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Ausbildungsberuf
Techniker/in - Maschinentechnik (ohne Schwerpunkt)

Nachfolgend findest Du viele Informationen über diesen Ausbildungsberuf.

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Die Tätigkeit im Überblick

Staatlich geprüfte Techniker/innen der Fachrichtung Maschinentechnik bzw. Maschinenbautechnik wirken bei Entwicklung und Konstruktion von Maschinen und Anlagen der unterschiedlichsten Wirtschaftsbereiche und Anwendungszwecke mit und übernehmen Aufgaben bei Montage und Instandhaltung.

Die Weiterbildung im Überblick

Staatlich geprüfte/r Techniker/in der Fachrichtung Maschinentechnik bzw. Maschinenbautechnik ist eine landesrechtlich geregelte berufliche Weiterbildung an Fachschulen .

Sie dauert in Vollzeit 2 Jahre, in Teilzeit 3-4 Jahre, und führt zu einer staatlichen Abschlussprüfung.

Arbeitsbereiche/Branchen

Techniker und Technikerinnen der Fachrichtung Maschinentechnik bzw. Maschinenbautechnik finden Beschäftigung

  • in Betrieben des Maschinen-, Anlagen- und Werkzeugbaus

  • in Betrieben des Fahrzeugbaus

  • bei Herstellern von mess- und regeltechnischen, feinmechanischen, optischen oder medizintechnischen Geräten

  • in Ingenieurbüros für technische Fachplanung

Zugangsvoraussetzung

Zugang zur Tätigkeit

In der Regel benötigt man eine abgeschlossene Weiterbildung als Techniker/in der Fachrichtung Maschinentechnik bzw. Maschinenbautechnik.

Zugangsvoraussetzungen für die Weiterbildung

Voraussetzung für die Aufnahme in eine Fachschule sind in der Regel der Abschluss in einem einschlägigen anerkannten Ausbildungsberuf sowie Berufspraxis.

Schulische Mindestvoraussetzung ist je nach Bundesland ein Hauptschulabschluss oder ein mittlerer Bildungsabschluss .

Zugangsvoraussetzungen für die Weiterbildung

Vorausgesetzt werden i.d.R.:

  • die Abschluss- bzw. Gesellenprüfung in einem einschlägigen anerkannten Ausbildungsberuf (einschließlich des Berufsschulabschlusses)

  • eine Berufstätigkeit von mindestens einem Jahr (kann während der Fachschulweiterbildung abgeleistet werden, auch in Form eines gelenkten Praktikums)

  • je nach Bundesland ein Hauptschulabschluss oder ein mittlerer Bildungsabschluss

Hinweis: Diese Angaben gelten für Techniker-Weiterbildungen, die nach der Rahmenvereinbarung über Fachschulen geregelt sind. Für die meisten anderen Techniker-Weiterbildungen gelten ähnliche Voraussetzungen. Die Techniker-Weiterbildung im Bereich Wirtschaftstechnik setzt jedoch einen Weiterbildungsabschluss (Techniker/in) voraus.

Wichtige Vorkenntnisse

Vertiefte Kenntnisse in folgenden Bereichen bilden gute Voraussetzungen für das erfolgreiche Bestehen der Weiterbildungsprüfung:

Rechnen/Mathematik:

In der Weiterbildungsprüfung sind unter anderem Aufgaben aus dem Bereich der Algebra und Trigonometrie durchzuführen.

Um im späteren Berufsalltag beispielsweise den Materialbedarf ermitteln zu können und um Kräfte, Drehzahlen und Getriebe zu berechnen, sind Mathematikkenntnisse wichtig.

Physik:

Die Maschinentechnik baut auf physikalischen Grundlagen auf. Um in der Prüfung z.B. Fragen aus dem Bereich der technischen Physik beantworten zu können, benötigt man Kenntnisse über physikalische Gesetze und Zusammenhänge.

Damit angehende Techniker/innen der Fachrichtung Maschinentechnik bzw. Maschinenbautechnik im Berufsleben beispielsweise die Wirkung von Kräften bei der Konstruktion abschätzen können, sind Physikkenntnisse notwendig.

Technisches Zeichnen:

In der Weiterbildung sind Konstruktionspläne zu lesen und anzufertigen.

Damit die angehenden Techniker/innen der Fachrichtung Maschinentechnik bzw. Maschinenbautechnik im Berufsleben Schweißteilzeichnungen oder Entwurfszeichnungen lesen und anfertigen können, benötigen sie Kenntnisse des technischen Zeichnens.

Informatik:

Das Fach Informatik ist Bestandteil der Weiterbildungsprüfung.

Konstruktionen und Berechnungen erfolgen in der späteren beruflichen Tätigkeit in der Regel an CAD-Anlagen. Darüber hinaus sind Informatikkenntnisse für die SPS-Programmierung und die Simulation einzelner Fertigungsverfahren mithilfe von EDV-Anlagen nötig.

Wirtschaft/Recht:

Angehende Techniker/innen der Fachrichtung Maschinentechnik bzw. Maschinenbautechnik müssen betriebswirtschaftliche Kenntnisse in der Prüfung nachweisen.

Im Berufsalltag müssen sie in der Lage sein, Produktionsabläufe nach wirtschaftlichen Grundsätzen zu bewerten und zu gestalten. Dabei müssen auch rechtliche Vorgaben, z.B. hinsichtlich des Umwelt- und Arbeitsschutzes, eingehalten werden.

Anerkennung von ausländischen Qualifikationen

Die Tätigkeit als Techniker/in der Fachrichtung Maschinentechnik bzw. Maschinenbautechnik ist nicht reglementiert.

Um mit einem im Ausland erworbenen Abschluss in diesem Beruf zu arbeiten, ist keine berufliche Anerkennung notwendig. Jedoch kann eine Feststellung der Gleichwertigkeit deutschen Arbeitgebern helfen, die im Ausland erworbenen beruflichen Fähigkeiten besser zu beurteilen.

Zuständige Stellen sind Anerkennungsstellen für Fachschulabschlüsse in den Bundesländern, z.B. Kultusministerien. Bei der Suche nach der zuständigen Stelle für die berufliche Anerkennung helfen die Fachstelle Beratung und Qualifizierung des IQ-Netzwerks weiter.

Weiterführende Informationen zu Leben und Arbeiten in Deutschland:

Ausbildung

Weiterbildungsinhalte

Im fachrichtungsbezogenen Lernbereich beispielsweise:

  • Informationstechnik und Technische Kommunikation

  • Produktionsplanung und -steuerung

  • Entwicklung und Konstruktion

  • Fertigungstechnik

  • Automatisierungstechnik

  • Produktionslogistik und -organisation

  • Werkstofftechnik

Darüber hinaus im fachrichtungsübergreifenden Lernbereich:

allgemeinbildende Fächer, z.B. Deutsch, Englisch, Betriebswirtschaftslehre

Zusatzkenntnisse

Je nach Angebot der einzelnen Schulen werden Zusatzkenntnisse vermittelt, die den Erwerb der Ausbildereignung oder der Fachhochschulreife ermöglichen.

Weiterbildungsaufbau

Stundenverteilung (beispielhaft):

Pflichtbereich

  • Fachrichtungsübergreifender Lernbereich:

    • Deutsch / Betriebliche Kommunikation: Grundstufe 120 Unterrichtsstunden, Fachstufe 120 Unterrichtsstunden

    • Berufsbezogenes Englisch: Grundstufe 120 Unterrichtsstunden, Fachstufe 120 Unterrichtsstunden

    • Betriebswirtschaftslehre: Grundstufe 120 Unterrichtsstunden, Fachstufe 120 Unterrichtsstunden

    Fachrichtungsübergreifender Bereich insgesamt: 720 Unterrichtsstunden

  • Fachrichtungsbezogener Lernbereich:

    • Technische Mathematik: Grundstufe 200 Unterrichtsstunden, Fachstufe 0 Unterrichtsstunden

    • Informationstechnik: Grundstufe 80 Unterrichtsstunden, Fachstufe 0 Unterrichtsstunden

    • Physik: Grundstufe 80 Unterrichtsstunden, Fachstufe 0 Unterrichtsstunden

    • Technische Kommunikation: Grundstufe 80 Unterrichtsstunden, Fachstufe 0 Unterrichtsstunden

    • Technische Mechanik: Grundstufe 40 Unterrichtsstunden, Fachstufe 0 Unterrichtsstunden

    • Konstruktion: Grundstufe 120 Unterrichtsstunden, Fachstufe 240 Unterrichtsstunden

    • Fertigungstechnik: Grundstufe 120 Unterrichtsstunden, Fachstufe 240 Unterrichtsstunden

    • Automatisierungstechnik: Grundstufe 80 Unterrichtsstunden, Fachstufe 120 Unterrichtsstunden

    • Produktionsorganisation: Grundstufe 120 Unterrichtsstunden, Fachstufe 160 Unterrichtsstunden

    • Werkstofftechnik: Grundstufe 80 Unterrichtsstunden, Fachstufe 0 Unterrichtsstunden

    Fachrichtungsbezogener Bereich insgesamt: 1.800 Unterrichtsstunden

Pflichtbereich insgesamt: 2.520 Unterrichtsstunden

Wahlpflichtbereich

  • z.B. zusätzliche Unterrichtsveranstaltungen zu Fächern aus dem Pflichtbereich, zu weiteren Fremdsprachen oder zum Erwerb von Zusatzqualifikationen wie der Ausbildereignung: Grundstufe 0 Unterrichtsstunden, Fachstufe 120 Unterrichtsstunden

Gesamt:

2.640 Unterrichtsstunden

Weiterbildungsvergütung

Die Teilnahme an einer Weiterbildung wird nicht vergütet.

Weiterbildungskosten

Die Weiterbildung an staatlichen Fachschulen ist für die Schüler/innen in der Regel kostenfrei. Private Fachschulen erheben dagegen meist Lehrgangsgebühren, teilweise auch Aufnahme- und Prüfungsgebühren.

Ggf. entstehen weitere Kosten, z.B. für Arbeitsmaterialien, Fahrten zur Weiterbildungsstätte oder für auswärtige Unterbringung.

Förderungsmöglichkeiten

Techniker-Weiterbildungen können gemäß Aufstiegsfortbildungsförderungsgesetz finanziell gefördert werden.

Weitere Informationen: Aufstiegs-BAföG - Aufstieg mit Förderung

Förderung besonders begabter junger Fachkräfte: Stiftung Begabtenförderung berufliche Bildung (SBB) - Weiterbildungsstipendium

Weiterbildungsdauer

Vollzeit: 2 Jahre

Teilzeit: 3-4 Jahre

Weiterbildungsdauer - Verkürzungen/Verlängerungen

Weiterbildungsdauer sowie Verkürzungs- und Verlängerungsmöglichkeiten sind in den Schul- bzw. Fachschulordnungen der Bundesländer geregelt.

Verkürzung

Wer die Fachschule in einer anderen Fachrichtung des Fachbereichs Technik oder in einem zweiten Schwerpunkt einer Fachrichtung erfolgreich abgeschlossen hat, kann die Weiterbildung verkürzen.

Verlängerung

Die zur Aufnahme der Fachschulweiterbildung geforderte Berufstätigkeit kann z.T. während der Weiterbildung abgeleistet werden, beispielsweise in Form eines gelenkten Praktikums. Weiterbildungen in Vollzeitform, die eine solche Möglichkeit vorsehen, dauern entsprechend länger.

Diese Angaben gelten für Techniker-Weiterbildungen, die nach der Rahmenvereinbarung über Fachschulen geregelt sind. Für Techniker-Weiterbildungen in den Bereichen Ernährungs- und Versorgungsmanagement, Grabungstechnik, Seevermessungstechnik und Wirtschaftstechnik gelten abweichende Regelungen.

Abschluss-/Berufsbezeichnungen

Die Weiterbildung ist nur in den genannten Bundesländern rechtlich geregelt und führt dort zu folgenden Abschlussbezeichnungen:

Baden-Württemberg:

  • Staatlich geprüfter Techniker/Staatlich geprüfte Technikerin - Fachrichtung Maschinentechnik

Bayern:

  • Staatlich geprüfter Maschinenbautechniker/Staatlich geprüfte Maschinenbautechnikerin

    Zusätzlich zur Abschlussbezeichnung kann die Bezeichnung "Bachelor Professional in Technik" geführt werden.

Berlin, Hessen:

  • Staatlich geprüfter Techniker/Staatlich geprüfte Technikerin - Fachrichtung Maschinentechnik, Schwerpunkt Maschinenbau

    Zusätzlich zur Abschlussbezeichnung kann die Bezeichnung "Bachelor Professional in Technik" geführt werden.

Brandenburg:

  • Staatlich geprüfter Techniker/Staatlich geprüfte Technikerin

    Zusätzlich zur Abschlussbezeichnung kann die Bezeichnung "Bachelor Professional Technik" geführt werden.

Bremen:

  • Staatlich geprüfter Techniker/Staatlich geprüfte Technikerin in der Fachrichtung Maschinentechnik

    Zusätzlich zur Abschlussbezeichnung kann die Bezeichnung "Bachelor Professional in Technik" geführt werden.

Hamburg:

  • Staatlich geprüfter Techniker/Staatlich geprüfte Technikerin

    Zusätzlich zur Abschlussbezeichnung kann die Bezeichnung "Bachelor Professional in Technik" geführt werden.

Niedersachsen, Saarland:

  • Staatlich geprüfter Techniker/Staatlich geprüfte Technikerin - Fachrichtung Maschinentechnik

    Zusätzlich zur Abschlussbezeichnung kann die Bezeichnung "Bachelor Professional in Technik" geführt werden.

Nordrhein-Westfalen:

  • Staatlich geprüfter Techniker/Staatlich geprüfte Technikerin - Fachrichtung Maschinenbautechnik

    Zusätzlich zur Abschlussbezeichnung kann die Bezeichnung "Bachelor Professional in Technik" geführt werden.

Rheinland-Pfalz:

  • Staatlich geprüfter Maschinentechniker/Staatlich geprüfte Maschinentechnikerin

    Zusätzlich zur Abschlussbezeichnung kann die Bezeichnung "Bachelor Professional in Technik" geführt werden.

Sachsen:

  • Staatlich geprüfter Techniker/Staatlich geprüfte Technikerin für Maschinentechnik

    Zusätzlich zur Abschlussbezeichnung kann die Bezeichnung "Bachelor Professional in Technik" geführt werden.

Schleswig-Holstein:

  • Staatlich geprüfter Techniker/Staatlich geprüfte Technikerin

    Zusätzlich zur Abschlussbezeichnung kann die Bezeichnung "Bachelor Professional im Fachbereich Technik" geführt werden.

Thüringen:

  • Staatlich geprüfter Techniker/Staatlich geprüfte Technikerin - Fachrichtung Maschinentechnik/Maschinenbautechnik, Schwerpunkt Maschinenbau

Weiterbildungssituation

Die Weiterbildung besteht aus theoretischem und praktischem Unterricht.

Je nach Bildungsanbieter sollte man sich auf folgende Bedingungen einstellen:

Unterrichtszeit

  • bei Vollzeitunterricht: ganztägiger Unterricht an mindestens vier Wochentagen

  • bei Teilzeitunterricht: i.d.R. berufsbegleitende Weiterbildung am Wochenende oder am Abend

Lernform

  • bei Präsenzveranstaltungen: Unterricht im Klassenverband an der Bildungseinrichtung (ggf. nicht am Wohnort)

  • bei Fernunterricht: individuelle Bearbeitung des Lernstoffs von zu Hause aus (hohe Anforderungen an Selbstdisziplin und Arbeitsorganisation); ggf. zusätzlich Präsenzphasen an der Bildungseinrichtung

Lernorte

Die Weiterbildung findet an Fachschulen und anderen Bildungseinrichtungen statt.

Lernorte sind

  • bei Präsenzveranstaltungen: Unterrichtsräume, Werkstätten, Labors

  • bei Fernunterricht: zu Hause, ggf. Unterrichtsräume, Werkstätten, Labors bei Präsenzphasen

Weiterbildung im Ausland

Um die Weiterbildung im Ausland zu absolvieren, bietet sich zum Beispiel folgende Möglichkeit:

Schweiz

Weiterbildungsangebote: wab - Die Weiterbildungsdatenbank der Schweiz

(z.B. mit dem Suchbegriff "Maschinentechnik")

Dokumentation beruflicher Auslandserfahrungen

Im Ausland absolvierte Lernaufenthalte kann man im Europass dokumentieren lassen.

Weitere Informationen: Europass

Tätigkeit

Aufgaben und Tätigkeiten kompakt

Techniker/innen der Fachrichtung Maschinentechnik bzw. Maschinenbautechnik entwerfen, berechnen und konstruieren zusammen mit Ingenieuren und Ingenieurinnen Maschinen und Anlagen aller Art. Sie koordinieren die verschiedenen Aufgaben und übernehmen konstruktive Detailarbeiten. In der Fertigung und Montage sorgen sie für wirtschaftliche und termingerechte Arbeitsabläufe. Sie überwachen und optimieren Prozessabläufe sowie den Material- und Maschineneinsatz und kontrollieren die Qualität der Produkte. Darüber hinaus warten sie Betriebsanlagen und arbeiten Instandhaltungskonzepte aus. Einkauf und termingerechte Bereitstellung von Material und Betriebsstoffen gehören ebenso zu ihren Aufgaben. Sie können auch in der Anwendungs- und Kundenberatung tätig sein. Dabei informieren sie sich über die technischen Problemstellungen beim Kunden, arbeiten Angebote aus, bearbeiten Reklamationen und werten Störungsmeldungen aus.

Aufgaben und Tätigkeiten im Einzelnen

  • Maschinen und ggf. digital vernetzte Anlagen entwickeln, berechnen, konstruieren und erproben

    • Maschinen oder Maschinenteile unter Berücksichtigung funktioneller, fertigungstechnischer und wirtschaftlicher Gesichtspunkte entwerfen und dimensionieren

    • Festigkeitsberechnungen durchführen und Toleranzstudien erstellen

    • Materialbedarf ermitteln und Prüfunterlagen für die Qualitätsprüfung festlegen

    • Konstruktionszeichnungen unter Angabe von Maßen, Toleranzen und Bearbeitungszeichen und in unterschiedlichen perspektivischen Darstellungen, Ausschnitten und Maßstäben mittels rechnergesteuerter Zeichenanlagen anfertigen

    • Normteile unter Beachtung von Werks- und DIN-Normen festlegen und Stücklisten erstellen

  • Arbeitsplanung, -gestaltung und -vorbereitung durchführen und Fertigungs- und Produktionsprozesse optimieren

    • Fertigungs- und Montageschritte analysieren und festlegen, ggf. Cobots einführen

    • Zeitaufnahmen und andere Arbeitsstudien erarbeiten, Durchlauffristen bestimmen, Sollzeiten berechnen und die Terminplanung durchführen

    • Arbeitsfortschritte ermitteln, Einhaltung der Terminvorgaben überwachen und Arbeitsablaufanalysen durchführen

  • Fertigung, Produktion und Montage planen und überwachen

    • erforderliche Arbeitsplätze, Fertigungseinrichtungen und Montagestellen bestimmen und Maschinenbelegungspläne aufstellen, Maßnahmen zur Qualitätssicherung und -überwachung vorgeben

    • Arbeitskräfte einteilen und ggf. anleiten

    • Fertigung überwachen und für die termingerechte Fertigstellung sorgen

    • Einhaltung der Qualitätsstandards sicherstellen, Qualitätskontrollen durchführen, Ergebnisse protokollieren und QM-Dokumente erstellen und pflegen

    • Betriebsbereitschaft von Maschinen und Anlagen kontrollieren und vorbeugende Instandhaltungsmaßnahmen planen

  • Kundendienst und Anwendungsberatung organisieren und durchführen

    • Kunden in der Anwendung, im Betrieb und bei der Wartung der Maschinen und Anlagen beraten

    • Gewährleistungsansprüche bearbeiten

    • Kundendienstmonteure/-monteurinnen einteilen und anleiten

    • ggf. Anwendungspersonal beim Kunden schulen

  • Maschinen und Anlagen projektieren und verkaufen

    • Maschinen, Anlagen und Baugruppen nach Wünschen und Vorgaben des Auftraggebers projektieren

    • Gesamtkonzeption und wesentliche Einzeldimensionen unter Beachtung z.B. der technischen Gegebenheiten, der gewünschten Funktion, Leistung und Wirtschaftlichkeit rechnerisch und zeichnerisch festlegen

    • ggf. Kosten kalkulieren und Angebote erstellen

    • Terminplan für die Realisierung des Projektes erstellen und die Einhaltung der Termine kontrollieren

    • ggf. Auftragsabwicklung von der Angebotserstellung bis zur Endabrechnung durchführen und überwachen

    • Aufträge akquirieren

  • Materialien, Fertigungs- und Betriebsmittel planen und einkaufen

    • Materialbedarf in Absprache mit den Betriebsabteilungen ermitteln

    • Rohstoffe, Halbfabrikate, Fertigerzeugnisse, Betriebsstoffe, Ausrüstungen, Zubehör- und Ersatzteile einkaufen

    • Bestell- und Liefertermine unter Berücksichtigung des Verbrauchs und des Lagerbestandes planen

    • Angebote einholen und vergleichen, Preise kalkulieren

    • Lieferverträge ausarbeiten, Lieferfristen überwachen und Eingangskontrollen durchführen oder veranlassen

    • Materiallager verwalten und den betrieblichen Materialfluss steuern

    • bei der Optimierung betrieblicher Logistiksysteme mitarbeiten

Verdienst/Einkommen

Beispielhafte tarifliche Bruttogrundvergütung (monatlich): € 4.130 bis € 4.524

Quelle:

Tarifsammlung des Bayerischen Staatsministeriums für Familie, Arbeit und Soziales

Hinweis: Diese Angaben dienen der Orientierung. Ansprüche können daraus nicht abgeleitet werden.

Verdienst/Einkommen

Das Einkommen von Arbeitnehmern und Arbeitnehmerinnen hängt von der Aus- und Weiterbildung, Berufserfahrung und Verantwortlichkeit ab, aber auch von den jeweiligen Anforderungen des Berufs, von Branche, Region und Betrieb. Die Höhe richtet sich in tarifgebundenen Betrieben nach tarifvertraglichen Vereinbarungen. Nicht tarifgebundene Betriebe können ihre Mitarbeiter/innen in Anlehnung an entsprechende Tarifverträge entlohnen.

Weitere Informationen über Einkommensmöglichkeiten:

Tätigkeitsbezeichnungen

  • Techniker/in - Maschinentechnik (ohne Schwerpunkt)

Auch übliche Berufsbezeichnung/Synonym

  • Maschinentechniker/in

Abweichende Berufsbezeichnungen der ehemaligen DDR

  • Automatisierungsingenieur/in (FS) - Automatisierung Fertigungstechnik

  • Automatisierungsingenieur/Automatisierungsingenieurin (FS) Fachrichtung Automatisierungsanlagen

  • Feinwerkingenieur/Feinwerkingenieurin (FS) - Feinwerktechnik

  • Maschineningenieur/Maschineningenieurin (FS) - Allgemeiner Maschinenbau

  • Maschineningenieur/Maschineningenieurin Fachrichtung Förder- und Baumaschinen

  • Maschineningenieur/Maschineningenieurin (FS) Fachrichtung Fügetechnik

  • Maschineningenieur/Maschineningenieurin (FS) Fachrichtung Instandhaltung

  • Maschineningenieur/Maschineningenieurin Fachrichtung Kraft-/Arbeitsmaschinenbau

  • Maschineningenieur/Maschineningenieurin (FS) Fachrichtung Kraftfahrzeugtechnik

  • Maschineningenieur/Maschineningenieurin Fachrichtung Landmaschinenbau

  • Maschineningenieur/Maschineningenieurin (FS) Fachrichtung Luftfahrzeugtechnik

  • Maschineningenieur/Maschineningenieurin Fachrichtung Nahrungsgütermaschinenbau

  • Maschineningenieur/Maschineningenieurin (FS) Fachrichtung Schiffbautechnik

  • Maschineningenieur/in (FS) - Technologie metallverarbeitende Industrie

  • Maschineningenieur/Maschineningenieurin Fachrichtung Textilmaschinenbau

  • Maschineningenieur/Maschineningenieurin Fachrichtung Werkzeugmaschinenbau

  • Techniker/in - Automatisierte Produktion (metallverarbeitende Industrie)

  • Techniker/Technikerin Fachrichtung Maschinenkonstruktion

Arbeitsorte

Techniker und Technikerinnen der Fachrichtung Maschinentechnik bzw. Maschinenbautechnik arbeiten in erster Linie

  • in Büroräumen

  • in Werkstätten

  • in Produktionshallen

  • beim Kunden

Darüber hinaus arbeiten sie ggf. auch

  • im Homeoffice bzw. mobil

Arbeitssituation

Techniker/innen der Fachrichtung Maschinentechnik bzw. Maschinenbautechnik planen, koordinieren und überwachen Arbeitsabläufe in der Entwicklung, Herstellung, Montage und Instandhaltung von Maschinen und Anlagen aller Art. Sorgfältig und verantwortungsbewusst achten sie auf die Einhaltung von Sicherheitsvorschriften, technischen Regelungen und Qualitätsstandards. Sie führen und motivieren ihre Mitarbeiter/innen und koordinieren deren Zusammenarbeit. Im Umgang mit Auftraggebern sind Serviceorientiertheit, Kommunikationsstärke und Verhandlungsgeschick wichtig.

Im Büro am Computer erstellen sie Organisations- sowie Arbeitspläne und konstruieren Maschinen- oder Anlagenteile. In Produktionshallen überwachen sie Fertigungsarbeiten, im Labor führen sie Prüfarbeiten durch. Bei Störungen der Fertigungsabläufe müssen sie schnell Entscheidungen treffen, um Produktionsausfälle zu vermeiden. Wenn sie Installations- oder Montagearbeiten überwachen, sind sie an wechselnden Arbeitsorten im In- und Ausland tätig. Auch im Kundenservice und Vertrieb sind sie gelegentlich unterwegs, z.B. um Kunden vor Ort zu beraten. Je nach Aufgabenbereich sind Schicht-, Wochenend- und Feiertagsarbeit sowie Rufbereitschaft üblich.

Arbeitsbedingungen im Einzelnen

  • Verantwortung für Personen (Aufgaben an Mitarbeiter/innen entsprechend ihrer Qualifikation und Leistungsfähigkeit übertragen, Auszubildende und Fachkräfte anleiten und motivieren)

  • Kundenkontakt (z.B. Kunden in der Anwendung, im Betrieb und bei der Wartung der Maschinen und Anlagen beraten)

  • Bildschirmarbeit

  • Präzisions-, Feinarbeit (feinmechanische Bauteile montieren und einstellen)

  • Arbeit mit technischen Geräten, Maschinen und Anlagen

  • Handarbeit (z.B. Automatisierungsanlagen einrichten)

  • Tragen von Schutzkleidung, -ausrüstung (z.B. Schutzhelm und Sicherheitsschuhe)

  • Arbeit in Büroräumen

  • Arbeit in Werkstätten, Werk-/Produktionshallen (z.B. Fertigung und Produktion überwachen)

  • häufige Abwesenheit vom Wohnort (bei Vertriebstätigkeiten, mitunter auch im Ausland)

  • Bereitschaftsdienst, Rufbereitschaft

  • Schichtarbeit

Arbeitsgegenstände/Arbeitsmittel

Anlagen, Maschinen und Geräte, z.B.: Produktionsanlagen und -maschinen, Anlagen für die Additive Fertigung (3-D-Druck), Mess- und Prüfgeräte, Cobots

Unterlagen, z.B.: Konstruktionszeichnungen, Stück- und Materiallisten, Maschinenbelegungspläne, Organisations-, Arbeits- und Terminpläne, Arbeitsablaufanalysen, QM-Dokumente, technische Normen, Arbeitsschutz- und Sicherheitsvorschriften

Büroausstattung und Software, z.B.: PC, Internetzugang, Telefon, CAD-, CAM- und CAQ-Systeme

Arbeitsbereiche/Branchen

Techniker und Technikerinnen der Fachrichtung Maschinentechnik bzw. Maschinenbautechnik finden Beschäftigung

  • in Betrieben des Maschinen-, Anlagen- und Werkzeugbaus

  • in Betrieben des Fahrzeugbaus

  • bei Herstellern von mess- und regeltechnischen, feinmechanischen, optischen oder medizintechnischen Geräten

  • in Ingenieurbüros für technische Fachplanung

Branchen im Einzelnen

  • Maschinenbau, Werkzeugbau

    • Herstellung von nicht wirtschaftszweigspezifischen Maschinen, z.B. Entwicklungsabteilung für Pumpen und Kompressoren

    • Herstellung von Maschinen für sonstige bestimmte Wirtschaftszweige, z.B. Textil, Papier, Bau, Metallerzeugung

    • Herstellung von land- und forstwirtschaftlichen Maschinen

    • Herstellung von sonstigen nicht wirtschaftszweigspezifischen Maschinen a. n. g., z.B. Hebezeuge, Fördermittel

    • Herstellung von Werkzeugmaschinen, z.B. für die Metallbearbeitung

    • Installation von Maschinen und Ausrüstungen a. n. g., z.B. Herstellung von industriellen Prozesssteuerungseinrichtungen

    • Herstellung von nicht elektrischen Haushaltsartikeln aus Metall

  • Elektrische Anlagen und Bauteile

    • Herstellung von Elektromotoren, Generatoren, Transformatoren, Elektrizitätsverteilungs- und -schalteinrichtungen

  • Automatisierungstechnik

    • Herstellung von elektrischen Mess-, Kontroll-, Navigations- u. ä. Instrumenten und Vorrichtungen

  • Luft-, Raumfahrzeuge

    • Luft- und Raumfahrzeugbau

  • Schiffe, Boote

    • Schiffbau (ohne Boots- und Yachtbau)

  • Schienenfahrzeuge

    • Herstellung von Lokomotiven und anderen Schienenfahrzeugen

  • Kraftfahrzeuge

    • Herstellung von Kraftwagen und Kraftwagenmotoren, z.B. Prozessplanung und -überwachung, Konstruktionsabteilung

    • Herstellung von sonstigen Teilen und sonstigem Zubehör für Kraftwagen, z.B. Konstruktion von Steuergeräten für Kraftwagen

  • Medizinische Technik, Orthopädie, Zahntechnik

    • Herstellung von Bestrahlungs- und Elektrotherapiegeräten und elektromedizinischen Geräten

  • Feinmechanik, Optik

    • Herstellung von nicht elektrischen Mess-, Kontroll-, Navigations- u. ä. Instrumenten und Vorrichtungen, z.B. elektrische Präzisionswaagen

    • Herstellung von optischen und fotografischen Instrumenten und Geräten

    • Herstellung von Prüfmaschinen

  • Ingenieurdienstleistungen, Bausachverständigenwesen

    • Ingenieurbüros für technische Fachplanung und Ingenieurdesign, insbesondere für Maschinenbau und Anlagentechnik

    • Sonstige Ingenieurbüros, insbesondere Büros für technisch-wirtschaftliche Beratung

Perspektiven

Weiterbildung (berufliche Anpassung)

Anpassungsweiterbildung hilft, das berufliche Wissen aktuell zu halten und an neue Entwicklungen anzupassen (z.B. in den Bereichen Maschinenbau, Konstruktion, Computer Aided Design (CAD), Fertigungstechnik).

Darüber hinaus kann sich der Trend, 3-D-Druck im Maschinen- und Werkzeugbau einzusetzen, zu einem wichtigen Weiterbildungsthema für Techniker/innen der Fachrichtung Maschinentechnik entwickeln.

Weiterbildung (beruflicher Aufstieg)

Aufstiegsweiterbildung, speziell konzipiert für Weiterbildungsabsolventen, baut auf vorhandenen Qualifikationen auf. Sie bietet die Möglichkeit, das Kompetenzprofil zu erweitern und Karrierechancen auszubauen (z.B. durch die Prüfung als Technische/r Betriebswirt/in).

Ein Studium eröffnet weitere Berufs- und Karrierechancen (z.B. durch einen Bachelorabschluss im Studienfach Maschinenbau oder Konstruktionstechnik).

Mit ihrem Weiterbildungsabschluss können Techniker/innen auch ohne schulische Hochschulzugangsberechtigung Zugang zu einem Studium erhalten. Weitere Informationen:

Zugang zur Hochschule in den einzelnen Bundesländern

Stellen- und Bewerberbörsen

Trends

3-D-Druck im Maschinen- und Werkzeugbau

In den nächsten Jahren werden sich die Anwendungsmöglichkeiten der Additiven Fertigung (3-D-Druck) vervielfachen und auch den Maschinen- und Werkzeugbau erobern. 3-D-Druck ermöglicht die Herstellung dreidimensionaler Objekte auf der Grundlage digitaler Informationen durch das schichtweise Auftragen von Materialien. Eingesetzt wird diese Methode z.B. bei der Herstellung von Prototypen, der Produktion von Ersatz- oder Sonderteilen sowie in der Serienfertigung für Spritz- und Druckgusswerkzeuge, Stanz- und Biegewerkzeuge oder Hochleistungswerkzeuge für die Blechumformung. Um für diese Entwicklung gerüstet zu sein, müssen sich Beschäftigte mit der neuen Technik vertraut machen.

Industrie 4.0 im Maschinenbau

Industrieunternehmen befinden sich mitten in der vierten industriellen Revolution – der Industrie 4.0. Die Vernetzung und Digitalisierung gesamter Wertschöpfungsketten oder der Einsatz von Industrierobotern und Smarten Sensoren im Maschinen- und Anlagenbau gehören mehr und mehr zum Alltag. Dennoch wurden die Potenziale der Industrie 4.0 noch nicht gänzlich ausgeschöpft. Insbesondere im Hinblick auf klimafreundliche Kreislaufwirtschaft sowie konkurrenzfähigen - und somit widerstandsfähigeren - Wertschöpfungsnetzwerken gibt es Nachholbedarf. Daneben werden bestehende Aus- und Weiterbildungsberufe kontinuierlich mit neuen Inhalten gefüllt, die sich Fach- und Führungskräfte aneignen müssen.

Rechtliche Regelungen für die Tätigkeit

Gesetz zur Ordnung des Handwerks (Handwerksordnung), zuletzt geändert durch Artikel 4 des Gesetzes vom 19.07.2024 (BGBl. 2024 I Nr. 246)

 

Quelle: BERUFENET der Bundesagentur für Arbeit – Stand: (08/2024)

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