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Ausbildungsberuf
Produktprüfer/in - Textil

Nachfolgend findest Du viele Informationen über diesen Ausbildungsberuf.

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Die Tätigkeit im Überblick

Produktprüfer/innen - Textil kontrollieren in allen textilen Produktionsbereichen hochwertige Textilgewebe auf Fehler. Sie erkennen und beheben diese und erkunden und beseitigen die Fehlerursache.

Die Ausbildung im Überblick

Produktprüfer/in - Textil ist ein 2-jähriger anerkannter Ausbildungsberuf in der Industrie.

Arbeitsbereiche/Branchen

Produktprüfer/innen - Textil finden Beschäftigung

  • bei Bekleidungsherstellern

  • in Betrieben der Textilindustrie

Zugangsvoraussetzung

Zugang zur Tätigkeit

In der Regel benötigt man eine abgeschlossene Berufsausbildung als Produktprüfer/in - Textil.

Zugangsvoraussetzungen für die Ausbildung

Rechtlich ist keine bestimmte Vorbildung vorgeschrieben.

Zugangsvoraussetzungen für die Ausbildung

Voraussetzung für den Zugang zu einer dualen Ausbildung ist ein Ausbildungsvertrag mit einem Ausbildungsbetrieb. Die Ausbildungsbetriebe suchen sich Auszubildende nach eigenen Kriterien (z.B. schulische Vorbildung) aus.

Jugendliche unter 18 Jahren müssen eine ärztliche Bescheinigung über eine Erstuntersuchung vorlegen.

Schulische Vorbildung in der Praxis

Im Jahr 2022 gab es im Beruf Produktprüfer/in - Textil keine Ausbildungsanfänger/innen.

Quelle:

Die Angaben orientieren sich an den Informationen des Datensystems Auszubildende (DAZUBI) des Bundesinstituts für Berufsbildung (BIBB).

Wichtige Schulfächer

Vertiefte Kenntnisse in folgenden Schulfächern bilden gute Voraussetzungen für eine erfolgreiche Ausbildung:

Technik:

Die angehenden Produktprüfer/innen warten und reparieren ggf. Werkzeuge und Maschinen. Dazu sind Kenntnisse in Technik nützlich.

Werken/Textiles Gestalten:

Da angehende Produktprüfer/innen Textilwaren ausbessern, sollten sie geschickt mit handwerklichem Gerät der Textilbearbeitung umgehen können. Wer Erfahrungen im textilen Gestalten mitbringt, ist im Vorteil.

Mathematik:

Die Auszubildenden führen textile Massenberechnungen durch, dokumentieren Fehler in Prüfprotokollen und werten diese aus. Dafür sind Kenntnisse in Mathematik erforderlich.

Anerkennung von ausländischen Qualifikationen

Die Tätigkeit als Produktprüfer/in - Textil ist nicht reglementiert.

Um mit einem im Ausland erworbenen Abschluss in diesem Beruf zu arbeiten, ist keine berufliche Anerkennung notwendig. Jedoch kann eine Feststellung der Gleichwertigkeit deutschen Arbeitgebern helfen, die im Ausland erworbenen beruflichen Fähigkeiten besser zu beurteilen.

Informationen zur Feststellung der Gleichwertigkeit bietet das Informationsportal der Bundesregierung zur Anerkennung ausländischer Berufsqualifikationen: www.anerkennung-in-deutschland.de

Zuständige Stellen sind die Industrie- und Handelskammern. Für die Antragstellung ist folgende zentrale Stelle eingerichtet worden:

IHK FOSA Ulmenstraße 52g 90443 Nürnberg D +49.911.815060 https://www.ihk-fosa.de info@ihk-fosa.de

Weiterführende Informationen zu Leben und Arbeiten in Deutschland:

Ausbildung

Ausbildungsinhalte

Im Ausbildungsbetrieb lernen die Auszubildenden beispielsweise:

  • welche textilen Faserstoffe und Fertigungstechniken es gibt und wie man die Eigenschaften der Faserstoffe unterscheidet

  • wie man die Mustervorlagen analysiert und die Produktmerkmale bestimmt

  • die Textilprodukte visuell zu beurteilen und Abweichungen festzustellen

  • welche Techniken es zum Ausbessern von Mängeln gibt, wie man sie anwendet und dabei die entsprechenden Werkzeuge und Maschinen einsetzt

  • wie man die technischen Unterlagen nutzt, Daten eingibt und die Arbeitsergebnisse dokumentiert

  • wie man die verschiedenen Arten von Mängeln und Abweichungen klassifiziert, zwischen behebbaren und nichtbehebbaren Fehlern unterscheidet und die Prüfergebnisse auswertet und dokumentiert

  • die Ursachen der Mängel zu ermitteln und deren Behebung zu veranlassen

  • was bei der Abstimmung und Kommunikation mit den vor- und nachgelagerten Betriebsbereichen wichtig ist

  • wie man die Anforderungen der Kunden umsetzt und Reklamationen bearbeitet

  • was man über Veredelungsprozesse und die verschiedenen Konfektionstechniken wissen muss

Darüber hinaus werden während der gesamten Ausbildung Kenntnisse über Themen wie Rechte und Pflichten während der Ausbildung, Organisation des Ausbildungsbetriebs und Umweltschutz vermittelt.

In der Berufsschule erwirbt man weitere Kenntnisse:

  • in berufsspezifischen Lernfeldern (z.B. textile Produkte visuell beurteilen und Mängel ausbessern)

  • in allgemeinbildenden Fächern wie Deutsch und Wirtschafts- und Sozialkunde

Zusatzqualifikationen

Die Zusatzqualifikation "Europaassistent/in" eröffnet für Auszubildende mit einem mittleren Bildungsabschluss die Möglichkeit, interkulturelle Kompetenzen aufzubauen, Fremdsprachenkenntnisse zu verbessern und sich fachlich - über die Erstausbildung hinaus - zu bilden. Bestandteile der Zusatzqualifikation sind ein besonderer Berufsschulunterricht (z.B. Europäisches Waren- und Wirtschaftsrecht) und ein mehrwöchiges Praktikum im Ausland. Weitere Informationen erteilt z.B.:

Europaassistent/in

Zusatzqualifikationen

Zusatzqualifikationen, die man während der Ausbildung erwirbt, können den Berufseinstieg erleichtern. Sie umfassen z.B.:

  • Zusätzliche Inhalte, die nicht in der Ausbildungsordnung eines Berufs vorgeschrieben sind. Sie werden zu vielen unterschiedlichen Themen angeboten: AusbildungPlus: Portal für duales Studium und Zusatzqualifikationen in der beruflichen Erstausbildung

  • Kodifizierte Zusatzqualifikationen: berufsbezogene, in der Ausbildungsordnung eines Berufs verankerte Qualifikationseinheiten, die freiwillig gewählt werden können. Sie werden im Rahmen der Abschlussprüfung geprüft.

  • Schulabschlüsse (z.B. Fachhochschulreife)

Zusatzqualifikationen können ggf. auch im Ausland erworben werden.

Ausbildungsaufbau

Die Ausbildung wird parallel im Ausbildungsbetrieb und in der Berufsschule durchgeführt. Der Berufsschulunterricht findet an bestimmten Wochentagen oder in Blockform statt.

Auszug aus dem Ausbildungsrahmenplan und dem Rahmenlehrplan

1. und 2. Ausbildungsjahr:

Ausbildung im Betrieb und nach Bedarf in überbetrieblichen Lehrgängen:

  • textile Fertigungs- und Verarbeitungsprozesse

  • Produktanalyse und Strukturidentifizierung

  • Umgehen mit internen und externen Kunden

  • Produktkontrolle

  • Ausführen von Korrekturmaßnahmen

Ausbildung in der Berufsschule in den Lernfeldern:

  • Produktionsprozesse auf textile Produkte abstimmen

  • textile Faserstoffe einsetzen

  • Herstellen von linienförmigen textilen Gebilden

  • Herstellen und Bearbeiten textiler Flächen

  • textile Produkte visuell beurteilen und Mängel ausbessern

  • Kunden beraten und qualitätssichernde Maßnahmen durchführen

  • textile Produkte analysieren

  • Qualitätsmerkmale konfektionierter Produkte prüfen

  • Fehler klassifizieren und dokumentieren sowie Fehlerursachen ermitteln und Fehlerbehebung veranlassen

  • Textilien kundengerecht veredeln und aufmachen

Zwischenprüfung zu Beginn des 2. Ausbildungsjahres

Abschlussprüfung am Ende des 2. Ausbildungsjahres

Ausbildungsvergütung

Die Ausbildungsvergütung für eine duale Ausbildung wird vom Ausbildungsbetrieb gezahlt und richtet sich bei tarifgebundenen Betrieben nach tarifvertraglichen Vereinbarungen. Auszubildenden ist eine angemessene Vergütung zu gewähren. Findet die Ausbildung in schulischer Form statt (z.B. an einer Berufsfachschule oder im 1. Ausbildungsjahr als Berufsgrundbildungsjahr BGJ), wird keine Ausbildungsvergütung gezahlt.

Beispiel Textilindustrie (monatlich brutto - je nach Bundesland):

1. Ausbildungsjahr: € 880 bis € 1.145

2. Ausbildungsjahr: € 935 bis € 1.202

Quellen:

Tarifinformationen des Bundes und der Länder (z.B. Bundesministerium für Arbeit und Soziales, WSI-Tarifarchiv, Tarifarchive der Bundesländer)

Hinweis: Diese Angaben dienen der Orientierung. Ansprüche können daraus nicht abgeleitet werden.

Ausbildungsvergütung

Laut Berufsbildungsgesetz ist der Ausbildungsbetrieb verpflichtet, den Auszubildenden eine angemessene Ausbildungsvergütung zu gewähren. Zu deren Festlegung schreibt das Gesetz eine Mindestvergütung vor. Abweichungen davon sind nur im Rahmen der Regelungen des Gesetzes möglich.

Einfluss auf die Höhe der Ausbildungsvergütung haben der Ausbildungsbereich (z.B. Industrie und Handel, Handwerk), die Branche und die Region, in denen die Ausbildung erfolgt.

Ausbildungskosten

Für die Durchführung der Ausbildung werden keine Kosten erhoben. Der ausbildende Betrieb stellt die für den betrieblichen Teil der Ausbildung benötigten Ausbildungsmittel zur Verfügung und bezahlt die Prüfungsgebühren.

Soweit nicht anders geregelt, müssen die Auszubildenden die Kosten der Lernmittel für den Unterricht in der Berufsschule und für Berufskleidung selber tragen. Zudem können Kosten entstehen, wenn Ausbildungsstätten vom Wohnort entfernt sind.

Förderungsmöglichkeiten

In bestimmten Lebenssituationen können die Auszubildenden Berufsausbildungsbeihilfe erhalten.

Weitere Informationen:

Berufsausbildungsbeihilfe (BAB)

Ausbildungsdauer

2 Jahre

Ausbildungsdauer - Verkürzungen/Verlängerungen

Ausbildungsdauer

Bei einer Ausbildung in Vollzeit beträgt die Ausbildungsdauer 2, 3 oder 3,5 Jahre. Wenn es im Berufsausbildungsvertrag vereinbart wird, kann die Ausbildung ggf. auch in Teilzeit durchgeführt werden. Dadurch verlängert sich die Ausbildungsdauer, höchstens jedoch bis zum Eineinhalbfachen der Dauer, die für die betreffende Ausbildung in Vollzeit festgelegt ist.

Ausbildungsverkürzungen und -verlängerungen

Ausbildungsverkürzungen und -verlängerungen sind im Berufsbildungsgesetz sowie ggf. in der jeweiligen Ausbildungsordnung geregelt.

Verkürzung:

Wenn das Ausbildungsziel auch in kürzerer Zeit erreicht werden kann, besteht die Möglichkeit, die Ausbildungszeit zu verkürzen. Auszubildende und Ausbildungsbetrieb müssen hierfür gemeinsam einen Antrag an die zuständige Stelle (z.B. die jeweilige Kammer) stellen.

Wer bereits einen entsprechenden berufsbildenden Bildungsgang besucht hat, kann sich diesen ggf. auf seine Ausbildung anrechnen lassen. Die Bundesländer bestimmen die jeweiligen Anrechnungsmöglichkeiten.

Landesregelungen zur Anrechnung von schulischen Berufsgrundbildungsjahren bzw. Berufsfachschulausbildungen auf die Ausbildungszeit liegen aus folgenden Bundesländern vor:

Hinweis: Diese Angaben gelten für anerkannte Ausbildungsberufe. Für den Beruf Schiffsmechaniker/in gelten abweichende Regelungen.

Verlängerung:

In Ausnahmefällen kann die zuständige Stelle die Ausbildungszeit verlängern, wenn dies erforderlich ist.

Anrechnungs- und Fortsetzungsmöglichkeiten

Nach bestandener Abschlussprüfung im Beruf Produktprüfer/in - Textil kann die Berufsausbildung ggf. in dem darauf aufbauenden Ausbildungsberuf Produktionsmechaniker/in - Textil fortgesetzt werden.

Abschluss-/Berufsbezeichnungen

Abschlussbezeichnung

Produktprüfer - Textil/Produktprüferin - Textil

Ausbildungssituation

Auf folgende Bedingungen und Anforderungen sollte man sich einstellen:

Im Betrieb

  • Praktische Mitarbeit (unter Anleitung): Rohware auf beleuchteten Warenschautischen prüfen, Webkanten kontrollieren, Fehler kennzeichnen, Ursachen erkennen, Fehler ausbessern

  • Umgebung: Maschinenlärm, Faserstaub, z.T. feuchtwarmes Klima in Produktionshallen, chemische Gerüche

  • Anforderungen:

    • Beobachtungsgenauigkeit und Aufmerksamkeit (z.B. beim Erkennen von Ungleichmäßigkeiten, Flecken oder Farbunterschieden)

    • Konzentration und Sorgfalt (z.B. genaues Prüfen von Textilien)

    • Geschicklichkeit und Auge-Hand-Koordination (z.B. beim Ausbessern von Fehlern und Schäden)

An der Berufsschule

Unterricht an einem oder zwei Tagen pro Woche oder als Blockunterricht

Ausbildungssituation

Ausbildungssituation im Betrieb

Bei einer dualen Ausbildung betreuen z.B. Ausbilder/innen die Auszubildenden und leiten sie bei der Mitarbeit im Betrieb an. Teile der praktischen Ausbildung können in Lehrwerkstätten durchgeführt werden.

Ausbildungssituation in der Berufsschule

In der Berufsschule werden z.B. Klassenarbeiten oder Tests geschrieben. Außerdem müssen die Auszubildenden für die Vorbereitung auf die Zwischen- und Abschluss- bzw. Gesellenprüfung Zeit einplanen.

Der Berufsschulunterricht findet ein- bis zweimal pro Woche oder in Blöcken von beispielsweise drei oder vier Wochen statt. Wenn der Unterricht in überregionalen Fachklassen durchgeführt wird, sind die Auszubildenden während dieser Zeit z.B. in einem Internat untergebracht und dadurch von Familie und Freunden getrennt.

Lernorte

Produktprüfer/innen - Textil werden im dualen System ausgebildet.

Lernorte sind

  • Ausbildungsbetrieb (i.d.R. Betriebe der industriellen Textilwirtschaft): Produktionshallen

  • Berufsschule : Unterrichtsräume

Können Betriebe nicht alle geforderten Ausbildungsinhalte vermitteln, besteht die Möglichkeit, Teile der Ausbildung in überbetriebliche Ausbildungsstätten zu verlagern.

Hinweis: Der Berufsschulunterricht wird teilweise in länderübergreifenden Fachklassen durchgeführt, derzeit:

  • für die Länder Baden-Württemberg, Bayern, Hamburg, Hessen, Mecklenburg-Vorpommern, Niedersachsen, Nordrhein-Westfalen, Rheinland-Pfalz, Sachsen-Anhalt und Thüringen in Münchberg (Bayern): Staatliches Berufliches Schulzentrum Münchberg-Ahornberg Schützenstraße 30 95213 Münchberg D +49.9251.99070 +49.9251.990740 http://www.textilschule.de

  • für die Länder Berlin, Brandenburg, Mecklenburg-Vorpommern, Sachsen, Sachsen-Anhalt, Schleswig-Holstein und Thüringen in Plauen (Sachsen): Berufliches Schulzentrum (BSZ) e.o.plauen Uferstraße 8 08527 Plauen D +49.3741.3005100 +49.3741.3005109 http://www.bsz-eoplauen.de info@bsz-eoplauen.de Außenstelle bei: Berufliches Schulzentrum e.o.plauen - Außenstelle Klingenthal Amtsberg 12 08248 Klingenthal

Quelle: Übersicht länderübergreifender Fachklassen (Stand: 21.03.2024)

Ausbildung im Ausland

Um Teile der Ausbildung im Ausland zu absolvieren, bietet sich zum Beispiel folgende Möglichkeit:

Verschiedene europäische Länder

Auslandspraktikum im Rahmen der Zusatzqualifikation "Europaassistent/in"

Dauer: mindestens 3 Wochen

Zugangsvoraussetzung: mittlerer Bildungsabschluss

Weitere Informationen z.B.: Europaassistent/in

Ausbildung im Ausland

Das Berufsbildungsgesetz eröffnet grundsätzlich die Möglichkeit, Teile der Ausbildung in einem anerkannten Ausbildungsberuf im Ausland zu absolvieren. Je nach Ausbildungsberuf gibt es unterschiedliche Möglichkeiten zur Ausbildung im Ausland:

  • duale Ausbildungen, bei denen Auslandsaufenthalte grundsätzlich im Ausbildungsvertrag vereinbart werden (Dauer: bis zu ein Viertel der Ausbildungsdauer)

  • Austauschprogramme und Auslandspraktika, z.B. mit Förderung über das Programm Erasmus+:

  • internationale Zusatzqualifikationen (z.B. Europaassistent/in)

Gegebenenfalls kann man auch eine vollständige Ausbildung im Ausland absolvieren.

Weitere Informationen zu beruflichen Auslandserfahrungen: Zentrale Auslands- und Fachvermittlung der Bundesagentur für Arbeit

Dokumentation beruflicher Auslandserfahrungen

Im Ausland absolvierte Ausbildungs- und Lernabschnitte kann man im Europass dokumentieren lassen.

Weitere Informationen: Europass

Tätigkeit

Aufgaben und Tätigkeiten kompakt

Produktprüfer/innen - Textil begutachten am Ende des Fertigungsprozesses textile Produkte wie z.B. hochwertige Web- und Maschenwaren. Wenn nötig und möglich, bessern sie Fehler aus. Dabei entfernen sie Verunreinigungen, gleichen Farbunterschiede aus und stopfen kleine Löcher im Gewebe. Vieles davon ist Handarbeit. Anhand des Schadensbildes erkennen sie die Fehlerursachen und dokumentieren die Fehler in Prüfprotokollen. Ist die Ursache beispielsweise eine falsche Maschineneinstellung, informieren sie die Fertigungsleitung, damit die Fehlerquelle behoben wird.

Aufgaben und Tätigkeiten (Beschreibung)

Worum geht es?

Produktprüfer/innen - Textil kontrollieren in allen textilen Produktionsbereichen hochwertige Textilgewebe auf Fehler. Sie erkennen und beheben diese und erkunden und beseitigen die Fehlerursache.

Dem roten Faden folgen

In der Werkstatt registrieren Produktprüfer/innen - Textil jeden Gewebefehler und lassen sich bei dieser konzentrierten Tätigkeit nicht vom Lärm der Webmaschinen aus der nahen Produktionshalle stören. Auf den Leuchttischen sogenannter Warenschaumaschinen prüfen sie Gewebe, die z.B. mit einer Jacquardwebmaschine gewebt wurden. Bei der Jacquardtechnik entstehen großflächige Muster durch das Heben und Senken der einzeln gesteuerten Längs- bzw. Kettfäden. Aufmerksam verfolgen Produktprüfer/innen z.B. den Rapport, d.h. die sich wiederholende Einheit des Musters im Gewebe. Dabei werfen sie auch immer wieder einen Blick auf die schematische Zeichnung des Gewebemusters, die sogenannte Patrone. Auf ihr lassen sich die Verkreuzungen von Kette und Schussfaden - die Bindungen - genau nachvollziehen. Mit erfahrenem Auge erkennen Produktprüfer/innen kleinste Abweichungen selbst nach stundenlanger intensiver Kontrolltätigkeit bei künstlicher Dauerbeleuchtung: Verlaufen etwa einzelne Längsfäden im Gewebe nicht so wie auf der Patrone, protokollieren sie dies und kategorisieren den Stoffballen mit einem Vermerk - etwa, dass es zu aufwendig wäre, den Fehler auszubessern. Der Ballen wird in diesem Fall aussortiert. Damit sich ein Fehler nicht durch die gesamte Fertigung zieht, geben sie per Prüfprotokoll umgehend der Fertigungsleitung Bescheid: Wurde am Schadensbild beispielsweise festgestellt, dass die Ursache des Fehlers in einer falschen Maschineneinstellung liegt, muss der Stoff noch einmal neu produziert werden. Die Produktprüfer/innen - Textil stellen sich auf Termindruck in der nächsten Schicht ein.

Mit Lupe und Fingerhut auf Tuchfühlung

Weniger gravierende Fehler werden in der Produktprüfung behoben: Mit Fingerspitzengefühl und Konzentration spüren Produktprüfer/innen - Textil Unebenheiten im Gewebe auf, die z.B. im Garn selbst oder durch kleine Flugfasern entstanden sind. Weil sie auch hier die Struktur von Kette und Schuss kennen, können sie das Gewebe mühelos zerlegen, die fehlerhafte Stelle entfernen und die Fäden wieder so zusammenfügen, als wäre dort nie ein Fehler gewesen. Kleinere Löcher stopfen sie sorgsam mithilfe von Stopfnadel und Fingerhut, Farbunterschiede tuschieren sie, d.h., sie gleichen sie mit Farbe aus; Knoten beseitigen sie mit Noppeisen. Auch in der Tuftingindustrie sichern sie die Qualität der Produkte. Hier arbeiten sie an besonderen Gestellen, über welche die großen Teppichwaren Zentimeter für Zentimeter bewegt werden können. Wenn es trotz aller Sorgfalt zu Reklamationen kommt, untersuchen sie die beanstandeten Textilwaren und klassifizieren die Fehler.

Aufgaben und Tätigkeiten im Einzelnen

  • Rohware auf Warenschaumaschinen und Stopftischen sorgfältig betrachten und bewerten (Konstruktionstechniken und Produktionsmerkmale bestimmen, Webkanten kontrollieren)

  • Oberflächen- und Konstruktionsfehler bestimmen und klassifizieren

  • Fehler, die ausgebessert werden sollen, kennzeichnen

  • Fehler und Mängel ausbessern

    • Knoten abschneiden oder auszupfen, Fremdfasern und -körper entfernen

    • Löcher oder Risse ausstopfen oder nähen, Kett- und Schussfadenbrüche beheben, d.h. lose Fadenenden miteinander verbinden

    • fehlende Fäden einziehen, zu dicke oder dünne Fäden herausziehen und ersetzen, überflüssige, zu viel eingezogene Fäden entfernen

    • Bindungsfehler unsichtbar beheben, dabei die Bindung an der fehlerhaften Stelle zerlegen und korrigieren

    • Ungleichmäßigkeiten wie Dickstellen, Dünnstellen, zu lockere oder zu feste Stellen ausgleichen

    • Verunreinigungen, Flecken entfernen

    • Farbunterschiede mit speziellen Farbstiften, -kreiden egalisieren (ausgleichen)

  • Prüfergebnisse auswerten, Prüfprotokolle führen, festgestellte Mängel an die Fertigung melden, damit die Ursachen (z.B. Maschinenfehler) abgestellt werden können

  • die Qualität der Produkte beurteilen

  • Kundenanforderungen beachten und Reklamationen bearbeiten

  • Arbeitsschritte und Arbeitsabläufe planen und dokumentieren

  • Arbeitsplatz und Arbeitsgeräte (Schere, Stopfnadel, Lupe, Noppeisen) reinigen und instand halten

Verdienst/Einkommen

Beispielhafte tarifliche Bruttogrundvergütung (monatlich): € 2.272 bis € 3.468

Quelle:

Statistisches Taschenbuch Tarifpolitik - WSI-Tarifarchiv

Hinweis: Diese Angaben dienen der Orientierung. Ansprüche können daraus nicht abgeleitet werden.

Verdienst/Einkommen

Das Einkommen von Arbeitnehmern und Arbeitnehmerinnen hängt von der Aus- und Weiterbildung, Berufserfahrung und Verantwortlichkeit ab, aber auch von den jeweiligen Anforderungen des Berufs, von Branche, Region und Betrieb. Die Höhe richtet sich in tarifgebundenen Betrieben nach tarifvertraglichen Vereinbarungen. Nicht tarifgebundene Betriebe können ihre Mitarbeiter/innen in Anlehnung an entsprechende Tarifverträge entlohnen.

Weitere Informationen über Einkommensmöglichkeiten:

Tätigkeitsbezeichnungen

  • Produktprüfer/in - Textil

Auch übliche Berufsbezeichnungen/Synonyme

  • Qualitätsprüfer/in - Textil

  • Warenprüfer/in - Textil

Frühere Berufsbezeichnung

  • Textilstopfer/Textilstopferin

    (Ausbildungsberuf von 1978 bis 2007)

Berufsbezeichnung in englischer Sprache

  • Product tester (m/f) for textiles

Berufsbezeichnung in französischer Sprache

  • Contrôleur/Contrôleuse produit - textile

Quelle der fremdsprachigen Berufsbezeichnungen: Bundesinstitut für Berufsbildung, Europass-Zeugniserläuterungen

Arbeitsorte

Produktprüfer/innen - Textil arbeiten in erster Linie

  • in Werkstätten

  • in Produktionshallen

Arbeitssituation

Produktprüfer/innen - Textil arbeiten an Warenschaumaschinen, die über beleuchtete Arbeitstische verfügen. So lassen sich Fehler in Geweben und Maschenwaren erkennen. Aus organisatorischen Gründen findet die Textilprüfung räumlich häufig in der Nähe der Fertigung statt. Deshalb hören Produktprüfer/innen - Textil den Lärm der Maschinen. Faserstaub und chemische Gerüche liegen in der Luft.

Aufmerksam und konzentriert sitzen oder stehen sie an den Warenschaumaschinen und achten sorgfältig auf jedes Detail wie Fehler, Schäden oder Farbabweichungen. Ihre Korrekturen dürfen später nicht mehr erkennbar sein. Dies erfordert geschickte Hände und ein gutes Auge.

Arbeitsbedingungen im Einzelnen

  • Arbeit mit technischen Geräten, Maschinen und Anlagen (z.B. Warenschaumaschinen bedienen)

  • Arbeit in Werkstätten, Werk-/Produktionshallen

  • Arbeit unter Lärm (z.B. Lärm der Webmaschinen und -automaten aus nahe liegenden Fertigungshallen)

  • Arbeit bei Rauch, Staub, Gasen, Dämpfen (z.B. Faserstaub)

  • Arbeit unter Geruchseinfluss (z.B. chemische Gerüche)

  • Präzisions-, Feinarbeit (z.B. Unebenheiten im Gewebe ausbessern)

Arbeitsgegenstände/Arbeitsmittel

Maschinen und Anlagen, z.B.: Warenschaumaschinen, Arbeitsbühnen

Zubehör und Hilfsmittel, z.B.: Schere, Fingerhut, Lupe, Noppeisen, Stopfnadeln, Farbkreide und -stifte, Repassiernadeln, Stopfpistole, Strickmuster

Unterlagen, z.B.: Qualitätshandbücher, Prüfprotokolle

Arbeitsbereiche/Branchen

Produktprüfer/innen - Textil finden Beschäftigung

  • bei Bekleidungsherstellern

  • in Betrieben der Textilindustrie

Branchen im Einzelnen

  • Bekleidung

    • Herstellung von sonstiger Bekleidung und Bekleidungszubehör a. n. g., z.B. bei Pulloverherstellern

    • Herstellung von gewebter Oberbekleidung für Damen und Mädchen

    • Herstellung von gewebter Oberbekleidung für Herren und Knaben

    • Herstellung von gewebter Wäsche (ohne Miederwaren)

    • Herstellung von Strumpfwaren, z.B. Warenkontrollabteilung bei Strumpfwarenherstellern

  • Textilien

    • Weberei

    • Spinnstoffaufbereitung und Spinnerei

    • Herstellung von Teppichen

    • Herstellung von gewirktem und gestricktem Stoff

Perspektiven

Weiterbildung (berufliche Anpassung)

Anpassungsweiterbildung hilft, das berufliche Wissen aktuell zu halten und an neue Entwicklungen anzupassen (z.B. in den Bereichen Textilerzeugung, Qualitätsprüfung, Fertigungstechnik).

Weiterbildung (beruflicher Aufstieg)

Aufstiegsweiterbildung bietet die Möglichkeit, beruflich voranzukommen und in Führungspositionen zu gelangen. Naheliegend ist es, die Ausbildung fortzusetzen und die Prüfung als Produktionsmechaniker/in - Textil abzulegen. Auch ein Abschluss als Industriemeister/in der Fachrichtung Textilwirtschaft ist denkbar.

Ein Studium eröffnet weitere Berufs- und Karrierechancen (z.B. durch einen Bachelorabschluss im Studienfach Textil-, Bekleidungstechnik).

Unter bestimmten Voraussetzungen ist auch ohne schulische Hochschulzugangsberechtigung ein Studium möglich. Weitere Informationen:

Zugang zur Hochschule in den einzelnen Bundesländern

Stellen- und Bewerberbörsen

 

Quelle: BERUFENET der Bundesagentur für Arbeit – Stand: (08/2024)

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