Zugang zur Tätigkeit
In der Regel benötigt man eine abgeschlossene Weiterbildung als Techniker/in der Fachrichtung Maschinentechnik mit dem Schwerpunkt Entwicklungstechnik.
Zugangsvoraussetzungen für die Weiterbildung
Voraussetzung für die Aufnahme in eine Fachschule sind in der Regel die Abschlussprüfung in einem für die Fachrichtung einschlägigen Ausbildungsberuf sowie Berufspraxis.
Zugangsvoraussetzungen für die Weiterbildung
Vorausgesetzt werden i.d.R.:
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die Abschluss- bzw. Gesellenprüfung in einem einschlägigen anerkannten Ausbildungsberuf (einschließlich des Berufsschulabschlusses)
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eine Berufstätigkeit von mindestens einem Jahr (kann während der Fachschulweiterbildung abgeleistet werden, auch in Form eines gelenkten Praktikums)
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je nach Bundesland ein Hauptschulabschluss oder ein mittlerer Bildungsabschluss
Hinweis: Diese Angaben gelten für Techniker-Weiterbildungen, die nach der Rahmenvereinbarung über Fachschulen geregelt sind. Für die meisten anderen Techniker-Weiterbildungen gelten ähnliche Voraussetzungen. Die Techniker-Weiterbildung im Bereich Wirtschaftstechnik setzt jedoch einen Weiterbildungsabschluss (Techniker/in) voraus.
Wichtige Vorkenntnisse
Vertiefte Kenntnisse in folgenden Bereichen bilden gute Voraussetzungen für das erfolgreiche Bestehen der Weiterbildungsprüfung:
Rechnen/Mathematik:
In der Weiterbildungsprüfung sind unter anderem Angebotskalkulationen und Berechnungen für die Entwicklung durchzuführen.
Um im späteren Berufsalltag beispielsweise den Materialbedarf ermitteln zu können und um Kräfte, Drehzahlen und Getriebe zu berechnen, benötigen Techniker/innen der Fachrichtung Maschinentechnik mit dem Schwerpunkt Entwicklungstechnik Mathematikkenntnisse.
Physik:
Die Maschinentechnik baut auf physikalischen Grundlagen auf. Um in der Prüfung z.B. Fragen aus dem Bereich der technischen Physik beantworten zu können, benötigt man Kenntnisse über physikalische Gesetze und Zusammenhänge.
Damit angehende Techniker/innen der Fachrichtung Maschinentechnik im Berufsleben beispielsweise die Wirkung von Kräften bei der Konstruktion abschätzen können, sind Physikkenntnisse notwendig.
Informatik:
Die Weiterbildungsprüfung umfasst u.a. Bereiche wie Informations- und Automatisierungstechnik, hierfür sind Kenntnisse in EDV notwendig.
Die spätere berufliche Tätigkeit eines Technikers/einer Technikerin der Fachrichtung Maschinentechnik mit dem Schwerpunkt Entwicklungstechnik beinhaltet u.a. die Arbeit mit CAD-Anwendungen und CNC-Programmen.
Wirtschaft/Recht:
Angehende Techniker/innen der Fachrichtung Maschinentechnik müssen betriebswirtschaftliche Kenntnisse in der Prüfung nachweisen.
Im Berufsalltag müssen sie in der Lage sein, Produktionsabläufe nach wirtschaftlichen Grundsätzen zu bewerten und zu gestalten. Dabei müssen auch rechtliche Vorgaben z.B. hinsichtlich des Umwelt- und Arbeitsschutzes eingehalten werden.
Anerkennung von ausländischen Qualifikationen
Die Tätigkeit als Techniker/in der Fachrichtung Maschinentechnik mit dem Schwerpunkt Entwicklungstechnik ist nicht reglementiert.
Um mit einem im Ausland erworbenen Abschluss in diesem Beruf zu arbeiten, ist keine berufliche Anerkennung notwendig. Jedoch kann eine Feststellung der Gleichwertigkeit deutschen Arbeitgebern helfen, die im Ausland erworbenen beruflichen Fähigkeiten besser zu beurteilen.
Zuständige Stellen sind Anerkennungsstellen für Fachschulabschlüsse in den Bundesländern, z.B. Kultusministerien. Bei der Suche nach der zuständigen Stelle für die berufliche Anerkennung helfen die Fachstelle Beratung und Qualifizierung des IQ-Netzwerks weiter.
Weiterführende Informationen zu Leben und Arbeiten in Deutschland:
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Hotline Arbeiten und Leben in Deutschland - zentrale Informations-Hotline des Bundesamts für Migration und Flüchtlinge (BAMF) und der Bundesagentur für Arbeit (BA)
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Für Menschen aus dem Ausland - Ein Informationsangebot der Bundesagentur für Arbeit
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Zentrale Auslands- und Fachvermittlung der Bundesagentur für Arbeit
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Make it in Germany - Das Willkommensportal der Fachkräfte-Offensive für internationale Fachkräfte
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Anerkennung in Deutschland - Das Informationsportal der Bundesregierung zur Anerkennung ausländischer Berufsqualifikationen