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Ausbildungsberuf
Facharzt/-ärztin - Klinische Pharmakologie

Nachfolgend findest Du viele Informationen über diesen Ausbildungsberuf.

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Die Tätigkeit im Überblick

Fachärzte und -ärztinnen für klinische Pharmakologie arbeiten auf dem Gebiet der Erprobung und Überwachung von Arzneimittelanwendungen am gesunden und kranken Menschen sowie der Prüfung der Pharmakokinetik und Pharmakodynamik unter Berücksichtigung von Lebensalter, pathophysiologischen Besonderheiten, Applikationsformen und Wechselwirkungen bei der Anwendung verschiedener Pharmaka.

Die Weiterbildung im Überblick

Facharzt/-ärztin für klinische Pharmakologie ist eine berufliche Weiterbildung an Universitäts- oder Hochschulkliniken bzw. an Instituten für klinische Pharmakologie. Sie dauert i.d.R. 5 Jahre. Die Landesärztekammern regeln die Weiterbildung auf Grundlage der Muster-Weiterbildungsordnung der Bundesärztekammer.

Die Weiterbildung führt zur Facharztprüfung.

Arbeitsbereiche/Branchen

Fachärzte und -ärztinnen für klinische Pharmakologie finden Beschäftigung in erster Linie

  • in Kliniken

  • an Instituten für klinische Pharmakologie

  • in Forschungseinrichtungen von Pharmaunternehmen

  • in Gesundheitsämtern

Darüber hinaus finden sie auch Beschäftigung

  • in der medizinischen Forschung und Lehre

Zugangsvoraussetzung

Zugang zur Tätigkeit

Die Ausübung der Berufstätigkeit ist reglementiert. Man benötigt:

  • die ärztliche Approbation oder die Erteilung der Erlaubnis zur Ausübung des ärztlichen Berufes gemäß Bundesärzteordnung

  • eine abgeschlossene Weiterbildung zum Facharzt bzw. zur Fachärztin für klinische Pharmakologie gemäß Weiterbildungsordnung der zuständigen Landesärztekammer

  • die Anerkennung als Facharzt/-ärztin durch die zuständige Landesärztekammer

Sonstige Zugangsbedingungen

  • gemäß § 95e SGB V: Nachweis eines ausreichenden Berufshaftpflichtversicherungsschutzes (für die Zulassung als Vertragsarzt/-ärztin)

  • gemäß Berufsordnung sowie "Regelungen zur Fortbildung im Krankenhaus": regelmäßige Weiterbildung im Fachgebiet

  • Gemäß Infektionsschutzgesetz müssen nach 1970 geborene Beschäftigte in Gemeinschaftseinrichtungen und in medizinischen Einrichtungen nachweisen, gegen Masern geimpft oder immun zu sein.

Zugangsvoraussetzungen für die Weiterbildung

Voraussetzung für die Zulassung zur Weiterbildung ist die Approbation als Arzt/Ärztin oder die Erteilung der Erlaubnis zur Ausübung des ärztlichen Berufes.

Wichtige Vorkenntnisse

Gute Voraussetzungen für eine erfolgreiche Weiterbildung zum Facharzt/zur Fachärztin für klinische Pharmakologie bilden vor allem vertiefte Vorkenntnisse im Facharztgebiet Pharmakologie: Bereits während des Studiums kann man Wahlfächer wie z.B. Klinische Pharmakologie oder Pharmakologie und Toxikologie belegen oder sich während der praktischen Phasen auf das Fachgebiet Klinische Pharmakologie spezialisieren, beispielsweise indem man Teile der Famulatur in einem pharmakologischen Labor des Universitätsklinikums ableistet. Auch die Arbeit in einer Praxis oder Station mit einschlägigem Labor nach dem Studium ist für die Weiterbildung von Vorteil.

Auch praktische Erfahrungen aus Studium oder Berufstätigkeit in den folgenden Bereichen sowie Kenntnisse aus einschlägigen Wahlfächern während des Studiums können hilfreich sein:

  • Einsatz von Technik: Fachärzte und -ärztinnen für klinische Pharmakologie führen Arzneimittelstudien durch und verwenden für Untersuchungen beispielsweise Geräte wie Elektronenmikroskop und Viskosimeter. Die Planung und Auswertung von Studien erfolgt über spezielle Computerprogramme.

    Wahlfächer: z.B. zum Thema Medizinische Informatik

  • Klinisches Studienwesen: Klinische Studien bilden die Grundlage für die Entwicklung und Zulassung von Medikamenten. Fundierte Kenntnisse über die Durchführung klinischer Prüfungen sind für Fachärzte und -ärztinnen für klinische Pharmakologie daher unabdingbar.

    Wahlfächer: z.B. zum Thema Klinische Studien

Anerkennung von ausländischen Qualifikationen

Die Tätigkeit als Facharzt/-ärztin für klinische Pharmakologie ist reglementiert gemäß Weiterbildungsordnung der zuständigen Landesärztekammer.

Um mit einem im Ausland erworbenen Abschluss in diesem Beruf zu arbeiten, ist die Feststellung der Gleichwertigkeit mit der deutschen Facharzt-Qualifikation gemäß Weiterbildungsordnung der zuständigen Landesärztekammer notwendig. Zwingende Voraussetzung für die Anerkennung der Facharzt-Qualifikation ist die vorangegangene Anerkennung der Qualifikation als Arzt/Ärztin bzw. der Besitz der ärztlichen Approbation.

Informationen zum Anerkennungsverfahren bietet das Informationsportal der Bundesregierung zur Anerkennung ausländischer Berufsqualifikationen: www.anerkennung-in-deutschland.de

Zuständige Stellen sind die Landesärztekammern. Bei der Suche nach der zuständigen Stelle für die berufliche Anerkennung helfen der Anerkennung in Deutschland und die Fachstelle Beratung und Qualifizierung des IQ-Netzwerks weiter.

Weiterführende Informationen zu Leben und Arbeiten in Deutschland:

Ausbildung

Weiterbildungsinhalte

Gemeinsame Inhalte der Facharzt-Weiterbildungen im Gebiet Pharmakologie

  • übergreifende Inhalte, z.B. internationale und nationale Normen der Erforschung, Entwicklung und Anwendung von Arzneimitteln; Risiken von Wirk- und Schadstoffen; biochemische, chemische, immunologische, mikrobiologische, molekularbiologische, physikalische und physiologische Arbeits- und Nachweismethoden

Spezifische Inhalte der Facharzt-Weiterbildung Klinische Pharmakologie

  • klinische Prüfung von Arzneimitteln und Medizinprodukten, z.B. Zulassungsverfahren, Post-Marketing-Surveillance

  • Wirkungsanalyse von Arzneimitteln am Menschen

  • Bestimmung von Wirkstoffen und Arzneimitteln in Körperflüssigkeiten und Gewebe

  • Arzneimittelsicherheit und Arzneimitteltherapiesicherheit

  • Bewertung von Arzneimitteln

  • Arzneimitteltherapie

  • Therapie-Leitlinien

Allgemeine Weiterbildungsinhalte

  • Grundlagen, z.B. ethische, wissenschaftliche und rechtliche Grundlagen ärztlichen Handelns

  • patientenbezogene Inhalte, z.B. Aufklärung und Befunddokumentation

  • behandlungsbezogene Inhalte, z.B. medizinische Notfallsituationen, insbesondere lebensrettende Sofortmaßnahmen

  • technisch-diagnostische Inhalte im Zusammenhang mit gebietsspezifischen Fragestellungen, z.B. Präanalytik und labortechnisch gestützte Nachweisverfahren

Weiterbildungsaufbau

Aufbau der Weiterbildung laut Muster-Weiterbildungsordnung der Bundesärztekammer

Angehende Fachärzte und -ärztinnen für Klinische Pharmakologie absolvieren eine fünfjährige Weiterbildung im Bereich Klinische Pharmakologie.

  • Facharzt-Weiterbildung im Bereich Klinische Pharmakologie

    Dauer: 60Monate, davon

    • 48 Monate in Klinische Pharmakologie (zum Kompetenzerwerb können bis zu 18 Monate in Pharmakologie erfolgen)

    • 12 Monate in Gebieten der unmittelbaren Patientenversorgung

Vergütung

Die Weiterbildung findet im Rahmen einer ärztlichen Tätigkeit statt. Die dabei erreichte Vergütung ist abhängig vom jeweiligen Arbeitgeber und der Dauer der Tätigkeit als Arzt/Ärztin.

Bei einer Tätigkeit im Geltungsbereich des Tarifvertrags für Ärztinnen und Ärzte an Universitätskliniken (TV-Ärzte) kommt es zum Beispiel zu folgender Vergütung:

€ 5.308 bis € 6.814 (monatlich brutto)

Quelle:

Tarifvertrag für Ärztinnen und Ärzte an Universitätskliniken (TV-Ärzte)

Hinweis: Diese Angaben dienen der Orientierung. Ansprüche können daraus nicht abgeleitet werden.

Weiterbildungskosten

Für die Durchführung der Weiterbildung während der hauptberuflichen Ausübung einer ärztlichen Tätigkeit werden von den angehenden Fachärzten und -ärztinnen keine Kosten erhoben. Für die Teilnahme an Kursen, die auch durch die Weiterbildungsordnung vorgeschrieben sein kann, fallen gewöhnlich Gebühren an. Es können Prüfungsgebühren erhoben werden.

Weiterbildungsdauer

5 Jahre (Vollzeit)

Weiterbildungsdauer - Verkürzungen/Verlängerungen

Weiterbildungsdauer sowie Verkürzungs- und Verlängerungsmöglichkeiten sind in den Rechtsgrundlagen der Landesärztekammern geregelt.

Verkürzung

Wird eine weitere Facharztbezeichnung erworben, kann sich die festgelegte Weiterbildungszeit ggf. verkürzen, wenn abzuleistende Weiterbildungszeiten bereits im Rahmen einer anderen erworbenen fachärztlichen Weiterbildungsbezeichnung absolviert worden sind. Die noch abzuleistende Weiterbildungszeit darf höchstens um die Hälfte der Mindestdauer der Facharztweiterbildung reduziert werden.

Verlängerung

  • Eine nicht bestandene Prüfung kann zu einer Verlängerung der Weiterbildungsdauer um mindestens 3 Monate führen.

  • Eine Weiterbildung in Teilzeit kann i.d.R. anerkannt werden, wenn sie mindestens die Hälfte der regelmäßigen Arbeitszeit beträgt; die Weiterbildungszeit verlängert sich entsprechend.

  • Ggf. kann die Weiterbildung unterbrochen werden, z.B. bei Schwangerschaft oder Elternzeit.

Ausnahmen: Die Weiterbildung zum Fachzahnarzt/zur Fachzahnärztin ist durch Regelungen der Landeszahnärztekammern geregelt, die Weiterbildung zum Fachtierarzt/zur Fachtierärztin durch Regelungen der Landestierärztekammern.

Abschluss-/Berufsbezeichnungen

Abschlussbezeichnung

Facharzt für klinische Pharmakologie/Fachärztin für klinische Pharmakologie

Weiterbildungssituation

Auf folgende Bedingungen und Anforderungen sollte man sich in der Klinik einstellen:

  • Praktische Arbeit (unter Anleitung von weiterbildungsbefugten Ärzten/Ärztinnen): i.d.R. Ableisten vorgeschriebener praktischer Tätigkeiten während der Berufstätigkeit (z.B. Durchführen von Untersuchungen und Behandlungen)

  • Unterweisungen: Teilnehmen an theoretischen und praktischen Unterweisungen

  • Umgebung: Arbeiten unter besonderen Hygienebedingungen zur Vermeidung von Infektionen

  • Kleidung: Arztkittel, Handschuhe und ggf. Mundschutz

  • Arbeitszeit: i.d.R. Schicht-, Nacht- und Bereitschaftsdienst nach festgelegtem Wechsel (auch samstags, sonn- und feiertags)

  • Anforderungen:

    • Verantwortungsbewusstsein (z.B. bei Entscheidung über medizinische Maßnahmen)

    • Konzentration und Sorgfalt (z.B. bei Erstellung der Diagnose)

    • Teamarbeit (z.B. bei Absprachen mit Fachärzten und -ärztinnen sowie anderen medizinischen Fachkräften)

    • Flexibilität (z.B. rasche Reaktion bei Änderungen des Zustands eines Probanden)

    • Kommunikationsfähigkeit und Einfühlungsvermögen (z.B. im Umgang mit Patienten)

Weiterbildungssituation

Wer eine Weiterbildung zum Facharzt/zur Fachärztin absolviert, arbeitet in der Regel als Arzt/Ärztin in Weiterbildung an einem Klinikum oder in einer Haus- oder Facharztpraxis, leistet dabei die vorgeschriebenen praktischen Tätigkeiten ab und erwirbt das erforderliche theoretische Wissen. Die durchgeführten Untersuchungen und Behandlungen werden genau dokumentiert.

Ein Ortswechsel während der Weiterbildung gehört häufig dazu, da die angehenden Fachärzte und -ärztinnen ihre Weiterbildung oft im Rotationssystem an unterschiedlichen Kliniken absolvieren oder zwischen verschiedenen Weiterbildungsstätten wechseln.

Darüber hinaus ist je nach Facharztweiterbildung ggf. auch der Besuch von Lernveranstaltungen (anerkannten Kursen) außerhalb der Klinik oder Praxis nötig, um weitere Kenntnisse zu erwerben.

Lernorte

Die Weiterbildung findet an Universitäts- oder Hochschulkliniken bzw. an Instituten für klinische Pharmakologie statt.

Lernorte sind

  • an Kliniken/Instituten: z.B. Labors, Untersuchungs- und Behandlungsräume, Büroräume

Tätigkeit

Aufgaben und Tätigkeiten kompakt

Fachärzte und -ärztinnen für klinische Pharmakologie untersuchen die Wechselwirkungen zwischen Wirkstoffen neuer Medikamente und dem Organismus von Lebewesen. Sie führen Arzneimittelbestimmungen in Körperflüssigkeiten des Menschen zur Steuerung der Therapie bzw. zur Erfassung und Bewertung von unerwünschten Arzneimittelwirkungen durch und arbeiten in der Erprobung neuer Arzneimittel mit. Sie planen klinische Untersuchungen bzw. Langzeitprüfungen und definieren Bewertungskriterien für Wirksamkeitsprüfungen. In der pharmazeutischen, präklinischen sowie klinischen Entwicklung suchen sie nach neuen Wirkstoffen. Fachärzte und -ärztinnen für klinische Pharmakologie stellen auch unerwünschte und toxische Wirkungen von Arzneimitteln, Drogen und anderen Fremdstoffen fest. Zusätzlich zu ihren medizinischen Aufgaben führen Fachärzte und -ärztinnen für klinische Pharmakologie organisatorische bzw. verwaltende Arbeiten aus und erstellen Gutachten. Sie beaufsichtigen z.B. die Arzneimittelverwaltung oder den Bereich der Krankenhaushygiene. An Universitätskliniken arbeiten sie ggf. an Forschungsvorhaben mit. Für Tätigkeiten in Wissenschaft und Forschung ist eine Promotion oder ggf. Habilitation üblich.

Aufgaben und Tätigkeiten (Beschreibung)

Worum geht es?

Fachärzte und -ärztinnen für klinische Pharmakologie arbeiten auf dem Gebiet der Erprobung und Überwachung von Arzneimittelanwendungen am gesunden und kranken Menschen sowie der Prüfung der Pharmakokinetik und Pharmakodynamik unter Berücksichtigung von Lebensalter, pathophysiologischen Besonderheiten, Applikationsformen und Wechselwirkungen bei der Anwendung verschiedener Pharmaka.

Anamnese und Diagnose

Zu den zentralen Aufgaben der klinischen Pharmakologie gehören die Pharmakokinetik und -dynamik. Um zu klären, ob ein Arzneimittel auslösend für eine bestimmte Reaktion verantwortlich ist, wird zunächst der Krankheitsverlauf (Anamnese) inklusive einer eingehenden Arzneimittelanamnese untersucht und dabei auch berücksichtigt, wie der fragliche Arzneistoff zuvor angewendet bzw. vertragen wurde. Fachärzte und -ärztinnen für klinische Pharmakologie führen u.a. therapeutisches Drug Monitoring durch, d.h., sie messen die Medikamentenkonzentration im Blut. Mit verschiedenen Untersuchungsmethoden engen sie den Kreis möglicher Vergiftungen durch toxische Stoffe, Drogen oder Arzneimittel ein und stellen dann eine Diagnose, auf deren Grundlage sie dann die weitere Behandlung entweder auf Arzneimittelbasis oder mit anderen Therapien (z.B. chirurgisch, diätisch) durchführen.

Forschung und Therapie

Zum Aufgabenfeld der Fachärzte und -ärztinnen für klinische Pharmakologie gehören auch die klinisch-pharmakologische Beratung von Ärzten und Ärztinnen in Fragen der Arzneimitteltherapie sowie die Diagnose und Behandlung von Störungen der Vitalfunktionen und von Vergiftungen einschließlich Herz-Lungen-Wiederbelebung, Schocktherapie und elektrotherapeutischer Behandlung. Sie gewährleisten den rationalen Einsatz von Arzneimitteln im Hinblick auf die jeweiligen Patienten und erfassen und optimieren das Nutzen-Risiko-Verhältnis der Pharmakotherapie in Kliniken. Dazu gehört es auch, neue Therapieformen (z.B. Zell-, Gen- und Plasmatherapie) frühzeitig zu kennen, klinisch zu prüfen und praktisch anzuwenden sowie eine korrekte Arzneimittelinformation in Medizin und Gesellschaft kompetent mitzugestalten.

Darüber hinaus nehmen Fachärzte und -ärztinnen für klinische Pharmakologie eine Schnittstellenfunktion zwischen Industrie und Hochschule ein. So lässt sich anwendungsorientierte Forschung im öffentlichen Interesse mit industriegeförderter Forschung zu beiderseitigem Nutzen verknüpfen. Im engen Zusammenhang damit steht eine weitere Schnittstellenfunktion: die Erleichterung des Datentransfers aus der Grundlagen- in die angewandte Forschung.

Fachärzte und -ärztinnen für klinische Pharmakologie sind auch in die Therapie von Patienten verantwortlich eingebunden. Nur so können Forschung und Lehre erfolgreich betrieben werden. Das zunehmende Alter der Bevölkerung und die damit verbundenen Krankheiten führen zu immer komplexeren Pharmakotherapien. Sie eröffnen zwar ein positiv zu bewertendes, weites Spektrum an Möglichkeiten, gehen aber leider häufig auch mit unübersichtlichen Interaktionen (Wechselwirkungen) von Arzneimitteln einher. Fachärzte und Fachärztinnen für klinische Pharmakologie greifen daher durch Einzelfallberatungen und Visiten konsiliarisch in die Pharmakotherapie ein.

Bereitschaftsdienste und Verwaltungsarbeiten

Fachärzte und -ärztinnen für klinische Pharmakologie müssen bei akuten Notfällen in ihrer Arbeitszeit flexibel sein. Arbeiten sie in der Klinik, fallen Schicht-, Nacht- und Bereitschaftsdienst sowie viele Überstunden an. Viel Zeit verbringen sie außerdem damit, Gutachten zu verfassen und Berichte zu erstellen oder auch Abrechnungsmodalitäten zu überwachen.

Aufgaben und Tätigkeiten im Einzelnen

  • Wissenschaftliche Forschung und Lehre (in der Regel mit Promotion oder Habilitation)

    • an medizinischen Forschungsvorhaben mitwirken, insbesondere bei der Tätigkeit an Universitätskliniken

    • Vorlesungen und Seminare vorbereiten und abhalten, Unterricht nachbereiten, ggf. Prüfungen abnehmen

    • Forschungsberichte verfassen

  • Erforschung von Arzneimitteln an Universitätskliniken, in Pharmaunternehmen und Labors, Begleiten von Arzneimittelstudien

    • klinische Prüfungen von Arzneimitteln an Menschen in den Phasen I-IV planen und durchführen

    • neue Substanzen pharmazeutisch, präklinisch und klinisch entwickeln

    • pharmakokinetische Untersuchungen am Menschen durchführen

    • Anamnese inklusive der Arzneimittelanamnese erheben

    • Dosis-/Konzentrations-Wirkungsbeziehungen beurteilen

    • Meldungen zur Arzneimittelsicherheit beurteilen, Nutzen und Risiko abschätzen

    • Arzneimittel in Zusammenarbeit mit behandelnden Ärzten und Ärztinnen bewerten

    • Messungen und Untersuchungen durchführen, z.B. Drug Monitoring

    • Nebenwirkungen und Intoxikationen durch Medikamente erkennen

    • Diagnose stellen und Behandlung einleiten: Medikamente verabreichen oder andere Therapien (z.B. chirurgisch oder diätisch) in die Wege leiten

    • neue Therapieverfahren evaluieren

    • akute Notfälle erkennen und behandeln, ggf. lebensrettende Maßnahmen ergreifen

    • Patienten regelmäßig nachuntersuchen

  • Verwaltungs- und Organisationsaufgaben erledigen

    • in Krankenhäusern und Kliniken ggf. eine Station oder Abteilung leiten

    • Therapieleitlinien erstellen, beurteilen und implementieren

    • Aus- und Weiterbildung des medizinischen Nachwuchses und des Nachwuchses in nicht ärztlichen Gesundheitsberufen organisieren bzw. durchführen

    • Befunddokumentation

    • Arzneimittelbehörden, Ethikkommissionen, nationale und internationale Gremien für Arzneimittel- und Chemiesicherheit beraten

Verdienst/Einkommen

Beispielhafte tarifliche Bruttogrundvergütung im Tarifbereich öffentlicher Dienst (monatlich): € 6.980 bis € 8.964

Quelle:

Tarifvertrag für Ärztinnen und Ärzte an kommunalen Krankenhäusern im Bereich der Vereinigung der kommunalen Arbeitgeberverbände (TV-Ärzte/VKA)

Hinweis: Diese Angaben dienen der Orientierung. Ansprüche können daraus nicht abgeleitet werden.

Verdienst/Einkommen

Das Einkommen von Arbeitnehmern und Arbeitnehmerinnen hängt von der Aus- und Weiterbildung, Berufserfahrung und Verantwortlichkeit ab, aber auch von den jeweiligen Anforderungen des Berufs, von Branche, Region und Betrieb. Die Höhe richtet sich in tarifgebundenen Betrieben nach tarifvertraglichen Vereinbarungen. Nicht tarifgebundene Betriebe können ihre Mitarbeiter/innen in Anlehnung an entsprechende Tarifverträge entlohnen.

Weitere Informationen über Einkommensmöglichkeiten:

Tätigkeitsbezeichnungen

  • Facharzt/-ärztin - Klinische Pharmakologie

Berufsbezeichnungen in englischer Sprache

  • Clinical pharmacologist (m/f)

  • Medical specialist (m/f) - clinical pharmacology

Berufsbezeichnungen in französischer Sprache

  • Médecin spécialiste (m/f) en pharmacologie clinique

  • Pharmacologiste clinique (m/f)

Arbeitsorte

Fachärzte und -ärztinnen für klinische Pharmakologie arbeiten in erster Linie

  • in Labors

  • in Untersuchungs- und Behandlungsräumen

  • in Büroräumen

Darüber hinaus arbeiten sie ggf. auch

  • in Hörsälen oder Unterrichtsräumen (bei Lehrtätigkeit)

Arbeitssituation

Fachärzte und -ärztinnen für klinische Pharmakologie tragen eine hohe Verantwortung, da z.B. eine fehlerhafte Analyse der Untersuchungsergebnisse negative Folgen für die Patienten haben kann. Sie müssen daher stets hochkonzentriert und präzise arbeiten. Bei der Durchführung von Testverfahren für Medikamente benötigen sie Einfühlungsvermögen, insbesondere im Umgang mit ängstlichen, nervösen und schmerzempfindlichen Patienten. Bei den Laboruntersuchungen z.B. sind sie meist eigenständig tätig, in Kliniken sind jedoch Absprachen mit anderen medizinischen Fachkräften zu treffen. Dabei ist ein klares Ausdrucks- bzw. Kommunikationsvermögen unentbehrlich.

Die Fachärzte und -ärztinnen handhaben feinste Instrumente und komplexe Geräte der Labortechnik. Sie sind überwiegend im Labor tätig, der Umgang mit den Probanden erfolgt in Behandlungsräumen. Verwaltungs-, Dokumentations- und gutachterliche Aufgaben erledigen sie in Büroräumen. In Kliniken sind sie nach festgelegtem Wechsel auch samstags sowie sonn- und feiertags tätig und leisten Schicht-, Nacht- und Bereitschaftsdienst.

Arbeitsbedingungen im Einzelnen

  • Verantwortung für Personen (Fehler und ggf. negative gesundheitliche Folgen für die Patienten und Patientinnen vermeiden)

  • Arbeit mit technischen Geräten, Maschinen und Anlagen (z.B. Mikroskope, Viskosimeter, Zentrifugen)

  • Bildschirmarbeit (z.B. zur wissenschaftlichen Auswertung, Datenpräsentation, Simulation und Recherche)

  • Präzisions-, Feinarbeit (z.B. Aufbringen von genau definierten Mengen der Testsubstanzen auf Objektträger)

  • Umgang mit kranken und verletzten Menschen (z.B. bei einer Tätigkeit in einer Klinik)

  • Gruppen-, Teamarbeit (z.B. mit Ärzten und Pflegekräften zusammenarbeiten)

  • Tragen von Schutzkleidung, -ausrüstung (Einweghandschuhe und bei Bedarf Mundschutz bei Tätigkeiten im Labor)

  • Arbeit im Labor (z.B. um die Wirkung von Stoffen direkt bei der Anwendung am Menschen zu erforschen)

  • Arbeit in medizinischen Einrichtungen/Praxen

  • Arbeit in Büroräumen (z.B. bei einer Tätigkeit in Gesundheitsämtern)

  • Arbeit in Unterrichts-/Schulungsräumen (z.B. bei einer Lehrtätigkeit in Schulen des Gesundheitswesens)

  • Umgang mit Chemikalien (z.B. bei der Entwicklung neuer Wirkstoffe im Labor)

  • Umgang mit mikrobiologischen Stoffen (z.B. beim Testen von Wirkstoffen)

  • Infektionsgefahr (z.B. beim Analysieren von Blut- oder Gewebeproben)

  • enger Körperkontakt mit Menschen (z.B. bei der Blutentnahme bei einer Tätigkeit in einer Klinik)

  • gefühlsmäßig belastende Situationen und Tätigkeiten (mit schweren Schicksalen von Patienten konfrontiert werden)

  • Bereitschaftsdienst, Rufbereitschaft

  • Schichtarbeit (z.T. in Kliniken)

Arbeitsgegenstände/Arbeitsmittel

Im Mittelpunkt der Tätigkeit von Fachärzten und -ärztinnen für klinische Pharmakologie stehen Menschen mit z.T. schweren Erkrankungen. Um diese fachgerecht zu behandeln, werden u.a. folgende Arbeitsmittel eingesetzt:

Untersuchungsobjekte,, z.B.: Zellkulturen, Körperflüssigkeiten

Chemische Stoffe, z.B.: Testsubstanzen, Desinfektionsmittel

Laborausstattung und -zubehör, z.B.: Brutschränke, Lochfilter, Zentrifugen, Spektrofotometer, Laser-Mikroskope, Scanner, Chromatografieanlagen, Bildanalyse- und Visualisierungsrechner, Glasobjektträger, Reagenzgläser, Zentrifugenröhrchen, Zellkulturflaschen

Daten und Datenverwaltungssysteme, z.B.: Patientendaten und -datenbanken, pharmakologische Datenbanken

Unterlagen, z.B.: ärztliche Gutachten, Befunddokumentationen, Therapieleitlinien, Therapiepläne, Hygienevorschriften

Büroausstattung, z.B.: PC, Internetzugang, Telefon

Arbeitsbereiche/Branchen

Fachärzte und -ärztinnen für klinische Pharmakologie finden Beschäftigung in erster Linie

  • in Kliniken

  • an Instituten für klinische Pharmakologie

  • in Forschungseinrichtungen von Pharmaunternehmen

  • in Gesundheitsämtern

Darüber hinaus finden sie auch Beschäftigung

  • in der medizinischen Forschung und Lehre

Branchen im Einzelnen

  • Gesundheitswesen

    • Krankenhäuser, insbesondere in Labors

    • Sonstige selbstständige Tätigkeiten im Gesundheitswesen, z.B. in medizinischen Labors

  • Öffentliche Verwaltung

    • Öffentliche Verwaltung auf den Gebieten Gesundheitswesen, Bildung, Kultur und Sozialwesen, z.B. Gesundheitsämter, Arzneimittelbehörden

  • Natur-, Ingenieur-, Agrarwissenschaften und Medizin

    • Sonstige Forschung und Entwicklung im Bereich Natur-, Ingenieur-, Agrarwissenschaften und Medizin, z.B. Forschungseinrichtungen von Pharmaunternehmen

Auch denkbar:

  • Hochschulen, Fachhochschulen, Berufs-, Fachakademien

    • Universitäten

    • Berufsakademien, Fachakademien, Schulen des Gesundheitswesens

Perspektiven

Weiterbildung (berufliche Anpassung)

Anpassungsweiterbildung ist unabdingbar, um das berufliche Wissen aktuell zu halten und an neue Entwicklungen anzupassen (z.B. in Bereichen wie Humanmedizin, Pharmazie, Naturwissenschaftliches Labor oder Gesundheitsmanagement). Für Ärzte und Ärztinnen sind Weiterbildungen zur fachbezogenen beruflichen Anpassung gesetzlich vorgeschrieben.

Durch eine Zusatz-Weiterbildung kann man sich spezialisieren und weitere Qualifikationen erwerben, die zum Tragen einer Zusatzbezeichnung berechtigen, z.B. Ärztliches Qualitätsmanagement.

Weitere Informationen: (Muster-)Weiterbildungsordnung der Bundesärztekammer (Arbeitsgemeinschaft der Deutschen Ärztekammern) 2018 in der Fassung vom 14.06.2024

Darüber hinaus kann sich der Trend, Künstliche Intelligenz z.B. in der Diagnostik oder in der Arzneimittelentwicklung einzusetzen, zu einem wichtigen Weiterbildungsthema für Fachärzte und -ärztinnen für Klinische Pharmakologie entwickeln.

Weiterbildung (beruflicher Aufstieg)

Ein weiterführendes Studium eröffnet weitere Berufs- und Karrierechancen (z.B. durch einen Masterabschluss im Studienfach Klinische Forschung, Arzneimittelerprobung, -zulassung oder Gesundheitswissenschaft, Public Health).

Eine Promotion ist i.d.R. erforderlich, um eine gehobene Position in einer Klinik zu erlangen oder eine wissenschaftliche Laufbahn an der Hochschule einzuschlagen. Sie erleichtert ggf. auch in der Privatwirtschaft, im Bereich der Forschung und in der öffentlichen Verwaltung den Zugang zu gehobenen beruflichen Positionen.

Eine Habilitation benötigt man i.d.R. für die Berufung zum Hochschulprofessor bzw. zur Hochschulprofessorin. Sie wird ggf. auch in Kliniken für Positionen wie Chefarzt/-ärztin erwartet.

Stellen- und Bewerberbörsen

Trends

Personalisierte Medizin

Die personalisierte Medizin soll die bestmögliche, individuell zugeschnittene Behandlung von Krankheiten ermöglichen, indem die jeweiligen Voraussetzungen der Patienten (vor allem genetischer, zellulärer und molekularer Natur) in der Diagnostik besonders berücksichtigt werden. Durch Vortestungen kann eine genaue Patientencharakterisierung erstellt werden, welche die Auswahl der geeigneten therapeutischen bzw. präventiven Verfahren erlaubt. Dabei kann es etwa darum gehen, die voraussichtliche Wirksamkeit und optimale Dosierung von Medikamenten herauszufinden, sowie deren Nebenwirkungen zu reduzieren. Ärzte und Ärztinnen werden sich im Rahmen der Prävention, Diagnose und Therapie mit der Thematik beschäftigen und sie zum Einsatz bringen.

Nachhaltigkeit in der chemischen und pharmazeutischen Industrie

Um die Belastungen von Menschen und Umwelt durch Chemikalien zu senken, befassen sich immer mehr Unternehmen der chemisch-pharmazeutischen Industrie mit dem Thema Nachhaltigkeit und ökologisches Stoffstrommanagement. Dabei wird der gesamte Lebenszyklus der Chemiewelt betrachtet - beginnend bei den Rohstoffen über Chemikalien bis hin zu den Produkten und dem Abfall. Betriebe beschäftigen sich z.B. mit der Entwicklung sichererer Stoffe sowie Lösungs- und Hilfsmittel, der Aufbereitung von Altmaterial durch neue Recycling- und Upcycling-Strategien, der Energieerzeugung aus Biomasse und anderen alternativen Energieträgern oder dem Einsatz nachhaltiger und natürlich abbaubarer Materialien für die Produktfertigung. Für Fach- und Führungskräfte erfordert diese Entwicklung ein hohes Maß an Innovations- und Weiterbildungsbereitschaft.

Künstliche Intelligenz (KI) und Big Data in der Arzneimittelentwicklung

Mittels Big Data und Künstlicher Intelligenz sollen Forscher/innen künftig in der Lage sein, aus der Fülle chemischer Verbindungen und Gesundheitsdaten schneller bessere Therapien und neue Medikamente zu entwickeln. So könnten mit minimaler Laborarbeit die effektivsten Wirkstoffkombinationen aufgespürt oder Erkrankungen aus Gesundheitsdaten abgelesen werden. Auch wären bessere Vorhersagen darüber möglich, wie sich unterschiedliche Therapien auf den jeweiligen Krankheitsverlauf auswirken. Neben einer schnelleren und kostengünstigeren Arzneientwicklung versprechen sich Experten auch einen großen Schritt hin zur personalisierten Medizin, bei der jeder Patient schnell und zuverlässig auf persönlich zugeschnittene Medikamente zurückgreifen kann. Für Fachleute in der Arzneimittelentwicklung eröffnet sich hier ein herausforderndes und umfangreiches Tätigkeitsfeld.

Künstliche Intelligenz (KI) in der Medizin

Blut kann bereits auf halbautomatischen Laborstraßen untersucht werden, in Kliniken sortieren Roboter Gewebeproben oder assistieren bei Operationen. Studien haben ergeben, dass Computer mit lernfähiger Software MRT-, CT- und Röntgenaufnahmen fast genauso treffsicher auswerten können wie erfahrene Radiologen und Radiologinnen. Datenanalytik und damit Diagnosen könnten künftig mittels Künstlicher Intelligenz erfolgen - der Computer lernt u.a. bei jeder Bild- oder Gewebeanalyse dazu, fügt diesen Ergebnissen z.B. noch Befunde aus Genetik, Virologie oder Mikrobiologie hinzu und fertigt selbstständig ein Software-Update an. Ärzte und Ärztinnen werden sich darauf einstellen, dass sich dank Künstlicher Intelligenz vor allem die Diagnostik radikal ändern wird.

Rechtliche Regelungen für die Tätigkeit

Regelungen auf Bundesebene

Regelungen auf Landesebene

Berufsvertretung, Berufspflichten, Weiterbildung und Berufsgerichtsbarkeit sind in Landesgesetzen geregelt.

 

Quelle: BERUFENET der Bundesagentur für Arbeit – Stand: (08/2024)

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