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Ausbildungsberuf
Elektromaschinenbauermeister/in

Nachfolgend findest Du viele Informationen über diesen Ausbildungsberuf.

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Die Tätigkeit im Überblick

Elektromaschinenbauermeister/innen organisieren in Betrieben des Elektromaschinenbaus die Arbeitsprozesse. Sie arbeiten ggf. selbst praktisch mit, stellen die Qualität und Vermarktung der Produkte sicher, bilden Auszubildende aus und betreuen Kunden, Mitarbeiter/innen und Lieferanten.

Die Weiterbildung im Überblick

Elektromaschinenbauermeister/in ist eine berufliche Weiterbildung. Die Meisterprüfung im zulassungspflichtigen Elektromaschinenbauer-Handwerk ist bundesweit einheitlich geregelt.

Für die Zulassung zur Prüfung ist die Teilnahme an einem Lehrgang nicht verpflichtend.

Arbeitsbereiche/Branchen

Elektromaschinenbauermeister/innen finden Beschäftigung

  • in Betrieben des Elektromaschinenbauer-Handwerks und der Elektroindustrie

  • in Unternehmen des Maschinen- und Anlagenbaus

  • bei Herstellern von elektrischen Mess- und Kontrollinstrumenten

  • bei Herstellern von Schienenfahrzeugen

  • bei Energieversorgern

Zugangsvoraussetzung

Zugang zur Tätigkeit

In der Regel benötigt man eine bestandene Prüfung als Elektromaschinenbauermeister/in. Da das Elektrotechniker-Handwerk als verwandtes Handwerk im Sinne der Handwerksordnung gilt, können auch Elektrotechnikermeister/innen die Tätigkeit ausüben.

Die Ausübung einer selbstständigen Tätigkeit in diesem Handwerk ist reglementiert.

Sonstige Zugangsbedingungen

Das Elektromaschinenbauer-Handwerk ist zulassungspflichtig. Wer sich selbstständig machen oder als Betriebsleiter/in eines Handwerksbetriebs tätig sein will, muss über die entsprechende Meisterprüfung verfügen.

Zugangsvoraussetzungen für die Weiterbildung

Voraussetzung für die Zulassung zur Meisterprüfung im Elektromaschinenbauer-Handwerk ist in der Regel die Gesellenprüfung in einem anerkannten Ausbildungsberuf des Elektromaschinenbauer-Handwerks oder des Elektrotechniker-Handwerks (verwandtes Handwerk).

Alternativ kann man z.B. mit einer Gesellen- bzw. Abschlussprüfung in einem anderen anerkannten Ausbildungsberuf und einer mehrjährigen Berufstätigkeit im Elektromaschinenbauer-Handwerk zur Meisterprüfung zugelassen werden.

Zugangsvoraussetzungen für die Prüfung

Bei Weiterbildungen zum Handwerksmeister/zur Handwerksmeisterin ist nur der Zugang zur Prüfung geregelt, nicht der Zugang zu Weiterbildungslehrgängen.

Voraussetzung für die Zulassung zur Meisterprüfung ist, dass man die vorgeschriebene berufliche Vorbildung oder Praxis im entsprechenden Handwerk nachweisen kann.

Wichtige Vorkenntnisse

Vertiefte Kenntnisse in folgenden Bereichen bilden gute Voraussetzungen für das erfolgreiche Bestehen der Weiterbildungsprüfung:

Rechnen/Mathematik:

In der Meisterprüfung sind u.a. betriebliche Kosten und Kennzahlen zu ermitteln sowie Kostenstrukturen zu überprüfen.

Um im späteren Berufsalltag Materialmengen berechnen, Kosten kalkulieren und Abrechnungen erstellen zu können, sind Mathematikkenntnisse wichtig.

Wirtschaft/Recht:

Um den betriebswirtschaftlichen, kaufmännischen und rechtlichen Teil der Meisterprüfung erfolgreich abschließen zu können, sind gute Kenntnisse in diesem Bereich erforderlich.

Im Berufsleben benötigen Elektromaschinenbauermeister/innen Kenntnisse in Buchführung und Controlling sowie in den Bereichen Recht und Steuern, damit sie erfolgreich einen Betrieb führen können.

Mitarbeiterführung und -anleitung:

In der Meisterprüfung werden berufs- und arbeitspädagogische Kenntnisse geprüft. Erfahrungen in der Anleitung von Auszubildenden bzw. Mitarbeitern sind daher von Vorteil.

Motivation und Zufriedenheit von Mitarbeitern hängen maßgeblich vom Führungsverhalten ihrer Meister/innen ab. Für eine erfolgreiche Betriebsführung sind u.a. Kenntnisse von Führungsinstrumenten, wie z.B. Zielvereinbarung und Feedback, unabdingbar.

Anerkennung von ausländischen Qualifikationen

Die Tätigkeit als Elektromaschinenbauermeister/in ist nicht reglementiert.

Um mit einem im Ausland erworbenen Abschluss in diesem Beruf zu arbeiten, ist grundsätzlich keine berufliche Anerkennung notwendig. Jedoch kann eine Feststellung der Gleichwertigkeit deutschen Arbeitgebern helfen, die im Ausland erworbenen beruflichen Fähigkeiten besser zu beurteilen.

Wird jedoch eine selbstständige Tätigkeit im Handwerk angestrebt, ist eine Gleichwertigkeitsprüfung zwingend erforderlich. Die Gleichwertigkeit des ausländischen Abschlusses mit dem entsprechenden deutschen Meisterabschluss ist Voraussetzung für die Eintragung in die Handwerksrolle.

Informationen zur Feststellung der Gleichwertigkeit bietet das Informationsportal der Bundesregierung zur Anerkennung ausländischer Berufsqualifikationen: www.anerkennung-in-deutschland.de

Zuständige Stellen sind die örtlichen Handwerkskammern. Bei der Suche nach der zuständigen Stelle für die berufliche Anerkennung helfen der Anerkennungs-Finder und die Fachstelle Beratung und Qualifizierung des IQ-Netzwerks weiter.

Weiterführende Informationen zu Leben und Arbeiten in Deutschland:

Ausbildung

Weiterbildungsinhalte

  • Fachpraxis (Teil I):

    • Aufträge durchführen

    • Funktionsweisen von Energieverbrauchseinrichtungen beherrschen

    • ausrüstungstechnische Anlagen planen, herstellen, programmieren und errichten

    • Funktionsweisen der Mechanik, Hydraulik und Pneumatik beherrschen

  • Fachtheorie (Teil II):

    • Aufbau, Wirkungsweise und Funktion von Anlagen der Antriebstechnik beschreiben und beurteilen

    • technische Lösungen erarbeiten, bewerten und korrigieren

    • Auftragsunterlagen auswerten und Auftragsabwicklungsprozesse planen

    • Methoden und Verfahren der Arbeitsplanung und -organisation bewerten und qualitätssichernde Aspekte darstellen

    • technische Arbeitspläne erarbeiten, bewerten und korrigieren

    • Marketingmaßnahmen entwickeln

  • Betriebswirtschaftliche, kaufmännische und rechtliche Grundlagen (Teil III)

  • Berufs- und arbeitspädagogische Grundlagen (Teil IV)

Weiterbildungsaufbau

Stundenverteilung (beispielhaft):

  • Teil I - Fachpraktischer Teil und Teil II - Fachtheoretischer Teil (werden häufig zusammen angeboten): ca. 1.040 Stunden

  • Teil III - Betriebswirtschaftlicher, kaufmännischer und rechtlicher Teil: ca. 240 Stunden

  • Teil IV - Berufs- und arbeitspädagogischer Teil: ca. 115 Stunden

Gesamtstundenzahl: ca. 1.395 Stunden

Weiterbildungsvergütung

Die Teilnahme an Vorbereitungslehrgängen wird nicht vergütet.

Weiterbildungskosten

Für den Besuch von Vorbereitungslehrgängen fallen Lehrgangsgebühren an, für die Prüfung selbst Prüfungsgebühren.

Weitere Kosten entstehen für das Meisterprüfungsprojekt sowie ggf. für Arbeitsmaterialien, Fahrten zur Weiterbildungsstätte oder für auswärtige Unterbringung.

Förderungsmöglichkeiten

Vorbereitungslehrgänge auf die Meisterprüfung können gemäß Aufstiegsfortbildungsförderungsgesetz finanziell gefördert werden.

Weitere Informationen: Aufstiegs-BAföG - Aufstieg mit Förderung

Förderung besonders begabter junger Fachkräfte: Stiftung Begabtenförderung berufliche Bildung (SBB) - Weiterbildungsstipendium

Weiterbildungsdauer

Unterschiedlich, je nach Bildungsanbieter, Unterrichtszeit (Vollzeit/Teilzeit) und Lernform

Teilweise bereiten Lehrgänge auch separat auf einzelne Teile der Meisterprüfung vor.

Für die Zulassung zur Prüfung ist die Teilnahme an einem Lehrgang nicht verpflichtend.

Abschluss-/Berufsbezeichnungen

Abschlussbezeichnung

Elektromaschinenbauermeister/Elektromaschinenbauermeisterin

Zusätzlich zum Meistertitel darf die Bezeichnung "Bachelor Professional in" unter Angabe des Handwerks geführt werden.

Weiterbildungssituation

Die Weiterbildung besteht aus theoretischem und praktischem Unterricht.

Je nach Bildungsanbieter sollte man sich auf folgende Bedingungen einstellen:

Unterrichtszeit

  • bei Vollzeitunterricht: ganztägiger Unterricht an mindestens vier Wochentagen

  • bei Teilzeitunterricht: i.d.R. berufsbegleitende Weiterbildung am Wochenende oder am Abend

Lernform

  • i.d.R. Präsenzveranstaltungen: Unterricht im Klassenverband an der Bildungseinrichtung (ggf. nicht am Wohnort)

Lernorte

Vorbereitungslehrgänge auf die Prüfung finden z.B. an Fachschulen statt.

Lernorte sind

  • Schulungsräume

Weiterbildung im Ausland

Um die Weiterbildung im Ausland zu absolvieren, bietet sich zum Beispiel folgende Möglichkeit:

Österreich

Weiterbildungsangebote: WIFI Österreich

(z.B. mit dem Suchbegriff "Elektromaschinenbau")

Dokumentation beruflicher Auslandserfahrungen

Im Ausland absolvierte Lernaufenthalte kann man im Europass dokumentieren lassen.

Weitere Informationen: Europass

Tätigkeit

Aufgaben und Tätigkeiten kompakt

Elektromaschinenbauermeister/innen planen die Arbeitsabläufe, leiten Fachkräfte an und sind für die betriebliche Ausbildung verantwortlich. Sie nehmen kaufmännische und verwaltende Aufgaben wahr, verhandeln mit Lieferanten, kalkulieren Angebote, erledigen den betriebsbezogenen Schriftverkehr und beraten Kunden. Bei Umbau-, Wartungs- und Reparaturarbeiten arbeiten sie auch selbst praktisch mit und konstruieren beispielsweise Spezialanfertigungen einschließlich der elektrischen und elektronischen Steuer-, Regel- und Überwachungseinrichtungen. Sofern sie als Selbstständige einen Elektromaschinenbaubetrieb leiten, entwickeln sie die betrieblichen Grundsätze und bestimmen Art und Umfang der Investitionen. Darüber hinaus entscheiden sie über die Personalauswahl und kontrollieren den wirtschaftlichen Erfolg.

Aufgaben und Tätigkeiten im Einzelnen

Fachaufgaben

  • elektrische Maschinen und Antriebe unterschiedlicher Art sowie die dazugehörigen Steuer- und Regeleinrichtungen verantwortlich planen, fertigen und installieren, in Betrieb nehmen und instand setzen

  • Kunden beraten, Angebote bearbeiten, Kosten kalkulieren und Kostenvoranschläge erstellen

  • Betriebsbereitschaft und rationellen Einsatz der Betriebsmittel und Geräte sicherstellen; dafür sorgen, dass der Bedarf an Bauteilen und Baugruppen gedeckt ist

  • Materialien, Hilfsmittel, Geräte und Maschinen auswählen (z.B. Cobots) und beschaffen, ggf. in Zusammenarbeit mit dem Einkauf oder der Betriebsleitung

  • Einhaltung der einschlägigen VDE-Bestimmungen, DIN-Normen und anderer technischer und rechtlicher Vorschriften (z.B. Arbeitsschutzbestimmungen) gewährleisten

Führungsaufgaben

  • über Investitionen und die Auswahl der Betriebsmittel entscheiden, Kostenfaktoren analysieren, beeinflussbare Kosten minimieren

  • Mitarbeiter/innen anleiten und fachlich unterstützen, schwierige und neue Arbeiten ggf. selbst ausführen, bei der Weiterbildung von Mitarbeitern und Mitarbeiterinnen mitwirken

  • mit Auftraggebern und Kunden, Lieferanten, Verbänden und Kreditinstituten verhandeln und zusammenarbeiten

  • die Arbeiten inhaltlich und terminlich planen, organisieren und steuern, Arbeitsprogramm festlegen, Mitarbeitereinsatz planen, Arbeitsaufträge an die Mitarbeiter/innen vergeben

  • den betrieblichen Teil der Ausbildung durchführen, dabei die einschlägigen rechtlichen Regelungen sowie pädagogischen Grundsätze beachten

Leitungsfunktionen bei Selbstständigkeit

  • die Grundsätze für das gesamte kaufmännische, personelle und technische Geschehen gestalten

  • die Geschäftspolitik bestimmen, künftige Betriebsstrategien entwickeln und festlegen

Verdienst/Einkommen

Beispielhafte tarifliche Bruttogrundvergütung (monatlich): € 4.527 bis € 5.046

Quelle:

Tarifsammlung des Bayerischen Staatsministeriums für Familie, Arbeit und Soziales

Hinweis: Diese Angaben dienen der Orientierung. Ansprüche können daraus nicht abgeleitet werden.

Verdienst/Einkommen

Das Einkommen von Arbeitnehmern und Arbeitnehmerinnen hängt von der Aus- und Weiterbildung, Berufserfahrung und Verantwortlichkeit ab, aber auch von den jeweiligen Anforderungen des Berufs, von Branche, Region und Betrieb. Die Höhe richtet sich in tarifgebundenen Betrieben nach tarifvertraglichen Vereinbarungen. Nicht tarifgebundene Betriebe können ihre Mitarbeiter/innen in Anlehnung an entsprechende Tarifverträge entlohnen.

Weitere Informationen über Einkommensmöglichkeiten:

Tätigkeitsbezeichnungen

  • Elektromaschinenbauermeister/in

Auch übliche Berufsbezeichnung/Synonym

  • Meister/in im Elektromaschinenbauerhandwerk

Abweichende Berufsbezeichnung der ehemaligen DDR

  • Meister/Meisterin des Elektromaschinenbauerhandwerks

Arbeitsorte

Elektromaschinenbauermeister/innen arbeiten in erster Linie

  • in Werkstätten bzw. Werkhallen

  • in Büroräumen

  • auf Baustellen

Arbeitssituation

Elektromaschinenbauermeister/innen leiten kleinere Betriebe des Elektromaschinenbauer-Handwerks oder übernehmen Leitungsaufgaben in größeren Handwerksbetrieben bzw. in der Industrie. Hierfür sind Organisationstalent und Durchsetzungsvermögen erforderlich, für die Anleitung und Motivierung der Mitarbeiter/innen auch Sozialkompetenz und Führungsqualitäten. Büroarbeiten erfordern Genauigkeit und ein hohes Maß an Konzentration. Elektromaschinenbauermeister/innen übernehmen auch praktische Aufgaben. Bei schwierigen Installations- und Reparaturarbeiten etwa sind Geschicklichkeit und eine gute Auge-Hand-Koordination erforderlich.

Dabei arbeiten sie mit Handwerkzeugen und handgeführten Maschinen und setzen elektrische bzw. elektronische Bauteile ein. Sie achten sorgfältig auf die Einhaltung der elektrotechnischen Sicherheitsbestimmungen, um Unfälle z.B. durch Stromschläge oder Kurzschlüsse zu vermeiden. Sie wechseln zwischen Büro und Werkstatt, wo es durch laufende Maschinen oft laut ist und Metallstaub und Gerüche, etwa von Imprägnierstoffen, in der Luft liegen. Ggf. tragen sie z.B. Arbeitskittel, Sicherheitsschuhe oder Gehörschutz. Auf Baustellen arbeiten Elektromaschinenbauermeister/innen häufig in der Hocke, auf Knien bzw. gebückt und zudem auf Gerüsten oder Leitern.

Arbeitsbedingungen im Einzelnen

  • Verantwortung für Personen (Mitarbeiter/innen anleiten und führen und Auszubildende unterweisen)

  • Verantwortung für Sachwerte (z.B. für Betriebsmittel wie Maschinen und Anlagen)

  • Kundenkontakt (z.B. Kunden über technische Möglichkeiten und Kosten von Elektromaschinen beraten, Reparaturarbeiten bei Kunden ausführen)

  • Handarbeit (fachlich anspruchsvolle Arbeiten übernehmen)

  • Präzisions-, Feinarbeit (schwierige handwerkliche Arbeiten ausführen)

  • Arbeit mit technischen Geräten, Maschinen und Anlagen (z.B. Geräte und Maschinen zum Bohren, Schleifen oder Trennen, verschiedene Mess- und Prüfgeräte)

  • Bildschirmarbeit (z.B. organisatorische und verwaltende Aufgaben erledigen)

  • Tragen von Schutzkleidung, -ausrüstung (z.B. Sicherheitsschuhe, Gehörschutz)

  • Arbeit auf Baustellen (bei Montagearbeiten)

  • Arbeit in Werkstätten, Werk-/Produktionshallen

  • Arbeit in Büroräumen (z.B. um Arbeitspläne zu bearbeiten oder Angebote auszuarbeiten)

  • Arbeit bei Rauch, Staub, Gasen, Dämpfen (vor allem Metallstaub)

  • Arbeit unter Geruchseinfluss (insbesondere von Imprägnierstoffen)

  • Arbeit unter Zwangshaltungen (z.B. über Kopf, kniend oder in gebückter Haltung auf teilweise engem Raum)

  • Arbeit unter Lärm (Maschinenlärm)

  • Unfallgefahr (z.B. bei Arbeiten an schnelllaufenden Maschinen oder an stromführenden elektrischen Leitungen)

Arbeitsgegenstände/Arbeitsmittel

Bauteile und technische Systeme, z.B.: Pumpen, Generatoren, Kabel, Schalter, Sicherungen, Steuerungseinrichtungen

Werkstücke und -stoffe, z.B.: Stahlbleche, Eisen, Kupfer, Aluminium

Anlagen, Maschinen und Geräte, z.B.: Anlagen für die Additive Fertigung (3-D-Druck), Bohr-, Schleif-, Trenn- und Biegemaschinen, Widerstands- und Induktionsmessgeräte, Hochspannungsprüfgeräte, Cobots

Werkzeuge und Zubehör, z.B.: Messschieber, Wasserwaagen, Feilen, Sägen, Zangen, Schrauben, Nieten

Unterlagen, z.B.: Montagepläne, Betriebsanleitungen, Stücklisten, Auftrags- und Kalkulationsunterlagen, DIN-Normen, VDE-Vorschriften

Büroausstattung, z.B.: PC, Internetzugang, Telefon

Arbeitsbereiche/Branchen

Elektromaschinenbauermeister/innen finden Beschäftigung

  • in Betrieben des Elektromaschinenbauer-Handwerks und der Elektroindustrie

  • in Unternehmen des Maschinen- und Anlagenbaus

  • bei Herstellern von elektrischen Mess- und Kontrollinstrumenten

  • bei Herstellern von Schienenfahrzeugen

  • bei Energieversorgern

Branchen im Einzelnen

  • Elektrische Anlagen und Bauteile

    • Herstellung von Elektromotoren, Generatoren, Transformatoren, Elektrizitätsverteilungs- und -schalteinrichtungen

    • Herstellung von sonstigen elektrischen Ausrüstungen und Geräten a. n. g., z.B. Elektromagneten

    • Herstellung von elektronischen Bauelementen, z.B. für Antriebe oder Steuerungssysteme

  • Maschinenbau, Werkzeugbau

    • Herstellung von Werkzeugmaschinen, z.B. elektrische Antriebe, hydraulische oder pneumatische Systeme

    • Herstellung von nicht wirtschaftszweigspezifischen Maschinen, z.B. Pumpen oder Kompressoren

    • Herstellung von Maschinen für sonstige bestimmte Wirtschaftszweige, z.B. Spulenwickelmaschinen

    • Herstellung von sonstigen nicht wirtschaftszweigspezifischen Maschinen a. n. g., z.B. Verpackungsmaschinen

    • Installation von Maschinen und Ausrüstungen a. n. g.

  • Automatisierungstechnik

    • Herstellung von elektrischen Mess-, Kontroll-, Navigations- u. ä. Instrumenten und Vorrichtungen

  • Schienenfahrzeuge

    • Herstellung von Lokomotiven und anderen Schienenfahrzeugen

  • Energieversorgung

    • Elektrizitätserzeugung

Perspektiven

Weiterbildung (berufliche Anpassung)

Anpassungsweiterbildung hilft, das berufliche Wissen aktuell zu halten und an neue Entwicklungen anzupassen (z.B. in den Bereichen Elektrische Anlagentechnik, Mess-, Steuerungs- und Regelungstechnik, Prüfbestimmungen in elektrischen Anlagen).

Darüber hinaus können sich die Trends, 3-D-Druck oder Augmented-Reality-Anwendungen einzusetzen, zu wichtigen Weiterbildungsthemen für Elektromaschinenbauermeister/innen entwickeln. Die Umsetzung von Industrie 4.0 kann ebenfalls Weiterbildungspotenzial bieten.

Weiterbildung (beruflicher Aufstieg)

Aufstiegsweiterbildung, speziell konzipiert für Weiterbildungsabsolventen, baut auf vorhandenen Qualifikationen auf. Sie bietet die Möglichkeit, das Kompetenzprofil zu erweitern und Karrierechancen auszubauen (z.B. durch die Prüfung als Betriebswirt/in nach der Handwerksordnung).

Ein Studium eröffnet weitere Berufs- und Karrierechancen (z.B. durch einen Bachelorabschluss im Studienfach Elektrotechnik oder Energietechnik).

Mit ihrem Weiterbildungsabschluss können Meister/innen auch ohne schulische Hochschulzugangsberechtigung Zugang zu einem Studium erhalten. Weitere Informationen:

Zugang zur Hochschule in den einzelnen Bundesländern

Stellen- und Bewerberbörsen

Trends

3-D-Druck im Maschinen- und Werkzeugbau

In den nächsten Jahren werden sich die Anwendungsmöglichkeiten der Additiven Fertigung (3-D-Druck) vervielfachen und auch den Maschinen- und Werkzeugbau erobern. 3-D-Druck ermöglicht die Herstellung dreidimensionaler Objekte auf der Grundlage digitaler Informationen durch das schichtweise Auftragen von Materialien. Eingesetzt wird diese Methode z.B. bei der Herstellung von Prototypen, der Produktion von Ersatz- oder Sonderteilen sowie in der Serienfertigung für Spritz- und Druckgusswerkzeuge, Stanz- und Biegewerkzeuge oder Hochleistungswerkzeuge für die Blechumformung. Um für diese Entwicklung gerüstet zu sein, müssen sich Fach- und Führungskräfte mit der neuen Technik vertraut machen.

Industrie 4.0 in der Elektrotechnik

Die Umsetzung der vierten industriellen Revolution - der Industrie 4.0 - ist in vollem Gange. Industrieunternehmen sind bereits dabei, ihre gesamte Wertschöpfungskette zu digitalisieren und zu vernetzen. Damit Maschinen miteinander kommunizieren, Informationen austauschen und auswerten können, planen und entwickeln Elektroingenieure und -ingenieurinnen cyber-physische Systeme (CPS), die eine Integration von Automation, Prozess- und Unternehmenssteuerung bis hin zur Wartung der Anlagen ermöglichen. Dies wird auch immer mehr auf digitalem Wege in Form von Augmented Reality und Virtual Reality geschehen. Dazu werden Embedded Systems benötigt, also mikroelektronische Systeme mit eigener Sensorik, Rechenfähigkeit und Aktorik. Diese Systeme werden mit Kommunikationsschnittstellen ausgestattet, sodass sie sich mit anderen Systemen der Wertschöpfungskette vernetzen können und somit mehr und mehr eine Automatisierung der kooperativen Arbeitsabläufe erreicht wird. Fachkräfte in Maschinenbau, Elektrotechnik und Informatik werden noch enger zusammenarbeiten, damit eine nachhaltige Industrie 4.0 gelingen kann. Dazu werden die bestehenden Ausbildungs- und Weiterbildungsberufe mit neuen Inhalten gefüllt, die Fachkräfte sich kontinuierlich aneignen müssen.

Augmented-Reality-Anwendungen und Sprachassistenten für Wartung und Reparatur

Augmented-Reality-Technik erleichtert Wartungs- und Reparaturarbeiten für Antriebs- und Steuerungssysteme im Automobil-, Flugzeug- und Schiff- sowie im Maschinen- und Anlagenbau. Mithilfe mobiler Geräte wie Tablets, Smartphones oder Datenbrillen werden Informationen in das Sichtfeld der Servicemitarbeiter/innen eingeblendet, z.B. neue Einstellwerte für Bauteile oder spezielle Reparaturanleitungen. Über einen Remote Support kann zudem eine Fachkraft virtuell für die Problemlösung hinzugezogen werden. Künftig sollen auch Sprachassistenten genutzt werden können, die dank maschinellen Lernens auch komplexere Fragen z.B. über den Zustand der Maschinen beantworten. Fach- und Führungskräfte sollten sich mit dieser Technologie auseinandersetzen und sich entsprechende Kenntnisse aneignen.

Rechtliche Regelungen für die Tätigkeit

Gleichwertigkeit ausländischer Berufsqualifikationen

 

Quelle: BERUFENET der Bundesagentur für Arbeit – Stand: (07/2023)

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