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Ausbildungsberuf
Schweißfachingenieur/in

Nachfolgend findest Du viele Informationen über diesen Ausbildungsberuf.

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Die Tätigkeit im Überblick

Schweißfachingenieure und -ingenieurinnen sind Schweißaufsichtspersonen mit umfassenden schweißtechnischen Kenntnissen. Sie sind verantwortlich für die Realisierung und Kontrolle von sicheren und dauerhaften Konstruktionen im Metallbau sowie bei der Herstellung von Maschinen, Fahrzeugen und Anlagen.

Die Weiterbildung im Überblick

Schweißfachingenieur/in ist eine international anerkannte Weiterbildung an schweißtechnischen Lehr- und Versuchsanstalten oder anderen autorisierten Einrichtungen. Sie dauert in Vollzeit ca. 3 Monate, in Teilzeit maximal 3 Jahre. Die Weiterbildung und Abschlussprüfung sind durch Richtlinien des Deutschen Verbandes für Schweißen und verwandte Verfahren e.V. (DVS) geregelt.

Arbeitsbereiche/Branchen

Schweißfachingenieure und -ingenieurinnen finden Beschäftigung in erster Linie

  • in Betrieben der Metallindustrie, beispielsweise des Maschinen- oder Fahrzeugbaus

  • in größeren Handwerksbetrieben

  • in Unternehmen des Hoch- und Tiefbaus, etwa im Brücken- und Tunnelbau

  • in Betrieben weiterer Wirtschaftsbereiche, z.B. in der Installation von Heizungs- und Klimatechnik

Darüber hinaus finden sie auch Beschäftigung

  • in Ingenieurbüros für technische Fachplanung, bei Energieversorgungsunternehmen oder Schweißfachverbänden

Zugangsvoraussetzung

Zugang zur Tätigkeit

Für den Zugang zur Tätigkeit wird eine abgeschlossene Weiterbildung als Schweißfachingenieur/in gefordert.

Sonstige Zugangsbedingungen

Gegebenenfalls sind zusätzliche Schweißerprüfungen und/oder Wiederholungsprüfungen zur Sicherung des Wissensstandes zu absolvieren.

Hinweis zum Führen von Berufsbezeichnungen:

Die Bezeichnung "Ingenieur/in" ist geschützt.

Um den gesetzlich geschützten Titel "Beratende/r Ingenieur/in" führen zu können, sind mehrjährige Fachpraxis, die Mitgliedschaft in einer Länderingenieurkammer und die Eintragung in die dortige Liste der Beratenden Ingenieure und Ingenieurinnen Voraussetzung.

Je nach Tätigkeitsgebiet muss ein Fachkundenachweis gemäß Strahlenschutzverordnung vorliegen.

Zugangsvoraussetzungen für die Weiterbildung

Vorausgesetzt wird in der Regel ein abgeschlossenes Studium in einer technischen Fachrichtung.

Für Studienabschlüsse, die im Ausland erworben wurden, muss eine Gleichwertigkeitsbescheinigung vorgelegt werden.

Wichtige Vorkenntnisse

Gute Voraussetzungen für eine erfolgreiche Weiterbildung zum Schweißfachingenieur/zur Schweißfachingenieurin bilden vor allem vertiefte Vorkenntnisse im Bereich Schweißtechnik: Bereits während des Studiums kann man Wahlpflichtveranstaltungen z.B. zu den Themen Fügetechnik oder Schweißtechnik belegen oder während der praktischen Phasen erste Erfahrungen im Schweißen sammeln. Auch die Arbeit in einem entsprechenden Bereich nach dem Studium ist für die Weiterbildung von Vorteil.

Auch praktische Erfahrungen aus Studium oder Berufstätigkeit in den folgenden Bereichen sowie Kenntnisse aus einschlägigen Wahlfächern während des Studiums können hilfreich sein:

  • Werkstoffkunde:

    Die Auswahl geeigneter Schweißtechniken setzt beim Schweißfachingenieur/bei der Schweißfachingenieurin Kenntnisse über die Eigenschaften der Werkstoffe und die Werkstoffprüfung voraus.

    Wahlpflichtveranstaltungen: z.B. zum Thema Werkstoffe und Schweißen

  • Wirtschaftswissenschaft:

    Für Schweißfachingenieure bzw. Schweißfachingenieurinnen sind auch betriebswirtschaftliche und rechtliche Fragen von Belang, vor allem, wenn sie entsprechende Fertigungsbetriebe führen.

    Wahlpflichtveranstaltungen: z.B. zum Thema Wirtschaftswissenschaft

Ausbildung

Weiterbildungsinhalte

Teil 1 (Fachkundliche Grundlagen) und Teil 3 (Hauptlehrgang) - Themenschwerpunkte:

Hauptgebiet 1: Schweißverfahren und -ausrüstung

  • Autogentechnik

  • Schneiden

  • Stromquellen

  • Lichtbogen-, Schutzgas-, Unterpulver-, Widerstandsschweißen

  • Sonderschweißverfahren

  • Spritzen, Löten, Fügen, Automatisieren

Hauptgebiet 2: Werkstoffe und ihr Verhalten beim Schweißen

  • Stahlherstellung

  • Legierungen

  • Wärmebehandlung

  • Rissbildung

  • Korrosion

  • Verschleiß

  • Nichteisenmetalle

  • Metallografie

Hauptgebiet 3: Konstruktion und Berechnung

  • Festigkeitslehre

  • Schweißnahtberechnung

  • Gestaltung

  • Bruchmechanik

  • Konstruktion und Verhalten geschweißter Verbindungen bei unterschiedlicher Belastung

Hauptgebiet 4: Fertigung und Anwendungstechnik

  • Qualitätssicherung

  • Schweißer-, Verfahrensprüfung

  • Arbeitssicherheit

  • Eigenspannung und Verzug

  • Werkstatteinrichtungen

  • Zerstörungsfreie Werkstoffprüfung

  • Wirtschaftlichkeit

  • Reparaturschweißen

  • Fallbeispiele

Teil 2 (Praktischer Teil)

  • Gasschweißen, Lichtbogenschweißen, Metallschutzgasschweißen, Wolframschutzgasschweißen

  • Teilnahme an Vorführungen anderer Schweißverfahren

Weiterbildungsaufbau

Stundenverteilung (beispielhaft)

  • Teile 1 und 3: Theoretische Ausbildung

    • Hauptgebiet 1 - Schweißprozesse und -ausrüstung: 93 Stunden

    • Hauptgebiet 2 - Werkstoffe und deren Verhalten beim Schweißen: 111 Stunden

    • Hauptgebiet 3 - Konstruktion und Gestaltung: 64 Stunden

    • Hauptgebiet 4 - Fertigung und Anwendungstechnik: 110 Stunden

    Summe Teile 1 und 3: 378 Stunden

  • Teil 2: Praktische Ausbildung

    • Gasschweißen, Lichtbogenschweißen, Metallschutzgasschweißen, Wolframschutzgasschweißen, Vorführen anderer Schweißprozesse

    Summe Teil 2: 60 Stunden

Gesamtstunden: 438 Stunden

Vergütung

In der Regel arbeitet man während der Weiterbildung und erhält eine Vergütung.

Weiterbildungskosten

Für den Besuch der Weiterbildungslehrgänge sind Lehrgangsgebühren, für die Teilnahme an den Prüfungen Prüfungsgebühren zu entrichten. Ggf. entstehen weitere Kosten, z.B. für Arbeitsmaterialien oder Fachliteratur.

Weiterbildungsdauer

Vollzeit: 3 Monate

Teilzeit: 1-3 Jahre

Verkürzungen/Verlängerungen

Verkürzung der Weiterbildung

  • Teil 1 der Weiterbildung kann erlassen werden, wenn Kenntnisse der "Schweißtechnischen Grundlagen für Ingenieure/Ingenieurinnen" entsprechend der Richtlinie DVS-IIW-1173 aus Lehrveranstaltungen nachgewiesen werden können.

  • Bei Vorlage von gültigen Schweißerprüfungen nach DIN EN 287 bzw. DIN EN ISO 9606 kann man von Teilen des praktischen Teiles 2 befreit werden.

  • Nach den Sonderregelungen für Studierende kann die Weiterbildung zum Schweißfachingenieur bzw. zur Schweißfachingenieurin auch vor dem vollständigen Studienabschluss absolviert werden und reguläre Wahlpflichtfächer ersetzen.

Abschluss-/Berufsbezeichnungen

  • Schweißfachingenieur/Schweißfachingenieurin

  • Europäischer Schweißfachingenieur/Europäische Schweißfachingenieurin bzw. European Welding Engineer

  • Internationaler Schweißfachingenieur/Internationale Schweißfachingenieurin bzw. International Welding Engineer

Weiterbildungssituation

Die Weiterbildung besteht aus theoretischem Unterricht.

Auf folgende Bedingungen sollte man sich einstellen:

  • bei Voll- oder Teilzeitunterricht: Teilnahme am Unterricht an der Bildungseinrichtung zusammen mit anderen angehenden Schweißfachingenieuren und -ingenieurinnen (ggf. nicht am Wohnort)

Lernorte

Die Weiterbildung findet an schweißtechnischen Lehr- und Versuchsanstalten (SLV) oder anderen autorisierten Einrichtungen statt.

Lernorte sind z.B.

  • Schulungsräume, Lehrwerkstätten

Tätigkeit

Aufgaben und Tätigkeiten kompakt

Schweißfachingenieure und -ingenieurinnen entscheiden bei der Planung von Bauwerken, Maschinen und Geräten zunächst, welche Werkstoffe (z.B. Eisen, Stähle, Nichteisenmetalle, Kunststoffe) für das jeweilige Projekt geeignet sind. Gegebenenfalls untersuchen sie die Werkstoffeigenschaften. Anhand weiterer Angaben über Form, Abmessungen und Stückzahl der zu schweißenden Bauteile treffen Schweißfachingenieure und -ingenieurinnen Entscheidungen über die anzuwendenden Schweißverfahren. Sie planen und überwachen die Arbeitsabläufe und prüfen, ob alle Schweißarbeiten - insbesondere die abnahmepflichtigen - fachgerecht durchgeführt wurden. In der Herstellung von Bauteilen arbeiten Schweißfachingenieure und -ingenieurinnen mit den Mitarbeitern und Mitarbeiterinnen der schweißtechnischen Fertigung sowie dem Konstruktionsbüro zusammen. Sie legen für die Vorbereitung, Ausführung, Nachbehandlung und Prüfung von Schweißnähten die technischen Spezifikationen fest, die sichere und dauerhafte Konstruktionen ermöglichen. Darüber hinaus sind die Ingenieure und Ingenieurinnen dafür verantwortlich, dass geschultes Personal sowie geeignete Werkstätten, Maschinen, Vorrichtungen und Einrichtungen einschließlich der Schweißmaterialien im erforderlichen Umfang zur Verfügung stehen.

Aufgaben und Tätigkeiten (Beschreibung)

Worum geht es?

Schweißfachingenieure und -ingenieurinnen sind Schweißaufsichtspersonen mit umfassenden schweißtechnischen Kenntnissen. Sie sind verantwortlich für die Realisierung und Kontrolle von sicheren und dauerhaften Konstruktionen im Metallbau sowie bei der Herstellung von Maschinen, Fahrzeugen und Anlagen.

Schweißaufsicht im Produktionsbetrieb

Je nach Größe des Betriebes umfasst der Verantwortungsbereich des Schweißfachingenieurs bzw. der Schweißfachingenieurin unterschiedliche Aufgaben oder nur einen Spezialbereich, wie zum Beispiel die schweißtechnische Fertigung. Als Aufsichtsperson sind sie im Produktionsbetrieb und in der Montage für die Sicherung der Güte der Schweißarbeiten zuständig. In einigen Branchen gewährleisten Schweißfachingenieure und -ingenieurinnen als rechtlich notwendige Aufsichtspersonen den Betrieben den Befähigungsnachweis, Schweißarbeiten auszuführen.

Werkstoffe und Schweißverfahren

Bei den Werkstoffen handelt es sich in der Regel um Metalle, die bei Konstruktionen schweißgerecht und wirtschaftlich eingesetzt werden müssen. Schweißfachingenieure und -ingenieurinnen können beispielsweise beim Schmelzschweißverfahren durch Voruntersuchungen und Versuche die für den speziellen Fall richtige Wahl des Werkstoffes treffen. Entweder sie bestimmen Festigkeit, Härte, Kerbschlagzähigkeit sowie Korrosionsbeständigkeit der Werkstoffe in der Wärmeeinflusszone selbst oder sie veranlassen die nötigen Untersuchungen unter ihrer Aufsicht im Werkstoff-Prüflabor bzw. in der Metallografie. Darüber hinaus bestimmen sie auch die Zusatzwerkstoffe wie Schweißelektroden, -drähte, Schweißpulver usw.

Bei der Wahl des Schweißverfahrens berücksichtigen Schweißfachingenieure und -ingenieurinnen Form, Abmessungen und Stückzahl der zu schweißenden Bauteile. Die Verfahren können beispielsweise Gasschmelz-, Lichtbogenhand-, MAG-, MIG-, WIG-, Widerstandspunkt- oder Unterpulverschweißen sein.

Konstruktion, Organisation und Wirtschaftlichkeit

In beratender Funktion arbeiten Schweißfachingenieure und -ingenieurinnen häufig mit Konstrukteuren und Konstrukteurinnen zusammen. Im Konstruktionsbüro berechnen sie die Anforderungen für Dauerfestigkeit, die in der Ausführung berücksichtigt werden müssen. Darüber hinaus organisieren sie die Fertigung unter Berücksichtigung der Wirtschaftlichkeit in ihrem Bereich: Sie sorgen dafür, dass der Betrieb über geeignete Werkstätten, Maschinen, Vorrichtungen und Einrichtungen beispielsweise Lager, Möglichkeiten der Wärmebehandlung sowie Röntgen- und Ultraschallprüfgeräte verfügt. Ferner muss durch die personelle Besetzung des Betriebes sichergestellt sein, dass die Bauteile fachgerecht vorbereitet, gefertigt und geprüft werden können. Ggf. sind Schweißfachingenieure und -ingenieurinnen auch an der Weiterbildung der Fachkräfte beteiligt.

Aufgaben und Tätigkeiten im Einzelnen

  • Werkstoffe, Schweißverfahren und Zubehör auswählen

    • für die rechtzeitige Bereitstellung von Betriebsmitteln sorgen

    • schweißgeeignete Werkstoffe auswählen, Untersuchungen durch Werkstoff-Prüflabors veranlassen

    • Zusatzwerkstoffe auswählen, z.B. Schweißelektroden oder Schweißpulver

    • passende Schweißverfahren auswählen

    • geeignete Schweißanlagen und Schweißzubehör festlegen, u.a. Schweißausrüstung, Schweiß- und Hilfsvorrichtungen

    • schweiß- und beanspruchungsgerechte Konstruktionen entwerfen

  • Schweißprozesse und -prüfungen festlegen und überwachen

    • Kontrolle der Schweißerprüfung auf Eignung und Gültigkeit durchführen, Schweißer/innen einsetzen

    • Schweißnähte in Abhängigkeit von der Beanspruchung festlegen

    • Schweißanweisungen, z.B. Schweißfolge, Schweißnahtaufbau, Wärmeführung, Streckenenergie, Betriebseinrichtungen festlegen, ausgeben und kontrollieren

    • Spann- und Heftvorrichtungen festlegen, u.a. Eigenspannungen, Verzug, Schweißposition

    • Schweiß- und Montagefolge des Bauteils nach Eigenspannungen, Vorrichtungen, Nahtkreuzungen, Wirtschaftlichkeit festlegen

    • Schweißarbeitsprüfungen vorbereiten und durchführen

    • Schweißnahtprüfungen abnehmen

    • Hilfs- und Montageeinrichtungen festlegen

  • Kontrolle und Qualitätssicherung

    • Nachbehandlung durchführen, u.a. Reinigen, Beizen kontrollieren, Nahtübergang verschleifen, Schweißspritzer entfernen

    • Schweißarbeiten durch Bewerten von Farbeindring-, Magnetpulver-, Durchstrahlungs- und Ultraschallprüfergebnissen prüfen sowie Zug-, Biege-, Falt- und Kerbschlagbiegeproben u.Ä. bewerten

    • Qualität der Schweißarbeiten gewährleisten, Kontroll- und Prüfergebnisse bewerten, Fehler und Unregelmäßigkeiten feststellen, Entscheidungen über Instandsetzungsmöglichkeiten treffen

    • ausgeführte Instandsetzungsschweißarbeiten bewerten

    • Anweisungen, Prüfberichte, Zeugnisse, Zertifikate sowie Schlussberichte sammeln und archivieren

    • Fachkräfte schulen

Verdienst/Einkommen

Beispielhafte tarifliche Bruttogrundvergütung (monatlich): € 4.843 bis € 6.122

Quelle:

Tarifsammlung des Bayerischen Staatsministeriums für Familie, Arbeit und Soziales

Hinweis: Diese Angaben dienen der Orientierung. Ansprüche können daraus nicht abgeleitet werden.

Verdienst/Einkommen

Das Einkommen von Arbeitnehmern und Arbeitnehmerinnen hängt von der Aus- und Weiterbildung, Berufserfahrung und Verantwortlichkeit ab, aber auch von den jeweiligen Anforderungen des Berufs, von Branche, Region und Betrieb. Die Höhe richtet sich in tarifgebundenen Betrieben nach tarifvertraglichen Vereinbarungen. Nicht tarifgebundene Betriebe können ihre Mitarbeiter/innen in Anlehnung an entsprechende Tarifverträge entlohnen.

Weitere Informationen über Einkommensmöglichkeiten:

Tätigkeitsbezeichnungen

  • Schweißfachingenieur/in

Auch übliche Berufsbezeichnungen/Synonyme

  • Prozessingenieur/in Schweißtechnik

  • Schweißingenieur/in

Berufsbezeichnungen in englischer Sprache

  • European welding engineer (m/f)

  • International welding engineer (m/f)

  • Welding engineer (m/f)

Berufsbezeichnungen in französischer Sprache

  • Ingénieur (m/f) - soudage

  • Ingénieur international (m/f) en soudage

Arbeitsorte

Schweißfachingenieure und -ingenieurinnen arbeiten in erster Linie

  • in Werkstätten und -hallen

  • in Labors

  • auf Baustellen

  • in Büroräumen

Arbeitssituation

Schweißfachingenieure und -ingenieurinnen tragen als Aufsichtspersonen für die Qualität und Sicherheit von Schweißarbeiten eine hohe Verantwortung. Sie arbeiten in der Regel eigenständig, ausdauernd, hochkonzentriert und präzise. Je nach Beschäftigungsbetrieb und Aufgabenstellung sind sie in Einzelarbeit, bei komplexen Aufgaben zusammen mit anderen Ingenieuren und Ingenieurinnen, Technikern und Technikerinnen oder Meistern und Meisterinnen tätig. Da sie Mitarbeiter/innen anleiten, ist Ausdrucks- bzw. Kommunikationsvermögen wichtig.

Im Büro am Bildschirm legen Schweißfachingenieure und -ingenieurinnen die technischen Spezifikationen fest und erstellen Prüfberichte. Bei ihrer Überwachungstätigkeit in Werkstätten und -hallen sowie bei Prüfarbeiten im Labor tragen sie Schutzausrüstung wie Schweißerbrillen oder schwer entflammbare Schutzkleidung, um sich vor Funkenflug zu schützen und Augenverletzungen zu verhindern. Im Außendienst und bei der Baustellenaufsicht sind die Ingenieure und Ingenieurinnen an wechselnden Arbeitsorten tätig und dann z.T. Lärm, Rauchgasen und Dämpfen und wechselnden Witterungsbedingungen ausgesetzt. In Großbetrieben, vor allem in der Produktion und zum Teil auch auf Baustellen, kann je nach Auftragslage Schichtarbeit anfallen.

Arbeitsbedingungen im Einzelnen

  • Verantwortung für Personen (z.B. Mitarbeiter/innen anleiten und führen)

  • Verantwortung für Sachwerte (als Aufsichtsperson für Schweißarbeiten: hohe Verantwortung für die fachgerechte Ausführung)

  • Arbeit mit technischen Geräten, Maschinen und Anlagen

  • Bildschirmarbeit (die schweißtechnische Fertigung planen, Kosten und Arbeitszeiten kalkulieren, Dokumentationen erstellen)

  • Tragen von Schutzkleidung, -ausrüstung (Verwenden von Schweißschutzausrüstung)

  • Arbeit in Werkstätten, Werk-/Produktionshallen (Schweißanweisungen überprüfen, Schweißarbeitsprüfungen durchführen)

  • Arbeit im Labor (z.B. um die Festigkeit und Härte von Werkstoffen zu untersuchen)

  • Arbeit in Büroräumen

  • Arbeit im Freien (z.B. auf Baustellen)

  • wechselnde Arbeitsorte (Wechsel zwischen Büro, Werkhallen und Baustellen)

  • Arbeit bei Rauch, Staub, Gasen, Dämpfen (Dämpfe und Gase während der Schweißarbeiten)

  • Arbeit bei Kälte, Hitze, Nässe, Feuchtigkeit, Zugluft (bei Arbeiten im Freien)

Arbeitsgegenstände/Arbeitsmittel

Werkstoffe, z.B.: Eisen, Stähle, Nichteisenmetalle, Kunststoffe

Geräte, Ausrüstungen und Zubehör, z.B.: Röntgengeräte, Leuchtkästen, Schweißbrenner, Schutzgasflaschen, Schweißnahtlehren, Elektroden

Unterlagen, z.B.: Schweißpläne, Konstruktionszeichnungen, Leistungsverzeichnisse, Einsatzpläne für Schweißroboter und -geräte, Prüfberichte, Terminpläne, Kalkulationsunterlagen, technische Normen, Arbeitsschutz- und Unfallverhütungsvorschriften

Büroausstattung, z.B.: PC, Internetzugang, Telefon

Arbeitsbereiche/Branchen

Schweißfachingenieure und -ingenieurinnen finden Beschäftigung in erster Linie

  • in Betrieben der Metallindustrie, beispielsweise des Maschinen- oder Fahrzeugbaus

  • in größeren Handwerksbetrieben

  • in Unternehmen des Hoch- und Tiefbaus, etwa im Brücken- und Tunnelbau

  • in Betrieben weiterer Wirtschaftsbereiche, z.B. in der Installation von Heizungs- und Klimatechnik

Darüber hinaus finden sie auch Beschäftigung

  • in Ingenieurbüros für technische Fachplanung, bei Energieversorgungsunternehmen oder Schweißfachverbänden

Branchen im Einzelnen

  • Metallbearbeitung, Metallbau, Schweißen

    • Stahl- und Leichtmetallbau

    • Herstellung von Fässern, Trommeln, Dosen, Eimern u. ä. Behältern aus Metall

    • Herstellung von Dampfkesseln (ohne Zentralheizungskessel), insbesondere auch Herstellen von Druckrohrnetzen für die industrielle Produktion

    • Mechanik a. n. g., hier: Schlosserei und Schweißerei

    • Herstellung von Heizkörpern und -kesseln für Zentralheizungen

  • Maschinenbau, Werkzeugbau

    • Herstellung von kälte- und lufttechnischen Erzeugnissen, nicht für den Haushalt

    • Herstellung von Werkzeugen

    • Herstellung von land- und forstwirtschaftlichen Maschinen

    • Herstellung von Hebezeugen und Fördermitteln

    • Herstellung von Bergwerks-, Bau- und Baustoffmaschinen

    • Herstellung von Maschinen für die Metallerzeugung, von Walzwerkseinrichtungen und Gießmaschinen

    • Herstellung von Lagern, Getrieben, Zahnrädern und Antriebselementen

  • Metallerzeugung, Gießerei

    • Herstellung von Rohrform-, Rohrverschluss- und Rohrverbindungsstücken aus Stahl

    • Sonstige erste Bearbeitung von Eisen und Stahl, z.B. Herstellung von sonstigen Rohren

    • Herstellung von Stahlrohren, Rohrform-, Rohrverschluss- und Rohrverbindungsstücken aus Stahl

  • Kraftfahrzeuge

    • Herstellung von Kraftwagen und Kraftwagenmotoren

    • Herstellung von Karosserien, Aufbauten und Anhängern

  • Schienenfahrzeuge

    • Herstellung von Lokomotiven und anderen Schienenfahrzeugen

  • Luft-, Raumfahrzeuge

    • Luft- und Raumfahrzeugbau

  • Schiffe, Boote

    • Schiffbau (ohne Boots- und Yachtbau)

  • Zweiräder

    • Herstellung von Fahrrädern sowie von Behindertenfahrzeugen

    • Herstellung von Krafträdern

  • Hochbau, Beton- u. Stahlbetonb., Feuerungs- u. Schornst.bau

    • Bau von Gebäuden

    • Errichtung von Fertigteilbauten

  • Tiefbau, Straßenbau, Wasserbau

    • Brücken- und Tunnelbau, insbesondere Stahlbaukonstruktionen

    • Kabelnetzleitungstiefbau

    • Rohrleitungstiefbau, Brunnenbau und Kläranlagenbau

  • Versorgung, Installation

    • Gas-, Wasser-, Heizungs- sowie Lüftungs- und Klimainstallation

Auch denkbar:

  • Ingenieurdienstleistungen, Bausachverständigenwesen

    • Ingenieurbüros für technische Fachplanung und Ingenieurdesign, z.B. Planung von Produktionsanlagen

  • Technische, physikalische, chemische Untersuchung

    • Technische, physikalische und chemische Untersuchung, insbesondere technische Untersuchung und Beratung

  • Chemie

    • Mineralölverarbeitung

    • Herstellung von chemischen Grundstoffen, Düngemitteln und Stickstoffverbindungen, Kunststoffen in Primärformen und synthetischem Kautschuk in Primärformen, z.B. Wartungs- oder Montageabteilung für die Produktionsanlagen

  • Erdöl, Erdgas

    • Gewinnung von Erdöl, z.B. Instandhaltung von Förderanlagen

    • Gewinnung von Erdgas, z.B. Instandhaltung von Förderanlagen

  • Energieversorgung

    • Gasverteilung durch Rohrleitungen

    • Elektrizitätserzeugung, z.B. Instandhaltungs-, Reparaturabteilung in Kraftwerken aller Art

    • Gashandel durch Rohrleitungen

    • Wärme- und Kälteversorgung

  • Wirtschafts-, Berufsverbände, Gewerkschaften

    • Berufsorganisationen, z.B. Schweißfachverbände

    • Wirtschafts- und Arbeitgeberverbände

Perspektiven

Weiterbildung (berufliche Anpassung)

Anpassungsweiterbildung ist unabdingbar, um das berufliche Wissen aktuell zu halten und an neue Entwicklungen anzupassen (z.B. in Bereichen wie Schweißverfahren, Metallbau, Materialwissenschaften, Konstruktion).

Weiterbildung (beruflicher Aufstieg)

Aufstiegsweiterbildung, speziell konzipiert für Hochschulabsolventen, baut auf vorhandenen Qualifikationen auf. Sie bietet die Möglichkeit, das Kompetenzprofil zu erweitern und Karrierechancen auszubauen (z.B. durch eine Weiterbildung als REFA-Ingenieur/in für Industrial Engineering).

Ein weiterführendes Studium eröffnet weitere Berufs- und Karrierechancen (z.B. durch einen Masterabschluss im Studienfach Maschinenbau oder Konstruktionstechnik).

Eine Promotion ist i.d.R. erforderlich, um eine gehobene Position in der Forschung zu erlangen oder eine wissenschaftliche Laufbahn an der Hochschule einzuschlagen. Sie erleichtert ggf. auch in der Privatwirtschaft, im Bereich der Forschung und in der öffentlichen Verwaltung den Zugang zu gehobenen beruflichen Positionen.

Eine Habilitation benötigt man i.d.R. für die Berufung zum Hochschulprofessor bzw. zur Hochschulprofessorin.

Stellen- und Bewerberbörsen

Trends

Leasing von kollaborativen Robotern (Cobots)

Kollaborative Roboter (Cobots) unterstützen Fachkräfte in der Industrie bei unterschiedlichen Arbeitsschritten und steigern durch die Automatisierung neben der Geschwindigkeit auch die Qualität der Produktion. Allerdings ist der Einsatz von Cobots je nach Einsatzgebiet mit hohen Kosten verbunden, was für kleinere und mittlere Unternehmen eine schwierige Investitionsentscheidung sein kann. Als Lösung bieten immer mehr Unternehmen Leasing-Angebote für Cobots an, mit denen anfängliche Investitionskosten minimiert werden können und die gleichzeitig den Zugang zur Technologie ermöglichen. Führungskräfte, die in der industriellen Produktion arbeiten, werden sich mit den Möglichkeiten von Cobot-Leasing auseinandersetzen.

Rechtliche Regelungen für die Tätigkeit

Regelung auf Bundesebene

Regelungen auf Landesebene

Ingenieurrecht der einzelnen Bundesländer

Die Länderregelungen orientieren sich am

Musteringenieur(kammer)gesetz (Stand: 18.11.2003, beschlossen von der Wirtschaftsministerkonferenz am 10./11.12.2003), geändert durch Beschluss der Wirtschaftsministerkonferenz vom 26./27.06.2018

Gleichwertigkeit beruflicher Bildungsabschlüsse in Europa

 

Quelle: BERUFENET der Bundesagentur für Arbeit – Stand: (07/2023)

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