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Ausbildungsberuf
Polster- und Dekorationsnäher/in

Nachfolgend findest Du viele Informationen über diesen Ausbildungsberuf.

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Die Tätigkeit im Überblick

Polster- und Dekorationsnäher/innen fertigen Polsterbezüge, aber auch Vorhänge, Kissenhüllen und Bettüberwürfe. Hierfür schneiden sie die Stoffe zu, nähen sie an Maschinen oder von Hand zusammen und bringen Verzierungen an.

Die Ausbildung im Überblick

Polster- und Dekorationsnäher/in ist ein 2-jähriger anerkannter Ausbildungsberuf in Industrie und Handwerk.

Arbeitsbereiche/Branchen

Polster- und Dekorationsnäher/innen finden Beschäftigung

  • in Fachbetrieben des Raumausstatterhandwerks

  • in der industriellen oder handwerklichen Polstermöbelherstellung

  • in Gardinenfabriken

  • in Raumausstattungs- und Innendekorationsabteilungen von Kauf- und Möbelhäusern

Zugangsvoraussetzung

Zugang zur Tätigkeit

In der Regel benötigt man eine abgeschlossene Berufsausbildung als Polster- und Dekorationsnäher/in.

Zugangsvoraussetzungen für die Ausbildung

Rechtlich ist keine bestimmte Vorbildung vorgeschrieben.

Die Betriebe stellen im Ausbildungsbereich Handwerk überwiegend Ausbildungsanfänger/innen mit Hauptschulabschluss oder mittlerem Bildungsabschluss ein, im Ausbildungsbereich Industrie und Handel überwiegend mit mittlerem Bildungsabschluss. Im Ausbildungsbereich Handwerk hatte etwa jede/r Zweite der Ausbildungsanfänger/innen vor Ausbildungsbeginn an einer Berufsvorbereitungsmaßnahme teilgenommen.

Zugangsvoraussetzungen für die Ausbildung

Voraussetzung für den Zugang zu einer dualen Ausbildung ist ein Ausbildungsvertrag mit einem Ausbildungsbetrieb. Die Ausbildungsbetriebe suchen sich Auszubildende nach eigenen Kriterien (z.B. schulische Vorbildung) aus.

Jugendliche unter 18 Jahren müssen eine ärztliche Bescheinigung über eine Erstuntersuchung vorlegen.

Schulische Vorbildung in der Praxis

Im Jahr 2021 gab es im Ausbildungsbereich Handwerk 21 Ausbildungsanfänger/innen. Jeweils 43 Prozent der zukünftigen Polster- und Dekorationsnäher/innen verfügten über einen Hauptschulabschluss bzw. einen mittleren Bildungsabschluss . 14 Prozent konnten keinen Hauptschulabschluss vorweisen. 43 Prozent der Ausbildungsanfänger/innen hatten vor Ausbildungsbeginn an einer Berufsvorbereitungsmaßnahme teilgenommen.

Im Ausbildungsbereich Industrie und Handel gab es 18 Ausbildungsanfänger/innen. 50 Prozent verfügten über einen mittleren Bildungsabschluss, jeweils elf Prozent konnten keinen Hauptschulabschluss vorweisen, besaßen einen Hauptschulabschluss bzw. die Hochschulreife .

Quelle:

Die Angaben orientieren sich an den Informationen des Datensystems Auszubildende (DAZUBI) des Bundesinstituts für Berufsbildung (BIBB).

Wichtige Schulfächer

Vertiefte Kenntnisse in folgenden Schulfächern bilden gute Voraussetzungen für eine erfolgreiche Ausbildung:

Werken/Textiles Gestalten:

Wenn sie Zuschneidearbeiten durchführen, Vorhänge oder Bettbezüge nähen, Nähte prüfen und Rüschen anbringen, kommen angehenden Polster- und Dekorationsnähern/-näherinnen Kenntnisse im Bereich Werken und Textiles Gestalten zugute.

Mathematik:

Um beispielsweise Material- und Zuschnittsberechnungen durchzuführen, ist das Beherrschen der Grundrechenarten in der Ausbildung von Bedeutung.

Anerkennung von ausländischen Qualifikationen

Die Tätigkeit als Polster- und Dekorationsnäher/in ist nicht reglementiert.

Um mit einem im Ausland erworbenen Abschluss in diesem Beruf zu arbeiten, ist keine berufliche Anerkennung notwendig. Jedoch kann eine Feststellung der Gleichwertigkeit deutschen Arbeitgebern helfen, die im Ausland erworbenen beruflichen Fähigkeiten besser zu beurteilen.

Informationen zur Feststellung der Gleichwertigkeit bietet das Informationsportal der Bundesregierung zur Anerkennung ausländischer Berufsqualifikationen: www.anerkennung-in-deutschland.de

Zuständige Stellen sind die örtlichen Handwerkskammern. Bei der Suche nach der zuständigen Stelle für die berufliche Anerkennung helfen der Anerkennungs-Finder und die Fachstelle Beratung und Qualifizierung des IQ-Netzwerks weiter.

Weiterführende Informationen zu Leben und Arbeiten in Deutschland:

Ausbildung

Ausbildungsinhalte

Im Ausbildungsbetrieb lernen die Auszubildenden beispielsweise:

  • wie man Näharbeiten an Maschinen und von Hand ausführt und was man über das Zuschneiden von Stoffen wissen muss

  • wie Kissenhüllen hergestellt, gefüllt und zusammengenäht werden

  • wie man Gardinen, Dekostoffe, Polster- und Futterstoffe ausbügelt, dämpft und lagert

  • nach welchen Kriterien Posamenten, z.B. Schnüre und Borten, ausgewählt werden und wie man Keder einnäht

  • welche Werk- und Hilfsstoffe es gibt (z.B. Baumwollplüsch, Chintz, Gobelin, Leinen, Nessel, Samt, Leder, Reißverschlüsse)

  • worauf man beim Nähen und Steppen von Polsterbezügen achten muss

  • wie man Volants näht und Knöpfe und Applikationen fertigt

  • was beim Zusammennähen von Houssen (Stoffhüllen) und beim Nähen von Tischdecken und Bettüberwürfen wichtig ist

  • wie Skizzen und Schablonen hergestellt und angewendet werden

  • wie man die Endkontrolle und die Auftragsdokumentation durchführt

Darüber hinaus werden während der gesamten Ausbildung Kenntnisse über Themen wie Rechte und Pflichten während der Ausbildung, Organisation des Ausbildungsbetriebs und Umweltschutz vermittelt.

In der Berufsschule erwirbt man weitere Kenntnisse:

  • in berufsspezifischen Lernfeldern (z.B. Querbehänge herstellen, Flächengestaltungen anfertigen)

  • in allgemeinbildenden Fächern wie Deutsch und Wirtschafts- und Sozialkunde

Zusatzqualifikationen

Die Zusatzqualifikation "Europaassistent/in" eröffnet für Auszubildende mit einem mittleren Bildungsabschluss die Möglichkeit, interkulturelle Kompetenzen aufzubauen, Fremdsprachenkenntnisse zu verbessern und sich fachlich - über die Erstausbildung hinaus - zu bilden. Bestandteile der Zusatzqualifikation sind ein besonderer Berufsschulunterricht (z.B. Europäisches Waren- und Wirtschaftsrecht) und ein mehrwöchiges Praktikum im Ausland. Weitere Informationen erteilt z.B.:

Europaassistent/in

Zusatzqualifikationen

Zusatzqualifikationen, die man während der Ausbildung erwirbt, können den Berufseinstieg erleichtern. Sie umfassen z.B.:

  • Zusätzliche Inhalte, die nicht in der Ausbildungsordnung eines Berufs vorgeschrieben sind. Sie werden zu vielen unterschiedlichen Themen angeboten: AusbildungPlus

  • Kodifizierte Zusatzqualifikationen: berufsbezogene, in der Ausbildungsordnung eines Berufs verankerte Qualifikationseinheiten, die freiwillig gewählt werden können. Sie werden im Rahmen der Abschlussprüfung geprüft.

  • Schulabschlüsse (z.B. Fachhochschulreife)

Zusatzqualifikationen können ggf. auch im Ausland erworben werden.

Ausbildungsaufbau

Die Ausbildung wird parallel im Ausbildungsbetrieb und in der Berufsschule durchgeführt. Der Berufsschulunterricht findet an bestimmten Wochentagen oder in Blockform statt.

Auszug aus dem Ausbildungsrahmenplan und dem Rahmenlehrplan

1. und 2. Ausbildungsjahr:

Ausbildung im Betrieb und nach Bedarf in überbetrieblichen Lehrgängen:

  • Anwenden von Informations- und Kommunikationstechniken

  • Vorbereiten von Arbeitsabläufen, Kontrollieren und Beurteilen von Arbeitsergebnissen, Arbeiten im Team

  • Anfertigen und Anwenden von Arbeitsunterlagen

  • Handhaben und Warten von Werkzeugen, Geräten, Maschinen und technischen Einrichtungen

  • Bearbeiten und Einsetzen von Werk- und Hilfsstoffen

  • Anwenden von Bügeltechniken

  • Ausführen von Näharbeiten

  • Fertigen von Raumdekorationen

  • Fertigen von Polsterbezugsteilen

  • Ausführen von Verzierungs- und Abschlussarbeiten

  • Herstellen von Bezügen und Überwürfen

  • Durchführen von qualitätssichernden Maßnahmen

Ausbildung in der Berufsschule in den Lernfeldern:

  • Arbeitsabläufe planen und den Arbeitsplatz einrichten

  • einfache Raumdekorationen herstellen

  • Kissen herstellen

  • Querbehänge herstellen

  • Überwürfe herstellen

  • Stildekorationen herstellen

  • Polsterbezüge herstellen

  • Flächengestaltungen anfertigen

Zwischenprüfung vor dem Ende des 1. Ausbildungsjahres

Abschluss-/Gesellenprüfung nach dem 2. Ausbildungsjahr

Ausbildungsvergütung

Die Ausbildungsvergütung für eine duale Ausbildung wird vom Ausbildungsbetrieb gezahlt und richtet sich bei tarifgebundenen Betrieben nach tarifvertraglichen Vereinbarungen. Auszubildenden ist eine angemessene Vergütung zu gewähren. Die Angemessenheit einer Ausbildungsvergütung wird für Ausbildungen, die in 2020 und später beginnen, durch das Berufsbildungsgesetz über die Mindestvergütung geregelt. Findet die Ausbildung in schulischer Form statt (z.B. an einer Berufsfachschule oder im 1. Ausbildungsjahr als Berufsgrundbildungsjahr BGJ), wird keine Ausbildungsvergütung gezahlt.

Beispiel Raumausstatter- und Sattlerhandwerk (monatlich brutto):

1. Ausbildungsjahr: € 740

2. Ausbildungsjahr: € 830

Die tarifvertragliche Regelung gilt für das gesamte Bundesgebiet.

Beispiel Holz verarbeitende Industrie (monatlich brutto - je nach Bundesland):

1. Ausbildungsjahr: € 835 bis € 1.060

2. Ausbildungsjahr: € 920 bis € 1.111

Quellen:

Tarifinformationen des Bundes und der Länder (z.B. Bundesministerium für Arbeit und Soziales, WSI-Tarifarchiv, Tarifarchive der Bundesländer)

Hinweis: Diese Angaben dienen der Orientierung. Ansprüche können daraus nicht abgeleitet werden.

Ausbildungsvergütung

Laut Berufsbildungsgesetz ist der Ausbildungsbetrieb verpflichtet, den Auszubildenden eine angemessene Ausbildungsvergütung zu gewähren. Zu deren Festlegung schreibt das Gesetz eine Mindestvergütung vor. Abweichungen davon sind nur im Rahmen der Regelungen des Gesetzes möglich.

Einfluss auf die Höhe der Ausbildungsvergütung haben der Ausbildungsbereich (z.B. Industrie und Handel, Handwerk), die Branche und die Region, in denen die Ausbildung erfolgt.

Ausbildungskosten

Die Ausbildung im Betrieb ist für die Auszubildenden kostenfrei. Ggf. entstehen Kosten, z.B. für Lernmittel, Fahrten zur Ausbildungsstätte oder für auswärtige Unterbringung.

Förderungsmöglichkeiten

Unter bestimmten Bedingungen können Auszubildende Berufsausbildungsbeihilfe (BAB) erhalten.

Informationen der Bundesagentur für Arbeit: Berufsausbildungsbeihilfe (BAB)

Ausbildungsdauer

2 Jahre

Ausbildungsdauer - Verkürzungen/Verlängerungen

Ausbildungsdauer

Bei einer Ausbildung in Vollzeit beträgt die Ausbildungsdauer 2, 3 oder 3,5 Jahre. Wenn es im Berufsausbildungsvertrag vereinbart wird, kann die Ausbildung ggf. auch in Teilzeit durchgeführt werden. Dadurch verlängert sich die Ausbildungsdauer, höchstens jedoch bis zum Eineinhalbfachen der Dauer, die für die betreffende Ausbildung in Vollzeit festgelegt ist.

Ausbildungsverkürzungen und -verlängerungen

Ausbildungsverkürzungen und -verlängerungen sind im Berufsbildungsgesetz sowie ggf. in der jeweiligen Ausbildungsordnung geregelt.

Verkürzung:

Wenn das Ausbildungsziel auch in kürzerer Zeit erreicht werden kann, besteht die Möglichkeit, die Ausbildungszeit zu verkürzen. Auszubildende und Ausbildungsbetrieb müssen hierfür gemeinsam einen Antrag an die zuständige Stelle (z.B. die jeweilige Kammer) stellen.

Wer bereits einen entsprechenden berufsbildenden Bildungsgang besucht hat, kann sich diesen ggf. auf seine Ausbildung anrechnen lassen. Die Bundesländer bestimmen die jeweiligen Anrechnungsmöglichkeiten.

Landesregelungen zur Anrechnung von schulischen Berufsgrundbildungsjahren bzw. Berufsfachschulausbildungen auf die Ausbildungszeit liegen aus folgenden Bundesländern vor:

Hinweis: Diese Angaben gelten für anerkannte Ausbildungsberufe. Für den Beruf Schiffsmechaniker/in gelten abweichende Regelungen.

Verlängerung:

In Ausnahmefällen kann die zuständige Stelle die Ausbildungszeit verlängern, wenn dies erforderlich ist.

Anrechnungs- und Fortsetzungsmöglichkeiten

Nach bestandener Abschluss-/Gesellenprüfung im Beruf Polster- und Dekorationsnäher/in kann die Berufsausbildung ggf. in den darauf aufbauenden Ausbildungsberufen Polsterer/Polsterin, Raumausstatter/in oder Textil- und Modeschneider/in fortgesetzt werden.

Abschluss-/Berufsbezeichnungen

Abschlussbezeichnung

Polster- und Dekorationsnäher/Polster- und Dekorationsnäherin

Ausbildungssituation

Auf folgende Bedingungen und Anforderungen sollte man sich einstellen:

Im Betrieb

  • Praktische Mitarbeit (unter Anleitung): Stoffe zuschneiden, Näharbeiten ausführen, Bügeleinrichtungen bedienen, Knöpfe, Fransen, Kordeln anbringen, Arbeitsmittel pflegen und instand halten

  • Umgebung: Textilstaub, Dampf oder Maschinenlärm in den Produktionshallen

  • Kleidung: z.T. Schutzkleidung (z.B. schnittfeste Handschuhe bei Arbeiten mit der Elektroschere, ggf. Gehörschutz)

  • Arbeitszeit: z.T. Schichtarbeit

  • Anforderungen:

    • Geschicklichkeit und Auge-Hand-Koordination (z.B. beim Anbringen von Verzierungen und Verschlüssen)

    • Sorgfalt (z.B. beim Zuschneiden von Stoffen)

    • Handwerkliches Geschick und technisches Verständnis (z.B. Näh-, Zuschneide-, Stofflegemaschinen bedienen und instand halten)

    • Kundenorientierung (z.B. bei der Beratung von Kunden im Verkaufsraum)

An der Berufsschule

Unterricht an einem oder zwei Tagen pro Woche oder als Blockunterricht

Ausbildungssituation

Ausbildungssituation im Betrieb

Bei einer dualen Ausbildung betreuen z.B. Ausbilder/innen die Auszubildenden und leiten sie bei der Mitarbeit im Betrieb an. Teile der praktischen Ausbildung können in Lehrwerkstätten durchgeführt werden.

Ausbildungssituation in der Berufsschule

In der Berufsschule werden z.B. Klassenarbeiten oder Tests geschrieben. Außerdem müssen die Auszubildenden für die Vorbereitung auf die Zwischen- und Abschluss- bzw. Gesellenprüfung Zeit einplanen.

Der Berufsschulunterricht findet ein- bis zweimal pro Woche oder in Blöcken von beispielsweise drei oder vier Wochen statt. Wenn der Unterricht in überregionalen Fachklassen durchgeführt wird, sind die Auszubildenden während dieser Zeit z.B. in einem Internat untergebracht und dadurch von Familie und Freunden getrennt.

Lernorte

Polster- und Dekorationsnäher/innen werden im dualen System ausgebildet.

Lernorte sind

  • Ausbildungsbetrieb (i.d.R. Betriebe des Raumausstatterhandwerks): Werkstätten, Produktionshallen

  • Berufsschule : Unterrichtsräume

Können Betriebe nicht alle geforderten Ausbildungsinhalte vermitteln, besteht die Möglichkeit, Teile der Ausbildung in überbetriebliche Ausbildungsstätten zu verlagern.

Ausbildung im Ausland

Um Teile der Ausbildung im Ausland zu absolvieren, bieten sich zum Beispiel folgende Möglichkeiten:

Ausbildung im Ausland

Das Berufsbildungsgesetz eröffnet grundsätzlich die Möglichkeit, Teile der Ausbildung in einem anerkannten Ausbildungsberuf im Ausland zu absolvieren. Je nach Ausbildungsberuf gibt es unterschiedliche Möglichkeiten zur Ausbildung im Ausland:

Ggf. kann man auch eine vollständige Ausbildung im Ausland absolvieren.

Weitere Informationen zu beruflichen Auslandserfahrungen: Zentrale Auslands- und Fachvermittlung der Bundesagentur für Arbeit

Dokumentation beruflicher Auslandserfahrungen

Im Ausland absolvierte Ausbildungs- und Lernabschnitte kann man im Europass dokumentieren lassen.

Weitere Informationen: Europass

Tätigkeit

Aufgaben und Tätigkeiten kompakt

Polster- und Dekorationsnäher/innen nähen Vorhänge, textile Rollos, Wandbespannungen oder Lampenschirme. Sie stellen aber auch Bezüge für Sofas, Sessel, Liegen und Matratzen her. Sie wählen Dekorationsstoffe wie Seide oder Leinen und Bezugsstoffe wie Leder oder Nessel aus und schneiden sie zu. Nach Vorlage oder Zeichnung nähen sie die Stoffe per Hand oder an Nähmaschinen zusammen und versäubern die Nähte. Schließlich bringen sie Knöpfe, Spitzen, Fransen, Kordeln oder Reißverschlüsse an und bügeln die Werkstücke auf. Daneben pflegen und warten sie die Werkzeuge und Maschinen.

Aufgaben und Tätigkeiten (Beschreibung)

Worum geht es?

Polster- und Dekorationsnäher/innen fertigen Polsterbezüge, aber auch Vorhänge, Kissenhüllen und Bettüberwürfe. Hierfür schneiden sie die Stoffe zu, nähen sie an Maschinen oder von Hand zusammen und bringen Verzierungen an.

Für jeden Zweck der richtige Stoff

Ob in den Werkstätten der industriellen bzw. handwerklichen Polstermöbelherstellung, in Gardinenfabriken, in Fachbetrieben des Raumausstatterhandwerks oder in den Raumausstattungs- und Innendekorationsabteilungen von Kauf- und Möbelhäusern: Unter den Händen von Polster- und Dekorationsnähern und -näherinnen werden aus Stoffen und Leder die verschiedensten raumverschönernden Gegenstände - vom Vorhang über die textile Wandbespannung bis zum Sofabezug. Aber auch Matratzen, Lampenschirme oder Raumteiler fertigen sie an. Während sie in der industriellen Polsternäherei häufig im Akkord arbeiten, beraten sie im Handwerk Kunden über die Auswahl des geeigneten Materials, messen Räume aus und fertigen Entwurfszeichnungen an.

In der Werkstatt sind bereits neue Arbeitsaufträge eingetroffen. Zunächst wählen Polster- und Dekorationsnäher/innen das geeignete Material aus. Den groben Leinenstoff für den Vorhang im Bauernzimmer, Seide mit orientalischem Muster für die Kissenhüllen oder den schweren bordeauxroten Bezugsstoff, durch den ein renovierungsbedürftiger Ohrensessel wieder salonfähig werden soll. Anhand von selbst gefertigten Schnittschablonen schneiden sie zunächst die gewählten Stoffe oder auch das Leder z.B. mit Elektroscheren zu.

Kanten und Nähte schön geschmückt

Nun beginnen sie mit den Näharbeiten. Sie beherrschen das Nähen von Hand ebenso wie die Arbeit mit Nähmaschinen. Vorder- und Rückseite der seidigen Kissenhüllen verbinden sie mit einer nicht auftragenden, dehnfähigen Naht, der so genannten Kettelnaht. Dann versäubern sie die Kanten und verstärken diese mit einem Keder, einem Stoffband, das die Kantennähte schmückt und gleichzeitig stabilisiert. Kunstlederteile werden von ihnen hingegen verklebt. Zudem unterlegen und versteppen sie Polsterbezüge mit Futterstoffen, stopfen Kissen mit Füllstoffen aus oder versehen Polster und Kissen mit Reißverschlüssen. Auch Gardinen fassen Polster- und Dekorationsnäher/innen ein und bringen Befestigungsschlaufen an. Polster, Vorhänge, Wandbespannungen und Lampenschirme schmücken sie - oft in Handarbeit - mit Posamenten wie Quasten, Kordeln und Borten. Schließlich prüfen sie, ob sie ihre Arbeiten auftragsgemäß durchgeführt haben und ob die Nähte bzw. Klebeverbindungen stabil sind. Abschließend bügeln sie Gardinen und andere Textilien mit modernen Bügelanlagen.

Aufgaben und Tätigkeiten im Einzelnen

  • Arbeitsauftrag und Vorgaben prüfen, Material und Werkzeuge auswählen

  • Dekorationsstoffe wie Voile (durchsichtiger Stoff), Seide, Leinen, Diolen (synthetische Fasern) oder Baumwolle und Bezugsmaterialien wie Leder, Lederimitationen, Cord, Nessel oder Wollstoffe zuschneiden

  • Bezüge für Sessel, Sitzelemente, Sofas, Liegen, Matratzen nach Modell oder Zeichnung (mit Nähmaschinen) zusammennähen

  • Gardinen, Vorhänge, Schabracken, textile Rollos, Bettüberwürfe, Sitzkissen, Zier- und Tischdecken (mit Nähmaschinen) nähen

  • Spitzen, Rüschen, Fransen, Zierkordeln, Quasten, Keder und Reißverschlüsse mit Nähmaschinen oder von Hand annähen

  • angefertigte Teile bügeln

  • Nähte prüfen, Pflegeanleitungen befestigen, Endkontrolle durchführen

  • Werkzeuge und Maschinen reinigen und warten

  • insbesondere im handwerklichen Bereich: Kunden beraten, Raumdekorationen planen, Räume ausmessen und Materialbedarf errechnen, Skizzen und Zeichnungen erstellen, Modelle und Schablonen fertigen

Verdienst/Einkommen

Beispielhafte tarifliche Bruttogrundvergütung (in der Stunde): € 12,57 bis € 14,62

Quelle:

Tarifregister Nordrhein-Westfalen

Hinweis: Diese Angaben dienen der Orientierung. Ansprüche können daraus nicht abgeleitet werden.

Verdienst/Einkommen

Das Einkommen von Arbeitnehmern und Arbeitnehmerinnen hängt von der Aus- und Weiterbildung, Berufserfahrung und Verantwortlichkeit ab, aber auch von den jeweiligen Anforderungen des Berufs, von Branche, Region und Betrieb. Die Höhe richtet sich in tarifgebundenen Betrieben nach tarifvertraglichen Vereinbarungen. Nicht tarifgebundene Betriebe können ihre Mitarbeiter/innen in Anlehnung an entsprechende Tarifverträge entlohnen.

Weitere Informationen über Einkommensmöglichkeiten:

Tätigkeitsbezeichnungen

  • Polster- und Dekorationsnäher/in

Vergleichbare Berufsbezeichnung im deutschsprachigen Ausland

Schweiz

  • Wohntextilgestalter/in

Berufsbezeichnung in englischer Sprache

  • Upholstery and interior furnishings seamer/seamstress

Berufsbezeichnung in französischer Sprache

  • Capitonneur et couseur/Capitonneuse et couseuse en tapisserie

Quelle der fremdsprachigen Berufsbezeichnungen: Bundesinstitut für Berufsbildung, Europass-Zeugniserläuterungen

Arbeitsorte

Polster- und Dekorationsnäher/innen arbeiten in erster Linie

  • in Werkstätten

  • in Produktionshallen

  • beim Kunden

Arbeitssituation

Polster- und Dekorationsnäher/innen arbeiten mit Nähmaschinen, Zuschneideautomaten und Bügelmaschinen, Feinarbeiten erledigen sie auch von Hand. Sie sind in Werkstätten oder Produktionshallen tätig, z.T. auch in Verkaufsräumen. In der Serienfertigung sind sie i.d.R. auf bestimmte Arbeitsgänge bzw. Maschinen spezialisiert. Bei manchen Arbeiten tragen sie Schutzkleidung, z.B. Kettenhandschuhe beim Umgang mit der Elektroschere. Gelegentlich liegen Textilstaub, Gerüche von Chemikalien oder Dampf in der Luft. Nähmaschinen und Bügelautomaten sind geräuschvoll. Schichtarbeit ist möglich.

Präzision und Sorgfalt sind z.B. beim Zuschnitt erforderlich, da verschnittenes Material nicht mehr verwendet werden kann. Das Anbringen von Knöpfen, Borten, Fransen und der Zuschnitt erfordern geschickte Hände, das Bedienen und Instandhalten von Maschinen und Geräten handwerkliches Geschick und technisches Verständnis. Ihre Kunden beraten Polster- und Dekorationsnäher/innen z.B. über passende Farben, Muster und Stoffe.

Arbeitsbedingungen im Einzelnen

  • Arbeit mit technischen Geräten, Maschinen und Anlagen (z.B. Näh-, Zuschneide-, Stofflegemaschinen, Dampfbügelanlagen)

  • Handarbeit (z.B. Gardinen, Vorhänge, Bettüberwürfe, Sitzkissen, Zier- und Tischdecken nähen)

  • Tragen von Schutzkleidung, -ausrüstung (z.B. Kettenhandschuhe beim Umgang mit der Elektroschere)

  • Arbeit in Werkstätten, Werk-/Produktionshallen

  • Arbeit unter Lärm (z.B. Maschinenlärm in Großbetrieben)

  • Arbeit bei Rauch, Staub, Gasen, Dämpfen (z.B. chemische Dämpfe und Textilstaub)

  • Schichtarbeit

  • Präzisions-, Feinarbeit (z.B. Zuschnittteile vernähen)

  • Kundenkontakt (z.B. Kunden hinsichtlich verschiedener Gestaltungsmöglichkeiten beraten und informieren)

Arbeitsgegenstände/Arbeitsmittel

Erzeugnisse, z.B.: Vorhänge, Wandbespannungen, Bettüberwürfe, Bezüge für Sofas, Sessel und Matratzen, Gardinen, Schabracken, Tischdecken, Kissen

Materialien, z.B.: Stoffe aus Naturfasern, Leder und Kunststoffgewebe, Baumwolle, Leinen, Synthetik- und Mischgeweben

Maschinen und Geräte, z.B.: Loch-, Stanz- und Stofflegemaschinen, Nähmaschinen, Zuschneidemaschinen, Dampfbügelanlagen, Ablänggeräte

Zubehör und Hilfsstoffe, z.B.: Knöpfe, Borten, Kordeln, Verstärkungs- und Zierbänder, Gleiter, Nadeln, Maßbänder, Schablonen, Fäden, Klebstoffe

Software und Unterlagen, z.B.: CAD-Programme, Musterentwürfe, technische Zeichnungen, Aufträge, Schnittpläne, Schablonen

Arbeitsbereiche/Branchen

Polster- und Dekorationsnäher/innen finden Beschäftigung

  • in Fachbetrieben des Raumausstatterhandwerks

  • in der industriellen oder handwerklichen Polstermöbelherstellung

  • in Gardinenfabriken

  • in Raumausstattungs- und Innendekorationsabteilungen von Kauf- und Möbelhäusern

Branchen im Einzelnen

  • Textilien

    • Herstellung von konfektionierten Textilwaren (ohne Bekleidung), z.B. Möbelbezüge, Vorhänge

    • Herstellung von gewirktem und gestricktem Stoff, z.B. Gardinenhersteller

  • Ausbau

    • Fußboden-, Fliesen- und Plattenlegerei, Tapeziererei, z.B. Raumausstattungsbetriebe

  • Möbel

    • Herstellung von Polstermöbeln, z.B. Polsterwerkstätten und Betriebe der Polstermöbelindustrie

  • Einzelhandel

    • Einzelhandel mit Textilien, z.B. Bettenfachgeschäfte, Betten-, Haus- und Tischwäscheabteilungen in Warenhäusern mit Änderungs- und Reparaturservice

    • Einzelhandel mit Vorhängen, Teppichen, Fußbodenbelägen und Tapeten, z.B. Vorhang- und Gardinenfachgeschäfte, Raumausstattungs- und Innendekorationsabteilungen in Warenhäusern mit Änderungs- und Reparaturservice

    • Einzelhandel mit Möbeln, Einrichtungsgegenständen und sonstigem Hausrat, z.B. Raumausstattungs- und Innendekorationsabteilungen in Möbelmärkten und Einrichtungshäusern mit Änderungs- und Reparaturservice

  • Design, Gestaltung

    • Interior Design und Raumgestaltung

Perspektiven

Weiterbildung (berufliche Anpassung)

Anpassungsweiterbildung hilft, das berufliche Wissen aktuell zu halten und an neue Entwicklungen anzupassen (z.B. in den Bereichen Polsterei, Kunststoff- und Lederverarbeitung, CAD, Raumgestaltung).

Weiterbildung (beruflicher Aufstieg)

Aufstiegsweiterbildung bietet die Möglichkeit, beruflich voranzukommen und in Führungspositionen zu gelangen. Naheliegend ist es, die Ausbildung fortzusetzen und die Prüfung z.B. als Raumausstatter/in, Polsterer/Polsterin oder Textil- und Modeschneider/in abzulegen. Auch ein Abschluss als Raumausstattermeister/in oder Industriemeister/in im Bereich Polsterei/Polstermöbel ist denkbar.

Ein Studium eröffnet weitere Berufs- und Karrierechancen (z.B. durch einen Bachelorabschluss im Studienfach Textil-, Bekleidungstechnik oder Textildesign).

Unter bestimmten Voraussetzungen ist auch ohne schulische Hochschulzugangsberechtigung ein Studium möglich. Weitere Informationen:

Zugang zur Hochschule in den einzelnen Bundesländern

Stellen- und Bewerberbörsen

 

Quelle: BERUFENET der Bundesagentur für Arbeit – Stand: (07/2023)

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