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Ausbildungsberuf
Konstruktionsmechaniker/in

Nachfolgend findest Du viele Informationen über diesen Ausbildungsberuf.

Nachfolgend findest Du viele Informationen über diesen Ausbildungsberuf.


Die Tätigkeit im Überblick

Konstruktionsmechaniker/innen stellen Stahl- und Metallbaukonstruktionen her. Dazu fertigen sie mithilfe manueller und maschineller Verfahren einzelne Bauteile, z.B. aus Blechen, Profilen oder Rohren, und montieren diese.

Die Ausbildung im Überblick

Konstruktionsmechaniker/in ist ein 3,5-jähriger anerkannter Ausbildungsberuf in der Industrie. Die Ausbildung findet auch im Handwerk statt.

Arbeitsbereiche/Branchen

Konstruktionsmechaniker/innen finden Beschäftigung

  • in Unternehmen des Stahl- und Metallbaus

  • in Unternehmen des Maschinen- und Anlagenbaus

  • in Unternehmen des Schiff-, Fahrzeug- oder Schienenfahrzeugbaus

Zugangsvoraussetzung

Zugang zur Tätigkeit

In der Regel benötigt man eine abgeschlossene Berufsausbildung als Konstruktionsmechaniker/in.

Sonstige Zugangsbedingungen

In Abhängigkeit von der Arbeitsaufgabe sind bestimmte zusätzliche Berechtigungen erforderlich, zum Beispiel Schweißberechtigungen für bestimmte Schweißverfahren und Werkstoffe.

Zugangsvoraussetzungen für die Ausbildung

Rechtlich ist keine bestimmte Vorbildung vorgeschrieben.

Die Betriebe stellen im Ausbildungsbereich Industrie und Handel überwiegend Ausbildungsanfänger/innen mit mittlerem Bildungsabschluss ein, im Ausbildungsbereich Handwerk überwiegend mit mittlerem Bildungsabschluss oder Hauptschulabschluss .

Zugangsvoraussetzungen für die Ausbildung

Voraussetzung für den Zugang zu einer dualen Ausbildung ist ein Ausbildungsvertrag mit einem Ausbildungsbetrieb. Die Ausbildungsbetriebe suchen sich Auszubildende nach eigenen Kriterien (z.B. schulische Vorbildung) aus.

Jugendliche unter 18 Jahren müssen eine ärztliche Bescheinigung über eine Erstuntersuchung vorlegen.

Schulische Vorbildung in der Praxis

Im Jahr 2021 gab es im Ausbildungsbereich Industrie und Handel 1.932 Ausbildungsanfänger/innen. 54 Prozent der zukünftigen Konstruktionsmechaniker/innen verfügten über einen mittleren Bildungsabschluss , 29 Prozent besaßen einen Hauptschulabschluss . 14 Prozent verfügten über die Hochschulreife , zwei Prozent konnten keinen Hauptschulabschluss vorweisen.

Im Ausbildungsbereich Handwerk gab es 60 Ausbildungsanfänger/innen. 42 Prozent verfügten über einen mittleren Bildungsabschluss, 38 Prozent besaßen einen Hauptschulabschluss. 15 Prozent verfügten über die Hochschulreife. Jeweils fünf Prozent der Ausbildungsanfänger/innen hatten vor Ausbildungsbeginn an einer betrieblichen Qualifizierungsmaßnahme teilgenommen oder ein Berufsgrundbildungsjahr absolviert.

Quelle:

Die Angaben orientieren sich an den Informationen des Datensystems Auszubildende (DAZUBI) des Bundesinstituts für Berufsbildung (BIBB).

Wichtige Schulfächer

Vertiefte Kenntnisse in folgenden Schulfächern bilden gute Voraussetzungen für eine erfolgreiche Ausbildung:

Werken/Technik:

Fräs-, Bohr- und Schneidemaschinen bedienen und richtig einsetzen zu können, gehört zum Ausbildungsalltag von angehenden Konstruktionsmechanikern und -mechanikerinnen. Wer über Kenntnisse und Fertigkeiten im Bereich Technik und Werken verfügt, ist im Vorteil. Kenntnisse im Bereich Technisches Zeichnen sind hilfreich, um Metallkonstruktionen zu entwerfen und dabei mit Gesamt- und Teilzeichnungen umgehen zu können.

Mathematik:

Um beispielsweise den Materialbedarf für einen Auftrag oder Längen, Flächen und Winkel an Metallkonstruktionen berechnen zu können, benötigt man mathematische Kenntnisse.

Physik:

Um Werkstoffeigenschaften und die Verwendungsmöglichkeiten von Werkstoffen einschätzen zu können, sind Physikkenntnisse von großem Vorteil.

Informatik:

Kenntnisse in diesem Bereich sind hilfreich für die Arbeit mit informationstechnischen Systemen, mit Assistenz-, Diagnosesystemen, Systemen der Steuerungstechnik oder CNC-Maschinen.

Anerkennung von ausländischen Qualifikationen

Die Tätigkeit als Konstruktionsmechaniker/in ist nicht reglementiert.

Um mit einem im Ausland erworbenen Abschluss in diesem Beruf zu arbeiten, ist keine berufliche Anerkennung notwendig. Jedoch kann eine Feststellung der Gleichwertigkeit deutschen Arbeitgebern helfen, die im Ausland erworbenen beruflichen Fähigkeiten besser zu beurteilen.

Informationen zur Feststellung der Gleichwertigkeit bietet das Informationsportal der Bundesregierung zur Anerkennung ausländischer Berufsqualifikationen: www.anerkennung-in-deutschland.de

Zuständige Stellen sind die Industrie- und Handelskammern. Für die Antragstellung ist folgende zentrale Stelle eingerichtet worden:

IHK FOSA Ulmenstraße 52g 90443 Nürnberg D +49.911.815060 https://www.ihk-fosa.de info@ihk-fosa.de

Weiterführende Informationen zu Leben und Arbeiten in Deutschland:

Ausbildung

Ausbildungsinhalte

Im Ausbildungsbetrieb lernen die Auszubildenden beispielsweise:

  • wie man Werkstoffeigenschaften beurteilt und Werkstoffe nach ihrer Verwendung auswählt

  • die Betriebsbereitschaft von Werkzeugmaschinen sicherzustellen und Werkstücke und Bauteile herzustellen

  • unter Einhaltung der Datenschutzbestimmungen sowie betrieblicher Richtlinien zur Nutzung von IT-Systemen, Datenträgern oder Internet z.B. informationstechnische Systeme zur Auftragsplanung, -abwicklung und Terminverfolgung anzuwenden

  • welche Assistenz-, Simulations-, Diagnose- oder Visualisierungssysteme es gibt und wie sie genutzt werden

  • wie man Betriebsmittel inspiziert, pflegt und wartet

  • steuerungstechnische Unterlagen auszuwerten und Steuerungstechnik anzuwenden

  • wie man Bleche, Rohre oder Profile von Hand, maschinell und thermisch trennt und umformt

  • wie man Bearbeitungsmaschinen nach Fertigungsverfahren auswählt, einrichtet und wie man Probeläufe durchführt

  • wie man Bauteile und Baugruppen nach technischen Unterlagen montiert bzw. demontiert und hinsichtlich Lage und Funktionszuordnung kennzeichnet

  • wie vorgefertigte Bauteile und Baugruppen für die schweißtechnische Weiterbearbeitung kontrolliert werden

  • wie man betriebliche Qualitätssicherungssysteme im eigenen Arbeitsbereich anwendet und Prüfverfahren und Prüfmittel auswählt

Darüber hinaus werden während der gesamten Ausbildung Kenntnisse über Themen wie Rechte und Pflichten während der Ausbildung, Organisation des Ausbildungsbetriebs und Umweltschutz vermittelt.

In der Berufsschule erwirbt man weitere Kenntnisse:

  • in berufsspezifischen Lernfeldern (z.B. Herstellen von Produkten der Konstruktionstechnik, Warten technischer Systeme)

  • in allgemeinbildenden Fächern wie Deutsch, Mathematik und Wirtschafts- und Sozialkunde

Spezialisierung während der Ausbildung

Die Ausbildung wird in einem Einsatzgebiet vertieft, je nach Ausbildungsbetrieb z.B.:

  • Ausrüstungstechnik

  • Feinblechbau

  • Schiffbau

  • Schweißtechnik

  • Stahl- und Metallbau

Zusatzqualifikationen

Die Ausbildungsordnung sieht vor, dass in der Ausbildung eine oder mehrere der folgenden Zusatzqualifikationen erworben werden können: "Systemintegration", "Prozessintegration", "Additive Fertigungsverfahren" und "IT-gestützte Anlagenänderung". Diese sogenannten kodifizierten Zusatzqualifikationen ermöglichen es Auszubildenden, sich fachlich über die Erstausbildung hinaus zu qualifizieren. Sie werden im Rahmen der Abschlussprüfung gesondert geprüft.

Zusatzqualifikationen

Zusatzqualifikationen, die man während der Ausbildung erwirbt, können den Berufseinstieg erleichtern. Sie umfassen z.B.:

  • Zusätzliche Inhalte, die nicht in der Ausbildungsordnung eines Berufs vorgeschrieben sind. Sie werden zu vielen unterschiedlichen Themen angeboten: AusbildungPlus

  • Kodifizierte Zusatzqualifikationen: berufsbezogene, in der Ausbildungsordnung eines Berufs verankerte Qualifikationseinheiten, die freiwillig gewählt werden können. Sie werden im Rahmen der Abschlussprüfung geprüft.

  • Schulabschlüsse (z.B. Fachhochschulreife)

Zusatzqualifikationen können ggf. auch im Ausland erworben werden.

Ausbildungsaufbau

Die Ausbildung wird parallel im Ausbildungsbetrieb und in der Berufsschule durchgeführt. Der Berufsschulunterricht findet an bestimmten Wochentagen oder in Blockform statt.

Auszug aus dem Ausbildungsrahmenplan und dem Rahmenlehrplan

1. und 2. Ausbildungsjahr:

Ausbildung im Betrieb und nach Bedarf in überbetrieblichen Lehrgängen:

  • Betriebliche und technische Kommunikation

  • Planen und Organisieren der Arbeit, Bewerten der Arbeitsergebnisse

  • Unterscheiden, Zuordnen und Handhaben von Werk- und Hilfsstoffen

  • Herstellen von Bauteilen und Baugruppen

  • Fügen von Bauteilen

  • Anschlagen, Sichern und Transportieren

  • Anwenden von technischen Unterlagen

  • Warten von Betriebsmitteln

  • Einsetzen von Bearbeitungsmaschinen

  • Kundenorientierung

  • Trennen und Umformen

  • Einsetzen von Vorrichtungen und Hilfskonstruktionen

  • Steuerungstechnik

  • Prüfen von Bauteilen und Baugruppen

  • Montieren und Demontieren von Metallkonstruktionen

Ausbildung in der Berufsschule in den Lernfeldern:

  • Fertigen von Bauelementen mit handgeführten Werkzeugen

  • Fertigen von Bauelementen mit Maschinen

  • Herstellen von einfachen Baugruppen

  • Warten technischer Systeme

  • Herstellen von Baugruppen aus Blechen

  • Montieren und Demontieren von Baugruppen

  • Umformen von Profilen

  • Herstellen von Baugruppen aus Profilen

Teil 1 der Abschlussprüfung vor Ende des 2. Ausbildungsjahres

3. und 4. Ausbildungsjahr:

Ausbildung im Betrieb und nach Bedarf in überbetrieblichen Lehrgängen:

  • Vertiefung der Kenntnisse aus den beiden ersten Ausbildungsjahren

  • Geschäftsprozesse und Qualitätssicherungssysteme im Einsatzgebiet

Ausbildung in der Berufsschule in den Lernfeldern:

  • Herstellen von Konstruktionen aus Blechbauteilen

  • Herstellen von Konstruktionen aus Profilen

  • Montieren und Demontieren von Metallkonstruktionen

  • Instandhalten von Produkten der Konstruktionstechnik

  • Herstellen von Produkten der Konstruktionstechnik

  • Ändern und Anpassen von Produkten der Konstruktionstechnik

Teil 2 der Abschlussprüfung in der Mitte des 4. Ausbildungsjahres

Ausbildungsvergütung

Die Ausbildungsvergütung für eine duale Ausbildung wird vom Ausbildungsbetrieb gezahlt und richtet sich bei tarifgebundenen Betrieben nach tarifvertraglichen Vereinbarungen. Auszubildenden ist eine angemessene Vergütung zu gewähren. Die Angemessenheit einer Ausbildungsvergütung wird für Ausbildungen, die in 2020 und später beginnen, durch das Berufsbildungsgesetz über die Mindestvergütung geregelt. Findet die Ausbildung in schulischer Form statt (z.B. an einer Berufsfachschule oder im 1. Ausbildungsjahr als Berufsgrundbildungsjahr BGJ), wird keine Ausbildungsvergütung gezahlt.

Beispiel Metallhandwerk (monatlich brutto - je nach Bundesland):

1. Ausbildungsjahr: € 620 bis € 1.059

2. Ausbildungsjahr: € 700 bis € 1.108

3. Ausbildungsjahr: € 800 bis € 1.195

4. Ausbildungsjahr: € 868 bis € 1.252

Beispiel Metall- und Elektroindustrie (monatlich brutto - je nach Bundesland):

1. Ausbildungsjahr: € 981 bis € 1.154

2. Ausbildungsjahr: € 1.029 bis € 1.187

3. Ausbildungsjahr: € 1.102 bis € 1.261

4. Ausbildungsjahr: € 1.177 bis € 1.330

Quellen:

Tarifinformationen des Bundes und der Länder (z.B. Bundesministerium für Arbeit und Soziales, WSI-Tarifarchiv, Tarifarchive der Bundesländer)

Hinweis: Diese Angaben dienen der Orientierung. Ansprüche können daraus nicht abgeleitet werden.

Ausbildungsvergütung

Laut Berufsbildungsgesetz ist der Ausbildungsbetrieb verpflichtet, den Auszubildenden eine angemessene Ausbildungsvergütung zu gewähren. Zu deren Festlegung schreibt das Gesetz eine Mindestvergütung vor. Abweichungen davon sind nur im Rahmen der Regelungen des Gesetzes möglich.

Einfluss auf die Höhe der Ausbildungsvergütung haben der Ausbildungsbereich (z.B. Industrie und Handel, Handwerk), die Branche und die Region, in denen die Ausbildung erfolgt.

Ausbildungskosten

Die Ausbildung im Betrieb ist für die Auszubildenden kostenfrei. Ggf. entstehen Kosten, z.B. für Lernmittel, Berufskleidung, Fahrten zur Ausbildungsstätte oder für auswärtige Unterbringung.

Förderungsmöglichkeiten

Unter bestimmten Bedingungen können Auszubildende Berufsausbildungsbeihilfe (BAB) erhalten.

Informationen der Bundesagentur für Arbeit: Berufsausbildungsbeihilfe (BAB)

Ausbildungsdauer

3,5 Jahre

Ausbildungsdauer - Verkürzungen/Verlängerungen

Ausbildungsdauer

Bei einer Ausbildung in Vollzeit beträgt die Ausbildungsdauer 2, 3 oder 3,5 Jahre. Wenn es im Berufsausbildungsvertrag vereinbart wird, kann die Ausbildung ggf. auch in Teilzeit durchgeführt werden. Dadurch verlängert sich die Ausbildungsdauer, höchstens jedoch bis zum Eineinhalbfachen der Dauer, die für die betreffende Ausbildung in Vollzeit festgelegt ist.

Ausbildungsverkürzungen und -verlängerungen

Ausbildungsverkürzungen und -verlängerungen sind im Berufsbildungsgesetz sowie ggf. in der jeweiligen Ausbildungsordnung geregelt.

Verkürzung:

Wenn das Ausbildungsziel auch in kürzerer Zeit erreicht werden kann, besteht die Möglichkeit, die Ausbildungszeit zu verkürzen. Auszubildende und Ausbildungsbetrieb müssen hierfür gemeinsam einen Antrag an die zuständige Stelle (z.B. die jeweilige Kammer) stellen.

Wer bereits einen entsprechenden berufsbildenden Bildungsgang besucht hat, kann sich diesen ggf. auf seine Ausbildung anrechnen lassen. Die Bundesländer bestimmen die jeweiligen Anrechnungsmöglichkeiten.

Landesregelungen zur Anrechnung von schulischen Berufsgrundbildungsjahren bzw. Berufsfachschulausbildungen auf die Ausbildungszeit liegen aus folgenden Bundesländern vor:

Hinweis: Diese Angaben gelten für anerkannte Ausbildungsberufe. Für den Beruf Schiffsmechaniker/in gelten abweichende Regelungen.

Verlängerung:

In Ausnahmefällen kann die zuständige Stelle die Ausbildungszeit verlängern, wenn dies erforderlich ist.

Anrechnungs- und Fortsetzungsmöglichkeiten

Eine abgeschlossene Ausbildung zur Fachkraft für Metalltechnik der Fachrichtung Konstruktionstechnik kann auf die Ausbildung zum Konstruktionsmechaniker/zur Konstruktionsmechanikerin angerechnet werden.

Abschluss-/Berufsbezeichnungen

Abschlussbezeichnung

Konstruktionsmechaniker/Konstruktionsmechanikerin

Ausbildungssituation

Auf folgende Bedingungen und Anforderungen sollte man sich einstellen:

Im Betrieb

  • Praktische Mitarbeit (unter Anleitung): z.B. Bleche nach Maß schneiden, Einzelteile oder Baugruppen verschrauben, Qualität prüfen

  • Umgebung: in Werkhallen bei Maschinenlärm, auf Montagebaustellen bei unterschiedlichen Witterungsverhältnissen

  • Kleidung: Schutzkleidung (z.B. Schutzhelm, Arbeitshandschuhe, Sicherheitsschuhe, Schweißerbrille und -schild)

  • Arbeitszeit: Schichtarbeit, z.T. längere Abwesenheit vom Wohnort bei Montageeinsätzen

  • Anforderungen:

    • Geschicklichkeit und Auge-Hand-Koordination (z.B. beim Verschrauben und Nieten von Metallbauteilen oder Setzen von Schweißpunkten)

    • Sorgfalt und Verantwortungsbewusstsein (z.B. beim Präzisionsschneiden von Blechen, bei der Arbeit mit informationstechnischen Systemen)

    • Technisches Verständnis (z.B. beim Warten der Maschinen und Anlagen)

    • Räumliches Vorstellungsvermögen (z.B. Herstellen von Werkstücken nach technischen Zeichnungen)

    • Gute körperliche Konstitution und Schwindelfreiheit (z.B. Heben schwerer Bauteile oder Arbeiten auf Gerüsten)

An der Berufsschule

Unterricht an einem oder zwei Tagen pro Woche oder als Blockunterricht

Ausbildungssituation

Ausbildungssituation im Betrieb

Bei einer dualen Ausbildung betreuen z.B. Ausbilder/innen die Auszubildenden und leiten sie bei der Mitarbeit im Betrieb an. Teile der praktischen Ausbildung können in Lehrwerkstätten durchgeführt werden.

Ausbildungssituation in der Berufsschule

In der Berufsschule werden z.B. Klassenarbeiten oder Tests geschrieben. Außerdem müssen die Auszubildenden für die Vorbereitung auf die Zwischen- und Abschluss- bzw. Gesellenprüfung Zeit einplanen.

Der Berufsschulunterricht findet ein- bis zweimal pro Woche oder in Blöcken von beispielsweise drei oder vier Wochen statt. Wenn der Unterricht in überregionalen Fachklassen durchgeführt wird, sind die Auszubildenden während dieser Zeit z.B. in einem Internat untergebracht und dadurch von Familie und Freunden getrennt.

Lernorte

Konstruktionsmechaniker/innen werden im dualen System ausgebildet.

Lernorte sind

  • Ausbildungsbetrieb (i.d.R. Betriebe der Metall verarbeitenden Industrie, etwa im Bereich Stahl- und Metallbau, im Schiff- oder Fahrzeugbau): Werkstätten, Werkhallen, Baustellen, Werftanlagen

  • Berufsschule : Unterrichtsräume

Können Betriebe nicht alle geforderten Ausbildungsinhalte vermitteln, besteht die Möglichkeit, Teile der Ausbildung in überbetriebliche Ausbildungsstätten zu verlagern.

Ausbildung im Ausland

Um Teile der Ausbildung im Ausland zu absolvieren, bieten sich zum Beispiel folgende Möglichkeiten:

  • Irland, Italien, Malta, Österreich, Spanien

    Auslandspraktikum "EuroSkill-plus" für Auszubildende in gewerblich-technischen Berufen

    Ort: Carlow (Irland), Brescia (Italien), Valletta und San Pawl (Malta), Wien (Österreich), Barcelona (Spanien), Sevilla (Spanien)

    Dauer: 3-4 Wochen

    Weitere Informationen: Mehr Chancen auf dem europäischen Arbeitsmarkt - Auslandsaufenthalte für Auszubildende

  • Verschiedene europäische Länder

    Auslandspraktikum im Rahmen der Zusatzqualifikation "Europaassistent/in"

    Dauer: mindestens 3 Wochen

    Zugangsvoraussetzung: mittlerer Bildungsabschluss

    Weitere Informationen z.B.: Europaassistent/in

Ausbildung im Ausland

Das Berufsbildungsgesetz eröffnet grundsätzlich die Möglichkeit, Teile der Ausbildung in einem anerkannten Ausbildungsberuf im Ausland zu absolvieren. Je nach Ausbildungsberuf gibt es unterschiedliche Möglichkeiten zur Ausbildung im Ausland:

Ggf. kann man auch eine vollständige Ausbildung im Ausland absolvieren.

Weitere Informationen zu beruflichen Auslandserfahrungen: Zentrale Auslands- und Fachvermittlung der Bundesagentur für Arbeit

Dokumentation beruflicher Auslandserfahrungen

Im Ausland absolvierte Ausbildungs- und Lernabschnitte kann man im Europass dokumentieren lassen.

Weitere Informationen: Europass

Tätigkeit

Aufgaben und Tätigkeiten kompakt

Konstruktionsmechaniker/innen fertigen z.B. Aufzüge, Werk- oder Flughafenabfertigungshallen, Schiffsrümpfe und -aufbauten oder Fußgängerbrücken. Mit Brennschneidern, Lasern oder mithilfe von CNC-Maschinen längen sie Stahlträger ab und schneiden Profile sowie Bleche millimetergenau zu. Sie biegen oder kanten Bleche, bringen Bohrungen an, fügen die Bauteile zusammen, richten sie aus und verbinden sie durch Verschweißen, Verschrauben oder Nieten. Gegebenenfalls bauen sie Antriebe und Steuerungseinrichtungen ein und bringen Verkleidungen an. Kleinere Objekte wie Fahrzeugaufbauten montieren sie in der Werkhalle, größere Konstruktionen, beispielsweise Hallen oder Brücken, vor Ort. Auch die Wartung und Instandsetzung von Metallbaukonstruktionen oder von Werkzeugen und Produktionsmaschinen gehört zu ihrem Aufgabengebiet.

Aufgaben und Tätigkeiten (Beschreibung)

Worum geht es?

Konstruktionsmechaniker/innen stellen Stahl- und Metallbaukonstruktionen her. Dazu fertigen sie mithilfe manueller und maschineller Verfahren einzelne Bauteile, z.B. aus Blechen, Profilen oder Rohren, und montieren diese.

Arbeitsabläufe planen

Sie errichten z.B. Industriebauten, Stahlbrücken oder Kräne, bauen Metalldächer und Metallfassaden oder stellen Gehäuse und Abdeckungen für Apparate und Maschinen her. Für ihre vielfältigen Aufgaben verarbeiten sie Metalle aller Art, vom Aluminiumblech bis zum Stahlträger. Kleinere Bauteile stellen sie u.U. mithilfe von 3-D-Druckanlagen her. Wenn sie einen Auftrag entgegennehmen, überprüfen sie zunächst die vom Kunden gelieferten Unterlagen, z.B. Stücklisten und technische Zeichnungen bzw. Baupläne. Gegebenenfalls ermitteln sie noch zusätzliche Details: Auf welcher Seite sind die Türen des geplanten Lastenaufzugs? Wo befinden sich die Bedientasten? Dann legen sie Materialien, Arbeitsschritte sowie -verfahren fest und übertragen die Maße auf Stahlstreben und Bleche.

Bauteile herstellen

Da die Bauteile millimetergenau passen müssen, arbeiten Konstruktionsmechaniker/innen z.B. mit CNC-Maschinen, die Bauteile ablängen, zuschneiden oder abkanten. Sie geben die Fertigungsparameter ein bzw. rufen vorhandene Programme ab, wählen die Werkzeuge aus, bauen sie ein und spannen Metallrohlinge oder Bleche ein. Schwere bzw. große Werkstücke transportieren sie mit Hebezeugen zu den Maschinen. Dann fahren sie die Maschinen an und überwachen die Arbeitsprozesse. Je nach Arbeitsauftrag setzen sie auch halb- und vollautomatische Schweißanlagen bzw. -roboter ein, die sie auch programmieren. Sie trennen Werkstücke mit Brennschneidern oder Trennsägen sowie mit Industrielasern, z.B. für das Präzisionsschneiden. Zugeschnittene Bleche richten sie mit Stahlhämmern, biegen sie mithilfe von Biegemaschinen in die gewünschte Form und bringen Bohrungen an. Nach jedem Arbeitsschritt prüfen sie die Maßhaltigkeit der Werkstücke.

Montage

Sie fügen die Einzelteile zusammen und verbinden sie durch Schweißen, Verschrauben oder Nieten. Nun bauen sie ggf. noch Steuerungen und Antriebe ein, beispielweise für Rolltreppen, installieren hydraulische Systeme und bringen Verkleidungen an. Am Montage- bzw. Aufstellungsort installieren sie z.B. Aufzugsanlagen, errichten die Metallstützen für Werkhallen, montieren Dach- und Wandbauteile oder fügen auf Schiffen Komponenten für die Aufbauten zusammen. Bei Montage- und Demontagearbeiten nutzen sie ggf. Assistenzsysteme, die u.a. die Reihenfolge der einzelnen Montageschritte anzeigen.

Wartung und Reparatur

Auch Wartungs- und Instandsetzungsaufgaben gehören zum Aufgabenbereich. Konstruktionsmechaniker/innen inspizieren Anlagen, Metallbauwerke und Betriebseinrichtungen nach Inspektions- und Wartungsplänen, die sie ggf. selbst erstellen. Sie prüfen z.B. Verbindungen und Schweißnähte, kontrollieren die Funktion hydraulischer Einrichtungen, ersetzen durchgerostete Metallplatten, tragen Korrosionsschutz auf und tauschen Verschleißteile sowie Betriebsstoffe aus.

Aufgaben und Tätigkeiten im Einzelnen

  • Arbeitsaufgaben im Team planen und vorbereiten

    • Arbeitsaufgaben im Team planen, vorbereiten, organisieren; Arbeit mit vor- und nachgelagerten Bereichen im Betrieb abstimmen

    • technische Zeichnungen und andere Unterlagen auswerten, ggf. Montagepläne erstellen

    • ggf. mithilfe von CAD-Programmen technische Zeichnungen sowie dreidimensionale Modelle anfertigen

  • Bauteile anfertigen und verbinden

    • Stahlträger und Rohre ablängen, z.B. mit Brennschneidern

    • Bleche und Profile trennen bzw. ausschneiden, z.B. mit CNC-Maschinen wie Plasmaschneidanlagen

    • Bleche umformen, z.B. richten, abkanten oder biegen, z.T. mit thermischen Verfahren, Bohrungen anbringen

    • Bleche, Rohre, Profile durch Verschrauben, Pressverbindungen, Nieten oder Schweißen verbinden

  • Metallkonstruktionen montieren

    • Bauteile und Baugruppen montieren, ggf. Antriebe und Steuerungselemente einbauen

    • Fahrzeug- und Schiffsaufbauten oder Komponenten für Bohrinseln montieren

    • vor Ort Trägerkonstruktionen errichten und z.B. Aufzüge, Dach- und Wandbauteile einbauen

  • Metall(bau)konstruktionen, Maschinen und Geräte instand halten

    • Metall(bau)konstruktionen nach Wartungs-, Inspektionsplan inspizieren, Bauteile instand setzen, Schweißnähte prüfen und ausbessern, Verschleißteile austauschen

    • Betriebseinrichtungen wie Maschinen und Werkzeuge warten und instand halten; ggf. elektrotechnische Komponenten der Steuerungstechnik überprüfen

Verdienst/Einkommen

Beispielhafte tarifliche Bruttogrundvergütung (monatlich): € 3.219 bis € 3.537

Quelle:

Statistisches Taschenbuch Tarifpolitik - WSI-Tarifarchiv

Hinweis: Diese Angaben dienen der Orientierung. Ansprüche können daraus nicht abgeleitet werden.

Verdienst/Einkommen

Das Einkommen von Arbeitnehmern und Arbeitnehmerinnen hängt von der Aus- und Weiterbildung, Berufserfahrung und Verantwortlichkeit ab, aber auch von den jeweiligen Anforderungen des Berufs, von Branche, Region und Betrieb. Die Höhe richtet sich in tarifgebundenen Betrieben nach tarifvertraglichen Vereinbarungen. Nicht tarifgebundene Betriebe können ihre Mitarbeiter/innen in Anlehnung an entsprechende Tarifverträge entlohnen.

Weitere Informationen über Einkommensmöglichkeiten:

Tätigkeitsbezeichnungen

  • Konstruktionsmechaniker/in

Auch übliche Berufsbezeichnungen/Synonyme

  • Bauschlosser/in

  • Betriebsschlosser/in

  • Blechschlosser/in

  • Feinblechner/in

  • Schiffbauer/in

  • Schmelzschweißer/in

  • Stahlbauschlosser/in

Abweichende Berufsbezeichnungen der ehemaligen DDR

  • Facharbeiter/Facharbeiterin für maschinelle Blechumformung

    (Ausbildungsberuf von 1970 bis 1990)

  • Facharbeiter/Facharbeiterin für Umformtechnik

    (Ausbildungsberuf von 1985 bis 1990)

  • Instandhaltungsmechaniker/Instandhaltungsmechanikerin - Hebezeuge und Fördermittel

    (Ausbildungsberuf von 1970 bis 1990)

  • Instandhaltungsmechaniker/Instandhaltungsmechanikerin Stahlbau- und Blechkonstruktion

    (Ausbildungsberuf von 1970 bis 1990)

  • Maschinen- und Anlagenmonteur/Maschinen- und Anlagenmonteurin Spezialisierungsrichtung Anlagenbau, Waggonbau, Metalleicht- und Stahlbau, Schiffbau

    (Ausbildungsberuf von 1970 bis 1990)

  • Schiffbauschlosser/Schiffbauschlosserin

    (Ausbildungsberuf von 1985 bis 1990)

  • Stahlbauer/Stahlbauerin

    (Ausbildungsberuf von 1970 bis 1990)

  • Stahlschiffbauer/Stahlschiffbauerin

    (Ausbildungsberuf von 1985 bis 1990)

Frühere Berufsbezeichnungen

  • Konstruktionsmechaniker/Konstruktionsmechanikerin Fachrichtung Ausrüstungstechnik

    (Ausbildungsberuf von 1987 bis 2004)

  • Konstruktionsmechaniker/Konstruktionsmechanikerin Fachrichtung Feinblechbautechnik

    (Ausbildungsberuf von 1987 bis 2004)

  • Konstruktionsmechaniker/Konstruktionsmechanikerin Fachrichtung Metall- und Schiffbautechnik

    (Ausbildungsberuf von 1987 bis 2004)

  • Konstruktionsmechaniker/Konstruktionsmechanikerin Fachrichtung Schweißtechnik

    (Ausbildungsberuf von 1996 bis 2004)

Vergleichbare Berufsbezeichnung im deutschsprachigen Ausland

Schweiz

  • Anlagen- und Apparatebauer/in

Berufsbezeichnung in englischer Sprache

  • Construction mechanic (m/f)

Berufsbezeichnung in französischer Sprache

  • Mécanicien/Mécanicienne de construction

Quelle der fremdsprachigen Berufsbezeichnungen: Bundesinstitut für Berufsbildung, Europass-Zeugniserläuterungen

Arbeitsorte

Konstruktionsmechaniker/innen arbeiten in erster Linie

  • in Werkhallen

  • beim Kunden

  • im Freien, z.B. auf Baustellen, Werftanlagen

Arbeitssituation

Konstruktionsmechaniker/innen arbeiten mit computergesteuerten Maschinen und Geräten, z.B. mit CNC-gesteuerten Bohr- und Fräsmaschinen oder Schweißrobotern. Daneben benutzen sie Handwerkzeuge wie Bohrmaschinen, Hämmer und Feilen, aber auch teils hochsensible Mess- und Prüfgeräte. Bei ihrer Tätigkeit tragen sie Schutzkleidung, etwa Schutzhelm, Sicherheitsschuhe, Montagehandschuhe sowie Schweißschutzbrille und -schild. In den Werkhallen ist es durch die laufenden Maschinen oft laut. Zum Teil liegt Metallstaub in der Luft. Bei Schweißarbeiten entstehen starke Hitze, Rauchgase und gefährliche Lichtstrahlen, bei der Bedienung und Pflege der Maschinen kommen die Konstruktionsmechaniker/innen mit Schmier- und Kühlmitteln in Kontakt. Im Freien sind sie bei Montagearbeiten der Witterung ausgesetzt. Schichtarbeit ist in diesem Bereich üblich. Stehen längere Montageeinsätze an, sind sie in diesem Zeitraum von ihrem sozialen Umfeld getrennt. Auf die wechselnden Arbeitsbedingungen auf unterschiedlichen Baustellen stellen sie sich flexibel ein.

Um fehlerfreie Bauteile oder Produkte herzustellen, sind eine sorgfältige Arbeitsweise, Geschicklichkeit und technisches Verständnis erforderlich. Räumliches Vorstellungsvermögen wird z.B. für das Herstellen von Werkstücken nach technischen Zeichnungen benötigt. Auch wenn Hebezeuge die Arbeit erleichtern, kann sie gelegentlich anstrengend sein, wenn schwere Bauteile gehoben und Zwangshaltungen eingenommen werden müssen. Manche Montagetätigkeiten lassen sich daher nur in Teamarbeit erledigen. Auf Gerüsten sind Umsicht, Trittsicherheit und Schwindelfreiheit erforderlich.

Arbeitsbedingungen im Einzelnen

  • Arbeit mit technischen Geräten, Maschinen und Anlagen (z.B. CNC-gesteuerte Maschinen, Bohr- und Fräsmaschinen, Brennschneidautomaten und Schweißanlagen)

  • Handarbeit (z.B. Metallbauteile schweißen, verschrauben, nieten)

  • Tragen von Schutzkleidung, -ausrüstung (Schutzhelm, Arbeitshandschuhe, Sicherheitsschuhe, Schutzmaske, Schweißerbrille und -schild)

  • Arbeit in Werkstätten, Werk-/Produktionshallen

  • Arbeit auf Baustellen

  • Arbeit im Freien

  • Arbeit unter Lärm (z.B. beim Brennschneiden, Bohren, Fräsen und Schleifen)

  • Arbeit bei Kälte, Hitze, Nässe, Feuchtigkeit, Zugluft (z.B. in kühlen Montagehallen, im Freien auf Baustellen)

  • Arbeit bei Rauch, Staub, Gasen, Dämpfen (z.B. Metallstaub)

  • Arbeit in größeren Höhen mit Absturzgefährdung (z.B. auf Leitern, Gerüsten, Kränen)

  • Arbeit mit Schmierstoffen (Öl, Fett) (z.B. Schmier- und Kühlmittel)

  • Unfallgefahr (beim Einfügen von großen und schweren Bauteilen aus Metall, beim Arbeiten auf Leitern und Gerüsten)

  • Schichtarbeit

  • schweres Heben und Tragen (z.B. Heben schwerer Bauteile)

  • Arbeit unter Zwangshaltungen (z.B. in gebückter oder kniender Haltung, in der Hocke oder über Kopf bei der Montage oder beim Handhaben der Werkzeuge, Geräte und Maschinen)

  • häufige Abwesenheit vom Wohnort (z.B. bei Montageeinsätzen)

  • Gruppen-, Teamarbeit (z.B. mit anderen Fachkräften beim Montieren von Metallkonstruktionen wie Aufzügen und Kränen zusammenarbeiten)

Arbeitsgegenstände/Arbeitsmittel

Erzeugnisse, z.B.: Werkhallen, Aufzugsanlagen, Schiffe, Konstruktionen für Produktionsanlagen, Komponenten für Windkrafträder und Bohrplattformen, Metalltreppen

Werkstücke, z.B.: Stahlträger, Bleche, Profile, Rohre

Geräte, Maschinen und Anlagen, z.B.: Trennsägen, Brennschneider, Laser, Schweißgeräte, -automaten, -roboter, Bohr- und Fräsmaschinen, Biegemaschinen, CNC-Maschinen wie Plasmaschneidanlagen, ggf. 3-D-Druckanlagen

Werkzeuge, Prüfgeräte und Hilfsmittel, z.B.: Hämmer, Feilen, Messlehren, 3-D-Messgeräte, Winkelmesser, Kettenzüge, Hebekräne, Arbeitsbühnen

Unterlagen und Software, z.B.: technische Zeichnungen, Montage- und Wartungspläne, Schaltbilder, Prüfprotokolle, Arbeitsschutz-, Unfallverhütungs- und Umweltschutzvorschriften, CAD-Programme, Assistenz-, Simulations-, Diagnose-, Visualisierungssysteme

Arbeitsbereiche/Branchen

Konstruktionsmechaniker/innen finden Beschäftigung

  • in Unternehmen des Stahl- und Metallbaus

  • in Unternehmen des Maschinen- und Anlagenbaus

  • in Unternehmen des Schiff-, Fahrzeug- oder Schienenfahrzeugbaus

Branchen im Einzelnen

  • Metallbearbeitung, Metallbau, Schweißen

    • Stahl- und Leichtmetallbau, z.B. Herstellung von Metallkonstruktionen

    • Herstellung von Sammelbehältern, Tanks u. ä. Behältern aus Metall

  • Maschinenbau, Werkzeugbau

    • Herstellung von Hebezeugen und Fördermitteln

    • Herstellung von Bergwerks-, Bau- und Baustoffmaschinen

    • Herstellung von land- und forstwirtschaftlichen Maschinen

    • Herstellung von Verbrennungsmotoren und Turbinen (ohne Motoren für Luft- und Straßenfahrzeuge)

  • Schiffe, Boote

    • Schiffbau (ohne Boots- und Yachtbau)

    • Boots- und Yachtbau

  • Kraftfahrzeuge

    • Herstellung von Nutzkraftwagen und Nutzkraftwagenmotoren

    • Herstellung von Karosserien, Aufbauten und Anhängern

  • Schienenfahrzeuge

    • Herstellung von Lokomotiven und anderen Schienenfahrzeugen, z.B. Eisenbahnwaggons

Perspektiven

Weiterbildung (berufliche Anpassung)

Anpassungsweiterbildung hilft, das berufliche Wissen aktuell zu halten und an neue Entwicklungen anzupassen (z.B. in den Bereichen Schlosserei, Stahl- und Metallbau, Blechbe- und -verarbeitung, Schweißtechnik oder CNC-Technik).

Weiterbildung (beruflicher Aufstieg)

Aufstiegsweiterbildung bietet die Möglichkeit, beruflich voranzukommen und in Führungspositionen zu gelangen (z.B. durch die Prüfung als Industriemeister/in der Fachrichtung Metall oder eine Weiterbildung als Techniker/in der Fachrichtung Metallbautechnik).

Ein Studium eröffnet weitere Berufs- und Karrierechancen (z.B. durch einen Bachelorabschluss im Studienfach Konstruktionstechnik oder Maschinenbau).

Unter bestimmten Voraussetzungen ist auch ohne schulische Hochschulzugangsberechtigung ein Studium möglich. Weitere Informationen:

Zugang zur Hochschule in den einzelnen Bundesländern

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Trends

Virtual Reality (VR) und Augmented Reality (AR) in der Maschinensteuerung

Werkzeug- und Produktionsmaschinen und damit ihre Bedienung und Programmierung werden immer komplexer. Dank Virtual Reality (VR) können Maschinenbediener/innen z.B. die Steuerung neuer Maschinenelemente erlernen, ohne Material zu verbrauchen oder Werkzeuge zu verschleißen - u.a. durch Schulungsanwendungen, die reale Maschinensteuerungen mit virtuellen Maschinenmodellen koppeln, oder durch E-Learning-Programme mit VR. Mittels Augmented-Reality-Technologie kann z.B. das aufwendige Umrüsten von Maschinen in der Serienfertigung optimiert werden, indem Anwender/innen anhand eines virtuellen, permanent eingeblendeten Bedienfeldes Schritt für Schritt durch den jeweiligen Rüstprozess geleitet werden. Zudem kann mithilfe von VR-Technologie eine virtuelle Inbetriebnahme von Anlagen erfolgen, um so eine schnellere Funktionsfähigkeit zu erzielen. Um für die Anwendungen dieser Technologie gerüstet zu sein, müssen sich Fachkräfte die entsprechenden Kenntnisse aneignen.

 

Quelle: BERUFENET der Bundesagentur für Arbeit – Stand: (07/2023)

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