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Ausbildungsberuf
Segelmachermeister/in

Nachfolgend findest Du viele Informationen über diesen Ausbildungsberuf.

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Die Tätigkeit im Überblick

Segelmachermeister/innen leiten die Arbeiten in Betrieben des Segelmacher-Handwerks bei Entwurf und Herstellung von Segeln, Planen, Zelten und Markisen und sorgen für die Qualität und die vorschriftsmäßige Montage ihrer Erzeugnisse. Sie führen kaufmännische Arbeiten aus, betreuen Kunden und leiten Mitarbeiter/innen und Auszubildende an.

Die Weiterbildung im Überblick

Segelmachermeister/in ist eine berufliche Weiterbildung. Die Meisterprüfung im zulassungsfreien Segelmacher-Handwerk ist bundesweit einheitlich geregelt.

Für die Zulassung zur Prüfung ist die Teilnahme an einem Lehrgang nicht verpflichtend.

Arbeitsbereiche/Branchen

Segelmachermeister/innen finden Beschäftigung

  • in Segelmachereien

  • im Boots- und Jachtbau

Zugangsvoraussetzung

Zugang zur Tätigkeit

In der Regel benötigt man eine bestandene Prüfung als Segelmachermeister/in.

Zugangsvoraussetzungen für die Weiterbildung

Voraussetzung für die Zulassung zur Meisterprüfung im Segelmacher-Handwerk ist eine Gesellen- bzw. Abschlussprüfung in einem anerkannten Ausbildungsberuf.

Zugangsvoraussetzungen für die Prüfung

Bei Weiterbildungen zum Handwerksmeister/zur Handwerksmeisterin ist nur der Zugang zur Prüfung geregelt, nicht der Zugang zu Weiterbildungslehrgängen.

Voraussetzung für die Zulassung zur Meisterprüfung ist, dass man die vorgeschriebene berufliche Vorbildung oder Praxis im entsprechenden Handwerk nachweisen kann.

Wichtige Vorkenntnisse

Vertiefte Kenntnisse in folgenden Bereichen bilden gute Voraussetzungen für das erfolgreiche Bestehen der Weiterbildungsprüfung:

Rechnen/Mathematik:

Im fachtheoretischen Teil II der Meisterprüfung sind u.a. betriebliche Kosten zu ermitteln, Berechnungen der Mengen und Maße durchzuführen sowie Kostenstrukturen zu überprüfen.

Um im späteren Berufsalltag Materialmengen berechnen, Kosten kalkulieren und Abrechnungen erstellen zu können, sind Mathematikkenntnisse erforderlich.

Wirtschaft/Recht:

Um den betriebswirtschaftlichen, kaufmännischen und rechtlichen Teil der Meisterprüfung erfolgreich abschließen zu können, sind gute Kenntnisse in diesem Bereich erforderlich.

Im Berufsleben benötigen Segelmachermeister/innen Kenntnisse in Buchführung und Controlling sowie in den Bereichen Recht und Steuern, damit sie erfolgreich einen Betrieb führen können.

Mitarbeiterführung und -anleitung:

In der Meisterprüfung werden berufs- und arbeitspädagogische Kenntnisse geprüft. Erfahrungen in der Anleitung von Auszubildenden bzw. Mitarbeitern sind daher von Vorteil.

Motivation und Zufriedenheit von Mitarbeitern hängen maßgeblich vom Führungsverhalten ihrer Meister/innen ab. Für eine erfolgreiche Betriebsführung sind u.a. Kenntnisse von Führungsinstrumenten, wie z.B. Zielvereinbarung und Feedback, unabdingbar.

Anerkennung von ausländischen Qualifikationen

Die Tätigkeit als Segelmachermeister/in ist nicht reglementiert.

Um mit einem im Ausland erworbenen Abschluss in diesem Beruf zu arbeiten, ist keine berufliche Anerkennung notwendig. Jedoch kann eine Feststellung der Gleichwertigkeit deutschen Arbeitgebern helfen, die im Ausland erworbenen beruflichen Fähigkeiten besser zu beurteilen.

Für eine selbstständige Tätigkeit in diesem Handwerk ist keine Anerkennung des ausländischen Abschlusses erforderlich.

Informationen zur Feststellung der Gleichwertigkeit bietet das Informationsportal der Bundesregierung zur Anerkennung ausländischer Berufsqualifikationen: www.anerkennung-in-deutschland.de

Zuständige Stellen sind die örtlichen Handwerkskammern. Bei der Suche nach der zuständigen Stelle für die berufliche Anerkennung helfen der Anerkennung in Deutschland und die Fachstelle Beratung und Qualifizierung des IQ-Netzwerks weiter.

Weiterführende Informationen zu Leben und Arbeiten in Deutschland:

Ausbildung

Weiterbildungsinhalte

  • Fachpraxis (Teil I):

    • Jachtsegel sowie Segel für Schiffe älterer oder historischer Bauart in Handarbeit, fertig zum Anschlagen, anfertigen

    • Bootsplanen für Seekreuzer, fertig zum Auflegen, herstellen

    • Sprayhoods, fertig zum Montieren, herstellen

    • ein Lagerzelt mit Satteldach einschließlich Spannseilen fertigen

    • Planen für Lastkraftwagen nach Zollvorschriften herstellen

    • Caravan-Vorzelte, fertig zum Aufbauen, herstellen

  • Fachtheorie (Teil II):

    • Mengen und Maße von Werk- und Hilfsstoffen berechnen

    • Werkzeichnungen anfertigen

    • Segel zu Bootsklassen zuordnen

    • Funktionsweise von mechanischen, hydraulischen, pneumatischen und elektrischen Antriebsmaschinen und Geräten einschließlich elektronischer Steuerungen

    • Schneide-, Näh-, Schweiß- und Klebeverfahren

    • Herstellungstechniken in der Einzel- und Serienfertigung

    • Fertigungsabläufe entwickeln

    • Arten und Eigenschaften von Werk- und Hilfsstoffen

    • Herstellung, Lagerung, Verarbeitung und Entsorgung

    • Kosten unter Einbeziehung aller für die Preisbildung wesentlichen Faktoren ermitteln

  • Betriebswirtschaftliche, kaufmännische und rechtliche Grundlagen (Teil III)

  • Berufs- und arbeitspädagogische Grundlagen (Teil IV)

Weiterbildungsvergütung

Die Teilnahme an Vorbereitungslehrgängen wird nicht vergütet.

Weiterbildungskosten

Für den Besuch von Vorbereitungslehrgängen fallen Lehrgangsgebühren an, für die Prüfung selbst Prüfungsgebühren.

Weitere Kosten entstehen für das Meisterprüfungsprojekt sowie ggf. für Arbeitsmaterialien, Fahrten zur Weiterbildungsstätte oder für auswärtige Unterbringung.

Förderungsmöglichkeiten

Vorbereitungslehrgänge auf die Meisterprüfung können gemäß Aufstiegsfortbildungsförderungsgesetz finanziell gefördert werden.

Weitere Informationen: Aufstiegs-BAföG - Aufstieg mit Förderung

Förderung besonders begabter junger Fachkräfte: Stiftung Begabtenförderung berufliche Bildung (SBB) - Weiterbildungsstipendium

Weiterbildungsdauer

Unterschiedlich, je nach Bildungsanbieter und Unterrichtszeit (Vollzeit/Teilzeit)

Teilweise bereiten Lehrgänge auch separat auf einzelne Teile der Meisterprüfung vor.

Für die Zulassung zur Prüfung ist die Teilnahme an einem Lehrgang nicht verpflichtend.

Abschluss-/Berufsbezeichnungen

Abschlussbezeichnung

Segelmachermeister/Segelmachermeisterin

Zusätzlich zum Meistertitel darf die Bezeichnung "Bachelor Professional in" unter Angabe des Handwerks geführt werden.

Weiterbildungssituation

Die Weiterbildung besteht aus theoretischem und praktischem Unterricht.

Je nach Bildungsanbieter sollte man sich auf folgende Bedingungen einstellen:

Unterrichtszeit

  • bei Vollzeitunterricht: ganztägiger Unterricht an mindestens vier Wochentagen

  • bei Teilzeitunterricht: i.d.R. berufsbegleitende Weiterbildung am Wochenende oder am Abend

Lernform

  • i.d.R. Präsenzveranstaltungen: Unterricht im Klassenverband an der Bildungseinrichtung (ggf. nicht am Wohnort)

Lernorte

Vorbereitungslehrgänge auf die Prüfung finden z.B. an Bildungszentren von Handwerkskammern statt.

Lernorte sind

  • Schulungsräume

Tätigkeit

Aufgaben und Tätigkeiten kompakt

Segelmachermeister/innen organisieren die Arbeitsabläufe, leiten Fachkräfte an und sind für die betriebliche Ausbildung verantwortlich. Sie nehmen kaufmännische und verwaltende Aufgaben wahr, verhandeln mit Lieferanten, kalkulieren Angebote, erledigen den betriebsbezogenen Schriftverkehr und beraten Kunden. Vor allem in kleineren Betrieben arbeiten sie auch selbst praktisch mit, z.B. beim Zuschnitt großer Werkstücke. Sofern sie als Selbstständige einen Segelmacherbetrieb leiten, entwickeln sie die betrieblichen Grundsätze und bestimmen Art und Umfang der Investitionen. Darüber hinaus entscheiden sie über die Personalauswahl und kontrollieren den wirtschaftlichen Erfolg.

Aufgaben und Tätigkeiten im Einzelnen

Fachaufgaben

  • Kunden beraten, Angebote und Kostenvoranschläge erstellen, zum Beispiel für Jacht- und Surfsegel oder Bootsverdecke

  • je nach Auftrag Entwürfe anfertigen, in der Regel mithilfe von CAD-Anlagen, bzw. vorhandene Entwürfe oder Modelle auswählen oder umarbeiten

  • sicherstellen, dass der Materialnachschub an Stoffen und Zubehör, wie beispielsweise Leinen, Taue, Ösen, Ringe oder Schnallen, gewährleistet ist

  • die Betriebsbereitschaft und den rationellen Einsatz der Betriebsmittel (Zuschneidemaschinen, Nähmaschinen sowie Werkzeuge und Hilfsmittel) gewährleisten

  • Materialverbrauch und erforderliche Zeitaufwände berechnen, Kosten kalkulieren

  • das Arbeitsprogramm festlegen, Arbeitsaufträge an die Mitarbeiter/innen vergeben

  • die Arbeitsdurchführung und -qualität sowie die Einhaltung von Kosten und Terminen überwachen

  • schwierige Arbeiten selbst durchführen, beispielsweise bei Aufriss und Zuschnitt großer Werkstücke sowie bei der Montage von Erzeugnissen

  • Boote oder Fahrzeuge ausmessen, Segelschnitte berechnen (hauptsächlich am Computer)

Führungsaufgaben

  • Arbeitsabläufe in der Segelfertigung, Umarbeitung und Reparatur von Segeln inhaltlich und terminlich planen, organisieren und steuern

  • über Investitionen und die Auswahl der Betriebsmittel entscheiden, Kostenfaktoren analysieren, beeinflussbare Kosten minimieren

  • mit Auftraggebern und Kunden, Lieferanten, Verbänden und Kreditinstituten verhandeln und zusammenarbeiten

  • Mitarbeiter/innen fachlich unterstützen und anleiten sowie bei ihrer Weiterbildung mitwirken

  • den betrieblichen Teil der Ausbildung durchführen

Leitungsfunktionen bei Selbstständigkeit

  • die Grundsätze für das gesamte kaufmännische, personelle und technische Geschehen gestalten

  • die Geschäftspolitik bestimmen, künftige Betriebsstrategien entwickeln und festlegen

Verdienst/Einkommen

Beispielhafte tarifliche Bruttogrundvergütung (monatlich): € 4.056

Quelle:

Tarifsammlung des Bayerischen Staatsministeriums für Familie, Arbeit und Soziales

Hinweis: Diese Angaben dienen der Orientierung. Ansprüche können daraus nicht abgeleitet werden.

Verdienst/Einkommen

Das Einkommen von Arbeitnehmern und Arbeitnehmerinnen hängt von der Aus- und Weiterbildung, Berufserfahrung und Verantwortlichkeit ab, aber auch von den jeweiligen Anforderungen des Berufs, von Branche, Region und Betrieb. Die Höhe richtet sich in tarifgebundenen Betrieben nach tarifvertraglichen Vereinbarungen. Nicht tarifgebundene Betriebe können ihre Mitarbeiter/innen in Anlehnung an entsprechende Tarifverträge entlohnen.

Weitere Informationen über Einkommensmöglichkeiten:

Tätigkeitsbezeichnungen

  • Segelmachermeister/in

Auch übliche Berufsbezeichnung/Synonym

  • Meister/in im Segelmacherhandwerk

Arbeitsorte

Segelmachermeister/innen arbeiten in erster Linie

  • in Werkstätten

  • in Verkaufsräumen

  • im Freien, z.B. auf Schiffen oder Booten, Betriebshöfen von Lkw- oder Transportfirmen, Baustellen

  • in Büroräumen

  • in Lagerräumen

Darüber hinaus arbeiten sie ggf. auch

  • im Homeoffice bzw. mobil

Arbeitssituation

Segelmachermeister/innen leiten kleinere Betriebe des Segelmacher-Handwerks oder übernehmen Leitungsaufgaben in größeren Handwerksbetrieben bzw. in Segelmacher-Abteilungen von Boots- und Jachtbaubetrieben. Hierfür sind Organisationstalent und Durchsetzungsvermögen erforderlich, für die Anleitung und Motivierung von Mitarbeitern auch Sozialkompetenz und Führungsqualitäten. Büroarbeiten erfordern Genauigkeit und Konzentration. Segelmachermeister/innen übernehmen auch praktische Aufgaben. Das maßgenaue Zuschneiden von Segeln erfordert Sorgfalt, die Montage handwerkliches Geschick und Fingerfertigkeit. Ihre Kunden beraten sie freundlich und kompetent.

Segelmachermeister/innen arbeiten viel mit der Hand, bedienen aber auch Maschinen, z.B. Zuschneidemaschinen. Beim Nähen tragen sie Segelmacherhandschuhe zum Schutz vor Verletzungen. Sie wechseln zwischen Büro, Werkstätten, Produktionshallen und Lagern. Bei Montagearbeiten sind sie auch im Freien tätig, wo sie der Witterung ausgesetzt sind. In Werkstätten liegen Gerüche von Klebern und Imprägniermitteln in der Luft. Körperlicher Einsatz ist erforderlich, z.B. beim Umgang mit großen und schweren Werkstücken. In Betrieben mit Schwerpunkt Freizeitbereich (Wassersport, Camping), kann die Arbeitsbelastung in der ersten Jahreshälfte höher sein. Bei auswärtigen Terminen kann es zu unregelmäßigen Arbeitszeiten kommen.

Arbeitsbedingungen im Einzelnen

  • Verantwortung für Personen (z.B. Mitarbeiter/innen anleiten und führen)

  • Arbeit unter Zwangshaltungen (z.B. im Hocken oder gebückt)

  • schweres Heben und Tragen

  • Kundenkontakt (z.B. Kunden über Reparaturen an Sonnensegeln und Zelten beraten)

  • Arbeit mit technischen Geräten, Maschinen und Anlagen (z.B. Spezialnähmaschinen, computergesteuerte Zuschneideanlagen, Stanzmaschinen)

  • Handarbeit (z.B. Segel mit der Hand nähen, Werkstücke montieren)

  • Tragen von Schutzkleidung, -ausrüstung (z.B. Segelmacherhandschuhe bei Näharbeiten)

  • Arbeit im Freien

  • Arbeit im/am Wasser

  • Arbeit in Werkstätten, Werk-/Produktionshallen

  • Bildschirmarbeit (z.B. Segelflächen oder Segelschnitte berechnen)

Arbeitsgegenstände/Arbeitsmittel

Erzeugnisse, z.B.: Segel aller Art, Planen, Zelte, Markisen

Materialien, z.B.: Canvas, beschichtete Stoffe, Hochleistungsfaserstoffe

Maschinen und Anlagen, z.B.: Stanzmaschinen, Spezialnähmaschinen, Kunststoffschweißmaschinen, Klebemaschinen, computergesteuerte Zuschneideanlagen

Werkzeuge und Zubehör, z.B.: Spezialmesser und -scheren, Segelmachernadeln, Maßbänder, Meterstäbe, Ösen, Schnallen, Taue, Zugbänder

Unterlagen, z.B.: Maßtabellen, Musterkataloge, Schnittmustersammlungen, Auftragsunterlagen, Kostenvoranschläge

Büroausstattung, z.B.: PC, Internetzugang, Telefon

Arbeitsbereiche/Branchen

Segelmachermeister/innen finden Beschäftigung

  • in Segelmachereien

  • im Boots- und Jachtbau

Branchen im Einzelnen

  • Textilien

    • Herstellung von konfektionierten Textilwaren (ohne Bekleidung), z.B. Segelmacherei

  • Schiffe, Boote

    • Boots- und Yachtbau, z.B. Yachtwerften

  • Ausbau

    • Sonstiger Ausbau a. n. g., z.B. Raumausstattungsbetriebe mit Ladengeschäft und Werkstatt für Markisen und textile Sonnenschutzvorrichtungen

Perspektiven

Weiterbildung (berufliche Anpassung)

Anpassungsweiterbildung hilft, das berufliche Wissen aktuell zu halten und an neue Entwicklungen anzupassen (z.B. in den Bereichen Schneiderei, Schweißen und Kleben, Elektrotechnik).

Weiterbildung (beruflicher Aufstieg)

Aufstiegsweiterbildung, speziell konzipiert für Weiterbildungsabsolventen, baut auf vorhandenen Qualifikationen auf. Sie bietet die Möglichkeit, das Kompetenzprofil zu erweitern und Karrierechancen auszubauen (z.B. durch die Prüfung als Betriebswirt/in nach der Handwerksordnung oder als Internationale/r Meister/in).

Ein Studium eröffnet weitere Berufs- und Karrierechancen (z.B. durch einen Bachelorabschluss im Studienfach Textil-, Bekleidungstechnik).

Mit ihrem Weiterbildungsabschluss können Meister/innen auch ohne schulische Hochschulzugangsberechtigung Zugang zu einem Studium erhalten. Weitere Informationen:

Zugang zur Hochschule in den einzelnen Bundesländern

Stellen- und Bewerberbörsen

Rechtliche Regelungen für die Tätigkeit

Gleichwertigkeit ausländischer Berufsqualifikationen

 

Quelle: BERUFENET der Bundesagentur für Arbeit – Stand: (08/2024)

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