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Ausbildungsberuf
Techniker/in - Heizungs-, Lüftungs-, Klimatechnik

Nachfolgend findest Du viele Informationen über diesen Ausbildungsberuf.

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Die Tätigkeit im Überblick

Staatlich geprüfte Techniker/innen der Fachrichtung Heizungs-, Lüftungs- und Klimatechnik projektieren und berechnen heizungs-, lüftungs- und klimatechnische Anlagen und Systeme. Sie überwachen und steuern deren Bau und Montage. Darüber hinaus beraten sie Kunden und nehmen Aufgaben im Vertrieb wahr.

Die Weiterbildung im Überblick

Staatlich geprüfte/r Techniker/in der Fachrichtung Heizungs-, Lüftungs-, Klimatechnik ist eine landesrechtlich geregelte berufliche Weiterbildung an Fachschulen .

Sie dauert in Vollzeit 2 Jahre, in Teilzeit 3-4 Jahre, und führt zu einer staatlichen Abschlussprüfung.

Arbeitsbereiche/Branchen

Techniker/innen der Fachrichtung Heizungs-, Lüftungs-, Klimatechnik finden Beschäftigung

  • in Bau- und Installationsbetrieben

  • in Unternehmen des Maschinen- und Anlagenbaus, die wärme-, kälte- und lufttechnische Erzeugnisse produzieren

  • in Ingenieurbüros für technische Fachplanung

  • in der Immobilienwirtschaft, z.B. im Gebäudemanagement

Zugangsvoraussetzung

Zugang zur Tätigkeit

In der Regel benötigt man eine abgeschlossene Weiterbildung als Techniker/in der Fachrichtung Heizungs-, Lüftungs-, Klimatechnik.

Sonstige Zugangsbedingungen

Tätigkeiten mit fluorierten Treibhausgasen dürfen ausschließlich von Personen mit Sachkundebescheinigung ausgeführt werden. Der Betrieb, für den sie tätig sind, muss entsprechend zertifiziert sein.

Zugangsvoraussetzungen für die Weiterbildung

Voraussetzung für die Aufnahme in eine Fachschule sind in der Regel der Abschluss in einem einschlägigen anerkannten Ausbildungsberuf sowie Berufspraxis.

Schulische Mindestvoraussetzung ist je nach Bundesland ein Hauptschulabschluss oder ein mittlerer Bildungsabschluss .

Zugangsvoraussetzungen für die Weiterbildung

Vorausgesetzt werden i.d.R.:

  • die Abschluss- bzw. Gesellenprüfung in einem einschlägigen anerkannten Ausbildungsberuf (einschließlich des Berufsschulabschlusses)

  • eine Berufstätigkeit von mindestens einem Jahr (kann während der Fachschulweiterbildung abgeleistet werden, auch in Form eines gelenkten Praktikums)

  • je nach Bundesland ein Hauptschulabschluss oder ein mittlerer Bildungsabschluss

Hinweis: Diese Angaben gelten für Techniker-Weiterbildungen, die nach der Rahmenvereinbarung über Fachschulen geregelt sind. Für die meisten anderen Techniker-Weiterbildungen gelten ähnliche Voraussetzungen. Die Techniker-Weiterbildung im Bereich Wirtschaftstechnik setzt jedoch einen Weiterbildungsabschluss (Techniker/in) voraus.

Wichtige Vorkenntnisse

Vertiefte Kenntnisse in folgenden Bereichen bilden gute Voraussetzungen für das erfolgreiche Bestehen der Weiterbildungsprüfung:

Physik:

Die Heizungs-, Klima- und Lüftungstechnik baut auf physikalischen Grundlagen auf. Um in der Prüfung z.B. Fragen zur Konstruktion von Heizungsanlagen beantworten zu können, benötigt man Kenntnisse über physikalische Gesetze und Zusammenhänge.

Damit angehende Techniker/innen der Fachrichtung Heizungs-, Lüftungs-, Klimatechnik im Berufsleben beispielsweise Luftdruck oder Raumfeuchtigkeit bei der Konstruktion von technischen Anlagen berücksichtigen können, sind Physikkenntnisse wichtig.

Rechnen/Mathematik:

In der Weiterbildungsprüfung sind unter anderem Angebotskalkulationen für die Konstruktion von Heizungs-, Lüftungs- und Klimaanlagen durchzuführen.

Um im späteren Berufsalltag beispielsweise Preise zu kalkulieren, benötigen Techniker/innen für Heizungs-, Lüftungs-, Klimatechnik u.a. Kenntnisse der Dezimal-, Bruch-, Prozent- und Dreisatzrechnung.

Technisches Zeichnen:

In der Prüfung sind z.B. Konstruktionsunterlagen für Heizungs-, Lüftungs- und Klimaanlagen zu lesen und zu erstellen.

Techniker/innen der Fachrichtung Heizungs-, Lüftungs-, Klimatechnik benötigen im Berufsleben Kenntnisse im technischen Zeichnen, um beispielsweise technische Skizzen und Zeichnungen anfertigen zu können.

Anerkennung von ausländischen Qualifikationen

Die Tätigkeit als Techniker/in der Fachrichtung Heizungs-, Lüftungs-, Klimatechnik ist nicht reglementiert.

Um mit einem im Ausland erworbenen Abschluss in diesem Beruf zu arbeiten, ist keine berufliche Anerkennung notwendig. Jedoch kann eine Feststellung der Gleichwertigkeit deutschen Arbeitgebern helfen, die im Ausland erworbenen beruflichen Fähigkeiten besser zu beurteilen.

Zuständige Stellen sind Anerkennungsstellen für Fachschulabschlüsse in den Bundesländern, z.B. Kultusministerien. Bei der Suche nach der zuständigen Stelle für die berufliche Anerkennung helfen die Fachstelle Beratung und Qualifizierung des IQ-Netzwerks weiter.

Weiterführende Informationen zu Leben und Arbeiten in Deutschland:

Ausbildung

Weiterbildungsinhalte

Im fachrichtungsbezogenen Lernbereich beispielsweise:

  • Steuerungs- und Regelungstechnik

  • Informationstechnik

  • Elektrotechnik

  • Heizungstechnik

  • Energie- und Feuerungstechnik

  • Klimatechnik

  • Sanitärtechnik

  • Werkstofftechnik

Darüber hinaus im fachrichtungsübergreifenden Lernbereich:

allgemeinbildende Fächer, z.B. Deutsch/Betriebliche Kommunikation, Berufsbezogenes Englisch, Betriebswirtschaftslehre

Zusatzkenntnisse

Je nach Angebot der einzelnen Schulen werden Zusatzkenntnisse vermittelt, die den Erwerb der Ausbildereignung oder der Fachhochschulreife ermöglichen.

Zusatzqualifikationen

Je nach Fachschule werden ggf. unterschiedliche Zusatzqualifikationen angeboten, z.B.

  • Fachkraft für Solarthermie

  • zusätzlicher Abschluss im Schwerpunkt Sanitärtechnik

Weiterbildungsaufbau

Stundenverteilung (beispielhaft):

Pflichtbereich

  • Fachrichtungsübergreifender Lernbereich:

    • Deutsch/Betriebliche Kommunikation: Grundstufe 120 Stunden, Fachstufe 120 Stunden

    • Berufsbezogenes Englisch: Grundstufe 120 Stunden, Fachstufe 120 Stunden

    • Betriebswirtschaftslehre: Grundstufe 120 Stunden, Fachstufe 120 Stunden

    Fachrichtungsübergreifender Bereich insgesamt: 720 Stunden

  • Fachrichtungsbezogener Lernbereich:

    • Technische Mathematik: Grundstufe 200 Stunden, Fachstufe 0 Stunden

    • Informationstechnik: Grundstufe 80 Stunden, Fachstufe 0 Stunden

    • Physik: Grundstufe 80 Stunden, Fachstufe 0 Stunden

    • Elektrotechnik: Grundstufe 80 Stunden, Fachstufe 0 Stunden

    • Technische Kommunikation: Grundstufe 80 Stunden, Fachstufe 0 Stunden

    • Kalkulation: Grundstufe 80 Stunden, Fachstufe 40 Stunden

    • Steuerungs- und Regelungstechnik: Grundstufe 0 Stunden, Fachstufe 120 Stunden

    • Sanitärtechnik: Grundstufe 160 Stunden, Fachstufe 220 Stunden

    • Heizungstechnik: Grundstufe 160 Stunden, Fachstufe 220 Stunden

    • Klimatechnik: Grundstufe 80 Stunden, Fachstufe 200 Stunden

    Fachrichtungsbezogener Bereich insgesamt: 1.800 Stunden

Pflichtbereich insgesamt: 2.520 Stunden

Wahlpflichtbereich

  • z.B. zusätzliche Unterrichtsveranstaltungen zu Fächern aus dem Pflichtbereich, zu weiteren Fremdsprachen oder zum Erwerb von Zusatzqualifikationen wie der Ausbildereignung: Grundstufe 0 Stunden, Fachstufe 120 Stunden

Gesamtstundenzahl:

2.640 Stunden

Weiterbildungsvergütung

Die Teilnahme an einer Weiterbildung wird nicht vergütet.

Weiterbildungskosten

Die Weiterbildung an staatlichen Fachschulen ist für die Schüler/innen in der Regel kostenfrei. Private Fachschulen erheben dagegen meist Lehrgangsgebühren, teilweise auch Aufnahme- und Prüfungsgebühren.

Ggf. entstehen weitere Kosten, z.B. für Arbeitsmaterialien, Fahrten zur Weiterbildungsstätte oder für auswärtige Unterbringung.

Förderungsmöglichkeiten

Techniker-Weiterbildungen können gemäß Aufstiegsfortbildungsförderungsgesetz finanziell gefördert werden.

Weitere Informationen: Aufstiegs-BAföG - Aufstieg mit Förderung

Förderung besonders begabter junger Fachkräfte: Stiftung Begabtenförderung berufliche Bildung (SBB) - Weiterbildungsstipendium

Weiterbildungsdauer

Vollzeit: 2 Jahre

Teilzeit: 3-4 Jahre

Weiterbildungsdauer - Verkürzungen/Verlängerungen

Weiterbildungsdauer sowie Verkürzungs- und Verlängerungsmöglichkeiten sind in den Schul- bzw. Fachschulordnungen der Bundesländer geregelt.

Verkürzung

Wer die Fachschule in einer anderen Fachrichtung des Fachbereichs Technik oder in einem zweiten Schwerpunkt einer Fachrichtung erfolgreich abgeschlossen hat, kann die Weiterbildung verkürzen.

Verlängerung

Die zur Aufnahme der Fachschulweiterbildung geforderte Berufstätigkeit kann z.T. während der Weiterbildung abgeleistet werden, beispielsweise in Form eines gelenkten Praktikums. Weiterbildungen in Vollzeitform, die eine solche Möglichkeit vorsehen, dauern entsprechend länger.

Diese Angaben gelten für Techniker-Weiterbildungen, die nach der Rahmenvereinbarung über Fachschulen geregelt sind. Für Techniker-Weiterbildungen in den Bereichen Ernährungs- und Versorgungsmanagement, Grabungstechnik, Seevermessungstechnik und Wirtschaftstechnik gelten abweichende Regelungen.

Abschluss-/Berufsbezeichnungen

Die Weiterbildung ist nur in den genannten Bundesländern rechtlich geregelt und führt dort zu folgenden Abschlussbezeichnungen:

Baden-Württemberg, Thüringen:

  • Staatlich geprüfter Techniker/Staatlich geprüfte Technikerin - Fachrichtung Heizungs-, Lüftungs-, Klimatechnik

Bayern:

  • Staatlich geprüfter Sanitär-, Heizungs- und Klimatechniker/Staatlich geprüfte Sanitär-, Heizungs- und Klimatechnikerin

    Zusätzlich zur Abschlussbezeichnung kann die Bezeichnung "Bachelor Professional in Technik" geführt werden.

Berlin:

  • Staatlich geprüfter Techniker/Staatlich geprüfte Technikerin - Fachrichtung Heizungs-, Klima- und Sanitärtechnik

    Zusätzlich zur Abschlussbezeichnung kann die Bezeichnung "Bachelor Professional in Technik" geführt werden.

Hessen, Saarland:

  • Staatlich geprüfter Techniker/Staatlich geprüfte Technikerin - Fachrichtung Sanitär-, Heizungs- und Klimatechnik

    Zusätzlich zur Abschlussbezeichnung kann die Bezeichnung "Bachelor Professional in Technik" geführt werden.

Niedersachsen, Nordrhein-Westfalen:

  • Staatlich geprüfter Techniker/Staatlich geprüfte Technikerin - Fachrichtung Heizungs-, Lüftungs-, Klimatechnik

    Zusätzlich zur Abschlussbezeichnung kann die Bezeichnung "Bachelor Professional in Technik" geführt werden.

Sachsen:

  • Staatlich geprüfter Techniker für Sanitär-, Heizungs- und Klimatechnik/Staatlich geprüfte Technikerin für Sanitär-, Heizungs- und Klimatechnik

    Zusätzlich zur Abschlussbezeichnung kann die Bezeichnung "Bachelor Professional in Technik" geführt werden.

Weiterbildungssituation

Die Weiterbildung besteht aus theoretischem und praktischem Unterricht.

Je nach Bildungsanbieter sollte man sich auf folgende Bedingungen einstellen:

Unterrichtszeit

  • bei Vollzeitunterricht: ganztägiger Unterricht an mindestens vier Wochentagen

  • bei Teilzeitunterricht: i.d.R. berufsbegleitende Weiterbildung am Wochenende oder am Abend

Lernform

  • bei Präsenzveranstaltungen: Unterricht im Klassenverband an der Bildungseinrichtung (ggf. nicht am Wohnort)

  • bei kombinierten Lernformen (z.B. Blended Learning): Präsenzveranstaltungen im Klassenverband an der Bildungseinrichtung und selbstgestaltetes Lernen über elektronische Lernplattformen und -systeme von zu Hause aus

  • bei Fernunterricht: individuelle Bearbeitung des Lernstoffs von zu Hause aus (hohe Anforderungen an Selbstdisziplin und Arbeitsorganisation); ggf. zusätzlich Präsenzphasen an der Bildungseinrichtung

Lernorte

Die Weiterbildung findet an Fachschulen und anderen Bildungseinrichtungen statt.

Lernorte sind

  • bei Präsenzveranstaltungen: Unterrichtsräume, Geräteräume

  • bei kombinierten Lernformen (z.B. Blended Learning): Unterrichtsräume, Geräteräume bei Präsenzveranstaltungen, zu Hause bei Online-Lerneinheiten

  • bei Fernunterricht: zu Hause, ggf. Unterrichtsräume, Geräteräume bei Präsenzphasen

Weiterbildung im Ausland

Um die Weiterbildung im Ausland zu absolvieren, bieten sich zum Beispiel folgende Möglichkeiten:

Dokumentation beruflicher Auslandserfahrungen

Im Ausland absolvierte Lernaufenthalte kann man im Europass dokumentieren lassen.

Weitere Informationen: Europass

Tätigkeit

Aufgaben und Tätigkeiten kompakt

Techniker/innen der Fachrichtung Heizungs-, Lüftungs-, Klimatechnik erstellen Entwürfe und Pläne für heizungs-, lüftungs- und klimatechnische Anlagen im gewerblichen und privaten Bereich. Sie ermitteln die betriebsrelevanten Daten wie den Energiebedarf, erstellen Leistungsverzeichnisse und kalkulieren die Kosten. Bei der Fertigung und Montage der Anlagen sorgen sie für die termin- und entwurfsgerechte Ausführung, sie nehmen die Anlagen ab und erstellen Abrechnungen. Darüber hinaus beraten sie Kunden über Möglichkeiten der Energieeinsparung. Sie sind an öffentlichen Ausschreibungen, z.B. von Bauämtern, beteiligt und erstellen in großen Versorgungsbetrieben Wirtschaftlichkeitsberechnungen, optimieren Großanlagen und setzen Umweltschutzmaßnahmen um.

Aufgaben und Tätigkeiten im Einzelnen

  • Heizungs-, Lüftungs- und Klimaanlagen projektieren, konstruieren und kalkulieren

    • einen Vorentwurf erstellen, der die Systemfestlegung, Kostenentwürfe, den Platzbedarf, die baulichen Gegebenheiten sowie die Abstimmung aller Faktoren wie Gebäude, Nutzung und Umwelt enthält

    • Projektierung unter Berücksichtigung der genauen Planungsunterlagen, der Angaben des Auftraggebers und der Kalkulation durchführen

    • ggf. Ausschreibungsverfahren durchführen

    • Berechnungen in Bezug auf Wärmebedarf, Temperaturauslegung, Druck- und Strömungsverhältnisse, Pumpenleistung, Rohrweiten, Tankdimensionen u.Ä. durchführen

    • mit branchenüblicher Sofware (z.B. CAD-Programmen) Ausführungs- und Konstruktionszeichnungen, Materiallisten, Leistungsverzeichnisse und Kostenvoranschläge erstellen

    • einschlägige DIN-Normen und rechtliche Vorschriften (z.B. Brand-, Schall- und Umweltschutzbestimmungen) beachten

  • Baustellen betreuen, Montage und Installation überwachen

    • termingerechtes Fortschreiten der Montage und richtigen Einsatz der vorgesehenen Materialien überprüfen

    • nach Ausführung Anlagen abnehmen (ggf. im Auftrag von Ämtern) sowie Abrechnungen für Installationsleistungen erstellen

    • mit Fachkräften anderer Gewerke abstimmen, um den Einsatz von Arbeitskräften und Maschinen festzulegen oder um Entscheidungen bei Unklarheiten und in Zweifelsfällen zu treffen

  • Betriebskontrollen und Kundendienst durchführen

    • technische Gebäudeinstallationen in Betrieb nehmen; Kunden in die fachgerechte Bedienung einweisen

    • Systemtests und Messungen durchführen, Steuereinheiten sowie Mess- und Regeleinrichtungen überprüfen und einstellen

    • regelmäßige Wartungsarbeiten im Rahmen des Kundendienstes durchführen; notwendige Reparaturarbeiten veranlassen bzw. durchführen

  • Betriebs- und Beratertätigkeiten in großen Versorgungsanlagen (z.B. Krankenhäusern, Universitäten ) oder in Versorgungsbetrieben (z.B. Kraftwerken) durchführen

    • Wirtschaftlichkeitsberechnungen und Statistiken erstellen

    • Großanlagen optimieren

    • Fehlerquellen identifizieren und Reparaturen veranlassen

    • Umweltschutzmaßnahmen, z.B. zur Verringerung von Emissionen, durchführen

  • ggf. Energieausweise gemäß Gebäudeenergiegesetz (GEG) für Eigentümer von Wohngebäuden und Nichtwohngebäuden ausstellen

  • an der betrieblichen Aus- und Weiterbildung mitwirken

Verdienst/Einkommen

Beispielhafte tarifliche Bruttogrundvergütung (monatlich): € 2.897 bis € 3.046

Quelle:

Tarifsammlung des Bayerischen Staatsministeriums für Familie, Arbeit und Soziales

Hinweis: Diese Angaben dienen der Orientierung. Ansprüche können daraus nicht abgeleitet werden.

Verdienst/Einkommen

Das Einkommen von Arbeitnehmern und Arbeitnehmerinnen hängt von der Aus- und Weiterbildung, Berufserfahrung und Verantwortlichkeit ab, aber auch von den jeweiligen Anforderungen des Berufs, von Branche, Region und Betrieb. Die Höhe richtet sich in tarifgebundenen Betrieben nach tarifvertraglichen Vereinbarungen. Nicht tarifgebundene Betriebe können ihre Mitarbeiter/innen in Anlehnung an entsprechende Tarifverträge entlohnen.

Weitere Informationen über Einkommensmöglichkeiten:

Tätigkeitsbezeichnungen

  • Techniker/in - Heizungs-, Lüftungs-, Klimatechnik

Auch übliche Berufsbezeichnungen/Synonyme

  • HLK-Techniker/in

  • Heizungstechniker/in

  • Klimatechniker/in

  • Lüftungstechniker/in

  • SHK-Techniker/in

  • Versorgungstechniker/in (Heizungs-, Lüftungs- und Klimatechnik)

Abweichende Berufsbezeichnung der ehemaligen DDR

  • Ingenieur/Ingenieurin (FS) Heizungs-, Lüftungs- und Sanitärtechnik

Arbeitsorte

Techniker/innen der Fachrichtung Heizungs-, Lüftungs-, Klimatechnik arbeiten in erster Linie

  • in Büroräumen

  • in Werkstätten und Produktionshallen

  • auf Baustellen

  • beim Kunden

Darüber hinaus arbeiten sie ggf. auch

  • im Homeoffice bzw. mobil

Arbeitssituation

Techniker/innen der Fachrichtung Heizungs-, Lüftungs-, Klimatechnik planen und konstruieren heizungs-, lüftungs- und klimatechnische Anlagen. Wenn sie z.B. auf die Einhaltung von Brand-, Schall-, Umweltschutzbestimmungen achten oder Wärmebedarf, Druck- und Strömungsverhältnisse für den Bau von Heizungsanlagen exakt berechnen, sind Sorgfalt und Verantwortungsbewusstsein unerlässlich. Auf Baustellen beaufsichtigen sie Montagegruppen, führen und motivieren ihre Mitarbeiter/innen und koordinieren deren Zusammenarbeit. Im Umgang mit Kunden sind Serviceorientierung, Durchsetzungsvermögen und Verhandlungsgeschick wichtig. In kleineren Betrieben führen sie fachlich besonders anspruchsvolle Arbeiten häufig selbst aus.

Im Büro am Computer erledigen sie Aufgaben wie z.B. Konstruktion und Kalkulation. Bei der Installation der Anlagen sind sie in Werkstätten und Produktionshallen tätig und gehen mit Werkzeugen, Maschinen sowie Mess- und Prüfgeräten um. Auf Baustellen überwachen sie die Montage von Anlagen. Im Außendienst, mitunter auch im Ausland, sind sie unterwegs, wenn sie z.B. Kunden vor Ort beraten. Rufbereitschaft, Arbeit an Wochenenden, Feiertags- oder Nachtarbeit sind möglich.

Arbeitsbedingungen im Einzelnen

  • Verantwortung für Personen (Auszubildende und Fachkräfte anleiten und motivieren)

  • Kundenkontakt (z.B. Beratertätigkeiten in großen Versorgungsanlagen wie Krankenhäusern oder Universitäten durchführen)

  • Arbeit mit technischen Geräten, Maschinen und Anlagen

  • Handarbeit (z.B. Heizungs- und Warmwasseraufbereitungsanlagen, Klima-, Lüftungs- und Solaranlagen montieren und instand setzen)

  • Arbeit auf Baustellen (z.B. Montage von Anlagen überwachen)

  • Arbeit in Büroräumen

  • Arbeit in Werkstätten, Werk-/Produktionshallen

  • Unfallgefahr (z.B. bei Arbeiten auf Leitern und Dächern)

Arbeitsgegenstände/Arbeitsmittel

Technische Anlagen, Bauelemente und Hilfsstoffe, z.B.: Heiz- und Kühlaggregate, Brenner, Kessel, Pumpen, Rohre, Ventile, Dämmstoffe, Dichtungs- und Isoliermaterialien, Wärme- und Kühlmittel

Geräte und Werkzeuge, z.B.: Schweiß- und Lötgeräte, Druckmessgeräte, Rohrschneider, Ventilschlüssel

Unterlagen, z.B.: Materiallisten, Angebots- und Auftragsunterlagen, Bau- und Installationspläne, technische Zeichnungen, DIN-Normen, Brand-, Schall- und Umweltschutzvorschriften

Büroausstattung und Software, z.B.: PC, Internetzugang, Telefon, CAD-, CAM- und CAQ-Software

Arbeitsbereiche/Branchen

Techniker/innen der Fachrichtung Heizungs-, Lüftungs-, Klimatechnik finden Beschäftigung

  • in Bau- und Installationsbetrieben

  • in Unternehmen des Maschinen- und Anlagenbaus, die wärme-, kälte- und lufttechnische Erzeugnisse produzieren

  • in Ingenieurbüros für technische Fachplanung

  • in der Immobilienwirtschaft, z.B. im Gebäudemanagement

Branchen im Einzelnen

  • Versorgung, Installation

    • Gas-, Wasser-, Heizungs- sowie Lüftungs- und Klimainstallation

  • Ausbau

    • Sonstiger Ausbau a. n. g., z.B. Schwimmbadbau

    • Sonstige Bauinstallation, z.B. Montage von Solar- oder Regenwassernutzungsanlagen

  • Maschinenbau, Werkzeugbau

    • Herstellung von kälte- und lufttechnischen Erzeugnissen, nicht für den Haushalt

  • Ingenieurdienstleistungen, Bausachverständigenwesen

    • Ingenieurbüros für technische Fachplanung und Ingenieurdesign, z.B. Kundenberatung zu Heizungssystemen oder Projektleitung

  • Immobilien, Gebäudewirtschaft

    • Verwaltung von Grundstücken, Gebäuden und Wohnungen für Dritte, z.B. Gebäudemanagement

Perspektiven

Weiterbildung (berufliche Anpassung)

Anpassungsweiterbildung hilft, das berufliche Wissen aktuell zu halten und an neue Entwicklungen anzupassen (z.B. in den Bereichen Heizungstechnik, Lüftungs- und Klimatechnik, Gebäudesystemtechnik, Konstruktion).

Darüber hinaus können sich die Trends, für Wohnungen und Büros Gebäudekonzepte zu entwickeln, bei denen versorgungstechnische Einrichtungen durch das Internet verbunden und gesteuert werden, oder die Abwärme von Kälte- und Klimaanlagen zu nutzen, zu wichtigen Weiterbildungsthemen für Techniker/innen der Fachrichtung Heizungs-, Lüftungs-, Klimatechnik entwickeln.

Weiterbildung (beruflicher Aufstieg)

Aufstiegsweiterbildung, speziell konzipiert für Weiterbildungsabsolventen, baut auf vorhandenen Qualifikationen auf. Sie bietet die Möglichkeit, das Kompetenzprofil zu erweitern und Karrierechancen auszubauen (z.B. durch die Prüfung als Technische/r Betriebswirt/in).

Ein Studium eröffnet weitere Berufs- und Karrierechancen (z.B. durch einen Bachelorabschluss im Studienfach Versorgungstechnik oder Facility-Management, Technisches Gebäudemanagement).

Mit ihrem Weiterbildungsabschluss können Techniker/innen auch ohne schulische Hochschulzugangsberechtigung Zugang zu einem Studium erhalten. Weitere Informationen:

Zugang zur Hochschule in den einzelnen Bundesländern

Stellen- und Bewerberbörsen

Trends

Vernetzte, digitalisierte Energiewelt mit Smart Grids und Smart Meter

Smart Grids, also intelligente Netze, steuern und kombinieren Stromnetze, Erzeugung und Verbrauch mithilfe digitaler Techniken. Analoge Stromzähler werden nach dem Gesetz zum Neustart der Digitalisierung der Energiewende bis 2032 verpflichtend für alle Haushalte und Großverbraucher durch Smart Meter ersetzt, die über das Internet mit den Netzbetreibern verbunden sind. Diese Zähler speichern Daten und analysieren die jeweilige Netzauslastung. Diese Information teilen sie z.B. vernetzten Elektrogeräten mit, die sich dann einschalten, wenn ausreichend Strom im Netz oder der Tarif günstig ist. Smart Grids und Smart Meter verbessern die Transparenz der Daten und optimieren den Energieverbrauch. Fach- und Führungskräften des Energiesektors eröffnet sich hier ein komplexes neues Tätigkeitsfeld.

Das smarte Büro - vernetzt und nachhaltig

Mittels digitaler, vernetzter Systeme sollen Smart Offices einen Beitrag zum Klimaschutz leisten und gleichzeitig Kosten einsparen können: Sobald Beschäftigte morgens das Büro betreten, schalten sich z.B. Heizung und Licht von alleine an, Sensoren messen einfallendes Sonnenlicht und lassen bei zu starker Sonneneinstrahlung automatisch die Jalousien herab. "Intelligente" Stromzähler ("Smart Meter") vergleichen die tageszeitabhängig wechselnden Stromtarife und können so zu einer effizienteren Steuerung von Energie in einem Gebäude beitragen. Schäden in der Gebäudeausstattung, die zu einem höheren Stromverbrauch führen könnten, werden aufgrund von Predictive Maintenance (vorausschauende Instandhaltung durch frühzeitiges Erkennen von Schäden) rechtzeitig identifiziert und behoben. "Intelligente" Rauch- oder Wassermelder können durch eine digitale Anbindung an die Feuerwehr Notfälle schneller registrieren und übermitteln. Für Fach- und Führungskräfte aus Bereichen wie Energie, Elektro, Bau- und Versorgungstechnik eröffnet sich hier ein umfangreiches Tätigkeitsfeld.

Vernetztes Wohnen und Versorgungstechnik

Smart Home verbindet Geräte des alltäglichen Gebrauchs, wie Jalousien, Lampen und Heizkörper, über das WLAN miteinander. Anhand von intelligenten Messsystemen können hierdurch Energiekosten überwacht und z.B. Stromfresser identifiziert oder die Heizkosten gesenkt werden. Gelenkt wird das eigene Smart Home mittels Smartphone und Tablet oder anhand von Sprachassistenten. Um smarte Wohn- und Gebäudekonzepte passgenau für die jeweiligen Bedürfnisse der Kunden zu entwickeln und zu installieren, arbeiten Planer und Fachkräfte aus der Versorgungstechnik eng mit ihren Kolleginnen und Kollegen aus den Bereichen Elektro, Bautechnik sowie dem Fachhandel zusammen.

Rechtliche Regelungen für die Tätigkeit

 

Quelle: BERUFENET der Bundesagentur für Arbeit – Stand: (08/2024)

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