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Ausbildungsberuf
Fachpraktiker/in für Holzverarbeitung (§66 BBiG/§42r HwO)

Nachfolgend findest Du viele Informationen über diesen Ausbildungsberuf.

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Die Ausbildung im Überblick

Fachpraktiker/in für Holzverarbeitung ist ein Ausbildungsberuf für Menschen mit Behinderungen. Die 3-jährige Ausbildung wird in Holz be- und verarbeitenden Betrieben oder in Einrichtungen der beruflichen Rehabilitation durchgeführt. Die Ausbildung orientiert sich an den anerkannten Ausbildungsberufen Tischler/in und Holzmechaniker/in.

Je nach zuständiger Kammer können z.B. die Abschlussbezeichnungen unterschiedlich sein.

Die Beschreibung des Ausbildungsberufs Fachpraktiker/in für Holzverarbeitung erfolgt auf Grundlage der entsprechenden Empfehlung des Bundesinstituts für Berufsbildung (BIBB).

Zugangsvoraussetzung

Zugangsvoraussetzungen für die Ausbildung

Rechtlich ist keine bestimmte Vorbildung vorgeschrieben.

Vorausgesetzt wird in der Regel eine Eignungsuntersuchung, die durch die zuständige Agentur für Arbeit veranlasst wird.

Zugangsvoraussetzungen für die Ausbildung

Betriebliche Ausbildung

Voraussetzung ist ein Ausbildungsvertrag mit einem Ausbildungsbetrieb. Die Ausbildungsbetriebe suchen sich Auszubildende nach eigenen Kriterien aus.

Jugendliche unter 18 Jahren müssen eine ärztliche Bescheinigung über eine Erstuntersuchung vorlegen.

Ausbildung in Einrichtungen der beruflichen Rehabilitation

Die Berufsberatung der zuständigen Agentur für Arbeit informiert über Voraussetzungen und Anmeldung zur Ausbildung.

Wichtige Schulfächer

Gute Kenntnisse in folgenden Schulfächern bilden gute Voraussetzungen für eine erfolgreiche Ausbildung:

Werken/Technik:

Der Umgang mit verschiedenen Werkstoffen, Werkzeugen und Maschinen gehört ebenso zum Alltag der angehenden Fachpraktiker/innen für Holzverarbeitung wie das Lesen und Anfertigen von einfachen Skizzen und Zeichnungen. Kenntnisse aus dem Werkunterricht und im technischen Zeichnen sind in der Ausbildung deshalb hilfreich. Um Erzeugnisse aus Holz und Holzwerkstoffen bearbeiten oder reparieren zu können, braucht man außerdem handwerkliche und technische Geschicklichkeit.

Mathematik:

Um Flächen-, Körper-, Maß- und Gewichtsberechnungen durchzuführen sowie die Materialkosten zu ermitteln, sollten die Auszubildenden die Grundrechenarten beherrschen.

Ausbildung

Ausbildungsinhalte

Während der Ausbildung lernen die Auszubildenden beispielsweise:

  • wie man Holz, Holzwerkstoffe und sonstige Werkstoffe bearbeitet und verarbeitet

  • wie Teile hergestellt und zu Erzeugnissen zusammengebaut werden

  • wie man Oberflächen behandelt

  • wie Holzschutzmaßnahmen durchgeführt werden

  • wie man Montagearbeiten und Demontagearbeiten durchführt

  • wie man Material transportiert und lagert

  • wie Werkzeuge, Geräte und Maschinen eingerichtet, bedient und instand gehalten werden

  • wie man Arbeitsabläufe plant und vorbereitet und wie man im Team arbeitet

  • wie man Arbeitsplätze einrichtet, sichert und räumt

Darüber hinaus werden während der gesamten Ausbildung Kenntnisse über Themen wie Ausbildungsvertrag, Organisation des Ausbildungsbetriebs und Umweltschutz vermittelt.

In der Berufsschule erwirbt man weitere Kenntnisse:

  • in berufsspezifischen Fächern

  • in allgemeinbildenden Fächern wie Rechnen und Wirtschafts- und Sozialkunde

Zusatzqualifikationen

Je nach Bildungsanbieter besteht ggf. die Möglichkeit, während der Ausbildung eine Zusatzqualifikation zu erwerben, z.B. einen CNC-Lehrgang oder den Gabelstaplerführerschein.

Ausbildungsaufbau

Beispiel für den Ausbildungsaufbau einer 3-jährigen Ausbildung Fachpraktiker/in für Holzverarbeitung

1.-18. Ausbildungsmonat u.a.:

Ausbildung im Betrieb bzw. in der Einrichtung der beruflichen Rehabilitation:

  • Be- und Verarbeiten von Holz, Holzwerk- und sonstigen Werkstoffen

  • Holz, Holzwerk- und sonstige Werkstoffe zuschneiden

  • Teile zusammenbauen

1. und 2. Ausbildungsjahr u.a.:

Ausbildung in der Berufsschule in den Lernfeldern:

  • Einfache Produkte aus Holz herstellen

  • Zusammengesetzte Produkte aus Holz und Holzwerkstoffen herstellen

  • Produkte aus unterschiedlichen Werkstoffen herstellen (z.B. Metall, Glas, Kunststoffe)

  • Kleinmöbel herstellen

  • Einzelmöbel herstellen

  • Einbaumöbel herstellen und montieren

Zwischenprüfung vor Ende des 2. Ausbildungsjahres

19.-36. Ausbildungsmonat u.a.:

Ausbildung im Betrieb bzw. in der Einrichtung der beruflichen Rehabilitation:

  • Instandhaltungsarbeiten und Reparaturen nach Auftrag durchführen

  • Holzschutzmaßnahmen durchführen

  • Durchführen von Montage- und Demontagearbeiten

3. Ausbildungsjahr u.a.:

Ausbildung in der Berufsschule in den Lernfeldern:

  • Raumbegrenzende Elemente des Innenausbaus herstellen und montieren

  • Bauelemente des Innenausbaus herstellen und montieren

Abschlussprüfung nach dem 3. Ausbildungsjahr

Ausbildungsvergütung

Findet die Ausbildung in einem Betrieb statt, erhalten die Auszubildenden vom Betrieb eine Ausbildungsvergütung. Bei einer Ausbildung in einer Einrichtung der beruflichen Rehabilitation werden die Auszubildenden durch Leistungen vom Rehabilitationsträger unterstützt.

Ausbildungskosten

Die Kosten einer Ausbildung nach besonderen Regelungen für Menschen mit Behinderungen werden vom Rehabilitationsträger getragen.

Förderungsmöglichkeiten

Neben der Förderung der Ausbildung durch Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben erhalten die Auszubildenden auch unterhaltssichernde und andere ergänzende Leistungen nach dem Neunten Sozialgesetzbuch (SGB IX).

Ausbildungsdauer

3 Jahre

Ausbildungsdauer - Verkürzungen/Verlängerungen

Ausbildungsverkürzungen und -verlängerungen sind im Berufsbildungsgesetz sowie ggf. in der jeweiligen Ausbildungsordnung geregelt.

Verkürzung

Wenn das Ausbildungsziel auch in kürzerer Zeit erreicht werden kann, kann die Ausbildungszeit verkürzt werden. Auszubildende und Ausbildungsbetrieb müssen hierfür gemeinsam einen Antrag an die zuständige Stelle (z.B. die jeweilige Kammer) stellen.

Wer bereits einen entsprechenden berufsbildenden Bildungsgang besucht hat, kann sich diesen ggf. auf seine Ausbildung anrechnen lassen. Die Bundesländer bestimmen die jeweiligen Anrechnungsmöglichkeiten.

Verlängerung

In Ausnahmefällen kann die zuständige Stelle die Ausbildungszeit verlängern, wenn dies erforderlich ist.

Abschluss-/Berufsbezeichnungen

Abschlussbezeichnungen gemäß Ausbildungsregelungen der zuständigen Stellen, z.B.

  • Fachpraktiker für Holzverarbeitung/Fachpraktikerin für Holzverarbeitung

  • Fachpraktiker für Holzbearbeitung/Fachpraktikerin für Holzbearbeitung

  • Fachpraktiker im Tischlerhandwerk/Fachpraktikerin im Tischlerhandwerk

  • Fachpraktiker im Zimmererhandwerk/Fachpraktikerin im Zimmererhandwerk

  • Holzbearbeiter/Holzbearbeiterin

Ausbildungssituation

Auf folgende Bedingungen und Anforderungen sollte man sich einstellen:

Im Ausbildungs- bzw. Praktikumsbetrieb, in der Ausbildungswerkstatt

  • Praktische Mitarbeit (unter Anleitung): z.B. Möbel, Türen und Fenster herstellen durch Sägen, Hobeln und Bohren, Maschinen bedienen, Möbel montieren, Fenster einbauen

  • Umgebung: Maschinenlärm in der Werkstatt, Holzstaub, Gerüche von Holzschutzmitteln und Lacken, Arbeit im Freien und in Rohbauten bei unterschiedlichen Witterungsverhältnissen

  • Kleidung: Schutzkleidung (z.B. Gehör- und Atemschutz, Arbeitshandschuhe, Sicherheitsschuhe, Schutzbrille)

  • Anforderungen:

    • Gute körperliche Konstitution (z.B. beim Einbau von Fenstern)

    • Handwerkliches Geschick (z.B. beim Sägen, beim Zusammenbauen von Holzbauteilen)

    • Technisches Verständnis und Umsicht (z.B. beim Umgang mit Holzbearbeitungsmaschinen)

An der Berufsschule

Unterricht an einem oder zwei Tagen pro Woche oder als Blockunterricht

Ausbildungssituation

Betriebliche Ausbildung

Im Ausbildungsbetrieb betreuen Ausbilder/innen oder erfahrene Kollegen/Kolleginnen die Auszubildenden und leiten sie bei der Mitarbeit an. Teile der praktischen Ausbildung können in Lehrwerkstätten durchgeführt werden.

In der Berufsschule werden sie in Fachklassen unterrichtet. Es werden z.B. Klassenarbeiten oder Tests geschrieben. Außerdem müssen die Auszubildenden für die Vorbereitung auf die Zwischen- und Abschlussprüfung Zeit einplanen.

Der Berufsschulunterricht findet ein- bis zweimal pro Woche oder in Blöcken von beispielsweise drei oder vier Wochen statt.

Ausbildung in Einrichtungen der beruflichen Rehabilitation

In Einrichtungen der beruflichen Rehabilitation sind Ausbildungswerkstätten, Übungsbüros, sonderpädagogische Berufsschule, Wohnmöglichkeiten und Freizeiteinrichtungen in der Regel unter einem Dach zusammengefasst. In den Ausbildungswerkstätten und Übungsbüros findet die praktische Ausbildung durch Ausbilder/innen statt. Während ihrer Ausbildung werden die Auszubildenden außerdem durch pädagogische, medizinische und psychologische Fachdienste unterstützt und betreut.

Wenn die Einrichtung der beruflichen Rehabilitation sich nicht in der Nähe des Wohnorts befindet, sind die Auszubildenden z.B. im Internat oder in einer betreuten Wohngruppe der Einrichtung untergebracht und dadurch von Familie und Freunden getrennt. In die Ausbildung sind ein oder mehrere Praktika integriert, die in einem Betrieb durchgeführt werden.

Lernorte

Fachpraktiker/innen für Holzverarbeitung werden in betrieblicher Form oder in Einrichtungen der beruflichen Rehabilitation ausgebildet.

Betriebliche Ausbildung:

  • Ausbildungsbetrieb: Werkstätten, Werkhallen, Lager, Baustellen, beim Kunden

  • Berufsschule : Unterrichtsräume

Können Betriebe nicht alle geforderten Ausbildungsinhalte vermitteln, besteht die Möglichkeit, Teile der Ausbildung in überbetriebliche Ausbildungsstätten zu verlagern.

Ausbildung in einer Einrichtung der beruflichen Rehabilitation:

  • Ausbildungseinrichtung: Ausbildungswerkstatt, ggf. Ausbildungsfirma der Einrichtung

  • Berufsschule (i.d.R. in die Einrichtung integriert): Unterrichtsräume

  • Praktikumsbetrieb: Werkstätten, Werkhallen, Lager, Baustellen

 

Quelle: BERUFENET der Bundesagentur für Arbeit – Stand: (08/2024)

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