Ausbildungsinhalte
Im Ausbildungsbetrieb lernen die Auszubildenden beispielsweise:
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wie man Untergründe prüft, vorbereitet und bearbeitet und Bodenbeläge auswählt, gestaltet und verlegt
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wie Polster hergestellt und Polstermöbel instand gesetzt werden
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wie Raumdekorationen gestaltet, angefertigt und montiert werden
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wie Arbeitsabläufe vorzubereiten und Arbeitsschritte sowie der Einsatz von Arbeitsmitteln zu planen sind
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wie Messungen durchgeführt und Materialvorschläge erarbeitet werden
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wie Werkzeuge, Geräte, Maschinen und technische Einrichtungen ausgewählt, eingerichtet und angewendet werden
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wie man Entwürfe nach funktionalen, technologischen und gestalterischen Gesichtspunkten unter Berücksichtigung der Kundenwünsche und des Verwendungszwecks ausarbeitet und anschließend präsentiert
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wie Fugen und Risse bearbeitet und Unterlagen zugeschnitten und eingebaut werden
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wie man Farb- und Materiallisten anfertigt, technische Vorgaben berücksichtigt und Leistungs- und Abrechnungsunterlagen erstellt
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welche qualitätssichernden Maßnahmen auszuführen sind und was Kundenservice beinhaltet
Im Schwerpunkt Boden
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wie Bodenbeläge (Linoleum, Gummibeläge, Schichtstoffbeläge, Parkett, Kork, Leisten, Abschlussprofile) verarbeitet und verlegt werden
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wie Oberflächen von PVC- und Linoleumbelägen sowie Kork behandelt werden
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wie man Fugen schließt, Grundierungen aufbringt und Unterlagsstoffe verarbeitet
Im Schwerpunkt Polstern
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wie man Polster und Polstermöbel (z.B. Sitze, Bourlets, Armlehnen, Rücken, Bezüge, Schabracken und Posamenten) herstellt, instand setzt und anbringt
Im Schwerpunkt Raumdekoration sowie Licht-, Sicht- und Sonnenschutzanlagen
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wie man Skizzen und Zeichnungen in Zuschnitte umsetzt sowie epochentypische Stoffe und Materialien auswählt
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wie Licht-, Sicht- und Sonnenschutzanlagen gestaltet, angefertigt und montiert werden
Im Schwerpunkt Wand- und Deckendekoration
Darüber hinaus werden während der gesamten Ausbildung Kenntnisse über Themen wie Rechte und Pflichten während der Ausbildung, Organisation des Ausbildungsbetriebs und Umweltschutz vermittelt.
In der Berufsschule erwirbt man weitere Kenntnisse:
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in berufsspezifischen Lernfeldern (z.B. Räume gestalten, Bespannen von Wand- und Deckenflächen)
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in allgemeinbildenden Fächern wie Deutsch und Wirtschafts- und Sozialkunde
Spezialisierung während der Ausbildung
Die Ausbildung erfolgt in einem der Schwerpunkte
Zusatzqualifikationen
Die Zusatzqualifikation "Europaassistent/in" eröffnet für Auszubildende mit einem
mittleren Bildungsabschluss
die Möglichkeit, interkulturelle Kompetenzen aufzubauen, Fremdsprachenkenntnisse zu verbessern und sich fachlich - über die Erstausbildung hinaus - zu bilden. Bestandteile der Zusatzqualifikation sind ein besonderer Berufsschulunterricht (z.B. Europäisches Waren- und Wirtschaftsrecht) und ein mehrwöchiges Praktikum im Ausland. Weitere Informationen erteilt z.B.:
Europaassistent/in
Zusatzqualifikationen
Zusatzqualifikationen, die man während der Ausbildung erwirbt, können den Berufseinstieg erleichtern. Sie umfassen z.B.:
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Zusätzliche Inhalte, die nicht in der Ausbildungsordnung eines Berufs vorgeschrieben sind. Sie werden zu vielen unterschiedlichen Themen angeboten:
AusbildungPlus: Portal für duales Studium und Zusatzqualifikationen in der beruflichen Erstausbildung
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Kodifizierte Zusatzqualifikationen: berufsbezogene, in der Ausbildungsordnung eines Berufs verankerte Qualifikationseinheiten, die freiwillig gewählt werden können. Sie werden im Rahmen der Abschlussprüfung geprüft.
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Schulabschlüsse (z.B. Fachhochschulreife)
Zusatzqualifikationen können ggf. auch im Ausland erworben werden.
Ausbildungsaufbau
Die Ausbildung wird parallel im Ausbildungsbetrieb und in der
Berufsschule
durchgeführt. Der Berufsschulunterricht findet an bestimmten Wochentagen oder in Blockform statt.
Auszug aus dem Ausbildungsrahmenplan und dem Rahmenlehrplan
1. - 18. Ausbildungsmonat:
Ausbildung im Betrieb und nach Bedarf in überbetrieblichen Lehrgängen:
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Anwenden von Informations- und Kommunikationstechniken
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Vorbereiten von Arbeitsabläufen, Kontrollieren und Beurteilen der Arbeitsergebnisse, Arbeiten im Team
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Anfertigen und Anwenden von Arbeitsunterlagen, Durchführen von Messungen
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Vorbereiten, Einrichten, Sichern und Räumen von Arbeitsplätzen
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Einsetzen und Warten von Werkzeugen, Geräten, Maschinen und technischen Einrichtungen
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Be- und Verarbeiten von Werk- und Hilfsstoffen
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Entwickeln und Gestalten von Raumsituationen
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Prüfen, Vorbereiten und Bearbeiten von Untergründen
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Be- und Verarbeiten von Profilen
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Gestalten und Verlegen von Bodenbelägen
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Instandsetzen von Polstermöbeln und Herstellen von Polstern
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Gestalten, Anfertigen und Montieren von Raumdekorationen
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Gestalten, Bekleiden und Beschichten von Wand- und Deckenflächen
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Durchführen qualitätssichernder Maßnahmen, Kundenservice
1. und 2. Ausbildungsjahr:
Ausbildung in der Berufsschule
in den Lernfeldern:
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Arbeitsabläufe planen und den Arbeitsplatz einrichten
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Flächen gestalten
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Objekte herstellen
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Räume gestalten
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Verarbeiten von nichttextilen Bodenbelägen
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Herstellen von Polsterungen
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Herstellen und Montieren von Fenster- und Raumdekorationen
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Tapezieren von Wand- und Deckenflächen
Zwischenprüfung vor Ende des 2. Ausbildungsjahres
19. - 36. Ausbildungsmonat:
Ausbildung im Betrieb und nach Bedarf in überbetrieblichen Lehrgängen:
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Vertiefen der Kenntnisse aus den ersten 18 Monaten
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Anfertigen und Montieren von Licht-, Sicht- und Sonnenschutz
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Behandeln von Oberflächen
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Vertiefung der Kenntnisse aus den ersten 18 Monaten in folgenden Schwerpunkten:
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Boden
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Polstern
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Raumdekoration sowie Licht-, Sicht- und Sonnenschutzanlagen
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Wand- und Deckendekoration
Ausbildung in der Berufsschule
in den Lernfeldern:
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Verarbeiten von textilen Bodenbelägen
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Instandsetzen von Polstermöbeln
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Montieren von Licht-, Sicht- und Sonnenschutzanlagen
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Bespannen von Wand- und Deckenflächen
Gesellenprüfung zum Ende des 3. Ausbildungsjahres
Ausbildungsvergütung
Die Ausbildungsvergütung für eine duale Ausbildung wird vom Ausbildungsbetrieb gezahlt und richtet sich bei tarifgebundenen Betrieben nach tarifvertraglichen Vereinbarungen. Auszubildenden ist eine angemessene Vergütung zu gewähren. Findet die Ausbildung in schulischer Form statt (z.B. an einer
Berufsfachschule
oder im 1. Ausbildungsjahr als Berufsgrundbildungsjahr BGJ), wird keine Ausbildungsvergütung gezahlt.
Beispiel Raumausstatter- und Sattlerhandwerk (monatlich brutto):
1. Ausbildungsjahr: € 810
2. Ausbildungsjahr: € 900
3. Ausbildungsjahr: € 1.000
Quelle:
HWK Kassel, Stand August 2024
Die tarifvertragliche Regelung gilt für das gesamte Bundesgebiet.
Hinweis: Diese Angaben dienen der Orientierung. Ansprüche können daraus nicht abgeleitet werden.
Ausbildungsvergütung
Laut Berufsbildungsgesetz ist der Ausbildungsbetrieb verpflichtet, den Auszubildenden eine angemessene Ausbildungsvergütung zu gewähren. Zu deren Festlegung schreibt das Gesetz eine Mindestvergütung vor. Abweichungen davon sind nur im Rahmen der Regelungen des Gesetzes möglich.
Einfluss auf die Höhe der Ausbildungsvergütung haben der Ausbildungsbereich (z.B. Industrie und Handel, Handwerk), die Branche und die Region, in denen die Ausbildung erfolgt.
Ausbildungskosten
Für die Durchführung der Ausbildung werden keine Kosten erhoben. Der ausbildende Betrieb stellt die für den betrieblichen Teil der Ausbildung benötigten Ausbildungsmittel zur Verfügung und bezahlt die Prüfungsgebühren.
Soweit nicht anders geregelt, müssen die Auszubildenden die Kosten der Lernmittel für den Unterricht in der
Berufsschule
und für Berufskleidung selber tragen. Zudem können Kosten entstehen, wenn Ausbildungsstätten vom Wohnort entfernt sind.
Förderungsmöglichkeiten
In bestimmten Lebenssituationen können die Auszubildenden Berufsausbildungsbeihilfe erhalten.
Weitere Informationen:
Berufsausbildungsbeihilfe (BAB)
Ausbildungsdauer
3 Jahre
Ausbildungsdauer - Verkürzungen/Verlängerungen
Ausbildungsdauer
Bei einer Ausbildung in Vollzeit beträgt die Ausbildungsdauer 2, 3 oder 3,5 Jahre. Wenn es im Berufsausbildungsvertrag vereinbart wird, kann die Ausbildung ggf. auch in Teilzeit durchgeführt werden. Dadurch verlängert sich die Ausbildungsdauer, höchstens jedoch bis zum Eineinhalbfachen der Dauer, die für die betreffende Ausbildung in Vollzeit festgelegt ist.
Ausbildungsverkürzungen und -verlängerungen
Ausbildungsverkürzungen und -verlängerungen sind im Berufsbildungsgesetz sowie ggf. in der jeweiligen Ausbildungsordnung geregelt.
Verkürzung:
Wenn das Ausbildungsziel auch in kürzerer Zeit erreicht werden kann, besteht die Möglichkeit, die Ausbildungszeit zu verkürzen. Auszubildende und Ausbildungsbetrieb müssen hierfür gemeinsam einen Antrag an die zuständige Stelle (z.B. die jeweilige Kammer) stellen.
Wer bereits einen entsprechenden berufsbildenden Bildungsgang besucht hat, kann sich diesen ggf. auf seine Ausbildung anrechnen lassen. Die Bundesländer bestimmen die jeweiligen Anrechnungsmöglichkeiten.
Landesregelungen zur Anrechnung von schulischen Berufsgrundbildungsjahren bzw. Berufsfachschulausbildungen auf die Ausbildungszeit liegen aus folgenden Bundesländern vor:
Hinweis: Diese Angaben gelten für anerkannte Ausbildungsberufe. Für den Beruf Schiffsmechaniker/in gelten abweichende Regelungen.
Verlängerung:
In Ausnahmefällen kann die zuständige Stelle die Ausbildungszeit verlängern, wenn dies erforderlich ist.
Anrechnungs- und Fortsetzungsmöglichkeiten
Eine abgeschlossene Ausbildung zum Polster- und Dekorationsnäher/zur Polster- und Dekorationsnäherin kann auf die Ausbildung zum Raumausstatter/zur Raumausstatterin angerechnet werden.
Abschluss-/Berufsbezeichnungen
Abschlussbezeichnung
Raumausstatter/Raumausstatterin
Ausbildungssituation
Auf folgende Bedingungen und Anforderungen sollte man sich einstellen:
Im Betrieb
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Praktische Mitarbeit (unter Anleitung): z.B. Böden verlegen, Polster beziehen, Vorhänge aufhängen, Wände tapezieren
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Umgebung: wechselnde Arbeitsorte: Werkstatt, Verkaufsraum, in Wohn - und Geschäftsräumen von Kunden
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Anforderungen:
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Handwerkliches Geschick (z.B. beim Montieren von Sonnenschutz oder Bepolstern von Sesseln und Sofas)
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Zeichnerische Fähigkeiten und räumliches Vorstellungsvermögen (z.B. beim Anfertigen von Entwurfsskizzen und Arbeiten nach Plänen und Zeichnungen)
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Kreativität und Sinn für Ästhetik (z.B. Entwickeln und Umsetzen von Ideen zur Gestaltung und Einrichtung von Räumen)
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Kunden- und Serviceorientierung (z.B. Berücksichtigen von Kundenwünschen beim Planen der Raumausstattung)
An der Berufsschule
Unterricht an einem oder zwei Tagen pro Woche oder als Blockunterricht
Ausbildungssituation
Ausbildungssituation im Betrieb
Bei einer dualen Ausbildung betreuen z.B. Ausbilder/innen die Auszubildenden und leiten sie bei der Mitarbeit im Betrieb an. Teile der praktischen Ausbildung können in Lehrwerkstätten durchgeführt werden.
Ausbildungssituation in der Berufsschule
In der Berufsschule werden z.B. Klassenarbeiten oder Tests geschrieben. Außerdem müssen die Auszubildenden für die Vorbereitung auf die Zwischen- und Abschluss- bzw. Gesellenprüfung Zeit einplanen.
Der Berufsschulunterricht findet ein- bis zweimal pro Woche oder in Blöcken von beispielsweise drei oder vier Wochen statt. Wenn der Unterricht in überregionalen Fachklassen durchgeführt wird, sind die Auszubildenden während dieser Zeit z.B. in einem Internat untergebracht und dadurch von Familie und Freunden getrennt.
Lernorte
Raumausstatter/innen werden im dualen System ausgebildet.
Lernorte sind
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Ausbildungsbetrieb (z.B. Fachbetriebe des Raumausstatter-Handwerks): Werkstätten, Verkaufs-, Wohn- und Geschäftsräume
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Berufsschule
: Unterrichtsräume
Können Betriebe nicht alle geforderten Ausbildungsinhalte vermitteln, besteht die Möglichkeit, Teile der Ausbildung in überbetriebliche Ausbildungsstätten zu verlagern.
Hinweis: Der Berufsschulunterricht wird teilweise in länderübergreifenden Fachklassen durchgeführt, derzeit:
Quelle:
Übersicht länderübergreifender Fachklassen (Stand: 21.03.2024)
Ausbildung im Ausland
Um Teile der Ausbildung im Ausland zu absolvieren, bieten sich zum Beispiel folgende Möglichkeiten:
Ausbildung im Ausland
Das Berufsbildungsgesetz eröffnet grundsätzlich die Möglichkeit, Teile der Ausbildung in einem anerkannten Ausbildungsberuf im Ausland zu absolvieren. Je nach Ausbildungsberuf gibt es unterschiedliche Möglichkeiten zur Ausbildung im Ausland:
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duale Ausbildungen, bei denen Auslandsaufenthalte grundsätzlich im Ausbildungsvertrag vereinbart werden (Dauer: bis zu ein Viertel der Ausbildungsdauer)
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Austauschprogramme und Auslandspraktika, z.B. mit Förderung über das Programm Erasmus+:
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internationale Zusatzqualifikationen (z.B. Europaassistent/in)
Gegebenenfalls kann man auch eine vollständige Ausbildung im Ausland absolvieren.
Weitere Informationen zu beruflichen Auslandserfahrungen:
Zentrale Auslands- und Fachvermittlung der Bundesagentur für Arbeit
Dokumentation beruflicher Auslandserfahrungen
Im Ausland absolvierte Ausbildungs- und Lernabschnitte kann man im Europass dokumentieren lassen.
Weitere Informationen:
Europass