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Ausbildungsberuf
Raumausstattermeister/in

Nachfolgend findest Du viele Informationen über diesen Ausbildungsberuf.

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Die Tätigkeit im Überblick

Raumausstattermeister/innen organisieren in Betrieben des Raumausstatter-Handwerks die Arbeitsabläufe rund um die Einrichtung und Gestaltung von Innenräumen und arbeiten selbst praktisch mit. Sie stellen die Qualität und Vermarktung der Produkte sowie Dienstleistungen sicher, bilden Auszubildende aus und betreuen Kunden, Mitarbeiter/innen und Lieferanten.

Die Weiterbildung im Überblick

Raumausstattermeister/in ist eine berufliche Weiterbildung. Die Meisterprüfung im zulassungspflichtigen Raumausstatter-Handwerk ist bundesweit einheitlich geregelt.

Für die Zulassung zur Prüfung ist die Teilnahme an einem Lehrgang nicht verpflichtend.

Arbeitsbereiche/Branchen

Raumausstattermeister/innen finden Beschäftigung

  • in Betrieben des Raumausstatter-Handwerks

  • in Einrichtungshäusern

  • in handwerklichen Polsterwerkstätten

Zugangsvoraussetzung

Zugang zur Tätigkeit

In der Regel benötigt man eine bestandene Prüfung als Raumausstattermeister/in.

Die Ausübung einer selbstständigen Tätigkeit in diesem Handwerk ist reglementiert.

Sonstige Zugangsbedingungen

Das Raumausstatter-Handwerk ist zulassungspflichtig. Wer sich selbstständig machen oder als Betriebsleiter/in eines Handwerksbetriebs tätig sein will, muss über die entsprechende Meisterprüfung verfügen.

Zugangsvoraussetzungen für die Weiterbildung

Voraussetzung für die Zulassung zur Meisterprüfung im Raumausstatter-Handwerk ist in der Regel die Gesellenprüfung als Raumausstatter/in. Alternativ kann man z.B. mit einer Gesellen- bzw. Abschlussprüfung in einem anderen anerkannten Ausbildungsberuf und einer mehrjährigen Berufstätigkeit im Raumausstatter-Handwerk zur Meisterprüfung zugelassen werden.

Zugangsvoraussetzungen für die Prüfung

Bei Weiterbildungen zum Handwerksmeister/zur Handwerksmeisterin ist nur der Zugang zur Prüfung geregelt, nicht der Zugang zu Weiterbildungslehrgängen.

Voraussetzung für die Zulassung zur Meisterprüfung ist, dass man die vorgeschriebene berufliche Vorbildung oder Praxis im entsprechenden Handwerk nachweisen kann.

Wichtige Vorkenntnisse

Vertiefte Kenntnisse in folgenden Bereichen bilden gute Voraussetzungen für das erfolgreiche Bestehen der Weiterbildungsprüfung:

Rechnen/Mathematik:

In der Meisterprüfung sind u.a. betriebliche Kosten und Kennzahlen zu ermitteln sowie Kostenstrukturen zu überprüfen.

Um im späteren Berufsalltag Materialmengen berechnen, Kosten kalkulieren und Abrechnungen erstellen zu können, sind Mathematikkenntnisse wichtig.

Wirtschaft/Recht:

Um den betriebswirtschaftlichen, kaufmännischen und rechtlichen Teil der Meisterprüfung erfolgreich abschließen zu können, sind gute Kenntnisse in diesem Bereich erforderlich.

Im Berufsleben benötigen Raumausstattermeister/innen Kenntnisse in Buchführung und Controlling sowie in den Bereichen Recht und Steuern, damit sie erfolgreich einen Betrieb führen können.

Mitarbeiterführung und -anleitung:

In der Meisterprüfung werden berufs- und arbeitspädagogische Kenntnisse geprüft. Erfahrungen in der Anleitung von Auszubildenden bzw. Mitarbeitern sind daher von Vorteil.

Motivation und Zufriedenheit von Mitarbeitern hängen maßgeblich vom Führungsverhalten ihrer Meister/innen ab. Für eine erfolgreiche Betriebsführung sind u.a. Kenntnisse von Führungsinstrumenten, wie z.B. Zielvereinbarung und Feedback, unabdingbar.

Anerkennung von ausländischen Qualifikationen

Die Tätigkeit als Raumausstattermeister/in ist nicht reglementiert.

Um mit einem im Ausland erworbenen Abschluss in diesem Beruf zu arbeiten, ist grundsätzlich keine berufliche Anerkennung notwendig. Jedoch kann eine Feststellung der Gleichwertigkeit deutschen Arbeitgebern helfen, die im Ausland erworbenen beruflichen Fähigkeiten besser zu beurteilen.

Wird jedoch eine selbstständige Tätigkeit im Handwerk angestrebt, ist eine Gleichwertigkeitsprüfung zwingend erforderlich. Die Gleichwertigkeit des ausländischen Abschlusses mit dem entsprechenden deutschen Meisterabschluss ist Voraussetzung für die Eintragung in die Handwerksrolle.

Informationen zur Feststellung der Gleichwertigkeit bietet das Informationsportal der Bundesregierung zur Anerkennung ausländischer Berufsqualifikationen: www.anerkennung-in-deutschland.de

Zuständige Stellen sind die örtlichen Handwerkskammern. Bei der Suche nach der zuständigen Stelle für die berufliche Anerkennung helfen der Anerkennung in Deutschland und die Fachstelle Beratung und Qualifizierung des IQ-Netzwerks weiter.

Weiterführende Informationen zu Leben und Arbeiten in Deutschland:

Ausbildung

Weiterbildungsinhalte

  • Fachpraxis (Teil I):

    • Meisterprüfungsprojekt: bestehend aus Planungs-, Durchführungs-, Kontroll- und Dokumentationsarbeiten, z.B. Konzept für die Gestaltung eines Raumes erstellen, bauliche Gegebenheiten prüfen, Entwurfszeichnungen anfertigen, Materialien und Gestaltungsaspekte begründen, Auftrag kalkulieren; Arbeiten durchführen, u.a. einen Bodenbelag verlegen, ein Hochpolster herstellen sowie eine mehrteilige Raumdekoration anfertigen, und dokumentieren

    • Fachgespräch z.B. Kunden beraten, dabei Kundenwunsch, wirtschaftliche, rechtliche und technische Gesichtspunkte einbeziehen; das Vorgehen bei Planung und Durchführung des Meisterprüfungsprojekts begründen; Probleme und Lösungen im Zusammenhang mit dem Meisterprüfungsprojekt darstellen und dabei aktuelle Entwicklungen im Raumausstatter-Handwerk berücksichtigen

  • Fachtheorie (Teil II):

    • Handlungsfeld "Anforderungen von Kunden eines Betriebs im Raumausstatter-Handwerk analysieren, Lösungen erarbeiten und anbieten": Kundenwünsche und Rahmenbedingungen ermitteln, z.B. bauliche Gegebenheiten wie raumklimatische Bedingungen, Untergrundbeschaffenheiten, Lichtverhältnisse und Akustik; Bau- und Einrichtungsstile miteinbeziehen, ergonomische Anforderungen an Polstermöbel analysieren; Lösungen entwickeln, Angebote ausarbeiten, erläutern und Leistungen vereinbaren

    • Handlungsfeld "Leistungen eines Betriebs im Raumausstatter-Handwerk erbringen, kontrollieren und übergeben": Leistungen vorbereiten, z.B. Einsatz von Personal, Material und Geräten planen, Konstruktionszeichnungen sowie Verlegepläne erarbeiten; Leistungen erbringen, dabei technische Normen und Regeln der Technik anwenden, z.B. Bodenbeläge verlegen, Wand- und Deckenflächen gestalten, bekleiden und behandeln, Raumdekorationen anfertigen und Räume damit ausstatten, Licht-, Sicht- und Sonnenschutzsysteme montieren; Leistungen kontrollieren, dokumentieren, übergeben und abrechnen

    • Handlungsfeld "Einen Betrieb im Raumausstatter-Handwerk führen und organisieren": z.B. Betriebskostenanalyse, Preisgestaltung, Effizienzsteigerung; Marketingmaßnahmen zur Kundengewinnung und -pflege, informations- und kommunikationsgestützte Vertriebswege; betriebliches Qualitätsmanagement; Personaleinsatz und -entwicklung, Mitarbeiterführung; Betriebs- und Lagerausstattung sowie Betriebsablaufplanung

  • Betriebswirtschaftliche, kaufmännische und rechtliche Grundlagen (Teil III)

  • Berufs- und arbeitspädagogische Grundlagen (Teil IV)

Weiterbildungsaufbau

Stundenverteilung (beispielhaft):

  • Teil I - Fachpraktischer Teil und Teil II - Fachtheoretischer Teil (werden häufig zusammen angeboten): ca. 640 Stunden

  • Teil III - Betriebswirtschaftlicher, kaufmännischer und rechtlicher Teil: ca. 240 Stunden

  • Teil IV - Berufs- und arbeitspädagogischer Teil: ca. 115 Stunden

Gesamtstundenzahl: ca. 995 Stunden

Weiterbildungsvergütung

Die Teilnahme an Vorbereitungslehrgängen wird nicht vergütet.

Weiterbildungskosten

Für den Besuch von Vorbereitungslehrgängen fallen Lehrgangsgebühren an, für die Prüfung selbst Prüfungsgebühren.

Weitere Kosten entstehen für das Meisterprüfungsprojekt sowie ggf. für Arbeitsmaterialien, Fahrten zur Weiterbildungsstätte oder für auswärtige Unterbringung.

Förderungsmöglichkeiten

Vorbereitungslehrgänge auf die Meisterprüfung können gemäß Aufstiegsfortbildungsförderungsgesetz finanziell gefördert werden.

Weitere Informationen: Aufstiegs-BAföG - Aufstieg mit Förderung

Förderung besonders begabter junger Fachkräfte: Stiftung Begabtenförderung berufliche Bildung (SBB) - Weiterbildungsstipendium

Weiterbildungsdauer

Unterschiedlich, je nach Bildungsanbieter, Unterrichtszeit (Vollzeit/Teilzeit) und Lernform

Teilweise bereiten Lehrgänge auch separat auf einzelne Teile der Meisterprüfung vor.

Für die Zulassung zur Prüfung ist die Teilnahme an einem Lehrgang nicht verpflichtend.

Abschluss-/Berufsbezeichnungen

Abschlussbezeichnung

Raumausstattermeister/Raumausstattermeisterin

Zusätzlich zum Meistertitel darf die Bezeichnung "Bachelor Professional in" unter Angabe des Handwerks geführt werden.

Weiterbildungssituation

Die Weiterbildung besteht aus theoretischem und praktischem Unterricht.

Je nach Bildungsanbieter sollte man sich auf folgende Bedingungen einstellen:

Unterrichtszeit

  • bei Vollzeitunterricht: ganztägiger Unterricht an mindestens vier Wochentagen

  • bei Teilzeitunterricht: i.d.R. berufsbegleitende Weiterbildung am Wochenende oder am Abend

Lernform

  • bei Präsenzveranstaltungen: Unterricht im Klassenverband an der Bildungseinrichtung (ggf. nicht am Wohnort)

  • bei kombinierten Lernformen (z.B. Blended Learning): Präsenzveranstaltungen im Klassenverband an der Bildungseinrichtung und selbstgestaltetes Lernen über elektronische Lernplattformen und -systeme von zu Hause aus

Lernorte

Vorbereitungslehrgänge auf die Prüfung finden z.B. an Bildungszentren von Handwerkskammern oder Fachschulen statt.

Lernorte sind

  • bei Präsenzveranstaltungen: Schulungsräume

  • bei kombinierten Lernformen (z.B. Blended Learning): Schulungsräume bei Präsenzveranstaltungen, zu Hause bei Online-Lerneinheiten

Tätigkeit

Aufgaben und Tätigkeiten kompakt

Raumausstattermeister/innen organisieren die Arbeitsabläufe, leiten Fachkräfte an und sind für die betriebliche Ausbildung verantwortlich. Sie nehmen kaufmännische und verwaltende Aufgaben wahr, verhandeln mit Lieferanten, beraten Kunden, kalkulieren Angebote und erledigen den betriebsbezogenen Schriftverkehr. Zudem arbeiten sie auch selbst praktisch mit und entwerfen beispielsweise Polstermöbel oder beziehen diese neu. Sofern sie als Selbstständige einen Betrieb leiten, entwickeln sie die betrieblichen Grundsätze und bestimmen Art und Umfang der Investitionen. Darüber hinaus entscheiden sie über die Personalauswahl und kontrollieren den wirtschaftlichen Erfolg.

Aufgaben und Tätigkeiten im Einzelnen

Fachaufgaben

  • Kundengespräche führen und Kunden beraten, z.B. zur Integration von Smart-Home-Lösungen wie Steuerungen für Licht- und Sonnenschutzanlagen

  • Ausschreibungen bearbeiten, Angebote und Kostenvoranschläge ausarbeiten

  • räumliche Gegebenheiten vor Ort besichtigen, bauliche Voraussetzungen ermitteln und Flächen ausmessen

  • Raumkonzepte im Hinblick auf Nachhaltigkeit sowie raumklimatische und akustische Aspekte erarbeiten

  • Entwurfszeichnungen, Ausstattungsentwürfe, Verlege- und Raumausstattungspläne anfertigen, Materialbedarf berechnen

  • Materialien (z.B. Stoffe, Bodenbeläge, Tapeten) auswählen und einkaufen, ggf. in Zusammenarbeit mit Einkauf oder Betriebsleitung

  • Einsatzbereitschaft der Betriebsmittel sicherstellen

  • Arbeitsaufträge an die Mitarbeiter/innen vergeben, je nach Betriebsgröße fachlich anspruchsvolle Arbeiten selbst übernehmen

  • fach- und termingerechte Ausführung der Arbeiten sowie Einhaltung von Kosten überwachen

  • Abrechnungen nach Plänen und Leistungsunterlagen sowie eigenem örtlichem Aufmaß erstellen

Führungsaufgaben

  • Arbeiten inhaltlich und terminlich planen, organisieren und steuern

  • über die Auswahl der Betriebsmittel und Investitionen entscheiden

  • mit Lieferanten, Verbänden und Kreditinstituten verhandeln und zusammenarbeiten

  • betriebliches Qualitätsmanagement planen

  • Mitarbeiter/innen auswählen, anleiten und fachlich unterstützen, bei deren Weiterbildung mitwirken

  • betrieblichen Teil der Berufsausbildung planen und durchführen

Leitungsfunktionen bei Selbstständigkeit

  • die Grundsätze für das gesamte kaufmännische, personelle und technische Geschehen gestalten

  • die Geschäftspolitik bestimmen, künftige Betriebsstrategien unter Berücksichtigung der Nachhaltigkeit sowie der Entwicklung digitaler Technologien ausarbeiten und festlegen

  • Wettbewerbssituation beobachten und Marketingkonzepte entwickeln

Verdienst/Einkommen

Beispielhafte tarifliche Bruttogrundvergütung (monatlich): € 3.308

Quelle:

Statistisches Bundesamt (Destatis), Tarifdatenbank

Hinweis: Diese Angaben dienen der Orientierung. Ansprüche können daraus nicht abgeleitet werden.

Verdienst/Einkommen

Das Einkommen von Arbeitnehmern und Arbeitnehmerinnen hängt von der Aus- und Weiterbildung, Berufserfahrung und Verantwortlichkeit ab, aber auch von den jeweiligen Anforderungen des Berufs, von Branche, Region und Betrieb. Die Höhe richtet sich in tarifgebundenen Betrieben nach tarifvertraglichen Vereinbarungen. Nicht tarifgebundene Betriebe können ihre Mitarbeiter/innen in Anlehnung an entsprechende Tarifverträge entlohnen.

Weitere Informationen über Einkommensmöglichkeiten:

Tätigkeitsbezeichnungen

  • Raumausstattermeister/in

Auch übliche Berufsbezeichnung/Synonym

  • Meister/in im Raumausstatterhandwerk

Abweichende Berufsbezeichnung der ehemaligen DDR

  • Meister/Meisterin des Polstererhandwerks

Arbeitsorte

Raumausstattermeister/innen arbeiten in erster Linie

  • in Verkaufsräumen

  • in Werkstätten

  • beim Kunden in Wohn- und Geschäftsräumen

  • in Büroräumen

Darüber hinaus arbeiten sie ggf. auch

  • im Homeoffice bzw. mobil

Arbeitssituation

Raumausstattermeister/innen führen kleinere Betriebe des Raumausstatter-Handwerks oder übernehmen Leitungsaufgaben in größeren Handwerksbetrieben. Hierfür ist Organisationstalent erforderlich, für die Anleitung und Motivierung von Mitarbeitern auch Sozialkompetenz und Führungsqualitäten. Betriebswirtschaftliche Arbeiten wie die Materialdisposition erfordern kaufmännisches Denken und Verhandlungsgeschick, der Umgang mit Kunden Serviceorientierung. Sie sind für die Qualität der Arbeitsergebnisse, die Einhaltung von Terminen und Arbeitsschutzbestimmungen verantwortlich. In kleineren Betrieben führen sie anspruchsvolle Arbeiten selbst aus. Wenn sie Raumdekorationen entwerfen, sind Kreativität, zeichnerische Fähigkeiten und ästhetisches Empfinden notwendig.

Raumausstattermeister/innen arbeiten viel mit der Hand, gehen aber auch mit Werkzeugen und Maschinen um. Textilien, Bodenbeläge oder Polstermöbel gehören genauso zu ihren Arbeitsmitteln wie Kleber, Leim oder Öl. Kaufmännische und verwaltende Tätigkeiten erledigen sie im Büro am PC. Die Qualitätssicherung von z.B. Raumdekorationen oder Polsterarbeiten und deren Anbringung nehmen sie in Werkstätten und bei den Kunden vor Ort vor.

Arbeitsbedingungen im Einzelnen

  • Verantwortung für Personen (z.B. Mitarbeiter/innen anleiten und führen und Auszubildende unterweisen)

  • Verantwortung für Sachwerte (z.B. für die Qualität des Arbeitsergebnisses und für die Einhaltung von Fertigstellungsterminen)

  • Kundenkontakt (z.B. Kunden bei der Raumausstattung beraten)

  • Handarbeit (z.B. mit Stoff- und Lederschere oder Tapeziermesser)

  • Arbeit mit technischen Geräten, Maschinen und Anlagen (z.B. Nähmaschinen und Bügelanlagen)

  • Arbeit in Büroräumen (z.B. ein Angebot erstellen, Material bestellen oder Rechnungen schreiben)

  • Arbeit in Verkaufsräumen (z.B. Kunden zu Raumausstattungen beraten)

  • Arbeit in Werkstätten, Werk-/Produktionshallen (z.B. Näh- und Polsterarbeiten in der Werkstatt anleiten oder überwachen)

  • Umgang mit Chemikalien (z.B. Reinigungsmittel oder Appreturen)

Arbeitsgegenstände/Arbeitsmittel

Einrichtungen und Zubehör, z.B.: Bodenbeläge, Gardinen, Vorhänge, Polstermöbel, Wand- und Deckenverkleidungen, Aufhängevorrichtungen

Technische Anlagen, z.B.: Licht-, Sicht- und Sonnenschutzanlagen, Sensoren und Steuerungen

Maschinen, Geräte und Werkzeuge, z.B.: Bohrmaschinen, Näh- und Bügelmaschinen, Stanzen, Pressen, Wasserwaagen, Stoff- und Lederscheren, Tapeziermesser, Tacker

Hilfsstoffe, z.B.: Kleber, Leim, Lösungs- und Reinigungsmittel, Öl, Appreturen

Unterlagen, z.B.: Schnittpläne, technische Zeichnungen, Stoff-, Tapeten- oder Farbmusterkataloge, Ausschreibungs- und Angebotsunterlagen, Kalkulationen, Rechnungen, Präsentationsunterlagen

Büroausstattung und Kommunikationsmittel, z.B.: PC, Internetzugang, Telefon, Smartphone

Arbeitsbereiche/Branchen

Raumausstattermeister/innen finden Beschäftigung

  • in Betrieben des Raumausstatter-Handwerks

  • in Einrichtungshäusern

  • in handwerklichen Polsterwerkstätten

Branchen im Einzelnen

  • Ausbau

    • Fußboden-, Fliesen- und Plattenlegerei, Tapeziererei, z.B. Betriebe des Raumausstatterhandwerks

  • Möbel

    • Herstellung von Polstermöbeln, z.B. handwerkliche Polsterwerkstätten

  • Design, Gestaltung

    • Interior Design und Raumgestaltung, z.B. Einrichtungs- und Wohnstudios sowie Raumausstattungsateliers

Perspektiven

Weiterbildung (berufliche Anpassung)

Anpassungsweiterbildung hilft, das berufliche Wissen aktuell zu halten und an neue Entwicklungen anzupassen (z.B. in den Bereichen Raumgestaltung und -ausstattung, Bodenlegerei, Polstern).

Weiterbildung (beruflicher Aufstieg)

Aufstiegsweiterbildung, speziell konzipiert für Weiterbildungsabsolventen, baut auf vorhandenen Qualifikationen auf. Sie bietet die Möglichkeit, das Kompetenzprofil zu erweitern und Karrierechancen auszubauen (z.B. durch die Prüfung als Betriebswirt/in nach der Handwerksordnung oder als Internationale/r Meister/in).

Ein Studium eröffnet weitere Berufs- und Karrierechancen (z.B. durch einen Bachelorabschluss im Studienfach Innenarchitektur).

Mit ihrem Weiterbildungsabschluss können Meister/innen auch ohne schulische Hochschulzugangsberechtigung Zugang zu einem Studium erhalten. Weitere Informationen:

Zugang zur Hochschule in den einzelnen Bundesländern

Stellen- und Bewerberbörsen

Aktuelles

Neue Verordnung über die Meisterprüfung im Raumausstatter-Handwerk

Am 1. Juli 2024 trat die neue Raumausstattermeisterverordnung in Kraft, gleichzeitig trat die Raumausstattermeisterverordnung von 2008 außer Kraft. Nachdem im Jahr 2020 die Meisterpflicht in diesem Handwerk wieder eingeführt wurde, wurde die Verordnung nun auf den aktuellen Stand gebracht. Sie berücksichtigt jetzt auch klimaschutzrelevante Aspekte, gestalterische Anforderungen und Vorgaben des Denkmalschutzes sowie den Umgang mit Gefahrstoffen. Zugleich wurde auch die Digitalisierung im Raumausstatter-Handwerk entsprechend miteinbezogen. Das Berufsbild und die Prüfungsinhalte erhielten eine stärkere Gewichtung in den Bereichen Kundenanforderungen, Leistungserbringung und -kontrolle sowie Betriebsführung. In Teil II der Prüfung sind nun Qualifikationen in diesen drei Handlungsfeldern nachzuweisen.

Trends

Energieeffizientes Heizen mit elektrischer Flächenheizung

Die Installation einer elektrischen Flächenheizung ermöglicht ein wirtschaftliches und vor allem vielseitiges System zur Wärmeabgabe. Die vorgefertigten Heizelemente können aufgrund der Vielzahl von Ausführungsarten an nahezu allen Decken und Wänden im Innenbereich geklebt und anschließend verspachtelt werden. Als zusätzliche Komponente zum bereits installierten Heizsystem oder als Einzellösung lassen sich Heizkosten dadurch spürbar reduzieren. Durch die steigende Nachfrage nach energiesparenden, alternativen Heizmethoden, sollten Fachkräfte im Malerhandwerk sowie in der Raumgestaltung ihr Tätigkeitsfeld künftig um den Einbau bzw. die Beratung von elektrischer Wand- und Deckenheizung erweitern.

Rechtliche Regelungen für die Tätigkeit

Gleichwertigkeit ausländischer Berufsqualifikationen

 

Quelle: BERUFENET der Bundesagentur für Arbeit – Stand: (08/2024)

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