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Ausbildungsberuf
Polsterer/Polsterin

Nachfolgend findest Du viele Informationen über diesen Ausbildungsberuf.

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Die Tätigkeit im Überblick

Polsterer und Polsterinnen stellen Polstermöbel und Matratzen her.

Die Ausbildung im Überblick

Polsterer/Polsterin ist ein 3-jähriger anerkannter Ausbildungsberuf in der Industrie.

Arbeitsbereiche/Branchen

Polsterer und Polsterinnen finden Beschäftigung

  • in Betrieben der Polstermöbelindustrie

  • in Betrieben, die sich auf die Herstellung von Matratzen spezialisiert haben

  • in Fachbetrieben des Raumausstatterhandwerks

Zugangsvoraussetzung

Zugang zur Tätigkeit

In der Regel benötigt man eine abgeschlossene Berufsausbildung als Polsterer/Polsterin.

Zugangsvoraussetzungen für die Ausbildung

Rechtlich ist keine bestimmte Vorbildung vorgeschrieben.

Die Betriebe stellen überwiegend Ausbildungsanfänger/innen mit Hauptschulabschluss oder mittlerem Bildungsabschluss ein.

Zugangsvoraussetzungen für die Ausbildung

Voraussetzung für den Zugang zu einer dualen Ausbildung ist ein Ausbildungsvertrag mit einem Ausbildungsbetrieb. Die Ausbildungsbetriebe suchen sich Auszubildende nach eigenen Kriterien (z.B. schulische Vorbildung) aus.

Jugendliche unter 18 Jahren müssen eine ärztliche Bescheinigung über eine Erstuntersuchung vorlegen.

Schulische Vorbildung in der Praxis

Im Jahr 2021 gab es 36 Ausbildungsanfänger/innen. 42 Prozent der zukünftigen Polsterer und Polsterinnen verfügten über einen Hauptschulabschluss , 33 Prozent besaßen einen mittleren Bildungsabschluss . 17 Prozent verfügten über die Hochschulreife , acht Prozent konnten keinen Hauptschulabschluss vorweisen.

Quelle:

Die Angaben orientieren sich an den Informationen des Datensystems Auszubildende (DAZUBI) des Bundesinstituts für Berufsbildung (BIBB).

Wichtige Schulfächer

Vertiefte Kenntnisse in folgenden Schulfächern bilden gute Voraussetzungen für eine erfolgreiche Ausbildung:

Mathematik:

Angehende Polsterer und Polsterinnen benötigen Kenntnisse in Mathematik, z.B. wenn sie Stoff- oder Polstermengen berechnen müssen.

Technik:

Während der Ausbildung sind Fachzeichnungen anzufertigen und Materialverbindungen herzustellen. Wer bereits Kenntnisse aus dem Bereich Technik besitzt, insbesondere im technischen Zeichnen und über rechnergestützte Maschinen, ist im Vorteil.

Werken/Textiles Gestalten:

Die Auszubildenden fertigen Polsterbezüge z.B. mit Stepp- oder Ziernähten an, gestalten Bezugsflächen z.B. mit Abnähern und gehen mit Nähmaschinen um. Für die Arbeit mit textilen Geweben sind Kenntnisse im textilen Gestalten sehr hilfreich.

Anerkennung von ausländischen Qualifikationen

Die Tätigkeit als Polsterer/Polsterin ist nicht reglementiert.

Um mit einem im Ausland erworbenen Abschluss in diesem Beruf zu arbeiten, ist keine berufliche Anerkennung notwendig. Jedoch kann eine Feststellung der Gleichwertigkeit deutschen Arbeitgebern helfen, die im Ausland erworbenen beruflichen Fähigkeiten besser zu beurteilen.

Informationen zur Feststellung der Gleichwertigkeit bietet das Informationsportal der Bundesregierung zur Anerkennung ausländischer Berufsqualifikationen: www.anerkennung-in-deutschland.de

Zuständige Stellen sind die Industrie- und Handelskammern. Für die Antragstellung ist folgende zentrale Stelle eingerichtet worden:

IHK FOSA Ulmenstraße 52g 90443 Nürnberg D +49.911.815060 https://www.ihk-fosa.de info@ihk-fosa.de

Weiterführende Informationen zu Leben und Arbeiten in Deutschland:

Ausbildung

Ausbildungsinhalte

Im Ausbildungsbetrieb lernen die Auszubildenden beispielsweise:

  • welche Werk- und Hilfsstoffe es gibt und wie man sie verarbeitet, z.B. Verbindungen herstellt, Teile montiert und Klebstoffe einsetzt

  • was bei der Auswahl von Werkzeugen und Geräten zu beachten ist und wie Maschinen und Anlagen eingerichtet und bedient werden

  • wie man Schnittschablonen herstellt, Bezugsmaterialien und Vliesstoffe zuschneidet und zusammenstellt und die Bezüge näht

  • wie Gestelle, Polstergrund und Unterfederungen vorbereitet werden und wie man z.B. Rücken-, Sitz- und Armpolster herstellt

  • wie man Polster bezieht und das Bezugsmaterial am Gestell befestigt

  • wie man bei rechnergestützten Maschinen und Anlagen Prozessdaten einstellt und Verfahrensparameter korrigiert und die Instandhaltung durchführt

  • wie man vorgefertigte Formteile, z.B. Schaumstoffe und Kunststoffprofile, in Passform bringt und bezieht und wie man Matratzenüberzüge anbringt

  • was man über Funktionselemente, insbesondere elektrische und elektronische Komponenten, Antriebe und Steuerungen wissen muss und wie man sie einbaut und prüft

  • wie man Prototypen entwickelt und herstellt, Modellfehler erkennt und behebt und Unterlagen für die Serienfertigung vorbereitet

  • wie die Endkontrolle durchgeführt und die Ergebnisse dokumentiert werden

Darüber hinaus werden während der gesamten Ausbildung Kenntnisse über Themen wie Rechte und Pflichten während der Ausbildung, Organisation des Ausbildungsbetriebs und Umweltschutz vermittelt.

In der Berufsschule erwirbt man weitere Kenntnisse:

  • in berufsspezifischen Lernfeldern (z.B. Polstertechniken anwenden, Liegemöbel herstellen)

  • in allgemeinbildenden Fächern wie Deutsch und Wirtschafts- und Sozialkunde

Zusatzqualifikationen

Die Zusatzqualifikation "Europaassistent/in" eröffnet für Auszubildende mit einem mittleren Bildungsabschluss die Möglichkeit, interkulturelle Kompetenzen aufzubauen, Fremdsprachenkenntnisse zu verbessern und sich fachlich - über die Erstausbildung hinaus - zu bilden. Bestandteile der Zusatzqualifikation sind ein besonderer Berufsschulunterricht (z.B. Europäisches Waren- und Wirtschaftsrecht) und ein mehrwöchiges Praktikum im Ausland. Weitere Informationen erteilt z.B.:

Europaassistent/in

Zusatzqualifikationen

Zusatzqualifikationen, die man während der Ausbildung erwirbt, können den Berufseinstieg erleichtern. Sie umfassen z.B.:

  • Zusätzliche Inhalte, die nicht in der Ausbildungsordnung eines Berufs vorgeschrieben sind. Sie werden zu vielen unterschiedlichen Themen angeboten: AusbildungPlus

  • Kodifizierte Zusatzqualifikationen: berufsbezogene, in der Ausbildungsordnung eines Berufs verankerte Qualifikationseinheiten, die freiwillig gewählt werden können. Sie werden im Rahmen der Abschlussprüfung geprüft.

  • Schulabschlüsse (z.B. Fachhochschulreife)

Zusatzqualifikationen können ggf. auch im Ausland erworben werden.

Ausbildungsaufbau

Die Ausbildung wird parallel im Ausbildungsbetrieb und in der Berufsschule durchgeführt. Der Berufsschulunterricht findet an bestimmten Wochentagen oder in Blockform statt.

Auszug aus dem Ausbildungsrahmenplan und dem Rahmenlehrplan

1. - 18. Ausbildungsmonat:

Ausbildung im Betrieb und nach Bedarf in überbetrieblichen Lehrgängen:

  • Anfertigen und Anwenden von technischen Unterlagen

  • Auswählen und Verarbeiten von Werk- und Hilfsstoffen

  • Handhaben von Werkzeugen sowie Einrichten, Bedienen und Warten von Geräten, Maschinen und Anlagen

  • Zuschneiden und Nähen von Bezügen

  • Vorpolstern und Konfektionieren

  • Beziehen von Polsterteilen

  • Endmontage und Qualitätssicherung

1. und 2. Ausbildungsjahr:

Ausbildung in der Berufsschule in den Lernfeldern:

  • 1. Ausbildungsjahr:

    • Beruf und Ausbildungsbetrieb präsentieren

    • einfache Objekte auftragsbezogen herstellen

    • Polstertechniken anwenden

    • einfache Sitzpolster herstellen

  • 2. Ausbildungsjahr:

    • Hochpolster herstellen

    • Polster- und Bezugsmaterialien zuschneiden

    • Polsterbezüge herstellen

    • Arm- und Rückenlehnenpolster herstellen

Zwischenprüfung am Ende des 2. Ausbildungsjahres

19. - 36. Ausbildungsmonat:

Ausbildung im Betrieb und nach Bedarf in überbetrieblichen Lehrgängen:

  • Vertiefen der Kenntnisse aus den ersten 18 Monaten

  • Auswählen und Montieren von Funktionselementen

  • Entwickeln und Anfertigen von Prototypen

3. Ausbildungsjahr:

Ausbildung in der Berufsschule in den Lernfeldern:

  • Liegemöbel herstellen

  • Kissenpolster und Formteile herstellen

  • Endmontage und Qualitätskontrolle an Sitz- und Liegemöbeln durchführen

  • Herstellungskonzepte für Prototypen entwickeln

Abschlussprüfung nach dem 3. Ausbildungsjahr

Ausbildungsvergütung

Die Ausbildungsvergütung für eine duale Ausbildung wird vom Ausbildungsbetrieb gezahlt und richtet sich bei tarifgebundenen Betrieben nach tarifvertraglichen Vereinbarungen. Auszubildenden ist eine angemessene Vergütung zu gewähren. Die Angemessenheit einer Ausbildungsvergütung wird für Ausbildungen, die in 2020 und später beginnen, durch das Berufsbildungsgesetz über die Mindestvergütung geregelt. Findet die Ausbildung in schulischer Form statt (z.B. an einer Berufsfachschule oder im 1. Ausbildungsjahr als Berufsgrundbildungsjahr BGJ), wird keine Ausbildungsvergütung gezahlt.

Beispiel Raumausstatter- und Sattlerhandwerk (monatlich brutto):

1. Ausbildungsjahr: € 740

2. Ausbildungsjahr: € 830

3. Ausbildungsjahr: € 930

Die tarifvertragliche Regelung gilt für das gesamte Bundesgebiet.

Beispiel Holz verarbeitende Industrie (monatlich brutto - je nach Bundesland):

1. Ausbildungsjahr: € 835 bis € 1.060

2. Ausbildungsjahr: € 920 bis € 1.111

3. Ausbildungsjahr: € 970 bis € 1.170

Quellen:

Tarifinformationen des Bundes und der Länder (z.B. Bundesministerium für Arbeit und Soziales, WSI-Tarifarchiv, Tarifarchive der Bundesländer)

Hinweis: Diese Angaben dienen der Orientierung. Ansprüche können daraus nicht abgeleitet werden.

Ausbildungsvergütung

Laut Berufsbildungsgesetz ist der Ausbildungsbetrieb verpflichtet, den Auszubildenden eine angemessene Ausbildungsvergütung zu gewähren. Zu deren Festlegung schreibt das Gesetz eine Mindestvergütung vor. Abweichungen davon sind nur im Rahmen der Regelungen des Gesetzes möglich.

Einfluss auf die Höhe der Ausbildungsvergütung haben der Ausbildungsbereich (z.B. Industrie und Handel, Handwerk), die Branche und die Region, in denen die Ausbildung erfolgt.

Ausbildungskosten

Die Ausbildung im Betrieb ist für die Auszubildenden kostenfrei. Ggf. entstehen Kosten, z.B. für Lernmittel, Fahrten zur Ausbildungsstätte oder für auswärtige Unterbringung.

Förderungsmöglichkeiten

Unter bestimmten Bedingungen können Auszubildende Berufsausbildungsbeihilfe (BAB) erhalten.

Informationen der Bundesagentur für Arbeit: Berufsausbildungsbeihilfe (BAB)

Ausbildungsdauer

3 Jahre

Ausbildungsdauer - Verkürzungen/Verlängerungen

Ausbildungsdauer

Bei einer Ausbildung in Vollzeit beträgt die Ausbildungsdauer 2, 3 oder 3,5 Jahre. Wenn es im Berufsausbildungsvertrag vereinbart wird, kann die Ausbildung ggf. auch in Teilzeit durchgeführt werden. Dadurch verlängert sich die Ausbildungsdauer, höchstens jedoch bis zum Eineinhalbfachen der Dauer, die für die betreffende Ausbildung in Vollzeit festgelegt ist.

Ausbildungsverkürzungen und -verlängerungen

Ausbildungsverkürzungen und -verlängerungen sind im Berufsbildungsgesetz sowie ggf. in der jeweiligen Ausbildungsordnung geregelt.

Verkürzung:

Wenn das Ausbildungsziel auch in kürzerer Zeit erreicht werden kann, besteht die Möglichkeit, die Ausbildungszeit zu verkürzen. Auszubildende und Ausbildungsbetrieb müssen hierfür gemeinsam einen Antrag an die zuständige Stelle (z.B. die jeweilige Kammer) stellen.

Wer bereits einen entsprechenden berufsbildenden Bildungsgang besucht hat, kann sich diesen ggf. auf seine Ausbildung anrechnen lassen. Die Bundesländer bestimmen die jeweiligen Anrechnungsmöglichkeiten.

Landesregelungen zur Anrechnung von schulischen Berufsgrundbildungsjahren bzw. Berufsfachschulausbildungen auf die Ausbildungszeit liegen aus folgenden Bundesländern vor:

Hinweis: Diese Angaben gelten für anerkannte Ausbildungsberufe. Für den Beruf Schiffsmechaniker/in gelten abweichende Regelungen.

Verlängerung:

In Ausnahmefällen kann die zuständige Stelle die Ausbildungszeit verlängern, wenn dies erforderlich ist.

Anrechnungs- und Fortsetzungsmöglichkeiten

Eine abgeschlossene Ausbildung zum Polster- und Dekorationsnäher/zur Polster- und Dekorationsnäherin kann auf die Ausbildung zum Polsterer/zur Polsterin angerechnet werden.

Abschluss-/Berufsbezeichnungen

Abschlussbezeichnung

Polsterer/Polsterin

Ausbildungssituation

Auf folgende Bedingungen und Anforderungen sollte man sich einstellen:

Im Betrieb

  • Praktische Mitarbeit (unter Anleitung): Zuschneidemaschinen und Nähautomaten bedienen, Füllmaterialien einarbeiten, Federungen und Rahmen anbringen, Möbelteile beziehen

  • Umgebung: Staub und Maschinenlärm in Produktionshallen

  • Kleidung: z.T. Schutzkleidung (z.B. Gehörschutz, schnittfeste Handschuhe)

  • Arbeitszeit: z.T. Schichtarbeit

  • Anforderungen:

    • Handwerkliches Geschick (z.B. beim Arbeiten mit Handwerkzeugen)

    • Technisches Verständnis (z.B. beim Einstellen und Warten von Maschinen)

    • Geschicklichkeit (z.B. Ziernähte anfertigen, Elemente zusammensetzen)

    • Sorgfalt und Konzentration (z.B. Stoffe zuschneiden)

An der Berufsschule

Unterricht an einem oder zwei Tagen pro Woche oder als Blockunterricht

Ausbildungssituation

Ausbildungssituation im Betrieb

Bei einer dualen Ausbildung betreuen z.B. Ausbilder/innen die Auszubildenden und leiten sie bei der Mitarbeit im Betrieb an. Teile der praktischen Ausbildung können in Lehrwerkstätten durchgeführt werden.

Ausbildungssituation in der Berufsschule

In der Berufsschule werden z.B. Klassenarbeiten oder Tests geschrieben. Außerdem müssen die Auszubildenden für die Vorbereitung auf die Zwischen- und Abschluss- bzw. Gesellenprüfung Zeit einplanen.

Der Berufsschulunterricht findet ein- bis zweimal pro Woche oder in Blöcken von beispielsweise drei oder vier Wochen statt. Wenn der Unterricht in überregionalen Fachklassen durchgeführt wird, sind die Auszubildenden während dieser Zeit z.B. in einem Internat untergebracht und dadurch von Familie und Freunden getrennt.

Lernorte

Polsterer und Polsterinnen werden im dualen System ausgebildet.

Lernorte sind

  • Ausbildungsbetrieb (i.d.R. Betriebe der Polsterindustrie): Werkstätten, Produktionshallen

  • Berufsschule : Unterrichtsräume

Können Betriebe nicht alle geforderten Ausbildungsinhalte vermitteln, besteht die Möglichkeit, Teile der Ausbildung in überbetriebliche Ausbildungsstätten zu verlagern.

Hinweis: Der Berufsschulunterricht wird teilweise in länderübergreifenden Fachklassen durchgeführt, derzeit:

  • für die Länder Brandenburg (Auszubildende aus dem Umkreis Berlin besuchen nach Absprachen zwischen Berlin und Brandenburg die Berufsschule in Berlin), Mecklenburg-Vorpommern und Schleswig-Holstein in Rendsburg (Schleswig-Holstein): Berufsbildungszentrum am Nord-Ostsee-Kanal, Europaschule Kieler Straße 35 24768 Rendsburg D +49.4331.708120 +49.4331.7081212 https://www.bbz-nok.de/organisation/standorte/nebenstelle-landesberufsschulen/ info@bbz-nok.de

Quelle: Übersicht länderübergreifender Fachklassen (Stand 30.03.2023)

Ausbildung im Ausland

Um Teile der Ausbildung im Ausland zu absolvieren, bietet sich zum Beispiel folgende Möglichkeit:

Verschiedene europäische Länder

Auslandspraktikum im Rahmen der Zusatzqualifikation "Europaassistent/in"

Dauer: mindestens 3 Wochen

Zugangsvoraussetzung: mittlerer Bildungsabschluss

Weitere Informationen z.B.: Europaassistent/in

Ausbildung im Ausland

Das Berufsbildungsgesetz eröffnet grundsätzlich die Möglichkeit, Teile der Ausbildung in einem anerkannten Ausbildungsberuf im Ausland zu absolvieren. Je nach Ausbildungsberuf gibt es unterschiedliche Möglichkeiten zur Ausbildung im Ausland:

Ggf. kann man auch eine vollständige Ausbildung im Ausland absolvieren.

Weitere Informationen zu beruflichen Auslandserfahrungen: Zentrale Auslands- und Fachvermittlung der Bundesagentur für Arbeit

Dokumentation beruflicher Auslandserfahrungen

Im Ausland absolvierte Ausbildungs- und Lernabschnitte kann man im Europass dokumentieren lassen.

Weitere Informationen: Europass

Tätigkeit

Aufgaben und Tätigkeiten kompakt

Polsterer und Polsterinnen fertigen auf der Grundlage von Fachzeichnungen und technischen Unterlagen Polstermöbel und Matratzen. Sie bauen aus Bestandteilen wie Polstergrund, Federungen sowie Füllstoffen Polster auf, schneiden Bezugsstoffe zu, nähen die einzelnen Stoffteile zusammen und beziehen die Polsterelemente. Schließlich bringen sie Verzierungen an, befestigen die Polster am Gestell, montieren Füße oder Rollen und prüfen, ob das fertige Möbelstück den Vorgaben entspricht. In Sitz- und SchIafmöbel mit verstellbaren Positionen bauen sie mechanische oder elektronische Steuerungselemente ein. Insbesondere in der Serienfertigung verwenden sie vorgefertigte Formteile und setzen computergesteuerte Maschinen und Anlagen ein. Neben Neuanfertigungen führen Polsterer und Polsterinnen auch Reparaturen aus und restaurieren Polstermöbel.

Aufgaben und Tätigkeiten (Beschreibung)

Worum geht es?

Polsterer und Polsterinnen stellen Polstermöbel und Matratzen her.

Serienfertigung oder Einzelstück?

Polsterer und Polsterinnen fertigen Sessel, Sofas, Polsterbetten, Stühle und Matratzen in Betrieben der industriellen Polstermöbelherstellung, ggf. auch in Werkstätten des Handwerks. Während sie in der industriellen Produktion oft Serienfertigungen im Akkord herstellen, geht es im Handwerk meist um Einzelaufträge. Auch wenn sie bei der Entwicklung von Prototypen für die Serienfertigung mitwirken, stellen sie zunächst Einzelstücke her. Diese prüfen sie dann auf Modellfehler, damit diese behoben werden können, bevor sie die Unterlagen für die Serienfertigung vorbereiten.

Relaxsessel und Schlafmöbel zum Entspannen

Handelt es sich um eine Einzelstückanfertigung, erstellen Polsterer und Polsterinnen z.B. Schablonen und technische Zeichnungen, wählen Bezugsstoffe, Polstergrund und Unterfederungen aus und holen die benötigten Materialien aus dem Lager. Sie bereiten das Gestell vor, bringen einzelne Bestandteile des Polsters an, decken den Füllstoff mit Fassonleinen ab und bringen die sogenannte Pikierung z.B. aus einer dicken Lage Polsterwatte auf. Zum Auspolstern verwenden Polsterer und Polsterinnen oft auch vorgefertigte Formteile. Bezugsstoffe schneiden sie an Zuschneidemaschinen in die gewünschte Form und nähen sie an Nähmaschinen oder Nähautomaten. Nachdem sie Sitzflächen, Rücken- und Kissenpolster mit dem Stoff bezogen haben, nähen sie z.B. verzierende Borten an. Je nachdem, ob die Polster nur aufliegen sollen oder am Gestell befestigt werden, befestigen sie diese z.B. durch Nageln oder Klammern. Auch Klebetechniken und Klebemaschinen kommen zum Einsatz. Besteht der Möbelrohling aus Holz, beizen und lackieren sie ihn noch. Schließlich prüfen sie, ob die fertigen Sitzmöbel den Vorgaben bzw. Kundenwünschen entsprechen und machen sie ggf. versandfertig.

In der Serienfertigung liegt der Schwerpunkt der Tätigkeit auf dem Einstellen und Bedienen von Maschinen und Anlagen, ggf. sind Polsterer und Polsterinnen auch auf einen bestimmten Fertigungsschritt, z.B. das Zuschneiden und Nähen von Bezügen, spezialisiert.

Bei besonders komfortablen Sesseln und Schlafmöbeln haben die Kunden die Möglichkeit, die Möbel an verschiedene Sitz- oder Liegepositionen anzupassen. Polsterer und Polsterinnen bauen deshalb mechanische oder elektronische Funktionselemente ein, mit denen Kunden z.B. Rückenlehnen oder Kopf- und Fußteile verstellen können.

Komfortable Matratzen

In der serienmäßigen Matratzenfertigung setzen Polsterer und Polsterinnen ggf. auch Roboter zum Auflegen z.B. von Schaumstoffen, Latex oder Federkernen ein. Die Matratzenbezüge werden zunächst zugeschnitten und genäht, dann stellt man die Matratzenbeziehmaschinen ein, mit denen die Bezüge über den Matratzenkörper gebracht werden. Polsterer und Polsterinnen programmieren Maschinen und Anlagen, rüsten sie um, wenn andere Modelle hergestellt werden sollen, und übernehmen ggf. auch die Wartung. Die fertigen Matratzen verpacken sie mit einer Verpackungsmaschine und veranlassen den Transport ins Lager.

Aufgaben und Tätigkeiten im Einzelnen

  • textile Werk- und Hilfsstoffe, Leder, Kunstleder, Holz- und Holzwerkstoffe, Kunststoffe und Metalle nach Verwendungszweck und Wirtschaftlichkeit auswählen

  • Schneide-, Näh-, Stepp-, Heft- und Nagelmaschinen und Anlagen (einschließlich programmgesteuerter Automaten z.B. für das Beziehen von Matratzen) einrichten bzw. programmieren, umstellen, bedienen und überwachen

  • Materialbedarf ermitteln und berechnen

  • Zuschnittschablonen anfertigen, Bezugsmaterialien (maschinell) zuschneiden

  • Bezugs-, Spannteile und abnehmbare Bezüge nähen

  • Unterfederung anbringen, Federkerne aufnageln, richten und stellen

  • Fasson (tragender Teil eines Polsters, i.d.R. aus vorgefertigten Formteilen) und Pikierung (elastischer Teil eines Polsters) herstellen

  • Polsterungen beziehen, Bezüge und Polsterungen am Gestell anbringen (z.B. aufnageln, ankleben, anheften)

  • Funktionselemente wie elektrische und elektronische Antriebe und Steuerungen für verstellbare Sitz- und Schlagmöbel einbauen

  • Verzierungsarbeiten ausführen, z.B. Knöpfe und Kordeln anbringen, Zubehör wie Füße und Rollen montieren

  • Oberflächen durch Auftragen von Beizen sowie Färbe- und Beschichtungsmitteln veredeln

  • Fertigmaße, Funktionen und Qualität prüfen, Ergebnisse dokumentieren, ggf. qualitätssichernde Maßnahmen ergreifen

  • bei der Entwicklung von technischen Unterlagen sowie von Prototypen für die Serienfertigung mitwirken und diese anfertigen

  • mit Betriebsdatenerfassungs- und Auswertungssystemen umgehen

Verdienst/Einkommen

Beispielhafte tarifliche Bruttogrundvergütung (in der Stunde): € 12,57 bis € 14,62

Quelle:

Tarifregister Nordrhein-Westfalen

Hinweis: Diese Angaben dienen der Orientierung. Ansprüche können daraus nicht abgeleitet werden.

Verdienst/Einkommen

Das Einkommen von Arbeitnehmern und Arbeitnehmerinnen hängt von der Aus- und Weiterbildung, Berufserfahrung und Verantwortlichkeit ab, aber auch von den jeweiligen Anforderungen des Berufs, von Branche, Region und Betrieb. Die Höhe richtet sich in tarifgebundenen Betrieben nach tarifvertraglichen Vereinbarungen. Nicht tarifgebundene Betriebe können ihre Mitarbeiter/innen in Anlehnung an entsprechende Tarifverträge entlohnen.

Weitere Informationen über Einkommensmöglichkeiten:

Tätigkeitsbezeichnungen

  • Polsterer/Polsterin

Abweichende Berufsbezeichnungen der ehemaligen DDR

  • Facharbeiter/Facharbeiterin für Polstertechnik (Matratzen)

    (Ausbildungsberuf von 1970 bis 1976)

  • Facharbeiter/Facharbeiterin für Polstertechnik (Möbel)

    (Ausbildungsberuf von 1970 bis 1985)

  • Polsterer/Polsterin - Spezialisierungsrichtung Möbel

    (Ausbildungsberuf von 1985 bis 1990)

Vergleichbare Berufsbezeichnungen im deutschsprachigen Ausland

Schweiz

  • Industriepolsterer/-polsterin

Österreich

  • Polsterer/Polsterin

Berufsbezeichnung in englischer Sprache

  • Upholsterer (m/f)

Berufsbezeichnung in französischer Sprache

  • Tapissier/Tapissière

Quelle der fremdsprachigen Berufsbezeichnungen: Bundesinstitut für Berufsbildung, Europass-Zeugniserläuterungen

Arbeitsorte

Polsterer und Polsterinnen arbeiten in erster Linie

  • in Produktionshallen

  • in Werkstätten

  • in Lagerhallen

Arbeitssituation

Polsterer und Polsterinnen arbeiten bei Einzelanfertigungen oder der Herstellung von Prototypen viel mit der Hand. In der Serienfertigung bedienen sie Maschinen, z.B. Zuschneidemaschinen, Nähautomaten, automatische Pressen und Matratzenbeziehmaschinen. Bei der Arbeit an lauten Maschinen tragen sie Gehörschutz, an Schaumstoffschneide- oder Füllmaschinen Handschuhe. Sie sind in Werkstätten und Fertigungshallen tätig, teilweise haben sie auch in Lagerräumen zu tun. Bei Sägearbeiten liegt Staub in der Luft, es riecht nach Lack oder Lösungsmitteln. Polsterer und Polsterinnen kommen mit Klebstoffen in Kontakt. In der industriellen Fertigung ist Schichtarbeit möglich.

Polsterer und Polsterinnen arbeiten sorgfältig, z.B. wenn sie z.B. Stoffe zuschneiden bzw. Zuschneidemaschinen einstellen. Für Feinarbeiten benötigen sie geschickte Hände. Für die Arbeit mit Werkzeugen und an Maschinen sind handwerkliche Fähigkeiten und technisches Verständnis erforderlich.

Arbeitsbedingungen im Einzelnen

  • Arbeit mit technischen Geräten, Maschinen und Anlagen (z.B. Zuschneidemaschinen, Nähautomaten, automatische Pressen, Matratzenbeziehmaschinen)

  • Handarbeit (z.B. Unterfederung anbringen, Federkerne aufnageln, richten und stellen)

  • Tragen von Schutzkleidung, -ausrüstung (z.B. Gehörschutz und Schutzhandschuhe)

  • Arbeit in Werkstätten, Werk-/Produktionshallen

  • Arbeit unter Geruchseinfluss (z.B. Lacke und Lösungsmittel)

  • Arbeit bei Rauch, Staub, Gasen, Dämpfen (z.B. Textil- und Holzstaub, Klebstoffdämpfe)

  • Schichtarbeit (in der industriellen Fertigung)

  • Präzisions-, Feinarbeit (z.B. Ziernähte an Polstern anbringen)

Arbeitsgegenstände/Arbeitsmittel

Erzeugnisse, z.B.: Sessel, Sofas, Matratzen, Sitze für Pkws, Flugzeuge und Züge, Möbel- und Sitzpolster, Matratzen- und Bettenpolster

Materialien, Zubehör und Hilfsstoffe, z.B.: Stoffe aus Natur- und Kunstfasern, Leder, Kunstleder, Latex, Polsterfüllstoffe, Schaumstoffe, Ziernähte, Knöpfe, Kordeln, Federungen, Sitzgurte, mechanische und elektrische Steuerungselemente für verstellbare Möbel, Füße, Rollen, Beschläge, Beizen, Lacke, Farben, Leime

Maschinen und Anlagen, z.B.: Näh-, Stepp-, Zuschneide- und Füllmaschinen, Heftmaschinen, Nagelmaschinen, pneumatische und vollautomatisierte Pressen, computergesteuerte Matratzenbezieh- und Verpackungsmaschinen

Werkzeuge, z.B.: Pressluftheft- und Klebepistolen, Elektroscheren, Polsterhämmer, Messer, Zangen, Ahlen, Raspeln, Tacker, Akkuschrauber, Seitenschneider

Software und Unterlagen, z.B.: CAD-Programme, Fachzeichnungen, Modellentwürfe, -zeichnungen, Schnittvorlagen für Polstermaterial und Bezugsstoffe

Arbeitsbereiche/Branchen

Polsterer und Polsterinnen finden Beschäftigung

  • in Betrieben der Polstermöbelindustrie

  • in Betrieben, die sich auf die Herstellung von Matratzen spezialisiert haben

  • in Fachbetrieben des Raumausstatterhandwerks

Branchen im Einzelnen

  • Möbel

    • Herstellung von Polstermöbeln, z.B. Polstermöbelindustrie oder Polstermöbelwerkstätten

    • Herstellung von Matratzen, z.B. Matratzen- und Polsterbettenhersteller

  • Ausbau

    • Fußboden-, Fliesen- und Plattenlegerei, Tapeziererei, z.B. Fachbetriebe des Raumausstatterhandwerks

Perspektiven

Weiterbildung (berufliche Anpassung)

Anpassungsweiterbildung hilft, das berufliche Wissen aktuell zu halten und an neue Entwicklungen anzupassen (z.B. in den Bereichen Polsterei, Kunststoff- und Lederverarbeitung, Raumausstattung, CAD).

Weiterbildung (beruflicher Aufstieg)

Aufstiegsweiterbildung bietet die Möglichkeit, beruflich voranzukommen und in Führungspositionen zu gelangen (z.B. durch die Prüfung als Industriemeister/in im Bereich Polsterei/Polstermöbel oder eine Weiterbildung als Betriebswirt/in der Fachrichtung Möbelhandel).

Ein Studium eröffnet weitere Berufs- und Karrierechancen (z.B. durch einen Bachelorabschluss im Studienfach Textil-, Bekleidungstechnik oder Textildesign).

Unter bestimmten Voraussetzungen ist auch ohne schulische Hochschulzugangsberechtigung ein Studium möglich. Weitere Informationen:

Zugang zur Hochschule in den einzelnen Bundesländern

Stellen- und Bewerberbörsen

 

Quelle: BERUFENET der Bundesagentur für Arbeit – Stand: (07/2023)

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