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Ausbildungsberuf
Maßschneider/in

Nachfolgend findest Du viele Informationen über diesen Ausbildungsberuf.

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Die Tätigkeit im Überblick

Maßschneider/innen fertigen individuelle Kleidungsstücke nach eigenen Entwürfen oder den Wünschen ihrer Kunden in Maßarbeit an.

Die Ausbildung im Überblick

Maßschneider/in ist ein 3-jähriger anerkannter Ausbildungsberuf im Handwerk.

Arbeitsbereiche/Branchen

Maßschneider/innen finden Beschäftigung

  • in handwerklichen Maß- und Änderungsschneidereien

  • in Kostüm- und Ausstattungsabteilungen von Theatern

  • bei Filmstudios oder Fernsehanstalten

  • in Bekleidungshäusern mit Änderungsdienst

Zugangsvoraussetzung

Zugang zur Tätigkeit

In der Regel benötigt man eine abgeschlossene Berufsausbildung als Maßschneider/in.

Zugangsvoraussetzungen für die Ausbildung

Rechtlich ist keine bestimmte Vorbildung vorgeschrieben.

Die Betriebe stellen überwiegend Ausbildungsanfänger/innen mit Hochschulreife ein.

Zugangsvoraussetzungen für die Ausbildung

Voraussetzung für den Zugang zu einer dualen Ausbildung ist ein Ausbildungsvertrag mit einem Ausbildungsbetrieb. Die Ausbildungsbetriebe suchen sich Auszubildende nach eigenen Kriterien (z.B. schulische Vorbildung) aus.

Jugendliche unter 18 Jahren müssen eine ärztliche Bescheinigung über eine Erstuntersuchung vorlegen.

Schulische Vorbildung in der Praxis

Im Jahr 2022 gab es 165 Ausbildungsanfänger/innen. 62 Prozent der zukünftigen Maßschneider/innen verfügten über die Hochschulreife , 24 Prozent besaßen einen mittleren Bildungsabschluss . 14 Prozent verfügten über einen Hauptschulabschluss . Sieben Prozent der Ausbildungsanfänger/innen hatten vor Ausbildungsbeginn an einer Berufsvorbereitungsmaßnahme teilgenommen.

Quelle:

Die Angaben orientieren sich an den Informationen des Datensystems Auszubildende (DAZUBI) des Bundesinstituts für Berufsbildung (BIBB).

Wichtige Schulfächer

Vertiefte Kenntnisse in folgenden Schulfächern bilden gute Voraussetzungen für eine erfolgreiche Ausbildung:

Werken/Textiles Gestalten:

Angehende Maßschneider/innen schneiden z.B. Stoffe für ein Bekleidungsstück nach Schnittschablonen zu und nähen die einzelnen Teile zusammen. Sie bügeln und fixieren Abnäher und fertigen Ziernähte. Wer über Kenntnisse im Werken bzw. Textilen Gestalten verfügt, ist im Vorteil.

Kunst:

Zu den Aufgaben der angehenden Fachkräfte gehört es, Skizzen anzufertigen und eigene Kreationen zu entwerfen. Dazu sollte man freihändig zeichnen und verschiedene Maltechniken anwenden können.

Mathematik:

Um z.B. Preise für Änderungen zu kalkulieren oder den Bedarf an Ober- und Futterstoffen zu ermitteln, muss man die Grundrechenarten beherrschen.

Deutsch:

Wenn angehende Maßschneider/innen z.B. Kunden beraten, Aufträge entgegennehmen und Terminabsprachen treffen, ist gute mündliche Ausdrucksfähigkeit gefragt.

Anerkennung von ausländischen Qualifikationen

Die Tätigkeit als Maßschneider/in ist nicht reglementiert.

Um mit einem im Ausland erworbenen Abschluss in diesem Beruf zu arbeiten, ist keine berufliche Anerkennung notwendig. Jedoch kann eine Feststellung der Gleichwertigkeit deutschen Arbeitgebern helfen, die im Ausland erworbenen beruflichen Fähigkeiten besser zu beurteilen.

Informationen zur Feststellung der Gleichwertigkeit bietet das Informationsportal der Bundesregierung zur Anerkennung ausländischer Berufsqualifikationen: www.anerkennung-in-deutschland.de

Zuständige Stellen sind die örtlichen Handwerkskammern. Bei der Suche nach der zuständigen Stelle für die berufliche Anerkennung helfen der Anerkennung in Deutschland und die Fachstelle Beratung und Qualifizierung des IQ-Netzwerks weiter.

Weiterführende Informationen zu Leben und Arbeiten in Deutschland:

Ausbildung

Ausbildungsinhalte

Im Ausbildungsbetrieb lernen die Auszubildenden beispielsweise:

  • wie man Skizzen und Zeichnungen erstellt und anwendet

  • wie man Schnittschablonen erstellt, Schnittteile zuordnet und die Werkteile ausschneidet

  • mit welchen Sticharten verschiedene Näharbeiten ausgeführt werden

  • wie Entwürfe gestaltet und ausgearbeitet und den Kunden präsentiert werden

  • wie man Kundenwünsche ermittelt, Körpermaße feststellt, die Kunden berät und Modellschnitte erstellt

  • wie Teilarbeiten, z.B. Kragen, Ärmel und Taschen, ausgeführt und Kleidungsstücke unter Berücksichtigung verschiedener Verarbeitungsweisen und Materialien fertiggestellt werden

  • was bei der Anprobe und bei notwendigen Änderungen zu beachten ist und wie das fertige Produkt schließlich den Kunden präsentiert wird

  • wie man Bekleidung repariert, modernisiert und an geänderte Kundenbedürfnisse anpasst

  • was bei der Festlegung von Stich- und Nahtarten zu beachten ist

  • nach welchen Kriterien man Kosten abschätzt und das Material disponiert

Im Schwerpunkt Damen:

  • wie man Kleider, Gesellschaftskleidung wie Abend- oder Brautkleider, Kostüme, Jacken und Mäntel fertigstellt

Im Schwerpunkt Herren:

  • wie man Sakkos, Anzüge, Gesellschaftskleidung wie Smoking oder Frack, Jacken und Mäntel fertigstellt

Darüber hinaus werden während der gesamten Ausbildung Kenntnisse über Themen wie Rechte und Pflichten während der Ausbildung, Organisation des Ausbildungsbetriebs und Umweltschutz vermittelt.

In der Berufsschule erwirbt man weitere Kenntnisse:

  • in berufsspezifischen Lernfeldern (z.B. Konstruieren einer Bekleidungsgrundform, Entwerfen von Bekleidung)

  • in allgemeinbildenden Fächern wie Deutsch und Wirtschafts- und Sozialkunde

Spezialisierung während der Ausbildung

Die Ausbildung erfolgt in einem der Schwerpunkte

  • Damen

  • Herren

Zusatzqualifikationen

  • Durch die Zusatzqualifikation "Betriebsassistent/in im Handwerk" erwerben Auszubildende mit Fachoberschul- oder Hochschulreife parallel zu ihrer handwerklichen Berufsausbildung zusätzliche kaufmännische Kenntnisse. Die Auszubildenden besuchen zusätzlichen Berufsschulunterricht (z.B. in Rechnungswesen oder Wirtschaftslehre). Sie absolvieren die Prüfung zum Fachmann/-frau für kaufmännische Betriebsführung (HwO) und müssen einen Nachweis über den erfolgreichen Besuch des Fremdsprachenunterrichts erbringen. Weitere Informationen erteilt die zuständige Handwerkskammer, z.B.:

    HWK Dortmund – Betriebsassistent/in im Handwerk

  • Die Zusatzqualifikation "Europaassistent/in" eröffnet für Auszubildende mit einem mittleren Bildungsabschluss die Möglichkeit, interkulturelle Kompetenzen aufzubauen, Fremdsprachenkenntnisse zu verbessern und sich fachlich - über die Erstausbildung hinaus - zu bilden. Bestandteile der Zusatzqualifikation sind ein besonderer Berufsschulunterricht (z.B. Europäisches Waren- und Wirtschaftsrecht) und ein mehrwöchiges Praktikum im Ausland. Weitere Informationen erteilt z.B.:

    Europaassistent/in

Zusatzqualifikationen

Zusatzqualifikationen, die man während der Ausbildung erwirbt, können den Berufseinstieg erleichtern. Sie umfassen z.B.:

  • Zusätzliche Inhalte, die nicht in der Ausbildungsordnung eines Berufs vorgeschrieben sind. Sie werden zu vielen unterschiedlichen Themen angeboten: AusbildungPlus: Portal für duales Studium und Zusatzqualifikationen in der beruflichen Erstausbildung

  • Kodifizierte Zusatzqualifikationen: berufsbezogene, in der Ausbildungsordnung eines Berufs verankerte Qualifikationseinheiten, die freiwillig gewählt werden können. Sie werden im Rahmen der Abschlussprüfung geprüft.

  • Schulabschlüsse (z.B. Fachhochschulreife)

Zusatzqualifikationen können ggf. auch im Ausland erworben werden.

Ausbildungsaufbau

Die Ausbildung wird parallel im Ausbildungsbetrieb und in der Berufsschule durchgeführt. Der Berufsschulunterricht findet an bestimmten Wochentagen oder in Blockform statt.

Auszug aus dem Ausbildungsrahmenplan und dem Rahmenlehrplan

1. und 2. Ausbildungsjahr:

Ausbildung im Betrieb und nach Bedarf in überbetrieblichen Lehrgängen:

  • Planen und Vorbereiten von Arbeitsabläufen, Kundenorientierung

  • Anwenden von Informations- und Kommunikationstechniken

  • Auswählen und Vorbereiten von Werk- und Hilfsstoffen

  • Nutzen und Warten von Werkzeugen, Arbeitsgeräten, Maschinen und Zusatzeinrichtungen

  • Ausführen von gestalterischen Arbeiten

  • Zuschneiden von Werk- und Hilfsstoffen sowie Grundkonstruktion von Schnitten

  • Bügeln und Fixieren von Werk- und Hilfsstoffen

  • Ausführen von Näh- und Teilarbeiten

  • Durchführen von qualitätssichernden Maßnahmen

  • Vertiefung der Kenntnisse aus dem ersten Ausbildungsjahr

  • Fertigstellen von Bekleidung

Ausbildung in der Berufsschule in den Lernfeldern:

  • Auswählen eines Werkstoffes für ein einfaches Bekleidungsstück

  • Nähen eines Kleinteils

  • Bügeln eines Werkstückes

  • Zuschneiden von Werk- und Hilfsstoffen

  • Konstruieren einer Bekleidungsgrundform

  • Einarbeiten von fertigungstechnischem Zubehör in ein Bekleidungsstück

  • Gestalten von Kleinteilen

  • Abwandeln von Bekleidungsgrundschnitten

  • Fertigen eines Großstückes

  • Verändern und Aufarbeiten von Bekleidung

Zwischenprüfung vor Ende des 2. Ausbildungsjahres

3. Ausbildungsjahr:

Ausbildung im Betrieb und nach Bedarf in überbetrieblichen Lehrgängen:

  • Verändern und Aufarbeiten von Bekleidung

  • Fertigstellen von Bekleidung (schwerpunktspezifisch für Damen- bzw. Herrenbekleidung)

Ausbildung in der Berufsschule in den Lernfeldern:

  • Gestalten von Großstücken

  • Entwerfen von Bekleidung

  • Konstruieren und Abwandeln von Grundschnitten für Großstücke

  • Qualität sichern bei der Fertigung von Kombinationen und Gesellschaftskleidung

Gesellenprüfung am Ende des 3. Ausbildungsjahres

Ausbildungsvergütung

Die Ausbildungsvergütung für eine duale Ausbildung wird vom Ausbildungsbetrieb gezahlt und richtet sich bei tarifgebundenen Betrieben nach tarifvertraglichen Vereinbarungen. Auszubildenden ist eine angemessene Vergütung zu gewähren. Findet die Ausbildung in schulischer Form statt (z.B. an einer Berufsfachschule oder im 1. Ausbildungsjahr als Berufsgrundbildungsjahr BGJ), wird keine Ausbildungsvergütung gezahlt.

Beispiel Bekleidungslohngewerbe (monatlich brutto):

1. Ausbildungsjahr: € 779

2. Ausbildungsjahr: € 875

3. Ausbildungsjahr: € 1.007

Quelle:

Bayerisches Tarifregister (BTR), Stand November 2022

Die tarifvertragliche Regelung gilt für das gesamte Bundesgebiet.

Hinweis: Diese Angaben dienen der Orientierung. Ansprüche können daraus nicht abgeleitet werden.

Ausbildungsvergütung

Laut Berufsbildungsgesetz ist der Ausbildungsbetrieb verpflichtet, den Auszubildenden eine angemessene Ausbildungsvergütung zu gewähren. Zu deren Festlegung schreibt das Gesetz eine Mindestvergütung vor. Abweichungen davon sind nur im Rahmen der Regelungen des Gesetzes möglich.

Einfluss auf die Höhe der Ausbildungsvergütung haben der Ausbildungsbereich (z.B. Industrie und Handel, Handwerk), die Branche und die Region, in denen die Ausbildung erfolgt.

Ausbildungskosten

Für die Durchführung der Ausbildung werden keine Kosten erhoben. Der ausbildende Betrieb stellt die für den betrieblichen Teil der Ausbildung benötigten Ausbildungsmittel zur Verfügung und bezahlt die Prüfungsgebühren.

Soweit nicht anders geregelt, müssen die Auszubildenden die Kosten der Lernmittel für den Unterricht in der Berufsschule und für Berufskleidung selber tragen. Zudem können Kosten entstehen, wenn Ausbildungsstätten vom Wohnort entfernt sind.

Förderungsmöglichkeiten

In bestimmten Lebenssituationen können die Auszubildenden Berufsausbildungsbeihilfe erhalten.

Weitere Informationen:

Berufsausbildungsbeihilfe (BAB)

Ausbildungsdauer

3 Jahre

Ausbildungsdauer - Verkürzungen/Verlängerungen

Ausbildungsdauer

Bei einer Ausbildung in Vollzeit beträgt die Ausbildungsdauer 2, 3 oder 3,5 Jahre. Wenn es im Berufsausbildungsvertrag vereinbart wird, kann die Ausbildung ggf. auch in Teilzeit durchgeführt werden. Dadurch verlängert sich die Ausbildungsdauer, höchstens jedoch bis zum Eineinhalbfachen der Dauer, die für die betreffende Ausbildung in Vollzeit festgelegt ist.

Ausbildungsverkürzungen und -verlängerungen

Ausbildungsverkürzungen und -verlängerungen sind im Berufsbildungsgesetz sowie ggf. in der jeweiligen Ausbildungsordnung geregelt.

Verkürzung:

Wenn das Ausbildungsziel auch in kürzerer Zeit erreicht werden kann, besteht die Möglichkeit, die Ausbildungszeit zu verkürzen. Auszubildende und Ausbildungsbetrieb müssen hierfür gemeinsam einen Antrag an die zuständige Stelle (z.B. die jeweilige Kammer) stellen.

Wer bereits einen entsprechenden berufsbildenden Bildungsgang besucht hat, kann sich diesen ggf. auf seine Ausbildung anrechnen lassen. Die Bundesländer bestimmen die jeweiligen Anrechnungsmöglichkeiten.

Landesregelungen zur Anrechnung von schulischen Berufsgrundbildungsjahren bzw. Berufsfachschulausbildungen auf die Ausbildungszeit liegen aus folgenden Bundesländern vor:

Hinweis: Diese Angaben gelten für anerkannte Ausbildungsberufe. Für den Beruf Schiffsmechaniker/in gelten abweichende Regelungen.

Verlängerung:

In Ausnahmefällen kann die zuständige Stelle die Ausbildungszeit verlängern, wenn dies erforderlich ist.

Anrechnungs- und Fortsetzungsmöglichkeiten

Eine abgeschlossene Ausbildung zum Änderungsschneider/zur Änderungsschneiderin kann auf die Ausbildung zum Maßschneider/zur Maßschneiderin angerechnet werden.

Abschluss-/Berufsbezeichnungen

Abschlussbezeichnung

Maßschneider/Maßschneiderin

Ausbildungssituation

Auf folgende Bedingungen und Anforderungen sollte man sich einstellen:

Im Betrieb

  • Praktische Mitarbeit (unter Anleitung): Maßnehmen, Schnittschablonen herstellen, Stoffe zuschneiden, Näharbeiten ausführen, bügeln, Anproben durchführen, Kleidungsstücke ändern, Kunden beraten

  • Umgebung: Textilstaub, Dampf oder chemische Gerüche in der Werkstatt

  • Anforderungen:

    • Geschicklichkeit und Auge-Hand-Koordination (z.B. beim Umgang mit feinen Nadeln und Fäden, beim Zuschneiden von Stoffen)

    • Kreativität und Sinn für Ästhetik (z.B. bei Entwurf und Herstellung von Kleidungsstücken)

    • Kundenorientierung (z.B. beim Eingehen auf Kundenwünsche)

    • Handwerkliches Geschick (z.B. beim Einrichten, Bedienen, Warten von Nähmaschinen)

    • Sorgfalt und Beobachtungsgenauigkeit (z.B. beim Umgang mit empfindlichen Stoffen, beim Verbessern der Passform von Kleidungsstücken)

An der Berufsschule

Unterricht an einem oder zwei Tagen pro Woche oder als Blockunterricht

Ausbildungssituation

Ausbildungssituation im Betrieb

Bei einer dualen Ausbildung betreuen z.B. Ausbilder/innen die Auszubildenden und leiten sie bei der Mitarbeit im Betrieb an. Teile der praktischen Ausbildung können in Lehrwerkstätten durchgeführt werden.

Ausbildungssituation in der Berufsschule

In der Berufsschule werden z.B. Klassenarbeiten oder Tests geschrieben. Außerdem müssen die Auszubildenden für die Vorbereitung auf die Zwischen- und Abschluss- bzw. Gesellenprüfung Zeit einplanen.

Der Berufsschulunterricht findet ein- bis zweimal pro Woche oder in Blöcken von beispielsweise drei oder vier Wochen statt. Wenn der Unterricht in überregionalen Fachklassen durchgeführt wird, sind die Auszubildenden während dieser Zeit z.B. in einem Internat untergebracht und dadurch von Familie und Freunden getrennt.

Lernorte

Maßschneider/innen werden im dualen System ausgebildet.

Lernorte sind

  • Ausbildungsbetrieb (i.d.R. Betriebe des Schneiderhandwerks): Werkstätten, Maßateliers

  • Berufsschule : Unterrichtsräume

Können Betriebe nicht alle geforderten Ausbildungsinhalte vermitteln, besteht die Möglichkeit, Teile der Ausbildung in überbetriebliche Ausbildungsstätten zu verlagern.

Hinweis: Der Berufsschulunterricht wird teilweise in länderübergreifenden Fachklassen durchgeführt, derzeit:

  • für die Länder Brandenburg (Auszubildende aus dem Umkreis Berlin besuchen nach Absprache zwischen Berlin und Brandenburg die Berufsschule in Berlin), Sachsen und Sachsen-Anhalt in Plauen (Sachsen): Berufliches Schulzentrum (BSZ) e.o.plauen Uferstraße 8 08527 Plauen D +49.3741.3005100 +49.3741.3005109 http://www.bsz-eoplauen.de info@bsz-eoplauen.de Außenstelle bei: Berufliches Schulzentrum e.o.plauen - Außenstelle Klingenthal Amtsberg 12 08248 Klingenthal

  • für die Länder Mecklenburg-Vorpommern und Schleswig-Holstein in Lübeck (Schleswig-Holstein): Dorothea-Schlözer-Schule Berufliche Schulen der Hansestadt Lübeck Jerusalemsberg 1-3 23568 Lübeck D +49.451.12286700 http://www.dorothea-schloezer-schule.de/ sekretariat@dorothea-schloezer-schule.de

Quelle: Übersicht länderübergreifender Fachklassen (Stand: 21.03.2024)

Ausbildung im Ausland

Um Teile der Ausbildung im Ausland zu absolvieren, bieten sich zum Beispiel folgende Möglichkeiten:

Ausbildung im Ausland

Das Berufsbildungsgesetz eröffnet grundsätzlich die Möglichkeit, Teile der Ausbildung in einem anerkannten Ausbildungsberuf im Ausland zu absolvieren. Je nach Ausbildungsberuf gibt es unterschiedliche Möglichkeiten zur Ausbildung im Ausland:

  • duale Ausbildungen, bei denen Auslandsaufenthalte grundsätzlich im Ausbildungsvertrag vereinbart werden (Dauer: bis zu ein Viertel der Ausbildungsdauer)

  • Austauschprogramme und Auslandspraktika, z.B. mit Förderung über das Programm Erasmus+:

  • internationale Zusatzqualifikationen (z.B. Europaassistent/in)

Gegebenenfalls kann man auch eine vollständige Ausbildung im Ausland absolvieren.

Weitere Informationen zu beruflichen Auslandserfahrungen: Zentrale Auslands- und Fachvermittlung der Bundesagentur für Arbeit

Dokumentation beruflicher Auslandserfahrungen

Im Ausland absolvierte Ausbildungs- und Lernabschnitte kann man im Europass dokumentieren lassen.

Weitere Informationen: Europass

Tätigkeit

Aufgaben und Tätigkeiten kompakt

Maßschneider/innen stellen nach eigenen oder vorgegebenen Entwürfen Damenkleider, Kostüme, Mäntel, Röcke, Anzüge oder Freizeitkleidung in Maßarbeit her. Sie beraten ihre Kunden bei der Auswahl von Stoffen, Farben und Bekleidungszubehör sowie hinsichtlich der Schnittführung. Entwürfe und Schnittmuster entwickeln sie oft am Computer. Schließlich erstellen sie Schnittschablonen und schneiden Stoffe mustergerecht zu. Die Näharbeiten führen sie zumeist mithilfe von Nähmaschinen aus, manchmal ist aber auch Handarbeit erforderlich. Abschließend bügeln sie das Kleidungsstück und führen nach der Anprobe letzte Passformkorrekturen durch. Dann übergeben sie dem Kunden bzw. der Kundin die fertige Bekleidung und nehmen die Bezahlung entgegen. Sie stellen jedoch nicht nur neue Kleidung her, sondern ändern, modernisieren oder reparieren auch getragene Kleidungsstücke.

Aufgaben und Tätigkeiten (Beschreibung)

Worum geht es?

Maßschneider/innen fertigen individuelle Kleidungsstücke nach eigenen Entwürfen oder den Wünschen ihrer Kunden in Maßarbeit an.

Mode nach Maß

Besondere Anlässe wie Hochzeiten, Opernbälle oder Kommunionsfeiern erfordern besondere Kleidung. Auch Theaterkostüme, Uniformen oder Priestergewänder werden individuell entworfen. Maßschneider/innen fertigen perfekt sitzende Kleidung für alle denkbaren Anlässe. In Schneiderwerkstätten und Ateliers verarbeiten sie Textilien wie Wolle, synthetische Fasern, Leinen, Seide, Baumwolle und Leder.

Im Vorfeld der Schneiderarbeiten klären Maßschneider/innen mit ihren Kunden, zu welchem Anlass das Kleidungsstück getragen werden soll und welchen Stoff und welche Farben sie bevorzugen. Sie legen Stoff- und Musterbücher vor, aus denen die Kunden ihre Wahl treffen können.

Dann muss ein geeigneter Schnitt festgelegt werden. Dabei können Maßschneider/innen entweder auf vorhandene Schnitte zurückgreifen oder eigene Entwürfe erstellen. Sie haben einen sicheren Blick für das, was am besten zum Gesamtbild des Kunden passt und achten darauf, dass das Kleidungsstück vorteilhaft sitzt. Besonderen Wert legen sie auf den persönlichen Geschmack des Kunden. Doch auch die aktuellen Modetrends berücksichtigen Maßschneider/innen, wenn sie ihre Modeentwürfe anfertigen. Auf nationalen und internationalen Messen informieren sie sich über Trends der Saison und neue Stoffkollektionen.

Ist der Entwurf abgeschlossen, nehmen Maßschneider/innen am Kunden Maß, entweder auf traditionelle Weise mit Maßband, aber immer häufiger auch mit sogenannten Bodyscannern, die die Körperproportionen digital erfassen und in einem virtuellen Modell abspeichern. Anschließend besprechen die Maßschneider/innen Termine für die Anprobe und die Fertigstellung des Kleidungsstückes.

Naht um Naht

Bevor die eigentlichen Näharbeiten beginnen können, gradieren Maßschneider/innen den Schnitt, d.h., sie passen ihn an die Körpermaße des Kunden an. Dies geschieht zumeist mithilfe moderner Software am Computer. Dann schneiden Maßschneider/innen den Stoff zu, suchen die richtigen Garne und Nadeln heraus und stellen die Nähmaschine ein. Je nachdem, was genäht werden soll, bedienen sie beispielsweise Overlock-, Blindstich- oder Kettenstichmaschinen und fertigen Saum-, Einfass-, Zickzack- oder Kappnähte. Manchmal nähen sie auch von Hand. Sie verschließen die Seitennähte, nähen Abnäher, setzen Ärmel, Kragen und Bunde ein, versäubern die Kanten und nähen das Futter ein. Dann bringen sie Bekleidungszubehör wie Knöpfe, Reiß- und Klettverschlüsse, Haken und Ösen oder Druckknöpfe an. Manchmal werden auch Manschetten, Bänder, Borten, Spitzen und Pailletten und andere Verzierungen angebracht. Dabei muss präzise und konzentriert gearbeitet werden, mitunter auch unter Zeitdruck.

Sind alle Näharbeiten abgeschlossen, bügeln Maßschneider/innen das Kleidungsstück mit Bügelautomaten oder Handbügeleisen. Dabei achten sie darauf, alle Nähte, Kanten und Säume zu glätten und empfindliche Stoffe wie Samt vorsichtig zu behandeln.

In perfekter Passform

Die Kleidungsstücke stellen Maßschneider/innen soweit zur ersten Anprobe fertig, dass sie noch eventuelle Änderungen und Korrekturen vornehmen können. Maß- und modegerechte Kleidungsstücke erfordern häufig zwei Anproben, sehr anspruchsvolle Kleidungsstücke sogar eine dritte, um einen einwandfreien Sitz zu gewährleisten. Jetzt ist viel Geduld erforderlich: Hin und wieder müssen Nähte wieder aufgetrennt oder Taschen versetzt werden. Sind alle Passformkorrekturen durchgeführt, übergeben Maßschneider/innen das fertige Kleidungsstück an den Kunden und nehmen die Bezahlung entgegen.

Auch die Änderung und Reparatur von Kleidungsstücken gehören zur Aufgabe von Maßschneidern und -schneiderinnen. Sie passen Kleidungsstücke an geänderte Körpermaße oder Geschmacksrichtungen der Kunden an und reparieren Beschädigungen. So erneuern sie beispielsweise das Innenfutter eines Mantels oder nähen neue Reißverschlüsse ein.

Aufgaben und Tätigkeiten im Einzelnen

  • Kunden und Kundinnen beraten

    • Kunden und Kundinnen über geeignete Modelle, Schnitte, Farben, Stoffe beraten; geeignete Oberbekleidung empfehlen

    • Maßnehmen, Festlegen der richtigen Längen- und Proportionsmaße

    • in Abstimmung mit dem Kunden bzw. der Kundin Schnitt, Stoff und Accessoires auswählen

    • Termine für die Anprobe und Fertigstellung des Kleidungsstücks festlegen

  • Schnittmuster und Zuschnitt erstellen

    • eigene Entwürfe erstellen oder Schnittmuster auswählen

    • Körpermaße des Kunden oder der Kundin mithilfe des Computers auf den ausgewählten Schnitt übertragen, Schnitt entsprechend der Kundenmaße vergrößern, verkleinern, Ärmel- und Saumlängen verändern

    • aus den geänderten oder auch neu erstellten Schnitten Schnittmuster erstellen

    • mithilfe des Computers den Zuschnitt erstellen

  • Kleidungsstücke anfertigen

    • Nähen des Kleidungsstückes, dabei z.B. Seitennähte schließen, Abnäher nähen, Ärmel, Kragen, Bunde einsetzen, Kanten versäubern, Futter einnähen, Säume nähen, Verschlüsse einarbeiten (Reißverschlüsse, Knöpfe und Knopflöcher, Haken und Ösen)

    • anhand von Markierungen der ersten Anprobe Passformkorrekturen durchführen

    • Durchführen der letzten Anprobe, ggf. nochmals korrigieren

    • abschließende Näharbeiten ausführen, dabei z.B. auch Anbringen von Verzierungen

    • fertiggestellte Kleidungsstücke bügeln

  • Kleidungsstücke ändern und reparieren

    • Passform von Kleidungsstücken verbessern, z.B. durch Änderungen der Längen und Weiten

    • Kleidungsstücke umschneidern und aufarbeiten, z.B. durch leichte Schnitt- und Längenkorrekturen, Umarbeiten von Mänteln zu Jacken

    • Beschädigungen reparieren, z.B. zerschlissene Innenfutter erneuern, Reißverschlüsse ersetzen, eingerissene Taschen zusammennähen

  • qualitätssichernde Maßnahmen durchführen

  • Waren präsentieren

  • Arbeitsabläufe planen und vorbereiten

Verdienst/Einkommen

Beispielhafte tarifliche Bruttogrundvergütung (in der Stunde): € 15,97

Quelle:

Tarifsammlung des Bayerischen Staatsministeriums für Familie, Arbeit und Soziales

Hinweis: Diese Angaben dienen der Orientierung. Ansprüche können daraus nicht abgeleitet werden.

Verdienst/Einkommen

Das Einkommen von Arbeitnehmern und Arbeitnehmerinnen hängt von der Aus- und Weiterbildung, Berufserfahrung und Verantwortlichkeit ab, aber auch von den jeweiligen Anforderungen des Berufs, von Branche, Region und Betrieb. Die Höhe richtet sich in tarifgebundenen Betrieben nach tarifvertraglichen Vereinbarungen. Nicht tarifgebundene Betriebe können ihre Mitarbeiter/innen in Anlehnung an entsprechende Tarifverträge entlohnen.

Weitere Informationen über Einkommensmöglichkeiten:

Tätigkeitsbezeichnungen

  • Maßschneider/in

Abweichende Berufsbezeichnungen der ehemaligen DDR

  • Damenmaßschneider/Damenmaßschneiderin

    (Ausbildungsberuf bis 1990)

  • Herrenmaßschneider/Herrenmaßneiderin

    (Ausbildungsberuf bis 1990)

Frühere Berufsbezeichnungen

  • Damenschneider/Damenschneiderin

    (Ausbildungsberuf von 1939 bis 2004)

  • Herrenschneider/Herrenschneiderin

    (Ausbildungsberuf von 1939 bis 2004)

  • Wäscheschneider/Wäscheschneiderin

    (Ausbildungsberuf von 1938 bis 2004)

Vergleichbare Berufsbezeichnungen im deutschsprachigen Ausland

Schweiz

  • Bekleidungsgestalter/in - Schwerpunkt Damenbekleidung

  • Bekleidungsgestalter/in - Schwerpunkt Herrenbekleidung

Österreich

  • Bekleidungsgestalter/in - Damenbekleidung

  • Bekleidungsgestalter/in - Herrenbekleidung

Berufsbezeichnung in englischer Sprache

  • Custom tailor (m/f)

Berufsbezeichnung in französischer Sprache

  • Tailleur/Tailleuse sur mesure

Quelle der fremdsprachigen Berufsbezeichnungen: Bundesinstitut für Berufsbildung, Europass-Zeugniserläuterungen

Arbeitsorte

Maßschneider/innen arbeiten in erster Linie

  • in Schneiderateliers

  • in Schneiderwerkstätten

Darüber hinaus arbeiten sie ggf. auch

  • in Künstlergarderoben sowie auf Theaterbühnen und in Film- und Fernsehstudios

Arbeitssituation

Maßschneider/innen arbeiten mit Nähmaschinen, Bügeleisen oder -automaten, aber auch mit Nadel, Faden, Schere und Maßband. Sie fertigen vorwiegend Einzelstücke an oder ändern Kleidung. In kleineren Betrieben arbeiten sie vom Entwurf bis zum fertigen Kleidungsstück allein, in größeren arbeiten sie im Team und sind auf Teilaufgaben spezialisiert. Sie sind in Werkstätten und Ateliers tätig, z.T. mit angeschlossenen Verkaufsräumen. Gelegentlich liegen Textilstaub, Gerüche von Chemikalien oder Dampf in der Luft. Nähmaschinen und Bügelautomaten sind geräuschvoll. In den Schneiderwerkstätten von Theater- und Opernhäusern oder Film- und Fernsehanstalten gehören unregelmäßige Arbeitszeiten zum Alltag.

Geschickt schneiden Maßschneider/innen Stoffe zu. Mit den oft empfindlichen Stoffen gehen sie sorgfältig um. Sie nehmen Maß, führen Anproben durch, gehen auf die Wünsche der Kunden ein und beraten sie typgerecht. Für die Gestaltung von Kleidungsstücken ist Kreativität erforderlich. Die Pflege von Nähmaschinen und Werkzeug erfordert handwerkliche Fähigkeiten.

Arbeitsbedingungen im Einzelnen

  • Handarbeit (Kleidungsstücke umschneidern und aufarbeiten, z.B. durch leichte Schnitt- und Längenkorrekturen, Umarbeiten von Mänteln zu Jacken)

  • Arbeit in Ateliers/Studios

  • Arbeit in Werkstätten, Werk-/Produktionshallen (z.B. in Schneiderateliers oder -werkstätten)

  • Arbeit in Verkaufsräumen

  • Arbeit unter den Augen von Kunden und Gästen (z.B. beim Maßnehmen)

  • Präzisions-, Feinarbeit (z.B. Saumbreiten abstecken)

  • Kundenkontakt (z.B. Kunden beraten, Maß nehmen, Anproben durchführen)

Arbeitsgegenstände/Arbeitsmittel

Erzeugnisse, z.B.: Anzüge, Smokings, Ball- und Hochzeitskleider, Kostüme für Theater- und Opernaufführungen, Ballett-Tutus

Materialien, z.B.: Tuche und Stoffe aus Wolle, Baumwolle, Seide, Leinen, Leder, synthetischen Fasern, Nähgarne, Knöpfe, Reißverschlüsse, Bordüren, Spitzen

Maschinen und Geräte, z.B.: Dampfbügelanlagen, Schneidemaschinen, Bodyscanner, Bügeleisen, Nähmaschinen

Werkzeuge und Zubehör, z.B.: Scheren, Messer, Näh- und Stecknadeln, Maßbänder, Fingerhüte, Knöpfe, Reißverschlüsse, Fäden, Schneiderpuppen, Schneiderkreide

Unterlagen, z.B.: Schnittmuster, Stoffmusterkataloge, Musterbücher, Fachzeitschriften, Schablonen, Kostümentwürfe

Büroausstattung, z.B.: PC, Internetzugang, Telefon

Arbeitsbereiche/Branchen

Maßschneider/innen finden Beschäftigung

  • in handwerklichen Maß- und Änderungsschneidereien

  • in Kostüm- und Ausstattungsabteilungen von Theatern

  • bei Filmstudios oder Fernsehanstalten

  • in Bekleidungshäusern mit Änderungsdienst

Branchen im Einzelnen

  • Bekleidung

    • Herstellung von Bekleidung (ohne Pelzbekleidung), z.B. in Maßschneidereien, handwerklichen Schneidereien, Änderungsschneidereien

  • Kunst, Kultur, Museen

    • Opern- und Schauspielhäuser, Konzerthallen und ähnliche Einrichtungen, z.B. Schneidereien städtischer Theater

  • Filmwirtschaft

    • Herstellung von Filmen, Videofilmen und Fernsehprogrammen, z.B. Kostümabteilungen in Filmstudios

  • Rundfunk, Fernsehen

    • Fernsehveranstalter, z.B. Kostüm- und Ausstattungsabteilungen bei Fernsehanstalten

  • Einzelhandel

    • Einzelhandel mit Bekleidung, z.B. Bekleidungshäuser mit Änderungsdienst

Perspektiven

Weiterbildung (berufliche Anpassung)

Anpassungsweiterbildung hilft, das berufliche Wissen aktuell zu halten und an neue Entwicklungen anzupassen (z.B. in den Bereichen Schneiderei, Bekleidungsdesign, CAD).

Weiterbildung (beruflicher Aufstieg)

Aufstiegsweiterbildung bietet die Möglichkeit, beruflich voranzukommen und in Führungspositionen zu gelangen (z.B. durch die Prüfung als Maßschneidermeister/in oder eine Weiterbildung als Schnitt-, Entwurfs- und Fertigungsmodelleur/-directrice).

Ein Studium eröffnet weitere Berufs- und Karrierechancen (z.B. durch einen Bachelorabschluss im Studienfach Modedesign oder Textil-, Bekleidungstechnik).

Unter bestimmten Voraussetzungen ist auch ohne schulische Hochschulzugangsberechtigung ein Studium möglich. Weitere Informationen:

Zugang zur Hochschule in den einzelnen Bundesländern

Stellen- und Bewerberbörsen

 

Quelle: BERUFENET der Bundesagentur für Arbeit – Stand: (08/2024)

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