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Ausbildungsberuf
Industriefachhelfer/in (§66 BBiG/§42r HwO)

Nachfolgend findest Du viele Informationen über diesen Ausbildungsberuf.

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Die Ausbildung im Überblick

Industriefachhelfer/in ist ein Ausbildungsberuf für Menschen mit Behinderungen. Die 2,5-jährige Ausbildung wird in der Metall- und Elektroindustrie oder in Einrichtungen der beruflichen Rehabilitation durchgeführt. Die Ausbildung orientiert sich an folgenden anerkannten Ausbildungsberufen:

  • Fachkraft für Metalltechnik

  • Industriemechaniker/in

  • Maschinen- und Anlagenführer/in mit dem Schwerpunkt Metall- und Kunststofftechnik

  • Zerspanungsmechaniker/in

Je nach zuständiger Kammer können z.B. die Abschlussbezeichnungen unterschiedlich sein.

Die Beschreibung des Ausbildungsberufs Industriefachhelfer/in erfolgt auf Grundlage einer Kammerregelung.

Zugangsvoraussetzung

Zugangsvoraussetzungen für die Ausbildung

Rechtlich ist keine bestimmte Vorbildung vorgeschrieben.

Vorausgesetzt wird in der Regel eine Eignungsuntersuchung, die durch die zuständige Agentur für Arbeit veranlasst wird.

Zugangsvoraussetzungen für die Ausbildung

Betriebliche Ausbildung

Voraussetzung ist ein Ausbildungsvertrag mit einem Ausbildungsbetrieb. Die Ausbildungsbetriebe suchen sich Auszubildende nach eigenen Kriterien aus.

Jugendliche unter 18 Jahren müssen eine ärztliche Bescheinigung über eine Erstuntersuchung vorlegen.

Ausbildung in Einrichtungen der beruflichen Rehabilitation

Die Berufsberatung der zuständigen Agentur für Arbeit informiert über Voraussetzungen und Anmeldung zur Ausbildung.

Wichtige Schulfächer

Gute Kenntnisse in folgenden Schulfächern bilden gute Voraussetzungen für eine erfolgreiche Ausbildung:

Werken/Technik:

Angehende Industriefachhelfer/innen richten Maschinen ein und fertigen Bauelemente mit Hilfe von handgeführten Werkzeugen. Hierfür sind handwerkliche Fähigkeiten und Verständnis für technische Zusammenhänge notwendig.

Mathematik:

Da zukünftige Industriefachhelfer/innen z.B. Maschinenwerte für Zerspanungsvorgänge ermitteln, sollten sie die Grundrechenarten beherrschen.

Ausbildung

Ausbildungsinhalte

Während der Ausbildung lernen die Auszubildenden beispielsweise:

  • wie man Serienstücke mit Maschinen dreht, fräst, bohrt, senkt oder Gewinde schneidet

  • wie man vorgefertigte Teile zu Baugruppen und zu Geräten zusammenbaut

  • wie man Geräte auseinanderbaut, um sie prüfen, reinigen und reparieren zu können

  • wie man computergesteuerte Produktionsmaschinen bedient

  • wie man Werkstücke richtig einspannt, trennt, umformt und entgratet

  • wie man zum Beispiel die Länge oder Qualität von Werkstücken misst und prüft

  • wie man einfache technische Zeichnungen liest

  • welche Werk- und Hilfsstoffe es gibt und wie man sie handhabt, zum Beispiel Metalle und Nichtmetalle oder Kühl- und Schmierstoffe

  • wie man Arbeitsmittel reinigt, pflegt und vor Abnutzung schützt

Darüber hinaus werden während der gesamten Ausbildung Kenntnisse über Themen wie Ausbildungsvertrag, Organisation des Ausbildungsbetriebs und Umweltschutz vermittelt.

In der Berufsschule erwirbt man weitere Kenntnisse:

  • in berufsspezifischen Fächern

  • in allgemeinbildenden Fächern wie Rechnen und Wirtschafts- und Sozialkunde

Ausbildungsaufbau

Beispiel für den Ausbildungsaufbau einer Ausbildung Industriefachhelfer/in

Ausbildung im Betrieb bzw. in der Einrichtung der beruflichen Rehabilitation:

1. Ausbildungsjahr u.a.:

  • Montieren von Bauteilen und Baugruppen

  • Montieren und Demontieren von Geräten

  • Maschinelles Spanen, z.B. Bohren, Senken, Reiben, Drehen, Fräsen

2. und 3. Ausbildungsjahr u.a.:

  • Vertiefen der Ausbildungsinhalte des ersten Ausbildungsjahrs

  • Bedienen computergesteuerter Produktionsmaschinen

Abschlussprüfung Mitte des 3. Ausbildungsjahres

Ausbildungsvergütung

Findet die Ausbildung in einem Betrieb statt, erhalten die Auszubildenden vom Betrieb eine Ausbildungsvergütung. Bei einer Ausbildung in einer Einrichtung der beruflichen Rehabilitation werden die Auszubildenden durch Leistungen vom Rehabilitationsträger unterstützt.

Ausbildungskosten

Die Kosten einer Ausbildung nach besonderen Regelungen für Menschen mit Behinderungen werden vom Rehabilitationsträger getragen.

Förderungsmöglichkeiten

Neben der Förderung der Ausbildung durch Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben erhalten die Auszubildenden auch unterhaltssichernde und andere ergänzende Leistungen nach dem Neunten Sozialgesetzbuch (SGB IX).

Ausbildungsdauer

2,5 Jahre

Ausbildungsdauer - Verkürzungen/Verlängerungen

Ausbildungsverkürzungen und -verlängerungen sind im Berufsbildungsgesetz sowie ggf. in der jeweiligen Ausbildungsordnung geregelt.

Verkürzung

Wenn das Ausbildungsziel auch in kürzerer Zeit erreicht werden kann, kann die Ausbildungszeit verkürzt werden. Auszubildende und Ausbildungsbetrieb müssen hierfür gemeinsam einen Antrag an die zuständige Stelle (z.B. die jeweilige Kammer) stellen.

Wer bereits einen entsprechenden berufsbildenden Bildungsgang besucht hat, kann sich diesen ggf. auf seine Ausbildung anrechnen lassen. Die Bundesländer bestimmen die jeweiligen Anrechnungsmöglichkeiten.

Verlängerung

In Ausnahmefällen kann die zuständige Stelle die Ausbildungszeit verlängern, wenn dies erforderlich ist.

Abschluss-/Berufsbezeichnungen

Abschlussbezeichnungen gemäß Ausbildungsregelungen der zuständigen Stellen, z.B.

  • Industriefachhelfer/Industriefachhelferin

Ausbildungssituation

Auf folgende Bedingungen und Anforderungen sollte man sich einstellen:

Im Ausbildungs- bzw. Praktikumsbetrieb, in der Ausbildungswerkstatt

  • Praktische Mitarbeit (unter Anleitung): z.B. Bohr-, Fräs- und Drehmaschinen bedienen und überwachen, Bauteile und Geräte montieren

  • Umgebung: Maschinenlärm und Metallstaub in der Werkhalle bzw. Werkstatt

  • Kleidung: Schutzkleidung (z.B. Gehörschutz, Sicherheitsschuhe, Handschuhe, ggf. Schweißschutzbrille und -schild)

  • Arbeitszeit: z.T. Schichtarbeit

  • Anforderungen:

    • Gute körperliche Konstitution (z.B. beim Heben schwerer Bauteile)

    • Beobachtungsgenauigkeit und Aufmerksamkeit (z.B. beim Überwachen von maschinellen Umformungs- oder Trennungsprozessen)

    • Konzentrationsfähigkeit (z.B. bei gleichbleibenden Arbeitsvorgängen)

An der Berufsschule

Unterricht an einem oder zwei Tagen pro Woche oder als Blockunterricht

Ausbildungssituation

Betriebliche Ausbildung

Im Ausbildungsbetrieb betreuen Ausbilder/innen oder erfahrene Kollegen/Kolleginnen die Auszubildenden und leiten sie bei der Mitarbeit an. Teile der praktischen Ausbildung können in Lehrwerkstätten durchgeführt werden.

In der Berufsschule werden sie in Fachklassen unterrichtet. Es werden z.B. Klassenarbeiten oder Tests geschrieben. Außerdem müssen die Auszubildenden für die Vorbereitung auf die Zwischen- und Abschlussprüfung Zeit einplanen.

Der Berufsschulunterricht findet ein- bis zweimal pro Woche oder in Blöcken von beispielsweise drei oder vier Wochen statt.

Ausbildung in Einrichtungen der beruflichen Rehabilitation

In Einrichtungen der beruflichen Rehabilitation sind Ausbildungswerkstätten, Übungsbüros, sonderpädagogische Berufsschule, Wohnmöglichkeiten und Freizeiteinrichtungen in der Regel unter einem Dach zusammengefasst. In den Ausbildungswerkstätten und Übungsbüros findet die praktische Ausbildung durch Ausbilder/innen statt. Während ihrer Ausbildung werden die Auszubildenden außerdem durch pädagogische, medizinische und psychologische Fachdienste unterstützt und betreut.

Wenn die Einrichtung der beruflichen Rehabilitation sich nicht in der Nähe des Wohnorts befindet, sind die Auszubildenden z.B. im Internat oder in einer betreuten Wohngruppe der Einrichtung untergebracht und dadurch von Familie und Freunden getrennt. In die Ausbildung sind ein oder mehrere Praktika integriert, die in einem Betrieb durchgeführt werden.

Lernorte

Industriefachhelfer/innen werden in betrieblicher Form oder in Einrichtungen der beruflichen Rehabilitation ausgebildet.

Betriebliche Ausbildung:

  • Ausbildungsbetrieb: Werk- bzw. Produktionshallen, Werkstätten

  • Berufsschule : Unterrichtsräume

Können Betriebe nicht alle geforderten Ausbildungsinhalte vermitteln, besteht die Möglichkeit, Teile der Ausbildung in überbetriebliche Ausbildungsstätten zu verlagern.

Ausbildung in einer Einrichtung der beruflichen Rehabilitation:

  • Ausbildungseinrichtung: Ausbildungswerkstatt, ggf. Ausbildungsfirma der Einrichtung

  • Berufsschule (i.d.R. in die Einrichtung integriert): Unterrichtsräume

  • Praktikumsbetrieb: Werk- bzw. Produktionshallen, Werkstätten

 

Quelle: BERUFENET der Bundesagentur für Arbeit – Stand: (08/2024)

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