Ausbildungsinhalte
Im Ausbildungsbetrieb lernen die Auszubildenden beispielsweise:
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wie man Werkstoffeigenschaften beurteilt und Werkstoffe nach ihrer Verwendung auswählt
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die Betriebsbereitschaft von Werkzeugmaschinen sicherzustellen und Werkstücke und Bauteile herzustellen
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unter Einhaltung der Datenschutzbestimmungen sowie betrieblicher Richtlinien zur Nutzung von IT-Systemen, Datenträgern oder Internet z.B. informationstechnische Systeme zur Auftragsplanung, -abwicklung und Terminverfolgung anzuwenden
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welche Assistenz-, Simulations-, Diagnose- oder Visualisierungssysteme es gibt und wie sie genutzt werden
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wie man Betriebsmittel inspiziert, pflegt und wartet
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steuerungstechnische Unterlagen auszuwerten und Steuerungstechnik anzuwenden
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wie man Programme für numerisch gesteuerte Werkzeugmaschinen oder Fertigungssysteme eingibt, testet, ändert und wie man sie optimieren kann
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wie man Werkstücke mit spanabhebenden Fertigungsverfahren nach technischen Unterlagen fertigt
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wie betriebliche Qualitätssicherungssysteme angewendet werden und wie man die Ursachen von Qualitätsmängeln systematisch sucht, beseitigt und dokumentiert
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wie man betriebliche Qualitätssicherungssysteme im eigenen Arbeitsbereich anwendet und Prüfverfahren und Prüfmittel auswählt
Darüber hinaus werden während der gesamten Ausbildung Kenntnisse über Themen wie Rechte und Pflichten während der Ausbildung, Organisation des Ausbildungsbetriebs und Umweltschutz vermittelt.
In der Berufsschule erwirbt man weitere Kenntnisse:
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in berufsspezifischen Lernfeldern (z.B. Fertigen von Bauelementen mit Maschinen, Optimieren des Fertigungsprozesses)
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in allgemeinbildenden Fächern wie Deutsch und Wirtschafts- und Sozialkunde
Spezialisierung während der Ausbildung
Die Ausbildung wird in einem Einsatzgebiet vertieft, je nach Ausbildungsbetrieb z.B.:
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Drehautomatensysteme
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Drehmaschinensysteme
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Fräsmaschinensysteme
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Schleifmaschinensysteme
Zusatzqualifikationen
Die Ausbildungsordnung sieht vor, dass in der Ausbildung eine oder mehrere der folgenden Zusatzqualifikationen erworben werden können: "Systemintegration", "Prozessintegration", "Additive Fertigungsverfahren" und "IT-gestützte Anlagenänderung". Diese sogenannten kodifizierten Zusatzqualifikationen ermöglichen es Auszubildenden, sich fachlich über die Erstausbildung hinaus zu qualifizieren. Sie werden im Rahmen der Abschlussprüfung gesondert geprüft.
Zusatzqualifikationen
Zusatzqualifikationen, die man während der Ausbildung erwirbt, können den Berufseinstieg erleichtern. Sie umfassen z.B.:
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Zusätzliche Inhalte, die nicht in der Ausbildungsordnung eines Berufs vorgeschrieben sind. Sie werden zu vielen unterschiedlichen Themen angeboten:
AusbildungPlus: Portal für duales Studium und Zusatzqualifikationen in der beruflichen Erstausbildung
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Kodifizierte Zusatzqualifikationen: berufsbezogene, in der Ausbildungsordnung eines Berufs verankerte Qualifikationseinheiten, die freiwillig gewählt werden können. Sie werden im Rahmen der Abschlussprüfung geprüft.
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Schulabschlüsse (z.B. Fachhochschulreife)
Zusatzqualifikationen können ggf. auch im Ausland erworben werden.
Ausbildungsaufbau
Die Ausbildung wird parallel im Ausbildungsbetrieb und in der
Berufsschule
durchgeführt. Der Berufsschulunterricht findet an bestimmten Wochentagen oder in Blockform statt.
Auszug aus dem Ausbildungsrahmenplan und dem Rahmenlehrplan
1. und 2. Ausbildungsjahr:
Ausbildung im Betrieb und nach Bedarf in überbetrieblichen Lehrgängen:
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Betriebliche und technische Kommunikation
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Planen und Organisieren der Arbeit, Bewerten der Arbeitsergebnisse
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Unterscheiden, Zuordnen und Handhaben von Werk- und Hilfsstoffen
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Herstellen von Bauteilen und Baugruppen
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Einrichten von Werkzeugmaschinen oder Fertigungssystemen
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Warten von Betriebsmitteln
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Planen des Fertigungsprozesses
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Anschlagen, Sichern und Transportieren
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Kundenorientierung
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Herstellen von Werkstücken
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Überwachen und Optimieren von Fertigungsabläufen
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Steuerungstechnik
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Programmieren von numerisch gesteuerten Werkzeugmaschinen oder Fertigungssystemen
Ausbildung in der Berufsschule
in den Lernfeldern:
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Fertigen von Bauelementen mit handgeführten Werkzeugen
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Fertigen von Bauelementen mit Maschinen
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Herstellen von einfachen Baugruppen
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Warten technischer Systeme
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Herstellen von Bauelementen durch spanende Fertigungsverfahren
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Warten und Inspizieren von Werkzeugmaschinen
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Inbetriebnehmen steuerungstechnischer Systeme
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Programmieren und Fertigen mit numerisch gesteuerten Werkzeugmaschinen
Teil 1 der Abschlussprüfung vor Ende des 2. Ausbildungsjahres
3. und 4. Ausbildungsjahr:
Ausbildung im Betrieb und nach Bedarf in überbetrieblichen Lehrgängen:
Ausbildung in der Berufsschule
in den Lernfeldern:
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Herstellen von Bauelementen durch Feinbearbeitungsverfahren
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Optimieren des Fertigungsprozesses
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Planen und Organisieren rechnergestützter Fertigung
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Vorbereiten und Durchführen eines Einzelfertigungsauftrages
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Organisieren und Überwachen von Fertigungsprozessen in der Serienfertigung
Teil 2 der Abschlussprüfung in der Mitte des 4. Ausbildungsjahres
Ausbildungsvergütung
Die Ausbildungsvergütung für eine duale Ausbildung wird vom Ausbildungsbetrieb gezahlt und richtet sich bei tarifgebundenen Betrieben nach tarifvertraglichen Vereinbarungen. Auszubildenden ist eine angemessene Vergütung zu gewähren. Findet die Ausbildung in schulischer Form statt (z.B. an einer
Berufsfachschule
oder im 1. Ausbildungsjahr als Berufsgrundbildungsjahr BGJ), wird keine Ausbildungsvergütung gezahlt.
Beispiel Metallhandwerk (monatlich brutto - je nach Bundesland):
1. Ausbildungsjahr: € 649 bis € 1.074
2. Ausbildungsjahr: € 766 bis € 1.150
3. Ausbildungsjahr: € 876 bis € 1.270
4. Ausbildungsjahr: € 909 bis € 1.325
Beispiel Metall- und Elektroindustrie (monatlich brutto - je nach Bundesland):
1. Ausbildungsjahr: € 1.066 bis € 1.198
2. Ausbildungsjahr: € 1.119 bis € 1.232
3. Ausbildungsjahr: € 1.197 bis € 1.326
4. Ausbildungsjahr: € 1.279 bis € 1.397
Quellen:
Tarifinformationen des Bundes und der Länder (z.B. Bundesministerium für Arbeit und Soziales, WSI-Tarifarchiv, Tarifarchive der Bundesländer)
Hinweis: Diese Angaben dienen der Orientierung. Ansprüche können daraus nicht abgeleitet werden.
Ausbildungsvergütung
Laut Berufsbildungsgesetz ist der Ausbildungsbetrieb verpflichtet, den Auszubildenden eine angemessene Ausbildungsvergütung zu gewähren. Zu deren Festlegung schreibt das Gesetz eine Mindestvergütung vor. Abweichungen davon sind nur im Rahmen der Regelungen des Gesetzes möglich.
Einfluss auf die Höhe der Ausbildungsvergütung haben der Ausbildungsbereich (z.B. Industrie und Handel, Handwerk), die Branche und die Region, in denen die Ausbildung erfolgt.
Ausbildungskosten
Für die Durchführung der Ausbildung werden keine Kosten erhoben. Der ausbildende Betrieb stellt die für den betrieblichen Teil der Ausbildung benötigten Ausbildungsmittel zur Verfügung und bezahlt die Prüfungsgebühren.
Soweit nicht anders geregelt, müssen die Auszubildenden die Kosten der Lernmittel für den Unterricht in der
Berufsschule
und für Berufskleidung selber tragen. Zudem können Kosten entstehen, wenn Ausbildungsstätten vom Wohnort entfernt sind.
Förderungsmöglichkeiten
In bestimmten Lebenssituationen können die Auszubildenden Berufsausbildungsbeihilfe erhalten.
Weitere Informationen:
Berufsausbildungsbeihilfe (BAB)
Ausbildungsdauer
3,5 Jahre
Ausbildungsdauer - Verkürzungen/Verlängerungen
Ausbildungsdauer
Bei einer Ausbildung in Vollzeit beträgt die Ausbildungsdauer 2, 3 oder 3,5 Jahre. Wenn es im Berufsausbildungsvertrag vereinbart wird, kann die Ausbildung ggf. auch in Teilzeit durchgeführt werden. Dadurch verlängert sich die Ausbildungsdauer, höchstens jedoch bis zum Eineinhalbfachen der Dauer, die für die betreffende Ausbildung in Vollzeit festgelegt ist.
Ausbildungsverkürzungen und -verlängerungen
Ausbildungsverkürzungen und -verlängerungen sind im Berufsbildungsgesetz sowie ggf. in der jeweiligen Ausbildungsordnung geregelt.
Verkürzung:
Wenn das Ausbildungsziel auch in kürzerer Zeit erreicht werden kann, besteht die Möglichkeit, die Ausbildungszeit zu verkürzen. Auszubildende und Ausbildungsbetrieb müssen hierfür gemeinsam einen Antrag an die zuständige Stelle (z.B. die jeweilige Kammer) stellen.
Wer bereits einen entsprechenden berufsbildenden Bildungsgang besucht hat, kann sich diesen ggf. auf seine Ausbildung anrechnen lassen. Die Bundesländer bestimmen die jeweiligen Anrechnungsmöglichkeiten.
Landesregelungen zur Anrechnung von schulischen Berufsgrundbildungsjahren bzw. Berufsfachschulausbildungen auf die Ausbildungszeit liegen aus folgenden Bundesländern vor:
Hinweis: Diese Angaben gelten für anerkannte Ausbildungsberufe. Für den Beruf Schiffsmechaniker/in gelten abweichende Regelungen.
Verlängerung:
In Ausnahmefällen kann die zuständige Stelle die Ausbildungszeit verlängern, wenn dies erforderlich ist.
Anrechnungs- und Fortsetzungsmöglichkeiten
Eine abgeschlossene Ausbildung zur Fachkraft für Metalltechnik der Fachrichtung Zerspanungstechnik kann auf die Ausbildung zum Zerspanungsmechaniker/zur Zerspanungsmechanikerin angerechnet werden.
Abschluss-/Berufsbezeichnungen
Abschlussbezeichnung
Zerspanungsmechaniker/Zerspanungsmechanikerin
Ausbildungssituation
Auf folgende Bedingungen und Anforderungen sollte man sich einstellen:
Im Betrieb
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Praktische Mitarbeit (unter Anleitung): z.B. Maschinen einrichten, Bauteile nach Vorgabe herstellen, Qualität prüfen
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Umgebung: in Produktionshallen bei Maschinenlärm, Staub, Dämpfen und Gerüchen
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Kleidung: Schutzkleidung, z.B. Arbeitshandschuhe, Schutzbrille, ggf. Gehörschutz
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Arbeitszeit: Schichtarbeit
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Anforderungen:
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Sorgfalt und Verantwortungsbewusstsein (z.B. beim Rüsten von Zerspanungsmaschinen, bei der Arbeit mit informationstechnischen Systemen)
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Geschicklichkeit und Auge-Hand-Koordination (z.B. beim Drehen, Fräsen und Schleifen von Metall)
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Beobachtungsgenauigkeit (z.B. Überwachen des Zerspanungsprozesses)
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Technisches Verständnis (z.B. Durchführen von Einstell-, Wartungs- und Instandhaltungsarbeiten)
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Gute körperliche Konstitution (z.B. Arbeiten in Zwangshaltungen oder Austauschen schwerer Bauteile)
An der Berufsschule
Unterricht an einem oder zwei Tagen pro Woche oder als Blockunterricht
Ausbildungssituation
Ausbildungssituation im Betrieb
Bei einer dualen Ausbildung betreuen z.B. Ausbilder/innen die Auszubildenden und leiten sie bei der Mitarbeit im Betrieb an. Teile der praktischen Ausbildung können in Lehrwerkstätten durchgeführt werden.
Ausbildungssituation in der Berufsschule
In der Berufsschule werden z.B. Klassenarbeiten oder Tests geschrieben. Außerdem müssen die Auszubildenden für die Vorbereitung auf die Zwischen- und Abschluss- bzw. Gesellenprüfung Zeit einplanen.
Der Berufsschulunterricht findet ein- bis zweimal pro Woche oder in Blöcken von beispielsweise drei oder vier Wochen statt. Wenn der Unterricht in überregionalen Fachklassen durchgeführt wird, sind die Auszubildenden während dieser Zeit z.B. in einem Internat untergebracht und dadurch von Familie und Freunden getrennt.
Lernorte
Zerspanungsmechaniker/innen werden im dualen System ausgebildet.
Lernorte sind
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Ausbildungsbetrieb (i.d.R. Metall be- und verarbeitende Industriebetriebe): Maschinen- und Produktionshallen, Werkstätten
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Berufsschule
: Unterrichtsräume
Können Betriebe nicht alle geforderten Ausbildungsinhalte vermitteln, besteht die Möglichkeit, Teile der Ausbildung in überbetriebliche Ausbildungsstätten zu verlagern.
Ausbildung im Ausland
Um Teile der Ausbildung im Ausland zu absolvieren, bieten sich zum Beispiel folgende Möglichkeiten:
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Belgien, Irland, Italien, Lettland, Malta, Österreich, Polen, Spanien, Tschechien
Auslandspraktikum "EuroSkill-plus" für Auszubildende in gewerblich-technischen Berufen
Dauer: 3-4 Wochen
Weitere Informationen:
Mehr Chancen auf dem europäischen Arbeitsmarkt - Auslandsaufenthalte für Auszubildende
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Verschiedene europäische Länder
Auslandspraktikum im Rahmen der Zusatzqualifikation "Europaassistent/in"
Dauer: mindestens 3 Wochen
Zugangsvoraussetzung: mittlerer Bildungsabschluss
Weitere Informationen z.B.:
Europaassistent/in
Ausbildung im Ausland
Das Berufsbildungsgesetz eröffnet grundsätzlich die Möglichkeit, Teile der Ausbildung in einem anerkannten Ausbildungsberuf im Ausland zu absolvieren. Je nach Ausbildungsberuf gibt es unterschiedliche Möglichkeiten zur Ausbildung im Ausland:
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duale Ausbildungen, bei denen Auslandsaufenthalte grundsätzlich im Ausbildungsvertrag vereinbart werden (Dauer: bis zu ein Viertel der Ausbildungsdauer)
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Austauschprogramme und Auslandspraktika, z.B. mit Förderung über das Programm Erasmus+:
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internationale Zusatzqualifikationen (z.B. Europaassistent/in)
Gegebenenfalls kann man auch eine vollständige Ausbildung im Ausland absolvieren.
Weitere Informationen zu beruflichen Auslandserfahrungen:
Zentrale Auslands- und Fachvermittlung der Bundesagentur für Arbeit
Dokumentation beruflicher Auslandserfahrungen
Im Ausland absolvierte Ausbildungs- und Lernabschnitte kann man im Europass dokumentieren lassen.
Weitere Informationen:
Europass