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Ausbildungsberuf
Fachpraktiker/in - Näherei, Schneiderei (§66 BBiG/§42r HwO)

Nachfolgend findest Du viele Informationen über diesen Ausbildungsberuf.

Nachfolgend findest Du viele Informationen über diesen Ausbildungsberuf.


Die Ausbildung im Überblick

Fachpraktiker/in für Näherei und Schneiderei ist ein Ausbildungsberuf für Menschen mit Behinderungen. Die 2- bzw. 3-jährige Ausbildung wird im Handwerk, in der Industrie oder in Einrichtungen der beruflichen Rehabilitation durchgeführt. Die Ausbildung orientiert sich z.B. an den anerkannten Ausbildungsberufen:

  • Änderungsschneider/in

  • Maßschneider/in

  • Textil- und Modenäher/in

Je nach zuständiger Kammer können z.B. Dauer der Ausbildung und Abschlussbezeichnungen unterschiedlich sein.

Die Beschreibung des Ausbildungsberufs Fachpraktiker/in für Näherei und Schneiderei erfolgt auf Grundlage einer Kammerregelung.

Zugangsvoraussetzung

Zugangsvoraussetzungen für die Ausbildung

Rechtlich ist keine bestimmte Vorbildung vorgeschrieben.

Vorausgesetzt wird in der Regel eine Eignungsuntersuchung, die durch die zuständige Agentur für Arbeit veranlasst wird.

Zugangsvoraussetzungen für die Ausbildung

Betriebliche Ausbildung

Voraussetzung ist ein Ausbildungsvertrag mit einem Ausbildungsbetrieb. Die Ausbildungsbetriebe suchen sich Auszubildende nach eigenen Kriterien aus.

Jugendliche unter 18 Jahren müssen eine ärztliche Bescheinigung über eine Erstuntersuchung vorlegen.

Ausbildung in Einrichtungen der beruflichen Rehabilitation

Die Berufsberatung der zuständigen Agentur für Arbeit informiert über Voraussetzungen und Anmeldung zur Ausbildung.

Wichtige Schulfächer

Gute Kenntnisse in folgenden Schulfächern bilden gute Voraussetzungen für eine erfolgreiche Ausbildung:

Werken/Textiles Gestalten:

Wer die Grundnähtechniken beherrscht, ist beim Umgang mit Schablone, Nadel und Faden im Vorteil. Handwerkliches Geschick hilft dabei, wenn Maschinenstörungen behoben werden müssen.

Mathematik:

Um in der Ausbildung den Materialbedarf, die Schnittteile und die Kosten zu berechnen, sollte man die Grundrechenarten anwenden können.

Ausbildung

Ausbildungsinhalte

Während der Ausbildung lernen die Auszubildenden beispielsweise:

  • welche Arbeitsmittel, Nähmaschinen und Sticharten es gibt und wie man sie benutzt

  • wie man mit Nähfaden arbeitet und Nadeln wechselt

  • wie man verschiedene Nähtechniken einsetzt

  • wie man zum Beispiel Knopfleisten, Taschen, Kragen und Manschetten näht

  • welche Schnittteile für Kleidungsstücke es gibt

  • wie man die Körpermaße bestimmt und was diese bedeuten

  • wie man Röcke, Blusen, Kostüme, Jacken und Mäntel aus Einzelteilen anfertigt

  • wie und womit man zum Beispiel Stoffe und Kleidungsstücke richtig bügelt

Darüber hinaus werden während der gesamten Ausbildung Kenntnisse über Themen wie Ausbildungsvertrag, Organisation des Ausbildungsbetriebs und Umweltschutz vermittelt.

In der Berufsschule erwirbt man weitere Kenntnisse:

  • in berufsspezifischen Fächern

  • in allgemeinbildenden Fächern wie Rechnen und Wirtschafts- und Sozialkunde

Ausbildungsaufbau

Beispiel für den Ausbildungsaufbau einer Ausbildung Fachpraktiker/in im Damenschneiderhandwerk

Ausbildung im Betrieb bzw. in der Einrichtung der beruflichen Rehabilitation:

1. Ausbildungsjahr u.a.:

  • Kenntnisse der Eigenschaften und Verwendung von Stoffen und Zutaten

  • Nähen von Hand

  • Nähen mit Maschinen

  • Bügeln

  • Knöpfe annähen, Reißverschlüsse einarbeiten, Knopflöcher anfertigen

2. und 3. Ausbildungsjahr u.a.:

  • Grundkenntnisse der Konstruktion von Bekleidungsstücken

  • Anfertigen von Kleinstücken (z.B. Röcke, Blusen)

  • Fertigstellen von Großstücken (z.B. Kleider, Mäntel)

Zwischenprüfung vor Ende des 2. Ausbildungsjahres

Abschlussprüfung nach dem 3. Ausbildungsjahr

Ausbildungsvergütung

Findet die Ausbildung in einem Betrieb statt, erhalten die Auszubildenden vom Betrieb eine Ausbildungsvergütung. Bei einer Ausbildung in einer Einrichtung der beruflichen Rehabilitation werden die Auszubildenden durch Leistungen vom Rehabilitationsträger unterstützt.

Ausbildungskosten

Die Kosten einer Ausbildung nach besonderen Regelungen für Menschen mit Behinderungen werden vom Rehabilitationsträger getragen.

Förderungsmöglichkeiten

Neben der Förderung der Ausbildung durch Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben erhalten die Auszubildenden auch unterhaltssichernde und andere ergänzende Leistungen nach dem Neunten Sozialgesetzbuch (SGB IX).

Ausbildungsdauer

2-3 Jahre

Ausbildungsdauer - Verkürzungen/Verlängerungen

Ausbildungsverkürzungen und -verlängerungen sind im Berufsbildungsgesetz sowie ggf. in der jeweiligen Ausbildungsordnung geregelt.

Verkürzung

Wenn das Ausbildungsziel auch in kürzerer Zeit erreicht werden kann, kann die Ausbildungszeit verkürzt werden. Auszubildende und Ausbildungsbetrieb müssen hierfür gemeinsam einen Antrag an die zuständige Stelle (z.B. die jeweilige Kammer) stellen.

Wer bereits einen entsprechenden berufsbildenden Bildungsgang besucht hat, kann sich diesen ggf. auf seine Ausbildung anrechnen lassen. Die Bundesländer bestimmen die jeweiligen Anrechnungsmöglichkeiten.

Verlängerung

In Ausnahmefällen kann die zuständige Stelle die Ausbildungszeit verlängern, wenn dies erforderlich ist.

Abschluss-/Berufsbezeichnungen

Abschlussbezeichnungen gemäß Ausbildungsregelungen der zuständigen Stellen, z.B.

  • Fachpraktiker im Damenschneiderhandwerk/Fachpraktikerin im Damenschneiderhandwerk

  • Änderungsnäher/Änderungsnäherin

  • Bekleidungsnäher/Bekleidungsnäherin

  • Näher im Damenschneider-Handwerk/Näherin im Damenschneider-Handwerk

Ausbildungssituation

Auf folgende Bedingungen und Anforderungen sollte man sich einstellen:

Im Ausbildungs- bzw. Praktikumsbetrieb, in der Ausbildungswerkstatt

  • Praktische Mitarbeit (unter Anleitung): z.B. Stoffe zuschneiden, Näharbeiten ausführen, bügeln, Kleidungsstücke ändern, Kunden beraten

  • Umgebung: Textilstaub, Dampf oder chemische Gerüche in der Werkstatt oder Produktionshalle

  • Anforderungen:

    • Handgeschick (z.B. im Umgang mit Nadel, Faden und Nähmaschine)

    • Handwerkliches Geschick (z.B. beim Einrichten, Bedienen, Warten von Nähmaschinen und -automaten)

    • Gutes Sehvermögen (z.B. bei der Auswahl farblich passender Nähgarne)

    • Sorgfalt (z.B. beim exakten Zuschneiden von Stoffen, beim Maßnehmen)

An der Berufsschule

Unterricht an einem oder zwei Tagen pro Woche oder als Blockunterricht

Ausbildungssituation

Betriebliche Ausbildung

Im Ausbildungsbetrieb betreuen Ausbilder/innen oder erfahrene Kollegen/Kolleginnen die Auszubildenden und leiten sie bei der Mitarbeit an. Teile der praktischen Ausbildung können in Lehrwerkstätten durchgeführt werden.

In der Berufsschule werden sie in Fachklassen unterrichtet. Es werden z.B. Klassenarbeiten oder Tests geschrieben. Außerdem müssen die Auszubildenden für die Vorbereitung auf die Zwischen- und Abschlussprüfung Zeit einplanen.

Der Berufsschulunterricht findet ein- bis zweimal pro Woche oder in Blöcken von beispielsweise drei oder vier Wochen statt.

Ausbildung in Einrichtungen der beruflichen Rehabilitation

In Einrichtungen der beruflichen Rehabilitation sind Ausbildungswerkstätten, Übungsbüros, sonderpädagogische Berufsschule, Wohnmöglichkeiten und Freizeiteinrichtungen in der Regel unter einem Dach zusammengefasst. In den Ausbildungswerkstätten und Übungsbüros findet die praktische Ausbildung durch Ausbilder/innen statt. Während ihrer Ausbildung werden die Auszubildenden außerdem durch pädagogische, medizinische und psychologische Fachdienste unterstützt und betreut.

Wenn die Einrichtung der beruflichen Rehabilitation sich nicht in der Nähe des Wohnorts befindet, sind die Auszubildenden z.B. im Internat oder in einer betreuten Wohngruppe der Einrichtung untergebracht und dadurch von Familie und Freunden getrennt. In die Ausbildung sind ein oder mehrere Praktika integriert, die in einem Betrieb durchgeführt werden.

Lernorte

Fachpraktiker/innen für Näherei und Schneiderei werden in betrieblicher Form oder in Einrichtungen der beruflichen Rehabilitation ausgebildet.

Betriebliche Ausbildung:

  • Ausbildungsbetrieb: Werkstätten, Verkaufsräume, Produktionshallen

  • Berufsschule : Unterrichtsräume

Können Betriebe nicht alle geforderten Ausbildungsinhalte vermitteln, besteht die Möglichkeit, Teile der Ausbildung in überbetriebliche Ausbildungsstätten zu verlagern.

Ausbildung in einer Einrichtung der beruflichen Rehabilitation:

  • Ausbildungseinrichtung: Ausbildungswerkstatt, ggf. Ausbildungsfirma der Einrichtung

  • Berufsschule (i.d.R. in die Einrichtung integriert): Unterrichtsräume

  • Praktikumsbetrieb: Werkstätten, Produktionshallen

 

Quelle: BERUFENET der Bundesagentur für Arbeit – Stand: (07/2023)

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