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Ausbildungsberuf
Technische/r Konfektionär/in

Nachfolgend findest Du viele Informationen über diesen Ausbildungsberuf.

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Die Tätigkeit im Überblick

Technische Konfektionäre/Konfektionärinnen verarbeiten eine Vielzahl von textilen Werkstoffen durch Nähen, Schweißen oder Kleben zu technischer Konfektionsware, z.B. zu Schutz- und Wetterkleidung, Zelten, Lkw-Planen oder Marktschirmen.

Die Ausbildung im Überblick

Technische/r Konfektionär/in ist ein 3-jähriger anerkannter Ausbildungsberuf in der Industrie.

Arbeitsbereiche/Branchen

Technische Konfektionäre und Konfektionärinnen finden Beschäftigung in Industriebetrieben zur Herstellung von Planen, Markisen, Zelten oder auch Schutz- und Wetterkleidung.

Zugangsvoraussetzung

Zugang zur Tätigkeit

In der Regel benötigt man eine abgeschlossene Berufsausbildung als Technische/r Konfektionär/in.

Zugangsvoraussetzungen für die Ausbildung

Rechtlich ist keine bestimmte Vorbildung vorgeschrieben.

Die Betriebe stellen überwiegend Ausbildungsanfänger/innen mit mittlerem Bildungsabschluss ein.

Zugangsvoraussetzungen für die Ausbildung

Voraussetzung für den Zugang zu einer dualen Ausbildung ist ein Ausbildungsvertrag mit einem Ausbildungsbetrieb. Die Ausbildungsbetriebe suchen sich Auszubildende nach eigenen Kriterien (z.B. schulische Vorbildung) aus.

Jugendliche unter 18 Jahren müssen eine ärztliche Bescheinigung über eine Erstuntersuchung vorlegen.

Schulische Vorbildung in der Praxis

Im Jahr 2022 gab es 24 Ausbildungsanfänger/innen. 46 Prozent der zukünftigen Technischen Konfektionäre und Konfektionärinnen verfügten über einen mittleren Bildungsabschluss , 33 Prozent besaßen einen Hauptschulabschluss . 21 Prozent verfügten über die Hochschulreife .

Quelle:

Die Angaben orientieren sich an den Informationen des Datensystems Auszubildende (DAZUBI) des Bundesinstituts für Berufsbildung (BIBB).

Wichtige Schulfächer

Vertiefte Kenntnisse in folgenden Schulfächern bilden gute Voraussetzungen für eine erfolgreiche Ausbildung:

Mathematik:

Mathematik gehört zum Handwerkszeug von angehenden Technischen Konfektionären bzw. Konfektionärinnen. Um den Materialbedarf zu berechnen, sind die Grundrechenarten sowie die Prozentrechnung unabdingbar.

Technik//Werken/Textiles Gestalten:

Für das Verrichten von handwerklich-technischen Arbeiten sind Erfahrungen im Bereich Technik wünschenswert. Kenntnisse im textilen Gestalten erleichtern das Ausführen von Näharbeiten.

Anerkennung von ausländischen Qualifikationen

Die Tätigkeit als Technische/r Konfektionär/in ist nicht reglementiert.

Um mit einem im Ausland erworbenen Abschluss in diesem Beruf zu arbeiten, ist keine berufliche Anerkennung notwendig. Jedoch kann eine Feststellung der Gleichwertigkeit deutschen Arbeitgebern helfen, die im Ausland erworbenen beruflichen Fähigkeiten besser zu beurteilen.

Informationen zur Feststellung der Gleichwertigkeit bietet das Informationsportal der Bundesregierung zur Anerkennung ausländischer Berufsqualifikationen: www.anerkennung-in-deutschland.de

Zuständige Stellen sind die Industrie- und Handelskammern. Für die Antragstellung ist folgende zentrale Stelle eingerichtet worden:

IHK FOSA Ulmenstraße 52g 90443 Nürnberg D +49.911.815060 https://www.ihk-fosa.de info@ihk-fosa.de

Weiterführende Informationen zu Leben und Arbeiten in Deutschland:

Ausbildung

Ausbildungsinhalte

Im Ausbildungsbetrieb lernen die Auszubildenden beispielsweise:

  • wie man Maschinen einrichtet, Funktionen prüft, Maschinen und Anlagen unter Berücksichtigung von Sicherheitsbestimmungen in Betrieb nimmt und bedient

  • wie man Umsetzungsvorschläge unter Berücksichtigung von technischen Vorgaben, Einsatz, Funktion, Flächengestaltung und Kundenanforderungen erarbeitet

  • wie man Auswirkungen von Veredelungsprozessen auf Werk- und Hilfsstoffe, insbesondere Elastizität, Reißfestigkeit, Schrumpfung, Witterungsbeständigkeit und Verarbeitbarkeit, berücksichtigt

  • wie man Schnittschablonen überprüft und anfertigt, Schnittbilder optimiert

  • wie man Nahtverbindungen prüft, Nähfehler beseitigt, Bogen-, Form- und Kappnähte herstellt

  • wie man konvexe und konkave Schweißnähte herstellt und prüft sowie Schweißfehler beseitigt und wie man unterschiedliche Materialien miteinander verschweißt

  • wie man geklebte Nähte prüft, Fehler beseitigt

  • wie man technische Konfektionsware und Zubehör unter Berücksichtigung von technischen Vorgaben, Vorschriften, Kundenanforderungen und Sicherheitsbestimmungen vormontiert

  • wie man Kundenbeanstandungen entgegennimmt, beurteilt und Maßnahmen zur Bearbeitung ergreift

  • wie man Qualitätsabweichungen und ihre Ursachen feststellt sowie Maßnahmen zur Behebung ergreift und dokumentiert

Darüber hinaus werden während der gesamten Ausbildung Kenntnisse über Themen wie Rechte und Pflichten während der Ausbildung, Organisation des Ausbildungsbetriebs und Umweltschutz vermittelt.

In der Berufsschule erwirbt man weitere Kenntnisse:

  • in berufsspezifischen Lernfeldern (z.B. Dekorative Elemente gestalten, Textile Flächen als Informationsträger gestalten)

  • in allgemeinbildenden Fächern wie Deutsch und Wirtschafts- und Sozialkunde

Zusatzqualifikationen

Die Zusatzqualifikation "Europaassistent/in" eröffnet für Auszubildende mit einem mittleren Bildungsabschluss die Möglichkeit, interkulturelle Kompetenzen aufzubauen, Fremdsprachenkenntnisse zu verbessern und sich fachlich - über die Erstausbildung hinaus - zu bilden. Bestandteile der Zusatzqualifikation sind ein besonderer Berufsschulunterricht (z.B. Europäisches Waren- und Wirtschaftsrecht) und ein mehrwöchiges Praktikum im Ausland. Weitere Informationen erteilt z.B.:

Europaassistent/in

Zusatzqualifikationen

Zusatzqualifikationen, die man während der Ausbildung erwirbt, können den Berufseinstieg erleichtern. Sie umfassen z.B.:

  • Zusätzliche Inhalte, die nicht in der Ausbildungsordnung eines Berufs vorgeschrieben sind. Sie werden zu vielen unterschiedlichen Themen angeboten: AusbildungPlus: Portal für duales Studium und Zusatzqualifikationen in der beruflichen Erstausbildung

  • Kodifizierte Zusatzqualifikationen: berufsbezogene, in der Ausbildungsordnung eines Berufs verankerte Qualifikationseinheiten, die freiwillig gewählt werden können. Sie werden im Rahmen der Abschlussprüfung geprüft.

  • Schulabschlüsse (z.B. Fachhochschulreife)

Zusatzqualifikationen können ggf. auch im Ausland erworben werden.

Ausbildungsaufbau

Die Ausbildung wird parallel im Ausbildungsbetrieb und in der Berufsschule durchgeführt. Der Berufsschulunterricht findet an bestimmten Wochentagen oder in Blockform statt.

Auszug aus dem Ausbildungsrahmenplan und dem Rahmenlehrplan

1. - 18. Ausbildungsmonat:

Ausbildung im Betrieb und nach Bedarf in überbetrieblichen Lehrgängen:

  • Anfertigen und Anwenden von technischen Unterlagen

  • Auswählen und Einsetzen von Werk- und Hilfsstoffen sowie Zubehör

  • Handhaben und Warten von Werkzeugen, Geräten, Maschinen und Anlagen

  • Zuschneiden von Werk- und Hilfsstoffen

  • Ausführen von Näharbeiten

  • Ausführen von Schweißarbeiten

  • Ausführen von Klebearbeiten

  • Fertigstellen und Instandsetzen von technischer Konfektionsware

1. und 2. Ausbildungsjahr:

Ausbildung in der Berufsschule in den Lernfeldern:

  • 1. Ausbildungsjahr:

    • Beruf präsentieren

    • textiles Gewebe durch Nähen konfektionieren

    • kunststoffbeschichtete Gewebe durch Schweißen konfektionieren

    • Verbundstoffe durch Kleben verbinden

  • 2. Ausbildungsjahr:

    • textile Sonnenschutzanlagen konfektionieren

    • dekorative Elemente gestalten

    • Objekte aus beschichteten Geweben konfektionieren

    • textile Flächen als Informationsträger gestalten

Zwischenprüfung vor Ende des 2. Ausbildungsjahres

19. - 36. Ausbildungsmonat:

Ausbildung im Betrieb und nach Bedarf in überbetrieblichen Lehrgängen:

  • Vertiefen der Kenntnisse aus den ersten 18 Ausbildungsmonaten

3. Ausbildungsjahr:

Ausbildung in der Berufsschule in den Lernfeldern:

  • textile Bauobjekte konfektionieren

  • textile Membranen konstruieren

  • textile Membranen herstellen

  • Erzeugnisse reparieren

Abschlussprüfung nach dem 3. Ausbildungsjahr

Ausbildungsvergütung

Die Ausbildungsvergütung für eine duale Ausbildung wird vom Ausbildungsbetrieb gezahlt und richtet sich bei tarifgebundenen Betrieben nach tarifvertraglichen Vereinbarungen. Auszubildenden ist eine angemessene Vergütung zu gewähren. Findet die Ausbildung in schulischer Form statt (z.B. an einer Berufsfachschule oder im 1. Ausbildungsjahr als Berufsgrundbildungsjahr BGJ), wird keine Ausbildungsvergütung gezahlt.

Beispiel technische Textilien (monatlich brutto):

1. Ausbildungsjahr: € 1.035

2. Ausbildungsjahr: € 1.117

3. Ausbildungsjahr: € 1.201

Quelle:

Bayerisches Tarifregister (BTR), Stand Januar 2024

Die tarifvertragliche Regelung gilt für das gesamte Bundesgebiet.

Hinweis: Diese Angaben dienen der Orientierung. Ansprüche können daraus nicht abgeleitet werden.

Ausbildungsvergütung

Laut Berufsbildungsgesetz ist der Ausbildungsbetrieb verpflichtet, den Auszubildenden eine angemessene Ausbildungsvergütung zu gewähren. Zu deren Festlegung schreibt das Gesetz eine Mindestvergütung vor. Abweichungen davon sind nur im Rahmen der Regelungen des Gesetzes möglich.

Einfluss auf die Höhe der Ausbildungsvergütung haben der Ausbildungsbereich (z.B. Industrie und Handel, Handwerk), die Branche und die Region, in denen die Ausbildung erfolgt.

Ausbildungskosten

Für die Durchführung der Ausbildung werden keine Kosten erhoben. Der ausbildende Betrieb stellt die für den betrieblichen Teil der Ausbildung benötigten Ausbildungsmittel zur Verfügung und bezahlt die Prüfungsgebühren.

Soweit nicht anders geregelt, müssen die Auszubildenden die Kosten der Lernmittel für den Unterricht in der Berufsschule und für Berufskleidung selber tragen. Zudem können Kosten entstehen, wenn Ausbildungsstätten vom Wohnort entfernt sind.

Förderungsmöglichkeiten

In bestimmten Lebenssituationen können die Auszubildenden Berufsausbildungsbeihilfe erhalten.

Weitere Informationen:

Berufsausbildungsbeihilfe (BAB)

Ausbildungsdauer

3 Jahre

Ausbildungsdauer - Verkürzungen/Verlängerungen

Ausbildungsdauer

Bei einer Ausbildung in Vollzeit beträgt die Ausbildungsdauer 2, 3 oder 3,5 Jahre. Wenn es im Berufsausbildungsvertrag vereinbart wird, kann die Ausbildung ggf. auch in Teilzeit durchgeführt werden. Dadurch verlängert sich die Ausbildungsdauer, höchstens jedoch bis zum Eineinhalbfachen der Dauer, die für die betreffende Ausbildung in Vollzeit festgelegt ist.

Ausbildungsverkürzungen und -verlängerungen

Ausbildungsverkürzungen und -verlängerungen sind im Berufsbildungsgesetz sowie ggf. in der jeweiligen Ausbildungsordnung geregelt.

Verkürzung:

Wenn das Ausbildungsziel auch in kürzerer Zeit erreicht werden kann, besteht die Möglichkeit, die Ausbildungszeit zu verkürzen. Auszubildende und Ausbildungsbetrieb müssen hierfür gemeinsam einen Antrag an die zuständige Stelle (z.B. die jeweilige Kammer) stellen.

Wer bereits einen entsprechenden berufsbildenden Bildungsgang besucht hat, kann sich diesen ggf. auf seine Ausbildung anrechnen lassen. Die Bundesländer bestimmen die jeweiligen Anrechnungsmöglichkeiten.

Landesregelungen zur Anrechnung von schulischen Berufsgrundbildungsjahren bzw. Berufsfachschulausbildungen auf die Ausbildungszeit liegen aus folgenden Bundesländern vor:

Hinweis: Diese Angaben gelten für anerkannte Ausbildungsberufe. Für den Beruf Schiffsmechaniker/in gelten abweichende Regelungen.

Verlängerung:

In Ausnahmefällen kann die zuständige Stelle die Ausbildungszeit verlängern, wenn dies erforderlich ist.

Abschluss-/Berufsbezeichnungen

Abschlussbezeichnung

Technischer Konfektionär/Technische Konfektionärin

Ausbildungssituation

Auf folgende Bedingungen und Anforderungen sollte man sich einstellen:

Im Betrieb

  • Praktische Mitarbeit (unter Anleitung): Stoffe zuschneiden, Näharbeiten ausführen, Schweiß- oder Klebearbeiten ausführen, Gurte, Schlaufen oder Verstärkungen anbringen

  • Umgebung: Maschinenlärm und Gerüche (z.B. durch Klebearbeiten) in Produktionshallen

  • Kleidung: ggf. Gehörschutz (z.B. bei Arbeit an lauten Maschinen), Schutzkleidung bei Kunststoffschweißarbeiten

  • Arbeitszeit: z.T. Schichtarbeit

  • Anforderungen:

    • Geschicklichkeit (z.B. bei unterschiedlichen Nähtechniken, beim Einstellen von Nähmaschinen)

    • Auge-Hand-Koordination (z.B. Stoffe zuschneiden)

    • Sorgfalt und Konzentration (z.B. beim Zusammennähen oder Schweißen von Werkstücken, beim Übertragen von Schnittlinien)

    • Handwerkliches Geschick (z.B. bei Montagearbeiten)

    • Technisches Verständnis (z.B. beim Warten der Betriebsmittel)

An der Berufsschule

Unterricht an einem oder zwei Tagen pro Woche oder als Blockunterricht

Ausbildungssituation

Ausbildungssituation im Betrieb

Bei einer dualen Ausbildung betreuen z.B. Ausbilder/innen die Auszubildenden und leiten sie bei der Mitarbeit im Betrieb an. Teile der praktischen Ausbildung können in Lehrwerkstätten durchgeführt werden.

Ausbildungssituation in der Berufsschule

In der Berufsschule werden z.B. Klassenarbeiten oder Tests geschrieben. Außerdem müssen die Auszubildenden für die Vorbereitung auf die Zwischen- und Abschluss- bzw. Gesellenprüfung Zeit einplanen.

Der Berufsschulunterricht findet ein- bis zweimal pro Woche oder in Blöcken von beispielsweise drei oder vier Wochen statt. Wenn der Unterricht in überregionalen Fachklassen durchgeführt wird, sind die Auszubildenden während dieser Zeit z.B. in einem Internat untergebracht und dadurch von Familie und Freunden getrennt.

Lernorte

Technische Konfektionäre und Konfektionärinnen werden im dualen System ausgebildet.

Lernorte sind

  • Ausbildungsbetrieb (i.d.R. in der industriellen Herstellung konfektionierter Textilwaren): Werkstätten, Produktionshallen

  • Berufsschule : Unterrichtsräume

Können Betriebe nicht alle geforderten Ausbildungsinhalte vermitteln, besteht die Möglichkeit, Teile der Ausbildung in überbetriebliche Ausbildungsstätten zu verlagern.

Hinweis: Der Berufsschulunterricht wird teilweise in länderübergreifenden Fachklassen durchgeführt, derzeit:

  • für die Länder Baden-Württemberg, Bayern, Bremen, Hamburg, Hessen, Niedersachsen, Nordrhein-Westfalen, Rheinland-Pfalz, Saarland und Schleswig-Holstein in Köln (Nordrhein-Westfalen): Richard-Riemerschmid- Berufskolleg für Gestaltung in Köln Heinrichstraße 51 50676 Köln D +49.221.22191970 +49.221.22191974 https://www.rrbk.koeln/ info@rrbk.koeln

  • für die Länder Brandenburg, Mecklenburg-Vorpommern, Sachsen, Sachsen-Anhalt, Schleswig-Holstein und Thüringen in Hermsdorf (Thüringen): Staatliches Berufsschulzentrum Hermsdorf-Schleiz-Pößneck Rodaer Straße 45 07629 Hermsdorf D +49.36601.47402 +49.36601.47400 https://sbsz-hsp.de info@sbsz-hsp.de

Quelle: Übersicht länderübergreifender Fachklassen (Stand: 21.03.2024)

Ausbildung im Ausland

Um Teile der Ausbildung im Ausland zu absolvieren, bietet sich zum Beispiel folgende Möglichkeit:

Verschiedene europäische Länder

Auslandspraktikum im Rahmen der Zusatzqualifikation "Europaassistent/in"

Dauer: mindestens 3 Wochen

Zugangsvoraussetzung: mittlerer Bildungsabschluss

Weitere Informationen z.B.: Europaassistent/in

Ausbildung im Ausland

Das Berufsbildungsgesetz eröffnet grundsätzlich die Möglichkeit, Teile der Ausbildung in einem anerkannten Ausbildungsberuf im Ausland zu absolvieren. Je nach Ausbildungsberuf gibt es unterschiedliche Möglichkeiten zur Ausbildung im Ausland:

  • duale Ausbildungen, bei denen Auslandsaufenthalte grundsätzlich im Ausbildungsvertrag vereinbart werden (Dauer: bis zu ein Viertel der Ausbildungsdauer)

  • Austauschprogramme und Auslandspraktika, z.B. mit Förderung über das Programm Erasmus+:

  • internationale Zusatzqualifikationen (z.B. Europaassistent/in)

Gegebenenfalls kann man auch eine vollständige Ausbildung im Ausland absolvieren.

Weitere Informationen zu beruflichen Auslandserfahrungen: Zentrale Auslands- und Fachvermittlung der Bundesagentur für Arbeit

Dokumentation beruflicher Auslandserfahrungen

Im Ausland absolvierte Ausbildungs- und Lernabschnitte kann man im Europass dokumentieren lassen.

Weitere Informationen: Europass

Tätigkeit

Aufgaben und Tätigkeiten kompakt

Technische Konfektionäre und Konfektionärinnen stellen aus Kunststoffbahnen, beschichteten oder Naturgeweben z.B. Autoplanen, Markisen, Ölauffangwannen oder Gerüstverkleidungen her. Hierfür schneiden sie anhand von maßstabsgerechten Zeichnungen die Stoffe zu. Anschließend nähen sie die zugeschnittenen Teile mit Spezialnähmaschinen, seltener von Hand, zusammen oder verbinden sie durch Schweißen und Kleben. Sie bringen Zubehör wie Beschläge, Riemen, Ösen oder Drahtseile an. Für die Montage ihrer Erzeugnisse sind sie vor Ort tätig. Technische Konfektionäre und Konfektionärinnen stellen nicht nur neue Erzeugnisse her, sie halten Produkte auch instand oder reparieren sie.

Aufgaben und Tätigkeiten (Beschreibung)

Worum geht es?

Technische Konfektionäre/Konfektionärinnen verarbeiten eine Vielzahl von textilen Werkstoffen durch Nähen, Schweißen oder Kleben zu technischer Konfektionsware, z.B. zu Schutz- und Wetterkleidung, Zelten, Lkw-Planen oder Marktschirmen.

Planen nach Maß

Ob winddicht oder zug- und knitterfest: Technische Konfektionäre und Konfektionärinnen kennen die Eigenschaften der Materialien, die sie verarbeiten, und haben für jede Einsatzmöglichkeit das passende Gewebe parat. Dazu gehören auch Hightech-Materialien wie z.B. Stoffe, die mit Nanopartikeln beschichtet sind und dadurch schmutzabweisende und wasserresistente Eigenschaften aufweisen. Technische Konfektionäre und Konfektionärinnen produzieren Markisen, Lkw-Planen oder Persenninge in Serie, stellen jedoch auch Einzelanfertigungen her, beispielsweise Werbeplanen aus PVC-Folie oder Banden für Sportplätze.

Wenn sie z.B. Lkw-Planen herstellen, studieren sie zunächst den jeweiligen Wagentyp und skizzieren dann die Planen. Ausgehend von der Skizze erstellen sie technische Zeichnungen, die alle Maßangaben enthalten. Dabei achten sie auch darauf, die Normen des technischen Standards (DIN-Normen) einzuhalten. Schließlich errechnen sie den Materialbedarf und stellen alle notwendigen Materialien zusammen, z.B. PVC-beschichteten Stoff aus hochfestem Polyestergewebe, Garn, Seil und Zubehör wie Ösen und Verschlüsse.

Vom Plan zur Plane

Anhand der technischen Zeichnungen erstellen Technische Konfektionäre und Konfektionärinnen am Bildschirm die Schnittmuster. Gegebenenfalls fertigen sie Schnittschablonen an. Diese legen sie in der Werkstatt auf den Stoff, markieren die Umrisse der Schnittteile, und schneiden die einzelnen Bestandteile mit Rund- und Stoßmessermaschinen, ggf. auch von Hand, aus. Sie stellen die Nähmaschinen ein und nähen die Teile zusammen. Dabei wenden sie verschiedene Techniken an, beispielsweise sind für Zeltplanen oder Markisen extrem belastbare, wasserdichte Nähte erforderlich. Beschichtete Gewebe verbinden sie an Schweißmaschinen oder Lasernähmaschinen, Kunststoffe verschweißen oder verkleben sie miteinander.

Zubehör

Technische Konfektionsware wird oftmals mit Zubehör ausgerüstet. So nähen Technische Konfektionäre und Konfektionärinnen z.B. Seile auf Lkw-Planen auf, um Kanten oder Nähte zu stabilisieren (lieken). Aber auch Ösen, Haken, Verschlüsse oder Riemen bringen sie an. Sie kennzeichnen Planen und bringen Schablonen für die Werbebeschriftung an. Darüber hinaus halten Technische Konfektionäre und Konfektionärinnen Produkte instand bzw. führen Reparaturen durch.

Aufgaben und Tätigkeiten im Einzelnen

  • Zuschnitt

    • Zuschneide- und Stanzvorrichtungen einstellen

    • Schnittschablonen durch maßstabsgerechtes Übertragen der Schnittteile aus der Reinzeichnung anfertigen, Schnittlagebilder erstellen

    • Materialbedarf berechnen

    • Schnittschablonen auf das Material auflegen bzw. Schnittkonturen auf die oberste Lage zeichnen

    • Zuschneide- und Stanzvorrichtungen, die die Schnittteile entlang der Schnittkonturen ausschneiden/ausstanzen, bedienen und überwachen

    • ausgeschnittene Teile kontrollieren und kennzeichnen

    • Stanzpunkte, Ansatzpunkte für Näherei, schweißen bzw. kleben sowie für die Anbringung von Zubehör markieren

    • bei Sonder-/Einzelfertigung bzw. schwierigen Schnittteilen auch Zuschnitt von Hand

  • Flächenverbindung

    • Nähmaschinen einstellen, Nähmaterial auswählen

    • Näharbeiten in unterschiedlichen Techniken ausführen, z.B. bei Zelten und Markisen extrem belastbare, wasserdichte Nähte anbringen

    • Kanten beschichteter Gewebe und Kunststoffe auch schweißen bzw. kleben

  • Fertigstellung

    • Zubehör an die Werkstücke anbringen, z.B. Reißverschlüsse, Druckknöpfe, Klettverschlüsse, Ösen, Beriemungen, Drahtseile, Polsterungen

    • Gurte, Schlaufen, Verstärkungen annähen

    • Planen kennzeichnen, Schablonen für die Werbebeschriftung anbringen

  • Vormontage und Reparatur

    • technische Konfektionsware und Zubehör vormontieren, dabei die einschlägigen Vorschriften und Sicherheitsbestimmungen berücksichtigen

    • zu reparierende Teile beurteilen und Reparaturen ausführen

  • Qualitätskontrolle

    • fertiggestellte Artikel auf Fehler, Beschädigungen, Abweichungen von den Normvorgaben und Qualitätsvorschriften kontrollieren

    • ggf. Fehler ausbessern

    • Werkzeuge, Maschinen und Anlagen warten und instand halten

Verdienst/Einkommen

Beispielhafte tarifliche Bruttogrundvergütung (in der Stunde): € 16,41

Quelle:

Tarifsammlung des Bayerischen Staatsministeriums für Familie, Arbeit und Soziales

Hinweis: Diese Angaben dienen der Orientierung. Ansprüche können daraus nicht abgeleitet werden.

Verdienst/Einkommen

Das Einkommen von Arbeitnehmern und Arbeitnehmerinnen hängt von der Aus- und Weiterbildung, Berufserfahrung und Verantwortlichkeit ab, aber auch von den jeweiligen Anforderungen des Berufs, von Branche, Region und Betrieb. Die Höhe richtet sich in tarifgebundenen Betrieben nach tarifvertraglichen Vereinbarungen. Nicht tarifgebundene Betriebe können ihre Mitarbeiter/innen in Anlehnung an entsprechende Tarifverträge entlohnen.

Weitere Informationen über Einkommensmöglichkeiten:

Tätigkeitsbezeichnungen

  • Technische/r Konfektionär/in

Abweichende Berufsbezeichnung der ehemaligen DDR

  • Facharbeiter/Facharbeiterin für Textiltechnik (Konfektionierung textiler Flächen)

    (Ausbildungsberuf von 1976 bis 1988)

Frühere Berufsbezeichnung

  • Kunststoff- und Schwergewebekonfektionär/Kunststoff- und Schwergewebekonfektionärin

    (Ausbildungsberuf von 1981 bis 1997)

Berufsbezeichnung in englischer Sprache

  • Technician (m/f) in heavy-duty fabric goods manufacturing

Berufsbezeichnung in französischer Sprache

  • Fabricant/Fabricante de textiles à usage technique

Quelle der fremdsprachigen Berufsbezeichnungen: Bundesinstitut für Berufsbildung, Europass-Zeugniserläuterungen

Arbeitsorte

Technische Konfektionäre und Konfektionärinnen arbeiten in erster Linie

  • in Werkstätten

  • in Produktionshallen

Arbeitssituation

Technische Konfektionäre und Konfektionärinnen arbeiten mit Maschinen und Geräten, z.B. Näh-, Zuschneide-, Klebemaschinen, manche Arbeiten führen sie auch in Handarbeit aus. Bei der Arbeit an lauten Maschinen tragen sie Gehörschutz, wenn sie z.B. Planen zusammenschweißen tragen sie Schutzkleidung. Sie sind in Werkstätten und Fertigungshallen tätig. Oft arbeiten sie allein, bei sehr großen Werkstücken auch im Team. Es riecht nach Klebstoff und Lösungsmitteln. In großen Betrieben ist Schichtarbeit möglich.

Ihre Aufgaben führen Technische Konfektionäre und Konfektionärinnen konzentriert und präzise aus, denn Produkte wie Lkw-Planen oder Zelte müssen großen Belastungen standhalten. Näh-, Schweiß- und Klebearbeiten erfordern geschickte Hände, die Montage von Planen oder Markisen handwerkliches Geschick, Wartungs- und Reparaturarbeiten technisches Verständnis.

Arbeitsbedingungen im Einzelnen

  • Arbeit mit technischen Geräten, Maschinen und Anlagen (z.B. Zuschneide- und Spezialnähmaschinen, Schweißgeräte)

  • Handarbeit (z.B. Näharbeiten in unterschiedlichen Techniken durchführen)

  • Tragen von Schutzkleidung, -ausrüstung (z.B. Gehörschutz)

  • Arbeit in Werkstätten, Werk-/Produktionshallen

  • Arbeit im Freien (z.B. auf Baustellen, auf Betriebshöfen von Lkw- oder Transportfirmen, auf Schiffen und Festplätzen)

  • Arbeit bei Rauch, Staub, Gasen, Dämpfen (z.B. Faserstaub)

  • Arbeit bei Kälte, Hitze, Nässe, Feuchtigkeit, Zugluft (Arbeiten im Freien auch bei Regen, Kälte oder Hitze ausführen)

  • Arbeit unter Lärm (z.B. Maschinenlärm in den Werkstätten)

  • Präzisions-, Feinarbeit (z.B. Sonderfertigungen von Hand zuschneiden)

Arbeitsgegenstände/Arbeitsmittel

Erzeugnisse, z.B.: Markisen, Marktschirme, Zelte, Abdeckplanen, Lkw-Planen, wetterfeste Kleidung, Traglufthallen

Materialien, z.B.: kunststoffbeschichtetes Gewebe, Hightech-Materialien (z.B. mit Nanopartikeln beschichtete Stoffe), Leder, Garne, Zwirne

Maschinen und Anlagen, z.B.: Zuschneide-, Stanz- und Lasernähmaschinen, computergesteuerte Zuschneideanlagen

Werkzeuge und Zubehör, z.B.: Schweißgeräte, Hämmer, Scheren, Messer, Stanzformen, Maßbänder, Ösen, Schnallen, Laschen, Klettverschlüsse, Gurte, Taue, Seile

Unterlagen, z.B.: Entwurfsskizzen, Reinzeichnungen, Schnittmuster, Qualitäts- und Sicherheitsvorschriften

Arbeitsbereiche/Branchen

Technische Konfektionäre und Konfektionärinnen finden Beschäftigung in Industriebetrieben zur Herstellung von Planen, Markisen, Zelten oder auch Schutz- und Wetterkleidung.

Branchen im Einzelnen

  • Textilien

    • Herstellung von konfektionierten Textilwaren (ohne Bekleidung), z.B. Zeltbaubetriebe und Markisen-, Planen- und Marktschirmhersteller

  • Bekleidung

    • Herstellung von Arbeits- und Berufsbekleidung, z.B. Betriebe für Schutz- und Wetterkleidung

Perspektiven

Weiterbildung (berufliche Anpassung)

Anpassungsweiterbildung hilft, das berufliche Wissen aktuell zu halten und an neue Entwicklungen anzupassen (z.B. in den Bereichen Schneiderei, Kunststoffverarbeitung, Lederverarbeitung, CAD).

Weiterbildung (beruflicher Aufstieg)

Aufstiegsweiterbildung bietet die Möglichkeit, beruflich voranzukommen und in Führungspositionen zu gelangen (z.B. durch die Prüfung als Industriemeister/in der Fachrichtung Textilwirtschaft).

Ein Studium eröffnet weitere Berufs- und Karrierechancen (z.B. durch einen Bachelorabschluss im Studienfach Textil-, Bekleidungstechnik oder Kunststofftechnik).

Unter bestimmten Voraussetzungen ist auch ohne schulische Hochschulzugangsberechtigung ein Studium möglich. Weitere Informationen:

Zugang zur Hochschule in den einzelnen Bundesländern

Stellen- und Bewerberbörsen

 

Quelle: BERUFENET der Bundesagentur für Arbeit – Stand: (08/2024)

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