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Ausbildungsberuf
Fachpraktiker/in elektr. Gerät. u. Syst. (§66 BBiG/§42r HwO)

Nachfolgend findest Du viele Informationen über diesen Ausbildungsberuf.

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Die Ausbildung im Überblick

Fachpraktiker/in für elektronische Geräte und Systeme ist ein Ausbildungsberuf für Menschen mit Behinderungen. Die 2-, 3- bzw. 3,5-jährige Ausbildung wird in der Industrie oder in Einrichtungen der beruflichen Rehabilitation durchgeführt. Die Ausbildung orientiert sich z.B. an folgenden anerkannten Ausbildungsberufen:

  • Elektroniker/in für Geräte und Systeme

  • Elektroniker/in für Maschinen- und Antriebstechnik nach dem Berufsbildungsgesetz

  • Elektroniker/in für Maschinen- und Antriebstechnik nach der Handwerksordnung

  • Industrieelektriker/in

Je nach zuständiger Kammer können z.B. Dauer der Ausbildung und Abschlussbezeichnungen unterschiedlich sein.

Die Beschreibung des Ausbildungsberufs Fachpraktiker/in für elektronische Geräte und Systeme erfolgt auf Grundlage einer Kammerregelung.

Zugangsvoraussetzung

Zugangsvoraussetzungen für die Ausbildung

Rechtlich ist keine bestimmte Vorbildung vorgeschrieben.

Vorausgesetzt wird in der Regel eine Eignungsuntersuchung, die durch die zuständige Agentur für Arbeit veranlasst wird.

Zugangsvoraussetzungen für die Ausbildung

Betriebliche Ausbildung

Voraussetzung ist ein Ausbildungsvertrag mit einem Ausbildungsbetrieb. Die Ausbildungsbetriebe suchen sich Auszubildende nach eigenen Kriterien aus.

Jugendliche unter 18 Jahren müssen eine ärztliche Bescheinigung über eine Erstuntersuchung vorlegen.

Ausbildung in Einrichtungen der beruflichen Rehabilitation

Die Berufsberatung der zuständigen Agentur für Arbeit informiert über Voraussetzungen und Anmeldung zur Ausbildung.

Wichtige Schulfächer

Gute Kenntnisse in folgenden Schulfächern bilden gute Voraussetzungen für eine erfolgreiche Ausbildung:

Werken/Technik:

Fachpraktiker/innen für elektronische Geräte und Systeme setzen mechanische, elektromechanische und elektronische Bauteile zu Elektrogeräten oder Anlagen zusammen. Kenntnisse im technischen Werken stellen dabei eine gute Basis dar.

Mathematik:

Zur Berechnung elektrischer Größen müssen angehende Fachpraktiker/innen für elektrische Geräte und Systeme die Grundrechenarten beherrschen.

Physik:

Kenntnisse über physikalische Gesetze und Zusammenhänge (Spannung, Strom, Widerstand, Leistung etc.) sind für das Verständnis von Aufbau und Funktionsweise elektronischer und elektrischer Bauteile nötig.

Ausbildung

Ausbildungsinhalte

Während der Ausbildung lernen die Auszubildenden beispielsweise:

  • wie man technische Zeichnungen und Schaltungsunterlagen liest und erstellt

  • wie man elektrische Geräte herstellt und in Betrieb nimmt

  • wie man Baugruppen anpasst und in Gehäuse einbaut

  • wie die Kenndaten und die Funktion von Baugruppen geprüft werden

  • wie Betriebssysteme und Anwendungsprogramme installiert und konfiguriert werden

  • wie man Hard- und Softwarekomponenten kundenspezifisch anpasst

  • wie man Geräte wartet und instand setzt

  • wie man Fertigungsanlagen und Prüfsysteme einrichtet und wie man Fertigungs- und Prüfprozesse überwacht

  • wie man Kalkulationen durchführt

  • wie Angebote und Kostenvoranschläge eingeholt, geprüft und bewertet werden

Darüber hinaus werden während der gesamten Ausbildung Kenntnisse über Themen wie Ausbildungsvertrag, Organisation des Ausbildungsbetriebs und Umweltschutz vermittelt.

In der Berufsschule erwirbt man weitere Kenntnisse:

  • in berufsspezifischen Fächern

  • in allgemeinbildenden Fächern wie Rechnen und Wirtschafts- und Sozialkunde

Zusatzqualifikationen

Je nach Bildungsanbieter besteht ggf. die Möglichkeit, während der Ausbildung eine Zusatzqualifikation zu erwerben, z.B. den Europäischen Computerführerschein (ECDL).

Ausbildungsaufbau

Beispiel für den Ausbildungsaufbau einer 3,5-jährigen Ausbildung Fachpraktiker/in für elektronische Geräte und Systeme

Ausbildung im Betrieb bzw. in der Einrichtung der beruflichen Rehabilitation:

1.-18. Ausbildungsmonat u.a.:

  • Montieren und Anschließen elektrischer Betriebsmittel

  • Beurteilen der Sicherheit von elektrischen Anlagen und Betriebsmitteln

  • Fertigen von Komponenten und Geräten

  • Herstellen und Inbetriebnehmen von Geräten

Teil 1 der Abschlussprüfung vor Ende des 2. Ausbildungsjahres

19.-42. Ausbildungsmonat u.a.:

  • Beraten und Betreuen von Kunden, Einbringen von Serviceleistungen

  • Einrichten, Überwachen und Instandhalten von Fertigungs- und Prüfeinrichtungen

  • Technischer Service und Produktsupport

Teil 2 der Abschlussprüfung Mitte des 4. Ausbildungsjahres

Ausbildungsvergütung

Findet die Ausbildung in einem Betrieb statt, erhalten die Auszubildenden vom Betrieb eine Ausbildungsvergütung. Bei einer Ausbildung in einer Einrichtung der beruflichen Rehabilitation werden die Auszubildenden durch Leistungen vom Rehabilitationsträger unterstützt.

Ausbildungskosten

Die Kosten einer Ausbildung nach besonderen Regelungen für Menschen mit Behinderungen werden vom Rehabilitationsträger getragen.

Förderungsmöglichkeiten

Neben der Förderung der Ausbildung durch Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben erhalten die Auszubildenden auch unterhaltssichernde und andere ergänzende Leistungen nach dem Neunten Sozialgesetzbuch (SGB IX).

Ausbildungsdauer

2-3,5 Jahre

Ausbildungsdauer - Verkürzungen/Verlängerungen

Ausbildungsverkürzungen und -verlängerungen sind im Berufsbildungsgesetz sowie ggf. in der jeweiligen Ausbildungsordnung geregelt.

Verkürzung

Wenn das Ausbildungsziel auch in kürzerer Zeit erreicht werden kann, kann die Ausbildungszeit verkürzt werden. Auszubildende und Ausbildungsbetrieb müssen hierfür gemeinsam einen Antrag an die zuständige Stelle (z.B. die jeweilige Kammer) stellen.

Wer bereits einen entsprechenden berufsbildenden Bildungsgang besucht hat, kann sich diesen ggf. auf seine Ausbildung anrechnen lassen. Die Bundesländer bestimmen die jeweiligen Anrechnungsmöglichkeiten.

Verlängerung

In Ausnahmefällen kann die zuständige Stelle die Ausbildungszeit verlängern, wenn dies erforderlich ist.

Abschluss-/Berufsbezeichnungen

Abschlussbezeichnungen gemäß Ausbildungsregelungen der zuständigen Stellen, z.B.

  • Fachpraktiker für elektronische Geräte und Systeme/Fachpraktikerin für elektronische Geräte und Systeme

  • Elektrogerätemechaniker/Elektrogerätemechanikerin

  • Elektronikfachkraft

  • Fachpraktiker Elektrotechnik/Fachpraktikerin Elektrotechnik

  • Fachpraktiker für Industrieelektrik/Fachpraktikerin für Industrieelektrik

Ausbildungssituation

Auf folgende Bedingungen und Anforderungen sollte man sich einstellen:

Im Ausbildungs- bzw. Praktikumsbetrieb, in der Ausbildungswerkstatt

  • Praktische Mitarbeit (unter Anleitung): z.B. Elektrogeräte und -anlagen zusammenbauen, Schaltpläne erstellen, Geräte prüfen und reparieren

  • Umgebung: Arbeit in Werkstätten und -hallen, z.T. wechselnde Arbeitsorte

  • Anforderungen:

    • Gutes Sehvermögen (z.B. zum Erkennen der farblichen Kennzeichnung der Bauteile)

    • Geschicklichkeit (z.B. beim Löten oder beim Einbau von kleinen Bauteilen)

    • Technisches Verständnis (z.B. beim Reparieren von Geräten)

An der Berufsschule

Unterricht an einem oder zwei Tagen pro Woche oder als Blockunterricht

Ausbildungssituation

Betriebliche Ausbildung

Im Ausbildungsbetrieb betreuen Ausbilder/innen oder erfahrene Kollegen/Kolleginnen die Auszubildenden und leiten sie bei der Mitarbeit an. Teile der praktischen Ausbildung können in Lehrwerkstätten durchgeführt werden.

In der Berufsschule werden sie in Fachklassen unterrichtet. Es werden z.B. Klassenarbeiten oder Tests geschrieben. Außerdem müssen die Auszubildenden für die Vorbereitung auf die Zwischen- und Abschlussprüfung Zeit einplanen.

Der Berufsschulunterricht findet ein- bis zweimal pro Woche oder in Blöcken von beispielsweise drei oder vier Wochen statt.

Ausbildung in Einrichtungen der beruflichen Rehabilitation

In Einrichtungen der beruflichen Rehabilitation sind Ausbildungswerkstätten, Übungsbüros, sonderpädagogische Berufsschule, Wohnmöglichkeiten und Freizeiteinrichtungen in der Regel unter einem Dach zusammengefasst. In den Ausbildungswerkstätten und Übungsbüros findet die praktische Ausbildung durch Ausbilder/innen statt. Während ihrer Ausbildung werden die Auszubildenden außerdem durch pädagogische, medizinische und psychologische Fachdienste unterstützt und betreut.

Wenn die Einrichtung der beruflichen Rehabilitation sich nicht in der Nähe des Wohnorts befindet, sind die Auszubildenden z.B. im Internat oder in einer betreuten Wohngruppe der Einrichtung untergebracht und dadurch von Familie und Freunden getrennt. In die Ausbildung sind ein oder mehrere Praktika integriert, die in einem Betrieb durchgeführt werden.

Lernorte

Fachpraktiker/innen für elektronische Geräte und Systeme werden in betrieblicher Form oder in Einrichtungen der beruflichen Rehabilitation ausgebildet.

Betriebliche Ausbildung:

  • Ausbildungsbetrieb: Werkstätten, Produktionshallen, beim Kunden

  • Berufsschule : Unterrichtsräume

Können Betriebe nicht alle geforderten Ausbildungsinhalte vermitteln, besteht die Möglichkeit, Teile der Ausbildung in überbetriebliche Ausbildungsstätten zu verlagern.

Ausbildung in einer Einrichtung der beruflichen Rehabilitation:

  • Ausbildungseinrichtung: Ausbildungswerkstatt, ggf. Ausbildungsfirma der Einrichtung

  • Berufsschule (i.d.R. in die Einrichtung integriert): Unterrichtsräume

  • Praktikumsbetrieb: Werkstätten, Produktionshallen

 

Quelle: BERUFENET der Bundesagentur für Arbeit – Stand: (07/2023)

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