Ausbildungsinhalte
Im Ausbildungsbetrieb lernen die Auszubildenden beispielsweise:
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wie man marktgängige IT-Systeme für unterschiedliche Einsatzbereiche hinsichtlich Leistungsfähigkeit, Wirtschaftlichkeit und Barrierefreiheit beurteilt
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wie man Kunden berät und diese in die Nutzung von Produkten und Dienstleistungen einweist
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wie Algorithmen formuliert und Anwendungen in einer Programmiersprache erstellt werden
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wie Sicherheitsanforderungen von IT-Systemen analysiert, Maßnahmen zur IT-Sicherheit abgeleitet, abgestimmt und umgesetzt werden und wie man Nutzer in die Maßnahmen einweist
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wie man IT-Geräte und IT-Systeme montiert und aufstellt sowie konfiguriert, anpasst und in Betrieb nimmt
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was bei der Installation, Konfigurierung und Inbetriebnahme von Netzwerk- und Übertragungskomponenten zu beachten ist
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wie man Stromkreise festlegt und Verteilungseinrichtungen und Leitungen auswählt
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wie man die Funktionsfähigkeit von IT-Geräten und IT-Systemen und einzelnen Komponenten prüft und dabei Test- und Diagnoseverfahren einsetzt
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wie Prüf- und Messverfahren ausgewählt und eingesetzt werden, um die elektrische Sicherheit zu gewährleisten
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wie man die Ursachen von Qualitätsmängeln systematisch feststellt, beseitigt und dokumentiert
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wie man Störungsmeldungen entgegennimmt, Fehler eingrenzt und Störungen behebt
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wie Sicherheitsvorfälle eingeschätzt und bearbeitet werden
Darüber hinaus werden während der gesamten Ausbildung Kenntnisse über Themen wie Rechte und Pflichten während der Ausbildung, Organisation des Ausbildungsbetriebs und Umweltschutz vermittelt.
In der Berufsschule erwirbt man weitere Kenntnisse:
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in berufsspezifischen Lernfeldern (z.B. Clients in Netzwerke einbinden, Betrieb und Sicherheit vernetzter Systeme gewährleisten)
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in allgemeinbildenden Fächern wie Deutsch und Wirtschafts- und Sozialkunde
Spezialisierung während der Ausbildung
Die Ausbildung wird in einem Einsatzgebiet vertieft, je nach Ausbildungsbetrieb z.B.:
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Computersysteme
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digitale Infrastruktur
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Endgeräte
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Funknetze
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leitungsgebundene Netze
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Sicherheitssysteme
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virtuelle Netze
Zusatzqualifikationen
Die Zusatzqualifikation "Europaassistent/in" eröffnet für Auszubildende mit einem
mittleren Bildungsabschluss
die Möglichkeit, interkulturelle Kompetenzen aufzubauen, Fremdsprachenkenntnisse zu verbessern und sich fachlich - über die Erstausbildung hinaus - zu bilden. Bestandteile der Zusatzqualifikation sind ein besonderer Berufsschulunterricht (z.B. Europäisches Waren- und Wirtschaftsrecht) und ein mehrwöchiges Praktikum im Ausland. Weitere Informationen erteilt z.B.:
Europaassistent/in
Zusatzqualifikationen
Zusatzqualifikationen, die man während der Ausbildung erwirbt, können den Berufseinstieg erleichtern. Sie umfassen z.B.:
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Zusätzliche Inhalte, die nicht in der Ausbildungsordnung eines Berufs vorgeschrieben sind. Sie werden zu vielen unterschiedlichen Themen angeboten:
AusbildungPlus: Portal für duales Studium und Zusatzqualifikationen in der beruflichen Erstausbildung
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Kodifizierte Zusatzqualifikationen: berufsbezogene, in der Ausbildungsordnung eines Berufs verankerte Qualifikationseinheiten, die freiwillig gewählt werden können. Sie werden im Rahmen der Abschlussprüfung geprüft.
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Schulabschlüsse (z.B. Fachhochschulreife)
Zusatzqualifikationen können ggf. auch im Ausland erworben werden.
Ausbildungsaufbau
Die Ausbildung wird parallel im Ausbildungsbetrieb und in der
Berufsschule
durchgeführt. Der Berufsschulunterricht findet an bestimmten Wochentagen oder in Blockform statt.
Auszug aus dem Ausbildungsrahmenplan und dem Rahmenlehrplan
1. bis 18. Ausbildungsmonat
Ausbildung im Betrieb und nach Bedarf in überbetrieblichen Lehrgängen:
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Planen, Vorbereiten und Durchführen von Arbeitsaufgaben in Abstimmung mit den kundenspezifischen Geschäfts- und Leistungsprozessen
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Informieren und Beraten von Kunden
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Beurteilen marktgängiger IT-Systeme und kundenspezifischer Lösungen
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Entwickeln, Erstellen und Betreuen von IT-Lösungen
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Durchführen und Dokumentieren von qualitätssichernden Maßnahmen
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Umsetzen, Integrieren und Prüfen von Maßnahmen zur IT-Sicherheit und zum Datenschutz
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Erbringen der Leistungen und Auftragsabschluss
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Installieren und Konfigurieren von IT-Geräten und IT-Systemen
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Installieren von Netzwerkinfrastrukturen und Übertragungssystemen
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Durchführen von Service- und Instandsetzungsarbeiten an IT-Geräten und IT-Systemen und an deren Infrastruktur
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Auftragsabschluss und Unterstützung von Nutzern im Umgang mit IT-Geräten und IT-Systemen und mit deren Infrastruktur
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Installieren von IT-Systemen, Geräten und Betriebsmitteln sowie deren Anbindung an die Stromversorgung
1. und 2. Ausbildungsjahr
Ausbildung in der Berufsschule
in den Lernfeldern:
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Das Unternehmen und die eigene Rolle im Betrieb beschreiben
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Arbeitsplätze nach Kundenwunsch ausstatten
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Clients in Netzwerke einbinden
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Schutzbedarfsanalyse im eigenen Arbeitsbereich durchführen
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Software zur Verwaltung von Daten anpassen
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Serviceanfragen bearbeiten
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Cyber-physische Systeme ergänzen
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Daten systemübergreifend bereitstellen
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Netzwerke und Dienste bereitstellen
Teil 1 der Abschlussprüfung im vierten Ausbildungshalbjahr
19. - 36. Ausbildungsmonat
Ausbildung im Betrieb und nach Bedarf in überbetrieblichen Lehrgängen:
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Vertiefen der Kenntnisse aus den ersten 18 Monaten
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Planen und Vorbereiten von Service- und Instandsetzungsmaßnahmen an IT-Geräten und IT-Systemen und an deren Infrastruktur
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IT-Sicherheit und Datenschutz in IT-Systemen, Netzwerkinfrastrukturen und Übertragungssystemen
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Prüfen der elektrischen Sicherheit von Geräten und Betriebsmitteln
3. Ausbildungsjahr
Ausbildung in der Berufsschule
in den Lernfeldern:
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Energieversorgung bereitstellen und die Betriebssicherheit gewährleisten
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Betrieb und Sicherheit vernetzter Systeme gewährleisten
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Instandhaltung planen und durchführen
Teil 2 der Abschlussprüfung am Ende der Ausbildung
Ausbildungsvergütung
Die Ausbildungsvergütung für eine duale Ausbildung wird vom Ausbildungsbetrieb gezahlt und richtet sich bei tarifgebundenen Betrieben nach tarifvertraglichen Vereinbarungen. Auszubildenden ist eine angemessene Vergütung zu gewähren. Findet die Ausbildung in schulischer Form statt (z.B. an einer
Berufsfachschule
oder im 1. Ausbildungsjahr als Berufsgrundbildungsjahr BGJ), wird keine Ausbildungsvergütung gezahlt.
Beispiel Metall- und Elektroindustrie (monatlich brutto - je nach Bundesland):
1. Ausbildungsjahr: € 1.066 bis € 1.198
2. Ausbildungsjahr: € 1.119 bis € 1.232
3. Ausbildungsjahr: € 1.197 bis € 1.326
Quellen:
Tarifinformationen des Bundes und der Länder (z.B. Bundesministerium für Arbeit und Soziales, WSI-Tarifarchiv, Tarifarchive der Bundesländer)
Hinweis: Diese Angaben dienen der Orientierung. Ansprüche können daraus nicht abgeleitet werden.
Ausbildungsvergütung
Laut Berufsbildungsgesetz ist der Ausbildungsbetrieb verpflichtet, den Auszubildenden eine angemessene Ausbildungsvergütung zu gewähren. Zu deren Festlegung schreibt das Gesetz eine Mindestvergütung vor. Abweichungen davon sind nur im Rahmen der Regelungen des Gesetzes möglich.
Einfluss auf die Höhe der Ausbildungsvergütung haben der Ausbildungsbereich (z.B. Industrie und Handel, Handwerk), die Branche und die Region, in denen die Ausbildung erfolgt.
Ausbildungskosten
Für die Durchführung der Ausbildung werden keine Kosten erhoben. Der ausbildende Betrieb stellt die für den betrieblichen Teil der Ausbildung benötigten Ausbildungsmittel zur Verfügung und bezahlt die Prüfungsgebühren.
Soweit nicht anders geregelt, müssen die Auszubildenden die Kosten der Lernmittel für den Unterricht in der
Berufsschule
und für Berufskleidung selber tragen. Zudem können Kosten entstehen, wenn Ausbildungsstätten vom Wohnort entfernt sind.
Förderungsmöglichkeiten
In bestimmten Lebenssituationen können die Auszubildenden Berufsausbildungsbeihilfe erhalten.
Weitere Informationen:
Berufsausbildungsbeihilfe (BAB)
Ausbildungsdauer
3 Jahre
Ausbildungsdauer - Verkürzungen/Verlängerungen
Ausbildungsdauer
Bei einer Ausbildung in Vollzeit beträgt die Ausbildungsdauer 2, 3 oder 3,5 Jahre. Wenn es im Berufsausbildungsvertrag vereinbart wird, kann die Ausbildung ggf. auch in Teilzeit durchgeführt werden. Dadurch verlängert sich die Ausbildungsdauer, höchstens jedoch bis zum Eineinhalbfachen der Dauer, die für die betreffende Ausbildung in Vollzeit festgelegt ist.
Ausbildungsverkürzungen und -verlängerungen
Ausbildungsverkürzungen und -verlängerungen sind im Berufsbildungsgesetz sowie ggf. in der jeweiligen Ausbildungsordnung geregelt.
Verkürzung:
Wenn das Ausbildungsziel auch in kürzerer Zeit erreicht werden kann, besteht die Möglichkeit, die Ausbildungszeit zu verkürzen. Auszubildende und Ausbildungsbetrieb müssen hierfür gemeinsam einen Antrag an die zuständige Stelle (z.B. die jeweilige Kammer) stellen.
Wer bereits einen entsprechenden berufsbildenden Bildungsgang besucht hat, kann sich diesen ggf. auf seine Ausbildung anrechnen lassen. Die Bundesländer bestimmen die jeweiligen Anrechnungsmöglichkeiten.
Landesregelungen zur Anrechnung von schulischen Berufsgrundbildungsjahren bzw. Berufsfachschulausbildungen auf die Ausbildungszeit liegen aus folgenden Bundesländern vor:
Hinweis: Diese Angaben gelten für anerkannte Ausbildungsberufe. Für den Beruf Schiffsmechaniker/in gelten abweichende Regelungen.
Verlängerung:
In Ausnahmefällen kann die zuständige Stelle die Ausbildungszeit verlängern, wenn dies erforderlich ist.
Abschluss-/Berufsbezeichnungen
Abschlussbezeichnung
IT-System-Elektroniker/IT-System-Elektronikerin
Ausbildungssituation
Auf folgende Bedingungen und Anforderungen sollte man sich einstellen:
Im Betrieb
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Praktische Mitarbeit (unter Anleitung): z.B. Systeme, Geräte und Betriebsmittel anschließen, IT-Arbeitsplätze einrichten und konfigurieren, Funktionsfähigkeit von IT-Geräten und IT-Systemen prüfen
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Umgebung: wechselnde Arbeitsorte, z.B. Büroräume (Bildschirmarbeit), Werkstätten, Rechenzentren, beim Kunden
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Arbeitszeit: z.T. Schichtarbeit
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Anforderungen:
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Technisches Verständnis (z.B. beim Erstellen von Installations- und Stromlaufplänen)
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Sorgfalt (z.B. beim Prüfen und Durchführen von Maßnahmen zur IT-Sicherheit und zum Datenschutz)
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Umsicht (z.B. bei der Arbeit an stromführenden Bauteilen)
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Kommunikationsfähigkeit, Kunden- und Serviceorientierung (z.B. bei der Kundenberatung)
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Lernbereitschaft (z.B. um sich über technologische Entwicklungstrends von IT-Systemen auf dem Laufenden zu halten)
An der Berufsschule
Unterricht an einem oder zwei Tagen pro Woche oder als Blockunterricht
Ausbildungssituation
Ausbildungssituation im Betrieb
Bei einer dualen Ausbildung betreuen z.B. Ausbilder/innen die Auszubildenden und leiten sie bei der Mitarbeit im Betrieb an. Teile der praktischen Ausbildung können in Lehrwerkstätten durchgeführt werden.
Ausbildungssituation in der Berufsschule
In der Berufsschule werden z.B. Klassenarbeiten oder Tests geschrieben. Außerdem müssen die Auszubildenden für die Vorbereitung auf die Zwischen- und Abschluss- bzw. Gesellenprüfung Zeit einplanen.
Der Berufsschulunterricht findet ein- bis zweimal pro Woche oder in Blöcken von beispielsweise drei oder vier Wochen statt. Wenn der Unterricht in überregionalen Fachklassen durchgeführt wird, sind die Auszubildenden während dieser Zeit z.B. in einem Internat untergebracht und dadurch von Familie und Freunden getrennt.
Lernorte
IT-System-Elektroniker/innen werden im dualen System ausgebildet.
Lernorte sind
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Ausbildungsbetrieb (i.d.R. Betriebe, die IT-Infrastrukturen und IT-Systeme herstellen, betreiben oder einsetzen; öffentliche Verwaltung): informations- und telekommunikationstechnische Werkstätten, Telekommunikationszentralen, Büroräume, beim Kunden
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Berufsschule
: Unterrichtsräume
Können Betriebe nicht alle geforderten Ausbildungsinhalte vermitteln, besteht die Möglichkeit, Teile der Ausbildung in überbetriebliche Ausbildungsstätten zu verlagern.
Ausbildung im Ausland
Um Teile der Ausbildung im Ausland zu absolvieren, bieten sich zum Beispiel folgende Möglichkeiten:
Ausbildung im Ausland
Das Berufsbildungsgesetz eröffnet grundsätzlich die Möglichkeit, Teile der Ausbildung in einem anerkannten Ausbildungsberuf im Ausland zu absolvieren. Je nach Ausbildungsberuf gibt es unterschiedliche Möglichkeiten zur Ausbildung im Ausland:
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duale Ausbildungen, bei denen Auslandsaufenthalte grundsätzlich im Ausbildungsvertrag vereinbart werden (Dauer: bis zu ein Viertel der Ausbildungsdauer)
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Austauschprogramme und Auslandspraktika, z.B. mit Förderung über das Programm Erasmus+:
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internationale Zusatzqualifikationen (z.B. Europaassistent/in)
Gegebenenfalls kann man auch eine vollständige Ausbildung im Ausland absolvieren.
Weitere Informationen zu beruflichen Auslandserfahrungen:
Zentrale Auslands- und Fachvermittlung der Bundesagentur für Arbeit
Dokumentation beruflicher Auslandserfahrungen
Im Ausland absolvierte Ausbildungs- und Lernabschnitte kann man im Europass dokumentieren lassen.
Weitere Informationen:
Europass