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Ausbildungsberuf
Vergoldermeister/in

Nachfolgend findest Du viele Informationen über diesen Ausbildungsberuf.

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Die Tätigkeit im Überblick

Vergoldermeister/innen sind in Handwerksbetrieben tätig, die Vergoldungen, Versilberungen und Metallisierungen aller Art ausführen. Sie üben koordinierende und überwachende Arbeiten aus und arbeiten ggf. auch praktisch bei der Fassung von Ornamenten und Restaurierung von Vergoldungen mit. Sie stellen die Qualität und Vermarktung der Produkte sicher, bilden Auszubildende aus und betreuen Kunden, Mitarbeiter/innen und Lieferanten.

Die Weiterbildung im Überblick

Vergoldermeister/in ist eine berufliche Weiterbildung. Die Meisterprüfung im zulassungsfreien Vergolder-Handwerk ist bundesweit einheitlich geregelt.

Für die Zulassung zur Prüfung ist die Teilnahme an einem Lehrgang nicht verpflichtend.

Arbeitsbereiche/Branchen

Vergoldermeister/innen finden Beschäftigung

  • in Restaurierungsbetrieben

  • in Schreinereien

  • in Rahmenateliers

  • in Museen

Zugangsvoraussetzung

Zugang zur Tätigkeit

In der Regel benötigt man eine bestandene Prüfung als Vergoldermeister/in.

Zugangsvoraussetzungen für die Weiterbildung

Voraussetzung für die Zulassung zur Meisterprüfung im Vergolder-Handwerk ist eine Gesellen- bzw. Abschlussprüfung in einem anerkannten Ausbildungsberuf.

Zugangsvoraussetzungen für die Prüfung

Bei Weiterbildungen zum Handwerksmeister/zur Handwerksmeisterin ist nur der Zugang zur Prüfung geregelt, nicht der Zugang zu Weiterbildungslehrgängen.

Voraussetzung für die Zulassung zur Meisterprüfung ist, dass man die vorgeschriebene berufliche Vorbildung oder Praxis im entsprechenden Handwerk nachweisen kann.

Wichtige Vorkenntnisse

Vertiefte Kenntnisse in folgenden Bereichen bilden gute Voraussetzungen für das erfolgreiche Bestehen der Weiterbildungsprüfung:

Rechnen/Mathematik:

In der Meisterprüfung sind u.a. betriebliche Kosten und Kennzahlen zu ermitteln sowie Kostenstrukturen zu überprüfen.

Um im späteren Berufsalltag Rohstoffmengen berechnen, Kosten kalkulieren und Abrechnungen erstellen zu können, sind Mathematikkenntnisse wichtig.

Wirtschaft/Recht:

Um den betriebswirtschaftlichen, kaufmännischen und rechtlichen Teil der Meisterprüfung erfolgreich abschließen zu können, sind gute Kenntnisse in diesem Bereich erforderlich.

Im Berufsleben benötigen Vergoldermeister/innen Kenntnisse in Buchführung und Controlling sowie in den Bereichen Recht und Steuern, damit sie erfolgreich einen Betrieb führen können.

Mitarbeiterführung und -anleitung:

In der Meisterprüfung werden berufs- und arbeitspädagogische Kenntnisse geprüft. Erfahrungen in der Anleitung von Auszubildenden bzw. Mitarbeitern sind daher von Vorteil.

Motivation und Zufriedenheit von Mitarbeitern hängen maßgeblich vom Führungsverhalten ihrer Meister/innen ab. Für eine erfolgreiche Betriebsführung sind u.a. Kenntnisse von Führungsinstrumenten, wie z.B. Zielvereinbarung und Feedback, unabdingbar.

Anerkennung von ausländischen Qualifikationen

Die Tätigkeit als Vergoldermeister/in ist nicht reglementiert.

Um mit einem im Ausland erworbenen Abschluss in diesem Beruf zu arbeiten, ist keine berufliche Anerkennung notwendig. Jedoch kann eine Feststellung der Gleichwertigkeit deutschen Arbeitgebern helfen, die im Ausland erworbenen beruflichen Fähigkeiten besser zu beurteilen.

Für eine selbstständige Tätigkeit in diesem Handwerk ist keine Anerkennung des ausländischen Abschlusses erforderlich.

Informationen zur Feststellung der Gleichwertigkeit bietet das Informationsportal der Bundesregierung zur Anerkennung ausländischer Berufsqualifikationen: www.anerkennung-in-deutschland.de

Zuständige Stellen sind die örtlichen Handwerkskammern. Bei der Suche nach der zuständigen Stelle für die berufliche Anerkennung helfen der Anerkennung in Deutschland und die Fachstelle Beratung und Qualifizierung des IQ-Netzwerks weiter.

Weiterführende Informationen zu Leben und Arbeiten in Deutschland:

Ausbildung

Weiterbildungsinhalte

  • Fachpraxis (Teil I):

    • Vergoldungen, Versilberungen sowie Farb- und Weißfassungen ausführen und restaurieren (z.B. von Figuren, Altären, architekturbezogenen Objekten und Bauteilen)

    • Bilderrahmen und Einrahmungen gestalten und herstellen

    • Silber und Gold patinieren und tönen

    • Intarsien lasieren, maserieren und malen

  • Fachtheorie (Teil II):

    • Eigenschaften, Verwendung und Verarbeitung von Werk- und Hilfsstoffen kennenlernen

    • berufsbezogene Werkzeuge, Geräte, Restaurierungstechniken kennenlernen

    • Stilepochen der Architektur, Skulptur und Malerei sowie berufsbezogene Handwerks- und Kunstgeschichte kennenlernen

    • Stilzeichnungen anfertigen

    • Kalkulationen durchführen (Kosten unter Einbeziehung aller relevanten Faktoren für die Preisbildung ermitteln)

  • Betriebswirtschaftliche, kaufmännische und rechtliche Grundlagen (Teil III)

  • Berufs- und arbeitspädagogische Grundlagen (Teil IV)

Weiterbildungsaufbau

Stundenverteilung (beispielhaft):

  • Teil I - Fachpraktischer Teil und Teil II - Fachtheoretischer Teil (werden häufig zusammen angeboten): ca. 1.089 Stunden

  • Teil III - Betriebswirtschaftlicher, kaufmännischer und rechtlicher Teil: ca. 240 Stunden

  • Teil IV - Berufs- und arbeitspädagogischer Teil: ca. 115 Stunden

Gesamtdauer: ca. 1.444 Stunden

Weiterbildungsvergütung

Die Teilnahme an Vorbereitungslehrgängen wird nicht vergütet.

Weiterbildungskosten

Für den Besuch von Vorbereitungslehrgängen fallen Lehrgangsgebühren an, für die Prüfung selbst Prüfungsgebühren.

Weitere Kosten entstehen für das Meisterprüfungsprojekt sowie ggf. für Arbeitsmaterialien, Fahrten zur Weiterbildungsstätte oder für auswärtige Unterbringung.

Förderungsmöglichkeiten

Vorbereitungslehrgänge auf die Meisterprüfung können gemäß Aufstiegsfortbildungsförderungsgesetz finanziell gefördert werden.

Weitere Informationen: Aufstiegs-BAföG - Aufstieg mit Förderung

Förderung besonders begabter junger Fachkräfte: Stiftung Begabtenförderung berufliche Bildung (SBB) - Weiterbildungsstipendium

Weiterbildungsdauer

Unterschiedlich, je nach Bildungsanbieter, Unterrichtszeit (Vollzeit/Teilzeit) und Lernform

Teilweise bereiten Lehrgänge auch separat auf einzelne Teile der Meisterprüfung vor.

Für die Zulassung zur Prüfung ist die Teilnahme an einem Lehrgang nicht verpflichtend.

Abschluss-/Berufsbezeichnungen

Abschlussbezeichnung

Vergoldermeister/Vergoldermeisterin

Zusätzlich zum Meistertitel darf die Bezeichnung "Bachelor Professional in" unter Angabe des Handwerks geführt werden.

Weiterbildungssituation

Die Weiterbildung besteht aus theoretischem und praktischem Unterricht.

Je nach Bildungsanbieter sollte man sich auf folgende Bedingungen einstellen:

Unterrichtszeit

  • bei Vollzeitunterricht: ganztägiger Unterricht an mindestens vier Wochentagen

  • bei Teilzeitunterricht: i.d.R. berufsbegleitende Weiterbildung am Wochenende oder am Abend

Lernform

  • i.d.R. Präsenzveranstaltungen: Unterricht im Klassenverband an der Bildungseinrichtung (ggf. nicht am Wohnort)

Lernorte

Vorbereitungslehrgänge auf die Prüfung finden z.B. an Fachschulen statt.

Lernorte sind

  • Schulungsräume

Tätigkeit

Aufgaben und Tätigkeiten kompakt

Vergoldermeister/innen organisieren die Arbeitsabläufe, leiten Fachkräfte an und sind für die betriebliche Ausbildung verantwortlich. Sie nehmen kaufmännische und verwaltende Aufgaben wahr, verhandeln mit Lieferanten, kalkulieren Angebote, erledigen den betriebsbezogenen Schriftverkehr und beraten Kunden. Vor allem in kleineren Betrieben des Vergolder-Handwerks arbeiten sie auch selbst praktisch mit und tragen beispielsweise Ornamente auf oder restaurieren Vergoldungen. Sofern sie als Selbstständige einen Betrieb leiten, entwickeln sie die betrieblichen Grundsätze und bestimmen Art und Umfang der Investitionen. Darüber hinaus entscheiden sie über die Personalauswahl und kontrollieren den wirtschaftlichen Erfolg.

Aufgaben und Tätigkeiten im Einzelnen

Fachaufgaben

  • Figuren, Altäre, Rahmen, Möbel, Inneneinrichtungen, architektonische Objekte und Bauteile vergolden, versilbern, farb- und weißfassen

  • Entwurfszeichnungen erstellen

  • Vergoldungen, Versilberungen sowie Farb- und Weißfassungen restaurieren

  • Grundierungen und Holzschutzarbeiten ausführen

  • Bilderrahmen und Einrahmungen gestalten und herstellen

  • Ornamente auftragen

  • Bilder aufspannen und einrahmen sowie auf Pappe, Holz und Kunststoff aufziehen

  • Passepartouts und Linienpassepartouts anfertigen

  • Verzierformen herstellen, verzieren und kitten

  • mit berufsbezogenen Werkzeugen, Maschinen und Geräten arbeiten

Führungsaufgaben

  • Arbeitsabläufe inhaltlich und terminlich planen, organisieren und steuern

  • über die Auswahl der Betriebsmittel entscheiden, Kostenfaktoren analysieren, beeinflussbare Kosten minimieren

  • mit Auftraggebern und Kunden, Lieferanten, Verbänden und Kreditinstituten verhandeln und zusammenarbeiten

  • Mitarbeiter/innen anleiten und fachlich unterstützen, bei deren Weiterbildung mitwirken

  • den betrieblichen Teil der Ausbildung durchführen, dabei die einschlägigen rechtlichen Regelungen beachten sowie pädagogische Grundsätze berücksichtigen

Leitungsfunktionen bei Selbstständigkeit

  • die Grundsätze für das gesamte kaufmännische, personelle und technische Geschehen gestalten

  • die Geschäftspolitik bestimmen, künftige Betriebsstrategien entwickeln und festlegen

Verdienst/Einkommen

Beispielhafte tarifliche Bruttogrundvergütung (monatlich): € 3.698 bis € 4.352

Quelle:

Tarifsammlung des Bayerischen Staatsministeriums für Familie, Arbeit und Soziales

Hinweis: Diese Angaben dienen der Orientierung. Ansprüche können daraus nicht abgeleitet werden.

Verdienst/Einkommen

Das Einkommen von Arbeitnehmern und Arbeitnehmerinnen hängt von der Aus- und Weiterbildung, Berufserfahrung und Verantwortlichkeit ab, aber auch von den jeweiligen Anforderungen des Berufs, von Branche, Region und Betrieb. Die Höhe richtet sich in tarifgebundenen Betrieben nach tarifvertraglichen Vereinbarungen. Nicht tarifgebundene Betriebe können ihre Mitarbeiter/innen in Anlehnung an entsprechende Tarifverträge entlohnen.

Weitere Informationen über Einkommensmöglichkeiten:

Tätigkeitsbezeichnungen

  • Vergoldermeister/in

Auch übliche Berufsbezeichnung/Synonym

  • Meister/in im Vergolderhandwerk

Abweichende Berufsbezeichnung der ehemaligen DDR

  • Meister/Meisterin des Vergolderhandwerks

Arbeitsorte

Vergoldermeister/innen arbeiten in erster Linie

  • in Ateliers oder Werkstätten

  • in Büroräumen

Darüber hinaus arbeiten sie ggf. auch

  • in und an Kirchen und historischen Gebäuden oder auf Baustellen

  • im Homeoffice bzw. mobil

Arbeitssituation

Vergoldermeister/innen leiten kleinere Betriebe des Vergolder-Handwerks oder übernehmen Leitungsaufgaben in größeren Betrieben. Hierfür sind Organisationstalent und Durchsetzungsvermögen erforderlich, für die Anleitung und Motivierung von Mitarbeitern auch Sozialkompetenz und Führungsqualitäten. Büroarbeiten erfordern Genauigkeit und Konzentration. Vergoldermeister/innen übernehmen auch praktische Aufgaben. Beim Vergolden von Altären sind Handarbeit, Kreativität und Sinn für Ästhetik erforderlich.

Vergoldermeister/innen arbeiten viel mit der Hand, müssen aber auch mit Werkzeugen umgehen. Beim Vergolden von Bilderrahmen tragen sie Schutzkleidung, z.B. Arbeitshandschuhe und Atemschutzmasken. Sie wechseln zwischen Büro, Atelier oder Werkstatt, wo es nach Lacken riecht. Beim Kunden vor Ort sind sie auch im Freien, teilweise auf Gerüsten, tätig und dabei ggf. der Witterung ausgesetzt.

Arbeitsbedingungen im Einzelnen

  • Verantwortung für Personen (Mitarbeiter/innen anleiten und führen und Auszubildende unterweisen)

  • Verantwortung für Sachwerte (z.B. auf die fachgemäße und behutsame Bearbeitung historischer Werkstücke achten)

  • Kundenkontakt (z.B. mit Auftraggebern und Kunden verhandeln und zusammenarbeiten)

  • Handarbeit (z.B. mit dem Polierstein Oberflächen bearbeiten)

  • Präzisions-, Feinarbeit (hauchdünne Goldblättchen bearbeiten, Ausführen von Pinselschriften, Radieren auf Gold und Silber)

  • Arbeit im Freien (bei Arbeiten an Kirchen- oder Schlossfassaden)

  • Arbeit in Ateliers/Studios

  • Arbeit in Büroräumen (z.B. Arbeitsgänge planen, Material bestellen, Entwurfs- und Modellzeichnungen anfertigen)

  • Arbeit in Werkstätten, Werk-/Produktionshallen

Arbeitsgegenstände/Arbeitsmittel

Erzeugnisse, z.B.: vergoldete, versilberte, farbige und weißgefasste Figuren, Altäre, Rahmen, Möbel

Materialien und Hilfsstoffe, z.B.: Metall, Holz, Kunststoff, Glas, Stuck, Blattgold, Silber, Platin, Aluminium, Metallpulver, Vergoldermilch, Lacke

Werkzeuge, z.B.: Messer, spezielle Pinsel, Poliersteine, Pressen, Vergolderkissen

Unterlagen, z.B.: Entwurfsskizzen, Fotografien, Auftragslisten, Angebotsunterlagen

Büroausstattung, z.B.: PC, Internetzugang, Telefon

Arbeitsbereiche/Branchen

Vergoldermeister/innen finden Beschäftigung

  • in Restaurierungsbetrieben

  • in Schreinereien

  • in Rahmenateliers

  • in Museen

Branchen im Einzelnen

  • Holzkonstruktionsteile, Holzwaren

    • Herstellung von Holzwaren a. n. g., Kork-, Flecht- und Korbwaren (ohne Möbel), z.B. Rahmenateliers, Schreinereien mit Vergolderwerkstatt

  • Metallbearbeitung, Metallbau, Schweißen

    • Herstellung von Metallwaren a. n. g., z.B. Rahmenateliers

  • Kunst, Kultur, Museen

    • Museen, mit Restauratorenwerkstatt

    • Selbstständige Restauratorinnen und Restauratoren

Perspektiven

Weiterbildung (berufliche Anpassung)

Anpassungsweiterbildung hilft, das berufliche Wissen aktuell zu halten und an neue Entwicklungen anzupassen (z.B. in den Bereichen Beschichtung, Oberflächenbehandlung, Produktgestaltung, Restaurierung).

Weiterbildung (beruflicher Aufstieg)

Aufstiegsweiterbildung, speziell konzipiert für Weiterbildungsabsolventen, baut auf vorhandenen Qualifikationen auf. Sie bietet die Möglichkeit, das Kompetenzprofil zu erweitern und Karrierechancen auszubauen (z.B. durch die Prüfung als Betriebswirt/in nach der Handwerksordnung oder als Internationale/r Meister/in).

Ein Studium eröffnet weitere Berufs- und Karrierechancen (z.B. durch einen Bachelorabschluss im Studienfach Konservierung, Restaurierung oder Bildende Künste).

Mit ihrem Weiterbildungsabschluss können Meister/innen auch ohne schulische Hochschulzugangsberechtigung Zugang zu einem Studium erhalten. Weitere Informationen:

Zugang zur Hochschule in den einzelnen Bundesländern

Stellen- und Bewerberbörsen

Rechtliche Regelungen für die Tätigkeit

Gleichwertigkeit ausländischer Berufsqualifikationen

 

Quelle: BERUFENET der Bundesagentur für Arbeit – Stand: (08/2024)

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