Zugang zur Tätigkeit
In der Regel benötigt man eine abgeschlossene Weiterbildung als Wirtschaftsinformatiker/in.
Zugangsvoraussetzungen für die Weiterbildung
Voraussetzung für die Aufnahme in eine Fachschule sind in der Regel die Abschlussprüfung in einem einschlägigen anerkannten Ausbildungsberuf (einschließlich des Berufsschulabschlusses ) sowie entsprechende Berufspraxis.
Alternativ kann man z.B. mit dem Abschluss der Berufsschule und einer mindestens fünfjährigen einschlägigen Berufspraxis zur Weiterbildung zugelassen werden.
Schulische Mindestvoraussetzung ist, je nach Bundesland, ein mittlerer Bildungsabschluss .
Wichtige Vorkenntnisse
Vertiefte Kenntnisse in folgenden Bereichen bilden gute Voraussetzungen für das erfolgreiche Bestehen der Weiterbildungsprüfung:
Wirtschaft/Recht:
Um Prüfungsaufgaben zum Wirtschaftsrecht richtig beantworten zu können, sind Kenntnisse in diesem Bereich erforderlich.
Im späteren Berufsalltag müssen sich Wirtschaftsinformatiker/innen z.B. im Vertragsrecht gut auskennen.
Datenverarbeitung:
Während der Weiterbildung arbeiten angehende Wirtschaftsinformatiker/innen die Inhalte auch zu Hause am PC auf. Sie recherchieren z.B. im Internet und bereiten Präsentationen vor.
Im Berufsleben führen Wirtschaftsinformatiker/innen viele ihrer Aufgaben am Computer durch, z.B. wenn sie Verträge ausarbeiten oder Verwaltungsaufgaben durchführen. Auch das Wissen über Datenstrukturen, Algorithmen oder Programmiersprachen ist bei ihrer Arbeit nötig.
Mathematik:
Betriebswirtschaftliche Prozesse sind in der Abschlussprüfung zu berechnen. Hierfür sind vertiefte Mathematikkenntnisse notwendig.
Um im späteren Berufsleben anforderungsgerechte IT-Lösungen zu ermitteln, benötigen Wirtschaftsinformatiker/innen Kenntnisse betriebswirtschaftlicher Berechnungsmethoden.
Anerkennung von ausländischen Qualifikationen
Die Tätigkeit als Wirtschaftsinformatiker/in ist nicht reglementiert.
Um mit einem im Ausland erworbenen Abschluss in diesem Beruf zu arbeiten, ist keine berufliche Anerkennung notwendig. Jedoch kann eine Feststellung der Gleichwertigkeit deutschen Arbeitgebern helfen, die im Ausland erworbenen beruflichen Fähigkeiten besser zu beurteilen.
Zuständige Stellen sind Anerkennungsstellen für Fachschulabschlüsse, z.B. Kultusministerien. Bei der Suche nach der zuständigen Stelle für die berufliche Anerkennung helfen die Fachstelle Beratung und Qualifizierung des IQ-Netzwerks weiter.
Weiterführende Informationen zu Leben und Arbeiten in Deutschland:
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Hotline Arbeiten und Leben in Deutschland - zentrale Informations-Hotline des Bundesamts für Migration und Flüchtlinge (BAMF) und der Bundesagentur für Arbeit (BA)
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Für Menschen aus dem Ausland - Ein Informationsangebot der Bundesagentur für Arbeit
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Zentrale Auslands- und Fachvermittlung der Bundesagentur für Arbeit
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Make it in Germany - Das Willkommensportal der Fachkräfte-Offensive für internationale Fachkräfte
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Anerkennung in Deutschland - Das Informationsportal der Bundesregierung zur Anerkennung ausländischer Berufsqualifikationen