Ausbildungsinhalte
Während der Ausbildung lernen die Auszubildenden beispielsweise:
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welche Arbeitsmittel, Nähmaschinen und Sticharten es gibt und wie man sie benutzt
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wie man mit Nähfaden arbeitet und Nadeln wechselt
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wie man verschiedene Nähtechniken einsetzt
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wie man zum Beispiel Knopfleisten, Taschen, Kragen und Manschetten näht
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welche Schnittteile für Kleidungsstücke es gibt
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wie man die Körpermaße bestimmt und was diese bedeuten
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wie man Röcke, Blusen, Kostüme, Jacken und Mäntel aus Einzelteilen anfertigt
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wie und womit man zum Beispiel Stoffe und Kleidungsstücke richtig bügelt
Darüber hinaus werden während der gesamten Ausbildung Kenntnisse über Themen wie Ausbildungsvertrag, Organisation des Ausbildungsbetriebs und Umweltschutz vermittelt.
In der Berufsschule erwirbt man weitere Kenntnisse:
Ausbildungsaufbau
Beispiel für den Ausbildungsaufbau einer Ausbildung Fachpraktiker/in im Damenschneiderhandwerk
Ausbildung im Betrieb bzw. in der Einrichtung der beruflichen Rehabilitation:
1. Ausbildungsjahr u.a.:
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Kenntnisse der Eigenschaften und Verwendung von Stoffen und Zutaten
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Nähen von Hand
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Nähen mit Maschinen
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Bügeln
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Knöpfe annähen, Reißverschlüsse einarbeiten, Knopflöcher anfertigen
2. und 3. Ausbildungsjahr u.a.:
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Grundkenntnisse der Konstruktion von Bekleidungsstücken
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Anfertigen von Kleinstücken (z.B. Röcke, Blusen)
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Fertigstellen von Großstücken (z.B. Kleider, Mäntel)
Zwischenprüfung vor Ende des 2. Ausbildungsjahres
Abschlussprüfung nach dem 3. Ausbildungsjahr
Ausbildungsvergütung
Findet die Ausbildung in einem Betrieb statt, erhalten die Auszubildenden vom Betrieb eine Ausbildungsvergütung. Bei einer Ausbildung in einer
Einrichtung der beruflichen Rehabilitation
werden die Auszubildenden durch Leistungen vom Rehabilitationsträger unterstützt.
Ausbildungskosten
Die Kosten einer Ausbildung nach besonderen Regelungen für Menschen mit Behinderungen werden vom Rehabilitationsträger getragen.
Förderungsmöglichkeiten
Neben der Förderung der Ausbildung durch Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben erhalten die Auszubildenden auch unterhaltssichernde und andere ergänzende Leistungen nach dem Neunten Sozialgesetzbuch (SGB IX).
Ausbildungsdauer
2-3 Jahre
Ausbildungsdauer - Verkürzungen/Verlängerungen
Ausbildungsverkürzungen und -verlängerungen sind im Berufsbildungsgesetz sowie ggf. in der jeweiligen Ausbildungsordnung geregelt.
Verkürzung
Wenn das Ausbildungsziel auch in kürzerer Zeit erreicht werden kann, kann die Ausbildungszeit verkürzt werden. Auszubildende und Ausbildungsbetrieb müssen hierfür gemeinsam einen Antrag an die zuständige Stelle (z.B. die jeweilige Kammer) stellen.
Wer bereits einen entsprechenden berufsbildenden Bildungsgang besucht hat, kann sich diesen ggf. auf seine Ausbildung anrechnen lassen. Die Bundesländer bestimmen die jeweiligen Anrechnungsmöglichkeiten.
Verlängerung
In Ausnahmefällen kann die zuständige Stelle die Ausbildungszeit verlängern, wenn dies erforderlich ist.
Abschluss-/Berufsbezeichnungen
Abschlussbezeichnungen gemäß Ausbildungsregelungen der zuständigen Stellen, z.B.
Ausbildungssituation
Auf folgende Bedingungen und Anforderungen sollte man sich einstellen:
Im Ausbildungs- bzw. Praktikumsbetrieb, in der Ausbildungswerkstatt
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Praktische Mitarbeit (unter Anleitung): z.B. Stoffe zuschneiden, Näharbeiten ausführen, bügeln, Kleidungsstücke ändern, Kunden beraten
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Umgebung: Textilstaub, Dampf oder chemische Gerüche in der Werkstatt oder Produktionshalle
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Anforderungen:
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Handgeschick (z.B. im Umgang mit Nadel, Faden und Nähmaschine)
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Handwerkliches Geschick (z.B. beim Einrichten, Bedienen, Warten von Nähmaschinen und -automaten)
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Gutes Sehvermögen (z.B. bei der Auswahl farblich passender Nähgarne)
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Sorgfalt (z.B. beim exakten Zuschneiden von Stoffen, beim Maßnehmen)
An der Berufsschule
Unterricht an einem oder zwei Tagen pro Woche oder als Blockunterricht
Ausbildungssituation
Betriebliche Ausbildung
Im Ausbildungsbetrieb betreuen Ausbilder/innen oder erfahrene Kollegen/Kolleginnen die Auszubildenden und leiten sie bei der Mitarbeit an. Teile der praktischen Ausbildung können in Lehrwerkstätten durchgeführt werden.
In der Berufsschule werden sie in Fachklassen unterrichtet. Es werden z.B. Klassenarbeiten oder Tests geschrieben. Außerdem müssen die Auszubildenden für die Vorbereitung auf die Zwischen- und Abschlussprüfung Zeit einplanen.
Der Berufsschulunterricht findet ein- bis zweimal pro Woche oder in Blöcken von beispielsweise drei oder vier Wochen statt.
Ausbildung in Einrichtungen der beruflichen Rehabilitation
In Einrichtungen der beruflichen Rehabilitation sind Ausbildungswerkstätten, Übungsbüros, sonderpädagogische Berufsschule, Wohnmöglichkeiten und Freizeiteinrichtungen in der Regel unter einem Dach zusammengefasst. In den Ausbildungswerkstätten und Übungsbüros findet die praktische Ausbildung durch Ausbilder/innen statt. Während ihrer Ausbildung werden die Auszubildenden außerdem durch pädagogische, medizinische und psychologische Fachdienste unterstützt und betreut.
Wenn die Einrichtung der beruflichen Rehabilitation sich nicht in der Nähe des Wohnorts befindet, sind die Auszubildenden z.B. im Internat oder in einer betreuten Wohngruppe der Einrichtung untergebracht und dadurch von Familie und Freunden getrennt. In die Ausbildung sind ein oder mehrere Praktika integriert, die in einem Betrieb durchgeführt werden.
Lernorte
Fachpraktiker/innen für Näherei und Schneiderei werden in betrieblicher Form oder in
Einrichtungen der beruflichen Rehabilitation
ausgebildet.
Betriebliche Ausbildung:
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Ausbildungsbetrieb: Werkstätten, Verkaufsräume, Produktionshallen
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Berufsschule
: Unterrichtsräume
Können Betriebe nicht alle geforderten Ausbildungsinhalte vermitteln, besteht die Möglichkeit, Teile der Ausbildung in überbetriebliche Ausbildungsstätten zu verlagern.
Ausbildung in einer Einrichtung der beruflichen Rehabilitation:
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Ausbildungseinrichtung: Ausbildungswerkstatt, ggf. Ausbildungsfirma der Einrichtung
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Berufsschule (i.d.R. in die Einrichtung integriert): Unterrichtsräume
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Praktikumsbetrieb: Werkstätten, Produktionshallen