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Ausbildungsberuf
Fachpraktiker/in für Metalltechnik (§66 BBiG/§42r HwO)

Nachfolgend findest Du viele Informationen über diesen Ausbildungsberuf.

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Die Ausbildung im Überblick

Fachpraktiker/innen für Metalltechnik ist ein Ausbildungsberuf für Menschen mit Behinderungen. Die 2-3-jährige Ausbildung wird in der Industrie, im Handwerk oder in Einrichtungen der beruflichen Rehabilitation durchgeführt. Die Ausbildung orientiert sich an folgenden anerkannten Ausbildungsberufen:

  • Fachkraft für Metalltechnik

  • Feinwerkmechaniker/in

  • Industriemechaniker/in

  • Konstruktionsmechaniker/in

  • Metallbauer/in

  • Zerspanungsmechaniker/in

Je nach zuständiger Kammer können z.B. Dauer der Ausbildung und Abschlussbezeichnungen unterschiedlich sein.

Die Beschreibung des Ausbildungsberufs Fachpraktiker/in für Metalltechnik erfolgt auf Grundlage einer Kammerregelung.

Zugangsvoraussetzung

Zugangsvoraussetzungen für die Ausbildung

Rechtlich ist keine bestimmte Vorbildung vorgeschrieben.

Vorausgesetzt wird in der Regel eine Eignungsuntersuchung, die durch die zuständige Agentur für Arbeit veranlasst wird.

Zugangsvoraussetzungen für die Ausbildung

Betriebliche Ausbildung

Voraussetzung ist ein Ausbildungsvertrag mit einem Ausbildungsbetrieb. Die Ausbildungsbetriebe suchen sich Auszubildende nach eigenen Kriterien aus.

Jugendliche unter 18 Jahren müssen eine ärztliche Bescheinigung über eine Erstuntersuchung vorlegen.

Ausbildung in Einrichtungen der beruflichen Rehabilitation

Die Berufsberatung der zuständigen Agentur für Arbeit informiert über Voraussetzungen und Anmeldung zur Ausbildung.

Wichtige Schulfächer

Gute Kenntnisse in folgenden Schulfächern bilden gute Voraussetzungen für eine erfolgreiche Ausbildung:

Werken/Technik:

Angehende Fachpraktiker/innen für Metalltechnik bedienen Maschinen und fertigen Bauelemente auch mit handgeführten Werkzeugen. Hierfür sind handwerkliche Fertigkeiten und Verständnis für technische Zusammenhänge notwendig.

Mathematik:

Insbesondere Grundrechenarten und Prozentrechnen sind wichtig, da angehende Fachpraktiker/innen für Metalltechnik Volumina und Winkel für die Herstellung von Ersatzteilen berechnen.

Ausbildung

Ausbildungsinhalte

Während der Ausbildung lernen die Auszubildenden beispielsweise:

  • wie Bauteile durch Trennen und Umformen hergestellt werden

  • wie man Betriebsmittel auf mechanische Beschädigungen sichtprüft und wann die Instandsetzung veranlasst

  • wie man Transportgut absetzt, lagert und sichert

  • wie lösbare und nichtlösbare Verbindungen unterschieden werden

  • wie man Material entsprechend dem Montageprozess vorbereitet und bereitstellt

  • wie Montagewerkzeuge und -hilfsmittel eingestellt und gehandhabt werden

  • wie man lösbare Verbindungen sichert sowie Stift-, Klemm- und Steckverbindungen unter Berücksichtigung der Montagerichtlinien herstellt

  • welche Montage- und Demontageschritte überprüft werden

Darüber hinaus werden während der gesamten Ausbildung Kenntnisse über Themen wie Arbeits- und Tarifrecht, Organisation des Ausbildungsbetriebs und Umweltschutz vermittelt.

In der Berufsschule erwirbt man weitere Kenntnisse:

  • in berufsspezifischen Fächern wie Montageauftrag und -technik

  • in allgemeinbildenden Fächern wie Wirtschafts- und Sozialkunde

Spezialisierung während der Ausbildung

Die Ausbildung erfolgt z.B. in einer der Fachrichtungen:

  • Montagetechnik

  • Konstruktionstechnik

  • Zerspanungstechnik

Zusatzqualifikationen

Je nach Bildungsanbieter besteht ggf. die Möglichkeit, während der Ausbildung eine Zusatzqualifikation zu erwerben, z.B. den Gabelstaplerführerschein.

Ausbildungsaufbau

Beispiel für den Ausbildungsaufbau einer 2-jährigen Ausbildung Fachpraktiker/in für Metalltechnik Fachrichtung Montagetechnik

Ausbildung im Betrieb bzw. in der Einrichtung der beruflichen Rehabilitation:

1. Ausbildungsjahr u.a.:

  • Herstellen von Bauteilen

  • Warten von Betriebsmitteln

  • Anschlagen, Sichern und Transportieren

  • Montieren und Demontieren von Bauteilen und Baugruppen

  • Durchführen von qualitätssichernden Maßnahmen

  • betriebliche und technische Kommunikation

  • Planen und Ausführen der Arbeit

Zwischenprüfung zu Beginn des zweiten Ausbildungsjahres

2. Ausbildungsjahr u.a.:

  • Vertiefen und Erweitern der Kenntnisse aus dem ersten Ausbildungsjahr

  • Planen und Vorbereiten von Montage- und Demontageprozessen

  • Montieren und Demontieren von Bauteilen und Baugruppen

  • Herstellen von Verbindungen

  • Überwachen von Montage- und Demontageprozessen

Abschlussprüfung nach dem 2. Ausbildungsjahr

Ausbildungsvergütung

Findet die Ausbildung in einem Betrieb statt, erhalten die Auszubildenden vom Betrieb eine Ausbildungsvergütung. Bei einer Ausbildung in einer Einrichtung der beruflichen Rehabilitation werden die Auszubildenden durch Leistungen vom Rehabilitationsträger unterstützt.

Ausbildungskosten

Die Kosten einer Ausbildung nach besonderen Regelungen für Menschen mit Behinderungen werden vom Rehabilitationsträger getragen.

Förderungsmöglichkeiten

Neben der Förderung der Ausbildung durch Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben erhalten die Auszubildenden auch unterhaltssichernde und andere ergänzende Leistungen nach dem Neunten Sozialgesetzbuch (SGB IX).

Ausbildungsdauer

2-3 Jahre

Ausbildungsdauer - Verkürzungen/Verlängerungen

Ausbildungsverkürzungen und -verlängerungen sind im Berufsbildungsgesetz sowie ggf. in der jeweiligen Ausbildungsordnung geregelt.

Verkürzung

Wenn das Ausbildungsziel auch in kürzerer Zeit erreicht werden kann, kann die Ausbildungszeit verkürzt werden. Auszubildende und Ausbildungsbetrieb müssen hierfür gemeinsam einen Antrag an die zuständige Stelle (z.B. die jeweilige Kammer) stellen.

Wer bereits einen entsprechenden berufsbildenden Bildungsgang besucht hat, kann sich diesen ggf. auf seine Ausbildung anrechnen lassen. Die Bundesländer bestimmen die jeweiligen Anrechnungsmöglichkeiten.

Verlängerung

In Ausnahmefällen kann die zuständige Stelle die Ausbildungszeit verlängern, wenn dies erforderlich ist.

Abschluss-/Berufsbezeichnungen

Abschlussbezeichnungen gemäß Ausbildungsregelungen der zuständigen Stellen, z.B.

  • Fachpraktiker für Metalltechnik/Fachpraktikerin für Metalltechnik

  • Fachpraktiker für Metallverarbeitung/Fachpraktikerin für Metallverarbeitung

  • Metallbearbeiter/Metallbearbeiterin

  • Metallwerker/Metallwerkerin (Fertigungstechnik)

ggf. mit Angabe der Fachrichtung, z.B.:

  • Montagetechnik

  • Konstruktionstechnik

  • Zerspanungstechnik

Ausbildungssituation

Auf folgende Bedingungen und Anforderungen sollte man sich einstellen:

Im Ausbildungs- bzw. Praktikumsbetrieb, in der Ausbildungswerkstatt

  • Praktische Mitarbeit (unter Anleitung): z.B. Dreh-, Fräs-, Bohr- und Schleifmaschinen bedienen und warten, Ergebnisse prüfen, Baugruppen montieren, Korrosionsschutz auftragen

  • Umgebung: Maschinenlärm, Staub, Dämpfe und Gerüche in Werkhallen, Umgang mit Korrosionsschutzmitteln in der Werkstatt

  • Kleidung: Schutzkleidung (z.B. Arbeitshandschuhe, Schutzbrille, Sicherheitsschuhe, Gehörschutz)

  • Arbeitszeit: z.T. Schichtarbeit

  • Anforderungen:

    • Gute körperliche Konstitution (z.B. bei Wartungsarbeiten in gebückter Haltung, beim Heben schwerer Bauteile)

    • Technisches Verständnis und handwerkliches Geschick (z.B. beim Warten von Maschinen)

    • Geschicklichkeit (z.B. beim Montieren von Bauteilen, bei Dreh-, Fräs-, Schleifarbeiten)

    • Sorgfalt (z.B. beim Auftragen von Konservierungs-, Korrosionsschutz- und Beschichtungsmitteln)

An der Berufsschule

Unterricht an einem oder zwei Tagen pro Woche oder als Blockunterricht

Ausbildungssituation

Betriebliche Ausbildung

Im Ausbildungsbetrieb betreuen Ausbilder/innen oder erfahrene Kollegen/Kolleginnen die Auszubildenden und leiten sie bei der Mitarbeit an. Teile der praktischen Ausbildung können in Lehrwerkstätten durchgeführt werden.

In der Berufsschule werden sie in Fachklassen unterrichtet. Es werden z.B. Klassenarbeiten oder Tests geschrieben. Außerdem müssen die Auszubildenden für die Vorbereitung auf die Zwischen- und Abschlussprüfung Zeit einplanen.

Der Berufsschulunterricht findet ein- bis zweimal pro Woche oder in Blöcken von beispielsweise drei oder vier Wochen statt.

Ausbildung in Einrichtungen der beruflichen Rehabilitation

In Einrichtungen der beruflichen Rehabilitation sind Ausbildungswerkstätten, Übungsbüros, sonderpädagogische Berufsschule, Wohnmöglichkeiten und Freizeiteinrichtungen in der Regel unter einem Dach zusammengefasst. In den Ausbildungswerkstätten und Übungsbüros findet die praktische Ausbildung durch Ausbilder/innen statt. Während ihrer Ausbildung werden die Auszubildenden außerdem durch pädagogische, medizinische und psychologische Fachdienste unterstützt und betreut.

Wenn die Einrichtung der beruflichen Rehabilitation sich nicht in der Nähe des Wohnorts befindet, sind die Auszubildenden z.B. im Internat oder in einer betreuten Wohngruppe der Einrichtung untergebracht und dadurch von Familie und Freunden getrennt. In die Ausbildung sind ein oder mehrere Praktika integriert, die in einem Betrieb durchgeführt werden.

Lernorte

Fachpraktiker/innen für Metalltechnik werden in betrieblicher Form oder in Einrichtungen der beruflichen Rehabilitation ausgebildet.

Betriebliche Ausbildung:

  • Ausbildungsbetrieb: Werkhallen, Werkstätten

  • Berufsschule : Unterrichtsräume

Können Betriebe nicht alle geforderten Ausbildungsinhalte vermitteln, besteht die Möglichkeit, Teile der Ausbildung in überbetriebliche Ausbildungsstätten zu verlagern.

Ausbildung in einer Einrichtung der beruflichen Rehabilitation:

  • Ausbildungseinrichtung: Ausbildungswerkstatt, ggf. Ausbildungsfirma der Einrichtung

  • Berufsschule (i.d.R. in die Einrichtung integriert): Unterrichtsräume

  • Praktikumsbetrieb: Werkhallen, Werkstätten

 

Quelle: BERUFENET der Bundesagentur für Arbeit – Stand: (07/2023)

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