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Ausbildungsberuf
Techniker/in - Metallbautechnik (ohne Schwerpunkt)

Nachfolgend findest Du viele Informationen über diesen Ausbildungsberuf.

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Die Tätigkeit im Überblick

Staatlich geprüfte Techniker/innen der Fachrichtung Metallbautechnik wirken bei der Planung, Fertigung, Montage und Instandhaltung von Stahlbau- und Metallbaukonstruktionen mit.

Die Weiterbildung im Überblick

Staatlich geprüfte/r Techniker/in der Fachrichtung Metallbautechnik ist eine landesrechtlich geregelte berufliche Weiterbildung an Fachschulen .

Sie dauert in Vollzeit 2 Jahre, in Teilzeit 3-4 Jahre, und führt zu einer staatlichen Abschlussprüfung.

Arbeitsbereiche/Branchen

Techniker/innen der Fachrichtung Metallbautechnik finden Beschäftigung

  • in Unternehmen des Kraftfahrzeugbaus

  • in Unternehmen des Maschinen- und Anlagenbaus

  • in Unternehmen des Metallbaus

  • in Unternehmen des Kessel- und Behälterbaus

  • in Betrieben, die Metallerzeugnisse herstellen (z.B. Schmiedeteile, Schrauben oder Schlösser)

  • in Dachdeckereien

  • in Bauspenglereien

  • in Betrieben des Hochbaus

  • in Ingenieurbüros für bautechnische Gesamtplanung

Zugangsvoraussetzung

Zugang zur Tätigkeit

In der Regel benötigt man eine abgeschlossene Weiterbildung als Techniker/in der Fachrichtung Metallbautechnik.

Zugangsvoraussetzungen für die Weiterbildung

Voraussetzung für die Aufnahme in eine Fachschule sind in der Regel der Abschluss in einem einschlägigen anerkannten Ausbildungsberuf sowie Berufspraxis.

Schulische Mindestvoraussetzung ist je nach Bundesland ein Hauptschulabschluss oder ein mittlerer Bildungsabschluss .

Zugangsvoraussetzungen für die Weiterbildung

Vorausgesetzt werden i.d.R.:

  • die Abschluss- bzw. Gesellenprüfung in einem einschlägigen anerkannten Ausbildungsberuf (einschließlich des Berufsschulabschlusses)

  • eine Berufstätigkeit von mindestens einem Jahr (kann während der Fachschulweiterbildung abgeleistet werden, auch in Form eines gelenkten Praktikums)

  • je nach Bundesland ein Hauptschulabschluss oder ein mittlerer Bildungsabschluss

Hinweis: Diese Angaben gelten für Techniker-Weiterbildungen, die nach der Rahmenvereinbarung über Fachschulen geregelt sind. Für die meisten anderen Techniker-Weiterbildungen gelten ähnliche Voraussetzungen. Die Techniker-Weiterbildung im Bereich Wirtschaftstechnik setzt jedoch einen Weiterbildungsabschluss (Techniker/in) voraus.

Wichtige Vorkenntnisse

Vertiefte Kenntnisse in folgenden Bereichen bilden gute Voraussetzungen für das erfolgreiche Bestehen der Weiterbildungsprüfung:

Physik:

Die Metallbautechnik baut auf physikalischen Grundlagen auf. Um in der Prüfung z.B. Fragen aus den Bereichen Mechanik oder Schwingungslehre beantworten zu können, benötigt man Kenntnisse über physikalische Gesetze und Zusammenhänge.

Damit angehende Techniker/innen der Fachrichtung Metallbautechnik im Berufsleben beispielsweise die Wirkung von Kräften und Hebeln bei der Konstruktion abschätzen können, sind Physikkenntnisse erforderlich.

Mathematik:

In der Prüfung können beispielsweise Fragen aus der Arithmetik, Algebra oder Geometrie gestellt werden.

Um im späteren Berufsalltag beispielsweise die Baukosten für eine neue Metallbaukonstruktion ermitteln zu können, benötigen Techniker/innen der Fachrichtung Metallbautechnik u.a. Dezimal-, Bruch-, Prozent- und Dreisatzrechnung.

Technisches Zeichnen:

In der Technikerprüfung sind u.a. technische Skizzen und Zeichnungen zu lesen oder selbst zu erstellen. Dazu sind Kenntnisse im technischen Zeichnen erforderlich.

Bei der Konstruktion einer neuen Hallen- oder Brückenkonstruktion greifen Techniker/innen der Fachrichtung Metallbautechnik auf Methoden und Werkzeuge des technischen Zeichnens zurück.

Fremdsprachen:

In der Weiterbildung und im Berufsleben gehen Techniker/innen der Fachrichtung Metallbautechnik mit technischen Unterlagen um, die zum Teil in englischer Sprache verfasst sind. Auch Fachbegriffe kommen häufig aus dem Englischen.

Anerkennung von ausländischen Qualifikationen

Die Tätigkeit als Techniker/in der Fachrichtung Metallbautechnik ist nicht reglementiert.

Um mit einem im Ausland erworbenen Abschluss in diesem Beruf zu arbeiten, ist keine berufliche Anerkennung notwendig. Jedoch kann eine Feststellung der Gleichwertigkeit deutschen Arbeitgebern helfen, die im Ausland erworbenen beruflichen Fähigkeiten besser zu beurteilen.

Zuständige Stellen sind Anerkennungsstellen für Fachschulabschlüsse in den Bundesländern, z.B. Kultusministerien. Bei der Suche nach der zuständigen Stelle für die berufliche Anerkennung helfen die Fachstelle Beratung und Qualifizierung des IQ-Netzwerks weiter.

Weiterführende Informationen zu Leben und Arbeiten in Deutschland:

Ausbildung

Weiterbildungsinhalte

Im fachrichtungsbezogenen Lernbereich beispielsweise:

  • Stahlbaukonstruktion

  • Fertigungstechnik

  • Statik und Festigkeitslehre

  • Metallbau

  • Berufs- und Arbeitspädagogik

  • Technische Mathematik

  • Technische Physik

  • Wertstofftechnologie

  • Informationstechnik

  • Projektkalkulation

Darüber hinaus im fachrichtungsübergreifenden Lernbereich:

allgemeinbildende Fächer, z.B. Betriebswirtschaftslehre, Kommunikation, Englisch

Zusatzkenntnisse

Je nach Angebot der einzelnen Schulen werden Zusatzkenntnisse vermittelt, die den Erwerb der Ausbildereignung oder der Fachhochschulreife ermöglichen.

Weiterbildungsaufbau

Stundenverteilung (beispielhaft):

Pflichtbereich

  • Fachrichtungsübergreifender Lernbereich:

    • Betriebliche Kommunikation: Grundstufe 3 Wochenstunden, Fachstufe 2 Wochenstunden

    • Berufsbezogenes Englisch: Grundstufe 3 Wochenstunden, Fachstufe 3 Wochenstunden

    • Betriebswirtschaftslehre: Grundstufe 3 Wochenstunden, Fachstufe 3 Wochenstunden

    Fachrichtungsübergreifender Lernbereich insgesamt: Grundstufe 9 Wochenstunden, Fachstufe 8 Wochenstunden

  • Fachrichtungsbezogener Lernbereich:

    • Technische Mathematik: Grundstufe 4 Wochenstunden, Fachstufe 0 Wochenstunden

    • Informationstechnik: Grundstufe 2 Wochenstunden, Fachstufe 0 Wochenstunden

    • Technische Physik: Grundstufe 2 Wochenstunden, Fachstufe 0 Wochenstunden

    • Werkstofftechnologie: Grundstufe 2 Wochenstunden, Fachstufe 0 Wochenstunden

    • Statik und Festigkeitslehre: Grundstufe 5 Wochenstunden, Fachstufe 4 Wochenstunden

    • Fertigungstechnik: Grundstufe 0 Wochenstunden, Fachstufe 2 Wochenstunden

    • Stahlbaukonstruktion: Grundstufe 6 Wochenstunden, Fachstufe 4 Wochenstunden

    • Metallbau: Grundstufe 2 Wochenstunden, Fachstufe 4 Wochenstunden

    • Projektkalkulation: Grundstufe 0 Wochenstunden, Fachstufe 2 Wochenstunden

    • Berufs- und Arbeitspädagogik: Grundstufe 2 Wochenstunden, Fachstufe 0 Wochenstunden

    • Technikerarbeit: Grundstufe 0 Wochenstunden, Fachstufe 4 Wochenstunden

    Fachrichtungsbezogener Lernbereich insgesamt: Grundstufe 25 Wochenstunden, Fachstufe 20 Wochenstunden

Pflichtbereich insgesamt: Grundstufe 34 Wochenstunden, Fachstufe 28 Wochenstunden

Wahlpflichtbereich

  • z.B. zusätzliche Unterrichtsveranstaltungen zu Fächern aus dem Pflichtbereich, zu weiteren Fremdsprachen oder zum Erwerb von Zusatzqualifikationen wie der Ausbildereignung

Wahlpflichtbereich insgesamt: Grundstufe 2 Wochenstunden, Fachstufe 6 Wochenstunden

Gesamtstundenzahl:

Grundstufe 36 Wochenstunden, Fachstufe 34 Wochenstunden

Weiterbildungsvergütung

Die Teilnahme an einer Weiterbildung wird nicht vergütet.

Weiterbildungskosten

Die Weiterbildung an staatlichen Fachschulen ist für die Schüler/innen in der Regel kostenfrei. Private Fachschulen erheben dagegen meist Lehrgangsgebühren, teilweise auch Aufnahme- und Prüfungsgebühren.

Ggf. entstehen weitere Kosten, z.B. für Arbeitsmaterialien, Fahrten zur Weiterbildungsstätte oder für auswärtige Unterbringung.

Förderungsmöglichkeiten

Techniker-Weiterbildungen können gemäß Aufstiegsfortbildungsförderungsgesetz finanziell gefördert werden.

Weitere Informationen: Aufstiegs-BAföG - Aufstieg mit Förderung

Förderung besonders begabter junger Fachkräfte: Stiftung Begabtenförderung berufliche Bildung (SBB) - Weiterbildungsstipendium

Weiterbildungsdauer

Vollzeit: 2 Jahre

Teilzeit: 3-4 Jahre

Weiterbildungsdauer - Verkürzungen/Verlängerungen

Weiterbildungsdauer sowie Verkürzungs- und Verlängerungsmöglichkeiten sind in den Schul- bzw. Fachschulordnungen der Bundesländer geregelt.

Verkürzung

Wer die Fachschule in einer anderen Fachrichtung des Fachbereichs Technik oder in einem zweiten Schwerpunkt einer Fachrichtung erfolgreich abgeschlossen hat, kann die Weiterbildung verkürzen.

Verlängerung

Die zur Aufnahme der Fachschulweiterbildung geforderte Berufstätigkeit kann z.T. während der Weiterbildung abgeleistet werden, beispielsweise in Form eines gelenkten Praktikums. Weiterbildungen in Vollzeitform, die eine solche Möglichkeit vorsehen, dauern entsprechend länger.

Diese Angaben gelten für Techniker-Weiterbildungen, die nach der Rahmenvereinbarung über Fachschulen geregelt sind. Für Techniker-Weiterbildungen in den Bereichen Ernährungs- und Versorgungsmanagement, Grabungstechnik, Seevermessungstechnik und Wirtschaftstechnik gelten abweichende Regelungen.

Abschluss-/Berufsbezeichnungen

Die Weiterbildung ist nur in den genannten Bundesländern rechtlich geregelt und führt dort zu folgenden Abschlussbezeichnungen:

Baden-Württemberg:

  • Staatlich geprüfter Techniker/Staatlich geprüfte Technikerin - Fachrichtung Metallbautechnik

Niedersachsen, Nordrhein-Westfalen:

  • Staatlich geprüfter Techniker/Staatlich geprüfte Technikerin - Fachrichtung Metallbautechnik

    Zusätzlich zur Abschlussbezeichnung kann die Bezeichnung "Bachelor Professional in Technik" geführt werden.

Sachsen:

  • Staatlich geprüfter Techniker/Staatlich geprüfte Technikerin für Metallbautechnik

    Zusätzlich zur Abschlussbezeichnung kann die Bezeichnung "Bachelor Professional in Technik" geführt werden.

Weiterbildungssituation

Die Weiterbildung besteht aus theoretischem und praktischem Unterricht.

Je nach Bildungsanbieter sollte man sich auf folgende Bedingungen einstellen:

Unterrichtszeit

  • bei Vollzeitunterricht: ganztägiger Unterricht an mindestens vier Wochentagen

  • bei Teilzeitunterricht: i.d.R. berufsbegleitende Weiterbildung am Wochenende oder am Abend

Lernform

  • i.d.R. Präsenzveranstaltungen: Unterricht im Klassenverband an der Bildungseinrichtung (ggf. nicht am Wohnort)

Lernorte

Die Weiterbildung findet an Fachschulen und anderen Bildungseinrichtungen statt.

Lernorte sind

  • Unterrichtsräume

  • Labors

  • Baustellen (bei Vermessungsübungen, Baustellenbegehungen)

Weiterbildung im Ausland

Um die Weiterbildung im Ausland zu absolvieren, bietet sich zum Beispiel folgende Möglichkeit:

Schweiz

Weiterbildungsangebote: wab - Die Weiterbildungsdatenbank der Schweiz

(z.B. mit dem Suchbegriff "Metallbau")

Dokumentation beruflicher Auslandserfahrungen

Im Ausland absolvierte Lernaufenthalte kann man im Europass dokumentieren lassen.

Weitere Informationen: Europass

Tätigkeit

Aufgaben und Tätigkeiten kompakt

Techniker/innen der Fachrichtung Metallbautechnik planen und konstruieren beispielsweise Bauteile für Gittermasten, Treppen und Rahmen, Türen und Fenster aus Stahl, Aluminium und Edelstahl oder groß dimensionierte Metallkonstruktionen wie Fassadenkonstruktionen, Hallen oder Brücken. Dafür fertigen sie Konstruktionszeichnungen in verschiedenen Perspektiven und Maßstäben an. Darüber hinaus erarbeiten sie die Vorgaben für eine wirtschaftliche und termingerechte Fertigung und Montage.

Außerdem ermitteln sie den Materialbedarf, leiten die Mitarbeiter/innen an, überwachen den Fertigungs- und Montageprozess und kontrollieren die Qualität der Produkte. Sie stellen sicher, dass Material und Betriebsstoffe bereitstehen. Des Weiteren erstellen sie Angebote und beraten Kunden. Auch die Planung und die Überwachung von Reparaturarbeiten an Stahl- und Metallbaukonstruktionen gehören zu ihren Aufgaben.

Aufgaben und Tätigkeiten im Einzelnen

  • Stahl-, Leichtmetall- und Behälterbauteile und -konstruktionen planen, projektieren, entwerfen, konstruieren und berechnen

  • Maße vor Ort ermitteln

  • Konstruktionszeichnungen unter Angabe von Maßen, Toleranzen und Bearbeitungszeichen sowie in unterschiedlichen perspektivischen Darstellungen, Ausschnitten und Maßstäben mittels rechnergesteuerter Zeichenanlagen anfertigen

  • Materialbedarf und Bedarf an Arbeitskräften ermitteln

  • Kosten kalkulieren und Angebote ausarbeiten

  • Arbeitsvorbereitungsunterlagen für die Herstellung und Montage ausarbeiten

  • Fertigung und Montage planen und überwachen

    • Fertigungsablauf unter Beachtung der Terminvorgabe planen

    • für termingerechte Bereitstellung der Materialien, Halbzeuge, Fertigungs- und Betriebsmittel sorgen

    • Fertigung überwachen und die termingerechte Fertigstellung sicherstellen

    • Arbeitskräfte einteilen und ggf. anleiten

    • Bearbeitungsmaschinen disponieren und regelmäßige Wartung und Instandhaltung der Fertigungsanlagen veranlassen

    • Einhaltung der Qualitätsstandards sicherstellen und Qualitätskontrollen durchführen

    • Einrichtung der Montagebaustellen planen, Montage planen und überwachen

    • Schwachstellen im Fertigungsprozess analysieren und Optimierungsvorschläge ausarbeiten

    • Einhaltung der Arbeitsschutz- und Sicherheitsvorschriften bei Fertigung und Montage überwachen, Sicherheitskontrollen durchführen

  • Reparatur von Stahl-, Behälter-, Metallbauteilen sowie -konstruktionen planen und überwachen

  • neue Entwicklungen beachten und die Umsetzbarkeit im Betrieb beurteilen, z.B. Anwendung neuer Schweißtechniken oder Werkstoffe

  • bei Abrechnung von Projekten mitarbeiten

  • Kunden beraten, Aufträge akquirieren

Verdienst/Einkommen

Beispielhafte tarifliche Bruttogrundvergütung (monatlich): € 4.130 bis € 4.524

Quelle:

Tarifsammlung des Bayerischen Staatsministeriums für Familie, Arbeit und Soziales

Hinweis: Diese Angaben dienen der Orientierung. Ansprüche können daraus nicht abgeleitet werden.

Verdienst/Einkommen

Das Einkommen von Arbeitnehmern und Arbeitnehmerinnen hängt von der Aus- und Weiterbildung, Berufserfahrung und Verantwortlichkeit ab, aber auch von den jeweiligen Anforderungen des Berufs, von Branche, Region und Betrieb. Die Höhe richtet sich in tarifgebundenen Betrieben nach tarifvertraglichen Vereinbarungen. Nicht tarifgebundene Betriebe können ihre Mitarbeiter/innen in Anlehnung an entsprechende Tarifverträge entlohnen.

Weitere Informationen über Einkommensmöglichkeiten:

Tätigkeitsbezeichnungen

  • Techniker/in - Metallbautechnik (ohne Schwerpunkt)

Auch übliche Berufsbezeichnung/Synonym

  • Metallbautechniker/in

Arbeitsorte

Techniker/innen der Fachrichtung Metallbautechnik arbeiten in erster Linie

  • in Werkstätten

  • in Produktionshallen

  • auf Baustellen

  • in Büroräumen

  • beim Kunden

Darüber hinaus arbeiten sie ggf. auch

  • im Homeoffice bzw. mobil

Arbeitssituation

Techniker/innen der Fachrichtung Metallbautechnik wickeln in kleineren Betrieben komplette Aufträge ab, vom Angebot über die Ausführung bis zur Montage, oder leiten in größeren Betrieben Verantwortungsbereiche z.B. in der Konstruktion oder der Arbeitsvorbereitung. Wenn sie z.B. auf die Einhaltung von Sicherheitsbestimmungen, technischen Regeln, betrieblichen oder gesetzlichen Qualitätsnormen achten, sind Sorgfalt und Verantwortungsbewusstsein unerlässlich. Sie führen und motivieren ihre Mitarbeiter/innen und koordinieren deren Zusammenarbeit. Bei Problemen im Fertigungsprozess müssen sie schnell Entscheidungen treffen, um Produktionsausfälle zu vermeiden. Im Umgang mit Auftraggebern sind Serviceorientiertheit, Kommunikationsstärke und Verhandlungsgeschick wichtig.

Im Büro am Computer planen und entwerfen sie z.B. Bauelemente. Auf Baustellen übernehmen sie z.B. die Bauleitung. In der Produktion überwachen sie Arbeitsprozesse. Sie tragen Schutzkleidung wie Helm, Arbeitsschuhe und ggf. Gehörschutz. Auf Baustellen und in der Produktion herrscht Maschinenlärm. Im Außendienst sind unregelmäßige Arbeitszeiten möglich.

Arbeitsbedingungen im Einzelnen

  • Verantwortung für Personen (Aufgaben an Mitarbeiter/innen entsprechend ihrer Qualifikation und Leistungsfähigkeit übertragen, Auszubildende und Fachkräfte anleiten und motivieren)

  • Beachtung vielfältiger Vorschriften und gesetzlicher Vorgaben (z.B. Arbeitsschutz- und Sicherheitsvorschriften für Fertigung und Montage)

  • Kundenkontakt (z.B. Bauherren und Auftraggeber in der Planungs- und Ausführungsphase eines Bauvorhabens beraten)

  • Arbeit in größeren Höhen mit Absturzgefährdung (z.B. auf Leitern und Gerüsten)

  • wechselnde Arbeitsorte (z.B. häufiger Wechsel zwischen Arbeiten in Büroräumen oder Werkhallen und Tätigkeiten im Freien)

  • Arbeit mit technischen Geräten, Maschinen und Anlagen (z.B. Werkzeuge, Maschinen und Anlagen für die maschinelle und grobschlosserische Metallbearbeitung)

  • Handarbeit (z.B. Metallbauteile verschrauben und vernieten)

  • Tragen von Schutzkleidung, -ausrüstung (z.B. Gehörschutz)

  • Arbeit auf Baustellen (z.B. die Montage der Bauteile überwachen)

  • Arbeit in Büroräumen

  • Arbeit in Werkstätten, Werk-/Produktionshallen (z.B. den Produktionsablauf überprüfen)

  • Bildschirmarbeit

Arbeitsgegenstände/Arbeitsmittel

Erzeugnisse, z.B.: Vordächer, Masten, Treppen, Türen, Tore, Fassadenkonstruktionen, Hallen, Brücken

Maschinen und Geräte, z.B.: CNC-gesteuerte Fertigungsmaschinen, Lasermessgeräte

Unterlagen, z.B.: Entwurfs- und Konstruktionszeichnungen, Fertigungs-, Schweiß- und Montagepläne, Materiallisten, Kostenkalkulationen, Maschinenbelegungs- und Wartungspläne, technische Regelwerke

Büroausstattung und Software, z.B.: PC, Internetzugang, Telefon, CAD-Systeme

Arbeitsbereiche/Branchen

Techniker/innen der Fachrichtung Metallbautechnik finden Beschäftigung

  • in Unternehmen des Kraftfahrzeugbaus

  • in Unternehmen des Maschinen- und Anlagenbaus

  • in Unternehmen des Metallbaus

  • in Unternehmen des Kessel- und Behälterbaus

  • in Betrieben, die Metallerzeugnisse herstellen (z.B. Schmiedeteile, Schrauben oder Schlösser)

  • in Dachdeckereien

  • in Bauspenglereien

  • in Betrieben des Hochbaus

  • in Ingenieurbüros für bautechnische Gesamtplanung

Branchen im Einzelnen

  • Kraftfahrzeuge

    • Herstellung von Karosserien, Aufbauten und Anhängern, z.B. Lkw-Anhänger

    • Instandhaltung und Reparatur von Kraftwagen, z.B. Reparaturwerkstätten oder Fuhrparkwerkstätten bei Speditionen

    • Herstellung von Nutzkraftwagen und Nutzkraftwagenmotoren

    • Herstellung von sonstigen Teilen und sonstigem Zubehör für Kraftwagen

  • Maschinenbau, Werkzeugbau

    • Herstellung von land- und forstwirtschaftlichen Maschinen

    • Herstellung von sonstigen nicht wirtschaftszweigspezifischen Maschinen a. n. g., z.B. Kran- oder Aufzugbauunternehmen

    • Herstellung von nicht wirtschaftszweigspezifischen Maschinen, z.B. Herstellung von Maschinen für die Erzeugung und Nutzung von mechanischer Energie

    • Herstellung von Werkzeugmaschinen für die Metallbearbeitung, z.B. Inbetriebnahme beim Kunden

  • Metallbearbeitung, Metallbau, Schweißen

    • Stahl- und Leichtmetallbau

    • Herstellung von Metallwaren a. n. g., z.B. Tresorbauunternehmen, Restaurierung von Schwertern, Säbeln, Rüstungen

    • Herstellung von Dampfkesseln (ohne Zentralheizungskessel)

    • Herstellung von Schmiede-, Press-, Zieh- und Stanzteilen, gewalzten Ringen und pulvermetallurgischen Erzeugnissen, z.B. leichte Freiformschmiedestücke, Gesenkschmiedeteile

    • Herstellung von Schrauben und Nieten

    • Herstellung von Drahtwaren, Ketten und Federn

    • Herstellung von Schlössern und Beschlägen aus unedlen Metallen

    • Herstellung von Sammelbehältern, Tanks u. ä. Behältern aus Metall

    • Mechanik a. n. g., z.B. Schlosserei und Schweißerei, Beschlag- und Kunstschmieden

  • Ausbau

    • Dachdeckerei und Bauspenglerei, z.B. spezialisierte Dachdeckereien für Metallbedachungen

  • Hochbau, Beton- u. Stahlbetonb., Feuerungs- u. Schornst.bau

    • Bau von Gebäuden (ohne Fertigteilbau), z.B. Fassadenbauunternehmen für Metallverkleidungen

  • Architektur, Bauplanung

    • Ingenieurbüros für bautechnische Gesamtplanung, z.B. Planung von Rolltoren oder Metallfassaden

Perspektiven

Weiterbildung (berufliche Anpassung)

Anpassungsweiterbildung hilft, das berufliche Wissen aktuell zu halten und an neue Entwicklungen anzupassen (z.B. in den Bereichen Metallbau, Metallbearbeitung, Konstruktion, Computer Aided Design (CAD)).

Weiterbildung (beruflicher Aufstieg)

Aufstiegsweiterbildung, speziell konzipiert für Weiterbildungsabsolventen, baut auf vorhandenen Qualifikationen auf. Sie bietet die Möglichkeit, das Kompetenzprofil zu erweitern und Karrierechancen auszubauen (z.B. durch die Prüfung als Technische/r Betriebswirt/in).

Ein Studium eröffnet weitere Berufs- und Karrierechancen (z.B. durch einen Bachelorabschluss im Studienfach Bauingenieurwesen oder Baubetriebswirtschaft, Baumanagement).

Mit ihrem Weiterbildungsabschluss können Techniker/innen auch ohne schulische Hochschulzugangsberechtigung Zugang zu einem Studium erhalten. Weitere Informationen:

Zugang zur Hochschule in den einzelnen Bundesländern

Stellen- und Bewerberbörsen

Rechtliche Regelungen für die Tätigkeit

 

Quelle: BERUFENET der Bundesagentur für Arbeit – Stand: (08/2024)

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