nutzung erneuerbarer Energien zur Wärme- und Kälteerzeugung in Gebäuden (Gebäudeenergiegesetz - GEG) vom 08.08.2020 (BGBl. I S. 1728), geändert durch Artikel 1 des Gesetzes vom 16.10.2023 (BGBl. 2023 I Nr. 280)

Gleichwertigkeit ausländischer Berufsqualifikationen

 

Quelle: BERUFENET der Bundesagentur für Arbeit – Stand: (08/2024)

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