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Ausbildungsberuf
Tischler/in

Nachfolgend findest Du viele Informationen über diesen Ausbildungsberuf.

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Die Tätigkeit im Überblick

Tischler/innen stellen Möbel, Türen und Fenster aus Holz und Holzwerkstoffen her oder führen Innenausbauten durch. Meist handelt es sich dabei um Einzelanfertigungen.

Die Ausbildung im Überblick

Tischler/in ist ein 3-jähriger anerkannter Ausbildungsberuf im Handwerk.

Arbeitsbereiche/Branchen

Tischler/innen finden Beschäftigung

  • bei Herstellern von Möbeln, Holzwaren oder Holzkonstruktionsteilen

  • im Tischlerhandwerk, z.B. in Bautischlereien

  • in Betrieben für Akustikschreinerei (z.B. für Tonstudios oder Konzertsäle)

  • in Messebaubetrieben

  • in Theatern

Zugangsvoraussetzung

Zugang zur Tätigkeit

In der Regel benötigt man eine abgeschlossene Berufsausbildung als Tischler/in.

Zugangsvoraussetzungen für die Ausbildung

Rechtlich ist keine bestimmte Vorbildung vorgeschrieben.

Die Betriebe stellen überwiegend Ausbildungsanfänger/innen mit mittlerem Bildungsabschluss oder Hochschulreife ein. Jede/r Vierte der Ausbildungsanfänger/innen hatte vor Ausbildungsbeginn ein Berufsgrundbildungsjahr absolviert.

Für den Zugang zur Ausbildung werden zum Teil ein Mindestalter von 16 Jahren sowie das Bestehen eines Eignungstests vorausgesetzt.

Zugangsvoraussetzungen für die Ausbildung

Voraussetzung für den Zugang zu einer dualen Ausbildung ist ein Ausbildungsvertrag mit einem Ausbildungsbetrieb. Die Ausbildungsbetriebe suchen sich Auszubildende nach eigenen Kriterien (z.B. schulische Vorbildung) aus.

Jugendliche unter 18 Jahren müssen eine ärztliche Bescheinigung über eine Erstuntersuchung vorlegen.

Schulische Vorbildung in der Praxis

Im Jahr 2021 gab es 8.142 Ausbildungsanfänger/innen. 42 Prozent der zukünftigen Tischler/innen verfügten über einen mittleren Bildungsabschluss , 36 Prozent besaßen die Hochschulreife . 20 Prozent verfügten über einen Hauptschulabschluss , ein Prozent konnte keinen Hauptschulabschluss vorweisen. 25 Prozent der Ausbildungsanfänger/innen hatten vor Ausbildungsbeginn ein Berufsgrundbildungsjahr absolviert, jeweils acht Prozent an einer betrieblichen Qualifizierungsmaßnahme teilgenommen oder eine Berufsfachschule absolviert.

Quelle:

Die Angaben orientieren sich an den Informationen des Datensystems Auszubildende (DAZUBI) des Bundesinstituts für Berufsbildung (BIBB).

Wichtige Schulfächer

Vertiefte Kenntnisse in folgenden Schulfächern bilden gute Voraussetzungen für eine erfolgreiche Ausbildung:

Mathematik:

Die Grundrechenarten sowie Dezimal-, Bruch-, Prozent- und Dreisatzrechnung benötigen angehende Tischler/innen u.a., um Werkstückabmaße, Materialkosten und Materialbedarf zu berechnen. Geometriekenntnisse helfen bei Flächen- und Körperberechnungen.

Physik/Chemie:

Zukünftige Tischler/innen wählen Materialien nach deren Eigenschaften aus und bearbeiten sie mit unterschiedlichen Mitteln. Kenntnisse in Physik und Chemie helfen, die jeweiligen Verarbeitungseigenschaften besser beurteilen zu können.

Werken/Technik:

Die Handhabung von Werkzeugen, Kleinmaschinen und Material ist wichtiger Bestandteil der Ausbildung. Wer Kenntnisse im Werken und technisches Grundverständnis mitbringt, ist hier im Vorteil. Da angehende Tischler/innen genaue Skizzen und Pläne anfertigen müssen, sind auch Kenntnisse im Bereich technisches Zeichnen hilfreich.

Anerkennung von ausländischen Qualifikationen

Die Tätigkeit als Tischler/in ist nicht reglementiert.

Um mit einem im Ausland erworbenen Abschluss in diesem Beruf zu arbeiten, ist keine berufliche Anerkennung notwendig. Jedoch kann eine Feststellung der Gleichwertigkeit deutschen Arbeitgebern helfen, die im Ausland erworbenen beruflichen Fähigkeiten besser zu beurteilen.

Informationen zur Feststellung der Gleichwertigkeit bietet das Informationsportal der Bundesregierung zur Anerkennung ausländischer Berufsqualifikationen: www.anerkennung-in-deutschland.de

Zuständige Stellen sind die örtlichen Handwerkskammern. Bei der Suche nach der zuständigen Stelle für die berufliche Anerkennung helfen der Anerkennungs-Finder und die Fachstelle Beratung und Qualifizierung des IQ-Netzwerks weiter.

Weiterführende Informationen zu Leben und Arbeiten in Deutschland:

Ausbildung

Ausbildungsinhalte

Im Ausbildungsbetrieb lernen die Auszubildenden beispielsweise:

  • was beim Anfertigen von Skizzen, Plänen und Zeichnungen zu beachten ist und wie man technische Unterlagen liest und den Materialbedarf ermittelt

  • wie man Arbeitsplätze, z.B. bei der Montage vor Ort, einrichtet und sichert

  • welche verschiedenen Holzarten und Holzwerkstoffe es gibt und wie man sie manuell oder maschinell bearbeitet

  • wie man Hand- und Maschinenwerkzeuge handhabt bzw. einstellt und sie instand hält

  • wie man Rahmen, Korpusse oder Gestelle herstellt

  • worauf es bei Zwischen- und Endkontrollen ankommt

  • wie man Rahmen und Gestelle herstellt, die einzelnen Bestandteile zusammenbaut und wie die Erzeugnisse (z.B. Türen, Fenster, Treppen, Möbel) durch Teile aus Glas, Metall oder Kunststoff komplettiert werden

  • wie pneumatisch, hydraulisch, elektrisch und elektronisch gesteuerte sowie programmierbare Maschinen und Anlagen eingestellt und bedient werden

  • welche Möglichkeiten der Oberflächenbehandlung es gibt, z.B. Beizen oder Färben, und wie man Holzschutzmaßnahmen durchführt

  • wie man die Erzeugnisse für den Transport vorbereitet, was bei der Montage (und Demontage) vor Ort wichtig ist, wie man Dämmstoffe, elektrische Geräte und Armaturen einbaut und die Arbeit schließlich an die Kunden übergibt

Darüber hinaus werden während der gesamten Ausbildung Kenntnisse über Themen wie Rechte und Pflichten während der Ausbildung, Organisation des Ausbildungsbetriebs und Umweltschutz vermittelt.

In der Berufsschule erwirbt man weitere Kenntnisse:

  • in berufsspezifischen Lernfeldern (z.B. Erzeugnisse warten und instand halten, Produkte aus unterschiedlichen Werkstoffen herstellen, Bauelemente des Innenausbaus herstellen und montieren)

  • in allgemeinbildenden Fächern wie Deutsch und Wirtschafts- und Sozialkunde

Zusatzqualifikationen

  • Die Zusatzqualifikation "Europaassistent/in" eröffnet für Auszubildende mit einem mittleren Bildungsabschluss die Möglichkeit, interkulturelle Kompetenzen aufzubauen, Fremdsprachenkenntnisse zu verbessern und sich fachlich - über die Erstausbildung hinaus - zu bilden. Bestandteile der Zusatzqualifikation sind ein besonderer Berufsschulunterricht (z.B. Europäisches Waren- und Wirtschaftsrecht) und ein mehrwöchiges Praktikum im Ausland. Weitere Informationen erteilt z.B.:

    Europaassistent/in

Zusatzqualifikationen

Zusatzqualifikationen, die man während der Ausbildung erwirbt, können den Berufseinstieg erleichtern. Sie umfassen z.B.:

  • Zusätzliche Inhalte, die nicht in der Ausbildungsordnung eines Berufs vorgeschrieben sind. Sie werden zu vielen unterschiedlichen Themen angeboten: AusbildungPlus

  • Kodifizierte Zusatzqualifikationen: berufsbezogene, in der Ausbildungsordnung eines Berufs verankerte Qualifikationseinheiten, die freiwillig gewählt werden können. Sie werden im Rahmen der Abschlussprüfung geprüft.

  • Schulabschlüsse (z.B. Fachhochschulreife)

Zusatzqualifikationen können ggf. auch im Ausland erworben werden.

Ausbildungsaufbau

Die Ausbildung wird parallel im Ausbildungsbetrieb und in der Berufsschule durchgeführt. Der Berufsschulunterricht findet an bestimmten Wochentagen oder in Blockform statt.

Auszug aus dem Ausbildungsrahmenplan und dem Rahmenlehrplan

1. - 18. Ausbildungsmonat:

Ausbildung im Betrieb und nach Bedarf in überbetrieblichen Lehrgängen:

  • Umgang mit Informations- und Kommunikationssystemen

  • Gestalten und Konstruieren von Erzeugnissen

  • Planen und Vorbereiten von Arbeitsabläufen, Arbeiten im Team

  • Einrichten, Sichern und Räumen von Arbeitsplätzen

  • Be- und Verarbeiten von Holz, Holzwerk- und sonstigen Werkstoffen sowie von Halbzeugen

  • Einrichten, Bedienen und Instandhalten von Werkzeugen, Geräten, Maschinen, Anlagen und Vorrichtungen

  • Herstellen von Teilen und Zusammenbauen von Erzeugnissen

  • Behandeln und Veredeln von Oberflächen

  • Instandhalten von Erzeugnissen

  • Kundenorientierung und Serviceleistungen

  • Durchführen von qualitätssichernden Maßnahmen

1. und 2. Ausbildungsjahr:

Ausbildung in der Berufsschule in den Lernfeldern:

  • 1. Ausbildungsjahr:

    • einfache Produkte aus Holz herstellen

    • zusammengesetzte Produkte aus Holz und Holzwerkstoffen herstellen

    • Produkte aus unterschiedlichen Werkstoffen herstellen

    • Kleinmöbel herstellen

  • 2. Ausbildungsjahr:

    • Einzelmöbel herstellen

    • Systemmöbel herstellen

    • Einbaumöbel herstellen und montieren

    • raumbegrenzende Elemente des Innenausbaus herstellen und montieren

Zwischenprüfung vor Ende des 2. Ausbildungsjahres

19. - 36. Ausbildungsmonat:

Ausbildung im Betrieb und nach Bedarf in überbetrieblichen Lehrgängen:

  • Vertiefen der Kenntnisse aus den ersten 18 Monaten

  • Durchführen von Holzschutzmaßnahmen

  • Durchführen von Montage- und Demontagearbeiten

3. Ausbildungsjahr:

Ausbildung in der Berufsschule in den Lernfeldern:

  • Bauelemente des Innenausbaus herstellen und montieren

  • Baukörper abschließende Bauelemente herstellen und montieren

  • Erzeugnisse warten und instand halten

  • einen Arbeitsauftrag aus dem Tätigkeitsfeld ausführen

Gesellenprüfung nach dem 3. Ausbildungsjahr

Ausbildungsvergütung

Die Ausbildungsvergütung für eine duale Ausbildung wird vom Ausbildungsbetrieb gezahlt und richtet sich bei tarifgebundenen Betrieben nach tarifvertraglichen Vereinbarungen. Auszubildenden ist eine angemessene Vergütung zu gewähren. Die Angemessenheit einer Ausbildungsvergütung wird für Ausbildungen, die in 2020 und später beginnen, durch das Berufsbildungsgesetz über die Mindestvergütung geregelt. Findet die Ausbildung in schulischer Form statt (z.B. an einer Berufsfachschule oder im 1. Ausbildungsjahr als Berufsgrundbildungsjahr BGJ), wird keine Ausbildungsvergütung gezahlt.

Beispiel Tischlerhandwerk (monatlich brutto - je nach Bundesland):

1. Ausbildungsjahr: € 566 bis € 800

2. Ausbildungsjahr: € 701 bis € 900

3. Ausbildungsjahr: € 837 bis € 1.000

Quellen:

Tarifinformationen des Bundes und der Länder (z.B. Bundesministerium für Arbeit und Soziales, WSI-Tarifarchiv, Tarifarchive der Bundesländer)

Hinweis: Diese Angaben dienen der Orientierung. Ansprüche können daraus nicht abgeleitet werden.

Ausbildungsvergütung

Laut Berufsbildungsgesetz ist der Ausbildungsbetrieb verpflichtet, den Auszubildenden eine angemessene Ausbildungsvergütung zu gewähren. Zu deren Festlegung schreibt das Gesetz eine Mindestvergütung vor. Abweichungen davon sind nur im Rahmen der Regelungen des Gesetzes möglich.

Einfluss auf die Höhe der Ausbildungsvergütung haben der Ausbildungsbereich (z.B. Industrie und Handel, Handwerk), die Branche und die Region, in denen die Ausbildung erfolgt.

Ausbildungskosten

Die Ausbildung im Betrieb ist für die Auszubildenden kostenfrei. Ggf. entstehen Kosten, z.B. für Lernmittel, Berufskleidung, Fahrten zur Ausbildungsstätte oder für auswärtige Unterbringung.

Förderungsmöglichkeiten

Unter bestimmten Bedingungen können Auszubildende Berufsausbildungsbeihilfe (BAB) erhalten.

Informationen der Bundesagentur für Arbeit: Berufsausbildungsbeihilfe (BAB)

Ausbildungsdauer

3 Jahre

Ausbildungsdauer - Verkürzungen/Verlängerungen

Ausbildungsdauer

Bei einer Ausbildung in Vollzeit beträgt die Ausbildungsdauer 2, 3 oder 3,5 Jahre. Wenn es im Berufsausbildungsvertrag vereinbart wird, kann die Ausbildung ggf. auch in Teilzeit durchgeführt werden. Dadurch verlängert sich die Ausbildungsdauer, höchstens jedoch bis zum Eineinhalbfachen der Dauer, die für die betreffende Ausbildung in Vollzeit festgelegt ist.

Ausbildungsverkürzungen und -verlängerungen

Ausbildungsverkürzungen und -verlängerungen sind im Berufsbildungsgesetz sowie ggf. in der jeweiligen Ausbildungsordnung geregelt.

Verkürzung:

Wenn das Ausbildungsziel auch in kürzerer Zeit erreicht werden kann, besteht die Möglichkeit, die Ausbildungszeit zu verkürzen. Auszubildende und Ausbildungsbetrieb müssen hierfür gemeinsam einen Antrag an die zuständige Stelle (z.B. die jeweilige Kammer) stellen.

Wer bereits einen entsprechenden berufsbildenden Bildungsgang besucht hat, kann sich diesen ggf. auf seine Ausbildung anrechnen lassen. Die Bundesländer bestimmen die jeweiligen Anrechnungsmöglichkeiten.

Landesregelungen zur Anrechnung von schulischen Berufsgrundbildungsjahren bzw. Berufsfachschulausbildungen auf die Ausbildungszeit liegen aus folgenden Bundesländern vor:

Hinweis: Diese Angaben gelten für anerkannte Ausbildungsberufe. Für den Beruf Schiffsmechaniker/in gelten abweichende Regelungen.

Verlängerung:

In Ausnahmefällen kann die zuständige Stelle die Ausbildungszeit verlängern, wenn dies erforderlich ist.

Abschluss-/Berufsbezeichnungen

Abschlussbezeichnung

Tischler/Tischlerin

Ausbildungssituation

Auf folgende Bedingungen und Anforderungen sollte man sich einstellen:

Im Betrieb

  • Praktische Mitarbeit (unter Anleitung): z.B. Schnittholz zusägen, Werkstücke fräsen und schleifen, Furnier aufkleben, Montieren der fertigen Teile

  • Umgebung: Werkstätten und -hallen bei Maschinenlärm, auf Baustellen (bei unterschiedlichen Witterungsverhältnissen), in Büroräumen, beim Kunden

  • Kleidung: Schutzkleidung (Sicherheitsschuhe, Schutzbrille, Arbeitshandschuhe, Gehör-, Atemschutz)

  • Arbeitszeit: z.T. Schichtarbeit, Montageeinsätze

  • Anforderungen:

    • Sorgfalt (z.B. beim Einhalten von Maßen und Toleranzen beim Anfertigen von Holzbauteilen)

    • Handwerkliches Geschick (z.B. beim Anbringen und Verzahnen von Zinken und Zapfen an Holzteilen)

    • Umsicht (z.B. bei der Arbeit mit Kreis- oder Bandsägen)

    • Kreativität und Sinn für Ästhetik (z.B. beim Entwerfen von Innenausbauten und Einrichtungsgegenständen)

    • Kunden- und Serviceorientierung (z.B. bei der Kundenberatung)

An der Berufsschule

Unterricht an einem oder zwei Tagen pro Woche oder als Blockunterricht

Ausbildungssituation

Ausbildungssituation im Betrieb

Bei einer dualen Ausbildung betreuen z.B. Ausbilder/innen die Auszubildenden und leiten sie bei der Mitarbeit im Betrieb an. Teile der praktischen Ausbildung können in Lehrwerkstätten durchgeführt werden.

Ausbildungssituation in der Berufsschule

In der Berufsschule werden z.B. Klassenarbeiten oder Tests geschrieben. Außerdem müssen die Auszubildenden für die Vorbereitung auf die Zwischen- und Abschluss- bzw. Gesellenprüfung Zeit einplanen.

Der Berufsschulunterricht findet ein- bis zweimal pro Woche oder in Blöcken von beispielsweise drei oder vier Wochen statt. Wenn der Unterricht in überregionalen Fachklassen durchgeführt wird, sind die Auszubildenden während dieser Zeit z.B. in einem Internat untergebracht und dadurch von Familie und Freunden getrennt.

Lernorte

Tischler/innen werden im dualen System ausgebildet.

Lernorte sind

  • Ausbildungsbetrieb (i.d.R. Betriebe des Tischlerhandwerks): Werkstätten und -hallen, Lagerräume, Baustellen, Büroräume, beim Kunden

  • Berufsschule : Unterrichtsräume

Können Betriebe nicht alle geforderten Ausbildungsinhalte vermitteln, besteht die Möglichkeit, Teile der Ausbildung in überbetriebliche Ausbildungsstätten zu verlagern.

Ausbildung im Ausland

Um Teile der Ausbildung im Ausland zu absolvieren, bieten sich zum Beispiel folgende Möglichkeiten:

Ausbildung im Ausland

Das Berufsbildungsgesetz eröffnet grundsätzlich die Möglichkeit, Teile der Ausbildung in einem anerkannten Ausbildungsberuf im Ausland zu absolvieren. Je nach Ausbildungsberuf gibt es unterschiedliche Möglichkeiten zur Ausbildung im Ausland:

Ggf. kann man auch eine vollständige Ausbildung im Ausland absolvieren.

Weitere Informationen zu beruflichen Auslandserfahrungen: Zentrale Auslands- und Fachvermittlung der Bundesagentur für Arbeit

Dokumentation beruflicher Auslandserfahrungen

Im Ausland absolvierte Ausbildungs- und Lernabschnitte kann man im Europass dokumentieren lassen.

Weitere Informationen: Europass

Tätigkeit

Aufgaben und Tätigkeiten kompakt

Tischler/innen stellen Schränke, Sitzmöbel, Tische, Fenster und Türen, aber auch Innenausbauten sowie Messe- und Ladeneinrichtungen meist in Einzelanfertigung her. Zunächst beraten sie ihre Kunden über Einrichtungslösungen, u.U. nehmen sie dabei Skizzen oder den Computer zu Hilfe. Nach der Auftragserteilung be- und verarbeiten sie Holz und Holzwerkstoffe mit einer Vielzahl unterschiedlicher, auch computergesteuerter Techniken. Tischler/innen sägen, hobeln und schleifen, verarbeiten Furniere und behandeln die Holzoberflächen. Einzeln angefertigte Teile verschrauben oder verleimen sie zu fertigen Holzprodukten.

Auf Baustellen setzen sie Fenster, Treppen und Türen ein; in Wohn- oder Büroräumen verlegen sie Parkettböden und montieren Einbaumöbel, Raumteiler oder Wandverkleidungen. Außerdem reparieren sie beschädigte Möbel oder gestalten Musterstücke.

Aufgaben und Tätigkeiten (Beschreibung)

Worum geht es?

Tischler/innen stellen Möbel, Türen und Fenster aus Holz und Holzwerkstoffen her oder führen Innenausbauten durch. Meist handelt es sich dabei um Einzelanfertigungen.

Gut gewählt: individuelle Tischlerarbeiten

Wann immer es um Maßarbeit geht - Tischler/innen wissen, wie sie die Wünsche ihrer Kunden am besten umsetzen können. Ob eine Holztreppe oder eine neue Wohnzimmertür: Fast alles, was im Haus aus Holz ist, fällt in ihr Gebiet. Damit eine Schrankwand später genau in den Raum passt, nehmen sie sorgfältig Maß, bevor sie eine Skizze erstellen. Welches Holz verwendet werden soll oder wie die Oberflächen beschaffen sein müssen, bestimmen sie vorab. Ob Massivholz, Sperrholz- oder Spanplatten - sie kennen sich mit ihren Rohstoffen aus und wissen, welches Material für welches Produkt am besten geeignet ist. Nach den Wünschen der Kunden erstellen sie mithilfe von Computer Aided Design (CAD) und branchenspezifischer Software Entwürfe und fertigen Modelle an. Mitunter stellen sie auch für Senioren oder Menschen, die im Rollstuhl sitzen, Spezialanfertigungen wie höhenverstellbare Tische her.

Staub und Späne: Holzverarbeitung

In der Werkstatt schneiden sie das Holz zuerst grob zu und hobeln es ab. Elektrische und häufig auch CNC-gesteuerte Maschinen nehmen ihnen dabei viel Arbeit ab. Neben handwerklichem Geschick ist also auch technisches Verständnis gefragt.

Kräftiges Zupacken ist erforderlich, wenn Tischler/innen schwere Holzteile bei der Bearbeitung anheben müssen. Um Präzisionsarbeit wiederum geht es, wenn sie mit der Hand Schlitze, Löcher oder Vertiefungen ausstemmen. Millimetergenau müssen die Teile zusammenpassen. Sind die Einzelteile hergestellt, bohren und fräsen Tischler/innen Löcher, in die sie Scharniere einsetzen oder Holzdübel einleimen, nageln Bretter mit dem Hammer zusammen, verleimen Teile oder verzahnen Zinken und Zapfen. Sie bringen Sockelverstellungsbeschläge oder Schienen für Schubladen an, bauen Fachböden und Zwischenwände ein oder montieren Schranktüren und Griffe.

Die Schauseite: Oberflächenbehandlung

Nicht alles wird aus kostspieligem Vollholz hergestellt. Damit auch Stücke aus Span- oder Sperrholzplatten schön anzusehen sind, furnieren Tischler/innen die Platten. Sie wählen das passende Furnier nach Maserung und Farbe aus, schneiden es zu und kleben es mithilfe spezieller Pressen auf die Platten. Aber auch bei Vollholz ist es nicht damit getan, raue Holzoberflächen glatt zu schleifen. Tischler/innen versiegeln die Oberfläche und verändern beispielsweise die Farbe des Holzes, indem sie es bleichen, beizen, lasieren oder lackieren. Dabei setzen sie auch ökologische Mittel ein.

Fertig eingerichtet: Montage

Ob in einer bewohnten Wohnung der Einbauschrank montiert, Parkettboden verlegt oder im Rohbau Fenster, Treppen und Türen eingebaut werden - immer wieder sind neue Herausforderungen zu bewältigen. Schließlich müssen die fertigen Stücke genau am vorgesehenen Ort eingepasst werden. Routiniert bauen Tischler/innen z.B. Türzargen zusammen, passen diese in die Türöffnung ein, schäumen sie aus und hängen die Tür ein. Wenn sie eine Einbauküche montieren, schließen sie auch die Elektrogeräte und die Armaturen an. Bevor sie den Ort verlassen, prüfen sie, ob alles den Sicherheitsvorschriften entspricht und richtig funktioniert.

Aufgemöbelt

Darüber hinaus können Tischler/innen mit älteren Möbelstücken zu tun haben. Sie reparieren z.B. Schränke, die nicht mehr richtig schließen, oder bearbeiten zerkratzte Tischplatten. Sie behandeln holzwurmbefallene alte Möbel oder ersetzen ganze Teile unter Beachtung von Bauart und Baustil. Bevor sie ans Werk gehen, beraten sie ihre Kunden, zeigen verschiedene Möglichkeiten auf und erklären ihnen schließlich, wie sie das instand gesetzte Möbelstück am besten pflegen können.

Aufgaben und Tätigkeiten im Einzelnen

  • Entwürfe und Muster erstellen

    • Gegenstände (nach Kundenwunsch) gestalten, Skizzen und Entwürfe erstellen, auch unter Einsatz von branchenspezifischer (CAD-)Software

    • technische Zeichnungen erstellen, vor allem mit Angaben über Maße, Schnittbreiten und optimale Werkstoffausnutzung

    • Modelle herstellen und die technische Umsetzbarkeit prüfen

  • Hölzer spanend verarbeiten

    • (CNC-)Maschinen der Holzbearbeitung einrichten, Daten eingeben und Steuereinrichtungen bedienen

    • Schnittholz grob zusägen, ablängen und abbreiten

    • Holzteile auf Maß abhobeln und auf Format sägen

    • Holzteile profilieren, z.B. falzen, nuten, graten, sowie Schlitze, Löcher oder Vertiefungen ausstemmen (in der Regel manuell)

    • Werkstücke maßgenau bohren und fräsen, z.B. für Dübel oder Beschläge

    • Werkstücke nachbereiten, vor allem raspeln, feilen, schleifen und ggf. abziehen

  • Holzoberflächen behandeln

    • Holzoberflächen säubern, mit Schleifmaschinen einebnen und glätten

    • Oberflächen sandstrahlen, bürsten oder brennen, um reliefartige oder verwitterte Strukturen zu schaffen

    • Oberflächen in verschiedenen Spritz- und Tauchvorgängen färben, beizen, lasieren oder patinieren

    • Oberflächen veredeln, beispielsweise lackieren, mattieren oder mit Kunststoff beschichten

    • abschließend Oberflächen polieren sowie Holzschutzmittel aufbringen

  • Holzverbindungen herstellen

    • Holzteile auf Nut und Feder fräsen und verleimen

    • an Holzteilen Zinken und Zapfen anbringen und anschließend verzahnen

    • Rahmeneckverbindungen herstellen, z.B. für Fenster und Türen, durch Verzinken und Verzapfen

    • Holzteile in fester Form mit Schrauben, Dübeln und Nägeln oder beweglich mit Scharnieren verbinden

  • Holzbauteile für Ausbau und Innenausbau - z.B. Fenster, Türen, Fußböden und Paneele - herstellen

    • Grundrisspläne, Raumskizzen, technische Zeichnungen und Entwürfe für die geforderten Bauteile erstellen

    • vorbeugende Holzschutzmaßnahmen durchführen, z.B. auf gute Belüftung, Wasserableitung, richtige Holzfeuchte achten, ggf. chemische Holzschutzmittel einsetzen

    • Einzelteile fest oder lösbar zusammenbauen, z.B. Decken- und Wandverbindungen, Bodenbeläge (z.B. Parkett), Raumteiler, Türen und Fenster

    • Endmontage auf der Baustelle oder beim Kunden durchführen

  • Holzmöbel herstellen

    • Möbel wie Küchen-, Esszimmer-, Schlaf- und Wohnzimmermöbel sowie Ladeneinrichtungen und Büromöbel detailliert planen, Skizzen und technische Zeichnungen erstellen

    • Einzelteile fertigen und zum Gesamtkorpus miteinander verbinden

    • Konstruktions- und Verbindungsbeschläge anbringen, z.B. Sockelverstellungsbeschläge oder Schienen für Schubladen

    • Fachböden und Zwischenwände einbauen

    • Möbeltüren und -klappen mit Scharnieren sowie Griffe und Halterungen anbringen

  • Holzwerkstücke furnieren

    • Furniere nach Maserung und Farbe auswählen

    • unter Berücksichtigung vor allem der Faserrichtung und des Feuchtegehalts Furniere zuschneiden und zusammensetzen

    • Furnierträger, in der Regel Holzplatten, schleifen und umleimen, Furnier aufkleben und Kanten bündig abschneiden

  • Kunststoffe, Glas und Metalle bearbeiten

    • Fensterglas anreißen und maßfertig zuschneiden

    • Kunststoffplatten für die jeweilige Weiterverarbeitung im Ausbau, Innenausbau oder Möbelbau vorbereiten (z.B. zuschneiden, bohren, hobeln, abschleifen und polieren)

    • ggf. Kunststoffbauteile, z.B. für den Fensterbau, Möbelbau oder für Ladeneinrichtungen, zusammenkleben oder -schweißen

    • Flachstähle oder Bleche auf Maß schneiden oder sägen sowie Gewinde schneiden, um z.B. im Ausbaubereich Holzbauteile zu verbinden

  • Montagearbeiten durchführen

    • den Arbeitsplatz einrichten, z.B. Leitern aufstellen oder Arbeitsgerüste aufbauen

    • Holzerzeugnisse, z.B. Einbauküchen oder Fenster, vor Ort zusammensetzen und einbauen, ggf. Dämmstoffe einbauen, elektrische Geräte mit Leitungsanschlüssen verbinden, Armaturen anschließen

    • Sicherheits- und Funktionsprüfungen durchführen

    • Abfallstoffe trennen und entsorgen

  • qualitätssichernde Maßnahmen durchführen

    • Produkte prüfen

    • Mängel dokumentieren und Maßnahmen zur Behebung einleiten

    • Einhaltung von Kundenanforderungen kontrollieren

  • Maschinen zur Holzbe- und -verarbeitung pflegen und warten

    • Säge-, Hobel-, Schleif-, Fräs- und Bohrmaschinen pflegen, vor allem Holzstaub entfernen

    • Holzbe- und -verarbeitungsmaschinen warten, z.B. bei Maschinen mit Treibriemenantrieb regelmäßig Riemenspannung überprüfen und mechanische Abnutzung mit Schmiermitteln verhindern sowie Sägemaschinen regelmäßig schärfen

    • kleinere Reparaturen an Maschinen und Geräten ausführen

  • Kunden beraten

    • Entwürfe präsentieren, über Angebote und verschiedene Möglichkeiten informieren

    • Termine z.B. für die Montage abstimmen

    • Arbeiten nach der Montage übergeben, Wartungs- und Pflegeanleitungen erläutern

    • Reklamationen entgegennehmen und bearbeiten

Verdienst/Einkommen

Beispielhafte tarifliche Bruttogrundvergütung (in der Stunde): € 18,16

Quelle:

Tarifsammlung des Bayerischen Staatsministeriums für Familie, Arbeit und Soziales

Hinweis: Diese Angaben dienen der Orientierung. Ansprüche können daraus nicht abgeleitet werden.

Verdienst/Einkommen

Das Einkommen von Arbeitnehmern und Arbeitnehmerinnen hängt von der Aus- und Weiterbildung, Berufserfahrung und Verantwortlichkeit ab, aber auch von den jeweiligen Anforderungen des Berufs, von Branche, Region und Betrieb. Die Höhe richtet sich in tarifgebundenen Betrieben nach tarifvertraglichen Vereinbarungen. Nicht tarifgebundene Betriebe können ihre Mitarbeiter/innen in Anlehnung an entsprechende Tarifverträge entlohnen.

Weitere Informationen über Einkommensmöglichkeiten:

Tätigkeitsbezeichnungen

  • Tischler/in

Auch übliche Berufsbezeichnung/Synonym

  • Schreiner/in

Abweichende Berufsbezeichnungen der ehemaligen DDR

  • Ausbaufacharbeiter/Ausbaufacharbeiterin für Bautischlerarbeiten

    (Ausbildungsberuf von 1980 bis 1985)

  • Facharbeiter/Facharbeiterin für Holztechnik (Tischler/Tischlerin)

    (Ausbildungsberuf von 1970 bis 1976)

Vergleichbare Berufsbezeichnungen im deutschsprachigen Ausland

Schweiz

  • Schreiner/in

Österreich

  • Tischler/in

Berufsbezeichnung in englischer Sprache

  • Joiner (m/f)

Berufsbezeichnung in französischer Sprache

  • Ouvrier/Ouvrière en menuiserie

Quelle der fremdsprachigen Berufsbezeichnungen: Bundesinstitut für Berufsbildung, Europass-Zeugniserläuterungen

Arbeitsorte

Tischler/innen arbeiten in erster Linie

  • in Werkstätten, Ateliers oder Werkhallen

  • in Lagerräumen

  • auf Baustellen

  • beim Kunden

Darüber hinaus arbeiten sie ggf. auch

  • in Theaterwerkstätten

  • in Messe- und Ausstellungshallen

  • in Büroräumen

Arbeitssituation

Tischler/innen arbeiten mit Anlagen und technischen Geräten, aber auch Handwerkzeuge kommen zum Einsatz. Um sich vor Verletzungen zu schützen, tragen sie Schutzkleidung, z.B. Sicherheitsschuhe, schnittfeste Handschuhe und Gehörschutz. In den Werkstätten und Werkhallen herrscht durch laufende Maschinen Lärm. Holzstaub sowie Gerüche und Dämpfe von Klebstoffen, Holzschutz- und Lösungsmitteln liegen in der Luft. Bei Montagearbeiten vor Ort bei Kunden oder auf Baustellen sind sie der Witterung ausgesetzt. Insbesondere in größeren Betrieben arbeiten Tischler/innen auch in Schichtarbeit. Bei Montageaufträgen, ggf. auch im Ausland, sind sie oft mehrere Tage unterwegs und dann von ihrem sozialen Umfeld getrennt.

Tischlerarbeiten erfordern handwerkliches Geschick, eine sorgfältige und aufmerksame Arbeitsweise sowie räumliches Seh- und Vorstellungsvermögen. Umsicht ist beispielweise beim Umgang mit Kreis- oder Bandsägen geboten. Kreativität und Gespür für Ästhetik ist wichtig, um Entwürfe für Innenausbauten und Einrichtungsgegenstände anzufertigen. Die Arbeit kann anstrengend sein, wenn schwere Bauelemente montiert werden müssen. Auf wechselnde Arbeitsorte und Baustellen stellen sich Tischler/innen flexibel ein. Kunden beraten sie serviceorientiert und unterbreiten ihnen Gestaltungsvorschläge.

Arbeitsbedingungen im Einzelnen

  • Arbeit mit technischen Geräten, Maschinen und Anlagen (z.B. Säge-, Hobel- und Fräsmaschinen, Schleifmaschinen)

  • Handarbeit (z.B. Holzteile auf Maß abhobeln und auf Format sägen)

  • Tragen von Schutzkleidung, -ausrüstung (z.B. Schutzbrille, Gehörschutz, Arbeitshandschuhe)

  • Arbeit in Werkstätten, Werk-/Produktionshallen

  • Arbeit auf Baustellen (z.B. Fenster, Türen und Treppen einbauen)

  • Arbeit unter Lärm (z.B. Maschinenlärm)

  • Arbeit bei Rauch, Staub, Gasen, Dämpfen (z.B. Holzstaub, Dämpfe von Lacken, Verdünnern, Holzschutz-, Beiz- und Bindemitteln)

  • Arbeit bei Kälte, Hitze, Nässe, Feuchtigkeit, Zugluft (z.B. bei Montagearbeiten auf Baustellen)

  • Unfallgefahr (z.B. Umgang mit Kreis- und Bandsägen)

  • Schichtarbeit (v.a. in größeren Betrieben)

  • häufig wechselnde Aufgaben und Arbeitssituationen (verschiedenartige und wechselnde Anforderungen und Arbeitsbedingungen durch Baustellenwechsel)

  • Kundenkontakt (z.B. Gestaltungsvorschläge mit Kunden besprechen)

Arbeitsgegenstände/Arbeitsmittel

Erzeugnisse, z.B.: Küchen- und Sitzmöbel, Fenster, Türen, Parkettböden, Messestände, Verkaufstheken, Bilderrahmen, Treppengeländer

Werk- und Hilfsstoffe, z.B.: Holz, Kunststoffe, Glas, Metall, Klebstoffe, Leime, Beize, Lacke, Holzschutzmittel

Zubehör, z.B.: Schrauben, Nägel, Schlösser, Beschläge

Maschinen, Geräte und Werkzeuge, z.B.: Säge- und Fräsmaschinen, CNC-Maschinen, Handbohrmaschinen, Schweißgeräte, Winkelmesser, Wasserwaagen, Raspeln, Hobel, Hammer

Unterlagen, z.B.: technische Zeichnungen, Entwurfsskizzen, Modelle, Arbeitsschutz- und Sicherheitsvorschriften

Arbeitsbereiche/Branchen

Tischler/innen finden Beschäftigung

  • bei Herstellern von Möbeln, Holzwaren oder Holzkonstruktionsteilen

  • im Tischlerhandwerk, z.B. in Bautischlereien

  • in Betrieben für Akustikschreinerei (z.B. für Tonstudios oder Konzertsäle)

  • in Messebaubetrieben

  • in Theatern

Branchen im Einzelnen

  • Möbel

    • Herstellung von sonstigen Möbeln, z.B. Sitzmöbel, Ess-, Wohn- und Schlafzimmermöbel

    • Herstellung von Büromöbeln

    • Herstellung von Ladenmöbeln und sonstigen Objektmöbeln

    • Herstellung von Küchenmöbeln

  • Ausbau

    • Bautischlerei und -schlosserei, z.B. Einbau und Montage von Fenstern, Türen, Ladeneinrichtungen, Wintergärten aus Holz; Akustikauskleidungen für Konzertsäle, Tonstudios

    • Zimmerei und Ingenieurholzbau, z.B. bei kommunalen Baubetriebshöfen

  • Holzkonstruktionsteile, Holzwaren

    • Herstellung von sonstigen Konstruktionsteilen, Fertigbauteilen, Ausbauelementen und Fertigteilbauten aus Holz, z.B. Türen, Fenster, Treppen

    • Herstellung von Verpackungsmitteln, Lagerbehältern und Ladungsträgern aus Holz, z.B. Holzkisten

    • Herstellung von Holzwaren a. n. g., Kork-, Flecht- und Korbwaren (ohne Möbel), z.B. Bilderrahmen

  • Messe-, Kongress-, Tagungswirtschaft

    • Messe-, Ausstellungs- und Kongressveranstalter, z.B. Messebauunternehmen

  • Kunst, Kultur, Museen

    • Betrieb von Kultur- und Unterhaltungseinrichtungen, z.B. Theater mit eigenen Tischlerwerkstätten

Perspektiven

Weiterbildung (berufliche Anpassung)

Anpassungsweiterbildung hilft, das berufliche Wissen aktuell zu halten und an neue Entwicklungen anzupassen (z.B. in den Bereichen Holzbe- und -verarbeitung, Fenster-, Türen-, Treppenbau, Möbelbau, Holzschutz).

Darüber hinaus kann sich der Trend, 3-D-Druck in der Holzverarbeitung einzusetzen, zu einem wichtigen Weiterbildungsthema für Tischler/innen entwickeln.

Weiterbildung (beruflicher Aufstieg)

Aufstiegsweiterbildung bietet die Möglichkeit, beruflich voranzukommen und in Führungspositionen zu gelangen (z.B. durch die Prüfung als Tischlermeister/in oder eine Weiterbildung als Techniker/in der Fachrichtung Holztechnik).

Ein Studium eröffnet weitere Berufs- und Karrierechancen (z.B. durch einen Bachelorabschluss im Studienfach Holztechnik oder Innenarchitektur).

Unter bestimmten Voraussetzungen ist auch ohne schulische Hochschulzugangsberechtigung ein Studium möglich. Weitere Informationen:

Zugang zur Hochschule in den einzelnen Bundesländern

Stellen- und Bewerberbörsen

Trends

3-D-Druck in der Holzverarbeitung

Bislang wurde die Technik des 3-D-Drucks vor allem im Bereich der Metall- und Kunststoffverarbeitung eingesetzt. Inzwischen erweitern sich die Anwendungsmöglichkeiten: Künftig sollen mittels additiver Fertigung (3-D-Druck) auch Kleinmöbel oder individuelle Bauteile auf Holzwerkstoffbasis gefertigt werden. 3-D-Druck ermöglicht die Herstellung dreidimensionaler Objekte auf der Grundlage digitaler Informationen durch das schichtweise Auftragen von Materialien. Um für diese Entwicklung gerüstet zu sein, müssen sich Fachkräfte mit der neuen Technik vertraut machen.

 

Quelle: BERUFENET der Bundesagentur für Arbeit – Stand: (07/2023)

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