Zugang zur Tätigkeit
In der Regel benötigt man eine bestandene Prüfung als Gestaltungsberater/in im Raumausstatterhandwerk.
Zugangsvoraussetzungen für die Weiterbildung
Voraussetzung für die Zulassung zur Weiterbildungsprüfung ist in der Regel die Gesellenprüfung als Raumausstatter/in oder eine abgeschlossene Berufsausbildung in einem anderen anerkannten raumgestaltenden Ausbildungsberuf in Verbindung mit einer einjährigen Berufspraxis.
Alternativ kann man z.B. mit einer mindestens vierjährigen einschlägigen Berufspraxis zur Weiterbildungsprüfung zugelassen werden.
Wichtige Vorkenntnisse
Vertiefte Kenntnisse in folgenden Bereichen bilden gute Voraussetzungen für das erfolgreiche Bestehen der Weiterbildungsprüfung:
Fachzeichnen/Darstellungstechniken:
Um Entwürfe perspektivisch genau und maßstabsgerecht darstellen zu können, benötigt man in der Prüfung Kenntnisse im gestalterischen Zeichnen.
Im Berufsleben erstellt man ebenfalls Skizzen und Zeichnungen für die Gestaltung von Räumen.
Mathematik:
Um in der Prüfung Preisberechnungen und Angebotserstellungen durchführen zu können, sind Mathematikkenntnisse wichtig.
Auf ihre Kenntnisse in Mathematik greifen die Gestaltungsberater/innen im Raumausstatterhandwerk auch in ihrem beruflichen Alltag zurück, z.B. wenn sie den Materialbedarf und die Kosten berechnen.
Anerkennung von ausländischen Qualifikationen
Die Tätigkeit als Gestaltungsberater/in im Raumausstatterhandwerk ist nicht reglementiert.
Um mit einem im Ausland erworbenen Abschluss in diesem Beruf zu arbeiten, ist keine berufliche Anerkennung notwendig. Jedoch kann eine Feststellung der Gleichwertigkeit deutschen Arbeitgebern helfen, die im Ausland erworbenen beruflichen Fähigkeiten besser zu beurteilen.
Informationen zur Feststellung der Gleichwertigkeit bietet das Informationsportal der Bundesregierung zur Anerkennung ausländischer Berufsqualifikationen: www.anerkennung-in-deutschland.de
Zuständige Stellen sind die örtlichen Handwerkskammern. Bei der Suche nach der zuständigen Stelle für die berufliche Anerkennung helfen der Anerkennung in Deutschland und die Fachstelle Beratung und Qualifizierung des IQ-Netzwerks weiter.
Weiterführende Informationen zu Leben und Arbeiten in Deutschland:
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Hotline Arbeiten und Leben in Deutschland - zentrale Informations-Hotline des Bundesamts für Migration und Flüchtlinge (BAMF) und der Bundesagentur für Arbeit (BA)
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Für Menschen aus dem Ausland - Ein Informationsangebot der Bundesagentur für Arbeit
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Zentrale Auslands- und Fachvermittlung der Bundesagentur für Arbeit
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Make it in Germany - Das Willkommensportal der Fachkräfte-Offensive für internationale Fachkräfte
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Anerkennung in Deutschland - Das Informationsportal der Bundesregierung zur Anerkennung ausländischer Berufsqualifikationen