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Ausbildungsberuf
Vergolder/in

Nachfolgend findest Du viele Informationen über diesen Ausbildungsberuf.

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Die Tätigkeit im Überblick

Vergolder/innen behandeln die Oberflächen von Holzrahmen für Bilder, Spiegel oder Möbel sowie von sakralen Objekten wie Altären und Heiligenskulpturen. Sie restaurieren auch schadhafte Stellen oder gestalten die gesamte Oberfläche neu.

Die Ausbildung im Überblick

Vergolder/in ist ein 3-jähriger anerkannter Ausbildungsberuf im Handwerk.

Arbeitsbereiche/Branchen

Vergolder/innen finden Beschäftigung

  • in Vergolderwerkstätten

  • in Restauratorenwerkstätten

Zugangsvoraussetzung

Zugang zur Tätigkeit

In der Regel benötigt man eine abgeschlossene Berufsausbildung als Vergolder/in.

Zugangsvoraussetzungen für die Ausbildung

Rechtlich ist keine bestimmte Vorbildung vorgeschrieben.

Die Betriebe stellen überwiegend Ausbildungsanfänger/innen mit Hochschulreife ein.

Zugangsvoraussetzungen für die Ausbildung

Voraussetzung für den Zugang zu einer dualen Ausbildung ist ein Ausbildungsvertrag mit einem Ausbildungsbetrieb. Die Ausbildungsbetriebe suchen sich Auszubildende nach eigenen Kriterien (z.B. schulische Vorbildung) aus.

Jugendliche unter 18 Jahren müssen eine ärztliche Bescheinigung über eine Erstuntersuchung vorlegen.

Schulische Vorbildung in der Praxis

Im Jahr 2021 gab es 15 Ausbildungsanfänger/innen. 60 Prozent der zukünftigen Vergolder/innen verfügten über die Hochschulreife , jeweils 20 Prozent besaßen einen Hauptschulabschluss bzw. einen mittleren Bildungsabschluss .

Quelle:

Die Angaben orientieren sich an den Informationen des Datensystems Auszubildende (DAZUBI) des Bundesinstituts für Berufsbildung (BIBB).

Wichtige Schulfächer

Vertiefte Kenntnisse in folgenden Schulfächern bilden gute Voraussetzungen für eine erfolgreiche Ausbildung:

Werken/Technik:

Angehende Vergolder/innen fertigen nach eigenen Entwürfen oder Wünschen des Kunden z.B. Spiegel- oder Gemälderahmen, restaurieren Kunstgegenstände oder verzieren Möbel. Dazu benötigen sie handwerkliche Fertigkeiten sowie Kenntnisse im technischen Zeichnen.

Mathematik:

Beim Vergolden ist es wichtig, sowohl die verwendeten Materialien als auch die Flächen und Raumproportionen korrekt zu berechnen. Daher müssen die Auszubildenden die Grundrechenarten sowie die Bruch-, Dezimal-, Dreisatz- und Prozentrechnung beherrschen.

Kunst:

Da angehende Vergolder/innen z.B. Spiegel- und Gemälderahmen nach eigenen Entwürfen fertigen, ist ein Sinn für Ästhetik hilfreich.

Anerkennung von ausländischen Qualifikationen

Die Tätigkeit als Vergolder/in ist nicht reglementiert.

Um mit einem im Ausland erworbenen Abschluss in diesem Beruf zu arbeiten, ist keine berufliche Anerkennung notwendig. Jedoch kann eine Feststellung der Gleichwertigkeit deutschen Arbeitgebern helfen, die im Ausland erworbenen beruflichen Fähigkeiten besser zu beurteilen.

Informationen zur Feststellung der Gleichwertigkeit bietet das Informationsportal der Bundesregierung zur Anerkennung ausländischer Berufsqualifikationen: www.anerkennung-in-deutschland.de

Zuständige Stellen sind die örtlichen Handwerkskammern. Bei der Suche nach der zuständigen Stelle für die berufliche Anerkennung helfen der Anerkennungs-Finder und die Fachstelle Beratung und Qualifizierung des IQ-Netzwerks weiter.

Weiterführende Informationen zu Leben und Arbeiten in Deutschland:

Ausbildung

Ausbildungsinhalte

Im Ausbildungsbetrieb lernen die Auszubildenden beispielsweise:

  • wie Grundierungen, insbesondere für Vergolde- und Maltechniken, angesetzt, zubereitet und aufgebracht werden

  • wie Metalluntergründe entfettet, entrostet und vor Korrosion geschützt werden

  • wie man graviert

  • wie man Öl-, Glanz- und Mattvergoldungen ausführt

  • wie Pläne und Zeichnungen gelesen und umgesetzt werden

  • wie man Oberflächen strukturiert und sandelt, wie man Aufsetzarbeiten ausführt

  • wie man Negativformen aus Silikon herstellt

  • wie man Schriften malt, wie man Farb- und Bindemittel ansetzt und mischt

  • wie man Objekte reinigt und restauriert

  • wie man Qualitätsmängel feststellt, dokumentiert und beseitigt

Darüber hinaus werden während der gesamten Ausbildung Kenntnisse über Themen wie Rechte und Pflichten während der Ausbildung, Organisation des Ausbildungsbetriebs und Umweltschutz vermittelt.

In der Berufsschule erwirbt man weitere Kenntnisse:

  • in berufsspezifischen Gebieten (z.B. farbliche Oberflächengestaltung, Erhaltungs- und Restaurierungsarbeiten)

  • in allgemeinbildenden Fächern wie Deutsch und Wirtschafts- und Sozialkunde

Zusatzqualifikationen

  • Durch die Zusatzqualifikation "Betriebsassistent/in im Handwerk" erwerben Auszubildende mit Fachoberschul- oder Hochschulreife parallel zu ihrer handwerklichen Berufsausbildung zusätzliche kaufmännische Kenntnisse. Die Auszubildenden besuchen zusätzlichen Berufsschulunterricht (z.B. in Rechnungswesen oder Wirtschaftslehre). Sie absolvieren die Prüfung zum Fachmann/-frau für kaufmännische Betriebsführung (HwO) und müssen einen Nachweis über den erfolgreichen Besuch des Fremdsprachenunterrichts erbringen. Weitere Informationen erteilt die zuständige Handwerkskammer, z.B.:

    HWK Dortmund – Betriebsassistent/in im Handwerk

  • Die Zusatzqualifikation "Europaassistent/in" eröffnet für Auszubildende mit einem mittleren Bildungsabschluss die Möglichkeit, interkulturelle Kompetenzen aufzubauen, Fremdsprachenkenntnisse zu verbessern und sich fachlich - über die Erstausbildung hinaus - zu bilden. Bestandteile der Zusatzqualifikation sind ein besonderer Berufsschulunterricht (z.B. Europäisches Waren- und Wirtschaftsrecht) und ein mehrwöchiges Praktikum im Ausland. Weitere Informationen erteilt z.B.:

    Europaassistent/in

Zusatzqualifikationen

Zusatzqualifikationen, die man während der Ausbildung erwirbt, können den Berufseinstieg erleichtern. Sie umfassen z.B.:

  • Zusätzliche Inhalte, die nicht in der Ausbildungsordnung eines Berufs vorgeschrieben sind. Sie werden zu vielen unterschiedlichen Themen angeboten: AusbildungPlus

  • Kodifizierte Zusatzqualifikationen: berufsbezogene, in der Ausbildungsordnung eines Berufs verankerte Qualifikationseinheiten, die freiwillig gewählt werden können. Sie werden im Rahmen der Abschlussprüfung geprüft.

  • Schulabschlüsse (z.B. Fachhochschulreife)

Zusatzqualifikationen können ggf. auch im Ausland erworben werden.

Ausbildungsaufbau

Die Ausbildung wird parallel im Ausbildungsbetrieb und in der Berufsschule durchgeführt. Der Berufsschulunterricht findet an bestimmten Wochentagen oder in Blockform statt.

Auszug aus dem Ausbildungsrahmenplan und dem Rahmenlehrplan

1. und 2. Ausbildungsjahr:

Ausbildung im Betrieb und nach Bedarf in überbetrieblichen Lehrgängen:

  • Planen und Vorbereiten von Arbeitsabläufen

  • Anfertigen von Skizzen und Zeichnungen

  • Auswählen, Handhaben, Pflegen und Instandhalten von Werkzeugen und Maschinen

  • Auswählen, Lagern und Entsorgen von Werk- und Hilfsstoffen

  • Vorbereiten von Untergründen

  • Vergolden, Versilbern, Metallisieren

  • Herstellen und Gestalten von Rahmungen

  • Ausführen von Verzierungen

  • Ausführen von Maltechniken

Ausbildung in der Berufsschule in den Lerngebieten:

  • Vorbehandlung von Untergründen

  • Anlegen von Blattmetallen (mit den Haftmitteln Öl, Mordent und Gelatine)

  • farbliche Oberflächengestaltung

  • Anfertigen von Zeichnungen

  • Malen und Fassen

  • stilgerechte Anwendung von Farben und Formen

  • Polimentvergoldung

  • Einrahmung

  • gestalterische Bearbeitung von Vergoldeuntergründen und -oberflächen

Zwischenprüfung vor Ende des 2. Ausbildungsjahres

3. Ausbildungsjahr:

Ausbildung im Betrieb und nach Bedarf in überbetrieblichen Lehrgängen:

  • Vertiefen der Kenntnisse aus dem 1. und 2. Ausbildungsjahr

  • Ausführen von Erhaltungs- und Restaurierungsarbeiten

  • Qualitätssicherung

Ausbildung in der Berufsschule in den Lerngebieten:

  • Vertiefung der Kenntnisse aus dem 1. und 2. Ausbildungsjahr

  • Abformen und plastisches Verzieren

  • Nachbilden und Neugestalten von Rahmen

  • Erhaltungs- und Restaurierungsarbeiten

Gesellenprüfung nach dem 3. Ausbildungsjahr

Ausbildungsvergütung

Die Ausbildungsvergütung für eine duale Ausbildung wird vom Ausbildungsbetrieb gezahlt und richtet sich bei tarifgebundenen Betrieben nach tarifvertraglichen Vereinbarungen. Auszubildenden ist eine angemessene Vergütung zu gewähren. Die Angemessenheit einer Ausbildungsvergütung wird für Ausbildungen, die in 2020 und später beginnen, durch das Berufsbildungsgesetz über die Mindestvergütung geregelt. Findet die Ausbildung in schulischer Form statt (z.B. an einer Berufsfachschule oder im 1. Ausbildungsjahr als Berufsgrundbildungsjahr BGJ), wird keine Ausbildungsvergütung gezahlt.

Beispiel Metallhandwerk (monatlich brutto - je nach Bundesland):

1. Ausbildungsjahr: € 620 bis € 1.059

2. Ausbildungsjahr: € 700 bis € 1.108

3. Ausbildungsjahr: € 800 bis € 1.195

Quellen:

Tarifinformationen des Bundes und der Länder (z.B. Bundesministerium für Arbeit und Soziales, WSI-Tarifarchiv, Tarifarchive der Bundesländer)

Hinweis: Diese Angaben dienen der Orientierung. Ansprüche können daraus nicht abgeleitet werden.

Ausbildungsvergütung

Laut Berufsbildungsgesetz ist der Ausbildungsbetrieb verpflichtet, den Auszubildenden eine angemessene Ausbildungsvergütung zu gewähren. Zu deren Festlegung schreibt das Gesetz eine Mindestvergütung vor. Abweichungen davon sind nur im Rahmen der Regelungen des Gesetzes möglich.

Einfluss auf die Höhe der Ausbildungsvergütung haben der Ausbildungsbereich (z.B. Industrie und Handel, Handwerk), die Branche und die Region, in denen die Ausbildung erfolgt.

Ausbildungskosten

Die Ausbildung im Betrieb ist für die Auszubildenden kostenfrei. Ggf. entstehen Kosten, z.B. für Lernmittel, Fahrten zur Ausbildungsstätte oder für auswärtige Unterbringung.

Förderungsmöglichkeiten

Unter bestimmten Bedingungen können Auszubildende Berufsausbildungsbeihilfe (BAB) erhalten.

Informationen der Bundesagentur für Arbeit: Berufsausbildungsbeihilfe (BAB)

Ausbildungsdauer

3 Jahre

Ausbildungsdauer - Verkürzungen/Verlängerungen

Ausbildungsdauer

Bei einer Ausbildung in Vollzeit beträgt die Ausbildungsdauer 2, 3 oder 3,5 Jahre. Wenn es im Berufsausbildungsvertrag vereinbart wird, kann die Ausbildung ggf. auch in Teilzeit durchgeführt werden. Dadurch verlängert sich die Ausbildungsdauer, höchstens jedoch bis zum Eineinhalbfachen der Dauer, die für die betreffende Ausbildung in Vollzeit festgelegt ist.

Ausbildungsverkürzungen und -verlängerungen

Ausbildungsverkürzungen und -verlängerungen sind im Berufsbildungsgesetz sowie ggf. in der jeweiligen Ausbildungsordnung geregelt.

Verkürzung:

Wenn das Ausbildungsziel auch in kürzerer Zeit erreicht werden kann, besteht die Möglichkeit, die Ausbildungszeit zu verkürzen. Auszubildende und Ausbildungsbetrieb müssen hierfür gemeinsam einen Antrag an die zuständige Stelle (z.B. die jeweilige Kammer) stellen.

Wer bereits einen entsprechenden berufsbildenden Bildungsgang besucht hat, kann sich diesen ggf. auf seine Ausbildung anrechnen lassen. Die Bundesländer bestimmen die jeweiligen Anrechnungsmöglichkeiten.

Landesregelungen zur Anrechnung von schulischen Berufsgrundbildungsjahren bzw. Berufsfachschulausbildungen auf die Ausbildungszeit liegen aus folgenden Bundesländern vor:

Hinweis: Diese Angaben gelten für anerkannte Ausbildungsberufe. Für den Beruf Schiffsmechaniker/in gelten abweichende Regelungen.

Verlängerung:

In Ausnahmefällen kann die zuständige Stelle die Ausbildungszeit verlängern, wenn dies erforderlich ist.

Abschluss-/Berufsbezeichnungen

Abschlussbezeichnung

Vergolder/Vergolderin

Ausbildungssituation

Auf folgende Bedingungen und Anforderungen sollte man sich einstellen:

Im Betrieb

  • Praktische Mitarbeit (unter Anleitung): z.B. Grundierungen anrühren, Untergrund auftragen, Vergoldung polieren

  • Umgebung: in Werkstätten bei Staub- und Geruchseinfluss, z.T. beim Kunden (Renovierung von Kirchenräumen, Schlössern)

  • Kleidung: z.T. Schutzkleidung, z.B. Staubschutzmaske

  • Anforderungen:

    • Handwerkliches Geschick (z.B. beim Arbeiten mit Vergoldermesser, Spachtel und Polierstein)

    • Geschicklichkeit und Auge-Hand-Koordination (z.B. beim Arbeiten mit feinen Pinseln oder Nachbearbeiten vergoldeter Flächen)

    • Kreativität und Sinn für Ästhetik (z.B. Entwerfen und Fertigen von Spiegel- und Gemälderahmen nach eigenen Entwürfen)

    • Zeichnerische Fähigkeiten (z.B. Verzieren von Objekten mit Imitationsmalereien)

    • Sorgfalt (z.B. beim ästhetischen Restaurieren plastischer Ornamente oder Oberflächen)

An der Berufsschule

Unterricht an einem oder zwei Tagen pro Woche oder als Blockunterricht

Ausbildungssituation

Ausbildungssituation im Betrieb

Bei einer dualen Ausbildung betreuen z.B. Ausbilder/innen die Auszubildenden und leiten sie bei der Mitarbeit im Betrieb an. Teile der praktischen Ausbildung können in Lehrwerkstätten durchgeführt werden.

Ausbildungssituation in der Berufsschule

In der Berufsschule werden z.B. Klassenarbeiten oder Tests geschrieben. Außerdem müssen die Auszubildenden für die Vorbereitung auf die Zwischen- und Abschluss- bzw. Gesellenprüfung Zeit einplanen.

Der Berufsschulunterricht findet ein- bis zweimal pro Woche oder in Blöcken von beispielsweise drei oder vier Wochen statt. Wenn der Unterricht in überregionalen Fachklassen durchgeführt wird, sind die Auszubildenden während dieser Zeit z.B. in einem Internat untergebracht und dadurch von Familie und Freunden getrennt.

Lernorte

Vergolder/innen werden im dualen System ausgebildet.

Lernorte sind

  • Ausbildungsbetrieb (i.d.R. Betriebe des Vergolderhandwerks): Werkstätten, beim Kunden (z.B. Renovierung von Kirchenräumen, Schlössern)

  • Berufsschule : Unterrichtsräume

Können Betriebe nicht alle geforderten Ausbildungsinhalte vermitteln, besteht die Möglichkeit, Teile der Ausbildung in überbetriebliche Ausbildungsstätten zu verlagern.

Hinweis: Der Berufsschulunterricht wird teilweise in länderübergreifenden Fachklassen durchgeführt, derzeit:

  • für die Länder Baden-Württemberg, Bayern, Berlin, Brandenburg, Hamburg, Hessen, Niedersachsen, Nordrhein-Westfalen, Rheinland-Pfalz, Sachsen, Sachsen-Anhalt und Thüringen in München (Bayern): Städtische Berufsschule für Farbe und Gestaltung München Schertlinstrasse 8a 81379 München D +49.89.23334902 +49.89.23334903 http://www.fachschule-muenchen.de info@fachschule-muenchen.de

Quelle: Übersicht länderübergreifender Fachklassen (Stand 30.03.2023)

Ausbildung im Ausland

Um Teile der Ausbildung im Ausland zu absolvieren, bieten sich zum Beispiel folgende Möglichkeiten:

Ausbildung im Ausland

Das Berufsbildungsgesetz eröffnet grundsätzlich die Möglichkeit, Teile der Ausbildung in einem anerkannten Ausbildungsberuf im Ausland zu absolvieren. Je nach Ausbildungsberuf gibt es unterschiedliche Möglichkeiten zur Ausbildung im Ausland:

Ggf. kann man auch eine vollständige Ausbildung im Ausland absolvieren.

Weitere Informationen zu beruflichen Auslandserfahrungen: Zentrale Auslands- und Fachvermittlung der Bundesagentur für Arbeit

Dokumentation beruflicher Auslandserfahrungen

Im Ausland absolvierte Ausbildungs- und Lernabschnitte kann man im Europass dokumentieren lassen.

Weitere Informationen: Europass

Tätigkeit

Aufgaben und Tätigkeiten kompakt

Vergolder/innen führen verschiedene Arten von Vergoldungen und Metallisierungen aus. Beispielsweise vergolden sie Stuckornamente, Inschriften, Skulpturen, Möbel, Altäre, Wand- oder Deckenornamente mit Blattgold. Zudem gestalten sie nach Kundenwunsch oder eigenen Entwürfen Spiegel- oder Gemälderahmen und stellen z.B. plastische Ornamente als Verzierungen her. Zunächst behandeln sie die Untergründe mit Leim bzw. einer Kreidelösung vor, je nach Material. Anschließend tragen sie Blattgold bzw. Farbe auf oder verzieren die Objekte mit Imitationsmalereien; dabei ahmen sie beispielsweise Marmor nach. Beim Renovieren oder Restaurieren größerer Kunstgegenstände arbeiten sie am Standort des Objekts.

Aufgaben und Tätigkeiten (Beschreibung)

Worum geht es?

Vergolder/innen behandeln die Oberflächen von Holzrahmen für Bilder, Spiegel oder Möbel sowie von sakralen Objekten wie Altären und Heiligenskulpturen. Sie restaurieren auch schadhafte Stellen oder gestalten die gesamte Oberfläche neu.

Frischer Glanz

Handwerkliches Können, zeichnerisches Geschick und Interesse an Kunst- und Kulturgeschichte sind die wichtigsten Voraussetzungen für Vergolder/innen. Bei ihrer Arbeit setzen sie traditionelle Werkzeuge wie Vergoldermesser, Spachtel und Polierstein ein. Bevor sie z.B. den Holzteilen und Ornamenten einer alten Kirchenorgel oder einer Engelsfigur ihren Glanz zurückgeben, bereiten sie eine Grundierung aus Holzleim und Kreide zu und tragen sie in mehreren Schichten auf das Holz auf. Nachdem der Untergrund getrocknet ist, schleifen sie ihn glatt. Nun beschichten sie die Fläche mehrmals mit einer Mischung aus Tonerde und Eiweiß, dem so genannten Poliment.

Echtes Gold, imitierter Marmor

Die getrocknete Fläche glätten Vergolder/innen mit Achatsteinen und befeuchten sie mit einer Alkoholmischung erneut. Mit einem breiten und feinen Pinsel, dem so genannten Anschießer, tragen sie hauchdünne Blattgoldfolien vorsichtig auf und streichen sie glatt. Im letzten Arbeitsgang polieren sie die Goldschicht zu einer glänzenden Fläche. Neue Skulpturen oder Kerzenständer patinieren (tönen) sie ggf., damit sie antik wirken.

Um vergoldete Leisten oder Rahmen beispielsweise für Bilder oder Spiegel herzustellen, fertigen sie in der Werkstatt zunächst Skizzen nach eigenen Plänen oder nach den Vorgaben ihrer Auftraggeber an; auch plastische Ornamente für die Verzierung von Rahmen stellen sie her. In Kirchen oder anderen historischen Gebäuden restaurieren sie Kunst- und Gebrauchsgegenstände vor Ort. Hier haben sie sich häufig auf die Fassmalerei spezialisiert, das heißt, sie fassen z.B. Skulpturen farbig oder in Gold, Silber oder andere Metalle. In der Imitationsmalerei stellen sie Marmor oder Holz täuschend echt mit Pinsel und Farbe dar.

Aufgaben und Tätigkeiten im Einzelnen

  • Arbeitsschritte planen und vorbereiten

    • Kunden beraten, Angebote und Kostenvoranschläge erstellen

    • Skizzen und Zeichnungen für neue Objekte oder zu ersetzende Teile nach Vorlagen oder eigenen Entwürfen anfertigen

    • Untergründe bearbeiten und grundieren, z.B. mit Leim- und Kreidemischungen

    • Grundierungen herstellen, z.B. aus Stein-, Champagner-, Bologneser- oder Chinakreide

  • Objekte vergolden, versilbern und metallisieren oder in verschiedenen Maltechniken farbig gestalten

    • Polimentglanzvergolden: Tonerde (Poliment) auf die Grundierung auftragen, Blattgold auflegen und nach einer Trocknungszeit mit Achatsteinen o.Ä. polieren

    • Ölvergolden (v.a. im Außenbereich): Klebeöl auf einen nichtsaugenden Untergrund auftragen und anschließend Gold auflegen

    • Gravieren und Radieren (Farbe auf eine bereits vergoldete Fläche auftragen und die Farbe mit einem Holzstäbchen Stück für Stück entfernen, um die Vergoldung zum Vorschein zu bringen)

    • Imitationsmalerei ausführen (z.B. Imitation von Marmor und Holz)

    • im Bereich Erhaltung und Restaurierung, z.B. alte Fassungen freilegen, retuschieren und festigen

    • neue Objekte ggf. patinieren

  • Rahmen anfertigen und Einrahmungen insbesondere unter gestalterischen und konservatorischen Kriterien ausführen

  • ausschließlich Tätigkeit der Vergolder/innen: Druck- und Gussmassen zur Verzierung von Rahmen herstellen

  • ausschließlich Tätigkeit der Fassmaler/innen: Figuren weiß- und farbfassen

Verdienst/Einkommen

Beispielhafte tarifliche Bruttogrundvergütung (in der Stunde): € 18,72 bis € 20,22

Quelle:

Tarifsammlung des Bayerischen Staatsministeriums für Familie, Arbeit und Soziales

Hinweis: Diese Angaben dienen der Orientierung. Ansprüche können daraus nicht abgeleitet werden.

Verdienst/Einkommen

Das Einkommen von Arbeitnehmern und Arbeitnehmerinnen hängt von der Aus- und Weiterbildung, Berufserfahrung und Verantwortlichkeit ab, aber auch von den jeweiligen Anforderungen des Berufs, von Branche, Region und Betrieb. Die Höhe richtet sich in tarifgebundenen Betrieben nach tarifvertraglichen Vereinbarungen. Nicht tarifgebundene Betriebe können ihre Mitarbeiter/innen in Anlehnung an entsprechende Tarifverträge entlohnen.

Weitere Informationen über Einkommensmöglichkeiten:

Tätigkeitsbezeichnungen

  • Vergolder/in

Vergleichbare Berufsbezeichnungen im deutschsprachigen Ausland

Schweiz

  • Vergolder-Einrahmer/Vergolderin-Einrahmerin

Österreich

  • Vergolder/in und Staffierer/in

Berufsbezeichnung in englischer Sprache

  • Gilder (m/f)

Berufsbezeichnung in französischer Sprache

  • Doreur/Doreuse

Quelle der fremdsprachigen Berufsbezeichnungen: Bundesinstitut für Berufsbildung, Europass-Zeugniserläuterungen

Arbeitsorte

Vergolder/innen arbeiten in erster Linie

  • in Werkstätten

  • beim Kunden (z.B. bei Arbeiten an nicht transportierbaren Objekte)

Arbeitssituation

Vergolder/innen arbeiten viel mit der Hand. Dabei benutzen sie Handwerkzeuge, z.B. Vergoldermesser, Spachteln, Poliersteine oder Pinsel. Beim Spachteln, Polieren oder Gipsen tragen sie eine Staubschutzmaske, da es hierbei zu Staubentwicklungen kommen kann. Zudem liegen in den Werkstätten Gerüche und Dämpfe der verwendeten Farben, Leime und Lösungsmittel in der Luft und können Haut und Atemwege reizen.

Restaurieren sie z.B. sakrale Objekte in einer Kirche, müssen Vergolder/innen mitunter mehrere Stunden kniend oder stehend verbringen, gelegentlich auch auf Leitern und Gerüsten. Teilweise arbeiten sie auch in gebückter Haltung oder über Kopf. Beim Auffrischen von Vergoldungen an Außenwänden sind sie den unterschiedlichen Witterungsverhältnissen ausgesetzt.

Für das exakte und filigrane Bearbeiten der Werkstücke von Hand sind handwerkliches Geschick, sorgfältige Arbeitsweise und eine gute Auge-Hand-Koordination erforderlich. Um z.B. Gemälderahmen zu entwerfen und herzustellen, sind Einfallsreichtum und Gespür für Ästhetik und die Erwartungen der Kunden und Auftraggeber erforderlich. Da die Vergolder/innen auch Objekte mit Imitationsmalereien verzieren, benötigen sie zeichnerische Fähigkeiten.

Arbeitsbedingungen im Einzelnen

  • Handarbeit (z.B. Untergründe aus Holz, Metall oder Glas mit Werkzeugen wie Vergoldermesser, Spachtel und Polierstein bearbeiten)

  • Tragen von Schutzkleidung, -ausrüstung (z.B. Staubschutzmaske beim Gipsen, Polieren oder Schleifen)

  • Arbeit in Werkstätten, Werk-/Produktionshallen

  • Arbeit auf Baustellen (z.B. in Kirchen oder historischen Gebäuden)

  • Arbeit bei Rauch, Staub, Gasen, Dämpfen (z.B. feiner Staub durch Schleifen des Untergrunds)

  • Arbeit unter Geruchseinfluss (z.B. durch Lösungsmittel)

  • Arbeit bei Kälte, Hitze, Nässe, Feuchtigkeit, Zugluft (z.B. beim Auffrischen von Vergoldungen an Außenwänden)

  • Arbeit in größeren Höhen mit Absturzgefährdung (Arbeiten auf Leitern und Gerüsten beim Auffrischen von Vergoldungen an Außenwänden)

  • Präzisions-, Feinarbeit (z.B. Blattgoldfolien hauchdünn auf Figuren und andere Objekte auftragen)

  • Arbeit unter Zwangshaltungen (z.B. über Kopf arbeiten beim Vergolden von Decken)

  • Kundenkontakt (Kunden beraten, Kostenvoranschläge erstellen)

Arbeitsgegenstände/Arbeitsmittel

Erzeugnisse, z.B.: Bilderrahmen, Möbelstücke, Altäre, Figuren, Schilder, Wappen, Spiegel, Ornamente

Materialien und Hilfsstoffe, z.B.: Blattgold, Silber, Holz, Gips, Kreide, Achatsteine, Poliment, Leime, Lösungsmittel, Konservierungs- und Schleifmittel

Werkzeuge und Hilfsmittel, z.B.: Schleifwerkzeuge, Vergoldermesser, Spachtel, Poliersteine, Pinsel, Gerüste

Unterlagen, z.B.: Entwurfsskizzen, Fotografien, Auftragslisten, Angebotsunterlagen

Arbeitsbereiche/Branchen

Vergolder/innen finden Beschäftigung

  • in Vergolderwerkstätten

  • in Restauratorenwerkstätten

Branchen im Einzelnen

  • Holzkonstruktionsteile, Holzwaren

    • Herstellung von Holzwaren a. n. g., Kork-, Flecht- und Korbwaren (ohne Möbel), z.B. Rahmenateliers, Schreinereien mit Vergolderwerkstatt

  • Metallbearbeitung, Metallbau, Schweißen

    • Herstellung von Metallwaren a. n. g., z.B. Rahmenateliers

  • Kunst, Kultur, Museen

    • Museen, hier: mit Restauratorenwerkstatt

    • Selbstständige Restauratorinnen und Restauratoren

Perspektiven

Weiterbildung (berufliche Anpassung)

Anpassungsweiterbildung hilft, das berufliche Wissen aktuell zu halten und an neue Entwicklungen anzupassen (z.B. in den Bereichen Beschichtung, Oberflächenbehandlung, Restaurierung, Produktgestaltung).

Weiterbildung (beruflicher Aufstieg)

Aufstiegsweiterbildung bietet die Möglichkeit, beruflich voranzukommen und in Führungspositionen zu gelangen (z.B. durch die Prüfung als Vergoldermeister/in).

Ein Studium eröffnet weitere Berufs- und Karrierechancen (z.B. durch einen Bachelorabschluss im Studienfach Konservierung, Restaurierung).

Unter bestimmten Voraussetzungen ist auch ohne schulische Hochschulzugangsberechtigung ein Studium möglich. Weitere Informationen:

Zugang zur Hochschule in den einzelnen Bundesländern

Stellen- und Bewerberbörsen

 

Quelle: BERUFENET der Bundesagentur für Arbeit – Stand: (07/2023)

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