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Ausbildungsberuf
Bootsbauermeister/in

Nachfolgend findest Du viele Informationen über diesen Ausbildungsberuf.

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Die Tätigkeit im Überblick

Bootsbauermeister/innen steuern und koordinieren die Arbeitsprozesse bei Neu- oder Umbau, Innenausbau, Instandhaltung und Modernisierung von Segel-, Sport- und Motorbooten. Sie arbeiten selbst praktisch mit, stellen die Qualität der ausgeführten Arbeiten sicher, nehmen kaufmännische Aufgaben wahr, bilden Auszubildende aus und betreuen Kunden, Mitarbeiter/innen und Lieferanten.

Die Weiterbildung im Überblick

Bootsbauermeister/in ist eine berufliche Weiterbildung. Die Meisterprüfung im zulassungspflichtigen Boots- und Schiffbauer-Handwerk ist bundesweit einheitlich geregelt.

Für die Zulassung zur Prüfung ist die Teilnahme an einem Lehrgang nicht verpflichtend.

Arbeitsbereiche/Branchen

Bootsbauermeister/innen finden Beschäftigung in erster Linie

  • in Bootswerften

  • in Handwerksbetrieben, die Boote und Jachten bauen und reparieren

Darüber hinaus finden sie auch Beschäftigung

  • in Zulieferbetrieben für Bootsteile sowie in Bootsverleihen und Bootshäusern

Zugangsvoraussetzung

Zugang zur Tätigkeit

In der Regel benötigt man eine bestandene Prüfung als Bootsbauermeister/in.

Die Ausübung einer selbstständigen Tätigkeit in diesem Handwerk ist reglementiert.

Sonstige Zugangsbedingungen

Das Boots- und Schiffbauer-Handwerk ist zulassungspflichtig. Wer sich selbstständig machen oder als Betriebsleiter/in eines Handwerksbetriebs tätig sein will, muss über die entsprechende Meisterprüfung verfügen.

Zugangsvoraussetzungen für die Weiterbildung

Voraussetzung für die Zulassung zur Meisterprüfung im Boots- und Schiffbauer-Handwerk ist in der Regel die Gesellenprüfung als Bootsbauer/in.

Alternativ kann man z.B. mit einer Gesellen- bzw. Abschlussprüfung in einem anderen anerkannten Ausbildungsberuf und einer mehrjährigen Berufstätigkeit im Boots- und Schiffbauer-Handwerk zur Meisterprüfung zugelassen werden.

Zugangsvoraussetzungen für die Prüfung

Bei Weiterbildungen zum Handwerksmeister/zur Handwerksmeisterin ist nur der Zugang zur Prüfung geregelt, nicht der Zugang zu Weiterbildungslehrgängen.

Voraussetzung für die Zulassung zur Meisterprüfung ist, dass man die vorgeschriebene berufliche Vorbildung oder Praxis im entsprechenden Handwerk nachweisen kann.

Wichtige Vorkenntnisse

Vertiefte Kenntnisse in folgenden Bereichen bilden gute Voraussetzungen für das erfolgreiche Bestehen der Weiterbildungsprüfung:

Rechnen/Mathematik:

In der Meisterprüfung sind u.a. betriebliche Kosten und Kennzahlen zu ermitteln sowie Kostenstrukturen zu überprüfen.

Um im späteren Berufsalltag Materialmengen berechnen, Kosten kalkulieren und Abrechnungen erstellen zu können, sind Mathematikkenntnisse wichtig.

Technik/Technisches Zeichnen:

Das Erstellen, Bewerten und Anpassen von Arbeitsplänen, Skizzen und Fertigungszeichnungen sind Teil der Meisterprüfung.

Im beruflichen Alltag erstellen Bootsbauermeister/innen technische Zeichnungen (auch unter Einsatz branchenspezifischer Software), wenn sie z.B. Boote bzw. deren Bauteile konstruieren.

Wirtschaft/Recht:

Um den betriebswirtschaftlichen, kaufmännischen und rechtlichen Teil der Meisterprüfung erfolgreich abschließen zu können, sind gute Kenntnisse in diesem Bereich erforderlich.

Im Berufsleben benötigen Bootsbauermeister/innen Kenntnisse in Buchführung und Controlling sowie in den Bereichen Recht und Steuern, damit sie erfolgreich einen Betrieb führen können.

Mitarbeiterführung und -anleitung:

In der Meisterprüfung werden berufs- und arbeitspädagogische Kenntnisse geprüft. Erfahrungen in der Anleitung von Auszubildenden und Mitarbeitern sind daher von Vorteil.

Motivation und Zufriedenheit von Mitarbeitern hängen maßgeblich vom Führungsverhalten ihrer Meister/innen ab. Für eine erfolgreiche Betriebsführung sind u.a. Kenntnisse von Führungsinstrumenten wie Zielvereinbarung und Feedback unabdingbar.

Anerkennung von ausländischen Qualifikationen

Die Tätigkeit als Bootsbauermeister/in ist nicht reglementiert.

Um mit einem im Ausland erworbenen Abschluss in diesem Beruf zu arbeiten, ist grundsätzlich keine berufliche Anerkennung notwendig. Jedoch kann eine Feststellung der Gleichwertigkeit deutschen Arbeitgebern helfen, die im Ausland erworbenen beruflichen Fähigkeiten besser zu beurteilen.

Wird jedoch eine selbstständige Tätigkeit im Handwerk angestrebt, ist eine Gleichwertigkeitsprüfung zwingend erforderlich. Die Gleichwertigkeit des ausländischen Abschlusses mit dem entsprechenden deutschen Meisterabschluss ist Voraussetzung für die Eintragung in die Handwerksrolle.

Informationen zur Feststellung der Gleichwertigkeit bietet das Informationsportal der Bundesregierung zur Anerkennung ausländischer Berufsqualifikationen: www.anerkennung-in-deutschland.de

Zuständige Stellen sind die örtlichen Handwerkskammern. Bei der Suche nach der zuständigen Stelle für die berufliche Anerkennung helfen der Anerkennung in Deutschland und die Fachstelle Beratung und Qualifizierung des IQ-Netzwerks weiter.

Weiterführende Informationen zu Leben und Arbeiten in Deutschland:

Ausbildung

Weiterbildungsinhalte

  • Fachpraxis (Teil I)

    • Meisterprüfungsprojekt: Planung, z.B. Erstellen eines Konzepts, eines Umsetzungsplans und einer Angebotskalkulation, sowie Durchführung, Kontrolle und Dokumentation von Instandsetzungs-, Einbau-, Neu- oder Umbauarbeiten (z.B. Instandsetzung eines Bootes oder Einbau einer technischen Bordeinrichtung)

    • Fachgespräch: z.B. das Vorgehen bei der Planung und Durchführung des Meisterprüfungsprojekts begründen, Kunden beraten, dabei wirtschaftliche, rechtliche sowie technische Gesichtspunkte berücksichtigen, berufsbezogene Probleme sowie deren Lösungen darstellen

    • Situationsaufgabe: im Rahmen eines Kundenauftrags z.B. den Aufriss einer bootsbautypischen Einzelkomponente erstellen und diese dann herstellen

  • Fachtheorie (Teil II)

    • Handlungsfeld "Konstruktion, Fertigung, technische Ausrüstung": z.B. Entwürfe und Konstruktionen für Boote inklusive des Innenausbaus entwickeln, auch unter Einsatz branchenspezifischer Software; Einbau von Antriebs-, Vortriebs-, Steuerungs- und Ruderanlagen, von technischen Bordeinrichtungen für Wasser, Abwasser, Heizung, Klima sowie von bordelektrischen und -elektronischen Systemen entwickeln und planen; Schäden, Störungen und deren Ursachen analysieren und Lösungen entwickeln

    • Handlungsfeld "Auftragsabwicklung": z.B. Kundenanforderungen ermitteln und beurteilen, Angebote erstellen; Einsatz von Personal, Material und Geräten bewerten; Arbeitspläne, Skizzen sowie Fertigungszeichnungen erstellen; Unteraufträge vergeben, Nachkalkulationen durchführen

    • Handlungsfeld "Betriebsführung und Betriebsorganisation": betriebliche Kosten analysieren; Marketingmaßnahmen zur Kundengewinnung und -pflege erarbeiten; betriebliches Qualitätsmanagement entwickeln; Personalentwicklung; Betriebs-, Lagerausstattung und logistische Prozesse planen

  • Betriebswirtschaftliche, kaufmännische und rechtliche Grundlagen (Teil III)

  • Berufs- und arbeitspädagogische Grundlagen (Teil IV)

Weiterbildungsaufbau

Stundenverteilung (beispielhaft):

  • Teil I - Fachpraktischer Teil und Teil II - Fachtheoretischer Teil (werden häufig zusammen angeboten): ca. 600 Stunden

  • Teil III - Betriebswirtschaftlicher, kaufmännischer und rechtlicher Teil: ca. 240 Stunden

  • Teil IV - Berufs- und arbeitspädagogischer Teil: ca. 115 Stunden

Gesamtstundenzahl: ca. 955 Stunden

Weiterbildungsvergütung

Die Teilnahme an Vorbereitungslehrgängen wird nicht vergütet.

Weiterbildungskosten

Für den Besuch von Vorbereitungslehrgängen fallen Lehrgangsgebühren an, für die Prüfung selbst Prüfungsgebühren.

Weitere Kosten entstehen für das Meisterprüfungsprojekt sowie ggf. für Arbeitsmaterialien, Fahrten zur Weiterbildungsstätte oder für auswärtige Unterbringung.

Förderungsmöglichkeiten

Vorbereitungslehrgänge auf die Meisterprüfung können gemäß Aufstiegsfortbildungsförderungsgesetz finanziell gefördert werden.

Weitere Informationen: Aufstiegs-BAföG - Aufstieg mit Förderung

Förderung besonders begabter junger Fachkräfte: Stiftung Begabtenförderung berufliche Bildung (SBB) - Weiterbildungsstipendium

Weiterbildungsdauer

Unterschiedlich, je nach Bildungsanbieter, Unterrichtszeit (Vollzeit/Teilzeit) und Lernform

Teilweise bereiten Lehrgänge auch separat auf einzelne Teile der Meisterprüfung vor.

Für die Zulassung zur Prüfung ist die Teilnahme an einem Lehrgang nicht verpflichtend.

Abschluss-/Berufsbezeichnungen

Abschlussbezeichnung

Bootsbauermeister/Bootsbauermeisterin

Zusätzlich zum Meistertitel darf die Bezeichnung "Bachelor Professional in" unter Angabe des Handwerks geführt werden.

Weiterbildungssituation

Die Weiterbildung besteht aus theoretischem und praktischem Unterricht.

Je nach Bildungsanbieter sollte man sich auf folgende Bedingungen einstellen:

Unterrichtszeit

  • bei Vollzeitunterricht: ganztägiger Unterricht an mindestens vier Wochentagen

  • bei Teilzeitunterricht: i.d.R. berufsbegleitende Weiterbildung am Wochenende oder am Abend

Lernform

  • i.d.R. Präsenzveranstaltungen: Unterricht im Klassenverband an der Bildungseinrichtung (ggf. nicht am Wohnort)

Lernorte

Vorbereitungslehrgänge auf die Prüfung finden z.B. an Bildungszentren von Handwerkskammern oder Fachschulen statt.

Lernorte sind

  • Schulungsräume

Tätigkeit

Aufgaben und Tätigkeiten kompakt

Bootsbauermeister/innen planen die Arbeitsabläufe, leiten Fachkräfte an und sind für die betriebliche Ausbildung verantwortlich. Sie nehmen kaufmännische und verwaltende Aufgaben wahr, verhandeln mit Lieferanten, kalkulieren Angebote, erledigen den betriebsbezogenen Schriftverkehr und beraten Kunden. Sie arbeiten auch selbst praktisch mit, konstruieren Auf- und Innenausbauten, Antriebs- und Ruderanlagen, Takelagen, Bootsrümpfe oder komplette Boote. Je nach Anforderungen und Belastungen wählen sie die Materialien aus, z.B. europäische Harthölzer wie Robinie für Segeljachten oder ultraleichte High-Tech-Materialien für Rennboote. Auch bei der Herstellung und Montage von Bauteilen und Systemen arbeiten sie mit. Sofern sie als Selbstständige einen Betrieb leiten, entwickeln sie die betrieblichen Grundsätze und bestimmen Art und Umfang der Investitionen. Darüber hinaus entscheiden sie über die Personalauswahl und kontrollieren den wirtschaftlichen Erfolg.

Aufgaben und Tätigkeiten im Einzelnen

Fachaufgaben

  • Kunden beraten, Serviceleistungen anbieten, Leistungen kalkulieren und Kostenvoranschläge erstellen

  • Konstruktionen für den Neu-, Aus- und Umbau von Booten je nach Typ und Verwendungszweck entwickeln, Entwürfe, Aufrisse, Zeichnungen und Pläne erstellen, z.T. rechnergestützt, und den Kunden präsentieren

  • Materialien wie Hölzer, Kunststoffe, Metalle sowie Dämmstoffe auswählen

  • Bau und Zusammenbau von Rumpf, Deck, Aufbauten leiten und durchführen

  • die Ausrüstung von Booten mit technischen Geräten, Anlagen und Systemen planen, Systeme, Anlagen und Einrichtungen montieren bzw. installieren und vernetzen

    • Einbau und Vernetzung von technischen Bordeinrichtungen z.B. zur Wasserversorgung, von bordelektrischen und -elektronischen Systemen

    • Montage von Antriebs-, Vortriebs-, Steuerungs- und Ruderanlagen

    • An- und Aufbau der Decksausrüstung, von Winden, Ankereinrichtung, Schienen, Rollen und Masten

  • Herstellung und Montage von Riggsystemen leiten bzw. ausführen, Riggsysteme trimmen und instand halten

  • Schäden an Rümpfen, Decks und Aufbauten, Störungen an technischen Einrichtungen feststellen und beheben, Erneuerungsbedarfe feststellen, Lösungsvorschläge erarbeiten und Instandsetzungsarbeiten durchführen

  • fertige Arbeiten, Neu-, Um-, Ausbauten abnehmen, Funktions- und Qualitätskontrollen durchführen

  • Stapellauf, Transport und Lagerung von Booten planen und durchführen

  • durchgeführte Leistungen dokumentieren und abrechnen

Führungsaufgaben

  • die Arbeiten inhaltlich und terminlich planen, organisieren und steuern, ggf. Unteraufträge vergeben und überwachen

  • Fertigungsprozesse und -verfahren festlegen und überwachen

  • über die Auswahl der Betriebsmittel entscheiden, Kostenfaktoren analysieren, beeinflussbare Kosten minimieren

  • Betriebsbereitschaft und rationellen Einsatz der Betriebsmittel sicherstellen

  • Arbeitsaufträge an die Mitarbeiter/innen vergeben

  • Mitarbeiter/innen fachlich anleiten, bei deren Weiterbildung mitwirken

  • den betrieblichen Teil der Ausbildung durchführen, dabei die einschlägigen rechtlichen Regelungen beachten sowie pädagogische Grundsätze berücksichtigen

  • die Einhaltung von Arbeitsschutz- und Sicherheitsvorschriften sowie Umweltschutzvorschriften überwachen

Leitungsfunktionen bei Selbstständigkeit

  • die Grundsätze für das gesamte kaufmännische, personelle und technische Geschehen gestalten

  • die Geschäftspolitik bestimmen, künftige Betriebsstrategien entwickeln und festlegen

  • Konzepte für Betriebsstätten und logistische Prozesse entwickeln und umsetzen

Verdienst/Einkommen

Beispielhafte tarifliche Bruttogrundvergütung (monatlich): € 3.698 bis € 4.352

Quelle:

Tarifsammlung des Bayerischen Staatsministeriums für Familie, Arbeit und Soziales

Hinweis: Diese Angaben dienen der Orientierung. Ansprüche können daraus nicht abgeleitet werden.

Verdienst/Einkommen

Das Einkommen von Arbeitnehmern und Arbeitnehmerinnen hängt von der Aus- und Weiterbildung, Berufserfahrung und Verantwortlichkeit ab, aber auch von den jeweiligen Anforderungen des Berufs, von Branche, Region und Betrieb. Die Höhe richtet sich in tarifgebundenen Betrieben nach tarifvertraglichen Vereinbarungen. Nicht tarifgebundene Betriebe können ihre Mitarbeiter/innen in Anlehnung an entsprechende Tarifverträge entlohnen.

Weitere Informationen über Einkommensmöglichkeiten:

Tätigkeitsbezeichnungen

  • Bootsbauermeister/in

Auch übliche Berufsbezeichnungen/Synonyme

  • Boots- und Schiffbauermeister/in

  • Meister/in im Boots- und Schiffbauer-Handwerk

Abweichende Berufsbezeichnung der ehemaligen DDR

  • Meister/Meisterin des Bootsbauerhandwerks

Frühere Berufsbezeichnungen

  • Bootsbauermeister/in

    (bis 1998)

  • Schiffbauermeister/in

Arbeitsorte

Bootsbauermeister/innen arbeiten in erster Linie

  • in Werkstätten und Werkhallen

  • im Freien

  • an Bord von Booten (z.B. bei Reparaturarbeiten)

  • in Büroräumen

Darüber hinaus arbeiten sie ggf. auch

  • im Homeoffice bzw. mobil

Arbeitssituation

Bootsbauermeister/innen führen Betriebe des Boots- und Jachtbaus oder übernehmen Leitungsaufgaben auf Bootswerften. Hierfür sind Organisationstalent und Durchsetzungsvermögen erforderlich, für die Anleitung und Motivierung der Mitarbeiter/innen auch Sozialkompetenz und Führungsqualitäten. Die umfangreichen Büroarbeiten erfordern Genauigkeit und Sorgfalt. Wenn sie z.B. auf die Einhaltung der betrieblichen und gesetzlichen Sicherheitsbestimmungen und Qualitätsnormen achten, ist Verantwortungsbewusstsein unerlässlich. Im Umgang mit Kunden und Lieferanten sind Serviceorientiertheit, Kommunikationsstärke und Verhandlungsgeschick wichtig.

Bootsbauermeister/innen arbeiten praktisch mit und übernehmen vor allem schwierige Aufgaben. Dabei benutzen sie technische Maschinen, Geräte und Handwerkzeuge. Ggf. tragen sie Arbeitsschutzkleidung, z.B. Sicherheitsschuhe, Gehörschutz und Schweißschutz. In den Werk- und Montagehallen kann Maschinenlärm herrschen, feiner Holzstaub sowie Dämpfe von Lacken, Lösungsmitteln und Klebstoffen bzw. Schweißrauch liegen in der Luft. Ebenso kommen sie mit Ölen und Schmierstoffen in Kontakt. Bei manchen Tätigkeiten arbeiten sie auch gebückt, über Kopf oder auf Leitern und Arbeitsgerüsten. Witterungseinflüssen sind sie bei der Arbeit im Freien ausgesetzt. Körperlicher Einsatz ist erforderlich, z.B. beim Heben und Tragen von schweren Motorenteilen oder Planken. Saisonbedingt kann Mehrarbeit und Arbeit am Wochenende anfallen. Insbesondere in großen Werften ist Schichtarbeit möglich.

Arbeitsbedingungen im Einzelnen

  • Verantwortung für Personen (Mitarbeiter/innen anleiten und führen und Auszubildende unterweisen)

  • Verantwortung für Sachwerte (z.B. teure Boote reparieren)

  • Kundenkontakt (z.B. Kunden beim Bau von Booten beraten)

  • Handarbeit (z.B. beim Einbau der Inneneinrichtung)

  • Arbeit mit technischen Geräten, Maschinen und Anlagen (z.B. Fräsmaschinen, Löt- und Schweißgeräte)

  • Bildschirmarbeit

  • Tragen von Schutzkleidung, -ausrüstung (z.B. Sicherheitsschuhe, Gehörschutz, Schutzhandschuhe)

  • Arbeit in Büroräumen (z.B. betriebliche Abrechnungen erledigen, Kosten und Arbeitszeiten kalkulieren, Material bestellen)

  • Arbeit in Werkstätten, Werk-/Produktionshallen

  • Arbeit bei Rauch, Staub, Gasen, Dämpfen (Gerüche von Lacken, Klebern, Lösungsmitteln und Kunststoffen)

  • Arbeit im Freien (z.B. in Außenanlagen von Werften und in Docks)

  • Arbeit im/am Wasser (auf Booten bzw. auf Docks)

  • Arbeit bei Kälte, Hitze, Nässe, Feuchtigkeit, Zugluft (z.B. bei Arbeiten im Freien)

  • Arbeit unter Geruchseinfluss

  • Arbeit unter Lärm (Maschinenlärm)

  • Arbeit in größeren Höhen mit Absturzgefährdung (z.B. bei großen Booten auf Arbeitsgerüsten)

  • Arbeit unter Zwangshaltungen (im Stehen oder über Kopf arbeiten)

  • Arbeit mit Schmierstoffen (Öl, Fett)

  • Umgang mit Chemikalien (z.B. Lacke, Farben und Imprägniermittel)

  • Unfallgefahr (beim Arbeiten auf Gerüsten)

  • Arbeit im Gehen und Stehen

  • schweres Heben und Tragen (z.B. Montieren und Warten von Riggsystemen)

  • Schichtarbeit (v.a. in großen Werften)

Arbeitsgegenstände/Arbeitsmittel

Erzeugnisse, z.B.: Segel-, Sport-, Motorboote, Jachten

Komponenten und Zubehör, z.B.: Motoren, Ruderanlagen, Riggsysteme, bordelektrische Systeme, Stromaggregate, Winschen (Seilwinden), Seekartenplotter, Ankergeschirr

Werk- und Hilfsstoffe, z.B.: Holz, Stahl, Aluminium, Schall- und Wärmeisoliermaterialien, Faserverbundstoffe, Epoxidharz, Klebstoffe, Spachtelmasse, Lacke, Farben, Imprägniermittel

Maschinen, Geräte und Werkzeuge, z.B.: CNC-Fräsmaschinen, Pressen, Biegemaschinen, Löt- und Schweißgeräte, Sägen, Hobel, Bohrwerkzeuge

Unterlagen, z.B.: technische Zeichnungen und Pläne, Bau- und Zertifizierungsvorschriften

Büroausstattung, z.B.: PC, Internetzugang, Telefon

Arbeitsbereiche/Branchen

Bootsbauermeister/innen finden Beschäftigung in erster Linie

  • in Bootswerften

  • in Handwerksbetrieben, die Boote und Jachten bauen und reparieren

Darüber hinaus finden sie auch Beschäftigung

  • in Zulieferbetrieben für Bootsteile sowie in Bootsverleihen und Bootshäusern

Branchen im Einzelnen

  • Schiffe, Boote

    • Boots- und Yachtbau

Auch denkbar:

  • Holzkonstruktionsteile, Holzwaren

    • Herstellung von sonstigen Konstruktionsteilen, Fertigbauteilen, Ausbauelementen und Fertigteilbauten aus Holz, z.B. Zulieferbetriebe für Bootsteile aus Holz

  • Kunststoff, Kautschuk, Vulkanisation

    • Herstellung von Baubedarfsartikeln aus Kunststoffen, z.B. Zulieferbetriebe für Bootsteile aus Kunststoff

  • Vermietung, Verleih

    • Vermietung von Wasserfahrzeugen, z.B. Bootsverleih mit Werkstattbetrieb

Perspektiven

Weiterbildung (berufliche Anpassung)

Anpassungsweiterbildung hilft, das berufliche Wissen aktuell zu halten und an neue Entwicklungen anzupassen (z.B. in den Bereichen Bootsbau, Holz-, Metall- und Kunststoffverarbeitung, Elektrotechnik).

Darüber hinaus können sich die Trends, 3-D-Druck im Bootsbau oder Augmented-Reality-Anwendungen bei Wartung und Reparatur einzusetzen, zu wichtigen Weiterbildungsthemen für Bootsbauermeister/innen entwickeln.

Weiterbildung (beruflicher Aufstieg)

Aufstiegsweiterbildung, speziell konzipiert für Weiterbildungsabsolventen, baut auf vorhandenen Qualifikationen auf. Sie bietet die Möglichkeit, das Kompetenzprofil zu erweitern und Karrierechancen auszubauen (z.B. durch die Prüfung als Betriebswirt/in nach der Handwerksordnung oder als Internationale/r Meister/in).

Ein Studium eröffnet weitere Berufs- und Karrierechancen (z.B. durch einen Bachelorabschluss im Studienfach Schiffbau, Meerestechnik oder Schiffs-, Reedereimanagement).

Mit ihrem Weiterbildungsabschluss können Meister/innen auch ohne schulische Hochschulzugangsberechtigung Zugang zu einem Studium erhalten. Weitere Informationen:

Zugang zur Hochschule in den einzelnen Bundesländern

Stellen- und Bewerberbörsen

Trends

3-D-Druck im Boots- und Schiffbau

3-D-Druck ermöglicht die Herstellung dreidimensionaler Objekte auf der Grundlage digitaler Informationen durch das schichtweise Auftragen von Materialien. Für die Herstellung von Prototypen und Bauteilen für Bootsbau, Schifffahrt und maritime Industrie ist die Technik des 3-D-Drucks bereits im Einsatz. Es wird nun auch nach Möglichkeiten geforscht, ganze Boots- bzw. Schiffskörper im 3-D-Druckverfahren herzustellen. Um für diese Entwicklung gerüstet zu sein, müssen sich Fachkräfte mit der neuen Technik vertraut machen.

Augmented-Reality-Anwendungen und Sprachassistenten für Wartung und Reparatur

Augmented-Reality-Technik erleichtert Wartungs- und Reparaturarbeiten für Antriebs- und Steuerungssysteme im Automobil-, Flugzeug- und Schiff- sowie im Maschinen- und Anlagenbau. Mithilfe mobiler Geräte wie Tablets, Smartphones oder Datenbrillen werden Informationen in das Sichtfeld der Servicemitarbeiter/innen eingeblendet, z.B. neue Einstellwerte für Bauteile oder spezielle Reparaturanleitungen. Über einen Remote Support kann zudem eine Fachkraft virtuell für die Problemlösung hinzugezogen werden. Künftig sollen auch Sprachassistenten genutzt werden können, die dank maschinellen Lernens auch komplexere Fragen z.B. über den Zustand der Maschinen beantworten. Die Beschäftigten sollten sich mit dieser Technologie auseinandersetzen und sich entsprechende Kenntnisse aneignen.

Rechtliche Regelungen für die Tätigkeit

Gleichwertigkeit ausländischer Berufsqualifikationen

 

Quelle: BERUFENET der Bundesagentur für Arbeit – Stand: (08/2024)

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