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Ausbildungsberuf
Böttchermeister/in

Nachfolgend findest Du viele Informationen über diesen Ausbildungsberuf.

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Die Tätigkeit im Überblick

Böttchermeister/innen sind in handwerklichen Böttchereibetrieben tätig, wo sie die Herstellung von Fässern und anderen Böttcherwaren koordinieren und ggf. auch praktisch mitarbeiten. Sie stellen die Qualität und Vermarktung der Produkte sicher, bilden Auszubildende aus und betreuen Kunden, Mitarbeiter/innen und Lieferanten.

Die Weiterbildung im Überblick

Böttchermeister/in ist eine berufliche Weiterbildung. Die Meisterprüfung im zulassungspflichtigen Böttcher-Handwerk ist bundesweit einheitlich geregelt.

Für die Zulassung zur Prüfung ist die Teilnahme an einem Lehrgang nicht verpflichtend.

Arbeitsbereiche/Branchen

Böttchermeister/innen finden Beschäftigung in Betrieben des Böttcher-Handwerks.

Zugangsvoraussetzung

Zugang zur Tätigkeit

In der Regel benötigt man eine bestandene Prüfung als Böttchermeister/in.

Die Ausübung einer selbstständigen Tätigkeit in diesem Handwerk ist reglementiert.

Sonstige Zugangsbedingungen

Das Böttcher-Handwerk ist zulassungspflichtig. Wer sich selbstständig machen oder als Betriebsleiter/in eines Handwerksbetriebs tätig sein will, muss über die entsprechende Meisterprüfung verfügen.

Zugangsvoraussetzungen für die Weiterbildung

Voraussetzung für die Zulassung zur Meisterprüfung im Böttcher-Handwerk ist in der Regel die Gesellenprüfung als Böttcher/in. Alternativ kann man z.B. mit einer Gesellen- bzw. Abschlussprüfung in einem anderen anerkannten Ausbildungsberuf und einer mehrjährigen Berufstätigkeit im Böttcher-Handwerk zur Meisterprüfung zugelassen werden.

Zugangsvoraussetzungen für die Prüfung

Bei Weiterbildungen zum Handwerksmeister/zur Handwerksmeisterin ist nur der Zugang zur Prüfung geregelt, nicht der Zugang zu Weiterbildungslehrgängen.

Voraussetzung für die Zulassung zur Meisterprüfung ist, dass man die vorgeschriebene berufliche Vorbildung oder Praxis im entsprechenden Handwerk nachweisen kann.

Wichtige Vorkenntnisse

Vertiefte Kenntnisse in folgenden Bereichen bilden gute Voraussetzungen für das erfolgreiche Bestehen der Weiterbildungsprüfung:

Rechnen/Mathematik:

In der Meisterprüfung sind u.a. betriebliche Kosten und Kennzahlen zu ermitteln sowie Kostenstrukturen zu überprüfen.

Um im späteren Berufsalltag Materialmengen berechnen, Kosten kalkulieren und Abrechnungen erstellen zu können, sind Mathematikkenntnisse wichtig.

Wirtschaft/Recht:

Um den betriebswirtschaftlichen, kaufmännischen und rechtlichen Teil der Meisterprüfung erfolgreich abschließen zu können, sind gute Kenntnisse in diesem Bereich erforderlich.

Im Berufsleben benötigen Böttchermeister/innen Kenntnisse in Buchführung und Controlling sowie in den Bereichen Recht und Steuern, damit sie erfolgreich einen Betrieb führen können.

Mitarbeiterführung und -anleitung:

In der Meisterprüfung werden berufs- und arbeitspädagogische Kenntnisse geprüft. Erfahrungen in der Anleitung von Auszubildenden bzw. Mitarbeitern sind daher von Vorteil.

Motivation und Zufriedenheit von Mitarbeitern hängen maßgeblich vom Führungsverhalten ihrer Meister/innen ab. Für eine erfolgreiche Betriebsführung sind u.a. Kenntnisse von Führungsinstrumenten, wie z.B. Zielvereinbarung und Feedback, unabdingbar.

Anerkennung von ausländischen Qualifikationen

Die Tätigkeit als Böttchermeister/in ist nicht reglementiert.

Um mit einem im Ausland erworbenen Abschluss in diesem Beruf zu arbeiten, ist grundsätzlich keine berufliche Anerkennung notwendig. Jedoch kann eine Feststellung der Gleichwertigkeit deutschen Arbeitgebern helfen, die im Ausland erworbenen beruflichen Fähigkeiten besser zu beurteilen.

Wird jedoch eine selbstständige Tätigkeit im Handwerk angestrebt, ist eine Gleichwertigkeitsprüfung zwingend erforderlich. Die Gleichwertigkeit des ausländischen Abschlusses mit dem entsprechenden deutschen Meisterabschluss ist Voraussetzung für die Eintragung in die Handwerksrolle.

Informationen zur Feststellung der Gleichwertigkeit bietet das Informationsportal der Bundesregierung zur Anerkennung ausländischer Berufsqualifikationen: www.anerkennung-in-deutschland.de

Zuständige Stellen sind die örtlichen Handwerkskammern. Bei der Suche nach der zuständigen Stelle für die berufliche Anerkennung helfen der Anerkennungs-Finder und die Fachstelle Beratung und Qualifizierung des IQ-Netzwerks weiter.

Weiterführende Informationen zu Leben und Arbeiten in Deutschland:

Ausbildung

Weiterbildungsinhalte

  • Fachpraxis (Teil I):

    • Fässer, Bottiche und Gefäße aller Art herstellen, reparieren und auskleiden

    • Entwürfe und Werkzeichnungen anfertigen und lesen

    • Werkzeuge richten, schärfen und instand halten

    • Dauben anfertigen, fügen, einsetzen und bearbeiten

    • Zubehörteile anfertigen und anbringen

    • Holzbearbeitungsmaschinen bedienen

  • Fachtheorie (Teil II):

    • Werk- und Hilfsstoffe (z.B. Hölzer, Metalle, Leim) verwenden, verarbeiten und lagern

    • Flächen, Gewichte und Volumina berechnen

    • Materialbedarf, Arbeitszeit und Maschineneinsatz berechnen

    • Entwürfe und Werkzeichnungen anfertigen

  • Betriebswirtschaftliche, kaufmännische und rechtliche Grundlagen (Teil III)

  • Berufs- und arbeitspädagogische Grundlagen (Teil IV)

Weiterbildungsvergütung

Die Teilnahme an Vorbereitungslehrgängen wird nicht vergütet.

Weiterbildungskosten

Für den Besuch von Vorbereitungslehrgängen fallen Lehrgangsgebühren an, für die Prüfung selbst Prüfungsgebühren.

Weitere Kosten entstehen für das Meisterprüfungsprojekt sowie ggf. für Arbeitsmaterialien, Fahrten zur Weiterbildungsstätte oder für auswärtige Unterbringung.

Förderungsmöglichkeiten

Vorbereitungslehrgänge auf die Meisterprüfung können gemäß Aufstiegsfortbildungsförderungsgesetz finanziell gefördert werden.

Weitere Informationen: Aufstiegs-BAföG - Aufstieg mit Förderung

Förderung besonders begabter junger Fachkräfte: Stiftung Begabtenförderung berufliche Bildung (SBB) - Weiterbildungsstipendium

Weiterbildungsdauer

Unterschiedlich, je nach Bildungsanbieter, Unterrichtszeit (Vollzeit/Teilzeit) und Lernform

Teilweise bereiten Lehrgänge auch separat auf einzelne Teile der Meisterprüfung vor.

Für die Zulassung zur Prüfung ist die Teilnahme an einem Lehrgang nicht verpflichtend.

Abschluss-/Berufsbezeichnungen

Abschlussbezeichnung

Böttchermeister/Böttchermeisterin

Zusätzlich zum Meistertitel darf die Bezeichnung "Bachelor Professional in" unter Angabe des Handwerks geführt werden.

Weiterbildungssituation

Die Weiterbildung besteht aus theoretischem und praktischem Unterricht.

Je nach Bildungsanbieter sollte man sich auf folgende Bedingungen einstellen:

Unterrichtszeit

  • bei Vollzeitunterricht: ganztägiger Unterricht an mindestens vier Wochentagen

  • bei Teilzeitunterricht: i.d.R. berufsbegleitende Weiterbildung am Wochenende oder am Abend

Lernform

  • i.d.R. Präsenzveranstaltungen: Unterricht im Klassenverband an der Bildungseinrichtung (ggf. nicht am Wohnort)

Lernorte

Vorbereitungslehrgänge auf die Prüfung finden z.B. an Bildungszentren von Handwerkskammern oder Fachschulen statt.

Lernorte sind

  • Schulungsräume

Tätigkeit

Aufgaben und Tätigkeiten kompakt

Böttchermeister/innen organisieren die Arbeitsabläufe, leiten Fachkräfte an und sind für die betriebliche Ausbildung verantwortlich. Sie nehmen kaufmännische und verwaltende Aufgaben wahr, verhandeln mit Lieferanten, kalkulieren Angebote, erledigen den betriebsbezogenen Schriftverkehr und beraten Kunden. Zudem arbeiten sie auch selbst praktisch mit und verarbeiten beispielsweise spezielle Hölzer zu Wein-, Lager- und Spirituosenfässern. Sofern sie als Selbstständige einen Böttchereibetrieb leiten, entwickeln sie die betrieblichen Grundsätze und bestimmen Art und Umfang der Investitionen. Darüber hinaus entscheiden sie über die Personalauswahl und kontrollieren den wirtschaftlichen Erfolg.

Aufgaben und Tätigkeiten im Einzelnen

Fachaufgaben

  • in der Materialdisposition sicherstellen, dass benötigte Hölzer und Betriebsmittel vorrätig sind

  • Werkstoffe, Hilfsmittel, Geräte, Maschinen und Anlagen auswählen und einkaufen, ggf. in Zusammenarbeit mit Einkauf oder Betriebsleitung

  • Betriebsbereitschaft und rationellen Einsatz der Betriebsmittel und Anlagen sicherstellen

  • Kennzahlen wie Holzbedarf und Fertigungszeiten berechnen

  • Einstellungen von Maschinen und Geräten wie Säge-, Fräs- und Schleifmaschinen überprüfen

  • Arbeitsprogramme festlegen, Arbeitsaufträge an die Mitarbeiter/innen vergeben

  • schwierige oder neue Arbeiten ggf. selbst ausführen, z.B. Entwurfsskizzen erstellen

  • Arbeitsdurchführung und -qualität sowie Einhaltung von Kosten und Terminen überwachen

Führungsaufgaben

  • Arbeitsabläufe inhaltlich und terminlich planen, organisieren und steuern

  • über Beschaffung und Auswahl von Hölzern, Zubehörteilen (wie Hähne, Ventile und Stutzen) sowie Hilfsmitteln (wie Leime, Harze, Abdichtmittel und Schrauben) entscheiden; Kostenfaktoren analysieren, beeinflussbare Kosten minimieren

  • mit Auftraggebern und Kunden, Lieferanten, Verbänden und Kreditinstituten verhandeln und zusammenarbeiten

  • Mitarbeiter/innen anleiten und fachlich unterstützen, bei deren Weiterbildung mitwirken

  • den betrieblichen Teil der Ausbildung durchführen

Leitungsfunktionen bei Selbstständigkeit

  • die Grundsätze für das gesamte kaufmännische, personelle und technische Geschehen gestalten

  • die Geschäftspolitik bestimmen, künftige Betriebsstrategien entwickeln und festlegen

Verdienst/Einkommen

Beispielhafte tarifliche Bruttogrundvergütung (monatlich): € 3.698 bis € 4.352

Quelle:

Tarifsammlung des Bayerischen Staatsministeriums für Familie, Arbeit und Soziales

Hinweis: Diese Angaben dienen der Orientierung. Ansprüche können daraus nicht abgeleitet werden.

Verdienst/Einkommen

Das Einkommen von Arbeitnehmern und Arbeitnehmerinnen hängt von der Aus- und Weiterbildung, Berufserfahrung und Verantwortlichkeit ab, aber auch von den jeweiligen Anforderungen des Berufs, von Branche, Region und Betrieb. Die Höhe richtet sich in tarifgebundenen Betrieben nach tarifvertraglichen Vereinbarungen. Nicht tarifgebundene Betriebe können ihre Mitarbeiter/innen in Anlehnung an entsprechende Tarifverträge entlohnen.

Weitere Informationen über Einkommensmöglichkeiten:

Tätigkeitsbezeichnungen

  • Böttchermeister/in

Auch übliche Berufsbezeichnung/Synonym

  • Meister/in im Böttcherhandwerk

Abweichende Berufsbezeichnung der ehemaligen DDR

  • Meister/Meisterin des Bau- und Möbeltischlerhandwerks

Arbeitsorte

Böttchermeister/innen arbeiten in erster Linie

  • in Werkstätten

  • in Büroräumen

  • in Werk- und Lagerhallen beim Kunden

Arbeitssituation

Böttchermeister/innen leiten kleinere Betriebe des Böttcherhandwerks oder übernehmen Leitungsaufgaben in größeren Handwerksbetrieben. Hierfür sind Organisationstalent und Durchsetzungsvermögen erforderlich, für die Anleitung und Motivierung von Mitarbeitern und Mitarbeiterinnen auch Sozialkompetenz und Führungsqualitäten. Betriebswirtschaftliche Arbeiten wie die Materialdisposition erfordern kaufmännisches Denken und Verhandlungsgeschick. Böttchermeister/innen sind für die Qualität der Arbeitsergebnisse, die Einhaltung von Terminen und Arbeitsschutzbestimmungen verantwortlich. Fachlich anspruchsvolle Arbeiten führen sie selbst aus. Im Gespräch mit Kunden und Auftraggebern gehen sie auf individuelle Wünsche ein.

Böttchermeister/innen arbeiten viel mit der Hand, setzen aber auch z.B. Holzbearbeitungsmaschinen ein. Kaufmännische und verwaltende Tätigkeiten erledigen sie am PC. Um Gesundheitsgefährdungen durch Materialstaub oder beim Arbeiten mit Lacken und Lösungsmitteln vorzubeugen, tragen sie Schutzkleidung, z.B. Atemschutz oder Arbeitshandschuhe. Sie wechseln zwischen Büroarbeiten und Tätigkeiten in der Werkstatt, wo sie Maschinenlärm und Holzstaub ausgesetzt sein können.

Arbeitsbedingungen im Einzelnen

  • Verantwortung für Personen (Mitarbeiter/innen anleiten und führen und Auszubildende unterweisen)

  • Verantwortung für Sachwerte (z.B. für die Qualität des Arbeitsergebnisses und für die Einhaltung von Fertigstellungsterminen)

  • Kundenkontakt (z.B. Kunden bei der Fertigung von Fässern beraten)

  • Arbeit mit technischen Geräten, Maschinen und Anlagen (z.B. Bohr-, Säge-, Schleif-, Fräs- und Schweißmaschinen)

  • Handarbeit (z.B. beim Hobeln, bei der Montage von Zubehörteilen)

  • Tragen von Schutzkleidung, -ausrüstung (z.B. Arbeitshandschuhe, Gehörschutz oder Atemschutz)

  • Arbeit in Büroräumen (z.B. Entwürfe erstellen und organisatorische Aufgaben wahrnehmen)

  • Arbeit in Werkstätten, Werk-/Produktionshallen

  • Arbeit bei Rauch, Staub, Gasen, Dämpfen (Holzstaub, beim Arbeiten mit Leimen und Harzen)

  • Arbeit unter Lärm (Maschinenlärm)

Arbeitsgegenstände/Arbeitsmittel

Erzeugnisse, z.B.: Wein-, Lager- und Spirituosenfässer, Wannen, Zuber, Eimer, Pflanzkübel

Werk- und Hilfsstoffe, z.B.: Hölzer, Metall, Harze, Abdichtmittel, Lacke, Kunststoffe

Maschinen und Werkzeuge, z.B.: Bohr-, Säge-, Schleif- und Fräsmaschinen, Hammer, Zangen, Messer, Feilen, Hobel, Schraubendreher

Zubehör und Hilfsmittel, z.B.: Schrauben, Dübel, Nägel, Hähne, Stutzen, Ventile, Schablonen, Montagegerüste, Seilwinden

Unterlagen, z.B.: Kostenvoranschläge, Materiallisten, Betriebsabrechnungen

Büroausstattung, z.B.: PC, Internetzugang, Telefon

Arbeitsbereiche/Branchen

Böttchermeister/innen finden Beschäftigung in Betrieben des Böttcher-Handwerks.

Branchen im Einzelnen

  • Holzkonstruktionsteile, Holzwaren

    • Herstellung von Verpackungsmitteln, Lagerbehältern und Ladungsträgern aus Holz, insbesondere Herstellung von Fässern, Bottichen und Trögen aus Holz in Betrieben des Böttcher-Handwerks

Perspektiven

Weiterbildung (berufliche Anpassung)

Anpassungsweiterbildung hilft, das berufliche Wissen aktuell zu halten und an neue Entwicklungen anzupassen (z.B. in den Bereichen Holzbe- und -verarbeitung, Holzschutz).

Weiterbildung (beruflicher Aufstieg)

Aufstiegsweiterbildung, speziell konzipiert für Weiterbildungsabsolventen, baut auf vorhandenen Qualifikationen auf. Sie bietet die Möglichkeit, das Kompetenzprofil zu erweitern und Karrierechancen auszubauen (z.B. durch die Prüfung als Betriebswirt/in nach der Handwerksordnung).

Ein Studium eröffnet weitere Berufs- und Karrierechancen (z.B. durch einen Bachelorabschluss im Studienfach Holztechnik).

Mit ihrem Weiterbildungsabschluss können Meister/innen auch ohne schulische Hochschulzugangsberechtigung Zugang zu einem Studium erhalten. Weitere Informationen:

Zugang zur Hochschule in den einzelnen Bundesländern

Stellen- und Bewerberbörsen

Rechtliche Regelungen für die Tätigkeit

Gleichwertigkeit ausländischer Berufsqualifikationen

 

Quelle: BERUFENET der Bundesagentur für Arbeit – Stand: (07/2023)

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