Bitte aktiviere JavaScript in Deinem Browser, um die volle Funktionalität der Website nutzen zu können.

Ausbildungsberuf
Techniker/in - Karosserie- und Fahrzeugbautechnik

Nachfolgend findest Du viele Informationen über diesen Ausbildungsberuf.

Nachfolgend findest Du viele Informationen über diesen Ausbildungsberuf.


Die Tätigkeit im Überblick

Staatlich geprüfte Techniker/innen der Fachrichtung Karosserie- und Fahrzeugbautechnik wirken bei Entwurf und Herstellung von Karosserien, Spezialaufbauten und Anhängern mit und nehmen Aufgaben in der technischen Überwachung, Instandsetzung, Aus- und Umrüstung sowie im Vertrieb wahr.

Die Weiterbildung im Überblick

Staatlich geprüfte/r Techniker/in der Fachrichtung Karosserie- und Fahrzeugbautechnik ist eine landesrechtlich geregelte berufliche Weiterbildung an Fachschulen .

Sie dauert in Vollzeit 2 Jahre, in Teilzeit 3-4 Jahre, und führt zu einer staatlichen Abschlussprüfung.

Arbeitsbereiche/Branchen

Techniker/innen der Fachrichtung Karosserie- und Fahrzeugbautechnik finden Beschäftigung

  • in Betrieben des Fahrzeugbaus

  • in Autoreparaturwerkstätten

  • in Reparaturwerkstätten von Kfz-Händlern

  • im Kfz-Sachverständigenwesen

  • in Ingenieurbüros für technische Fachplanung

Zugangsvoraussetzung

Zugang zur Tätigkeit

In der Regel benötigt man eine abgeschlossene Weiterbildung als Techniker/in der Fachrichtung Karosserie- und Fahrzeugbautechnik.

Sonstige Zugangsbedingungen

Tätigkeiten mit fluorierten Treibhausgasen dürfen ausschließlich von Personen mit Sachkundebescheinigung ausgeführt werden. Der Betrieb, für den sie tätig sind, muss entsprechend zertifiziert sein.

Für das Arbeiten an Hochvoltsystemen von Elektro- und Hybridfahrzeugen ist gemäß Unfallverhütungsvorschriften ein entsprechender Fachkundenachweis erforderlich.

Zugangsvoraussetzungen für die Weiterbildung

Voraussetzung für die Aufnahme in eine Fachschule sind in der Regel der Abschluss in einem einschlägigen anerkannten Ausbildungsberuf sowie Berufspraxis.

Schulische Mindestvoraussetzung ist je nach Bundesland ein Hauptschulabschluss oder ein mittlerer Bildungsabschluss .

Zugangsvoraussetzungen für die Weiterbildung

Vorausgesetzt werden i.d.R.:

  • die Abschluss- bzw. Gesellenprüfung in einem einschlägigen anerkannten Ausbildungsberuf (einschließlich des Berufsschulabschlusses)

  • eine Berufstätigkeit von mindestens einem Jahr (kann während der Fachschulweiterbildung abgeleistet werden, auch in Form eines gelenkten Praktikums)

  • je nach Bundesland ein Hauptschulabschluss oder ein mittlerer Bildungsabschluss

Gegebenenfalls wird ein Auswahlverfahren durchgeführt. Kriterien sind z.B. der Durchschnitt des Berufsschulabschlusszeugnisses und die Dauer der Berufstätigkeit.

Hinweis: Diese Angaben gelten für Techniker-Weiterbildungen, die nach der Rahmenvereinbarung über Fachschulen geregelt sind. Für die meisten anderen Techniker-Weiterbildungen gelten ähnliche Voraussetzungen. Die Techniker-Weiterbildung im Bereich Wirtschaftstechnik setzt jedoch einen Weiterbildungsabschluss (Techniker/in) voraus.

Wichtige Vorkenntnisse

Vertiefte Kenntnisse in folgenden Bereichen bilden gute Voraussetzungen für das erfolgreiche Bestehen der Weiterbildungsprüfung:

Technisches Zeichnen:

In der Prüfung sind z.B. Konstruktionsunterlagen für Fahrzeuge und Karosserien zu lesen und zu erstellen.

Techniker/innen der Fachrichtung Karosserie- und Fahrzeugbautechnik benötigen im Berufsleben Kenntnisse im technischen Zeichnen, um beispielsweise Skizzen und Zeichnungen von Fahrzeugteilen anfertigen zu können.

Rechnen/Mathematik:

Mathematik gehört zum fachrichtungsbezogenen Lernbereich; vertiefte Kenntnisse in diesem Fach sind für die Weiterbildung deshalb wichtig.

In ihrem Beruf berechnen Techniker/innen der Fachrichtung Karosserie- und Fahrzeugbautechnik nicht nur die Trag- oder Belastungsfähigkeit von Karosserien, Spezialaufbauten und Anhängern, sondern erstellen auch Kostenvoranschläge.

Technisches Werken:

Während der Weiterbildung und im Berufsleben arbeiten (angehende) Techniker/innen der Fachrichtung Karosserie- und Fahrzeugbautechnik mit verschiedenen Fahrzeugteilen, die sie zusammenbauen und montieren müssen.

Anerkennung von ausländischen Qualifikationen

Die Tätigkeit als Techniker/in der Fachrichtung Karosserie- und Fahrzeugbautechnik ist nicht reglementiert.

Um mit einem im Ausland erworbenen Abschluss in diesem Beruf zu arbeiten, ist keine berufliche Anerkennung notwendig. Jedoch kann eine Feststellung der Gleichwertigkeit deutschen Arbeitgebern helfen, die im Ausland erworbenen beruflichen Fähigkeiten besser zu beurteilen.

Zuständige Stellen sind Anerkennungsstellen für Fachschulabschlüsse in den Bundesländern, z.B. Kultusministerien. Bei der Suche nach der zuständigen Stelle für die berufliche Anerkennung helfen die Fachstelle Beratung und Qualifizierung des IQ-Netzwerks weiter.

Weiterführende Informationen zu Leben und Arbeiten in Deutschland:

Ausbildung

Weiterbildungsinhalte

Im fachrichtungsbezogenen Lernbereich beispielsweise:

  • Aufträge mit Methoden des Projektmanagements bearbeiten

  • Fahrzeugkomponenten im Rahmen des Product-Lifecycle-Managements gestalten und modellieren

  • Karosserieformen manuell darstellen

  • Werkstoffe produkt-, prozess- und kostenorientiert bewerten und auswählen

  • Bauelemente und Baueinheiten von Personenkraftwagen auslegen

  • Nutzfahrzeuge und deren Anhänger konzipieren

  • Karosserieformen gestalten und modellieren

  • Bauteile und Baugruppen unter mechanischen Aspekten entwerfen und auslegen

  • Fahrzeugteile von Personenkraftwagen und Nutzfahrzeugen fertigen

Darüber hinaus im fachrichtungsübergreifenden Lernbereich:

allgemeinbildende Fächer, z.B. Deutsch, Englisch, Politik, Wirtschaft, Recht und Umwelt

Zusatzkenntnisse

Je nach Angebot der einzelnen Schulen werden Zusatzkenntnisse vermittelt, die den Erwerb der Ausbildereignung oder der Fachhochschulreife ermöglichen.

Zusatzqualifikationen

Je nach Fachschule werden ggf. unterschiedliche Zusatzqualifikationen angeboten, z.B.

  • Vorbereitung auf die Meisterprüfung im Karosserie- und Fahrzeugbauer-Handwerk

  • Qualitätsbeauftragte/r (QMB)

  • Qualitätsfachkraft (QMF)

Weiterbildungsaufbau

Stundenverteilung (beispielhaft):

Pflichtbereich

  • I. Fachrichtungsübergreifender Lernbereich

    • Deutsch: 1. Ausbildungsabschnitt 80 Unterrichtsstunden, 2. Ausbildungsabschnitt 80 Unterrichtsstunden

    • Englisch: 1. Ausbildungsabschnitt 120 Unterrichtsstunden, 2. Ausbildungsabschnitt 80 Unterrichtsstunden

    • Politik, Wirtschaft, Recht und Umwelt: 1. Ausbildungsabschnitt 80 Unterrichtsstunden, 2. Ausbildungsabschnitt 80 Unterrichtsstunden

    • Berufs- und Arbeitspädagogik I: 1. Ausbildungsabschnitt 40 Unterrichtsstunden, 2. Ausbildungsabschnitt 0 Unterrichtsstunden

    Fachrichtungsübergreifender Bereich insgesamt: 560 Unterrichtsstunden

  • II. Fachrichtungsbezogener Lernbereich

    • Mathematik: 200 Unterrichtsstunden

    • Projektarbeit: 200-240 Unterrichtsstunden

    • Projekte mittels systematischen Projektmanagements zum Erfolg führen: 160 Unterrichtsstunden

    • Karosserieformen manuell darstellen: 80 Unterrichtsstunden

    • Werkstoffe produkt-, prozess- und kostenorientiert bewerten und auswählen: 120 Unterrichtsstunden

    • Bauelemente und Baueinheiten von Personenkraftwagen auslegen und konzipieren: 160-200 Unterrichtsstunden

    • Nutzfahrzeuge und deren Anhänger konzipieren: 240 Unterrichtsstunden

    • Karosserieformen gestalten und modellieren: 240 Unterrichtsstunden

    • Fahrzeugkomponenten im Rahmen des Product-Lifecycle-Managements gestalten und modellieren: 280 Unterrichtsstunden

    • Bauteile und Baugruppen unter mechanischen Aspekten entwerfen und auslegen: 80-120 Unterrichtsstunden

    • Fahrzeugteile von Personenkraftwagen und Nutzfahrzeugen fertigen: 120-160 Unterrichtsstunden

    Fachrichtungsbezogener Bereich insgesamt: mind. 2.000 Unterrichtsstunden

Pflichtbereich insgesamt: ca. 2.560 Unterrichtsstunden

Wahlpflichtbereich

  • Mathematik: 1. Ausbildungsabschnitt 0 Unterrichtsstunden, 2. Ausbildungsabschnitt 80 Unterrichtsstunden

  • Unternehmensführung und Existenzgründung: 1. Ausbildungsabschnitt 0 Unterrichtsstunden, 2. Ausbildungsabschnitt 80 Unterrichtsstunden

Wahlpflichtbereich: mind. 80 Unterrichtsstunden

Wahlbereich

  • Berufs- und Arbeitspädagogik II: 1. Ausbildungsabschnitt 40 Unterrichtsstunden, 2. Ausbildungsabschnitt 40 Unterrichtsstunden

  • Ergänzungen und Vertiefungen des Pflichtbereiches bis zu: 1. Ausbildungsabschnitt 40 Unterrichtsstunden, 2. Ausbildungsabschnitt 40 Unterrichtsstunden

Gesamtstundenzahl:

ca. 2.640 Unterrichtsstunden

Weiterbildungsvergütung

Die Teilnahme an einer Weiterbildung wird nicht vergütet.

Weiterbildungskosten

Die Weiterbildung an staatlichen Fachschulen ist für die Schüler/innen in der Regel kostenfrei. Private Fachschulen erheben dagegen meist Lehrgangsgebühren, teilweise auch Aufnahme- und Prüfungsgebühren.

Ggf. entstehen weitere Kosten, z.B. für Arbeitsmaterialien, Fahrten zur Weiterbildungsstätte oder für auswärtige Unterbringung.

Förderungsmöglichkeiten

Techniker-Weiterbildungen können gemäß Aufstiegsfortbildungsförderungsgesetz finanziell gefördert werden.

Weitere Informationen: Aufstiegs-BAföG - Aufstieg mit Förderung

Förderung besonders begabter junger Fachkräfte: Stiftung Begabtenförderung berufliche Bildung (SBB) - Weiterbildungsstipendium

Weiterbildungsdauer

Vollzeit: 2 Jahre

Teilzeit: 3-4 Jahre

Weiterbildungsdauer - Verkürzungen/Verlängerungen

Weiterbildungsdauer sowie Verkürzungs- und Verlängerungsmöglichkeiten sind in den Schul- bzw. Fachschulordnungen der Bundesländer geregelt.

Verkürzung

Wer die Fachschule in einer anderen Fachrichtung des Fachbereichs Technik oder in einem zweiten Schwerpunkt einer Fachrichtung erfolgreich abgeschlossen hat, kann die Weiterbildung verkürzen.

Verlängerung

Die zur Aufnahme der Fachschulweiterbildung geforderte Berufstätigkeit kann z.T. während der Weiterbildung abgeleistet werden, beispielsweise in Form eines gelenkten Praktikums. Weiterbildungen in Vollzeitform, die eine solche Möglichkeit vorsehen, dauern entsprechend länger.

Diese Angaben gelten für Techniker-Weiterbildungen, die nach der Rahmenvereinbarung über Fachschulen geregelt sind. Für Techniker-Weiterbildungen in den Bereichen Ernährungs- und Versorgungsmanagement, Grabungstechnik, Kardiotechnik, Seevermessungstechnik, Umwelt/Landschaft und Wirtschaftstechnik gelten abweichende Regelungen.

Abschluss-/Berufsbezeichnungen

Die Weiterbildung ist nur in den genannten Bundesländern rechtlich geregelt und führt dort zu folgenden Abschlussbezeichnungen:

Hamburg, Nordrhein-Westfalen:

  • Staatlich geprüfter Techniker/Staatlich geprüfte Technikerin - Fachrichtung Karosserie- und Fahrzeugbautechnik

    Zusätzlich zur Abschlussbezeichnung kann die Bezeichnung "Bachelor Professional in Technik" geführt werden.

Hessen:

  • Staatlich geprüfter Techniker/Staatlich geprüfte Technikerin - Fachrichtung Karosserie- und Fahrzeugtechnik

    Zusätzlich zur Abschlussbezeichnung kann die Bezeichnung "Bachelor Professional in Technik" geführt werden.

Rheinland-Pfalz:

  • Staatlich geprüfter Karosserie - und Fahrzeugbautechniker/Staatlich geprüfte Karosserie- und Fahrzeugbautechnikerin

    Zusätzlich zur Abschlussbezeichnung kann die Bezeichnung "Bachelor Professional in Technik" geführt werden.

Weiterbildungssituation

Die Weiterbildung besteht aus theoretischem und praktischem Unterricht.

Je nach Bildungsanbieter sollte man sich auf folgende Bedingungen einstellen:

Unterrichtszeit

  • bei Vollzeitunterricht: ganztägiger Unterricht an mindestens vier Wochentagen

  • bei Teilzeitunterricht: i.d.R. berufsbegleitende Weiterbildung am Wochenende oder am Abend

Lernform

  • i.d.R. Präsenzveranstaltungen: Unterricht im Klassenverband an der Bildungseinrichtung (ggf. nicht am Wohnort)

Lernorte

Die Weiterbildung findet an Fachschulen und anderen Bildungseinrichtungen statt.

Lernorte sind

  • Unterrichtsräume

  • Unternehmen des Fahrzeugbaus (z.B. im Rahmen von Exkursionen)

Tätigkeit

Aufgaben und Tätigkeiten kompakt

Techniker/innen der Fachrichtung Karosserie- und Fahrzeugbautechnik entwerfen Karosserien, Spezialaufbauten und Anhänger. Für die Fertigung erstellen sie Konstruktionspläne und berechnen Trag- und Belastungsfähigkeit. Für den Einbau von Fahrzeugausrüstungen wie Schiebedächern, Klima- und Kühlanlagen oder Polsterungen sind sie ebenfalls zuständig. Sie überwachen die Produktion sowie die Qualität der angefertigten Produkte; ggf. sind sie an der Optimierung der Produktionsverfahren und -mittel beteiligt. Um die Sicherheit der Fahrzeuge zu gewährleisten, überwachen Techniker/innen der Fachrichtung Karosserie- und Fahrzeugbautechnik Wartungs- und Instandsetzungsarbeiten beispielsweise von Fahrgestellen und Bremsanlagen. Bei Bedarf veranlassen sie den Einbau von Ersatzteilen oder Sonderzubehör. Sie führen auch Probefahrten und Endabnahmen durch.

Aufgaben und Tätigkeiten im Einzelnen

  • Karosserien, Spezialaufbauten und Anhänger entwerfen und herstellen, z.B. mit leichten, leistungsfähigen Hybridwerkstoffen

    • Variantenkonstruktionen entwerfen oder weiterentwickeln, dabei mit CAD-Systemen Konstruktionspläne erarbeiten und technische Regeln, Normen, Standards und gesetzliche Vorschriften beachten, z.B. Trag- und Belastungsfähigkeit berechnen

    • Entwicklungen ausarbeiten, in Tests auf Prüfständen sowie im Versuchsgelände erproben

    • Entwicklungen auf die industrielle Produktion übertragen, Produktion nach Typen, Mengen, Terminen planen

    • Materialien, Fertigungs- und Betriebsmittel sowie Personal organisieren

    • Produktionsabläufe, die ggf. digital vernetzt sind, überwachen und optimieren, Schwachstellenanalysen durchführen; Einsparungspotenziale unter Einhaltung von Rahmenbedingungen wie rechtlichen Vorgaben und Qualitätssicherung nutzen

  • technische Überwachungen von Fahrzeugen durchführen, z.B. sicherheitsrelevante Komponenten überprüfen

  • Fahrzeuginstandsetzungen organisieren, dabei Störungsursachen ermitteln, Kostenvoranschläge oder Gutachten erstellen, Reparaturen oder Austausche einleiten

  • Fahrzeuge aus- oder umrüsten, z.B. den Einbau von Schiebedächern, Klimaanlagen, hydraulischen und mechanischen Hebe- und Kippanlagen, Innenausbau von Reisemobilen anleiten, ggf. mithilfe von Cobots

  • betriebswirtschaftliche Tätigkeiten ausführen, z.B. Kalkulationen durchführen, Materialbeschaffung erledigen, Vertriebsaufgaben und Kundenberatungen übernehmen

  • Mitarbeiter/innen anleiten, ggf. auch im Hinblick auf Anforderungen durch die Digitalisierung der Industrie, Anweisungen erteilen, bei der betrieblichen Ausbildung mitwirken

Verdienst/Einkommen

Beispielhafte tarifliche Bruttogrundvergütung (monatlich): € 3.576 bis € 4.168

Quelle:

Tarifsammlung des Bayerischen Staatsministeriums für Familie, Arbeit und Soziales

Hinweis: Diese Angaben dienen der Orientierung. Ansprüche können daraus nicht abgeleitet werden.

Verdienst/Einkommen

Das Einkommen von Arbeitnehmern und Arbeitnehmerinnen hängt von der Aus- und Weiterbildung, Berufserfahrung und Verantwortlichkeit ab, aber auch von den jeweiligen Anforderungen des Berufs, von Branche, Region und Betrieb. Die Höhe richtet sich in tarifgebundenen Betrieben nach tarifvertraglichen Vereinbarungen. Nicht tarifgebundene Betriebe können ihre Mitarbeiter/innen in Anlehnung an entsprechende Tarifverträge entlohnen.

Weitere Informationen über Einkommensmöglichkeiten:

Tätigkeitsbezeichnungen

  • Techniker/in - Karosserie- und Fahrzeugbautechnik

Auch übliche Berufsbezeichnungen/Synonyme

  • Fahrzeugbautechniker/in

  • Karosseriebautechniker/in

Arbeitsorte

Techniker/innen der Fachrichtung Karosserie- und Fahrzeugbautechnik arbeiten in erster Linie

  • in Werkstätten

  • in Produktionshallen

  • auf Prüfständen

  • im Versuchsgelände

  • in Büroräumen

Arbeitssituation

Techniker/innen der Fachrichtung Karosserie- und Fahrzeugbautechnik entwickeln und erproben Karosserien, Spezialaufbauten und Anhänger. Wenn sie z.B. auf die Einhaltung der gesetzlichen Sicherheitsbestimmungen und betrieblichen Qualitätsnormen achten, sind Sorgfalt und Verantwortungsbewusstsein unerlässlich.

Im Büro am Computer erledigen sie Aufgaben wie z.B. Konstruktion, Planung und Kalkulation. In den Werkstätten und -hallen, in denen sie die Fertigung überwachen, kann es durch laufende Maschinen und Motoren laut sein und Dämpfe von Abgasen, Lacken und Lösungsmitteln bzw. Schweißrauch liegen in der Luft. Ebenso kommen sie mit Ölen und Schmierstoffen in Kontakt. Daher tragen die Techniker/innen Schutzkleidung wie Montage-Kombis und ggf. Atem- und Gehörschutz. Bei manchen Tätigkeiten arbeiten sie auch gebückt, über Kopf oder auf Leitern und Arbeitsgerüsten. Körperlicher Einsatz ist auch beim Heben und Tragen von schweren Motoren- oder Karosserieteilen erforderlich. Sind sie in Vertrieb und Kundenbetreuung tätig, richten sie sich nach den zeitlichen Wünschen und Bedürfnissen ihrer Kunden. Vor allem in der industriellen Produktion müssen sie sich auf Schichtarbeit einstellen.

Arbeitsbedingungen im Einzelnen

  • Kundenkontakt (z.B. Kunden über Konstruktions- und Umbaumöglichkeiten sowie Wartungsmaßnahmen beraten)

  • Verantwortung für Personen (Aufgaben an Mitarbeiter/innen entsprechend ihrer Qualifikation und Leistungsfähigkeit übertragen, Auszubildende und Fachkräfte anleiten und motivieren)

  • Verantwortung für Sachwerte (z.B. für Betriebsmittel wie Maschinen und Anlagen)

  • Handarbeit (z.B. Aufbauten am Fahrzeug montieren)

  • Arbeit mit technischen Geräten, Maschinen und Anlagen (z.B. Löt- und Schweißeinrichtungen, konventionelle und computergesteuerte Werkzeugmaschinen, hydraulische Richtbänke)

  • Bildschirmarbeit

  • Tragen von Schutzkleidung, -ausrüstung (z.B. Sicherheitsschuhe, Schutzbrille beim Schweißen)

  • Arbeit in Werkstätten, Werk-/Produktionshallen (z.B. Kraftfahrzeuge instand setzen)

  • Arbeit in Büroräumen

  • Arbeit bei Rauch, Staub, Gasen, Dämpfen (Motorabgase, Geruch von Entfettungsmitteln)

  • Arbeit unter Geruchseinfluss (Abgase oder Lacke)

  • Arbeit unter Lärm (z.B. Motorenlärm oder Lärm von Arbeitsgeräten wie Trennschleifer)

  • Arbeit in größeren Höhen mit Absturzgefährdung (z.B. bei großen Fahrzeugen auf Arbeitsgerüsten)

  • Arbeit unter Zwangshaltungen (z.B. gebückt oder über Kopf)

  • Arbeit mit Schmierstoffen (Öl, Fett)

  • Umgang mit Chemikalien (z.B. Lacke, Farben und Imprägniermittel)

  • Unfallgefahr (beim Arbeiten mit Hebebühnen)

  • Arbeit im Gehen und Stehen

  • schweres Heben und Tragen (z.B. schwere Autoteile)

  • Schichtarbeit (v.a. in der Industrie)

Arbeitsgegenstände/Arbeitsmittel

Fahrzeuge und Komponenten, z.B.: Nutzfahrzeuge, Ausstellungswagen, Wohnmobile, Anhänger, Fahrgestelle, Antriebsaggregate, Kabelbäume, Klima- und Kühlanlagen, Fahrzeugaufbauten

Werkstoffe, z.B.: Metall, Glas, Textilien, Holzfaserplatten, Kunststoffe, Hybridwerkstoffe

Geräte und Anlagen z.B.: Cobots, Gewindefräser, Metallbohrstangen, Rahmen- und Achsvermessungsgeräte, Plotter, hydraulische Richtbänke (Dozer), Löt- und Schweißeinrichtungen, Brems- und Leistungsprüfstände, ggf. Anlagen für die Additive Fertigung (3-D-Druck)

Software, z.B.: CAD-, CAM- und CAQ-Systeme

Büroausstattung und Unterlagen, z.B.: PC, Internetzugang, Telefon, Werkstattaufträge, Regelwerke, Normteilkataloge

Arbeitsbereiche/Branchen

Techniker/innen der Fachrichtung Karosserie- und Fahrzeugbautechnik finden Beschäftigung

  • in Betrieben des Fahrzeugbaus

  • in Autoreparaturwerkstätten

  • in Reparaturwerkstätten von Kfz-Händlern

  • im Kfz-Sachverständigenwesen

  • in Ingenieurbüros für technische Fachplanung

Branchen im Einzelnen

  • Kraftfahrzeuge

    • Herstellung von Karosserien, Aufbauten und Anhängern

    • Instandhaltung und Reparatur von Kraftwagen, z.B. Autoreparaturwerkstätten

    • Herstellung von Kraftwagen und Kraftwagenmotoren

    • Herstellung von sonstigen Teilen und sonstigem Zubehör für Kraftwagen

  • Einzelhandel

    • Handel mit Kraftwagen, z.B. Kfz-Ersatzteilhändler mit angeschlossener Werkstatt

    • Einzelhandel mit Kraftwagenteilen und -zubehör, z.B. Neu- und Gebrauchtwagenhändler mit angeschlossener Werkstatt

  • Technische, physikalische, chemische Untersuchung

    • Technische, physikalische und chemische Untersuchung, z.B. Kfz-Sachverständigenwesen

  • Ingenieurdienstleistungen, Bausachverständigenwesen

    • Ingenieurbüros für technische Fachplanung und Ingenieurdesign, z.B. Konstruktionsabteilung von Automobilzulieferern

Perspektiven

Weiterbildung (berufliche Anpassung)

Anpassungsweiterbildung hilft, das berufliche Wissen aktuell zu halten und an neue Entwicklungen anzupassen (z.B. in den Bereichen Kraftfahrzeugtechnik, Konstruktion, CAD).

Darüber hinaus können sich die Trends, selbstfahrende Autos zu entwickeln, 3-D-Druck im Kraftfahrzeugbau einzusetzen oder bei Wartung und Reparatur Augmented-Reality-Anwendungen anzuwenden, zu wichtigen Weiterbildungsthemen für Techniker/innen der Fachrichtung Karosserie- und Fahrzeugbautechnik entwickeln.

Weiterbildung (beruflicher Aufstieg)

Aufstiegsweiterbildung, speziell konzipiert für Weiterbildungsabsolventen, baut auf vorhandenen Qualifikationen auf. Sie bietet die Möglichkeit, das Kompetenzprofil zu erweitern und Karrierechancen auszubauen (z.B. durch die Prüfung als Technische/r Betriebswirt/in oder Schweißtechniker/in).

Ein Studium eröffnet weitere Berufs- und Karrierechancen (z.B. durch einen Bachelorabschluss im Studienfach Fahrzeugtechnik oder Maschinenbau).

Mit ihrem Weiterbildungsabschluss können Techniker/innen auch ohne schulische Hochschulzugangsberechtigung Zugang zu einem Studium erhalten. Weitere Informationen:

Zugang zur Hochschule in den einzelnen Bundesländern

Stellen- und Bewerberbörsen

Trends

3-D-Druck im Kraftfahrzeugbau und in der Fahrzeuginnenausstattung

Im Automobilbau werden Additive Fertigungsverfahren (3-D-Druck) z.T. bereits eingesetzt, um Prototypen, hochwertige Einzelstücke für die Innenausstattung und erste Ersatzteile für aktuelle Fahrzeuge anzufertigen. 3-D-Druck ermöglicht die Herstellung dreidimensionaler Objekte auf der Grundlage digitaler Informationen durch das schichtweise Auftragen von Materialien. Von besonderem Vorteil ist, dass diese Bauteile sehr leicht sind, innerhalb kürzester Zeit individuell nach Maß und ohne weitere Werkzeuge produziert werden können. Um für diese Entwicklung gerüstet zu sein, müssen sich Fachkräfte mit der neuen Technik vertraut machen.

Herausforderung Elektromobilität

Deutschland will zum Leitmarkt und Leitanbieter für Elektromobilität werden: Autos und Busse, Nutzfahrzeuge und Züge, Fahr- und Motorräder, Schiffe und kleinere Flugzeuge sollen künftig mit elektrischer Energie angetrieben werden - mit Batterie oder Brennstoffzelle. Ziel ist es, den Verkehrssektor energieeffizienter, klima- und umweltverträglicher zu gestalten. Es muss zudem in den Ausbau erneuerbarer Energien, sowie in die Entwicklung neuer Batteriesysteme investiert werden, um eine umweltfreundliche Produktion solcher Elektrofahrzeuge zu gewährleisten. Elektromobilität wird seitens der Bundesregierung durch den Umweltbonus und Steuervergünstigungen, aber auch durch umfassende Zuschüsse zur Verbesserung der Ladeinfrastruktur gefördert. Diese Entwicklung erfordert qualifizierte Fachkräfte, die beispielsweise mit Hochvoltsystemen in Elektrofahrzeugen umgehen können.

Künstliche Intelligenz (KI) im Kfz-Bereich

Bei Autos, Lkws und Bussen geht der Trend von Assistenzsystemen über teil- und hochautomatisiertes Fahren hin zu vollautomatisierten Fahrzeugen, die mit selbstlernenden Technologien ausgestattet sind. Dank Künstlicher Intelligenz sollen KI-Computer künftig in der Lage sein, auch komplexe Verkehrssituationen zu erkennen und situationsgerecht zu entscheiden. Allerdings dürften erst ab etwa 2040 Autos am Markt angeboten werden, die völlig autonom im Stadtverkehr, auf Landstraßen und Autobahnen fahren können. Für die Kraftfahrzeugbranche bedeutet diese Entwicklung ein hohes Maß an Innovations- und Weiterbildungsbereitschaft.

Augmented-Reality-Anwendungen und Sprachassistenten für Wartung und Reparatur

Augmented-Reality-Technik erleichtert Wartungs- und Reparaturarbeiten für Antriebs- und Steuerungssysteme im Automobil-, Flugzeug- und Schiff- sowie im Maschinen- und Anlagenbau. Mithilfe mobiler Geräte wie Tablets, Smartphones oder Datenbrillen werden Informationen in das Sichtfeld der Servicemitarbeiter/innen eingeblendet, z.B. neue Einstellwerte für Bauteile oder spezielle Reparaturanleitungen. Über einen Remote Support kann zudem eine Fachkraft virtuell für die Problemlösung hinzugezogen werden. Künftig sollen auch Sprachassistenten genutzt werden können, die dank maschinellen Lernens auch komplexere Fragen z.B. über den Zustand der Maschinen beantworten. Fach- und Führungskräfte sollten sich mit dieser Technologie auseinandersetzen und sich entsprechende Kenntnisse aneignen.

Rechtliche Regelungen für die Tätigkeit

 

Quelle: BERUFENET der Bundesagentur für Arbeit – Stand: (07/2023)

Newsletter bestellen