Zugang zur Tätigkeit
In der Regel benötigt man eine bestandene Prüfung als Fertigungsplaner/in im Tischlerhandwerk.
Zugangsvoraussetzungen für die Weiterbildung
Voraussetzung für die Zulassung zur Weiterbildungsprüfung sind in der Regel die Abschlussprüfung im anerkannten Ausbildungsberuf Tischler/in sowie eine mindestens einjährige einschlägige Berufspraxis oder die Abschlussprüfung in einem anderen anerkannten holzbe- oder -verarbeitenden Beruf und eine mindestens einjährige Berufspraxis in der Materialdisposition und Arbeitsvorbereitung.
Wichtige Vorkenntnisse
Vertiefte Kenntnisse in folgenden Bereichen bilden gute Voraussetzungen für das erfolgreiche Bestehen der Weiterbildungsprüfung:
Mathematik:
Für die Beantwortung von Prüfungsfragen aus den Bereichen Planen und Disponieren von Materialien und Betriebsmitteln sowie Planen der betrieblichen Kapazitäten sind mathematische Kenntnisse erforderlich.
Auch im Berufsleben benötigen Fertigungsplaner/innen im Tischlerhandwerk Kenntnisse der Mathematik, z.B. für das Organisieren und Optimieren der Fertigungsprozesse.
Technisches Zeichnen:
In der Prüfung werden Kenntnisse und Fertigkeiten im Erstellen von Fertigungsunterlagen abgefragt. Dafür sind Kenntnisse im technischen Zeichnen erforderlich.
Im Berufsalltag sind technische Unterlagen zu erstellen, für die Kenntnisse im technischen Zeichnen notwendig sind.
Mitarbeiterführung und -anleitung:
Für das Weiterbildungsthema Führen und Qualifizieren des Personals ist Erfahrung in der Anleitung von Mitarbeitern von Vorteil.
Fertigungsplaner/innen im Tischlerhandwerk haben im Berufsleben die Aufgabe, Mitarbeiter anzuleiten und zu motivieren. Daher sind Kenntnisse von Führungsinstrumenten wie Zielvereinbarung und Feedback wichtig.
Anerkennung von ausländischen Qualifikationen
Die Tätigkeit als Fertigungsplaner/in im Tischlerhandwerk ist nicht reglementiert.
Um mit einem im Ausland erworbenen Abschluss in diesem Beruf zu arbeiten, ist keine berufliche Anerkennung notwendig. Jedoch kann eine Feststellung der Gleichwertigkeit deutschen Arbeitgebern helfen, die im Ausland erworbenen beruflichen Fähigkeiten besser zu beurteilen.
Informationen zur Feststellung der Gleichwertigkeit bietet das Informationsportal der Bundesregierung zur Anerkennung ausländischer Berufsqualifikationen: www.anerkennung-in-deutschland.de
Zuständige Stellen sind die örtlichen Handwerkskammern. Bei der Suche nach der zuständigen Stelle für die berufliche Anerkennung helfen der Anerkennung in Deutschland und die Fachstelle Beratung und Qualifizierung des IQ-Netzwerks weiter.
Weiterführende Informationen zu Leben und Arbeiten in Deutschland:
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Hotline Arbeiten und Leben in Deutschland - zentrale Informations-Hotline des Bundesamts für Migration und Flüchtlinge (BAMF) und der Bundesagentur für Arbeit (BA)
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Für Menschen aus dem Ausland - Ein Informationsangebot der Bundesagentur für Arbeit
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Zentrale Auslands- und Fachvermittlung der Bundesagentur für Arbeit
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Make it in Germany - Das Willkommensportal der Fachkräfte-Offensive für internationale Fachkräfte
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Anerkennung in Deutschland - Das Informationsportal der Bundesregierung zur Anerkennung ausländischer Berufsqualifikationen