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Ausbildungsberuf
Tischlermeister/in

Nachfolgend findest Du viele Informationen über diesen Ausbildungsberuf.

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Die Tätigkeit im Überblick

Tischlermeister/innen sind in Handwerksbetrieben tätig, wo sie überwachende und koordinierende Aufgaben bei der Herstellung, Montage und Reparatur von Produkten aus Holz und Holzwerkstoffen ausüben und ggf. auch praktisch mitarbeiten. Sie stellen die Qualität und Vermarktung der Produkte sicher, bilden Auszubildende aus und betreuen Kunden, Mitarbeiter/innen und Lieferanten.

Die Weiterbildung im Überblick

Tischlermeister/in ist eine berufliche Weiterbildung. Die Meisterprüfung im zulassungspflichtigen Tischler-Handwerk ist bundesweit einheitlich geregelt.

Für die Zulassung zur Prüfung ist die Teilnahme an einem Lehrgang nicht verpflichtend.

Arbeitsbereiche/Branchen

Tischlermeister/innen finden Beschäftigung

  • in Tischlereien

  • in Innenausbaubetrieben

  • in Fensterbaubetrieben

  • bei Möbelherstellern

Zugangsvoraussetzung

Zugang zur Tätigkeit

In der Regel benötigt man eine bestandene Prüfung als Tischlermeister/in.

Die Ausübung einer selbstständigen Tätigkeit in diesem Handwerk ist reglementiert.

Sonstige Zugangsbedingungen

Das Tischler-Handwerk ist zulassungspflichtig. Wer sich selbstständig machen oder als Betriebsleiter/in eines Handwerksbetriebs tätig sein will, muss über die entsprechende Meisterprüfung verfügen.

Zugangsvoraussetzungen für die Weiterbildung

Voraussetzung für die Zulassung zur Meisterprüfung im Tischler-Handwerk ist in der Regel die Gesellenprüfung als Tischler/in.

Alternativ kann man z.B. mit einer Gesellen- bzw. Abschlussprüfung in einem anderen anerkannten Ausbildungsberuf und einer mehrjährigen Berufstätigkeit im Tischler-Handwerk zur Meisterprüfung zugelassen werden.

Zugangsvoraussetzungen für die Prüfung

Bei Weiterbildungen zum Handwerksmeister/zur Handwerksmeisterin ist nur der Zugang zur Prüfung geregelt, nicht der Zugang zu Weiterbildungslehrgängen.

Voraussetzung für die Zulassung zur Meisterprüfung ist, dass man die vorgeschriebene berufliche Vorbildung oder Praxis im entsprechenden Handwerk nachweisen kann.

Wichtige Vorkenntnisse

Vertiefte Kenntnisse in folgenden Bereichen bilden gute Voraussetzungen für das erfolgreiche Bestehen der Weiterbildungsprüfung:

Rechnen/Mathematik:

In der Meisterprüfung sind u.a. betriebliche Kosten und Kennzahlen zu ermitteln sowie Kostenstrukturen zu überprüfen.

Um im späteren Berufsalltag Materialmengen berechnen, Kosten kalkulieren und Abrechnungen erstellen zu können, sind Mathematikkenntnisse wichtig.

Wirtschaft/Recht:

Um den betriebswirtschaftlichen, kaufmännischen und rechtlichen Teil der Meisterprüfung erfolgreich abschließen zu können, sind gute Kenntnisse in diesem Bereich erforderlich.

Im Berufsleben benötigen Tischlermeister/innen Kenntnisse in Buchführung und Controlling sowie in den Bereichen Recht und Steuern, damit sie erfolgreich einen Betrieb führen können.

Mitarbeiterführung und -anleitung:

In der Meisterprüfung werden berufs- und arbeitspädagogische Kenntnisse geprüft. Erfahrungen in der Anleitung von Auszubildenden bzw. Mitarbeitern sind daher von Vorteil.

Motivation und Zufriedenheit von Mitarbeitern hängen maßgeblich vom Führungsverhalten ihrer Meister/innen ab. Für eine erfolgreiche Betriebsführung sind u.a. Kenntnisse von Führungsinstrumenten, wie z.B. Zielvereinbarung und Feedback, unabdingbar.

Anerkennung von ausländischen Qualifikationen

Die Tätigkeit als Tischlermeister/in ist nicht reglementiert.

Um mit einem im Ausland erworbenen Abschluss in diesem Beruf zu arbeiten, ist grundsätzlich keine berufliche Anerkennung notwendig. Jedoch kann eine Feststellung der Gleichwertigkeit deutschen Arbeitgebern helfen, die im Ausland erworbenen beruflichen Fähigkeiten besser zu beurteilen.

Wird jedoch eine selbstständige Tätigkeit im Handwerk angestrebt, ist eine Gleichwertigkeitsprüfung zwingend erforderlich. Die Gleichwertigkeit des ausländischen Abschlusses mit dem entsprechenden deutschen Meisterabschluss ist Voraussetzung für die Eintragung in die Handwerksrolle.

Informationen zur Feststellung der Gleichwertigkeit bietet das Informationsportal der Bundesregierung zur Anerkennung ausländischer Berufsqualifikationen: www.anerkennung-in-deutschland.de

Zuständige Stellen sind die örtlichen Handwerkskammern. Bei der Suche nach der zuständigen Stelle für die berufliche Anerkennung helfen der Anerkennung in Deutschland und die Fachstelle Beratung und Qualifizierung des IQ-Netzwerks weiter.

Weiterführende Informationen zu Leben und Arbeiten in Deutschland:

Ausbildung

Weiterbildungsinhalte

  • Fachpraxis (Teil I):

    • Entwurfs-, Planungs- und Kalkulationsunterlagen für Innenausbauten, -einrichtungen, Bauelemente oder Fassadenabschlüsse erstellen

    • Innenausbauten, -einrichtungen, Bauelemente oder Fassadenabschlüsse entwerfen, planen und fertigen

    • Dokumentationsunterlagen erstellen

  • Fachtheorie (Teil II):

    • konzeptionelle und funktionale Lösungen für die Fertigung unter Berücksichtigung der zu be- und verarbeitenden Werkstoffe einschließlich der Verfahren zur Oberflächenbehandlung sowie statischer Berechnungen erarbeiten und bewerten

    • die Bedeutung von Stilrichtungen und der Kunstgeschichte sowie der historischen und zeitgemäßen Formensprache für die Gestaltung, Fertigung, Restaurierung und Rekonstruktion von Möbeln, Inneneinrichtungen sowie von fassadenabschließenden Elementen beurteilen

    • Möbel und Inneneinrichtungen, insbesondere Büro- und Ladeneinrichtungen, Küchen sowie Messebauten, auch unter Berücksichtigung der Ergonomie konzipieren, Fertigungstechniken bestimmen

    • Vorschläge für konstruktionstechnische Maßnahmen, insbesondere für fassadenabschließende Elemente und Bauelemente sowie für Wand- und Deckenverkleidungen, unter Berücksichtigung unterschiedlicher bauphysikalischer Gegebenheiten erarbeiten

    • Ablaufpläne für Montagearbeiten einschließlich der zum Einsatz kommenden Werkzeuge und Maschinen konzipieren und begründen

    • Angebotsunterlagen erstellen, Angebote auswerten und kalkulieren

    • Arbeitsplanung und -organisation bewerten (dabei Fertigung und Montage, Personal-, Material- und Geräteeinsatz sowie qualitätssichernde Aspekte und Schnittstellen zwischen Arbeitsbereichen und Gewerken berücksichtigen)

    • berufsbezogene rechtliche Vorschriften und technische Normen sowie allgemein anerkannte Regeln der Technik anwenden

    • Konstruktions-, Verfahrens-, Fertigungs- und Oberflächentechniken sowie Beschläge auswählen

    • Mengen und Zeiten ermitteln und berechnen, Vor- und Nachkalkulation durchführen

    • betriebliche Kosten und Kennzahlen ermitteln, Kostenstrukturen überprüfen

    • Marketingmaßnahmen zur Kundenpflege und -gewinnung erarbeiten, Präsentationskonzepte erstellen

  • Betriebswirtschaftliche, kaufmännische und rechtliche Grundlagen (Teil III)

  • Berufs- und arbeitspädagogische Grundlagen (Teil IV)

Weiterbildungsaufbau

Stundenverteilung (beispielhaft):

  • Teil I - Fachpraktischer Teil und Teil II - Fachtheoretischer Teil (werden häufig zusammen angeboten): ca. 1040 Stunden

  • Teil III - Betriebswirtschaftlicher, kaufmännischer und rechtlicher Teil: ca. 240 Stunden

  • Teil IV - Berufs- und arbeitspädagogischer Teil: ca. 115 Stunden

Gesamtstundenzahl: ca. 1.395 Stunden

Weiterbildungsvergütung

Die Teilnahme an Vorbereitungslehrgängen wird nicht vergütet.

Weiterbildungskosten

Für den Besuch von Vorbereitungslehrgängen fallen Lehrgangsgebühren an, für die Prüfung selbst Prüfungsgebühren.

Weitere Kosten entstehen für das Meisterprüfungsprojekt sowie ggf. für Arbeitsmaterialien, Fahrten zur Weiterbildungsstätte oder für auswärtige Unterbringung.

Förderungsmöglichkeiten

Vorbereitungslehrgänge auf die Meisterprüfung können gemäß Aufstiegsfortbildungsförderungsgesetz finanziell gefördert werden.

Weitere Informationen: Aufstiegs-BAföG - Aufstieg mit Förderung

Förderung besonders begabter junger Fachkräfte: Stiftung Begabtenförderung berufliche Bildung (SBB) - Weiterbildungsstipendium

Weiterbildungsdauer

Unterschiedlich, je nach Bildungsanbieter, Unterrichtszeit (Vollzeit/Teilzeit) und Lernform

Teilweise bereiten Lehrgänge auch separat auf einzelne Teile der Meisterprüfung vor.

Für die Zulassung zur Prüfung ist die Teilnahme an einem Lehrgang nicht verpflichtend.

Abschluss-/Berufsbezeichnungen

Abschlussbezeichnung

Tischlermeister/Tischlermeisterin

Zusätzlich zum Meistertitel darf die Bezeichnung "Bachelor Professional in" unter Angabe des Handwerks geführt werden.

Weiterbildungssituation

Die Weiterbildung besteht aus theoretischem und praktischem Unterricht.

Je nach Bildungsanbieter sollte man sich auf folgende Bedingungen einstellen:

Unterrichtszeit

  • bei Vollzeitunterricht: ganztägiger Unterricht an mindestens vier Wochentagen

  • bei Teilzeitunterricht: i.d.R. berufsbegleitende Weiterbildung am Wochenende oder am Abend

Lernform

  • Präsenzveranstaltungen: Unterricht im Klassenverband an der Bildungseinrichtung (ggf. nicht am Wohnort)

  • bei kombinierten Lernformen (Präsenzveranstaltungen im Klassenverband an der Bildungseinrichtung und selbstgestaltetes Lernen über elektronische Lernplattformen und -systeme von zu Hause aus

Lernorte

Vorbereitungslehrgänge auf die Prüfung finden z.B. an Bildungszentren von Handwerkskammern oder Fachschulen statt.

Lernorte sind

  • Bei Präsenzveranstaltung; Schulungsräume, Werkstätten

  • bei kombinierten Lernformen (z.B. Blended Learning): Schulungsräume und Werkstätten bei Präsenzveranstaltungen, zu Hause bei Online-Lerneinheiten

Weiterbildung im Ausland

Um die Weiterbildung im Ausland zu absolvieren, bieten sich zum Beispiel folgende Möglichkeiten:

Dokumentation beruflicher Auslandserfahrungen

Im Ausland absolvierte Lernaufenthalte kann man im Europass dokumentieren lassen.

Weitere Informationen: Europass

Tätigkeit

Aufgaben und Tätigkeiten kompakt

Tischlermeister/innen organisieren die Arbeitsabläufe, leiten Fachkräfte an und sind für die betriebliche Ausbildung verantwortlich. Sie nehmen kaufmännische und verwaltende Aufgaben wahr, verhandeln mit Lieferanten, kalkulieren Angebote, erledigen den betriebsbezogenen Schriftverkehr und beraten Kunden. Zudem arbeiten sie auch selbst praktisch mit, beispielsweise bei der Fertigung von Möbeln, Küchen oder Büro- und Ladeneinrichtungen. Sofern sie als Selbstständige einen Betrieb leiten, entwickeln sie die betrieblichen Grundsätze und bestimmen Art und Umfang der Investitionen. Darüber hinaus entscheiden sie über die Personalauswahl und kontrollieren den wirtschaftlichen Erfolg.

Aufgaben und Tätigkeiten im Einzelnen

Fachaufgaben

  • Kunden beraten, Ausschreibungen bearbeiten, Kostenvoranschläge ausfertigen

  • Entwurfsskizzen erstellen, auch unter Einsatz rechnergestützter Systeme, dabei auch Stilrichtungen sowie historische und zeitgemäße Formensprache in Architektur und Design berücksichtigen

  • Hölzer, Holzwerkstoffe, Zubehör, Geräte und Maschinen auswählen und beschaffen - ggf. in Zusammenarbeit mit Einkauf oder Betriebsleitung

  • je nach Auftrag Parameter wie Holzbedarf und Fertigungszeiten errechnen sowie sicherstellen, dass ausreichend Werkstoffe und Betriebsmittel auf Lager sind

  • Betriebsbereitschaft und rationellen Einsatz der Betriebsmittel sicherstellen

  • (CNC-gesteuerte) Säge-, Hobel- und Schleifmaschinen einstellen und vorrichten

  • Arbeitsabläufe festlegen, Arbeitsaufträge an die Mitarbeiter/innen vergeben, fachlich anspruchsvolle Arbeiten ggf. selbst ausführen, z.B. Entwurf oder Restaurierung eines Möbelstücks

  • Arbeitsausführung und -qualität sowie Einhaltung von Kosten und Terminen kontrollieren

  • Oberflächenbehandlung z.B. durch Ölen, Lackieren oder Imprägnieren sowie Montage von Bauteilen zu einem Gesamtkorpus und ggf. Einbau bei den Kunden überwachen

  • Abrechnungen nach Plänen und Leistungsunterlagen sowie eigenem örtlichen Aufmaß erstellen

  • ggf. Energieausweise gemäß Gebäudeenergiegesetz (GEG) für Eigentümer von Wohngebäuden und Nichtwohngebäuden ausstellen

Führungsaufgaben

  • die Arbeiten inhaltlich und terminlich planen, organisieren und steuern

  • über Investitionen und die Auswahl der Betriebsmittel entscheiden, Kostenfaktoren analysieren, beeinflussbare Kosten minimieren

  • betriebliches Qualitätsmanagement planen

  • mit Auftraggebern und Kunden, Lieferanten, Verbänden und Kreditinstituten verhandeln und zusammenarbeiten

  • Mitarbeiter/innen auswählen, fachlich unterstützen und anleiten, bei ihrer Weiterbildung mitwirken

  • den betrieblichen Teil der Ausbildung durchführen

Leitungsfunktionen bei Selbstständigkeit

  • die Grundsätze für das gesamte kaufmännische, personelle und technische Geschehen gestalten

  • die Geschäftspolitik bestimmen, künftige Betriebsstrategien entwickeln und festlegen

Verdienst/Einkommen

Beispielhafte tarifliche Bruttogrundvergütung (monatlich): € 3.490 bis € 4.221

Quelle:

Tarifsammlung des Bayerischen Staatsministeriums für Familie, Arbeit und Soziales

Hinweis: Diese Angaben dienen der Orientierung. Ansprüche können daraus nicht abgeleitet werden.

Verdienst/Einkommen

Das Einkommen von Arbeitnehmern und Arbeitnehmerinnen hängt von der Aus- und Weiterbildung, Berufserfahrung und Verantwortlichkeit ab, aber auch von den jeweiligen Anforderungen des Berufs, von Branche, Region und Betrieb. Die Höhe richtet sich in tarifgebundenen Betrieben nach tarifvertraglichen Vereinbarungen. Nicht tarifgebundene Betriebe können ihre Mitarbeiter/innen in Anlehnung an entsprechende Tarifverträge entlohnen.

Weitere Informationen über Einkommensmöglichkeiten:

Tätigkeitsbezeichnungen

  • Tischlermeister/in

Auch übliche Berufsbezeichnungen/Synonyme

  • Meister/in im Tischlerhandwerk

  • Schreinermeister/in

Abweichende Berufsbezeichnung der ehemaligen DDR

  • Meister/Meisterin des Bau- und Möbeltischlerhandwerks

Arbeitsorte

Tischlermeister/innen arbeiten in erster Linie

  • in Werkstätten und Werkhallen

  • auf Baustellen

  • in Büroräumen

Darüber hinaus arbeiten sie ggf. auch

  • im Homeoffice bzw. mobil

Arbeitssituation

Tischlermeister/innen leiten kleinere Betriebe des Tischlerhandwerks oder übernehmen Leitungsaufgaben in größeren Handwerksbetrieben bzw. in der Industrie. Hierfür sind Organisationstalent und Durchsetzungsvermögen erforderlich, für die Anleitung und Motivierung von Mitarbeitern und Mitarbeiterinnen auch Sozialkompetenz und Führungsqualitäten. Betriebswirtschaftliche Arbeiten wie die Materialdisposition erfordern kaufmännisches Denken und Verhandlungsgeschick. Sie sind für die Qualität der Arbeitsergebnisse, die Einhaltung von Terminen und Arbeitsschutzbestimmungen verantwortlich. Fachlich anspruchsvolle Arbeiten führen sie selbst aus. Wenn sie Möbel entwerfen und Freihandzeichnen, sind Kreativität und zeichnerische Fähigkeiten notwendig. Im Gespräch mit Kunden und Auftraggebern gehen sie auf individuelle Wünsche ein.

Tischlermeister/innen arbeiten viel mit der Hand, setzen aber auch häufig Holzbearbeitungsmaschinen ein. Kaufmännische und verwaltende Tätigkeiten erledigen sie am PC. Um Gesundheitsgefährdungen beim Arbeiten mit Klebern, Holzschutzmitteln, Leimen und Lacken vorzubeugen, tragen sie Schutzkleidung, z.B. Arbeitshandschuhe, Schutzbrille und Atemschutz. Sie wechseln zwischen Büroarbeiten und Tätigkeiten in der Werkstatt, wo sie Maschinenlärm und Holzstaub ausgesetzt sein können. Montagearbeiten führen sie oft direkt bei Kunden bzw. auf Baustellen durch, wobei sie sich flexibel an die jeweiligen Arbeitsbedingungen anpassen müssen.

Arbeitsbedingungen im Einzelnen

  • Verantwortung für Personen (Mitarbeiter/innen anleiten und führen und Auszubildende unterweisen)

  • Verantwortung für Sachwerte (für die Qualität des Arbeitsergebnisses und für die Einhaltung von Fertigstellungsterminen)

  • Kundenkontakt (z.B. mit Auftraggebern und Kunden verhandeln und zusammenarbeiten)

  • Arbeit mit technischen Geräten, Maschinen und Anlagen (z.B. Bohr-, Säge-, Schleif- und Fräsmaschinen)

  • Handarbeit (z.B. Einzelteile montieren, Beschläge befestigen)

  • Tragen von Schutzkleidung, -ausrüstung (Gehörschutz, Schutzbrille und Arbeitshandschuhe)

  • Arbeit auf Baustellen

  • Arbeit in Büroräumen (z.B. die jeweiligen Arbeitsgänge planen, Angebote, Skizzen und Konstruktionspläne erstellen)

  • Arbeit in Werkstätten, Werk-/Produktionshallen

  • Arbeit bei Rauch, Staub, Gasen, Dämpfen (z.B. Holzstaub, Beiz- und Bindemittel, Leim und Holzschutzmittel)

  • Arbeit unter Lärm (Maschinenlärm)

  • Unfallgefahr (z.B. bei Arbeiten an schnell laufenden Maschinen, Kreissägen)

Arbeitsgegenstände/Arbeitsmittel

Erzeugnisse, z.B.: Möbel, Küchen, Büro- und Ladeneinrichtungen, Messestände

Werk- und Hilfsstoffe, z.B.: Holz, Kunststoffe, Trockenbaustoffe, Metalle, Holzschutzmittel, Lacke, Leime

Zubehör, z.B.: Schrauben, Dübel, Nägel, Beschläge

Maschinen und Werkzeuge, z.B.: Bohr-, Säge-, Schleif- und Fräsmaschinen, CNC-Maschinen, Hämmer, Zangen, Schraubendreher

Unterlagen, z.B.: technische Zeichnungen, Entwurfsskizzen, Aufmaß, Terminpläne, Dienst- und Organisationspläne, Leistungsverzeichnisse

Büroausstattung und Software, z.B.: PC, Internetzugang, Telefon, CAD-Software

Arbeitsbereiche/Branchen

Tischlermeister/innen finden Beschäftigung

  • in Tischlereien

  • in Innenausbaubetrieben

  • in Fensterbaubetrieben

  • bei Möbelherstellern

Branchen im Einzelnen

  • Ausbau

    • Bautischlerei und -schlosserei, z.B. Einbau und Montage von Fenstern, Türen, Wintergärten aus Holz

  • Möbel

    • Herstellung von Küchenmöbeln

    • Herstellung von Büro- und Ladenmöbeln

    • Herstellung von sonstigen Möbeln a. n. g., z.B. Badezimmer-, Garten-, Esszimmer- und Wohnzimmermöbel

  • Holzkonstruktionsteile, Holzwaren

    • Herstellung von sonstigen Konstruktionsteilen, Fertigbauteilen, Ausbauelementen und Fertigteilbauten aus Holz, z.B. Türen, Fenster, Treppen

    • Herstellung von Verpackungsmitteln, Lagerbehältern und Ladungsträgern aus Holz, z.B. Holzkisten

Perspektiven

Weiterbildung (berufliche Anpassung)

Anpassungsweiterbildung hilft, das berufliche Wissen aktuell zu halten und an neue Entwicklungen anzupassen (z.B. in den Bereichen Fenster-, Türen- und Treppenbau, Möbelbau, Holzschutz, Holzbe- und -verarbeitung).

Darüber hinaus kann sich der Trend, 3-D-Druck in der Holzverarbeitung einzusetzen, zu einem wichtigen Weiterbildungsthema für Tischlermeister/innen entwickeln.

Weiterbildung (beruflicher Aufstieg)

Aufstiegsweiterbildung, speziell konzipiert für Weiterbildungsabsolventen, baut auf vorhandenen Qualifikationen auf. Sie bietet die Möglichkeit, das Kompetenzprofil zu erweitern und Karrierechancen auszubauen (z.B. durch die Prüfung als Betriebswirt/in nach der Handwerksordnung oder als Internationale/r Meister/in).

Ein Studium eröffnet weitere Berufs- und Karrierechancen (z.B. durch einen Bachelorabschluss im Studienfach Holztechnik).

Mit ihrem Weiterbildungsabschluss können Meister/innen auch ohne schulische Hochschulzugangsberechtigung Zugang zu einem Studium erhalten. Weitere Informationen:

Zugang zur Hochschule in den einzelnen Bundesländern

Stellen- und Bewerberbörsen

Trends

3-D-Druck in der Holzverarbeitung

Bislang wurde die Technik des 3-D-Drucks vor allem im Bereich der Metall- und Kunststoffverarbeitung eingesetzt. Inzwischen erweitern sich die Anwendungsmöglichkeiten: Künftig sollen mittels additiver Fertigung (3-D-Druck) auch Kleinmöbel oder individuelle Bauteile auf Holzwerkstoffbasis gefertigt werden. 3-D-Druck ermöglicht die Herstellung dreidimensionaler Objekte auf der Grundlage digitaler Informationen durch das schichtweise Auftragen von Materialien. Um für diese Entwicklung gerüstet zu sein, müssen sich Beschäftigte mit der neuen Technik vertraut machen.

Rechtliche Regelungen für die Tätigkeit

Gesetz zur Einsparung von Energie und zur Nutzung erneuerbarer Energien zur Wärme- und Kälteerzeugung in Gebäuden (Gebäudeenergiegesetz - GEG) vom 08.08.2020 (BGBl. I S. 1728), geändert durch Artikel 1 des Gesetzes vom 16.10.2023 (BGBl. 2023 I Nr. 280)

Gleichwertigkeit ausländischer Berufsqualifikationen

 

Quelle: BERUFENET der Bundesagentur für Arbeit – Stand: (08/2024)

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