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Ausbildungsberuf
Fachpraktiker/in für Anlagenmechaniker SHK (§66BBiG/§42rHwO)

Nachfolgend findest Du viele Informationen über diesen Ausbildungsberuf.

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Die Ausbildung im Überblick

Fachpraktiker/in für Anlagenmechaniker Sanitär-, Heizungs- und Klimatechnik ist ein Ausbildungsberuf für Menschen mit Behinderungen. Die 3- bzw. 3,5-jährige Ausbildung wird in Betrieben der Sanitär-, Heizungs- und Klimatechnik oder in Einrichtungen der beruflichen Rehabilitation durchgeführt. Die Ausbildung orientiert sich am anerkannten Ausbildungsberuf Anlagenmechaniker/in für Sanitär-, Heizungs- und Klimatechnik.

Je nach zuständiger Kammer können z.B. Dauer der Ausbildung und Abschlussbezeichnungen unterschiedlich sein.

Die Beschreibung des Ausbildungsberufs Fachpraktiker/in für Anlagenmechaniker Sanitär-, Heizungs- und Klimatechnik erfolgt auf Grundlage einer Kammerregelung.

Zugangsvoraussetzung

Zugangsvoraussetzungen für die Ausbildung

Rechtlich ist keine bestimmte Vorbildung vorgeschrieben.

Vorausgesetzt wird in der Regel eine Eignungsuntersuchung, die durch die zuständige Agentur für Arbeit veranlasst wird.

Zugangsvoraussetzungen für die Ausbildung

Betriebliche Ausbildung

Voraussetzung ist ein Ausbildungsvertrag mit einem Ausbildungsbetrieb. Die Ausbildungsbetriebe suchen sich Auszubildende nach eigenen Kriterien aus.

Jugendliche unter 18 Jahren müssen eine ärztliche Bescheinigung über eine Erstuntersuchung vorlegen.

Ausbildung in Einrichtungen der beruflichen Rehabilitation

Die Berufsberatung der zuständigen Agentur für Arbeit informiert über Voraussetzungen und Anmeldung zur Ausbildung.

Wichtige Schulfächer

Gute Kenntnisse in folgenden Schulfächern bilden gute Voraussetzungen für eine erfolgreiche Ausbildung:

Werken/Technik:

Angehende Fachpraktiker/innen für Anlagenmechaniker Sanitär-, Heizungs- und Klimatechnik montieren und demontieren Geräte der Haustechnik und bearbeiten Metalle und Kunststoffe. Fertigkeiten im Werken und handwerkliches Geschick erleichtern daher die Ausbildung. Kenntnisse im Bereich Technisches Zeichnen sind nützlich, da die Auszubildenden anhand von Bauzeichnungen arbeiten oder selbst Werkstücke mithilfe einfacher Schablonen anreißen.

Mathematik:

Um Flächen und Volumen oder den Materialverbrauch zu berechnen, sollte man die Grundrechenarten beherrschen.

Ausbildung

Ausbildungsinhalte

Während der Ausbildung lernen die Auszubildenden beispielsweise:

  • wie man Form- und Maßhaltigkeit von Werkstücken, insbesondere von Gewinden, prüft

  • was beim Fügen von Werkstücken und Bauteilen aus gleichen und unterschiedlichen Werkstoffen zu beachten ist

  • was man über manuelles Trennen, Spanen und Umformen wissen muss

  • wie man Werkstücke oder Bauteile mit ortsfesten und handgeführten Maschinen schleift und bohrt

  • wie versorgungstechnische Anlagen gewartet und instand gehalten werden

  • wie man versorgungstechnische Anlagen montiert und anschließt

  • wie gebäudetechnische Anlagen und Systeme geprüft, eingestellt und in Betrieb genommen werden

Darüber hinaus werden während der gesamten Ausbildung Kenntnisse über Themen wie Ausbildungsvertrag, Organisation des Ausbildungsbetriebs und Umweltschutz vermittelt.

In der Berufsschule erwirbt man weitere Kenntnisse:

  • in berufsspezifischen Fächern

  • in allgemeinbildenden Fächern wie Rechnen und Wirtschafts- und Sozialkunde

Spezialisierung während der Ausbildung

Eine Spezialisierung kann z.B. in folgenden Einsatzgebieten erfolgen:

  • Sanitärtechnik

  • Heizungstechnik

Zusatzqualifikationen

Je nach Bildungsanbieter besteht ggf. die Möglichkeit, während der Ausbildung eine Zusatzqualifikation zu erwerben, z.B. durch einen Schweißlehrgang.

Ausbildungsaufbau

Beispiel für den Ausbildungsaufbau einer Ausbildung Fachpraktiker/in für Anlagenmechaniker Sanitär-, Heizungs- und Klimatechnik

Ausbildung im Betrieb bzw. in der Einrichtung der beruflichen Rehabilitation:

1.-18. Ausbildungsmonat u.a.:

  • Prüfen und Messen von Anlagen und Anlagenteilen

  • Fügen, Trennen, Spanen und Umformen

  • Montieren und Demontieren von Rohrleitungen und Kanälen

  • Instandhalten von Betriebsmitteln

Teil 1 der gestreckten Abschlussprüfung vor dem Ende des zweiten Ausbildungsjahres

19.-36. Ausbildungsmonat u.a.:

  • Instandhalten von versorgungstechnischen Anlagen und Systemen

  • Montieren, Demontieren und Transportieren von versorgungstechnischen Anlagen und Systemen

  • Durchführen von Dämm-, Dichtungs- und Schutzmaßnahmen

  • Inbetriebnehmen, Funktionskontrolle und Instandhalten von ver- und entsorgungstechnischen Anlagen und Systemen

Teil 2 der gestreckten Abschlussprüfung am Ende der Ausbildung

Ausbildungsvergütung

Findet die Ausbildung in einem Betrieb statt, erhalten die Auszubildenden vom Betrieb eine Ausbildungsvergütung. Bei einer Ausbildung in einer Einrichtung der beruflichen Rehabilitation werden die Auszubildenden durch Leistungen vom Rehabilitationsträger unterstützt.

Ausbildungskosten

Die Kosten einer Ausbildung nach besonderen Regelungen für Menschen mit Behinderungen werden vom Rehabilitationsträger getragen.

Förderungsmöglichkeiten

Neben der Förderung der Ausbildung durch Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben erhalten die Auszubildenden auch unterhaltssichernde und andere ergänzende Leistungen nach dem Neunten Sozialgesetzbuch (SGB IX).

Ausbildungsdauer

3-3,5 Jahre

Ausbildungsdauer - Verkürzungen/Verlängerungen

Ausbildungsverkürzungen und -verlängerungen sind im Berufsbildungsgesetz sowie ggf. in der jeweiligen Ausbildungsordnung geregelt.

Verkürzung

Wenn das Ausbildungsziel auch in kürzerer Zeit erreicht werden kann, kann die Ausbildungszeit verkürzt werden. Auszubildende und Ausbildungsbetrieb müssen hierfür gemeinsam einen Antrag an die zuständige Stelle (z.B. die jeweilige Kammer) stellen.

Wer bereits einen entsprechenden berufsbildenden Bildungsgang besucht hat, kann sich diesen ggf. auf seine Ausbildung anrechnen lassen. Die Bundesländer bestimmen die jeweiligen Anrechnungsmöglichkeiten.

Verlängerung

In Ausnahmefällen kann die zuständige Stelle die Ausbildungszeit verlängern, wenn dies erforderlich ist.

Abschluss-/Berufsbezeichnungen

Abschlussbezeichnungen gemäß Ausbildungsregelungen der zuständigen Stellen, z.B.

  • Fachpraktiker Anlagenmechanik für Sanitär-, Heizungs- und Klimatechnik/Fachpraktikerin Anlagenmechanik für Sanitär-, Heizungs- und Klimatechnik

  • Fachpraktiker für Gebäude- und Umweltdienstleistungen - Anlagenmechanik (SHK)/Fachpraktikerin für Gebäude- und Umweltdienstleistungen - Anlagenmechanik (SHK)

  • Bearbeiter für Gas- und Wasserinstallation/Bearbeiterin für Gas- und Wasserinstallation

Ausbildungssituation

Auf folgende Bedingungen und Anforderungen sollte man sich einstellen:

Im Ausbildungs- bzw. Praktikumsbetrieb, in der Ausbildungswerkstatt

  • Praktische Mitarbeit (unter Anleitung): z.B. Rohre zuschneiden, fügen und montieren, Anlagen und Systeme installieren und instand halten

  • Umgebung: wechselnde Arbeitsorte: in Werkstätten bei Maschinenlärm, auf Baustellen bei unterschiedlichen Witterungsverhältnissen, in Wohnräumen von Kunden

  • Kleidung: Schutzkleidung (z.B. Schutzbrillen und Sicherheitsschuhe bei Schweißarbeiten)

  • Anforderungen:

    • Gute körperliche Konstitution (z.B. bei der Arbeit im Freien)

    • Handwerkliches Geschick (z.B. beim Bearbeiten von Metall)

    • Technisches Verständnis (z.B. bei der Montage nach Plan)

An der Berufsschule

Unterricht an einem oder zwei Tagen pro Woche oder als Blockunterricht

Ausbildungssituation

Betriebliche Ausbildung

Im Ausbildungsbetrieb betreuen Ausbilder/innen oder erfahrene Kollegen/Kolleginnen die Auszubildenden und leiten sie bei der Mitarbeit an. Teile der praktischen Ausbildung können in Lehrwerkstätten durchgeführt werden.

In der Berufsschule werden sie in Fachklassen unterrichtet. Es werden z.B. Klassenarbeiten oder Tests geschrieben. Außerdem müssen die Auszubildenden für die Vorbereitung auf die Zwischen- und Abschlussprüfung Zeit einplanen.

Der Berufsschulunterricht findet ein- bis zweimal pro Woche oder in Blöcken von beispielsweise drei oder vier Wochen statt.

Ausbildung in Einrichtungen der beruflichen Rehabilitation

In Einrichtungen der beruflichen Rehabilitation sind Ausbildungswerkstätten, Übungsbüros, sonderpädagogische Berufsschule, Wohnmöglichkeiten und Freizeiteinrichtungen in der Regel unter einem Dach zusammengefasst. In den Ausbildungswerkstätten und Übungsbüros findet die praktische Ausbildung durch Ausbilder/innen statt. Während ihrer Ausbildung werden die Auszubildenden außerdem durch pädagogische, medizinische und psychologische Fachdienste unterstützt und betreut.

Wenn die Einrichtung der beruflichen Rehabilitation sich nicht in der Nähe des Wohnorts befindet, sind die Auszubildenden z.B. im Internat oder in einer betreuten Wohngruppe der Einrichtung untergebracht und dadurch von Familie und Freunden getrennt. In die Ausbildung sind ein oder mehrere Praktika integriert, die in einem Betrieb durchgeführt werden.

Lernorte

Fachpraktiker/innen für Anlagenmechaniker Sanitär-, Heizungs- und Klimatechnik werden in betrieblicher Form oder in Einrichtungen der beruflichen Rehabilitation ausgebildet.

Betriebliche Ausbildung:

  • Ausbildungsbetrieb: Werkstätten, Werkhallen, Baustellen

  • Berufsschule : Unterrichtsräume

Können Betriebe nicht alle geforderten Ausbildungsinhalte vermitteln, besteht die Möglichkeit, Teile der Ausbildung in überbetriebliche Ausbildungsstätten zu verlagern.

Ausbildung in einer Einrichtung der beruflichen Rehabilitation:

  • Ausbildungseinrichtung: Ausbildungswerkstatt, (Übungs-)Baustellen, ggf. Ausbildungsfirma der Einrichtung

  • Berufsschule (i.d.R. in die Einrichtung integriert): Unterrichtsräume

  • Praktikumsbetrieb: Werkstätten, Werkhallen, Baustellen

 

Quelle: BERUFENET der Bundesagentur für Arbeit – Stand: (08/2024)

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