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Ausbildungsberuf
Techniker/in - Kraftfahrzeugtechnik

Nachfolgend findest Du viele Informationen über diesen Ausbildungsberuf.

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Die Tätigkeit im Überblick

Staatlich geprüfte Techniker/innen der Fachrichtung Kraftfahrzeugtechnik wirken bei Entwurf und Herstellung von Kraftfahrzeugen und Kraftfahrzeugtechnik mit und nehmen Aufgaben in der technischen Überwachung, Instandsetzung, Aus- und Umrüstung sowie im Vertrieb wahr.

Die Weiterbildung im Überblick

Staatlich geprüfte/r Techniker/in der Fachrichtung Kraftfahrzeugtechnik ist eine landesrechtlich geregelte berufliche Weiterbildung an Fachschulen .

Sie dauert in Vollzeit 2 Jahre, in Teilzeit 4 Jahre, und führt zu einer staatlichen Abschlussprüfung.

Arbeitsbereiche/Branchen

Techniker/innen der Fachrichtung Kraftfahrzeugtechnik finden Beschäftigung

  • in Ingenieurbüros für technische Fachplanung

  • im Fahrzeugbau, z.B. bei Herstellern von Karosserien oder Kraftwagen

  • in Instandhaltungs- und Reparaturwerkstätten von Kraftwagen

  • bei Unternehmen, die Bau- und Baustoffmaschinen produzieren

  • im Kfz-Sachverständigenwesen

  • in Reparaturwerkstätten von Kfz-Händlern

Zugangsvoraussetzung

Zugang zur Tätigkeit

In der Regel benötigt man eine abgeschlossene Weiterbildung als Techniker/in der Fachrichtung Kraftfahrzeugtechnik.

Sonstige Zugangsbedingungen

Tätigkeiten mit fluorierten Treibhausgasen dürfen ausschließlich von Personen mit Sachkundebescheinigung ausgeführt werden. Der Betrieb, für den sie tätig sind, muss entsprechend zertifiziert sein.

Für das Arbeiten an Hochvoltsystemen von Elektro- und Hybridfahrzeugen ist gemäß Unfallverhütungsvorschriften ein entsprechender Fachkundenachweis erforderlich.

Zugangsvoraussetzungen für die Weiterbildung

Voraussetzung für die Aufnahme in eine Fachschule sind in der Regel der Abschluss in einem einschlägigen anerkannten Ausbildungsberuf sowie Berufspraxis.

Schulische Mindestvoraussetzung ist je nach Bundesland ein Hauptschulabschluss oder ein mittlerer Bildungsabschluss .

Zugangsvoraussetzungen für die Weiterbildung

Vorausgesetzt werden i.d.R.:

  • die Abschluss- bzw. Gesellenprüfung in einem einschlägigen anerkannten Ausbildungsberuf (einschließlich des Berufsschulabschlusses)

  • eine Berufstätigkeit von mindestens einem Jahr (kann während der Fachschulweiterbildung abgeleistet werden, auch in Form eines gelenkten Praktikums)

  • je nach Bundesland ein Hauptschulabschluss oder ein mittlerer Bildungsabschluss

Gegebenenfalls wird ein Auswahlverfahren durchgeführt. Kriterien sind z.B. der Durchschnitt des Berufsschulabschlusszeugnisses und die Dauer der Berufstätigkeit.

Hinweis: Diese Angaben gelten für Techniker-Weiterbildungen, die nach der Rahmenvereinbarung über Fachschulen geregelt sind. Für die meisten anderen Techniker-Weiterbildungen gelten ähnliche Voraussetzungen. Die Techniker-Weiterbildung im Bereich Wirtschaftstechnik setzt jedoch einen Weiterbildungsabschluss (Techniker/in) voraus.

Wichtige Vorkenntnisse

Vertiefte Kenntnisse in folgenden Bereichen bilden gute Voraussetzungen für das erfolgreiche Bestehen der Weiterbildungsprüfung:

Technisches Zeichnen:

In der Prüfung sind z.B. Konstruktionsunterlagen für Fahrzeuge zu lesen und zu erstellen.

Techniker/innen der Fachrichtung Kraftfahrzeugtechnik benötigen im Berufsleben Kenntnisse im technischen Zeichnen, um beispielsweise Skizzen und Zeichnungen von Fahrzeugteilen anfertigen zu können.

Rechnen/Mathematik:

In der Weiterbildung gehört insbesondere die technische Mathematik zum fachrichtungsbezogenen Lernbereich; vertiefte Kenntnisse in diesem Fach sind deshalb nützlich.

Techniker/innen der Fachrichtung Kraftfahrzeugtechnik berechnen z.B. Spannungen, Leistungen und elektrische Widerstände. Sie erstellen auch Kostenvoranschläge.

Technisches Werken:

In der Weiterbildung und im Berufsleben arbeiten (angehende) Techniker/innen der Fachrichtung Kraftfahrzeugtechnik mit verschiedenen Fahrzeugteilen, die sie zusammenbauen und montieren müssen.

Anerkennung von ausländischen Qualifikationen

Die Tätigkeit als Techniker/in der Fachrichtung Kraftfahrzeugtechnik ist nicht reglementiert.

Um mit einem im Ausland erworbenen Abschluss in diesem Beruf zu arbeiten, ist keine berufliche Anerkennung notwendig. Jedoch kann eine Feststellung der Gleichwertigkeit deutschen Arbeitgebern helfen, die im Ausland erworbenen beruflichen Fähigkeiten besser zu beurteilen.

Zuständige Stellen sind Anerkennungsstellen für Fachschulabschlüsse in den Bundesländern, z.B. Schulämter. Bei der Suche nach der zuständigen Stelle für die berufliche Anerkennung helfen die Fachstelle Beratung und Qualifizierung des IQ-Netzwerks weiter.

Weiterführende Informationen zu Leben und Arbeiten in Deutschland:

Ausbildung

Weiterbildungsinhalte

Im fachrichtungsbezogenen Lernbereich beispielsweise:

  • Technische Mathematik

  • Informatik

  • Physik

  • Werkstofftechnologie

  • Technische Kommunikation

  • Elektrotechnik

  • Fahrzeugtechnik

  • Antriebstechnik

  • Maschinenelemente

  • Betriebsführung, Kalkulation

  • Gesetzliche Vorschriften

Darüber hinaus im fachrichtungsübergreifenden Lernbereich:

allgemeinbildende Fächer, z.B. Deutsch/Betriebliche Kommunikation, Berufsbezogenes Englisch, Betriebswirtschaftslehre

Zusatzkenntnisse

Je nach Angebot der einzelnen Schulen werden Zusatzkenntnisse vermittelt, die den Erwerb der Ausbildereignung oder der Fachhochschulreife ermöglichen.

Zusatzqualifikationen

Je nach Fachschule werden ggf. unterschiedliche Zusatzqualifikationen angeboten, z.B.

  • Vorbereitung auf die Meisterprüfung im Kraftfahrzeugtechniker-Handwerk

Weiterbildungsaufbau

Stundenverteilung (beispielhaft):

Pflichtbereich

  • I. Fachrichtungsübergreifender Lernbereich

    • Deutsch/Betriebliche Kommunikation: Grundstufe 120 Unterrichtsstunden, Fachstufe 120 Unterrichtsstunden

    • Berufsbezogenes Englisch: Grundstufe 120 Unterrichtsstunden, Fachstufe 120 Unterrichtsstunden

    • Betriebswirtschaftslehre: Grundstufe 120 Unterrichtsstunden, Fachstufe 120 Unterrichtsstunden

    Fachrichtungsübergreifender Bereich insgesamt: 720 Unterrichtsstunden

  • II. Fachrichtungsbezogener Lernbereich

    • Technische Mathematik: Grundstufe 200 Unterrichtsstunden, Fachstufe 0 Unterrichtsstunden

    • Informatik: Grundstufe 80 Unterrichtsstunden, Fachstufe 80 Unterrichtsstunden

    • Physik: Grundstufe 80 Unterrichtsstunden, Fachstufe 0 Unterrichtsstunden

    • Werkstofftechnologie: Grundstufe 80 Unterrichtsstunden, Fachstufe 0 Unterrichtsstunden

    • Technische Kommunikation: Grundstufe 80 Unterrichtsstunden, Fachstufe 80 Unterrichtsstunden

    • Elektrotechnik I: Grundstufe 120 Unterrichtsstunden, Fachstufe 0 Unterrichtsstunden

    • Fahrzeugtechnik: Grundstufe 120 Unterrichtsstunden, Fachstufe 120 Unterrichtsstunden

    • Antriebstechnik: Grundstufe 120 Unterrichtsstunden, Fachstufe 120 Unterrichtsstunden

    • Elektrotechnik II: Grundstufe 40 Unterrichtsstunden, Fachstufe 80 Unterrichtsstunden

    • Maschinenelemente: Grundstufe 80 Unterrichtsstunden, Fachstufe 80 Unterrichtsstunden

    • Betriebsführung/Kalkulation: Grundstufe 0 Unterrichtsstunden, Fachstufe 160 Unterrichtsstunden

    • Gesetzliche Vorschriften: Grundstufe 0 Unterrichtsstunden, Fachstufe 80 Unterrichtsstunden

    Fachrichtungsbezogener Bereich insgesamt: 1.800 Unterrichtsstunden

Pflichtbereich insgesamt: 2.520 Unterrichtsstunden

Wahlpflichtbereich

  • Beispielsweise zusätzliche Unterrichtsveranstaltungen zu Fächern aus dem Pflichtbereich, zu weiteren Fremdsprachen oder zum Erwerb von Zusatzqualifikationen wie der Ausbildereignung: Grundstufe 0 Unterrichtsstunden, Fachstufe 120 Unterrichtsstunden

Wahlpflichtbereich insgesamt: 120 Unterrichtsstunden

Gesamtstundenzahl:

ca. 2.640 Unterrichtsstunden

Weiterbildungsvergütung

Die Teilnahme an einer Weiterbildung wird nicht vergütet.

Weiterbildungskosten

Die Weiterbildung an staatlichen Fachschulen ist für die Schüler/innen in der Regel kostenfrei. Private Fachschulen erheben dagegen meist Lehrgangsgebühren, teilweise auch Aufnahme- und Prüfungsgebühren.

Ggf. entstehen weitere Kosten, z.B. für Arbeitsmaterialien, Fahrten zur Weiterbildungsstätte oder für auswärtige Unterbringung.

Förderungsmöglichkeiten

Techniker-Weiterbildungen können gemäß Aufstiegsfortbildungsförderungsgesetz finanziell gefördert werden.

Weitere Informationen: Aufstiegs-BAföG - Aufstieg mit Förderung

Förderung besonders begabter junger Fachkräfte: Stiftung Begabtenförderung berufliche Bildung (SBB) - Weiterbildungsstipendium

Weiterbildungsdauer

Vollzeit: 2 Jahre

Teilzeit: 4 Jahre

Weiterbildungsdauer - Verkürzungen/Verlängerungen

Weiterbildungsdauer sowie Verkürzungs- und Verlängerungsmöglichkeiten sind in den Schul- bzw. Fachschulordnungen der Bundesländer geregelt.

Verkürzung

Wer die Fachschule in einer anderen Fachrichtung des Fachbereichs Technik oder in einem zweiten Schwerpunkt einer Fachrichtung erfolgreich abgeschlossen hat, kann die Weiterbildung verkürzen.

Verlängerung

Die zur Aufnahme der Fachschulweiterbildung geforderte Berufstätigkeit kann z.T. während der Weiterbildung abgeleistet werden, beispielsweise in Form eines gelenkten Praktikums. Weiterbildungen in Vollzeitform, die eine solche Möglichkeit vorsehen, dauern entsprechend länger.

Diese Angaben gelten für Techniker-Weiterbildungen, die nach der Rahmenvereinbarung über Fachschulen geregelt sind. Für Techniker-Weiterbildungen in den Bereichen Ernährungs- und Versorgungsmanagement, Grabungstechnik, Kardiotechnik, Seevermessungstechnik, Umwelt/Landschaft und Wirtschaftstechnik gelten abweichende Regelungen.

Abschluss-/Berufsbezeichnungen

Die Weiterbildung ist nur in den genannten Bundesländern rechtlich geregelt und führt dort zu folgenden Abschlussbezeichnungen:

Baden-Württemberg, Thüringen:

  • Staatlich geprüfter Techniker/Staatlich geprüfte Technikerin - Fachrichtung Kraftfahrzeugtechnik

Niedersachsen:

  • Staatlich geprüfter Techniker/Staatlich geprüfte Technikerin - Fachrichtung Elektrotechnik

  • Staatlich geprüfter Techniker/Staatlich geprüfte Technikerin - Fachrichtung Fahrzeugtechnik

  • Staatlich geprüfter Techniker/Staatlich geprüfte Technikerin - Fachrichtung Maschinentechnik

    Zusätzlich zur jeweiligen Abschlussbezeichnung kann die Bezeichnung "Bachelor Professional in Technik" geführt werden.

Rheinland-Pfalz:

  • Staatlich geprüfter Kraftfahrzeugtechniker/Staatlich geprüfte Kraftfahrzeugtechnikerin

    Zusätzlich zur Abschlussbezeichnung kann die Bezeichnung "Bachelor Professional in Technik" geführt werden.

Saarland:

  • Staatlich geprüfter Techniker/Staatlich geprüfte Technikerin - Fachrichtung Kraftfahrzeugtechnik, Schwerpunkt Alternative Antriebe

    Zusätzlich zur Abschlussbezeichnung kann die Bezeichnung "Bachelor Professional in Technik" geführt werden.

Sachsen:

  • Staatlich geprüfter Techniker für Fahrzeugtechnik/Staatlich geprüfte Technikerin für Fahrzeugtechnik

Sachsen-Anhalt:

  • Staatlich geprüfter Techniker/Staatlich geprüfte Technikerin

    Zusätzlich zur Abschlussbezeichnung kann die Bezeichnung "Bachelor Professional in Technik" geführt werden.

Schleswig-Holstein:

  • Staatlich geprüfter Techniker/Staatlich geprüfte Technikerin

    Zusätzlich zur Abschlussbezeichnung kann die Bezeichnung "Bachelor Professional im Fachbereich Technik" geführt werden.

Weiterbildungssituation

Die Weiterbildung besteht aus theoretischem und praktischem Unterricht.

Je nach Bildungsanbieter sollte man sich auf folgende Bedingungen einstellen:

Unterrichtszeit

  • bei Vollzeitunterricht: ganztägiger Unterricht an mindestens vier Wochentagen

  • bei Teilzeitunterricht: i.d.R. berufsbegleitende Weiterbildung am Wochenende oder am Abend

Lernform

  • bei Präsenzveranstaltungen: Unterricht im Klassenverband an der Bildungseinrichtung (ggf. nicht am Wohnort)

  • bei Fernunterricht: individuelle Bearbeitung des Lernstoffs von zu Hause aus (hohe Anforderungen an Selbstdisziplin und Arbeitsorganisation); ggf. zusätzlich Präsenzphasen an der Bildungseinrichtung

Lernorte

Die Weiterbildung findet an Fachschulen und anderen Bildungseinrichtungen statt.

Lernorte sind

  • bei Präsenzveranstaltungen: Unterrichtsräume, Werkstätten

  • bei Fernunterricht: zu Hause, ggf. Unterrichtsräume, Werkstätten bei Präsenzphasen

Tätigkeit

Aufgaben und Tätigkeiten kompakt

Techniker/innen der Fachrichtung Kraftfahrzeugtechnik planen, realisieren und überwachen die Produktion von Fahrzeugen und deren Baugruppen oder Komponenten, z.B. hybride Antriebssysteme. Sie organisieren und steuern den Einsatz von Betriebsmitteln, beispielsweise Schweißvorrichtungen, und optimieren ggf. Produktionsverfahren. Außerdem planen sie den Einsatz der Arbeitskräfte. Darüber hinaus überwachen sie die Einhaltung von Qualitätsstandards und Fertigungsterminen. Auch an der Fahrzeugentwicklung sind sie beteiligt, z.B. an der Erprobung von neuen Baukomponenten. Dann rüsten sie die Fahrzeuge mit Messgeräten aus, überwachen die Versuchsdurchführung und zeichnen die Testdaten auf. Sie verfassen Prüfberichte und bringen die Versuchsergebnisse in die Entwicklung ein.

Aufgaben und Tätigkeiten im Einzelnen

  • Kraftfahrzeuge, deren Baugruppen und Komponenten entwickeln und herstellen, z.B. mechanische, pneumatische, hydraulische, elektrische, elektronische oder hybride Antriebs- oder Steuerungssysteme

    • Variantenkonstruktionen entwerfen oder weiterentwickeln, dabei mit CAD-Systemen arbeiten und technische Regeln, Normen, Standards und gesetzliche Vorschriften beachten

    • Entwicklungen ausarbeiten, in Tests auf Prüfständen sowie im Versuchsgelände erproben

    • Entwicklungen auf die industrielle Produktion übertragen, Produktion nach Typen, Mengen, Terminen planen

    • Materialien, Fertigungs- und Betriebsmittel sowie Personal organisieren

    • Produktionsabläufe, die ggf. digital vernetzt sind, überwachen und optimieren, Schwachstellenanalysen durchführen; Einsparungspotenziale unter Einhaltung von Rahmenbedingungen wie rechtlichen Vorgaben und Qualitätssicherung nutzen

  • technische Überwachungen von Kraftfahrzeugen durchführen, z.B. sicherheitsrelevante Komponenten überprüfen

  • Kraftfahrzeuginstandsetzungen organisieren, dabei Störungsursachen ermitteln, Kostenvoranschläge oder Gutachten erstellen, Reparaturen oder Austausche einleiten

  • Kraftfahrzeuge aus- oder umrüsten, z.B. auf Hybridantrieb, ggf. mithilfe von Cobots

  • betriebswirtschaftliche Tätigkeiten ausführen, z.B. Kalkulationen durchführen, Materialbeschaffung erledigen, Vertriebsaufgaben und Kundenberatungen übernehmen

  • Mitarbeiter/innen anleiten, ggf. auch im Hinblick auf Anforderungen durch die Digitalisierung der Industrie, Anweisungen erteilen, bei der betrieblichen Ausbildung mitwirken

Verdienst/Einkommen

Beispielhafte tarifliche Bruttogrundvergütung (monatlich): € 3.576 bis € 4.168

Quelle:

Tarifsammlung des Bayerischen Staatsministeriums für Familie, Arbeit und Soziales

Hinweis: Diese Angaben dienen der Orientierung. Ansprüche können daraus nicht abgeleitet werden.

Verdienst/Einkommen

Das Einkommen von Arbeitnehmern und Arbeitnehmerinnen hängt von der Aus- und Weiterbildung, Berufserfahrung und Verantwortlichkeit ab, aber auch von den jeweiligen Anforderungen des Berufs, von Branche, Region und Betrieb. Die Höhe richtet sich in tarifgebundenen Betrieben nach tarifvertraglichen Vereinbarungen. Nicht tarifgebundene Betriebe können ihre Mitarbeiter/innen in Anlehnung an entsprechende Tarifverträge entlohnen.

Weitere Informationen über Einkommensmöglichkeiten:

Tätigkeitsbezeichnungen

  • Techniker/in - Kraftfahrzeugtechnik

Auch übliche Berufsbezeichnung/Synonym

  • Kfz-Techniker/in

Arbeitsorte

Techniker/innen der Fachrichtung Kraftfahrzeugtechnik arbeiten in erster Linie

  • in Werkstätten

  • in Produktionshallen

  • auf Prüfständen

  • im Versuchsgelände

  • in Büroräumen

Arbeitssituation

Techniker/innen der Fachrichtung Kraftfahrzeugtechnik entwickeln und erproben Kraftfahrzeuge, deren Baugruppen und Komponenten. Wenn sie z.B. auf die Einhaltung der gesetzlichen Sicherheitsbestimmungen und betrieblichen Qualitätsnormen achten, sind Sorgfalt und Verantwortungsbewusstsein unerlässlich.

Im Büro am Computer erledigen sie Aufgaben wie z.B. Konstruktion, Planung und Kalkulation. In den Werkstätten und -hallen, in denen sie die Fertigung überwachen, kann es durch laufende Maschinen und Motoren laut sein und Dämpfe von Abgasen, Lacken und Lösungsmitteln bzw. Schweißrauch liegen in der Luft. Ebenso kommen sie mit Ölen und Schmierstoffen in Kontakt. Daher tragen die Techniker/innen Schutzkleidung wie Montage-Kombis und ggf. Atem- und Gehörschutz. Bei manchen Tätigkeiten arbeiten sie auch gebückt, über Kopf oder auf Leitern und Arbeitsgerüsten. Körperlicher Einsatz ist auch beim Heben und Tragen von schweren Motoren- oder Karosserieteilen erforderlich. Sind sie in Vertrieb und Kundenbetreuung tätig, richten sie sich nach den zeitlichen Wünschen und Bedürfnissen ihrer Kunden. Vor allem in der industriellen Produktion müssen sie sich auf Schichtarbeit einstellen.

Arbeitsbedingungen im Einzelnen

  • Kundenkontakt (z.B. Kunden über Zusatzausrüstungen und Serviceleistungen beraten)

  • Verantwortung für Personen (Aufgaben an Mitarbeiter/innen entsprechend ihrer Qualifikation und Leistungsfähigkeit übertragen, Auszubildende und Fachkräfte anleiten und motivieren)

  • Verantwortung für Sachwerte (z.B. für Betriebsmittel wie Maschinen und Anlagen)

  • Handarbeit (z.B. Ersatzteile und Zubehör aus Metall und Kunststoffen montieren)

  • Arbeit mit technischen Geräten, Maschinen und Anlagen (z.B. Hebebühnen, Richtbänke oder Lackiergeräte, elektronisch geregelte Motordiagnosegeräte)

  • Bildschirmarbeit

  • Tragen von Schutzkleidung, -ausrüstung (z.B. Sicherheitsschuhe, Schutzbrille beim Schweißen)

  • Arbeit in Werkstätten, Werk-/Produktionshallen (z.B. die Fertigung von Fahrzeugen überwachen)

  • Arbeit in Büroräumen

  • Arbeit bei Rauch, Staub, Gasen, Dämpfen (Motorabgase, Geruch von Entfettungsmitteln)

  • Arbeit unter Geruchseinfluss (Abgase oder Lacke)

  • Arbeit unter Lärm (z.B. Motorenlärm oder Lärm von Arbeitsgeräten wie Trennschleifer)

  • Arbeit in größeren Höhen mit Absturzgefährdung (z.B. bei großen Fahrzeugen auf Arbeitsgerüsten)

  • Arbeit unter Zwangshaltungen (z.B. gebückt oder über Kopf)

  • Arbeit mit Schmierstoffen (Öl, Fett)

  • Umgang mit Chemikalien (z.B. Lacke, Farben und Imprägniermittel)

  • Unfallgefahr (beim Arbeiten mit Hebebühnen)

  • Arbeit im Gehen und Stehen

  • schweres Heben und Tragen (z.B. schwere Autoteile)

  • Schichtarbeit (v.a. in der Industrie)

Arbeitsgegenstände/Arbeitsmittel

Technische Geräte und Anlagen, z.B.: Motordiagnosegeräte, Lackiergeräte, Cobots, Prüfstände, Hebebühnen, Richtbänke, Schweißvorrichtungen, ggf. Anlagen für die Additive Fertigung (3-D-Druck)

Komponenten und Hilfsstoffe, z.B.: Antriebs- oder Steuerungssysteme, Getriebe, Bremssysteme, Kühlmittel, Schmierstoffe

Unterlagen, z.B.: Konstruktionszeichnungen, Gutachten, Testauswertungen, technische Regelwerke

Software, z.B.: CAD-, CAM- und CAQ-Systeme

Büroausstattung, z.B.: PC, Internetzugang, Telefon

Arbeitsbereiche/Branchen

Techniker/innen der Fachrichtung Kraftfahrzeugtechnik finden Beschäftigung

  • in Ingenieurbüros für technische Fachplanung

  • im Fahrzeugbau, z.B. bei Herstellern von Karosserien oder Kraftwagen

  • in Instandhaltungs- und Reparaturwerkstätten von Kraftwagen

  • bei Unternehmen, die Bau- und Baustoffmaschinen produzieren

  • im Kfz-Sachverständigenwesen

  • in Reparaturwerkstätten von Kfz-Händlern

Branchen im Einzelnen

  • Ingenieurdienstleistungen, Bausachverständigenwesen

    • Ingenieurbüros für technische Fachplanung und Ingenieurdesign, z.B. Konstruktionsabteilung von Automobilzulieferern

  • Kraftfahrzeuge

    • Herstellung von Karosserien, Aufbauten und Anhängern, z.B. Konstruktion, Kalkulation, Produktionsplanung

    • Instandhaltung und Reparatur von Kraftwagen, z.B. Autoreparaturwerkstätten

    • Herstellung von Kraftwagen und Kraftwagenmotoren

    • Herstellung von sonstigen Teilen und sonstigem Zubehör für Kraftwagen

  • Maschinenbau, Werkzeugbau

    • Herstellung von Bergwerks-, Bau- und Baustoffmaschinen, z.B. Schulung der Monteure von Baggerherstellern

  • Technische, physikalische, chemische Untersuchung

    • Technische, physikalische und chemische Untersuchung, z.B. Kfz-Sachverständigenwesen

  • Einzelhandel

    • Handel mit Kraftwagen, z.B. Kfz-Ersatzteilhändler mit angeschlossener Werkstatt

    • Einzelhandel mit Kraftwagenteilen und -zubehör, z.B. Neu- und Gebrauchtwagenhändler mit angeschlossener Werkstatt

Perspektiven

Weiterbildung (berufliche Anpassung)

Anpassungsweiterbildung hilft, das berufliche Wissen aktuell zu halten und an neue Entwicklungen anzupassen (z.B. in den Bereichen Kraftfahrzeugtechnik, Mechatronik, Konstruktion, CAD).

Darüber hinaus können sich die Trends, selbstfahrende sowie mit dem Internet vernetzte Autos zu entwickeln, 3-D-Druck im Kraftfahrzeugbau einzusetzen oder bei Wartung und Reparatur Augmented-Reality-Anwendungen anzuwenden, zu wichtigen Weiterbildungsthemen für Techniker/innen der Fachrichtung Kraftfahrzeugtechnik entwickeln.

Weiterbildung (beruflicher Aufstieg)

Aufstiegsweiterbildung, speziell konzipiert für Weiterbildungsabsolventen, baut auf vorhandenen Qualifikationen auf. Sie bietet die Möglichkeit, das Kompetenzprofil zu erweitern und Karrierechancen auszubauen (z.B. durch die Prüfung als Technische/r Betriebswirt/in).

Ein Studium eröffnet weitere Berufs- und Karrierechancen (z.B. durch einen Bachelorabschluss im Studienfach Fahrzeugtechnik oder Fahrzeuginformatik, -elektronik).

Mit ihrem Weiterbildungsabschluss können Techniker/innen auch ohne schulische Hochschulzugangsberechtigung Zugang zu einem Studium erhalten. Weitere Informationen:

Zugang zur Hochschule in den einzelnen Bundesländern

Stellen- und Bewerberbörsen

Trends

3-D-Druck im Kraftfahrzeugbau und in der Fahrzeuginnenausstattung

Im Automobilbau werden Additive Fertigungsverfahren (3-D-Druck) z.T. bereits eingesetzt, um Prototypen, hochwertige Einzelstücke für die Innenausstattung und erste Ersatzteile für aktuelle Fahrzeuge anzufertigen. 3-D-Druck ermöglicht die Herstellung dreidimensionaler Objekte auf der Grundlage digitaler Informationen durch das schichtweise Auftragen von Materialien. Von besonderem Vorteil ist, dass diese Bauteile sehr leicht sind, innerhalb kürzester Zeit individuell nach Maß und ohne weitere Werkzeuge produziert werden können. Um für diese Entwicklung gerüstet zu sein, müssen sich Fachkräfte mit der neuen Technik vertraut machen.

Künstliche Intelligenz (KI) im Kfz-Bereich

Bei Autos, Lkws und Bussen geht der Trend von Assistenzsystemen über teil- und hochautomatisiertes Fahren hin zu vollautomatisierten Fahrzeugen, die mit selbstlernenden Technologien ausgestattet sind. Dank Künstlicher Intelligenz sollen KI-Computer künftig in der Lage sein, auch komplexe Verkehrssituationen zu erkennen und situationsgerecht zu entscheiden. Allerdings dürften erst ab etwa 2040 Autos am Markt angeboten werden, die völlig autonom im Stadtverkehr, auf Landstraßen und Autobahnen fahren können. Für die Kraftfahrzeugbranche bedeutet diese Entwicklung ein hohes Maß an Innovations- und Weiterbildungsbereitschaft.

Herausforderung Elektromobilität

Deutschland will zum Leitmarkt und Leitanbieter für Elektromobilität werden: Autos und Busse, Nutzfahrzeuge und Züge, Fahr- und Motorräder, Schiffe und kleinere Flugzeuge sollen künftig mit elektrischer Energie angetrieben werden - mit Batterie oder Brennstoffzelle. Ziel ist es, den Verkehrssektor energieeffizienter, klima- und umweltverträglicher zu gestalten. Es muss zudem in den Ausbau erneuerbarer Energien, sowie in die Entwicklung neuer Batteriesysteme investiert werden, um eine umweltfreundliche Produktion solcher Elektrofahrzeuge zu gewährleisten. Elektromobilität wird seitens der Bundesregierung durch den Umweltbonus und Steuervergünstigungen, aber auch durch umfassende Zuschüsse zur Verbesserung der Ladeinfrastruktur gefördert. Diese Entwicklung erfordert qualifizierte Fachkräfte, die beispielsweise mit Hochvoltsystemen in Elektrofahrzeugen umgehen können.

Augmented-Reality-Anwendungen und Sprachassistenten für Wartung und Reparatur

Augmented-Reality-Technik erleichtert Wartungs- und Reparaturarbeiten für Antriebs- und Steuerungssysteme im Automobil-, Flugzeug- und Schiff- sowie im Maschinen- und Anlagenbau. Mithilfe mobiler Geräte wie Tablets, Smartphones oder Datenbrillen werden Informationen in das Sichtfeld der Servicemitarbeiter/innen eingeblendet, z.B. neue Einstellwerte für Bauteile oder spezielle Reparaturanleitungen. Über einen Remote Support kann zudem eine Fachkraft virtuell für die Problemlösung hinzugezogen werden. Künftig sollen auch Sprachassistenten genutzt werden können, die dank maschinellen Lernens auch komplexere Fragen z.B. über den Zustand der Maschinen beantworten. Fach- und Führungskräfte sollten sich mit dieser Technologie auseinandersetzen und sich entsprechende Kenntnisse aneignen.

Rechtliche Regelungen für die Tätigkeit

 

Quelle: BERUFENET der Bundesagentur für Arbeit – Stand: (07/2023)

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