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Ausbildungsberuf
Böttcher/in

Nachfolgend findest Du viele Informationen über diesen Ausbildungsberuf.

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Die Tätigkeit im Überblick

Böttcher/innen verarbeiten verschiedene Holzarten zu Fässern, Bottichen, Kübeln, Eimern und Ziergefäßen.

Die Ausbildung im Überblick

Böttcher/in ist ein 3-jähriger anerkannter Ausbildungsberuf im Handwerk.

Arbeitsbereiche/Branchen

Böttcher/innen finden Beschäftigung in erster Linie

  • in Böttchereien, Küfereien und Büttnereien

Darüber hinaus finden sie auch Beschäftigung

  • in Unternehmen der Weinbau- und Keltertechnik

Zugangsvoraussetzung

Zugang zur Tätigkeit

In der Regel benötigt man eine abgeschlossene Berufsausbildung als Böttcher/in.

Zugangsvoraussetzungen für die Ausbildung

Rechtlich ist keine bestimmte Vorbildung vorgeschrieben.

Zugangsvoraussetzungen für die Ausbildung

Voraussetzung für den Zugang zu einer dualen Ausbildung ist ein Ausbildungsvertrag mit einem Ausbildungsbetrieb. Die Ausbildungsbetriebe suchen sich Auszubildende nach eigenen Kriterien (z.B. schulische Vorbildung) aus.

Jugendliche unter 18 Jahren müssen eine ärztliche Bescheinigung über eine Erstuntersuchung vorlegen.

Schulische Vorbildung in der Praxis

Im Jahr 2021 gab es drei Ausbildungsanfänger/innen. Zur schulischen Vorbildung liegen keine Informationen vor.

Quelle:

Die Angaben orientieren sich an den Informationen des Datensystems Auszubildende (DAZUBI) des Bundesinstituts für Berufsbildung (BIBB).

Wichtige Schulfächer

Vertiefte Kenntnisse in folgenden Schulfächern bilden gute Voraussetzungen für eine erfolgreiche Ausbildung:

Mathematik:

Die Grundrechenarten sowie Dezimal-, Bruch-, Prozent- und Dreisatzrechnung benötigen angehende Böttcher/innen u.a. für Flächen- und Raumberechnungen.

Physik/Chemie:

In der Ausbildung gehen künftige Böttcher/innen mit unterschiedlichen Materialien um. Kenntnisse in Physik und Chemie erleichtern das Verständnis für deren Eigenschaften und Anwendungsmöglichkeiten.

Werken/Technik:

Holzbearbeitung sowie verschiedene handwerkliche Techniken gehören zum Ausbildungsalltag im Böttcherhandwerk. Kenntnisse aus dem Bereich Werken und Technik sind daher von Nutzen. Angehende Böttcher/innen lesen Zeichnungen und fertigen ggf. Skizzen und Pläne an. Erfahrungen im technischen Zeichnen sind hier hilfreich.

Anerkennung von ausländischen Qualifikationen

Die Tätigkeit als Böttcher/in ist nicht reglementiert.

Um mit einem im Ausland erworbenen Abschluss in diesem Beruf zu arbeiten, ist keine berufliche Anerkennung notwendig. Jedoch kann eine Feststellung der Gleichwertigkeit deutschen Arbeitgebern helfen, die im Ausland erworbenen beruflichen Fähigkeiten besser zu beurteilen.

Informationen zur Feststellung der Gleichwertigkeit bietet das Informationsportal der Bundesregierung zur Anerkennung ausländischer Berufsqualifikationen: www.anerkennung-in-deutschland.de

Zuständige Stellen sind die örtlichen Handwerkskammern. Bei der Suche nach der zuständigen Stelle für die berufliche Anerkennung helfen der Anerkennungs-Finder und die Fachstelle Beratung und Qualifizierung des IQ-Netzwerks weiter.

Weiterführende Informationen zu Leben und Arbeiten in Deutschland:

Ausbildung

Ausbildungsinhalte

Im Ausbildungsbetrieb lernen die Auszubildenden beispielsweise:

  • wie man Arten und Eigenschaften von Holz, Werk- und Hilfsstoffen unterscheidet

  • wie man sonstige Werkstoffe, insbesondere Metalle, nach Verwendungszweck unterscheidet, auswählt, transportiert und lagert

  • wie man Mess- und Anreißwerkzeuge auswählt und anwendet

  • wie man Holz und Werkstoffe manuell und maschinell be- und verarbeitet

  • wie man Holz, Holzwerkstoffe und sonstige Werkstoffe zuschneidet

  • wie man Dauben und Böden, insbesondere nach Skizzen, Zeichnungen und Aufrissen, für den Zusammenbau vorbereitet

  • wie man pneumatische, hydraulische, elektrische und elektronische Steuerungs- und Regelungseinrichtungen einstellt und bedient

  • wie man zugelegte Dauben mittels Arbeitsreifen aufsetzt und nach Bauch- und Kopfriss gerade ausrichtet

  • wie man Schäden feststellt, den Reparaturaufwand abschätzt und dokumentiert

  • wie man defekte Teile, insbesondere Dauben, Böden und Reifen, ersetzt

  • wie man Außen- und Innenoberflächen beschichtet

  • wie man Abdichtungsarbeiten, insbesondere an Fässern, Bottichen und Behältern, durchführt

Darüber hinaus werden während der gesamten Ausbildung Kenntnisse über Themen wie Rechte und Pflichten während der Ausbildung, Organisation des Ausbildungsbetriebs und Umweltschutz vermittelt.

In der Berufsschule erwirbt man weitere Kenntnisse:

  • in berufsspezifischen Gebieten (z.B. berufsbezogenes Englisch, computergestütztes Fachzeichnen, Werkstoffkunde)

  • in allgemeinbildenden Fächern wie Deutsch und Wirtschafts- und Sozialkunde

Zusatzqualifikationen

Die Zusatzqualifikation "Europaassistent/in" eröffnet für Auszubildende mit einem mittleren Bildungsabschluss die Möglichkeit, interkulturelle Kompetenzen aufzubauen, Fremdsprachenkenntnisse zu verbessern und sich fachlich - über die Erstausbildung hinaus - zu bilden. Bestandteile der Zusatzqualifikation sind ein besonderer Berufsschulunterricht (z.B. Europäisches Waren- und Wirtschaftsrecht) und ein mehrwöchiges Praktikum im Ausland. Weitere Informationen erteilt z.B.:

Europaassistent/in

Zusatzqualifikationen

Zusatzqualifikationen, die man während der Ausbildung erwirbt, können den Berufseinstieg erleichtern. Sie umfassen z.B.:

  • Zusätzliche Inhalte, die nicht in der Ausbildungsordnung eines Berufs vorgeschrieben sind. Sie werden zu vielen unterschiedlichen Themen angeboten: AusbildungPlus

  • Kodifizierte Zusatzqualifikationen: berufsbezogene, in der Ausbildungsordnung eines Berufs verankerte Qualifikationseinheiten, die freiwillig gewählt werden können. Sie werden im Rahmen der Abschlussprüfung geprüft.

  • Schulabschlüsse (z.B. Fachhochschulreife)

Zusatzqualifikationen können ggf. auch im Ausland erworben werden.

Ausbildungsaufbau

Die Ausbildung wird parallel im Ausbildungsbetrieb und in der Berufsschule durchgeführt. Der Berufsschulunterricht findet an bestimmten Wochentagen oder in Blockform statt.

Auszug aus dem Ausbildungsrahmenplan

1. - 18. Ausbildungsmonat:

Ausbildung im Betrieb:

  • Be- und Verarbeiten von Holz, Werk- und Hilfsstoffen

  • Einrichten, Bedienen und Instandhalten von Werkzeugen, Geräten, Maschinen und technischen Einrichtungen

  • Herstellen von Dauben und Böden

  • Fertigen von Reifen

  • Herstellen von Fässern, Bottichen, Behältern und sonstigen Produkten

1. und 2. Ausbildungsjahr:

Ausbildung in der Berufsschule:

  • 1. Ausbildungsjahr:

    • Politische Bildung

    • Deutsch und Kommunikation

    • Berufsbezogenes Englisch

    • Wirtschaftskunde mit Schriftverkehr, Rechnungswesen

    • Werkstoffkunde

    • Werkzeug- und Maschinenkunde

    • Spezielle Holzbearbeitungstechnik

    • Angewandte Mathematik

    • Computergestütztes Fachzeichnen

    • Holztechnisches Praktikum

  • 2. Ausbildungsjahr:

    • Vertiefung der Kenntnisse aus dem 1. Ausbildungsjahr

    • Computertechnisches Labor

Zwischenprüfung vor Ende des 2. Ausbildungsjahres

19. - 36. Ausbildungsmonat:

Ausbildung im Betrieb:

  • Vertiefung der Kenntnisse aus den ersten 18 Ausbildungsmonaten

  • Instandsetzen von Fässern, Bottichen, Behältern und sonstigen Produkten

  • Einbauen von Armaturen und Zubehör

  • Durchführen von Montagearbeiten

  • Recyceln von Fässern, Bottichen, Behältern, sonstigen Produkten und Reststoffen

3. Ausbildungsjahr:

Ausbildung in der Berufsschule:

  • Vertiefung der Kenntnisse aus dem 1. und 2. Ausbildungsjahr

Gesellenprüfung nach dem 3. Ausbildungsjahr

Ausbildungsvergütung

Die Ausbildungsvergütung für eine duale Ausbildung wird vom Ausbildungsbetrieb gezahlt und richtet sich bei tarifgebundenen Betrieben nach tarifvertraglichen Vereinbarungen. Auszubildenden ist eine angemessene Vergütung zu gewähren. Die Angemessenheit einer Ausbildungsvergütung wird für Ausbildungen, die in 2020 und später beginnen, durch das Berufsbildungsgesetz über die Mindestvergütung geregelt. Findet die Ausbildung in schulischer Form statt (z.B. an einer Berufsfachschule oder im 1. Ausbildungsjahr als Berufsgrundbildungsjahr BGJ), wird keine Ausbildungsvergütung gezahlt.

Beispiel Tischlerhandwerk (monatlich brutto - je nach Bundesland):

1. Ausbildungsjahr: € 566 bis € 800

2. Ausbildungsjahr: € 701 bis € 900

3. Ausbildungsjahr: € 837 bis € 1.000

Quellen:

Tarifinformationen des Bundes und der Länder (z.B. Bundesministerium für Arbeit und Soziales, WSI-Tarifarchiv, Tarifarchive der Bundesländer)

Hinweis: Diese Angaben dienen der Orientierung. Ansprüche können daraus nicht abgeleitet werden.

Ausbildungsvergütung

Laut Berufsbildungsgesetz ist der Ausbildungsbetrieb verpflichtet, den Auszubildenden eine angemessene Ausbildungsvergütung zu gewähren. Zu deren Festlegung schreibt das Gesetz eine Mindestvergütung vor. Abweichungen davon sind nur im Rahmen der Regelungen des Gesetzes möglich.

Einfluss auf die Höhe der Ausbildungsvergütung haben der Ausbildungsbereich (z.B. Industrie und Handel, Handwerk), die Branche und die Region, in denen die Ausbildung erfolgt.

Ausbildungskosten

Die Ausbildung im Betrieb ist für die Auszubildenden kostenfrei. Ggf. entstehen Kosten, z.B. für Lernmittel, Berufskleidung, Fahrten zur Ausbildungsstätte oder für auswärtige Unterbringung.

Förderungsmöglichkeiten

Unter bestimmten Bedingungen können Auszubildende Berufsausbildungsbeihilfe (BAB) erhalten.

Informationen der Bundesagentur für Arbeit: Berufsausbildungsbeihilfe (BAB)

Ausbildungsdauer

3 Jahre

Ausbildungsdauer - Verkürzungen/Verlängerungen

Ausbildungsdauer

Bei einer Ausbildung in Vollzeit beträgt die Ausbildungsdauer 2, 3 oder 3,5 Jahre. Wenn es im Berufsausbildungsvertrag vereinbart wird, kann die Ausbildung ggf. auch in Teilzeit durchgeführt werden. Dadurch verlängert sich die Ausbildungsdauer, höchstens jedoch bis zum Eineinhalbfachen der Dauer, die für die betreffende Ausbildung in Vollzeit festgelegt ist.

Ausbildungsverkürzungen und -verlängerungen

Ausbildungsverkürzungen und -verlängerungen sind im Berufsbildungsgesetz sowie ggf. in der jeweiligen Ausbildungsordnung geregelt.

Verkürzung:

Wenn das Ausbildungsziel auch in kürzerer Zeit erreicht werden kann, besteht die Möglichkeit, die Ausbildungszeit zu verkürzen. Auszubildende und Ausbildungsbetrieb müssen hierfür gemeinsam einen Antrag an die zuständige Stelle (z.B. die jeweilige Kammer) stellen.

Wer bereits einen entsprechenden berufsbildenden Bildungsgang besucht hat, kann sich diesen ggf. auf seine Ausbildung anrechnen lassen. Die Bundesländer bestimmen die jeweiligen Anrechnungsmöglichkeiten.

Landesregelungen zur Anrechnung von schulischen Berufsgrundbildungsjahren bzw. Berufsfachschulausbildungen auf die Ausbildungszeit liegen aus folgenden Bundesländern vor:

Hinweis: Diese Angaben gelten für anerkannte Ausbildungsberufe. Für den Beruf Schiffsmechaniker/in gelten abweichende Regelungen.

Verlängerung:

In Ausnahmefällen kann die zuständige Stelle die Ausbildungszeit verlängern, wenn dies erforderlich ist.

Abschluss-/Berufsbezeichnungen

Abschlussbezeichnung

Böttcher/Böttcherin

Ausbildungssituation

Auf folgende Bedingungen und Anforderungen sollte man sich einstellen:

Im Betrieb

  • Praktische Mitarbeit (unter Anleitung): z.B. Holzstäbe sägen, hobeln und formen, vorgefertigte Teile montieren, Innenseite der Holzgefäße gerben

  • Umgebung: Werkstätten mit Maschinenlärm, im Freien bei unterschiedlichen Wetterverhältnissen, beim Kunden

  • Kleidung: ggf. Schutzkleidung (Handschuhe, Sicherheitsschuhe, Gehör-, Atemschutz)

  • Anforderungen:

    • Sorgfalt (z.B. beim Abdichten und Beschichten der Bottiche)

    • Handwerkliches Geschick (z.B. beim Hobeln, Hämmern und Beschichten)

    • Gute körperliche Konstitution (z.B. bei Arbeiten mit handgeführten Maschinen, bei Arbeit im Bücken, Hocken oder Knien)

An der Berufsschule

Unterricht als Blockunterricht

Ausbildungssituation

Ausbildungssituation im Betrieb

Bei einer dualen Ausbildung betreuen z.B. Ausbilder/innen die Auszubildenden und leiten sie bei der Mitarbeit im Betrieb an. Teile der praktischen Ausbildung können in Lehrwerkstätten durchgeführt werden.

Ausbildungssituation in der Berufsschule

In der Berufsschule werden z.B. Klassenarbeiten oder Tests geschrieben. Außerdem müssen die Auszubildenden für die Vorbereitung auf die Zwischen- und Abschluss- bzw. Gesellenprüfung Zeit einplanen.

Der Berufsschulunterricht findet ein- bis zweimal pro Woche oder in Blöcken von beispielsweise drei oder vier Wochen statt. Wenn der Unterricht in überregionalen Fachklassen durchgeführt wird, sind die Auszubildenden während dieser Zeit z.B. in einem Internat untergebracht und dadurch von Familie und Freunden getrennt.

Lernorte

Böttcher/innen werden im dualen System ausgebildet.

Lernorte sind

  • Ausbildungsbetrieb (i.d.R. Handwerksbetriebe): Werkstätten, Lagerräume

  • Berufsschule : Unterrichtsräume

Der Berufsschulunterricht findet in Blockform in Fachklassen statt. Er wird von der Landesberufsschule Pöchlarn in Niederösterreich angeboten.

Ausbildung im Ausland

Um Teile der Ausbildung im Ausland zu absolvieren, bieten sich zum Beispiel folgende Möglichkeiten:

Ausbildung im Ausland

Das Berufsbildungsgesetz eröffnet grundsätzlich die Möglichkeit, Teile der Ausbildung in einem anerkannten Ausbildungsberuf im Ausland zu absolvieren. Je nach Ausbildungsberuf gibt es unterschiedliche Möglichkeiten zur Ausbildung im Ausland:

Ggf. kann man auch eine vollständige Ausbildung im Ausland absolvieren.

Weitere Informationen zu beruflichen Auslandserfahrungen: Zentrale Auslands- und Fachvermittlung der Bundesagentur für Arbeit

Dokumentation beruflicher Auslandserfahrungen

Im Ausland absolvierte Ausbildungs- und Lernabschnitte kann man im Europass dokumentieren lassen.

Weitere Informationen: Europass

Tätigkeit

Aufgaben und Tätigkeiten kompakt

Böttcher/innen verarbeiten unterschiedliche Hölzer zu Fässern und Gefäßen für Weinbau, Brennereien und Brauereien, die Landwirtschaft, Papier- und Textilindustrie sowie den Wellnessbereich. Mit handwerklichem Geschick biegen sie einzelne Stäbe für bauchige Holzfässer durch Anfeuchten und Ausfeuern und bringen sie so in die passende Form. Sie beschichten die Gefäße mit Kunststoffen oder Harzen, je nach späterem Verwendungszweck. Darüber hinaus pflegen und warten sie die Maschinen zur Holzbe- und -verarbeitung.

Aufgaben und Tätigkeiten (Beschreibung)

Worum geht es?

Böttcher/innen verarbeiten verschiedene Holzarten zu Fässern, Bottichen, Kübeln, Eimern und Ziergefäßen.

Ein Fass für jeden Anlass

Je nach späterem Verwendungszweck werden für Fässer, Bottiche etc. verschiedene Materialien verwendet. Böttcher/innen wählen diese sorgfältig aus und überprüfen sie auf ihre Qualität. Beispielsweise eignet sich Eiche besonders für Schwerfässer, in denen hochwertige Weine und Branntweine gelagert werden, welche die Geschmacksnoten und Farbstoffe des Holzes annehmen sollen. Böttcher/innen lagern das Holz über mehrere Monate, bevor sie es weiterverarbeiten. Auch beschaffen sie Zubehörteile wie Fassreifen, Ventile, Hähne und Stutzen. Bevor es an das "Fassmachen" geht, setzen Böttcher/innen den jeweiligen Kundenwunsch zunächst in Skizzen und Zeichnungen um und kalkulieren den Verkaufspreis.

Ein Fass mit Boden

Um ein Eichenholzfass herzustellen, messen Böttcher/innen die Holzteile für die Fasswand aus und schneiden sie zu. Die Kanten dieser sogenannten Dauben bzw. Stäbe bearbeiten sie mit verschiedenen Werkzeugen so, dass diese passgenau aneinanderstoßen, und versehen sie mit Fassreifen aus Stahl. Das Fass soll eine gebauchte Form erhalten. Um die Dauben zu biegen, erhitzen Böttcher/innen diese durch mehrstündiges Ausfeuern über starkem Holzfeuer. Dabei werden die Außenseiten gleichzeitig befeuchtet. Anschließend treiben sie die Reifen fest am Fassrumpf an, damit die Fugen der Dauben dicht sind. Mit einem Hobel glätten sie die Innen- und Außenwand des Fasses und schneiden an den Kopfenden eine Nut in die Innenwand, um die Fassböden einsetzen zu können. Schließlich bohren sie noch Spund- und Zapflöcher ein. Soll der Inhalt des Fasses geschmacksneutral bleiben, beschichten sie es mit Wachs. Auf Wunsch lackieren oder beschichten sie auch die Außenseiten des Eichenholzfasses.

Reparaturen und Sonderanfertigungen

Darüber hinaus reparieren Böttcher/innen defekte Fässer und arbeiten alte Weinfässer auf, da diese durch die im Holz eingelagerten Aroma- und Farbstoffe für die Herstellung bestimmter Spirituosen besonders geschätzt werden.

Böttcher/innen stellen heute nicht mehr nur Behälter für die Lagerung von festen oder flüssigen Genussmitteln her: Sie fertigen z.B. auch Produkte für den Wellness- oder Dekorationsbereich, etwa Saunabottiche, Holzbadewannen oder Pflanzkübel. Dabei berücksichtigen sie individuelle Kundenwünsche.

Aufgaben und Tätigkeiten im Einzelnen

  • Herstellung von Fässern, Bottichen, Kübeln, Eimern und Ziergefäßen vorbereiten

    • Hölzer sowie Zubehörteile (wie Fassreifen, Hähne, Ventile, Stutzen, Klebstoffe) nach Qualität und Verwendungszweck auswählen und beurteilen

    • ggf. Hölzer sowie Zubehörteile einkaufen

    • Werkstoffe und Zubehörteile fachgerecht lagern

    • Skizzen, Zeichnungen, Aufrisse anfertigen

    • ggf. Preisangebote für Kunden erstellen

  • Holz be- und verarbeiten

    • Holz zu Stäben spalten und zuschneiden

    • Stäbe bearbeiten, insbesondere durch Sägen und Hobeln entsprechend der späteren Rundung formen

    • Stäbe mithilfe von Setz- und Arbeitsreifen aufstellen

    • Stäbe durch unterschiedliche Verfahren, wie Ausfeuern, Kochen, Dämpfen, zur gewünschten Daube biegen

    • Holzverbindungen für das Einsetzen des Fass- oder Gefäßbodens herstellen

    • maßgenaue, zylindrische Löcher in Dauben und Stäbe für Beschläge bohren

    • ggf. Dauben und Stäbe maßgenau nach Schablonen fräsen

  • Fässer, Bottiche, Kübel, Eimer und Ziergefäße herstellen und warten

    • vorgefertigte Teile montieren, insbesondere durch Einbinden des Bodens sowie durch Abbinden mit passenden Reifen

    • für Großbehälter Montagegerüste vor Ort erstellen

    • Zubehörteile (wie beispielsweise Ventile, Hähne oder Stutzen) einbauen

    • Entnahme-, Reinigungs- oder Einstiegsöffnungen anbringen und abdichten

    • Fässer, Bottiche, Kübel, Eimer und Ziergefäße warten, beispielsweise Dauben, Böden oder Zubehörteile auswechseln

  • Oberflächen von Fässern, Bottichen, Kübeln, Eimern und Ziergefäßen behandeln

    • Innenseite von Holzgefäßen gerben, aushobeln sowie Außenseite schleifen und putzen

    • Gefäßoberflächen grundieren, lackieren und beschichten

    • Gefäßinnenflächen auskleiden und beschichten, beispielsweise mit Harzen und Kunststoffen

  • Maschinen zur Holzbe- und -verarbeitung pflegen und warten

    • Säge-, Hobel-, Schleif-, Fräs- und Bohrmaschinen pflegen, vor allem Holzstaub entfernen

    • Holzbe- und -verarbeitungsmaschinen warten, z.B. bei Maschinen mit Treibriemenantrieb regelmäßig Riemenspannung überprüfen und mechanische Abnutzung mit Schmiermitteln verhindern sowie Sägemaschinen regelmäßig schärfen

    • kleinere Reparaturen an Maschinen und Geräten ausführen

Verdienst/Einkommen

Beispielhafte tarifliche Bruttogrundvergütung (in der Stunde): € 18,72 bis € 20,22

Quelle:

Tarifsammlung des Bayerischen Staatsministeriums für Familie, Arbeit und Soziales

Hinweis: Diese Angaben dienen der Orientierung. Ansprüche können daraus nicht abgeleitet werden.

Verdienst/Einkommen

Das Einkommen von Arbeitnehmern und Arbeitnehmerinnen hängt von der Aus- und Weiterbildung, Berufserfahrung und Verantwortlichkeit ab, aber auch von den jeweiligen Anforderungen des Berufs, von Branche, Region und Betrieb. Die Höhe richtet sich in tarifgebundenen Betrieben nach tarifvertraglichen Vereinbarungen. Nicht tarifgebundene Betriebe können ihre Mitarbeiter/innen in Anlehnung an entsprechende Tarifverträge entlohnen.

Weitere Informationen über Einkommensmöglichkeiten:

Tätigkeitsbezeichnungen

  • Böttcher/in

Abweichende Berufsbezeichnungen der ehemaligen DDR

  • Facharbeiter/Facharbeiterin für Holztechnik (Böttcher/Böttcherin)

    (Ausbildungsberuf von 1970 bis 1976)

  • Tischler/Tischlerin Spezialisierungsrichtung Böttcher/Böttcherin

    (Ausbildungsberuf von 1980 bis 1985)

Vergleichbare Berufsbezeichnung im deutschsprachigen Ausland

Österreich

  • Fassbinder/in

Arbeitsorte

Böttcher/innen arbeiten in erster Linie

  • in der Werkstatt

  • auf Holzlagerplätzen und in Lagerräumen

Darüber hinaus arbeiten sie ggf. auch

  • in Werkhallen

  • in Lagerhallen

  • in Büroräumen

Arbeitssituation

Böttcher/innen arbeiten mit Handwerkzeugen ebenso wie mit technischen Maschinen und Geräten, z.B. Säge- und Fräsmaschinen oder Feueröfen. Um Gesundheitsgefährdungen vorzubeugen, tragen sie ggf. Schutzkleidung, z.B. Handschuhe, Sicherheitsschuhe, Gehör- oder Atemschutz. In den Werkstätten und Werkhallen herrscht teilweise Maschinenlärm. Auf den Holzlagerplätzen im Freien sind sie der Witterung ausgesetzt. Bei ihrer Tätigkeit kommen Böttcher/innen mit Gerüchen von Holzschutzmitteln, Beizen, Lacken und Leimen sowie Holzstaub in Kontakt. Bei Montagearbeiten direkt vor Ort beim Kunden richten sie sich flexibel nach deren zeitlichen Vorgaben.

Um qualitativ hochwertige Fässer, Kübel und Bottiche zu produzieren, die im Lebensmittelbereich die Hygienestandards erfüllen, sind eine sorgfältige Arbeitsweise und handwerkliches Geschick erforderlich. Im Team arbeiten Böttcher/innen vor allem dann zusammen, wenn die Montage von großen Behältern ansteht. Die Arbeit kann körperlich anstrengend sein, wenn sie mit handgeführten Maschinen umgehen oder Tätigkeiten gebückt, hockend oder kniend ausüben. Kunden beraten sie serviceorientiert, z.B. bei Spezialanfertigungen.

Arbeitsbedingungen im Einzelnen

  • Arbeit mit technischen Geräten, Maschinen und Anlagen (z.B. Säge- und Fräsmaschinen)

  • Handarbeit (z.B. Stäbe durch Sägen und Hobeln entsprechend der späteren Rundung formen)

  • Tragen von Schutzkleidung, -ausrüstung (z.B. Handschuhe, Gehörschutz oder Atemschutz)

  • Arbeit in Werkstätten, Werk-/Produktionshallen

  • wechselnde Arbeitsorte (z.B. Montage von Großbehältern bei Kunden)

  • Arbeit bei Rauch, Staub, Gasen, Dämpfen (Holzstaub und Gerüche, z.B. durch Leim und Harze)

  • Arbeit unter Geruchseinfluss (z.B. Lacke, Lösungsmittel)

  • Arbeit unter Lärm (z.B. Maschinenlärm)

  • Umgang mit Chemikalien (mit Beizen, Lacken, Lösungsmitteln, Holzschutzmitteln und Klebern umgehen)

  • Arbeit unter Zwangshaltungen (Bücken, Knien und Hocken)

  • Kundenkontakt (z.B. Kunden bei Spezialanfertigungen beraten)

  • Arbeit im Stehen

Arbeitsgegenstände/Arbeitsmittel

Erzeugnisse, z.B. Weinfässer, Pflanzkübel, Saunabottiche, Behälter

Werk- und Hilfsstoffe, z.B.: Hölzer wie Eiche, Kiefer, Rotbuche, Kunststoffe, Harze, Lacke

Anlagen, Maschinen und Werkzeuge, z.B.: Feueröfen, Säge- und Fräsmaschinen, Hobel, Hammer, Zangen

Zubehör und Hilfsmittel, z.B.: Hähne, Stutzen, Ventile, Schablonen, Montagegerüste, Seilwinden

Unterlagen, z.B.: Angebotsunterlagen, Vorgaben

Arbeitsbereiche/Branchen

Böttcher/innen finden Beschäftigung in erster Linie

  • in Böttchereien, Küfereien und Büttnereien

Darüber hinaus finden sie auch Beschäftigung

  • in Unternehmen der Weinbau- und Keltertechnik

Branchen im Einzelnen

  • Holzkonstruktionsteile, Holzwaren

    • Herstellung von Verpackungsmitteln, Lagerbehältern und Ladungsträgern aus Holz, insbesondere Herstellung von Fässern, Bottichen und Trögen aus Holz in Betrieben des Böttcherhandwerks

Perspektiven

Weiterbildung (berufliche Anpassung)

Anpassungsweiterbildung hilft, das berufliche Wissen aktuell zu halten und an neue Entwicklungen anzupassen (z.B. in den Bereichen Holzkunde, Holzbe- und -verarbeitung und Holzschutz).

Weiterbildung (beruflicher Aufstieg)

Aufstiegsweiterbildung bietet die Möglichkeit, beruflich voranzukommen und in Führungspositionen zu gelangen (z.B. durch die Prüfung als Böttchermeister/in).

Ein Studium eröffnet weitere Berufs- und Karrierechancen (z.B. durch einen Bachelorabschluss im Studienfach Holztechnik).

Unter bestimmten Voraussetzungen ist auch ohne schulische Hochschulzugangsberechtigung ein Studium möglich. Weitere Informationen:

Zugang zur Hochschule in den einzelnen Bundesländern

Stellen- und Bewerberbörsen

 

Quelle: BERUFENET der Bundesagentur für Arbeit – Stand: (07/2023)

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