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Ausbildungsberuf
Seilermeister/in

Nachfolgend findest Du viele Informationen über diesen Ausbildungsberuf.

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Die Tätigkeit im Überblick

Seilermeister/innen steuern und überwachen die Arbeitsprozesse in Betrieben des Seiler-Handwerks bei der Herstellung, Konfektionierung und Instandhaltung von Seilen und Netzen aus Natur- oder Kunstfasern sowie von Stahlseilen und -trossen und stellen die vorschriftsmäßige Ausführung der Arbeiten sicher. Sie erledigen kaufmännische Arbeiten, bilden Auszubildende aus und betreuen Kunden, Mitarbeiter/innen sowie Lieferanten.

Die Weiterbildung im Überblick

Seilermeister/in ist eine berufliche Weiterbildung. Die Meisterprüfung im zulassungspflichtigen Seiler-Handwerk ist bundesweit einheitlich geregelt.

Für die Zulassung zur Prüfung ist die Teilnahme an einem Lehrgang nicht verpflichtend.

Arbeitsbereiche/Branchen

Seilermeister/innen finden Beschäftigung

  • in handwerklichen oder industriellen Seilereibetrieben

  • in Konfektionsbetrieben, die Faser- und Stahlseile weiterverarbeiten

  • in Spinnereien für die Aufbereitung von Jute- und Hartfasern

Zugangsvoraussetzung

Zugang zur Tätigkeit

In der Regel wird für den Zugang zur Tätigkeit eine bestandene Prüfung als Seilermeister/in gefordert.

Die Ausübung einer selbstständigen Tätigkeit in diesem Handwerk ist reglementiert.

Sonstige Zugangsbedingungen

Das Seiler-Handwerk ist zulassungspflichtig. Wer sich selbstständig machen oder als Betriebsleiter/in eines Handwerksbetriebs tätig sein will, muss über die entsprechende Meisterprüfung verfügen.

Zugangsvoraussetzungen für die Weiterbildung

Voraussetzung für die Zulassung zur Meisterprüfung im Seiler-Handwerk ist in der Regel die Gesellenprüfung als Seiler/in.

Alternativ kann man z.B. mit einer Gesellen- bzw. Abschlussprüfung in einem anderen anerkannten Ausbildungsberuf und einer mehrjährigen Berufstätigkeit im Seiler-Handwerk zur Meisterprüfung zugelassen werden.

Zugangsvoraussetzungen für die Prüfung

Bei Weiterbildungen zum Handwerksmeister/zur Handwerksmeisterin ist nur der Zugang zur Prüfung geregelt, nicht der Zugang zu Weiterbildungslehrgängen.

Voraussetzung für die Zulassung zur Meisterprüfung ist, dass man die vorgeschriebene berufliche Vorbildung oder Praxis im entsprechenden Handwerk nachweisen kann.

Wichtige Vorkenntnisse

Vertiefte Kenntnisse in folgenden Bereichen bilden gute Voraussetzungen für das erfolgreiche Bestehen der Weiterbildungsprüfung:

Rechnen/Mathematik:

In der Prüfung zum Seilermeister/zur Seilermeisterin sind u.a. Kalkulationsverfahren anzuwenden oder die Betriebsabrechnung zu erstellen.

Um im späteren Berufsalltag Kosten kalkulieren und Zeitpläne oder Abrechnungen erstellen zu können, sind Mathematikkenntnisse wichtig.

Wirtschaft/Recht:

Um den betriebswirtschaftlichen, kaufmännischen und rechtlichen Teil der Meisterprüfung erfolgreich abschließen zu können, sind gute Kenntnisse in diesem Bereich erforderlich.

Im Berufsleben benötigen Seilermeister/innen Kenntnisse über die betriebliche Aufbau- und Ablauforganisation, damit sie erfolgreich einen Betrieb bzw. eine Betriebsabteilung leiten können.

Mitarbeiterführung und -anleitung:

In der Meisterprüfung werden berufs- und arbeitspädagogische Kenntnisse geprüft. Erfahrungen in der Anleitung von Auszubildenden bzw. Mitarbeitern sind daher von Vorteil.

Motivation und Zufriedenheit von Mitarbeitern hängen maßgeblich vom Führungsverhalten ihrer Meister/innen ab. Für eine erfolgreiche Betriebsführung sind u.a. Kenntnisse von Führungsinstrumenten, wie z.B. Zielvereinbarung und Feedback, unabdingbar.

Anerkennung von ausländischen Qualifikationen

Die Tätigkeit als Seilermeister/in ist nicht reglementiert.

Um mit einem im Ausland erworbenen Abschluss in diesem Beruf zu arbeiten, ist grundsätzlich keine berufliche Anerkennung notwendig. Jedoch kann eine Feststellung der Gleichwertigkeit deutschen Arbeitgebern helfen, die im Ausland erworbenen beruflichen Fähigkeiten besser zu beurteilen.

Wird jedoch eine selbstständige Tätigkeit im Handwerk angestrebt, ist eine Gleichwertigkeitsprüfung zwingend erforderlich. Die Gleichwertigkeit des ausländischen Abschlusses mit dem entsprechenden deutschen Meisterabschluss ist Voraussetzung für die Eintragung in die Handwerksrolle.

Informationen zur Feststellung der Gleichwertigkeit bietet das Informationsportal der Bundesregierung zur Anerkennung ausländischer Berufsqualifikationen: www.anerkennung-in-deutschland.de

Zuständige Stellen sind die örtlichen Handwerkskammern. Bei der Suche nach der zuständigen Stelle für die berufliche Anerkennung helfen der Anerkennungs-Finder und die Fachstelle Beratung und Qualifizierung des IQ-Netzwerks weiter.

Weiterführende Informationen zu Leben und Arbeiten in Deutschland:

Ausbildung

Weiterbildungsinhalte

  • Fachpraxis (Teil I):

    • Seile herstellen und instand halten, insbesondere Drahtseile sowie Faser- und Stahltrossen

    • Netze herstellen und instand halten, insbesondere Stahl-, Kunstfaser- und Werkstoffverbundnetze

    • Hebebänder und Rundschlingen verarbeiten

    • Ketten konfektionieren

  • Fachtheorie (Teil II):

    • Durchmesser und Gewicht von Schnüren, Leinen und Seilen berechnen

    • Durchmesser, Gewicht und Schlaglängen von Drahtseilen berechnen

    • Festigkeit von Seilen aus Faser und Draht berechnen

    • berufsbezogene Werkzeuge, Geräte und Maschinen einsetzen, insbesondere Spinn-, Schlag- und Antriebsmaschinen sowie Reckvorrichtungen

    • berufsbezogene Vorschriften der Arbeitssicherheit und des Arbeitsschutzes anwenden

    • berufsbezogene Normen, Lauflängenbezeichnungen, Brandschutz sowie berufsbezogene Vorschriften des Umwelt-, insbesondere des Immissionsschutzes beachten

    • Arten und Eigenschaften berufsbezogener Roh-, Werks- und Hilfsstoffe

    • Verwendung, Verarbeitung, Lagerung und Entsorgung der Roh-, Werks- und Hilfsstoffe

    • Kosten unter Einbeziehung aller für die Preisbildung wesentlichen Faktoren ermitteln

  • Betriebswirtschaftliche, kaufmännische und rechtliche Grundlagen (Teil III)

  • Berufs- und arbeitspädagogische Grundlagen (Teil IV)

Weiterbildungsvergütung

Die Teilnahme an Vorbereitungslehrgängen wird nicht vergütet.

Weiterbildungskosten

Für den Besuch von Vorbereitungslehrgängen fallen Lehrgangsgebühren an, für die Prüfung selbst Prüfungsgebühren.

Weitere Kosten entstehen für das Meisterprüfungsprojekt sowie ggf. für Arbeitsmaterialien, Fahrten zur Weiterbildungsstätte oder für auswärtige Unterbringung.

Förderungsmöglichkeiten

Vorbereitungslehrgänge auf die Meisterprüfung können gemäß Aufstiegsfortbildungsförderungsgesetz finanziell gefördert werden.

Weitere Informationen: Aufstiegs-BAföG - Aufstieg mit Förderung

Förderung besonders begabter junger Fachkräfte: Stiftung Begabtenförderung berufliche Bildung (SBB) - Weiterbildungsstipendium

Weiterbildungsdauer

Unterschiedlich, je nach Bildungsanbieter, Unterrichtszeit (Vollzeit/Teilzeit) und Lernform

Teilweise bereiten Lehrgänge auch separat auf einzelne Teile der Meisterprüfung vor.

Für die Zulassung zur Prüfung ist die Teilnahme an einem Lehrgang nicht verpflichtend.

Abschluss-/Berufsbezeichnungen

Abschlussbezeichnung

Seilermeister/Seilermeisterin

Zusätzlich zum Meistertitel darf die Bezeichnung "Bachelor Professional in" unter Angabe des Handwerks geführt werden.

Weiterbildungssituation

Die Weiterbildung besteht aus theoretischem und praktischem Unterricht.

Je nach Bildungsanbieter sollte man sich auf folgende Bedingungen einstellen:

Unterrichtszeit

  • bei Vollzeitunterricht: ganztägiger Unterricht an mindestens vier Wochentagen

  • bei Teilzeitunterricht: i.d.R. berufsbegleitende Weiterbildung am Wochenende oder am Abend

Lernform

  • i.d.R. Präsenzveranstaltungen: Unterricht im Klassenverband an der Bildungseinrichtung (ggf. nicht am Wohnort)

Lernorte

Vorbereitungslehrgänge auf die Prüfung finden z.B. an Bildungszentren von Handwerkskammern oder Fachschulen statt.

Lernorte sind

  • Schulungsräume

Tätigkeit

Aufgaben und Tätigkeiten kompakt

Seilermeister/innen organisieren die Arbeitsabläufe, leiten Fachkräfte an und sind für die betriebliche Ausbildung verantwortlich. Sie nehmen kaufmännische und verwaltende Aufgaben wahr, verhandeln mit Lieferanten, kalkulieren Angebote, erledigen den betriebsbezogenen Schriftverkehr und beraten Kunden. In handwerklichen Seilereibetrieben arbeiten sie auch selbst praktisch mit, wohingegen sie in der industriellen Fertigung eher überwachende und koordinierende Aufgaben ausüben. Sofern sie als Selbstständige einen Seilereibetrieb leiten, entwickeln sie die betrieblichen Grundsätze und bestimmen Art und Umfang der Investitionen. Darüber hinaus entscheiden sie über die Personalauswahl und kontrollieren den wirtschaftlichen Erfolg.

Aufgaben und Tätigkeiten im Einzelnen

Fachaufgaben

  • sicherstellen, dass der Materialnachschub gewährleistet ist

  • ggf. gemeinsam mit dem Einkauf oder der Betriebsleitung Materialien und Zubehör auswählen und einkaufen

  • für die Betriebsbereitschaft und den rationellen Einsatz der Betriebsmittel sorgen

  • Verseilmaschinen, -anlagen entsprechend den ermittelten Kennzahlen einstellen und vorrichten

  • je nach Auftrag erforderliche Parameter wie Seilstärke, Durchmesser, Materialbedarf berechnen

  • Arbeitsprogramm festlegen, Arbeitsaufträge an die Mitarbeiter/innen vergeben, fachlich anspruchsvolle Arbeiten ggf. selbst ausführen

  • die Arbeitsdurchführung und -qualität sowie die Einhaltung von Kosten und Terminen überwachen

  • ggf. Seile oder Ketten für Kunden überprüfen

Führungsaufgaben

  • Arbeitsabläufe inhaltlich und terminlich planen, organisieren und steuern

  • über die Auswahl der Betriebsmittel entscheiden, Kostenfaktoren analysieren, beeinflussbare Kosten minimieren

  • mit Auftraggebern und Kunden, Lieferanten, Verbänden und Kreditinstituten verhandeln und zusammenarbeiten

  • betriebliches Qualitätsmanagement planen

  • Mitarbeiter/innen auswählen, fachlich unterstützen, bei ihrer Weiterbildung mitwirken

  • den betrieblichen Teil der Ausbildung durchführen

Leitungsfunktionen bei Selbstständigkeit

  • die Grundsätze für das gesamte kaufmännische, personelle und technische Geschehen gestalten

  • die Geschäftspolitik bestimmen, künftige Betriebsstrategien entwickeln und festlegen

Verdienst/Einkommen

Beispielhafte tarifliche Bruttogrundvergütung (monatlich): € 3.870

Quelle:

Tarifsammlung des Bayerischen Staatsministeriums für Familie, Arbeit und Soziales

Hinweis: Diese Angaben dienen der Orientierung. Ansprüche können daraus nicht abgeleitet werden.

Verdienst/Einkommen

Das Einkommen von Arbeitnehmern und Arbeitnehmerinnen hängt von der Aus- und Weiterbildung, Berufserfahrung und Verantwortlichkeit ab, aber auch von den jeweiligen Anforderungen des Berufs, von Branche, Region und Betrieb. Die Höhe richtet sich in tarifgebundenen Betrieben nach tarifvertraglichen Vereinbarungen. Nicht tarifgebundene Betriebe können ihre Mitarbeiter/innen in Anlehnung an entsprechende Tarifverträge entlohnen.

Weitere Informationen über Einkommensmöglichkeiten:

Tätigkeitsbezeichnungen

  • Seilermeister/in

Auch übliche Berufsbezeichnung/Synonym

  • Meister/in im Seilerhandwerk

Abweichende Berufsbezeichnung der ehemaligen DDR

  • Meister/Meisterin des Seilerhandwerks

Arbeitsorte

Seilermeister/innen arbeiten in erster Linie

  • in Werkstätten

  • im Freien, z.B. bei der Montage von Seilen oder Netzen

  • in Büroräumen

Arbeitssituation

Seilermeister/innen leiten kleinere Betriebe des Seilerei-Handwerks oder übernehmen Leitungsaufgaben in größeren Handwerksbetrieben bzw. in der Industrie. Hierfür sind Organisationstalent und Durchsetzungsvermögen erforderlich, für die Anleitung und Motivierung von Mitarbeitern auch Sozialkompetenz und Führungsqualitäten. Büroarbeiten erfordern Genauigkeit und Konzentration. Seilermeister/innen übernehmen auch praktische Aufgaben. Die Montage von Schutz - und Fangnetzvorrichtungen oder das Spleißen von Seilenden erfordern Sorgfalt, handwerkliches Geschick und Fingerfertigkeit. Wenn sie Wartungsarbeiten an den Maschinen überwachen, ist technisches Verständnis gefragt. Verantwortungsbewusst prüfen sie fertige Seile. Die gesetzlichen Vorgaben z.B. zu Traglast, Reiß- und Scheuerfestigkeit müssen genau eingehalten werden. Ihre Kunden beraten sie freundlich und kompetent, z.B. über vorgeschriebene Seilstärken oder Materialien.

Seilermeister/innen arbeiten viel mit der Hand, bedienen und überwachen aber auch Maschinen. Ggf. tragen sie Handschuhe oder Gehörschutz. Sie wechseln zwischen Büro, Werkstätten, Produktionshallen, Lagern. Seilerbahnen befinden sich häufig auch im Freien oder in offenen Hallen. Hier ist man Witterungseinflüssen bzw. Zugluft ausgesetzt. Verseilmaschinen verursachen erheblichen Lärm. Der Geruch von Imprägnier- und Schmiermitteln liegt in der Luft.

Arbeitsbedingungen im Einzelnen

  • Verantwortung für Personen (z.B. Mitarbeiter/innen anleiten und führen)

  • Kundenkontakt (z.B. Kunden über die Fertigung von Tauen, Trossen, Drahtseilen und Schnüren beraten)

  • Umgang mit Chemikalien (z.B. Imprägniermittel)

  • Tragen von Schutzkleidung, -ausrüstung (Gehörschutz)

  • Arbeit mit technischen Geräten, Maschinen und Anlagen (z.B. Seilerbahn sowie stationäre Maschinen und Geräte zur Seilherstellung)

  • Handarbeit (z.B. Schutz- und Fangnetzvorrichtungen zusammenbauen)

  • Arbeit in Werkstätten, Werk-/Produktionshallen

  • Arbeit bei Kälte, Hitze, Nässe, Feuchtigkeit, Zugluft (feuchtwarmes Klima in den Werkhallen, das die Verarbeitung von Naturfasern erleichtert)

  • Arbeit bei Rauch, Staub, Gasen, Dämpfen (z.B. Faserflug, Faserstaub)

  • Arbeit unter Lärm (z.B. von Verseilmaschinen)

  • Bildschirmarbeit

Arbeitsgegenstände/Arbeitsmittel

Erzeugnisse, z.B.: Kletterseile, Strickleitern, Handlaufseile, Pferdelongen, Gerüststricke, Abschleppseile, Ankertaue, Tennis- und Fangnetze, Kettengehänge

Werk- und Hilfsstoffe, z.B.: Hanf, Jute, Kokosfasern, Baumwolle, Seide, Hightechfasern für Berg- und Bungeeseile, Metalldrähte, Imprägniermittel, Fette

Maschinen, z.B.: Spinn- und Zwirnmaschinen, Litzendrehmaschinen, Verseilmaschinen, Flechtmaschinen, Seilschlagmaschinen, Ablängmaschinen, Zugprüfmaschinen

Hilfsmittel und Zubehör, z.B.: Messlehren, Waagen, Garne, Zwirne, Ösen, Kauschen

Unterlagen, z.B.: Montagepläne, Traglast- und Reißfestigkeitsnormen

Büroausstattung, z.B.: PC, Internetzugang, Telefon

Arbeitsbereiche/Branchen

Seilermeister/innen finden Beschäftigung

  • in handwerklichen oder industriellen Seilereibetrieben

  • in Konfektionsbetrieben, die Faser- und Stahlseile weiterverarbeiten

  • in Spinnereien für die Aufbereitung von Jute- und Hartfasern

Branchen im Einzelnen

  • Textilien

    • Herstellung von Seilerwaren, z.B. Betriebe der Tauwerkherstellung, Reepschlägereien, Taklereien

    • Spinnstoffaufbereitung und Spinnerei, z.B. Aufbereitungsbetriebe und Spinnereien für Jute, Hart- oder Bastfasern

  • Metallbearbeitung, Metallbau, Schweißen

    • Herstellung von Drahtwaren, Ketten und Federn, z.B. Drahtseilereibetriebe

Perspektiven

Weiterbildung (berufliche Anpassung)

Anpassungsweiterbildung hilft, das berufliche Wissen aktuell zu halten und an neue Entwicklungen anzupassen (z.B. in den Bereichen Textilerzeugung, Metallbe- und -verarbeitung).

Weiterbildung (beruflicher Aufstieg)

Aufstiegsweiterbildung, speziell konzipiert für Weiterbildungsabsolventen, baut auf vorhandenen Qualifikationen auf. Sie bietet die Möglichkeit, das Kompetenzprofil zu erweitern und Karrierechancen auszubauen (z.B. durch die Prüfung als Betriebswirt/in nach der Handwerksordnung).

Ein Studium eröffnet weitere Berufs- und Karrierechancen (z.B. durch einen Bachelorabschluss im Studienfach Textil-, Bekleidungstechnik).

Mit ihrem Weiterbildungsabschluss können Meister/innen auch ohne schulische Hochschulzugangsberechtigung Zugang zu einem Studium erhalten. Weitere Informationen:

Zugang zur Hochschule in den einzelnen Bundesländern

Stellen- und Bewerberbörsen

Rechtliche Regelungen für die Tätigkeit

Gleichwertigkeit ausländischer Berufsqualifikationen

 

Quelle: BERUFENET der Bundesagentur für Arbeit – Stand: (07/2023)

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