Ausbildungsinhalte
Im Ausbildungsbetrieb lernen die Auszubildenden beispielsweise:
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wie man Bauteile durch verschiedene Techniken wie Schrauben, Löten, Kleben und Stecken zusammenfügt
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was beim Verdrahten von Bauteilen nach Schaltplänen zu beachten ist
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wie Rohrleitungen verlegt und angeschlossen sowie Bleche, Schutzeinrichtungen und Profile bearbeitet und angepasst werden
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wie man die mechanischen Schutzeinrichtungen von kältetechnischen Anlagen und Systemen prüft und reinigt
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wie man Montagezeichnungen und elektrische Schaltpläne liest
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wie man Anlagen und Systeme der Kälte- und Klimatechnik wartet und instand setzt, Sicherheits- und Funktionsprüfungen durchführt und die Ergebnisse dokumentiert
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wie man Steuerungs-, Regelungs- und Überwachungsprogramme einstellt, Fehler bei elektronischen Anlagenteilen erkennt und beseitigt sowie Funktions- und Sicherheitsprüfungen durchführt
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welche umweltrechtlichen Regelungen z.B. bei der Arbeit mit Kältemitteln zu beachten sind und wie man Kältemittel wiederverwendet oder fachgerecht entsorgt
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wie man Kälte- und Klimaanlagen unter ökonomischen und ökologischen Gesichtspunkten optimieren kann, z.B. durch Umstellung auf umweltfreundlichere Kältemittel oder steuerungs- und regelungstechnische Maßnahmen
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wie man die kälte- und klimatechnischen Anlagen an die Kunden übergibt und sie in die Bedienung der Anlagen einweist
Darüber hinaus werden während der gesamten Ausbildung Kenntnisse über Themen wie Rechte und Pflichten während der Ausbildung, Organisation des Ausbildungsbetriebs und Umweltschutz vermittelt.
In der Berufsschule erwirbt man weitere Kenntnisse:
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in berufsspezifischen Lernfeldern (z.B. Analysieren von kälte- und klimatechnischen Anlagen und Prüfen von Funktionen, Planen einer Kälte- und Klimaanlage)
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in allgemeinbildenden Fächern wie Deutsch und Wirtschafts- und Sozialkunde
Zusatzqualifikationen
Die Zusatzqualifikation "Europaassistent/in" eröffnet für Auszubildende mit einem
mittleren Bildungsabschluss
die Möglichkeit, interkulturelle Kompetenzen aufzubauen, Fremdsprachenkenntnisse zu verbessern und sich fachlich - über die Erstausbildung hinaus - zu bilden. Bestandteile der Zusatzqualifikation sind ein besonderer Berufsschulunterricht (z.B. Europäisches Waren- und Wirtschaftsrecht) und ein mehrwöchiges Praktikum im Ausland. Weitere Informationen erteilt z.B.:
Europaassistent/in
Zusatzqualifikationen
Zusatzqualifikationen, die man während der Ausbildung erwirbt, können den Berufseinstieg erleichtern. Sie umfassen z.B.:
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Zusätzliche Inhalte, die nicht in der Ausbildungsordnung eines Berufs vorgeschrieben sind. Sie werden zu vielen unterschiedlichen Themen angeboten:
AusbildungPlus: Portal für duales Studium und Zusatzqualifikationen in der beruflichen Erstausbildung
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Kodifizierte Zusatzqualifikationen: berufsbezogene, in der Ausbildungsordnung eines Berufs verankerte Qualifikationseinheiten, die freiwillig gewählt werden können. Sie werden im Rahmen der Abschlussprüfung geprüft.
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Schulabschlüsse (z.B. Fachhochschulreife)
Zusatzqualifikationen können ggf. auch im Ausland erworben werden.
Ausbildungsaufbau
Die Ausbildung wird parallel im Ausbildungsbetrieb und in der
Berufsschule
durchgeführt. Der Berufsschulunterricht findet an bestimmten Wochentagen oder in Blockform statt.
Auszug aus dem Ausbildungsrahmenplan und dem Rahmenlehrplan
1. - 18. Ausbildungsmonat:
Ausbildung im Betrieb und nach Bedarf in überbetrieblichen Lehrgängen:
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Fügen von Bauteilen und Baugruppen
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Installieren von elektrotechnischen und elektronischen Anlagenteilen, Mess-, Steuerungs- und Regelungstechnik, einschließlich der Funktions- und Sicherheitsprüfung
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Montieren, Demontieren und Inbetriebnehmen von Anlagen, Systemen und Komponenten der Kälte- und Klimatechnik
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Durchführen von Dämm-, Korrosionsschutz- und Brandschutzmaßnahmen
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Instandhalten von Betriebsmitteln; Transportieren von Bauteilen, Baugruppen und Anlagen
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Warten und Instandsetzen von Anlagen und Systemen der Kälte- und Klimatechnik
1. und 2. Ausbildungsjahr:
Ausbildung in der Berufsschule
in den Lernfeldern:
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1. Ausbildungsjahr:
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Analysieren von kälte- und klimatechnischen Anlagen und Prüfen von Funktionen
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Herstellen von Anlagenteilen kälte- und klimatechnischer Baugruppen
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Untersuchen und Prüfen der Funktion von elektrischen Anlagenteilen in Kälte- und Klimaanlagen
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Planen und Ausführen von elektrischen Installationen am Einphasenwechselstromnetz
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Warten von kälte-, klima- und elektrotechnischen Anlagenteilen
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2. Ausbildungsjahr:
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Planen einer Kälte- und Klimaanlage
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Verlegen von Rohrleitungen und Kanälen
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Anschließen und Prüfen von Einphasenwechselstromantrieben für Kälte- und Klimaanlagen
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Herstellen und Prüfen von elektromechanischen und elektronischen Steuerungen
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Inbetriebnahme von Kälte- und Klimaanlagen
Teil 1 der Abschluss-/Gesellenprüfung zum Ende des 2. Ausbildungsjahres
19. - 42. Ausbildungsmonat:
Ausbildung im Betrieb und nach Bedarf in überbetrieblichen Lehrgängen:
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Vertiefen der Kenntnisse aus den ersten 18 Monaten
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Wiederverwenden und Entsorgen von Kältemitteln, Kühlmitteln und Kältemaschinenölen
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Optimieren von Kälte- und Klimaanlagen aus ökonomischen und ökologischen Gesichtspunkten
3. und 4. Ausbildungsjahr:
Ausbildung in der Berufsschule
in den Lernfeldern:
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3. Ausbildungsjahr:
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Auswählen und Montieren von Wärmeaustauschern, Drosselorganen und Bauteilen
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Auswählen und Montieren von Verdichtern
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Auswählen und Anschließen von elektrischen Betriebsmitteln an das Dreiphasenwechselstromnetz
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Installieren, Einstellen und Prüfen von elektronischen Steuerungen und Regelungen
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Bauen von klimatechnischen Anlagen und Systemen
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4. Ausbildungsjahr:
Teil 2 der Abschluss-/Gesellenprüfung nach 3,5 Ausbildungsjahren
Ausbildungsvergütung
Die Ausbildungsvergütung für eine duale Ausbildung wird vom Ausbildungsbetrieb gezahlt und richtet sich bei tarifgebundenen Betrieben nach tarifvertraglichen Vereinbarungen. Auszubildenden ist eine angemessene Vergütung zu gewähren. Findet die Ausbildung in schulischer Form statt (z.B. an einer
Berufsfachschule
oder im 1. Ausbildungsjahr als Berufsgrundbildungsjahr BGJ), wird keine Ausbildungsvergütung gezahlt.
Beispiel Heizungs-, Klima- und Sanitärtechnik (monatlich brutto - je nach Bundesland):
1. Ausbildungsjahr: € 649 bis € 958
2. Ausbildungsjahr: € 766 bis € 1.064
3. Ausbildungsjahr: € 876 bis € 1.149
4. Ausbildungsjahr: € 909 bis € 1.200
Beispiel techn. Gebäudeausrüstung (monatlich brutto - je nach Bundesland):
1. Ausbildungsjahr: € 830 bis € 935
2. Ausbildungsjahr: € 890 bis € 1.020
3. Ausbildungsjahr: € 955 bis € 1.080
4. Ausbildungsjahr: € 1.020 bis € 1.125
Quellen:
Tarifinformationen des Bundes und der Länder (z.B. Bundesministerium für Arbeit und Soziales, WSI-Tarifarchiv, Tarifarchive der Bundesländer)
Hinweis: Diese Angaben dienen der Orientierung. Ansprüche können daraus nicht abgeleitet werden.
Ausbildungsvergütung
Laut Berufsbildungsgesetz ist der Ausbildungsbetrieb verpflichtet, den Auszubildenden eine angemessene Ausbildungsvergütung zu gewähren. Zu deren Festlegung schreibt das Gesetz eine Mindestvergütung vor. Abweichungen davon sind nur im Rahmen der Regelungen des Gesetzes möglich.
Einfluss auf die Höhe der Ausbildungsvergütung haben der Ausbildungsbereich (z.B. Industrie und Handel, Handwerk), die Branche und die Region, in denen die Ausbildung erfolgt.
Ausbildungskosten
Für die Durchführung der Ausbildung werden keine Kosten erhoben. Der ausbildende Betrieb stellt die für den betrieblichen Teil der Ausbildung benötigten Ausbildungsmittel zur Verfügung und bezahlt die Prüfungsgebühren.
Soweit nicht anders geregelt, müssen die Auszubildenden die Kosten der Lernmittel für den Unterricht in der
Berufsschule
und für Berufskleidung selber tragen. Zudem können Kosten entstehen, wenn Ausbildungsstätten vom Wohnort entfernt sind.
Förderungsmöglichkeiten
In bestimmten Lebenssituationen können die Auszubildenden Berufsausbildungsbeihilfe erhalten.
Weitere Informationen:
Berufsausbildungsbeihilfe (BAB)
Ausbildungsdauer
3,5 Jahre
Ausbildungsdauer - Verkürzungen/Verlängerungen
Ausbildungsdauer
Bei einer Ausbildung in Vollzeit beträgt die Ausbildungsdauer 2, 3 oder 3,5 Jahre. Wenn es im Berufsausbildungsvertrag vereinbart wird, kann die Ausbildung ggf. auch in Teilzeit durchgeführt werden. Dadurch verlängert sich die Ausbildungsdauer, höchstens jedoch bis zum Eineinhalbfachen der Dauer, die für die betreffende Ausbildung in Vollzeit festgelegt ist.
Ausbildungsverkürzungen und -verlängerungen
Ausbildungsverkürzungen und -verlängerungen sind im Berufsbildungsgesetz sowie ggf. in der jeweiligen Ausbildungsordnung geregelt.
Verkürzung:
Wenn das Ausbildungsziel auch in kürzerer Zeit erreicht werden kann, besteht die Möglichkeit, die Ausbildungszeit zu verkürzen. Auszubildende und Ausbildungsbetrieb müssen hierfür gemeinsam einen Antrag an die zuständige Stelle (z.B. die jeweilige Kammer) stellen.
Wer bereits einen entsprechenden berufsbildenden Bildungsgang besucht hat, kann sich diesen ggf. auf seine Ausbildung anrechnen lassen. Die Bundesländer bestimmen die jeweiligen Anrechnungsmöglichkeiten.
Landesregelungen zur Anrechnung von schulischen Berufsgrundbildungsjahren bzw. Berufsfachschulausbildungen auf die Ausbildungszeit liegen aus folgenden Bundesländern vor:
Hinweis: Diese Angaben gelten für anerkannte Ausbildungsberufe. Für den Beruf Schiffsmechaniker/in gelten abweichende Regelungen.
Verlängerung:
In Ausnahmefällen kann die zuständige Stelle die Ausbildungszeit verlängern, wenn dies erforderlich ist.
Abschluss-/Berufsbezeichnungen
Abschlussbezeichnung
Mechatroniker für Kältetechnik/Mechatronikerin für Kältetechnik
Ausbildungssituation
Auf folgende Bedingungen und Anforderungen sollte man sich einstellen:
Im Betrieb
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Praktische Mitarbeit (unter Anleitung): z.B. Maße anreißen, Rohre dämmen, Kühlflüssigkeit einfüllen
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Umgebung: wechselnde Arbeitsorte: in Werkstätten und -hallen bei Maschinenlärm, auf Montagebaustellen bei unterschiedlichen Witterungsverhältnissen
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Kleidung: Schutzkleidung (z.B. Schutzhelm, Sicherheitsschuhe, Gehörschutz, ggf. Schweißerschutzschild und -brille, Kälteschutzkleidung)
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Arbeitszeit: z.T. Schichtarbeit, Bereitschaftsdienst
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Anforderungen:
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Handwerkliches Geschick und Auge-Hand-Koordination (z.B. beim Verlegen von Rohrleitungen, beim Montieren und Verkabeln kleinteiliger Bauteile)
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Sorgfalt (z.B. beim Messen der Anlagen auf Funktionsfähigkeit und Dichtigkeit)
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Technisches Verständnis (z.B. beim Analysieren von Funktionszusammenhängen in mechatronischen Systemen)
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Umsicht (z.B. beim Einhalten der Sicherheits- und Umweltschutzvorschriften)
An der Berufsschule
Unterricht an einem oder zwei Tagen pro Woche oder als Blockunterricht
Ausbildungssituation
Ausbildungssituation im Betrieb
Bei einer dualen Ausbildung betreuen z.B. Ausbilder/innen die Auszubildenden und leiten sie bei der Mitarbeit im Betrieb an. Teile der praktischen Ausbildung können in Lehrwerkstätten durchgeführt werden.
Ausbildungssituation in der Berufsschule
In der Berufsschule werden z.B. Klassenarbeiten oder Tests geschrieben. Außerdem müssen die Auszubildenden für die Vorbereitung auf die Zwischen- und Abschluss- bzw. Gesellenprüfung Zeit einplanen.
Der Berufsschulunterricht findet ein- bis zweimal pro Woche oder in Blöcken von beispielsweise drei oder vier Wochen statt. Wenn der Unterricht in überregionalen Fachklassen durchgeführt wird, sind die Auszubildenden während dieser Zeit z.B. in einem Internat untergebracht und dadurch von Familie und Freunden getrennt.
Lernorte
Mechatroniker/innen für Kältetechnik werden im dualen System ausgebildet.
Lernorte sind
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Ausbildungsbetrieb (i.d.R. Betriebe für die Planung, Errichtung und Wartung von Kälte-, Klima- und Wärmepumpenanlagen, Unternehmen der Gebäudetechnik): Werkstätten bzw. -hallen, beim Kunden
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Berufsschule
: Unterrichtsräume
Können Betriebe nicht alle geforderten Ausbildungsinhalte vermitteln, besteht die Möglichkeit, Teile der Ausbildung in überbetriebliche Ausbildungsstätten zu verlagern.
Hinweis: Der Berufsschulunterricht wird teilweise in länderübergreifenden Fachklassen durchgeführt, derzeit:
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für die Länder Hamburg und Mecklenburg-Vorpommern in Hamburg (Hamburg):
Berufliche Schule Farmsen
Medien Technik (BS 19)
Hermelinweg
8
22159
Hamburg
D
+49.40.428855750
+49.40.428855850
http://bs19hamburg.de/
bs19@hibb.hamburg.de
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für die Länder Bremen und Niedersachsen in Oldenburg (Niedersachsen):
Bildungszentrum für Technik
und Gestaltung der Stadt
Oldenburg
Straßburger Straße
2
26123
Oldenburg
D
+49.441.983770
+49.441.9837712
http://www.bztg-oldenburg.de
info@bztg-oldenburg.de
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für die Länder Brandenburg, Mecklenburg-Vorpommern, Sachsen und Sachsen-Anhalt in Reichenbach (Sachsen):
Berufliches Schulzentrum
Vogtland
Rathenaustraße
12
08468
Reichenbach
D
+49.3765.55140
+49.3765.551442
http://www.bsz-reichenbach.de
reichenbach@bsz-vogtland.de
Quelle:
Übersicht länderübergreifender Fachklassen (Stand: 21.03.2024)
Ausbildung im Ausland
Um Teile der Ausbildung im Ausland zu absolvieren, bieten sich zum Beispiel folgende Möglichkeiten:
Ausbildung im Ausland
Das Berufsbildungsgesetz eröffnet grundsätzlich die Möglichkeit, Teile der Ausbildung in einem anerkannten Ausbildungsberuf im Ausland zu absolvieren. Je nach Ausbildungsberuf gibt es unterschiedliche Möglichkeiten zur Ausbildung im Ausland:
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duale Ausbildungen, bei denen Auslandsaufenthalte grundsätzlich im Ausbildungsvertrag vereinbart werden (Dauer: bis zu ein Viertel der Ausbildungsdauer)
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Austauschprogramme und Auslandspraktika, z.B. mit Förderung über das Programm Erasmus+:
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internationale Zusatzqualifikationen (z.B. Europaassistent/in)
Gegebenenfalls kann man auch eine vollständige Ausbildung im Ausland absolvieren.
Weitere Informationen zu beruflichen Auslandserfahrungen:
Zentrale Auslands- und Fachvermittlung der Bundesagentur für Arbeit
Dokumentation beruflicher Auslandserfahrungen
Im Ausland absolvierte Ausbildungs- und Lernabschnitte kann man im Europass dokumentieren lassen.
Weitere Informationen:
Europass