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Ausbildungsberuf
Segelmacher/in

Nachfolgend findest Du viele Informationen über diesen Ausbildungsberuf.

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Die Tätigkeit im Überblick

Segelmacher/innen stellen Segel für die unterschiedlichsten Schiffs- und Bootstypen her. Gegebenenfalls montieren bzw. reparieren sie die Segel auch.

Die Ausbildung im Überblick

Segelmacher/in ist ein 3-jähriger anerkannter Ausbildungsberuf im Handwerk.

Arbeitsbereiche/Branchen

Segelmacher/innen finden Beschäftigung

  • in Segelmachereien

  • in Bootsbaubetrieben

Zugangsvoraussetzung

Zugang zur Tätigkeit

In der Regel benötigt man eine abgeschlossene Berufsausbildung als Segelmacher/in.

Zugangsvoraussetzungen für die Ausbildung

Rechtlich ist keine bestimmte Vorbildung vorgeschrieben.

Die Betriebe stellen überwiegend Ausbildungsanfänger/innen mit Hochschulreife ein.

Zugangsvoraussetzungen für die Ausbildung

Voraussetzung für den Zugang zu einer dualen Ausbildung ist ein Ausbildungsvertrag mit einem Ausbildungsbetrieb. Die Ausbildungsbetriebe suchen sich Auszubildende nach eigenen Kriterien (z.B. schulische Vorbildung) aus.

Jugendliche unter 18 Jahren müssen eine ärztliche Bescheinigung über eine Erstuntersuchung vorlegen.

Schulische Vorbildung in der Praxis

Im Jahr 2022 gab es 21 Ausbildungsanfänger/innen. 67 Prozent der zukünftigen Segelmacher/innen verfügten über die Hochschulreife , 33 Prozent besaßen einen mittleren Bildungsabschluss .

Quelle:

Die Angaben orientieren sich an den Informationen des Datensystems Auszubildende (DAZUBI) des Bundesinstituts für Berufsbildung (BIBB).

Wichtige Schulfächer

Vertiefte Kenntnisse in folgenden Schulfächern bilden gute Voraussetzungen für eine erfolgreiche Ausbildung:

Mathematik:

Kenntnisse in Rechnen bzw. Mathematik sind für angehende Segelmacher/innen unabdingbar. Um beispielsweise Flächenberechnungen und Rechnungen mit physikalischen und technischen Größen durchzuführen, ist das Beherrschen der Grundrechenarten und der Dezimal-, Bruch-, Prozent- und Dreisatzrechnung von Bedeutung.

Physik:

Da man in der Ausbildung den Winddruck berechnet und die Funktionsweise mechanischer, hydraulischer, pneumatischer und elektrischer Antriebsmaschinen sowie Geräte kennenlernt, sind Kenntnisse in Physik wichtig.

Werken/Technik:

Für das Lesen und Anfertigen von Entwurfsskizzen und Werkzeichnungen sind Kenntnisse aus dem Bereich Werken und Technik hilfreich, insbesondere Fertigkeiten im Technischen Zeichnen.

Anerkennung von ausländischen Qualifikationen

Die Tätigkeit als Segelmacher/in ist nicht reglementiert.

Um mit einem im Ausland erworbenen Abschluss in diesem Beruf zu arbeiten, ist keine berufliche Anerkennung notwendig. Jedoch kann eine Feststellung der Gleichwertigkeit deutschen Arbeitgebern helfen, die im Ausland erworbenen beruflichen Fähigkeiten besser zu beurteilen.

Informationen zur Feststellung der Gleichwertigkeit bietet das Informationsportal der Bundesregierung zur Anerkennung ausländischer Berufsqualifikationen: www.anerkennung-in-deutschland.de

Zuständige Stellen sind die örtlichen Handwerkskammern. Bei der Suche nach der zuständigen Stelle für die berufliche Anerkennung helfen der Anerkennung in Deutschland und die Fachstelle Beratung und Qualifizierung des IQ-Netzwerks weiter.

Weiterführende Informationen zu Leben und Arbeiten in Deutschland:

Ausbildung

Ausbildungsinhalte

Im Ausbildungsbetrieb lernen die Auszubildenden beispielsweise:

  • Arten und Aufbau von Segeln unter Berücksichtigung von aerodynamischen Gesichtspunkten unterscheiden

  • Maße aufzeichnen, aufschnüren und übertragen

  • Materialbedarf berechnen und Bedarfslisten erstellen

  • Zubehör, insbesondere Kauschen, Ringe und Beschläge, einarbeiten

  • Ursachen von Störungen, Fehlern und Schäden ermitteln

  • Auftragsunterlagen prüfen und bearbeiten

  • Segellatten einführen, einstellen und sichern

  • Drahtseile, insbesondere durch Pressen und Spleißen, konfektionieren, Normen beachten

  • Untergründe prüfen und bearbeiten, Befestigungsart und Befestigungsmittel festlegen

  • Markisen unter Berücksichtigung von technischen Vorgaben, Kundenanforderungen und Sicherheitsbestimmungen montieren

  • Kunden beraten, Produkte übergeben, Kunden in Bedienung, Wartung und Pflege einweisen

Darüber hinaus werden während der gesamten Ausbildung Kenntnisse über Themen wie Rechte und Pflichten während der Ausbildung, Organisation des Ausbildungsbetriebs und Umweltschutz vermittelt.

In der Berufsschule erwirbt man weitere Kenntnisse:

  • in berufsspezifischen Lernfeldern (z.B. Vorsegel herstellen, Großsegel herstellen)

  • in allgemeinbildenden Fächern wie Deutsch und Wirtschafts- und Sozialkunde

Zusatzqualifikationen

Die Zusatzqualifikation "Europaassistent/in" eröffnet für Auszubildende mit einem mittleren Bildungsabschluss die Möglichkeit, interkulturelle Kompetenzen aufzubauen, Fremdsprachenkenntnisse zu verbessern und sich fachlich - über die Erstausbildung hinaus - zu bilden. Bestandteile der Zusatzqualifikation sind ein besonderer Berufsschulunterricht (z.B. Europäisches Waren- und Wirtschaftsrecht) und ein mehrwöchiges Praktikum im Ausland. Weitere Informationen erteilt z.B.:

Europaassistent/in

Zusatzqualifikationen

Zusatzqualifikationen, die man während der Ausbildung erwirbt, können den Berufseinstieg erleichtern. Sie umfassen z.B.:

  • Zusätzliche Inhalte, die nicht in der Ausbildungsordnung eines Berufs vorgeschrieben sind. Sie werden zu vielen unterschiedlichen Themen angeboten: AusbildungPlus: Portal für duales Studium und Zusatzqualifikationen in der beruflichen Erstausbildung

  • Kodifizierte Zusatzqualifikationen: berufsbezogene, in der Ausbildungsordnung eines Berufs verankerte Qualifikationseinheiten, die freiwillig gewählt werden können. Sie werden im Rahmen der Abschlussprüfung geprüft.

  • Schulabschlüsse (z.B. Fachhochschulreife)

Zusatzqualifikationen können ggf. auch im Ausland erworben werden.

Ausbildungsaufbau

Die Ausbildung wird parallel im Ausbildungsbetrieb und in der Berufsschule durchgeführt. Der Berufsschulunterricht findet an bestimmten Wochentagen oder in Blockform statt.

Auszug aus dem Ausbildungsrahmenplan und dem Rahmenlehrplan

1. - 18. Ausbildungsmonat:

Ausbildung im Betrieb und nach Bedarf in überbetrieblichen Lehrgängen:

  • Anfertigen und Umsetzen von technischen Unterlagen

  • Verhalten auf dem Wasser und an Bord, Sicherheit und Gewässerschutz

  • Messen und Aufschnüren von Flächen

  • Auswählen und Einsetzen von Werk- und Hilfsstoffen sowie von Zubehör

  • Handhaben und Instandhalten von Werkzeugen, Geräten, Maschinen und Anlagen

  • Zuschneiden und Vorrichten

  • Ausführen von Näh-, Schweiß- und Klebearbeiten

  • Arbeiten an Rigg und Takelage

  • Fertigstellen und Montieren von Bezügen, Planen, Zelten und Markisen

  • Durchführen von Reparatur- und Wartungsarbeiten

1. und 2. Ausbildungsjahr:

Ausbildung in der Berufsschule in den Lernfeldern:

  • 1. Ausbildungsjahr:

    • Beruf und Betrieb präsentieren und typische Produkte beschreiben

    • traditionelle Produkte manuell herstellen

    • Segel, Bezüge, Zelte, Markisen und Planen reparieren

    • textile Verpackungen und Kleinprodukte fertigen

  • 2. Ausbildungsjahr:

    • Werkstoffe maschinell bearbeiten

    • Vorsegel herstellen

    • Bezüge herstellen

    • Zelte herstellen

Teil 1 der Gesellenprüfung vor Ende des 2. Ausbildungsjahres

19. - 36. Ausbildungsmonat:

Ausbildung im Betrieb und nach Bedarf in überbetrieblichen Lehrgängen:

  • Vertiefen der Kenntnisse aus dem 1. und 2. Ausbildungsjahr

  • Herstellen von Profilierungen

  • Fertigstellen und Anschlagen von Segeln

3. Ausbildungsjahr:

Ausbildung in der Berufsschule in den Lernfeldern:

  • Markisen herstellen

  • Planen herstellen

  • Großsegel herstellen

  • am Rigg arbeiten

Teil 2 der Gesellenprüfung nach dem 3. Ausbildungsjahr

Ausbildungsvergütung

Derzeit liegen keine tarifvertraglichen Vereinbarungen vor.

Ausbildungsvergütung

Laut Berufsbildungsgesetz ist der Ausbildungsbetrieb verpflichtet, den Auszubildenden eine angemessene Ausbildungsvergütung zu gewähren. Zu deren Festlegung schreibt das Gesetz eine Mindestvergütung vor. Abweichungen davon sind nur im Rahmen der Regelungen des Gesetzes möglich.

Einfluss auf die Höhe der Ausbildungsvergütung haben der Ausbildungsbereich (z.B. Industrie und Handel, Handwerk), die Branche und die Region, in denen die Ausbildung erfolgt.

Ausbildungskosten

Für die Durchführung der Ausbildung werden keine Kosten erhoben. Der ausbildende Betrieb stellt die für den betrieblichen Teil der Ausbildung benötigten Ausbildungsmittel zur Verfügung und bezahlt die Prüfungsgebühren.

Soweit nicht anders geregelt, müssen die Auszubildenden die Kosten der Lernmittel für den Unterricht in der Berufsschule und für Berufskleidung selber tragen. Zudem können Kosten entstehen, wenn Ausbildungsstätten vom Wohnort entfernt sind.

Förderungsmöglichkeiten

In bestimmten Lebenssituationen können die Auszubildenden Berufsausbildungsbeihilfe erhalten.

Weitere Informationen:

Berufsausbildungsbeihilfe (BAB)

Ausbildungsdauer

3 Jahre

Ausbildungsdauer - Verkürzungen/Verlängerungen

Ausbildungsdauer

Bei einer Ausbildung in Vollzeit beträgt die Ausbildungsdauer 2, 3 oder 3,5 Jahre. Wenn es im Berufsausbildungsvertrag vereinbart wird, kann die Ausbildung ggf. auch in Teilzeit durchgeführt werden. Dadurch verlängert sich die Ausbildungsdauer, höchstens jedoch bis zum Eineinhalbfachen der Dauer, die für die betreffende Ausbildung in Vollzeit festgelegt ist.

Ausbildungsverkürzungen und -verlängerungen

Ausbildungsverkürzungen und -verlängerungen sind im Berufsbildungsgesetz sowie ggf. in der jeweiligen Ausbildungsordnung geregelt.

Verkürzung:

Wenn das Ausbildungsziel auch in kürzerer Zeit erreicht werden kann, besteht die Möglichkeit, die Ausbildungszeit zu verkürzen. Auszubildende und Ausbildungsbetrieb müssen hierfür gemeinsam einen Antrag an die zuständige Stelle (z.B. die jeweilige Kammer) stellen.

Wer bereits einen entsprechenden berufsbildenden Bildungsgang besucht hat, kann sich diesen ggf. auf seine Ausbildung anrechnen lassen. Die Bundesländer bestimmen die jeweiligen Anrechnungsmöglichkeiten.

Landesregelungen zur Anrechnung von schulischen Berufsgrundbildungsjahren bzw. Berufsfachschulausbildungen auf die Ausbildungszeit liegen aus folgenden Bundesländern vor:

Hinweis: Diese Angaben gelten für anerkannte Ausbildungsberufe. Für den Beruf Schiffsmechaniker/in gelten abweichende Regelungen.

Verlängerung:

In Ausnahmefällen kann die zuständige Stelle die Ausbildungszeit verlängern, wenn dies erforderlich ist.

Abschluss-/Berufsbezeichnungen

Abschlussbezeichnung

Segelmacher/Segelmacherin

Ausbildungssituation

Auf folgende Bedingungen und Anforderungen sollte man sich einstellen:

Im Betrieb

  • Praktische Mitarbeit (unter Anleitung): Stoffe zuschneiden, Näharbeiten ausführen, Beschläge, Halterungen und Zugseile anbringen, fertige Erzeugnisse montieren

  • Umgebung: Witterungseinflüsse bei der Montage von Segeln, wechselnde Arbeitsorte

  • Arbeitszeit: z.T. unregelmäßige Arbeitszeiten bei Montagearbeiten

  • Anforderungen:

    • Geschicklichkeit und Auge-Hand-Koordination (z.B. Zuschneiden und Zusammennähen von Segelbahnen)

    • Sorgfalt (z.B. beim Berechnen von Segelflächen und -formen)

    • Handwerkliches Geschick und technisches Verständnis (z.B. beim Montieren von Segeln und Takelagen)

    • Kundenorientierung (z.B. beim Beraten von Kunden über Segelformen und -materialien)

An der Berufsschule

Unterricht an einem oder zwei Tagen pro Woche oder als Blockunterricht

Ausbildungssituation

Ausbildungssituation im Betrieb

Bei einer dualen Ausbildung betreuen z.B. Ausbilder/innen die Auszubildenden und leiten sie bei der Mitarbeit im Betrieb an. Teile der praktischen Ausbildung können in Lehrwerkstätten durchgeführt werden.

Ausbildungssituation in der Berufsschule

In der Berufsschule werden z.B. Klassenarbeiten oder Tests geschrieben. Außerdem müssen die Auszubildenden für die Vorbereitung auf die Zwischen- und Abschluss- bzw. Gesellenprüfung Zeit einplanen.

Der Berufsschulunterricht findet ein- bis zweimal pro Woche oder in Blöcken von beispielsweise drei oder vier Wochen statt. Wenn der Unterricht in überregionalen Fachklassen durchgeführt wird, sind die Auszubildenden während dieser Zeit z.B. in einem Internat untergebracht und dadurch von Familie und Freunden getrennt.

Lernorte

Segelmacher/innen werden im dualen System ausgebildet.

Lernorte sind

  • Ausbildungsbetrieb (i.d.R. Segelmachereien): Werkstätten, Werkhallen, Boote, Schiffe

  • Berufsschule : Unterrichtsräume

Können Betriebe nicht alle geforderten Ausbildungsinhalte vermitteln, besteht die Möglichkeit, Teile der Ausbildung in überbetriebliche Ausbildungsstätten zu verlagern.

Hinweis: Der Berufsschulunterricht wird teilweise in länderübergreifenden Fachklassen durchgeführt, derzeit:

  • für die Länder Baden-Württemberg, Bayern, Berlin, Brandenburg, Bremen, Hamburg, Hessen, Mecklenburg-Vorpommern, Niedersachsen, Nordrhein-Westfalen, Rheinland-Pfalz, Sachsen und Schleswig-Holstein in Lübeck-Travemünde (Schleswig-Holstein): Berufsschule der Handwerkskammer Lübeck in der Hansestadt Lübeck Wiekstraße 5 23570 Lübeck-Travemünde D +49.4502.887400 +49.4502.887407 http://www.bs-hwk-luebeck.de service@bs-hwk-luebeck.de

Quelle: Übersicht länderübergreifender Fachklassen (Stand: 21.03.2024)

Ausbildung im Ausland

Um Teile der Ausbildung im Ausland zu absolvieren, bieten sich zum Beispiel folgende Möglichkeiten:

Ausbildung im Ausland

Das Berufsbildungsgesetz eröffnet grundsätzlich die Möglichkeit, Teile der Ausbildung in einem anerkannten Ausbildungsberuf im Ausland zu absolvieren. Je nach Ausbildungsberuf gibt es unterschiedliche Möglichkeiten zur Ausbildung im Ausland:

  • duale Ausbildungen, bei denen Auslandsaufenthalte grundsätzlich im Ausbildungsvertrag vereinbart werden (Dauer: bis zu ein Viertel der Ausbildungsdauer)

  • Austauschprogramme und Auslandspraktika, z.B. mit Förderung über das Programm Erasmus+:

  • internationale Zusatzqualifikationen (z.B. Europaassistent/in)

Gegebenenfalls kann man auch eine vollständige Ausbildung im Ausland absolvieren.

Weitere Informationen zu beruflichen Auslandserfahrungen: Zentrale Auslands- und Fachvermittlung der Bundesagentur für Arbeit

Dokumentation beruflicher Auslandserfahrungen

Im Ausland absolvierte Ausbildungs- und Lernabschnitte kann man im Europass dokumentieren lassen.

Weitere Informationen: Europass

Tätigkeit

Aufgaben und Tätigkeiten kompakt

Segelmacher/innen stellen Segel für Segelschiffe bzw. -boote her. Dafür nehmen sie vor Ort Maß, erstellen von Hand oder am Computer Schnittmuster und wählen in Absprache mit den Kunden das Material aus. Sie schneiden die Segel zu und nähen die Stoffbahnen mit Spezialnähmaschinen oder mit Segelmachernadeln in Handarbeit zusammen. Je nach Schiffstyp bzw. Bootsart können die Segel sehr groß sein. Segelmacher/innen verarbeiten schwere Materialien wie Segeltuch und beschichtete Stoffe, auch synthetische oder ultraleichte Hightech-Materialien, beispielsweise für die Spinnaker von Rennbooten. Schließlich bringen sie Halterungen, Zugseile sowie Beschläge an und montieren die fertigen Segel. Neben Segeln stellen Segelmacher/innen auch Planen her, Sonnensegel, Zelte oder Markisen. Außerdem reparieren sie beschädigte Segel.

Aufgaben und Tätigkeiten (Beschreibung)

Worum geht es?

Segelmacher/innen stellen Segel für die unterschiedlichsten Schiffs- und Bootstypen her. Gegebenenfalls montieren bzw. reparieren sie die Segel auch.

Auswahl des Materials

Bevor sie mit der Fertigung der Segel beginnen, stellen sie fest, welcher Segelschnitt optimal zu einem Schiff, Boot und dem jeweiligen Segelrevier passt. Auch die Wahl des richtigen Tuches ist von Bedeutung. Synthetische oder beschichtete Stoffe, Ultraleichtmaterialien oder Polyestersegel bringen z.B. andere Eigenschaften mit als mit Harz behandeltes Segeltuch. Im Gespräch mit den Kunden stellen Segelmacher/innen z.B. fest, ob einfache Segel für den Freizeitsport, Hochleistungssegel für Wettkämpfe oder besonders langlebige Segel für Langfahrten benötigt werden. Dabei beachten sie auch die Materialvorschriften, die es für die verschiedenen Bootsklassen gibt, und unterbreiten den Kunden schließlich auf deren Bedürfnisse zugeschnittene Angebote.

Entwurf am PC

Nachdem sie mit den Kunden Tuchart und Segelschnitt festgelegt und die Maße genommen haben, entwerfen sie das Segel am Rechner mit einer speziellen CAD-Software. Sie berechnen z.B. auch die Biegung des Mastes nach aerodynamischen Gesetzmäßigkeiten und beziehen sie in den Entwurf der Segelform ein. Stehen Form und Größe fest, berechnen Segelmacher den Materialbedarf und legen die einzelnen Schnittteile für den Zuschnitt fest. Gegebenenfalls fertigen sie anhand des Schnittes Schablonen an, die sie für den Zuschnitt auf den Stoff legen, oder markieren bei großen Segeln die Schnittkanten durch Schnüre, die sie in Form der Schnittteile aufspannen und die Konturen dann übertragen. In den meisten Fällen erledigen sie das sogenannte Abschnüren aber computerunterstützt mit Plottern. Dann überträgt ein computergesteuerter Zeichenstift die Schnittmuster auf das textile Material. Im Anschluss können die Segelmacher/innen mit dem Zuschnitt beginnen - je nach Produkt von Hand oder mit Zuschneidemaschinen.

Ein Segel entsteht

Nachdem sie die Segelteile exakt zugeschnitten haben, nähen sie diese mit seewasserbeständigem, reißfestem Garn an Spezialnähmaschinen zusammen. Segel aus Kunststoffen bzw. Laminatsegel verbinden sie auch durch Verschweißen oder Kleben. Schließlich versehen sie z.B. die Säume mit einem Nahtschutz und mit Lattentaschen, sofern das Segel mit Latten aus Holz oder Kunststoff gestützt wird, und vervollständigen die Segel mit Beschlägen oder Ösen. Seile verarbeiten sie ebenfalls. Sie nähen sie z.B. zur Versteifung von Nähten oder Kanten auf die Segel (lieken). Fertige Segel montieren sie ggf. selbst an Bord.

In Segelmacherwerkstätten entstehen neben Segeln z.B. auch Persenninge, Bootsverdecke, Abdeckplanen oder Markisen. Neben Neuanfertigungen führen Segelmacher/innen auch Reparatur- und Wartungsarbeiten an Segeln, Planen, Verdecken aus.

Aufgaben und Tätigkeiten im Einzelnen

  • im Kundengespräch, vor Ort auf Booten oder Schiffen die Beschaffenheit des bzw. der zu fertigenden Segel klären

  • Segel anhand von vorgegebenen Segelrissen oder nach eigenen Messungen und Zeichnungen berechnen bzw. entwerfen

  • Material auswählen und Materialverbrauch ermitteln

  • Tuchbahnen auf den Schnürboden legen und befestigen

  • Maße und Schnittteile mit computergesteuertem Zeichenstift auf das Material übertragen oder die Linienführung in Originalgröße mit Schnüren auf dem Schnürboden festhalten und dann die durch die Schnüre markierten Linien auf die Stoffbahnen zeichnen ("Aufschnüren")

  • die angezeichneten Bahnen mit Schneidgeräten oder computergesteuerten Zuschneidemaschinen (Zuschneidetischen) zuschneiden

  • je nach Material die zugeschnittenen Tuchbahnen mit Spezialnähmaschinen oder von Hand auf der Segelmacherbank zusammennähen oder die Nähte durch Schweißen oder Kleben zusammenfügen (z.B. Laminatsegel oder Planen)

  • Säume falzen und nähen

  • lieken, d.h. Liektaue annähen, um die Segelkanten zu verstärken

  • Tauwerkverbindungen z.B. durch Knoten oder Spleißen herstellen, Taklings aufsetzen (offene Tauenden mit dünneren Seilen umwickeln, um ein Aufspleißen zu verhindern)

  • Zubehörteile wie Ringe, Ösen, Beschläge anbringen

  • Segel anschlagen, Planen, Markisen, Verdecke anbringen

  • fertige Erzeugnisse auf Mängel, Fehler, Verbesserungsmöglichkeiten prüfen, Korrekturarbeiten ausführen

  • Reparaturen an Segeln, Tauwerk, Takelagen, Planen, Zelten und anderen Erzeugnissen durchführen

Hinweis: Entwurf und Zuschnitt sind häufig Aufgabe von Segelmachermeistern und -meisterinnen oder langjährig erfahrenen Segelmachern und Segelmacherinnen.

Verdienst/Einkommen

Beispielhafte tarifliche Bruttogrundvergütung (monatlich): € 2.586 bis € 2.632

Quelle:

Statistisches Taschenbuch Tarifpolitik - WSI-Tarifarchiv

Hinweis: Diese Angaben dienen der Orientierung. Ansprüche können daraus nicht abgeleitet werden.

Verdienst/Einkommen

Das Einkommen von Arbeitnehmern und Arbeitnehmerinnen hängt von der Aus- und Weiterbildung, Berufserfahrung und Verantwortlichkeit ab, aber auch von den jeweiligen Anforderungen des Berufs, von Branche, Region und Betrieb. Die Höhe richtet sich in tarifgebundenen Betrieben nach tarifvertraglichen Vereinbarungen. Nicht tarifgebundene Betriebe können ihre Mitarbeiter/innen in Anlehnung an entsprechende Tarifverträge entlohnen.

Weitere Informationen über Einkommensmöglichkeiten:

Tätigkeitsbezeichnungen

  • Segelmacher/in

Abweichende Berufsbezeichnung der ehemaligen DDR

  • Sattler/Sattlerin - Segelmacher/Segelmacherin

    (Ausbildungsberuf von 1970 bis 1985)

Berufsbezeichnung in englischer Sprache

  • Sailmaker (m/f)

Berufsbezeichnung in französischer Sprache

  • Fabricant/Fabricante de voile

Quelle der fremdsprachigen Berufsbezeichnungen: Bundesinstitut für Berufsbildung, Europass-Zeugniserläuterungen

Arbeitsorte

Segelmacher/innen arbeiten in erster Linie

  • in Werkstätten

  • in Werkhallen

  • in Lagerräumen

  • im Freien, z.B. auf Schiffen oder Booten

Arbeitssituation

Segelmacher/innen arbeiten mit der Hand, z.B. wenn sie Segelumrisse auf dem Schnürboden markieren, Stoffe zuschneiden oder mit der Segelnadel zusammennähen. Entwürfe entwickeln sie am Computer und bedienen z.B. Nähmaschinen. Sie tragen Schutzkleidung, z.B. den Segelmacherhandschuh. Meist sind sie in Werkstätten und Werkhallen tätig, bei der Montage von Segeln an Bord von Schiffen, zum Teil in größeren Höhen, oder beim Montieren von Markisen beim Kunden vor Ort. Sie sind Textilstäuben ausgesetzt, im Freien der Witterung. In Kontakt kommen sie außerdem mit Klebe- und Lösungsmitteln. Bei Montagearbeiten ist mit unregelmäßigen Arbeitszeiten zu rechnen.

Die Werkstücke können sehr groß und schwer sein, was die Arbeit körperlich anstrengend macht, z.B. wenn Zwangshaltungen eingenommen werden müssen. Segelmacher/innen müssen exakt und sorgfältig arbeiten, da selbst kleine Ungenauigkeiten die Funktion eines Segels beeinträchtigen können. Für Montagearbeiten benötigen sie handwerkliches Geschick und technisches Verständnis, bei der Arbeit auf Schiffen eine gute Bewegungskoordination.

Arbeitsbedingungen im Einzelnen

  • Handarbeit (z.B. angezeichnete Tuchbahnen mit Schneidgeräten zuschneiden und zusammennähen; Ringe, Ösen, Beschläge anbringen)

  • Arbeit mit technischen Geräten, Maschinen und Anlagen (z.B. Näharbeiten mit Spezialnähmaschinen ausführen)

  • Tragen von Schutzkleidung, -ausrüstung (z.B. Segelmacherhandschuh bei Näharbeiten)

  • Arbeit in Werkstätten, Werk-/Produktionshallen

  • Arbeit im Freien (z.B. Segel, Planen und Verdecke montieren, z.B. auf Schiffen, Betriebshöfen von Lkw- oder Transportfirmen, Baustellen und Festplätzen)

  • Arbeit im/am Wasser

  • Arbeit bei Rauch, Staub, Gasen, Dämpfen (z.B. Staub und Faserflug)

  • Arbeit in größeren Höhen mit Absturzgefährdung (z.B. bei der Montage von Segeln auf Schiffen)

  • Umgang mit Chemikalien (z.B. Klebe- und Lösungsmittel)

  • Unfallgefahr (durch scharfes oder spitzes Werkzeug)

  • Arbeit bei Kälte, Hitze, Nässe, Feuchtigkeit, Zugluft (z.B. bei der Montage von Segeln und Planen bei hohen Temperaturen)

  • Arbeit unter Zwangshaltungen (z.B. Schnittmarkierungen im Knien anzeichnen, fertige Persenning im Hocken überprüfen)

Arbeitsgegenstände/Arbeitsmittel

Erzeugnisse, z.B.: Segel aller Art, Planen, Zelte, Markisen

Materialien, z.B.: Canvas, synthetische Stoffe, laminierte Kunststofffolien, Kunstfasern

Maschinen und Anlagen, z.B.: Näh-, Stepp-, Zuschneide- und Füllmaschinen, Spezialnähmaschinen, Plotter, Stanzmaschinen, pneumatische und vollautomatisierte Pressen, computergesteuerte Zuschneideanlagen

Werkzeuge und Zubehör, z.B.: Pressluftheft- und Klebepistolen, Spezialmesser, Hämmer, Zangen, Segelnadeln, Maßbänder, Metermaß, Garne, Segelmacherhandschuhe, Seile, Taue, Ösen, Schnallen, Klettverschlüsse

Unterlagen, z.B.: Maßtabellen, Musterkataloge, Schnittmuster

Büroausstattung, z.B.: PC, Internetzugang, Telefon

Arbeitsbereiche/Branchen

Segelmacher/innen finden Beschäftigung

  • in Segelmachereien

  • in Bootsbaubetrieben

Branchen im Einzelnen

  • Textilien

    • Herstellung von konfektionierten Textilwaren (ohne Bekleidung), z.B. Segelmacherei

  • Schiffe, Boote

    • Boots- und Yachtbau, z.B. Yachtwerften

Perspektiven

Weiterbildung (berufliche Anpassung)

Anpassungsweiterbildung hilft, das berufliche Wissen aktuell zu halten und an neue Entwicklungen anzupassen (z.B. in den Bereichen Schneiderei, Kunststoffverarbeitung, CAD).

Weiterbildung (beruflicher Aufstieg)

Aufstiegsweiterbildung bietet die Möglichkeit, beruflich voranzukommen und in Führungspositionen zu gelangen (z.B. durch die Prüfung als Segelmachermeister/in).

Ein Studium eröffnet weitere Berufs- und Karrierechancen (z.B. durch einen Bachelorabschluss im Studienfach Textil-, Bekleidungstechnik oder Kunststofftechnik).

Unter bestimmten Voraussetzungen ist auch ohne schulische Hochschulzugangsberechtigung ein Studium möglich. Weitere Informationen:

Zugang zur Hochschule in den einzelnen Bundesländern

Stellen- und Bewerberbörsen

 

Quelle: BERUFENET der Bundesagentur für Arbeit – Stand: (08/2024)

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