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Ausbildungsberuf
Techniker/in - Feinwerktechnik

Nachfolgend findest Du viele Informationen über diesen Ausbildungsberuf.

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Die Tätigkeit im Überblick

Staatlich geprüfte Techniker/innen der Fachrichtung Feinwerktechnik entwickeln und konstruieren feinwerktechnische Geräte, Systeme und Baugruppen. Sie organisieren die Herstellung, Montage und Instandhaltung und übernehmen Aufgaben im Vertrieb und Kundenservice.

Die Weiterbildung im Überblick

Staatlich geprüfte/r Techniker/in der Fachrichtung Feinwerktechnik ist eine landesrechtlich geregelte berufliche Weiterbildung an Fachschulen .

Sie dauert in Vollzeit 2 Jahre, in Teilzeit 4 Jahre, und führt zu einer staatlichen Abschlussprüfung.

Arbeitsbereiche/Branchen

Techniker/innen der Fachrichtung Feinwerktechnik finden Beschäftigung

  • in Unternehmen, die feinmechanische und optische Erzeugnisse, elektrische Mess-, Steuer- und Regelungseinrichtungen oder medizintechnische Geräte produzieren

  • in Betrieben der IT-Technik oder des Maschinen- und Anlagenbaus

  • in Ingenieurbüros für technische Fachplanung

  • in Forschungs- und Entwicklungseinrichtungen im Bereich der Ingenieurwissenschaften

Zugangsvoraussetzung

Zugang zur Tätigkeit

In der Regel benötigt man eine abgeschlossene Weiterbildung als Techniker/in der Fachrichtung Feinwerktechnik.

Zugangsvoraussetzungen für die Weiterbildung

Voraussetzung für die Aufnahme in eine Fachschule sind in der Regel der Abschluss in einem einschlägigen anerkannten Ausbildungsberuf sowie Berufspraxis.

Schulische Mindestvoraussetzung ist je nach Bundesland ein Hauptschulabschluss oder ein mittlerer Bildungsabschluss .

Zugangsvoraussetzungen für die Weiterbildung

Vorausgesetzt werden i.d.R.:

  • die Abschluss- bzw. Gesellenprüfung in einem einschlägigen anerkannten Ausbildungsberuf (einschließlich des Berufsschulabschlusses)

  • eine Berufstätigkeit von mindestens einem Jahr (kann während der Fachschulweiterbildung abgeleistet werden, auch in Form eines gelenkten Praktikums)

  • je nach Bundesland ein Hauptschulabschluss oder ein mittlerer Bildungsabschluss

Hinweis: Diese Angaben gelten für Techniker-Weiterbildungen, die nach der Rahmenvereinbarung über Fachschulen geregelt sind. Für die meisten anderen Techniker-Weiterbildungen gelten ähnliche Voraussetzungen. Die Techniker-Weiterbildung im Bereich Wirtschaftstechnik setzt jedoch einen Weiterbildungsabschluss (Techniker/in) voraus.

Wichtige Vorkenntnisse

Vertiefte Kenntnisse in folgenden Bereichen bilden gute Voraussetzungen für das erfolgreiche Bestehen der Weiterbildungsprüfung:

Rechnen/Mathematik:

Im Prüfungsfach Mathematik der Weiterbildungsprüfung sind Berechnungen durchzuführen und mathematisch-naturwissenschaftliche Verfahren anzuwenden.

Um im späteren Berufsalltag beispielsweise die Produktionsplanung zu berechnen oder Messergebnisse auszuwerten, benötigen Techniker/innen der Fachrichtung Feinwerktechnik Kenntnisse in mathematischen Methoden.

Physik:

Die Feinwerktechnik baut auf physikalischen Grundlagen auf. Um in der Prüfung z.B. Fragen aus den Bereichen optisch-elektronische Geräte oder technische Physik beantworten zu können, benötigt man Kenntnisse über physikalische Gesetze und Zusammenhänge.

Damit angehende Techniker/innen der Fachrichtung Feinwerktechnik im Berufsleben beispielsweise physikalische Eigenschaften von Werkstoffen berücksichtigen können, sind Physikkenntnisse notwendig.

Technisches Zeichnen:

In der Prüfung sind z.B. Konstruktionsunterlagen für den Bau von Systemen der Steuerungs- und Regelungstechnik zu lesen und zu erstellen.

Techniker/innen der Fachrichtung Feinwerktechnik benötigen im Berufsleben Kenntnisse im technischen Zeichnen, um beispielsweise technische Zeichnungen für Geräte, Maschinen, Apparate und Anlagen feinwerktechnischer Art zu entwerfen.

Anerkennung von ausländischen Qualifikationen

Die Tätigkeit als Techniker/in der Fachrichtung Feinwerktechnik ist nicht reglementiert.

Um mit einem im Ausland erworbenen Abschluss in diesem Beruf zu arbeiten, ist keine berufliche Anerkennung notwendig. Jedoch kann eine Feststellung der Gleichwertigkeit deutschen Arbeitgebern helfen, die im Ausland erworbenen beruflichen Fähigkeiten besser zu beurteilen.

Zuständige Stellen sind Anerkennungsstellen für Fachschulabschlüsse in den Bundesländern, z.B. Kultusministerien. Bei der Suche nach der zuständigen Stelle für die berufliche Anerkennung helfen die Fachstelle Beratung und Qualifizierung des IQ-Netzwerks weiter.

Weiterführende Informationen zu Leben und Arbeiten in Deutschland:

Ausbildung

Weiterbildungsinhalte

Im fachrichtungs- bzw. schwerpunktbezogenen Lernbereich beispielsweise:

  • Optische Werkstoffe beurteilen und auswählen

  • Elektronische Komponenten analysieren und Baugruppen konzipieren, herstellen und prüfen

  • Feinmechanische Bauteile nach technologischen Aspekten analysieren und bearbeiten

  • Feinmechanische Gerätekomponenten analysieren und konstruieren

  • Optisch-elektronische Geräte analysieren, dimensionieren und justieren

  • Plan- und rundoptische Bauteile herstellen

  • Qualität von Prozessen, Anlagen und Produkten planen und sichern

  • Produktion organisieren und optimieren

Darüber hinaus im fachrichtungsübergreifenden Lernbereich:

allgemeinbildende Fächer, z.B. Deutsch, Englisch, Politik, Wirtschaft, Recht und Umwelt

Zusatzkenntnisse

Je nach Angebot der einzelnen Schulen werden Zusatzkenntnisse vermittelt, die den Erwerb der Ausbildereignung oder der Fachhochschulreife ermöglichen.

Zusatzqualifikationen

Je nach Fachschule werden ggf. unterschiedliche Zusatzqualifikationen angeboten, z.B.

  • Qualitätsassistent/in

Weiterbildungsaufbau

Stundenverteilung (beispielhaft):

Pflichtbereich

  • Fachrichtungsübergreifender Lernbereich:

    • Deutsch: 1. Ausbildungsabschnitt 80 Unterrichtsstunden, 2. Ausbildungsabschnitt 80 Unterrichtsstunden

    • Englisch: 1. Ausbildungsabschnitt 120 Unterrichtsstunden, 2. Ausbildungsabschnitt 80 Unterrichtsstunden

    • Politik, Wirtschaft, Recht und Umwelt: 1. Ausbildungsabschnitt 80 Unterrichtsstunden, 2. Ausbildungsabschnitt 80 Unterrichtsstunden

    • Berufs- und Arbeitspädagogik I: 1. Ausbildungsabschnitt 40 Unterrichtsstunden, 2. Ausbildungsabschnitt 0 Unterrichtsstunden

    Fachrichtungsübergreifender Bereich insgesamt: 560 Unterrichtsstunden

  • Fachrichtungsbezogener Lernbereich (1. und 2. Ausbildungsabschnitt):

    • Mathematik: 200 Unterrichtsstunden

    • Projektarbeit: 200 Unterrichtsstunden

    • Projekte mittels systematischen Projektmanagements zum Erfolg führen: 60-80 Unterrichtsstunden

    • Optische Werkstoffe beurteilen und auswählen: 80 Unterrichtsstunden

    • Schaltungen der Gleichstromtechnik analysieren, anpassen und dimensionieren: 100 Unterrichtsstunden

    • Energieversorgung von Geräten und Anlagen auswählen und dimensionieren: 160 Unterrichtsstunden

    • Elektronische Komponenten analysieren und Baugruppen konzipieren, herstellen und prüfen: 160 Unterrichtsstunden

    • Plan- und rundoptische Bauteile herstellen: 160 Unterrichtsstunden

    • Feinmechanische Bauteile nach technologischen Aspekten analysieren und bearbeiten: 160 Unterrichtsstunden

    • Feinmechanische Gerätekomponenten analysieren und konstruieren: 160-180 Unterrichtsstunden

    • Qualität von Prozessen, Anlagen und Produkten planen und sichern: 100 Unterrichtsstunden

    • Optisch-elektronische Geräte analysieren, dimensionieren und justieren: 140 Unterrichtsstunden

    • Automatisierungssysteme analysieren, bewerten und anpassen: 140-160 Unterrichtsstunden

    • Lichterzeugende, empfangende und transportierende Komponenten analysieren: 80 Unterrichtsstunden

    • Produktion organisieren und optimieren: 80 Unterrichtsstunden

    Fachrichtungsbezogener Bereich insgesamt: mind. 2.000 Unterrichtsstunden

Pflichtbereich insgesamt: ca. 2.560 Unterrichtsstunden

Wahlpflichtbereich

  • Mathematik: 1. Ausbildungsabschnitt 0 Unterrichtsstunden, 2. Ausbildungsabschnitt 80 Unterrichtsstunden

  • Unternehmensführung und Existenzgründung: 1. Ausbildungsabschnitt 0 Unterrichtsstunden, 2. Ausbildungsabschnitt 80 Unterrichtsstunden

Wahlpflichtbereich: mind. 80 Unterrichtsstunden

Wahlbereich

  • Berufs- und Arbeitspädagogik II: 1. Ausbildungsabschnitt 40 Unterrichtsstunden, 2. Ausbildungsabschnitt 40 Unterrichtsstunden

  • Ergänzungen und Vertiefungen des Pflichtbereiches bis zu: 1. Ausbildungsabschnitt 40 Unterrichtsstunden, 2. Ausbildungsabschnitt 40 Unterrichtsstunden

Gesamtstundenzahl:

ca. 2.640 Unterrichtsstunden

Weiterbildungsvergütung

Die Teilnahme an einer Weiterbildung wird nicht vergütet.

Weiterbildungskosten

Die Weiterbildung an staatlichen Fachschulen ist für die Schüler/innen in der Regel kostenfrei. Private Fachschulen erheben dagegen meist Lehrgangsgebühren, teilweise auch Aufnahme- und Prüfungsgebühren.

Ggf. entstehen weitere Kosten, z.B. für Arbeitsmaterialien, Fahrten zur Weiterbildungsstätte oder für auswärtige Unterbringung.

Förderungsmöglichkeiten

Techniker-Weiterbildungen können gemäß Aufstiegsfortbildungsförderungsgesetz finanziell gefördert werden.

Weitere Informationen: Aufstiegs-BAföG - Aufstieg mit Förderung

Förderung besonders begabter junger Fachkräfte: Stiftung Begabtenförderung berufliche Bildung (SBB) - Weiterbildungsstipendium

Weiterbildungsdauer

Vollzeit: 2 Jahre

Teilzeit: 4 Jahre

Weiterbildungsdauer - Verkürzungen/Verlängerungen

Weiterbildungsdauer sowie Verkürzungs- und Verlängerungsmöglichkeiten sind in den Schul- bzw. Fachschulordnungen der Bundesländer geregelt.

Verkürzung

Wer die Fachschule in einer anderen Fachrichtung des Fachbereichs Technik oder in einem zweiten Schwerpunkt einer Fachrichtung erfolgreich abgeschlossen hat, kann die Weiterbildung verkürzen.

Verlängerung

Die zur Aufnahme der Fachschulweiterbildung geforderte Berufstätigkeit kann z.T. während der Weiterbildung abgeleistet werden, beispielsweise in Form eines gelenkten Praktikums. Weiterbildungen in Vollzeitform, die eine solche Möglichkeit vorsehen, dauern entsprechend länger.

Diese Angaben gelten für Techniker-Weiterbildungen, die nach der Rahmenvereinbarung über Fachschulen geregelt sind. Für Techniker-Weiterbildungen in den Bereichen Ernährungs- und Versorgungsmanagement, Grabungstechnik, Seevermessungstechnik und Wirtschaftstechnik gelten abweichende Regelungen.

Abschluss-/Berufsbezeichnungen

Die Weiterbildung ist nur in den genannten Bundesländern rechtlich geregelt und führt dort zu folgenden Abschlussbezeichnungen:

Baden-Württemberg, Thüringen:

  • Staatlich geprüfter Techniker/Staatlich geprüfte Technikerin - Fachrichtung Feinwerktechnik

Hessen:

  • Staatlich geprüfter Techniker/Staatlich geprüfte Technikerin - Fachrichtung Feinwerktechnik

    Zusätzlich zur Abschlussbezeichnung kann die Bezeichnung "Bachelor Professional im Fachbereich Technik" geführt werden.

Mecklenburg-Vorpommern:

  • Staatlich geprüfter Techniker/Staatlich geprüfte Technikerin - Fachrichtung Maschinentechnik, Schwerpunkt Feinwerktechnik

    Zusätzlich zur Abschlussbezeichnung kann die Bezeichnung "Bachelor Professional in Technik" geführt werden.

Sachsen:

  • Staatlich geprüfter Techniker/Staatlich geprüfte Technikerin für Feinwerktechnik

    Zusätzlich zur Abschlussbezeichnung kann die Bezeichnung "Bachelor Professional in Technik" geführt werden.

Weiterbildungssituation

Die Weiterbildung besteht aus theoretischem und praktischem Unterricht.

Je nach Bildungsanbieter sollte man sich auf folgende Bedingungen einstellen:

Unterrichtszeit

  • bei Vollzeitunterricht: ganztägiger Unterricht an mindestens vier Wochentagen

  • bei Teilzeitunterricht: i.d.R. berufsbegleitende Weiterbildung am Wochenende oder am Abend

Lernform

  • i.d.R. Präsenzveranstaltungen: Unterricht im Klassenverband an der Bildungseinrichtung (ggf. nicht am Wohnort)

Lernorte

Die Weiterbildung findet an Fachschulen und anderen Bildungseinrichtungen statt.

Lernorte sind

  • Unterrichtsräume

  • Labors

  • Geräteräume

  • Computerräume

Tätigkeit

Aufgaben und Tätigkeiten kompakt

Techniker/innen der Fachrichtung Feinwerktechnik entwerfen z.B. feinwerktechnische Geräte, Systeme oder Systemteile für die Medizin- oder Messtechnik. In der Arbeitsvorbereitung und Fertigungsplanung erarbeiten sie die Vorgaben für eine wirtschaftliche und termingerechte Fertigung und Montage. Sie überwachen und optimieren den Fertigungs- und Montageprozess, kontrollieren die Qualität der Produkte, sorgen für die Instandhaltung der Betriebsanlagen sowie die Auswahl und Bereitstellung von Material und Betriebsstoffen. Auch die technische Kundenberatung, die Angebotserstellung und der Kundenservice können zu ihrem Arbeitsbereich gehören.

Aufgaben und Tätigkeiten im Einzelnen

  • feinwerktechnische Geräte, Systeme und Baugruppen entwickeln, berechnen, konstruieren und erproben

    • feinwerktechnische Geräte, Systeme und Baugruppen entwerfen und dimensionieren

    • Werkstoffe festlegen

    • statische und dynamische Belastungen berechnen, z.B. Zug-, Druck-, Biege- und Torsionskräfte

    • Festigkeitsberechnungen durchführen und Toleranzstudien erstellen

    • Materialbedarf ermitteln und Prüfunterlagen für die Qualitätsprüfung festlegen

    • Konstruktionszeichnungen, Schaltpläne, Justier- und Montageanweisungen anfertigen

    • Normteile festlegen und Stücklisten erstellen

    • an Versuchen, Materialtests, Muster- und Funktionsprüfungen mitwirken

  • Arbeitsplanung, -gestaltung und -vorbereitung durchführen und Fertigungs- und Produktionsprozesse optimieren

    • Fertigungs- und Montageschritte analysieren, planen und festlegen, ggf. Cobots einführen

    • Fertigungseinrichtungen und Montagestellen bestimmen; Maschinenbelegungspläne aufstellen; Maßnahmen zur Qualitätssicherung und -überwachung vorgeben

    • Arbeitsplätze unter Berücksichtigung ergonomischer und wirtschaftlicher Gesichtspunkte einrichten

    • Zeitaufnahmen und andere Arbeitsstudien erarbeiten, Durchlauffristen bestimmen, Sollzeiten berechnen und die Terminplanung durchführen

    • Arbeitsablaufanalysen durchführen

  • Fertigung, Produktion und Montage organisieren und überwachen

    • Bereitstellung von Materialien, Halbzeugen, Fertigungs- und Betriebsmitteln sicherstellen

    • Fertigung überwachen und für die termingerechte Fertigstellung sorgen

    • Arbeitskräfte einteilen und ggf. anleiten

    • Schwachstellen im Fertigungsprozess analysieren und Optimierungsvorschläge ausarbeiten

    • bei der Einrichtung neuer Fertigungsverfahren mitwirken

    • Qualitätssicherung gewährleisten und Qualitätskontrollen durchführen

    • Einhaltung der Arbeitsschutz- und Sicherheitsvorschriften überwachen

  • Instandhaltung, Wartung und Reparatur der Maschinen, Werkzeuge und Vorrichtungen planen, veranlassen bzw. durchführen

  • Kundendienst und Anwendungsberatung organisieren und durchführen

  • feinwerktechnische Geräte und Systeme projektieren und verkaufen

  • den Bedarf an Fertigungs- und Betriebsmitteln planen

Verdienst/Einkommen

Beispielhafte tarifliche Bruttogrundvergütung (monatlich): € 4.130 bis € 4.524

Quelle:

Tarifsammlung des Bayerischen Staatsministeriums für Familie, Arbeit und Soziales

Hinweis: Diese Angaben dienen der Orientierung. Ansprüche können daraus nicht abgeleitet werden.

Verdienst/Einkommen

Das Einkommen von Arbeitnehmern und Arbeitnehmerinnen hängt von der Aus- und Weiterbildung, Berufserfahrung und Verantwortlichkeit ab, aber auch von den jeweiligen Anforderungen des Berufs, von Branche, Region und Betrieb. Die Höhe richtet sich in tarifgebundenen Betrieben nach tarifvertraglichen Vereinbarungen. Nicht tarifgebundene Betriebe können ihre Mitarbeiter/innen in Anlehnung an entsprechende Tarifverträge entlohnen.

Weitere Informationen über Einkommensmöglichkeiten:

Tätigkeitsbezeichnungen

  • Techniker/in - Feinwerktechnik

Auch übliche Berufsbezeichnungen/Synonyme

  • Feinwerk- und Mikrotechniker/in

  • Feinwerktechniker/in

  • Gerätetechniker/in (Feinwerktechnik)

  • Instrumententechniker/in (Feinwerktechnik)

  • Maschinentechniker/in (Feinwerktechnik)

  • Techniker/in - Feingerätebau

Abweichende Berufsbezeichnungen der ehemaligen DDR

  • Feinwerkingenieur/Feinwerkingenieurin (FS) - Feinwerktechnik

  • Techniker/Technikerin Fachrichtung Gerätetechnik

Arbeitsorte

Techniker/innen der Fachrichtung Feinwerktechnik arbeiten in erster Linie

  • in Werkstätten und -hallen

  • in Labors

  • in Büroräumen

  • beim Kunden

Darüber hinaus arbeiten sie ggf. auch

  • im Homeoffice bzw. mobil

Arbeitssituation

Techniker/innen der Fachrichtung Feinwerktechnik entwickeln und konstruieren feinwerktechnische Geräte, Systeme und Baugruppen. Sie planen, steuern und überwachen auch deren Fertigung. Wenn sie z.B. auf die Einhaltung von Qualitätsnormen achten, ist Sorgfalt unerlässlich. In ihren jeweiligen Verantwortungsbereichen führen und motivieren sie Mitarbeiter/innen und koordinieren deren Zusammenarbeit. Im Umgang mit Kunden ist Serviceorientiertheit und Kommunikationsstärke wichtig.

Im Büro am Computer erledigen sie Aufgaben wie z.B. Entwurf, Planung und Kalkulation. Bei manchen Tätigkeiten tragen sie Arbeitsschutzkleidung, z.B. Sicherheitsschuhe oder Schutzhelm. In den Werkstätten und -hallen kann es durch laufende Maschinen laut sein; Metallstaub sowie Dämpfe von Klebstoffen liegen in der Luft. Im Kundenservice und im technischen Vertrieb sind die Techniker/innen viel unterwegs, mitunter auch im Ausland und richten sich nach den zeitlichen Bedürfnissen ihrer Kunden. Auch Bereitschaftsdienste gehören dazu. Sind sie in der Produktion tätig, arbeiten sie häufig im Schichtdienst.

Arbeitsbedingungen im Einzelnen

  • Verantwortung für Personen (Aufgaben an Mitarbeiter/innen entsprechend ihrer Qualifikation und Leistungsfähigkeit übertragen, Auszubildende und Fachkräfte anleiten und motivieren)

  • Verantwortung für Sachwerte (z.B. für Betriebsmittel wie Maschinen und Anlagen)

  • Kundenkontakt (z.B. Kunden über die Inbetriebnahme und Wartung feinwerktechnischer Erzeugnisse beraten)

  • Arbeit mit technischen Geräten, Maschinen und Anlagen (z.B. konventionelle und numerisch gesteuerte Werkzeugmaschinen, Präzisionsmaschinen, feinwerktechnisches Gerät oder Löt- und Schweißeinrichtungen)

  • Handarbeit (z.B. Baugruppen zu Maschinen montieren)

  • Präzisions-, Feinarbeit (z.B. feinmechanische Bauteile montieren und einstellen)

  • Bildschirmarbeit

  • Tragen von Schutzkleidung, -ausrüstung

  • Arbeit in Büroräumen

  • Arbeit in Werkstätten, Werk-/Produktionshallen (z.B. die Fertigung feinwerktechnischer Geräte betreuen)

  • häufige Abwesenheit vom Wohnort (bei Vertriebstätigkeiten, mitunter auch im Ausland)

  • Bereitschaftsdienst, Rufbereitschaft (z.B. im Bereich Service und Instandhaltung)

  • Schichtarbeit (v.a. in der Produktion)

Arbeitsgegenstände/Arbeitsmittel

Werkstoffe, z.B.: Metalle, Keramik, Kunststoffe

Anlagen, Maschinen und Geräte, z.B.: vollautomatische Produktionsanlagen, Fertigungsroboter, ggf. Anlagen für die Additive Fertigung (3-D-Druck), konventionelle und numerisch gesteuerte Werkzeugmaschinen, Präzisionsmaschinen, Löt- und Schweißgeräte, Plotter, Prüfgeräte, Cobots

Unterlagen, z.B.: Konstruktionszeichnungen, Justier- und Montageanweisungen, Maschinenbelegungspläne, Schaltpläne, Stücklisten, Prüfunterlagen, Kalkulationen, Terminpläne, Arbeitsablaufanalysen, Normungsunterlagen, Arbeitsschutz- und Sicherheitsvorschriften

Software, z.B.: CAD-, CAM- und CAQ-Software

Büroausstattung, z.B.: PC, Internetzugang, Telefon

Arbeitsbereiche/Branchen

Techniker/innen der Fachrichtung Feinwerktechnik finden Beschäftigung

  • in Unternehmen, die feinmechanische und optische Erzeugnisse, elektrische Mess-, Steuer- und Regelungseinrichtungen oder medizintechnische Geräte produzieren

  • in Betrieben der IT-Technik oder des Maschinen- und Anlagenbaus

  • in Ingenieurbüros für technische Fachplanung

  • in Forschungs- und Entwicklungseinrichtungen im Bereich der Ingenieurwissenschaften

Branchen im Einzelnen

  • Feinmechanik, Optik

    • Herstellung von nicht elektrischen Mess-, Kontroll-, Navigations- u. ä. Instrumenten und Vorrichtungen, z.B. Konstruktionsabteilung, Kundenservice

    • Herstellung von optischen und fotografischen Instrumenten und Geräten, z.B. Foto-, Projektions-, Kinogeräte, Laser

    • Herstellung von medizintechnischen Apparaten und Materialien a. n. g.

    • Herstellung von Prüfmaschinen, z.B. Zerreißprüfstände

    • Herstellung von Uhren

  • Automatisierungstechnik

    • Herstellung von elektrischen Mess-, Kontroll-, Navigations- u. ä. Instrumenten und Vorrichtungen, z.B. elektrische Präzisionswaagen, Strahlungsdetektoren, Geschwindigkeitsmesser, Radargeräte

  • Medizinische Technik, Orthopädie, Zahntechnik

    • Herstellung von Bestrahlungs- und Elektrotherapiegeräten und elektromedizinischen Geräten, z.B. Magnet-Resonanz-Tomografen

  • Informations-, Telekommunikationstechnik

    • Herstellung von Büromaschinen (ohne Datenverarbeitungsgeräte und periphere Geräte), z.B. Fotokopiergeräte

    • Herstellung von Geräten und Einrichtungen der Telekommunikationstechnik, z.B. Rundfunksendeanlagen, Funkanlagen

    • Herstellung von Geräten der Unterhaltungselektronik, z.B. Digitalkameras

    • Herstellung von Datenverarbeitungsgeräten und peripheren Geräten, z.B. DVD-Laufwerke, Schrittmotoren für Festplatten-Leseköpfe

  • Maschinenbau, Werkzeugbau

    • Installation von Maschinen und Ausrüstungen a. n. g., z.B. Herstellung von industriellen Prozesssteuerungseinrichtungen

    • Herstellung von Lagern, Getrieben, Zahnrädern und Antriebselementen

    • Herstellung von Werkzeugmaschinen für die Metallbearbeitung

    • Herstellung von Maschinen für sonstige bestimmte Wirtschaftszweige a. n. g., z.B. Schablonen und Formenbaubetriebe

    • Herstellung von Haushaltsgeräten, z.B. elektrische Dosenöffner, Toaster

    • Herstellung von sonstigen nicht wirtschaftszweigspezifischen Maschinen a. n. g., z.B. Verkaufsautomaten für Fahrkarten

    • Herstellung von Maschinen für die Textil- und Bekleidungsherstellung und die Lederverarbeitung, z.B. Nähmaschinen

    • Herstellung von elektrischen Haushaltsgeräten, z.B. Mikrowellengeräte, Elektrorasierer

  • Ingenieurdienstleistungen, Bausachverständigenwesen

    • Ingenieurbüros für technische Fachplanung und Ingenieurdesign, z.B. Fachplanung im Bereich Feinwerktechnik

  • Natur-, Ingenieur-, Agrarwissenschaften und Medizin

    • Sonstige Forschung und Entwicklung im Bereich Natur-, Ingenieur-, Agrarwissenschaften und Medizin, z.B. Forschung und Entwicklung im Bereich Ingenieurwissenschaften

Perspektiven

Weiterbildung (berufliche Anpassung)

Anpassungsweiterbildung hilft, das berufliche Wissen aktuell zu halten und an neue Entwicklungen anzupassen (z.B. in den Bereichen Feinwerktechnik, Konstruktion, Fertigungstechnik, Elektronik).

Darüber hinaus kann sich der Trend, 3-D-Druck im Maschinen- und Werkzeugbau einzusetzen, zu einem wichtigen Weiterbildungsthema für Techniker/innen der Fachrichtung Feinwerktechnik entwickeln.

Weiterbildung (beruflicher Aufstieg)

Aufstiegsweiterbildung, speziell konzipiert für Weiterbildungsabsolventen, baut auf vorhandenen Qualifikationen auf. Sie bietet die Möglichkeit, das Kompetenzprofil zu erweitern und Karrierechancen auszubauen (z.B. durch die Prüfung als Technische/r Betriebswirt/in).

Ein Studium eröffnet weitere Berufs- und Karrierechancen (z.B. durch einen Bachelorabschluss im Studienfach Mikrotechnik, Mikrosystemtechnik oder Konstruktionstechnik).

Mit ihrem Weiterbildungsabschluss können Techniker/innen auch ohne schulische Hochschulzugangsberechtigung Zugang zu einem Studium erhalten. Weitere Informationen:

Zugang zur Hochschule in den einzelnen Bundesländern

Stellen- und Bewerberbörsen

Trends

3-D-Druck im Maschinen- und Werkzeugbau

In den nächsten Jahren werden sich die Anwendungsmöglichkeiten der Additiven Fertigung (3-D-Druck) vervielfachen und auch den Maschinen- und Werkzeugbau erobern. 3-D-Druck ermöglicht die Herstellung dreidimensionaler Objekte auf der Grundlage digitaler Informationen durch das schichtweise Auftragen von Materialien. Eingesetzt wird diese Methode z.B. bei der Herstellung von Prototypen, der Produktion von Ersatz- oder Sonderteilen sowie in der Serienfertigung für Spritz- und Druckgusswerkzeuge, Stanz- und Biegewerkzeuge oder Hochleistungswerkzeuge für die Blechumformung. Um für diese Entwicklung gerüstet zu sein, müssen sich Beschäftigte mit der neuen Technik vertraut machen.

Rechtliche Regelungen für die Tätigkeit

 

Quelle: BERUFENET der Bundesagentur für Arbeit – Stand: (08/2024)

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