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Ausbildungsberuf
Facharzt/-ärztin - Laboratoriumsmedizin

Nachfolgend findest Du viele Informationen über diesen Ausbildungsberuf.

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Die Tätigkeit im Überblick

Fachärzte und -ärztinnen für Laboratoriumsmedizin beraten und unterstützen in der Vorsorge und in der Krankenbehandlung tätige Ärzte und Ärztinnen bei der Erkennung von Krankheiten und ihren Ursachen, bei der Überwachung des Krankheitsverlaufs und bei der Bewertung therapeutischer Maßnahmen.

Die Weiterbildung im Überblick

Facharzt/-ärztin für Laboratoriumsmedizin ist eine berufliche Weiterbildung an Universitäts- oder Hochschulkliniken sowie anderen Einrichtungen der ärztlichen Versorgung. Sie dauert i.d.R. 5 Jahre. Die Landesärztekammern regeln die Weiterbildung auf Grundlage der Muster-Weiterbildungsordnung der Bundesärztekammer.

Die Weiterbildung führt zur Facharztprüfung.

Arbeitsbereiche/Branchen

Fachärzte und -ärztinnen für Laboratoriumsmedizin finden Beschäftigung in erster Linie

  • in Kliniken

  • in der medizinischen Forschung und Lehre

Darüber hinaus finden sie auch Beschäftigung

  • in Facharztpraxen

Zugangsvoraussetzung

Zugang zur Tätigkeit

Die Ausübung der Berufstätigkeit ist reglementiert. Man benötigt:

  • die ärztliche Approbation oder die Erteilung der Erlaubnis zur Ausübung des ärztlichen Berufes gemäß Bundesärzteordnung

  • eine abgeschlossene Weiterbildung zum Facharzt bzw. zur Fachärztin für Laboratoriumsmedizin gemäß Weiterbildungsordnung der zuständigen Landesärztekammer

  • die Anerkennung als Facharzt/-ärztin durch die zuständige Landesärztekammer

Sonstige Zugangsbedingungen

  • gemäß § 95e SGB V: Nachweis eines ausreichenden Berufshaftpflichtversicherungsschutzes (für die Zulassung als Vertragsarzt/-ärztin)

  • ggf. Fachkundenachweis gemäß Strahlenschutzverordnung

  • gemäß Berufsordnung sowie "Regelungen zur Fortbildung im Krankenhaus": regelmäßige Weiterbildung im Fachgebiet

  • ggf. Erlaubnis der zuständigen Behörde gemäß Tierseuchenerreger-Verordnung (für die Arbeit mit Erregern anzeigepflichtiger Tierseuchen)

  • Gemäß Infektionsschutzgesetz müssen nach 1970 geborene Beschäftigte in Gemeinschaftseinrichtungen und in medizinischen Einrichtungen nachweisen, gegen Masern geimpft oder immun zu sein.

Zugangsvoraussetzungen für die Weiterbildung

Voraussetzung für die Zulassung zur Weiterbildung ist die Approbation als Arzt/Ärztin oder die Erteilung der Erlaubnis zur Ausübung des ärztlichen Berufes.

Wichtige Vorkenntnisse

Gute Voraussetzungen für eine erfolgreiche Weiterbildung zum Facharzt/zur Fachärztin für Laboratoriumsmedizin bilden vor allem vertiefte Vorkenntnisse im Facharztgebiet Laboratoriumsmedizin: Bereits während des Studiums kann man Wahlfächer wie z.B. Laboratoriumsmedizin, Hämatologie oder Infektiologie belegen oder sich während der praktischen Phasen auf das Fachgebiet Laboratoriumsmedizin spezialisieren, beispielsweise indem man Teile der Famulatur in einer labormedizinischen Einrichtung des Universitätsklinikums ableistet. Auch die Arbeit in einer Praxis oder Station mit einschlägigem Labor nach dem Studium ist für die Weiterbildung von Vorteil.

Auch praktische Erfahrungen aus Studium oder Berufstätigkeit in den folgenden Bereichen sowie Kenntnisse aus einschlägigen Wahlfächern während des Studiums können hilfreich sein:

  • Einsatz von medizinisch-physikalischer Technik: Fachärzte und -ärztinnen für Laboratoriumsmedizin untersuchen z.B. Gewebe- oder Zellproben unter Lichtmikroskopen und dokumentieren krankhafte Veränderungen durch Einfärben und jeweils geeignete Bildaufnahmeverfahren.

    Wahlfächer: z.B. zum Thema Mikroskopische Verfahren

  • Pharmakologie: Fundierte Kenntnisse über die Auswirkungen von Arzneimitteln auf die Beschaffenheit der zu untersuchenden Proben sind für Fachärzte und -ärztinnen für Laboratoriumsmedizin unabdingbar.

    Wahlfächer: z.B. zum Thema Pharmakologie

Anerkennung von ausländischen Qualifikationen

Die Tätigkeit als Facharzt/-ärztin für Laboratoriumsmedizin ist reglementiert gemäß Weiterbildungsordnung der zuständigen Landesärztekammer.

Um mit einem im Ausland erworbenen Abschluss in diesem Beruf zu arbeiten, ist die Feststellung der Gleichwertigkeit mit der deutschen Facharzt-Qualifikation gemäß Weiterbildungsordnung der zuständigen Landesärztekammer notwendig. Zwingende Voraussetzung für die Anerkennung der Facharzt-Qualifikation ist die vorangegangene Anerkennung der Qualifikation als Arzt/Ärztin bzw. der Besitz der ärztlichen Approbation.

Informationen zum Anerkennungsverfahren bietet das Informationsportal der Bundesregierung zur Anerkennung ausländischer Berufsqualifikationen: www.anerkennung-in-deutschland.de

Zuständige Stellen sind die Landesärztekammern. Bei der Suche nach der zuständigen Stelle für die berufliche Anerkennung helfen der Anerkennung in Deutschland und die Fachstelle Beratung und Qualifizierung des IQ-Netzwerks weiter.

Weiterführende Informationen zu Leben und Arbeiten in Deutschland:

Ausbildung

Weiterbildungsinhalte

Spezifische Inhalte der Facharzt-Weiterbildung Laboratoriumsmedizin

  • übergreifende Inhalte, z.B. Grundsätze des Labormanagements und der Laborsicherheit, Laboranalysesysteme

  • Analytik und Einordnung in den medizinischen Kontext, z.B. Patientenvorbereitung, Probennahme, Probenvorbereitung, Eingangskontrolle, diagnostische Methoden und Risikoberechnungen

  • technische Verfahren, z.B. zelluläre Diagnostik, Trenntechniken, qualitative Nachweise und quantitative Bestimmungsmethoden

  • klinische Chemie, z.B. Metabolismus und Regulation von Kohlenhydraten, Lipiden, Aminosäuren, Vitaminen

  • maligne Tumore, z.B. Screening, Früherkennung, Tumorprädisposition und Entstehung von Tumoren

  • therapeutisches Drugmonitoring und Toxikologie, z.B. Grundlagen der Pharmakologie und der medikamentösen Therapie

  • hämatologisches Labor

  • hämostaseologisches Labor

  • endokrinologisches Labor

  • immunologisches und immungenetisches Labor

  • immunhämatologisches Labor

  • infektiologische Untersuchungen, z.B. bakteriologische und mykologische Untersuchungen, mikroskopische, biochemische, immunologische und molekularbiologische Methoden

  • genetische Untersuchungen

Allgemeine Weiterbildungsinhalte

  • Grundlagen, z.B. ethische, wissenschaftliche und rechtliche Grundlagen ärztlichen Handelns

  • patientenbezogene Inhalte, z.B. Aufklärung und Befunddokumentation

  • behandlungsbezogene Inhalte, z.B. medizinische Notfallsituationen, insbesondere lebensrettende Sofortmaßnahmen

  • technisch-diagnostische Inhalte im Zusammenhang mit gebietsspezifischen Fragestellungen, z.B. Präanalytik und labortechnisch gestützte Nachweisverfahren

Weiterbildungsaufbau

Aufbau der Weiterbildung laut Muster-Weiterbildungsordnung der Bundesärztekammer

Angehende Fachärzte und -ärztinnen für Laboratoriumsmedizin absolvieren eine fünfjährige Weiterbildung im Gebiet Laboratoriumsmedizin.

  • Facharzt-Weiterbildung im Gebiet Laboratoriumsmedizin

    Dauer: 60 Monate, davon

    • 30 Monate in klinischer Chemie, im immunologischen, hämatologischen, hämostaseologischen und molekulargenetischen Labor

    • 12 Monate im mikrobiologischen Labor

    • 6 Monate im immunhämatologischen Labor

    • 12 Monate in der stationären Patientenversorgung

Vergütung

Die Weiterbildung findet im Rahmen einer ärztlichen Tätigkeit statt. Die dabei erreichte Vergütung ist abhängig vom jeweiligen Arbeitgeber und der Dauer der Tätigkeit als Arzt/Ärztin.

Bei einer Tätigkeit im Geltungsbereich des Tarifvertrags für Ärztinnen und Ärzte an Universitätskliniken (TV-Ärzte) kommt es zum Beispiel zu folgender Vergütung:

€ 5.308 bis € 6.814 (monatlich brutto)

Quelle:

Tarifvertrag für Ärztinnen und Ärzte an Universitätskliniken (TV-Ärzte)

Hinweis: Diese Angaben dienen der Orientierung. Ansprüche können daraus nicht abgeleitet werden.

Weiterbildungskosten

Für die Durchführung der Weiterbildung während der hauptberuflichen Ausübung einer ärztlichen Tätigkeit werden von den angehenden Fachärzten und -ärztinnen keine Kosten erhoben. Für die Teilnahme an Kursen, die auch durch die Weiterbildungsordnung vorgeschrieben sein kann, fallen gewöhnlich Gebühren an. Es können Prüfungsgebühren erhoben werden.

Weiterbildungsdauer

5 Jahre (Vollzeit)

Weiterbildungsdauer - Verkürzungen/Verlängerungen

Weiterbildungsdauer sowie Verkürzungs- und Verlängerungsmöglichkeiten sind in den Rechtsgrundlagen der Landesärztekammern geregelt.

Verkürzung

Wird eine weitere Facharztbezeichnung erworben, kann sich die festgelegte Weiterbildungszeit ggf. verkürzen, wenn abzuleistende Weiterbildungszeiten bereits im Rahmen einer anderen erworbenen fachärztlichen Weiterbildungsbezeichnung absolviert worden sind. Die noch abzuleistende Weiterbildungszeit darf höchstens um die Hälfte der Mindestdauer der Facharztweiterbildung reduziert werden.

Verlängerung

  • Eine nicht bestandene Prüfung kann zu einer Verlängerung der Weiterbildungsdauer um mindestens 3 Monate führen.

  • Eine Weiterbildung in Teilzeit kann i.d.R. anerkannt werden, wenn sie mindestens die Hälfte der regelmäßigen Arbeitszeit beträgt; die Weiterbildungszeit verlängert sich entsprechend.

  • Ggf. kann die Weiterbildung unterbrochen werden, z.B. bei Schwangerschaft oder Elternzeit.

Ausnahmen: Die Weiterbildung zum Fachzahnarzt/zur Fachzahnärztin ist durch Regelungen der Landeszahnärztekammern geregelt, die Weiterbildung zum Fachtierarzt/zur Fachtierärztin durch Regelungen der Landestierärztekammern.

Abschluss-/Berufsbezeichnungen

Abschlussbezeichnung

Facharzt für Laboratoriumsmedizin/Fachärztin für Laboratoriumsmedizin

Weiterbildungssituation

Auf folgende Bedingungen und Anforderungen sollte man sich einstellen:

  • Praktische Arbeit (unter Anleitung von weiterbildungsbefugten Ärzten/Ärztinnen): i.d.R. Ableisten vorgeschriebener praktischer Tätigkeiten während der Berufstätigkeit (z.B. Durchführen von Untersuchungen und Behandlungen)

  • Unterweisungen: Teilnehmen an theoretischen und praktischen Unterweisungen

  • Umgebung: Arbeiten unter besonderen Hygienebedingungen

  • Kleidung: Laborkittel, Handschuhe und ggf. Mundschutz

  • Arbeitszeit: i.d.R. Schicht-, Nacht- und Bereitschaftsdienst nach festgelegtem Wechsel (auch samstags, sonn- und feiertags)

  • Anforderungen:

    • Konzentration und Sorgfalt (z.B. bei Durchführung bakteriologischer und virologischer Untersuchungen)

    • Teamarbeit und Kommunikationsfähigkeit (z.B. bei Absprachen mit anderen Ärzten und Ärztinnen)

Weiterbildungssituation

Wer eine Weiterbildung zum Facharzt/zur Fachärztin absolviert, arbeitet in der Regel als Arzt/Ärztin in Weiterbildung an einem Klinikum oder in einer Haus- oder Facharztpraxis, leistet dabei die vorgeschriebenen praktischen Tätigkeiten ab und erwirbt das erforderliche theoretische Wissen. Die durchgeführten Untersuchungen und Behandlungen werden genau dokumentiert.

Ein Ortswechsel während der Weiterbildung gehört häufig dazu, da die angehenden Fachärzte und -ärztinnen ihre Weiterbildung oft im Rotationssystem an unterschiedlichen Kliniken absolvieren oder zwischen verschiedenen Weiterbildungsstätten wechseln.

Darüber hinaus ist je nach Facharztweiterbildung ggf. auch der Besuch von Lernveranstaltungen (anerkannten Kursen) außerhalb der Klinik oder Praxis nötig, um weitere Kenntnisse zu erwerben.

Lernorte

Die Weiterbildung findet an Universitäts- oder Hochschulkliniken bzw. anderen Einrichtungen der ärztlichen Versorgung statt.

Lernorte sind

  • an Kliniken/in Praxen: z.B. Labors, Untersuchungs- und Behandlungsräume, Krankenstationen, Büroräume

Tätigkeit

Aufgaben und Tätigkeiten kompakt

Fachärzte und -ärztinnen für Laboratoriumsmedizin untersuchen Körperflüssigkeiten, Ausscheidungs- oder Sekretionsprodukte nach morphologischen, chemischen, physikalischen, immunologischen, biochemischen, molekularbiologischen und mikrobiologischen Verfahren, um physiologische Eigenschaften und krankhafte Zustände zu erkennen sowie Therapieverläufe zu überwachen. Sie züchten und differenzieren Zellen, Mikroorganismen und Viren, nehmen Proben, bereiten sie auf und führen bei besonderer Indikation Funktionstests der Laboratoriumsmedizin an Patienten durch. Aufgrund der Ergebnisse ihrer Analysen erstellen sie einen Befund und beraten dann Ärzte und Ärztinnen hinsichtlich der Diagnose sowie der Behandlungsmöglichkeiten. An Universitätskliniken sind sie an diversen Forschungsvorhaben beteiligt, beispielsweise entwickeln sie neue Verfahren in der laboratoriumsmedizinischen Diagnostik oder optimieren diese bzw. untersuchen Möglichkeiten der molekularen Diagnose sowie der Erkennung von Gendefekten. Neben der eigentlichen Analytik organisieren Fachärzte und -ärztinnen für Laboratoriumsmedizin die Probenvorbereitung und deren Transport ins Labor (Präanalytik) sowie die Rückübermittlung der Laborbefunde zum anfordernden Arzt einschließlich der Datenfernübertragung und Beratung (Postanalytik). Darüber hinaus überwachen sie z.B. die Labororganisation, die Dokumentation sowie Leistungsabrechnungen. Ferner sind sie an der Aus- bzw. Weiterbildung des medizinischen und nicht-medizinischen Personals beteiligt. Für Tätigkeiten in Wissenschaft und Forschung ist eine Promotion oder ggf. Habilitation üblich.

Aufgaben und Tätigkeiten (Beschreibung)

Worum geht es?

Fachärzte und -ärztinnen für Laboratoriumsmedizin beraten und unterstützen in der Vorsorge und in der Krankenbehandlung tätige Ärzte und Ärztinnen bei der Erkennung von Krankheiten und ihren Ursachen, bei der Überwachung des Krankheitsverlaufs und bei der Bewertung therapeutischer Maßnahmen.

Untersuchung und Analyse

Fachärzte und -ärztinnen für Laboratoriumsmedizin sind fächerübergreifend für nahezu alle medizinischen Disziplinen, vor allem aber für die Allgemeinmedizin und Innere Medizin tätig. Schwerpunkte der laborärztlichen Tätigkeit sind u.a. klinische Chemie und Immunchemie, Hämatologie (Erkrankungen des Blutes) und Hämostaseologie (Störungen der Blutgerinnung), Mikrobiologie und Infektionsserologie, Transfusionsmedizin und Humangenetik.

Der persönliche Patientenkontakt von Fachärzten und -ärztinnen für Laboratoriumsmedizin beschränkt sich auf Blutentnahmen sowie die Gewinnung anderer für die Untersuchung notwendiger Proben wie z.B. Knochenmark, Gehirn- und Gelenkflüssigkeiten. Im Auftrag der jeweils behandelnden Ärzte oder Ärztinnen analysieren Fachärzte und -ärztinnen für Laboratoriumsmedizin Hormone, Tumormarker, Infektionskrankheiten und Allergien, Medikamente und Drogen, Blutgruppen und Gerinnungsstörungen. Durch ihre Analysen stellen sie u.a. fest, ob eine Erkrankung ansteckend ist bzw. behandelt werden muss. Sie erkennen außerdem, ob schwangere Frauen nach Röteln- oder Windpockenkontakt eine Schutzimpfung benötigen, oder teilen dem behandelnden Arzt bzw. der behandelnden Ärztin mit, auf welches Antibiotikum die Erreger bei einem Harnwegsinfekt, einer Sepsis oder einer Lungenentzündung ansprechen. Fachärzte und -ärztinnen für Laboratoriumsmedizin liefern so die Grundlagen für die Diagnosen und Therapieentscheidungen der behandelnden Ärzte und Ärztinnen.

Fachärzte und -ärztinnen für Laboratoriumsmedizin erkennen Befunde mit dem bloßen Auge oder der Lupe (Blutgruppen, Bakterien), beurteilen Proben durch das Mikroskop (z.B. bei Malaria, Leukämien), werten komplexe infektionsserologische (Toxoplasmose, Hepatitis) oder immunologische Reaktionsabläufe (Hormone, Tumormarker) aus, wenden hochtechnisierte Verfahren wie Atomabsorption, Gaschromatografie und Massenspektrometrie (Schwermetalle, Drogen, Medikamente) genauso wie neueste gentechnische und molekularbiologische Verfahren, Chromosomenanalyse und PCR-Diagnostik an.

Bereitschaftsdienste und Verwaltungsarbeiten

Fachärzte und -ärztinnen für Laboratoriumsmedizin müssen bei akuten Fällen in ihrer Arbeitszeit flexibel sein. Ohnehin fallen in Krankenhäusern Schicht-, Nacht- und Bereitschaftsdienste an. Auch niedergelassene Fachärzte und -ärztinnen haben turnusmäßig Wochenend- und Feiertagsdienste oder -bereitschaften. Einen nicht unerheblichen Teil ihrer Arbeitszeit nehmen verwaltende Arbeiten ein: Ärztliche Gutachten sind zu erstellen, Krankenberichte zu verfassen und Leistungen zu dokumentieren. Fachärzte und -ärztinnen mit eigener Praxis haben außerdem die damit verbundenen kaufmännischen und verwaltenden Tätigkeiten zu erledigen. Eine wichtige Aufgabe ist auch die Anleitung und Ausbildung des ärztlichen Nachwuchses sowie des Krankenpflege- oder Praxispersonals.

Aufgaben und Tätigkeiten im Einzelnen

  • Analysen, Organisation und Unterstützung bei Diagnose und Therapie in Labors, Praxen und Kliniken

    • morphologische, physikalische, klinisch-chemische, biochemische, immunchemische und mikrobiologische Untersuchungsverfahren durchführen

    • molekulargenetische Analysen erstellen

    • Drogenscreening und Drug-Monitoring durchführen

    • Laboruntersuchungen vornehmen, z.B. von Urin, Fäkalien, Blut oder Sekreten

    • Ausscheidungen begutachten, Befund erstellen

    • Enzyme, Substrate, Plasmaproteine, Tumormarker bewerten

    • Entzündungsparameter bestimmen

    • Transport von Proben ins Labor organisieren

    • Ärzte und Ärztinnen über Diagnose und Therapiemöglichkeiten beraten und informieren

  • Verwaltungs- und Organisationsaufgaben erledigen

    • in Krankenhäusern und Kliniken Abrechnungsvorgänge entsprechend den Rechtsvorschriften bzw. den geltenden Entgeltsystemen leiten bzw. überwachen

    • in Facharztpraxen: Daten und Informationen für die Leistungsabrechnung vorbereiten

    • Arztberichte und Gutachten anfertigen, Befunde dokumentieren

    • Aus- und Weiterbildung des medizinischen Nachwuchses organisieren bzw. durchführen

  • Wissenschaftliche Forschung und Lehre (in der Regel mit Promotion oder Habilitation)

    • an medizinischen Forschungsvorhaben mitwirken, insbesondere bei der Tätigkeit an Universitätskliniken

    • Vorlesungen und Seminare vorbereiten und abhalten, Unterricht nachbereiten, ggf. Prüfungen abnehmen

    • Forschungsberichte verfassen

Verdienst/Einkommen

Beispielhafte tarifliche Bruttogrundvergütung im Tarifbereich öffentlicher Dienst (monatlich): € 6.980 bis € 8.964

Quelle:

Tarifvertrag für Ärztinnen und Ärzte an kommunalen Krankenhäusern im Bereich der Vereinigung der kommunalen Arbeitgeberverbände (TV-Ärzte/VKA)

Hinweis: Diese Angaben dienen der Orientierung. Ansprüche können daraus nicht abgeleitet werden.

Verdienst/Einkommen

Das Einkommen von Arbeitnehmern und Arbeitnehmerinnen hängt von der Aus- und Weiterbildung, Berufserfahrung und Verantwortlichkeit ab, aber auch von den jeweiligen Anforderungen des Berufs, von Branche, Region und Betrieb. Die Höhe richtet sich in tarifgebundenen Betrieben nach tarifvertraglichen Vereinbarungen. Nicht tarifgebundene Betriebe können ihre Mitarbeiter/innen in Anlehnung an entsprechende Tarifverträge entlohnen.

Weitere Informationen über Einkommensmöglichkeiten:

Tätigkeitsbezeichnungen

  • Facharzt/-ärztin - Laboratoriumsmedizin

Auch übliche Berufsbezeichnung/Synonym

  • Laborarzt/-ärztin

Vergleichbare Berufsbezeichnung im deutschsprachigen Ausland

Österreich

  • Facharzt/ärztin (Medizinische und Chemische Labordiagnostik)

Berufsbezeichnungen in englischer Sprache

  • Chemical pathologist (m/f)

  • Medical specialist (m/f) - laboratory medicine

  • Pathology and laboratory medicine specialist (m/f)

Arbeitsorte

Fachärzte und -ärztinnen für Laboratoriumsmedizin arbeiten in erster Linie

  • in Labors

  • in Untersuchungs- und Behandlungsräumen

  • in Büroräumen

Darüber hinaus arbeiten sie ggf. auch

  • in Hörsälen oder Unterrichtsräumen (bei Lehrtätigkeit)

Arbeitssituation

Fachärzte und -ärztinnen für Laboratoriumsmedizin tragen eine hohe Verantwortung, da z.B. eine fehlerhafte Analyse der Untersuchungsergebnisse negative Folgen für die Patienten haben kann. Daher müssen sie stets hochkonzentriert und präzise arbeiten. Bei den Laboruntersuchungen z.B. sind sie zwar eigenständig tätig, arbeiten im Labor- und Ärzteteam jedoch eng mit anderen medizinischen Fachkräften zusammen und besprechen Diagnosen und Therapiemöglichkeiten. Dabei ist ein klares Ausdrucks- bzw. Kommunikationsvermögen unentbehrlich.

Die Fachärzte und -ärztinnen handhaben sowohl feine medizinische Instrumente als auch komplexe Geräte und Apparate der Labortechnik. Verwaltungs-, Dokumentations- und gutachterliche Aufgaben erledigen sie in Büroräumen. In Kliniken sind sie nach festgelegtem Wechsel auch samstags sowie sonn- und feiertags tätig und leisten z.T. Schicht-, Nacht- und Bereitschaftsdienst.

Arbeitsbedingungen im Einzelnen

  • Verantwortung für Personen (z.B. Heilungschancen bei Patienten durch die Aufklärung von Krankheitsverläufen oder Risiken verbessern)

  • Arbeit mit technischen Geräten, Maschinen und Anlagen (z.B. Zentrifugen, Elektronenmikroskope, Brut- und Trockenschränke)

  • Bildschirmarbeit (z.B. ärztliche Gutachten verfassen, mit spezieller Software den Untersuchungsverlauf dokumentieren und die Ergebnisse auswerten)

  • Präzisions-, Feinarbeit (z.B. Proben wie Urin oder Wundabstrich mit Pipetten, sterilen Spachteln oder Ösenstäben auf den Nährboden aufbringen)

  • Tragen von Schutzkleidung, -ausrüstung (z.B. Einweghandschuhe, Kittel und ggf. Schutzbrille beim Arbeiten mit hochinfektiösem Material)

  • Arbeit im Labor (z.B. Analyse von Tumormarkern, Hormonen, Infektionskrankheiten, Allergien, Medikamenten, Drogen, Blutgruppen und Gerinnungsstörungen)

  • Arbeit in medizinischen Einrichtungen/Praxen

  • Infektionsgefahr (z.B. beim Umgang mit infektiösen Proben)

  • Umgang mit mikrobiologischen Stoffen

  • Umgang mit Körpergeruch, Ausscheidungen (z.B. Urin, Fäkalien, Blut oder Sekrete untersuchen)

  • Bereitschaftsdienst, Rufbereitschaft (z.T. in Kliniken)

  • Schichtarbeit (z.T. in Kliniken)

Arbeitsgegenstände/Arbeitsmittel

Untersuchungsobjekte, z.B.: Urin, Stuhl, Blut, Sekret, Wundabstriche

Laborausstattung und -zubehör, z.B.: Bunsenbrenner, Zentrifugen, Elektronenmikroskope, Mikrotome, Brut- und Trockenschränke, Petrischalen, Pipetten

Chemikalien, z.B.: Spezialfarbstoffe, Desinfektionsmittel

Unterlagen, z.B.: ärztliche Gutachten, Laborbefunde, Therapiepläne, Forschungsberichte, Rechtsvorschriften (z.B. Hygiene- und Datenschutzbestimmungen)

Büroausstattung, z.B.: PC, Internetzugang, Telefon

Arbeitsbereiche/Branchen

Fachärzte und -ärztinnen für Laboratoriumsmedizin finden Beschäftigung in erster Linie

  • in Kliniken

  • in der medizinischen Forschung und Lehre

Darüber hinaus finden sie auch Beschäftigung

  • in Facharztpraxen

Branchen im Einzelnen

  • Gesundheitswesen

    • Krankenhäuser, insbesondere in Labors

    • Facharztpraxen, z.B. mit angeschlossenen Labors, auch z.B. medizinische Versorgungszentren

    • Sonstige selbstständige Tätigkeiten im Gesundheitswesen, z.B. in medizinischen Labors

Auch denkbar:

  • Natur-, Ingenieur-, Agrarwissenschaften und Medizin

    • Sonstige Forschung und Entwicklung im Bereich Natur-, Ingenieur-, Agrarwissenschaften und Medizin

  • Hochschulen, Fachhochschulen, Berufs-, Fachakademien

    • Universitäten

    • Berufsakademien, Fachakademien, Schulen des Gesundheitswesens

Perspektiven

Weiterbildung (berufliche Anpassung)

Anpassungsweiterbildung ist unabdingbar, um das berufliche Wissen aktuell zu halten und an neue Entwicklungen anzupassen (z.B. in Bereichen wie Humanmedizin, Naturwissenschaftliches Labor, Biologie oder Hygiene im Gesundheitsbereich). Für Ärzte und Ärztinnen sind Weiterbildungen zur fachbezogenen beruflichen Anpassung gesetzlich vorgeschrieben.

Durch eine Zusatz-Weiterbildung kann man sich spezialisieren und weitere Qualifikationen erwerben, die zum Tragen einer Zusatzbezeichnung berechtigen, z.B. Ärztliches Qualitätsmanagement, Hämostaseologie.

Weitere Informationen: (Muster-)Weiterbildungsordnung der Bundesärztekammer (Arbeitsgemeinschaft der Deutschen Ärztekammern) 2018 in der Fassung vom 14.06.2024

Darüber hinaus kann sich der Trend, Künstliche Intelligenz z.B. in der Diagnostik und Analyse von Befunden einzusetzen, zu einem wichtigen Weiterbildungsthema für Fachärzte und -ärztinnen für Laboratoriumsmedizin entwickeln. Vernetzte Systeme und Technologien für das Labor 4.0 bieten ebenfalls Weiterbildungspotenzial.

Weiterbildung (beruflicher Aufstieg)

Ein weiterführendes Studium eröffnet weitere Berufs- und Karrierechancen (z.B. durch einen Masterabschluss im Studienfach Gesundheitsmanagement, -ökonomie oder Gesundheitswissenschaft, Public Health).

Eine Promotion ist i.d.R. erforderlich, um eine gehobene Position in einer Klinik zu erlangen oder eine wissenschaftliche Laufbahn an der Hochschule einzuschlagen. Sie erleichtert ggf. auch in der Privatwirtschaft, im Bereich der Forschung und in der öffentlichen Verwaltung den Zugang zu gehobenen beruflichen Positionen.

Eine Habilitation benötigt man i.d.R. für die Berufung zum Hochschulprofessor bzw. zur Hochschulprofessorin. Sie wird ggf. auch in Kliniken für Positionen wie Chefarzt/-ärztin erwartet.

Stellen- und Bewerberbörsen

Trends

Smarte Technologien für das Labor 4.0

Analysetechniken im Labor werden nicht nur komplexer, sie produzieren auch immer größere Datenmengen und stellen neue Herausforderungen an die Datenspeicherung, den Datentransport, die Archivierung sowie an Auswertetools. Im Labor der Zukunft sind Analyse- und Messgeräte, Sensoren, Prozesse und Daten miteinander vernetzt - Automatisierungssysteme und Labor-Informations-Managementsysteme regeln und steuern dieses Netzwerk. Kameras sollen z.B. Labortechnik und Prozesse lenken, intelligente Module Geräte ein- und ausschalten, smarte Oberflächen wiegen und messen oder Datenbrillen Anweisungen geben und notfalls Alarm schlagen können. Fach- und Führungskräfte werden sich mit entsprechender Weiterbildung auf die Systeme und Technologien für das Labor 4.0 vorbereiten.

Künstliche Intelligenz (KI) in der Medizin

Blut kann bereits auf halbautomatischen Laborstraßen untersucht werden, in Kliniken sortieren Roboter Gewebeproben oder assistieren bei Operationen. Studien haben ergeben, dass Computer mit lernfähiger Software MRT-, CT- und Röntgenaufnahmen fast genauso treffsicher auswerten können wie erfahrene Radiologen und Radiologinnen. Datenanalytik und damit Diagnosen könnten künftig mittels Künstlicher Intelligenz erfolgen - der Computer lernt u.a. bei jeder Bild- oder Gewebeanalyse dazu, fügt diesen Ergebnissen z.B. noch Befunde aus Genetik, Virologie oder Mikrobiologie hinzu und fertigt selbstständig ein Software-Update an. Ärzte und Ärztinnen werden sich darauf einstellen, dass sich dank Künstlicher Intelligenz vor allem die Diagnostik radikal ändern wird.

Rechtliche Regelungen für die Tätigkeit

Regelungen auf Bundesebene

Regelungen auf Landesebene

Berufsvertretung, Berufspflichten, Weiterbildung und Berufsgerichtsbarkeit sind in Landesgesetzen geregelt.

 

Quelle: BERUFENET der Bundesagentur für Arbeit – Stand: (08/2024)

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