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Ausbildungsberuf
Modellbauermeister/in

Nachfolgend findest Du viele Informationen über diesen Ausbildungsberuf.

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Die Tätigkeit im Überblick

Modellbauermeister/innen planen und koordinieren in handwerklichen Modell- und Formenbaubetrieben die Arbeitsprozesse bei der Herstellung von Modellen und arbeiten auch selbst praktisch mit. Sie stellen die Qualität der ausgeführten Arbeiten sicher, betreuen Kunden, Mitarbeiter/innen sowie Lieferanten und bilden Auszubildende aus.

Die Weiterbildung im Überblick

Modellbauermeister/in ist eine berufliche Weiterbildung. Die Meisterprüfung im zulassungsfreien Modellbauer-Handwerk ist bundesweit einheitlich geregelt.

Für die Zulassung zur Prüfung ist die Teilnahme an einem Lehrgang nicht verpflichtend.

Arbeitsbereiche/Branchen

Modellbauermeister/innen finden Beschäftigung

  • in handwerklichen Betrieben des Modell- und Formenbaus

  • in Gießereien

  • im Maschinen- und Fahrzeugbau

  • in Ingenieurbüros für technischen Modellbau oder Architekturmodellbau

Zugangsvoraussetzung

Zugang zur Tätigkeit

In der Regel wird für den Zugang zur Tätigkeit eine bestandene Prüfung als Modellbauermeister/in gefordert.

Zugangsvoraussetzungen für die Weiterbildung

Voraussetzung für die Zulassung zur Meisterprüfung im Modellbauer-Handwerk ist eine Gesellen- bzw. Abschlussprüfung in einem anerkannten Ausbildungsberuf.

Zugangsvoraussetzungen für die Prüfung

Bei Weiterbildungen zum Handwerksmeister/zur Handwerksmeisterin ist nur der Zugang zur Prüfung geregelt, nicht der Zugang zu Weiterbildungslehrgängen.

Voraussetzung für die Zulassung zur Meisterprüfung ist, dass man die vorgeschriebene berufliche Vorbildung oder Praxis im entsprechenden Handwerk nachweisen kann.

Wichtige Vorkenntnisse

Vertiefte Kenntnisse in folgenden Bereichen bilden gute Voraussetzungen für das erfolgreiche Bestehen der Weiterbildungsprüfung:

Rechnen/Mathematik:

Im fachtheoretischen Teil II der Meisterprüfung sind u.a. Angebotskalkulationen durchzuführen und betriebliche Kennzahlen zu ermitteln.

Um im späteren Berufsalltag Kosten kalkulieren und Abrechnungen erstellen zu können, sind Mathematikkenntnisse wichtig.

Wirtschaft/Recht:

Um den betriebswirtschaftlichen, kaufmännischen und rechtlichen Teil der Meisterprüfung erfolgreich abschließen zu können, sind gute Kenntnisse in diesem Bereich erforderlich.

Im Berufsleben benötigen Modellbauermeister/innen Kenntnisse in Buchführung und Controlling sowie in den Bereichen Recht und Steuern, damit sie erfolgreich einen Betrieb führen können.

Mitarbeiterführung und -anleitung:

In der Meisterprüfung werden berufs- und arbeitspädagogische Kenntnisse geprüft. Erfahrungen in der Anleitung von Auszubildenden bzw. Mitarbeitern sind daher von Vorteil.

Motivation und Zufriedenheit von Mitarbeitern hängen maßgeblich vom Führungsverhalten ihrer Meister/innen ab. Für eine erfolgreiche Betriebsführung sind u.a. Kenntnisse von Führungsinstrumenten, wie z.B. Zielvereinbarung und Feedback, unabdingbar.

Anerkennung von ausländischen Qualifikationen

Die Tätigkeit als Modellbauermeister/in ist nicht reglementiert.

Um mit einem im Ausland erworbenen Abschluss in diesem Beruf zu arbeiten, ist keine berufliche Anerkennung notwendig. Jedoch kann eine Feststellung der Gleichwertigkeit deutschen Arbeitgebern helfen, die im Ausland erworbenen beruflichen Fähigkeiten besser zu beurteilen.

Für eine selbstständige Tätigkeit in diesem Handwerk ist keine Anerkennung des ausländischen Abschlusses erforderlich.

Informationen zur Feststellung der Gleichwertigkeit bietet das Informationsportal der Bundesregierung zur Anerkennung ausländischer Berufsqualifikationen: www.anerkennung-in-deutschland.de

Zuständige Stellen sind die örtlichen Handwerkskammern. Bei der Suche nach der zuständigen Stelle für die berufliche Anerkennung helfen der Anerkennungs-Finder und die Fachstelle Beratung und Qualifizierung des IQ-Netzwerks weiter.

Weiterführende Informationen zu Leben und Arbeiten in Deutschland:

Ausbildung

Weiterbildungsinhalte

  • Fachpraxis (Teil I):

    • ein Modell, eine Form oder eine Modelleinrichtung planen, hierfür Planungsunterlagen (Konstruktionen und Kalkulationen) erstellen

    • ein Modell, eine Form oder eine Modelleinrichtung herstellen und prüfen, hierfür Fertigungsdaten erzeugen und anwenden sowie Messprotokolle und Prüfberichte erstellen

  • Fachtheorie (Teil II):

    • Konstruktions- und Fertigungszeichnungen anfertigen

    • technische Daten computergestützt erzeugen und bewerten

    • Arten und Eigenschaften sowie Be- und Verarbeitung von Werkstoffen und Werkstoffverbindungen beurteilen

    • Produkte des Gießerei-, Karosserie-, Produktions- oder Anschauungsmodellbaus sowie Änderungen planen und bewerten

    • Angebotsunterlagen erstellen, Angebote auswerten und Angebotskalkulationen durchführen

    • Methoden und Verfahren der Arbeitsplanung und -organisation bewerten, dabei Konstruktions- und Fertigungstechnik, Herstellungsverfahren, gestalterische Aspekte und Personaleinsatz berücksichtigen

    • technische Arbeitspläne, Skizzen und Zeichnungen erarbeiten, bewerten und korrigieren

    • den auftragsbezogenen Einsatz von Werkstoffen, Maschinen und Geräten bestimmen

    • betriebliche Kosten ermitteln, Kostenstrukturen überprüfen, betriebliche Kennzahlen ermitteln

    • Marketingmaßnahmen zur Kundenpflege und zur Gewinnung neuer Kunden erarbeiten

    • die Bedeutung des betrieblichen Qualitätsmanagements für den Unternehmenserfolg darstellen

  • Betriebswirtschaftliche, kaufmännische und rechtliche Grundlagen (Teil III)

  • Berufs- und arbeitspädagogische Grundlagen (Teil IV)

Weiterbildungsaufbau

Stundenverteilung (beispielhaft):

  • Teil I - Fachpraktischer Teil: ca. 120 Stunden

  • Teil II - Fachtheoretischer Teil: ca. 800 Stunden

  • Teil III - Betriebswirtschaftlicher, kaufmännischer und rechtlicher Teil: ca. 220 Stunden

  • Teil IV - Berufs- und arbeitspädagogischer Teil: ca. 90 Stunden

Gesamtstundenzahl: ca. 1.230 Stunden

Weiterbildungsvergütung

Die Teilnahme an Vorbereitungslehrgängen wird nicht vergütet.

Weiterbildungskosten

Für den Besuch von Vorbereitungslehrgängen fallen Lehrgangsgebühren an, für die Prüfung selbst Prüfungsgebühren.

Weitere Kosten entstehen für das Meisterprüfungsprojekt sowie ggf. für Arbeitsmaterialien, Fahrten zur Weiterbildungsstätte oder für auswärtige Unterbringung.

Förderungsmöglichkeiten

Vorbereitungslehrgänge auf die Meisterprüfung können gemäß Aufstiegsfortbildungsförderungsgesetz finanziell gefördert werden.

Weitere Informationen: Aufstiegs-BAföG - Aufstieg mit Förderung

Förderung besonders begabter junger Fachkräfte: Stiftung Begabtenförderung berufliche Bildung (SBB) - Weiterbildungsstipendium

Weiterbildungsdauer

Unterschiedlich, je nach Bildungsanbieter, Unterrichtszeit (Vollzeit/Teilzeit) und Lernform

Teilweise bereiten Lehrgänge auch separat auf einzelne Teile der Meisterprüfung vor.

Für die Zulassung zur Prüfung ist die Teilnahme an einem Lehrgang nicht verpflichtend.

Abschluss-/Berufsbezeichnungen

Abschlussbezeichnung

Modellbauermeister/Modellbauermeisterin

Zusätzlich zum Meistertitel darf die Bezeichnung "Bachelor Professional in" unter Angabe des Handwerks geführt werden.

Weiterbildungssituation

Die Weiterbildung besteht aus theoretischem und praktischem Unterricht.

Je nach Bildungsanbieter sollte man sich auf folgende Bedingungen einstellen:

Unterrichtszeit

  • bei Vollzeitunterricht: ganztägiger Unterricht an mindestens vier Wochentagen

  • bei Teilzeitunterricht: i.d.R. berufsbegleitende Weiterbildung am Wochenende oder am Abend

Lernform

  • i.d.R. Präsenzveranstaltungen: Unterricht im Klassenverband an der Bildungseinrichtung (ggf. nicht am Wohnort)

Lernorte

Vorbereitungslehrgänge auf die Prüfung finden z.B. an Fachschulen statt.

Lernorte sind

  • Schulungsräume

Tätigkeit

Aufgaben und Tätigkeiten kompakt

Modellbauermeister/innen organisieren die Arbeitsabläufe, leiten Fachkräfte an und sind für die betriebliche Ausbildung verantwortlich. Sie nehmen kaufmännische und verwaltende Aufgaben wahr, verhandeln mit Lieferanten, kalkulieren Angebote, erledigen den betriebsbezogenen Schriftverkehr und beraten Kunden. Vor allem in kleineren Betrieben arbeiten sie auch selbst praktisch mit und übernehmen beispielsweise die Herstellung von Prototypen. Sofern sie als Selbstständige einen Modellbaubetrieb leiten, entwickeln sie die betrieblichen Grundsätze und bestimmen Art und Umfang der Investitionen. Darüber hinaus entscheiden sie über die Personalauswahl und kontrollieren den wirtschaftlichen Erfolg.

Aufgaben und Tätigkeiten im Einzelnen

Fachaufgaben

  • Kunden beraten, Kundenwünsche ermitteln, Leistungen kalkulieren und Angebote erstellen

  • Materialien, Geräte, Maschinen und Anlagen auswählen und beschaffen, z.B. Angebote einholen und bewerten, ggf. in Zusammenarbeit mit Einkauf oder Betriebsleitung

  • Materialnachschub sicherstellen, beispielsweise von Holz, Aluminium, Metall, Kunststoffgranulat oder von Rohlingen bzw. Werkstücken aus Kohlefaser

  • Betriebsbereitschaft und rationellen Einsatz der Maschinen, Anlagen und Betriebsmittel sicherstellen

  • Entwurfs- und Konstruktionszeichnungen anfertigen bzw. ausarbeiten, in der Regel mittels CAD-Programmen

  • Bedingungen für den Einsatz von Produkten des Modellbaus in nachfolgenden Produktionsverfahren bewerten und berücksichtigen

  • Arbeitsabläufe planen, Arbeiten auf die Mitarbeiter/innen verteilen, Einhaltung von Kosten- und Terminvorgaben überwachen

  • Aufträge mithilfe von computergestützten Konstruktions- und Fertigungstechniken ausführen, dabei schwierige oder neue Arbeiten selbst übernehmen

    • Modelle, Formen, Modelleinrichtungen (Teile, die zur Anfertigung von Formen benötigt werden) und Musterteile entwickeln, herstellen und die Herstellung dokumentieren

    • Muster und Prototyen planen, herstellen, ändern und die Herstellung dokumentieren

    • Lehren, Vorrichtungen und Schablonen planen, konstruieren und bewerten

    • Maßnahmen zur Oberflächenbehandlung festlegen, z.B. Lackieren

  • die fachgerechte Ausführung der Arbeiten sicherstellen und die Arbeitsqualität überwachen, Mängel und Störungen analysieren und beseitigen

  • durchgeführte Leistungen abnehmen und dokumentieren sowie Nachkalkulationen durchführen

  • Wartungs- und Instandhaltungsarbeiten an Fertigungseinrichtungen veranlassen, ggf. mitarbeiten

Führungsaufgaben

  • mit Auftraggebern und Kunden, Lieferanten, Verbänden und Kreditinstituten verhandeln und zusammenarbeiten

  • über Investitionen und die Auswahl der Betriebsmittel entscheiden, neue Konzepte z.B. für logistische Prozesse entwickeln und umsetzen, dabei Kostenfaktoren analysieren und beeinflussbare Kosten minimieren

  • betriebliches Qualitätsmanagement planen

  • Mitarbeiter/innen auswählen, fachlich unterstützen, bei ihrer Weiterbildung mitwirken

  • den betrieblichen Teil der Ausbildung durchführen

Leitungsfunktionen bei Selbstständigkeit

  • die Grundsätze für das gesamte kaufmännische, personelle und technische Geschehen gestalten

  • die Geschäftspolitik bestimmen, künftige Betriebsstrategien entwickeln und festlegen

Verdienst/Einkommen

Beispielhafte tarifliche Bruttogrundvergütung (monatlich): € 3.836 bis € 4.166

Quelle:

Tarifsammlung des Bayerischen Staatsministeriums für Familie, Arbeit und Soziales

Hinweis: Diese Angaben dienen der Orientierung. Ansprüche können daraus nicht abgeleitet werden.

Verdienst/Einkommen

Das Einkommen von Arbeitnehmern und Arbeitnehmerinnen hängt von der Aus- und Weiterbildung, Berufserfahrung und Verantwortlichkeit ab, aber auch von den jeweiligen Anforderungen des Berufs, von Branche, Region und Betrieb. Die Höhe richtet sich in tarifgebundenen Betrieben nach tarifvertraglichen Vereinbarungen. Nicht tarifgebundene Betriebe können ihre Mitarbeiter/innen in Anlehnung an entsprechende Tarifverträge entlohnen.

Weitere Informationen über Einkommensmöglichkeiten:

Tätigkeitsbezeichnungen

  • Modellbauermeister/in

Auch übliche Berufsbezeichnung/Synonym

  • Meister/in im Modellbauerhandwerk

Abweichende Berufsbezeichnung der ehemaligen DDR

  • Meister/Meisterin des Modellbauerhandwerks

Arbeitsorte

Modellbauermeister/innen arbeiten in erster Linie

  • in Werkstätten oder Werkhallen

  • in Büroräumen

Arbeitssituation

Modellbauermeister/innen leiten kleinere Betriebe des Modellbauerhandwerks oder übernehmen Leitungsaufgaben in größeren Handwerksbetrieben bzw. in der Industrie. Hierfür sind Organisationstalent und Durchsetzungsvermögen erforderlich, für die Anleitung und Motivierung von Mitarbeitern auch Sozialkompetenz und Führungsqualitäten. Büroarbeiten erfordern Genauigkeit und Konzentration. Modellbauermeister/innen übernehmen auch praktische Aufgaben, z.B. die Anfertigung millimetergenauer Gießereimodelle oder den Einbau von mechanischen und elektronischen Komponenten. Dabei benötigen sie Präzision und Handgeschick ebenso wie technisches Verständnis. Kreativität, Konzentration und zeichnerische Befähigung sind gefragt, wenn sie die Vorstellungen der Kunden in technische Zeichnungen umsetzen.

Modellbauermeister/innen erstellen technische Zeichnungen am PC mit CAD-Programmen. Wenn sie Modelle anfertigen, arbeiten sie von Hand und mit Maschinen. Ggf. tragen sie Schutzkleidung, z.B. Arbeitshandschuhe, Atem- und Gehörschutz. Sie wechseln zwischen Büroräumen und Werkstätten. Hier kann Maschinenlärm herrschen. Staub und die Gerüche von Klebern, Harzen und Lacken können in der Luft liegen.

Arbeitsbedingungen im Einzelnen

  • Verantwortung für Personen (Mitarbeiter/innen anleiten und führen und Auszubildende unterweisen)

  • Präzisions-, Feinarbeit (z.B. millimetergenaue Gießereimodelle anfertigen)

  • Kundenkontakt (z.B. Kundengespräche führen und Kunden beraten)

  • Arbeit im Gehen und Stehen

  • Umgang mit Chemikalien (z.B. mit Klebern, Harzen und Lacken)

  • Arbeit mit technischen Geräten, Maschinen und Anlagen (z.B. Fräs- und Drehmaschinen, computergesteuerte Messgeräte)

  • Handarbeit (z.B. Werkstoffe mit Handwerkzeugen bearbeiten)

  • Bildschirmarbeit (z.B. CAD- bzw. CAM-Programme anwenden)

  • Tragen von Schutzkleidung, -ausrüstung (z.B. Arbeitshandschuhe, Atem- und Gehörschutz)

  • Arbeit in Büroräumen (z.B. Entwurfs-, Organisations- und Verwaltungsaufgaben erledigen)

  • Arbeit in Werkstätten, Werk-/Produktionshallen (z.B. die Herstellung von Anschauungs- und Produktionsmodellen sowie Dauerformen überwachen, Mitarbeiter/innen anleiten, Arbeitsabläufe kontrollieren)

  • Arbeit bei Rauch, Staub, Gasen, Dämpfen (Holzstaub, Leim und Holzschutzmittel)

  • Arbeit unter Lärm (Maschinenlärm)

Arbeitsgegenstände/Arbeitsmittel

Erzeugnisse, z.B.: Gießerei-, Architektur- und Designmodelle, naturwissenschaftliche Modelle

Maschinen, Anlagen und Geräte, z.B.: Fräs- und Drehmaschinen, CNC-gesteuerte Maschinen, ggf. Anlagen für die Additive Fertigung (3-D-Druck), computergesteuerte Messgeräte

Werkzeuge und Zubehör, z.B.: Bohrer, Feilen, Gewindeschneider, Kernkästen, Einleger, Dämmstücke, Modellplatten

Werk- und Hilfsstoffe, z.B.: Holz, Kohlefaser, Aluminium, Metall, Kunststoff, Kleber, Harze, Farben, Lacke

Unterlagen, z.B.: Skizzen, Fotos, technische Zeichnungen, Kalkulationen, Angebote, Verträge, Terminpläne, Korrespondenz, Arbeitsschutz-, Umweltschutz- und Sicherheitsvorschriften

Büroausstattung und Software, z.B.: PC, Internetzugang, Telefon, CAD-Programme

Arbeitsbereiche/Branchen

Modellbauermeister/innen finden Beschäftigung

  • in handwerklichen Betrieben des Modell- und Formenbaus

  • in Gießereien

  • im Maschinen- und Fahrzeugbau

  • in Ingenieurbüros für technischen Modellbau oder Architekturmodellbau

Branchen im Einzelnen

  • Metallerzeugung, Gießerei

    • Leichtmetallgießereien

    • Eisengießereien, z.B. Modelle für Gießformen

    • Stahlgießereien

    • Buntmetallgießereien

  • Kraftfahrzeuge

    • Herstellung von Kraftwagen und Kraftwagenmotoren, z.B. Modelle für neue Fahrzeugtypen, auch in Originalgröße

    • Herstellung von Karosserien, Aufbauten und Anhängern, z.B. Modelle und Formen für Karosserieteile

    • Herstellung von sonstigen Teilen und sonstigem Zubehör für Kraftwagen

  • Schienenfahrzeuge

    • Herstellung von Lokomotiven und anderen Schienenfahrzeugen

  • Luft-, Raumfahrzeuge

    • Luft- und Raumfahrzeugbau

  • Schiffe, Boote

    • Boots- und Yachtbau

    • Schiffbau (ohne Boots- und Yachtbau)

  • Maschinenbau, Werkzeugbau

    • Herstellung von Verbrennungsmotoren und Turbinen (ohne Motoren für Luft- und Straßenfahrzeuge), z.B. Gehäuse bzw. Gehäuseteile von Turbinen, Verbrennungsmotoren, Pumpen, Kompressoren

    • Herstellung von Maschinen für sonstige bestimmte Wirtschaftszweige a. n. g., z.B. Modelle für Gehäuse bzw. Gehäuseteile von Maschinen für das Textil- oder Druckergewerbe

  • Kunststoff, Kautschuk, Vulkanisation

    • Herstellung von Baubedarfsartikeln aus Kunststoffen, z.B. Herstellung von Modellen bzw. Formen

    • Herstellung von Platten, Folien, Schläuchen und Profilen aus Kunststoffen

    • Herstellung von sonstigen Kunststoffwaren, z.B. Fertigerzeugnisse aus Kunststoffen, technische Kunststoffteile

  • Architektur, Bauplanung

    • Ingenieurbüros für bautechnische Gesamtplanung, z.B. Herstellung von Architekturmodellen

  • Ingenieurdienstleistungen, Bausachverständigenwesen

    • Ingenieurbüros für technische Fachplanung und Ingenieurdesign, z.B. Umsetzen von Entwürfen in Modelle

Perspektiven

Weiterbildung (berufliche Anpassung)

Anpassungsweiterbildung hilft, das berufliche Wissen aktuell zu halten und an neue Entwicklungen anzupassen (z.B. in den Bereichen Metall-, Kunststoff- und Holzbearbeitung, Schweiß-, Füge- und Trenntechniken, CAD).

Weiterbildung (beruflicher Aufstieg)

Aufstiegsweiterbildung, speziell konzipiert für Weiterbildungsabsolventen, baut auf vorhandenen Qualifikationen auf. Sie bietet die Möglichkeit, das Kompetenzprofil zu erweitern und Karrierechancen auszubauen (z.B. durch die Prüfung als Betriebswirt/in nach der Handwerksordnung).

Ein Studium eröffnet weitere Berufs- und Karrierechancen (z.B. durch einen Bachelorabschluss im Studienfach Holztechnik oder Kunststofftechnik).

Mit ihrem Weiterbildungsabschluss können Meister/innen auch ohne schulische Hochschulzugangsberechtigung Zugang zu einem Studium erhalten. Weitere Informationen:

Zugang zur Hochschule in den einzelnen Bundesländern

Stellen- und Bewerberbörsen

Rechtliche Regelungen für die Tätigkeit

Gleichwertigkeit ausländischer Berufsqualifikationen

 

Quelle: BERUFENET der Bundesagentur für Arbeit – Stand: (07/2023)

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