Bitte aktiviere JavaScript in Deinem Browser, um die volle Funktionalität der Website nutzen zu können.

Ausbildungsberuf
Raumausstatterwerker/in (§66 BBiG/§42r HwO)

Nachfolgend findest Du viele Informationen über diesen Ausbildungsberuf.

Nachfolgend findest Du viele Informationen über diesen Ausbildungsberuf.


Die Ausbildung im Überblick

Raumausstatterwerker/in ist ein Ausbildungsberuf für Menschen mit Behinderungen. Die 3-jährige Ausbildung wird im Handwerk oder in Einrichtungen der beruflichen Rehabilitation durchgeführt. Die Ausbildung orientiert sich am anerkannten Ausbildungsberuf Raumausstatter/in.

Je nach zuständiger Kammer können z.B. die Abschlussbezeichnungen unterschiedlich sein.

Die Beschreibung des Ausbildungsberufs Raumausstatterwerker/in erfolgt auf Grundlage einer Kammerregelung.

Zugangsvoraussetzung

Zugangsvoraussetzungen für die Ausbildung

Rechtlich ist keine bestimmte Vorbildung vorgeschrieben.

Vorausgesetzt wird in der Regel eine Eignungsuntersuchung, die durch die zuständige Agentur für Arbeit veranlasst wird.

Zugangsvoraussetzungen für die Ausbildung

Betriebliche Ausbildung

Voraussetzung ist ein Ausbildungsvertrag mit einem Ausbildungsbetrieb. Die Ausbildungsbetriebe suchen sich Auszubildende nach eigenen Kriterien aus.

Jugendliche unter 18 Jahren müssen eine ärztliche Bescheinigung über eine Erstuntersuchung vorlegen.

Ausbildung in Einrichtungen der beruflichen Rehabilitation

Die Berufsberatung der zuständigen Agentur für Arbeit informiert über Voraussetzungen und Anmeldung zur Ausbildung.

Wichtige Schulfächer

Gute Kenntnisse in folgenden Schulfächern bilden gute Voraussetzungen für eine erfolgreiche Ausbildung:

Werken/Technik:

Ob Bodenbeläge gestaltet, Polster hergestellt oder Raumdekorationen montiert werden: In dieser Ausbildung sind handwerkliches und gestalterisches Geschick gefragt. Wer Kenntnisse im Werken besitzt, ist im Vorteil. Darüber hinaus sind bei der Anfertigung von Grundrisszeichnungen Erfahrungen im technischen Zeichnen hilfreich.

Mathematik:

Um die Materialmengen zu ermitteln und Messungen durchführen zu können, sollten angehende Raumausstatterwerker/innen die Grundrechenarten sicher beherrschen.

Ausbildung

Ausbildungsinhalte

Während der Ausbildung lernen die Auszubildenden beispielsweise:

  • aus welchen Werkstoffen und wie man Polsterungen und Dekorationen herstellt

  • welche Arten von Bodenbelägen und Wandverkleidungen es gibt und wie man sie anbringt

  • wie man Polsterungsarbeiten vorbereitet, wie man Polstermöbel polstert und repariert

  • wie man Räume dekoriert, zum Beispiel mit Vorhängen

  • wie man Sonnenschutz und Verdunklungsanlagen herstellt und bei der Montage mithilft

  • wie man Böden und Bodenbeläge vorbereitet und Bodenbeläge verlegt

  • wie man Decken und Wände für das Tapezieren oder Bespannen vorbereitet

  • wie die Arbeitsmaterialien verarbeitet werden

  • wie man die Werkzeuge und Geräte, mit denen man arbeitet, bedient und pflegt

Darüber hinaus werden während der gesamten Ausbildung Kenntnisse über Themen wie Ausbildungsvertrag, Organisation des Ausbildungsbetriebs und Umweltschutz vermittelt.

In der Berufsschule erwirbt man weitere Kenntnisse:

  • in berufsspezifischen Fächern

  • in allgemeinbildenden Fächern wie Rechnen und Wirtschafts- und Sozialkunde

Spezialisierung während der Ausbildung

Die Ausbildung kann z.B. in folgenden Fachrichtungen erfolgen:

  • Bodenbelegen

  • Dekorieren

  • Polstern

  • Wandbekleidung

Ausbildungsaufbau

Beispiel für den Ausbildungsaufbau einer Ausbildung Raumausstatterwerker/in

Ausbildung im Betrieb bzw. in der Einrichtung der beruflichen Rehabilitation:

1. und 2. Ausbildungsjahr u.a.:

  • Be- und Verarbeitung von Werkstoffen

  • Dekorationseinführung

  • Einführung in Bodentechniken

  • Einführung in Wandbespannungsarbeiten

  • Be- und Verarbeitung von Polstermaterialien

  • Vorbereitungsarbeiten für die Polsterung

  • Vorbereitung verschiedener Untergründe

Zwischenprüfung vor Ende des 2. Ausbildungsjahres

3. Ausbildungsjahr u.a.:

  • Anfertigen von Polsterungen

  • Mitarbeit bei der Dekoration und Montage

  • Verlegen von Bodenbelägen

Abschlussprüfung nach dem 3. Ausbildungsjahr

Ausbildungsvergütung

Findet die Ausbildung in einem Betrieb statt, erhalten die Auszubildenden vom Betrieb eine Ausbildungsvergütung. Bei einer Ausbildung in einer Einrichtung der beruflichen Rehabilitation werden die Auszubildenden durch Leistungen vom Rehabilitationsträger unterstützt.

Ausbildungskosten

Die Kosten einer Ausbildung nach besonderen Regelungen für Menschen mit Behinderungen werden vom Rehabilitationsträger getragen.

Förderungsmöglichkeiten

Neben der Förderung der Ausbildung durch Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben erhalten die Auszubildenden auch unterhaltssichernde und andere ergänzende Leistungen nach dem Neunten Sozialgesetzbuch (SGB IX).

Ausbildungsdauer

3 Jahre

Ausbildungsdauer - Verkürzungen/Verlängerungen

Ausbildungsverkürzungen und -verlängerungen sind im Berufsbildungsgesetz sowie ggf. in der jeweiligen Ausbildungsordnung geregelt.

Verkürzung

Wenn das Ausbildungsziel auch in kürzerer Zeit erreicht werden kann, kann die Ausbildungszeit verkürzt werden. Auszubildende und Ausbildungsbetrieb müssen hierfür gemeinsam einen Antrag an die zuständige Stelle (z.B. die jeweilige Kammer) stellen.

Wer bereits einen entsprechenden berufsbildenden Bildungsgang besucht hat, kann sich diesen ggf. auf seine Ausbildung anrechnen lassen. Die Bundesländer bestimmen die jeweiligen Anrechnungsmöglichkeiten.

Verlängerung

In Ausnahmefällen kann die zuständige Stelle die Ausbildungszeit verlängern, wenn dies erforderlich ist.

Abschluss-/Berufsbezeichnungen

Abschlussbezeichnungen gemäß Ausbildungsregelungen der zuständigen Stellen, z.B.

  • Raumausstatterwerker/Raumausstatterwerkerin

  • Fachwerker Raumausstatter/Fachwerkerin Raumausstatter

  • Raumausstatter-Fachwerker/Raumausstatter-Fachwerkerin

  • Raumgestalter/Raumgestalterin

Ausbildungssituation

Auf folgende Bedingungen und Anforderungen sollte man sich einstellen:

Im Ausbildungs- bzw. Praktikumsbetrieb, in der Ausbildungswerkstatt

  • Praktische Mitarbeit (unter Anleitung): z.B. Böden verlegen, Wände und Decken mit Stoffen überziehen, Vorhänge anbringen, Polstermöbel reparieren

  • Umgebung: wechselnde Arbeitsorte, Geruch von Lösungsmitteln, Klebstoffen, Farben in der Werkstatt, Staub von Holz und Füllmaterial

  • Anforderungen:

    • Handwerkliches Geschick (z.B. beim Verlegen von Böden, beim Polstern von Sesseln)

    • Sinn für Ästhetik (z.B. bei der Auswahl von passenden Polsterstoffen)

Ausbildungssituation

Betriebliche Ausbildung

Im Ausbildungsbetrieb betreuen Ausbilder/innen oder erfahrene Kollegen/Kolleginnen die Auszubildenden und leiten sie bei der Mitarbeit an. Teile der praktischen Ausbildung können in Lehrwerkstätten durchgeführt werden.

In der Berufsschule werden sie in Fachklassen unterrichtet. Es werden z.B. Klassenarbeiten oder Tests geschrieben. Außerdem müssen die Auszubildenden für die Vorbereitung auf die Zwischen- und Abschlussprüfung Zeit einplanen.

Der Berufsschulunterricht findet ein- bis zweimal pro Woche oder in Blöcken von beispielsweise drei oder vier Wochen statt.

Ausbildung in Einrichtungen der beruflichen Rehabilitation

In Einrichtungen der beruflichen Rehabilitation sind Ausbildungswerkstätten, Übungsbüros, sonderpädagogische Berufsschule, Wohnmöglichkeiten und Freizeiteinrichtungen in der Regel unter einem Dach zusammengefasst. In den Ausbildungswerkstätten und Übungsbüros findet die praktische Ausbildung durch Ausbilder/innen statt. Während ihrer Ausbildung werden die Auszubildenden außerdem durch pädagogische, medizinische und psychologische Fachdienste unterstützt und betreut.

Wenn die Einrichtung der beruflichen Rehabilitation sich nicht in der Nähe des Wohnorts befindet, sind die Auszubildenden z.B. im Internat oder in einer betreuten Wohngruppe der Einrichtung untergebracht und dadurch von Familie und Freunden getrennt. In die Ausbildung sind ein oder mehrere Praktika integriert, die in einem Betrieb durchgeführt werden.

Lernorte

Raumausstatterwerker/innen werden in betrieblicher Form oder in Einrichtungen der beruflichen Rehabilitation ausgebildet.

Betriebliche Ausbildung:

  • Ausbildungsbetrieb: Werkstätten, Verkaufsräume, beim Kunden

  • Berufsschule : Unterrichtsräume

Können Betriebe nicht alle geforderten Ausbildungsinhalte vermitteln, besteht die Möglichkeit, Teile der Ausbildung in überbetriebliche Ausbildungsstätten zu verlagern.

Ausbildung in einer Einrichtung der beruflichen Rehabilitation:

  • Ausbildungseinrichtung: Ausbildungswerkstatt, ggf. Ausbildungsfirma der Einrichtung und beim Kunden

  • Berufsschule (i.d.R. in die Einrichtung integriert): Unterrichtsräume

  • Praktikumsbetrieb: Werkstätten, Verkaufsräume

 

Quelle: BERUFENET der Bundesagentur für Arbeit – Stand: (07/2023)

Newsletter bestellen