Zugang zur Tätigkeit
In der Regel benötigt man eine abgeschlossene Weiterbildung als Techniker/in der Fachrichtung Metallbautechnik.
Zugangsvoraussetzungen für die Weiterbildung
Voraussetzung für die Aufnahme in eine Fachschule sind in der Regel der Abschluss in einem einschlägigen anerkannten Ausbildungsberuf sowie Berufspraxis.
Schulische Mindestvoraussetzung ist je nach Bundesland ein Hauptschulabschluss oder ein mittlerer Bildungsabschluss .
Zugangsvoraussetzungen für die Weiterbildung
Vorausgesetzt werden i.d.R.:
-
die Abschluss- bzw. Gesellenprüfung in einem einschlägigen anerkannten Ausbildungsberuf (einschließlich des Berufsschulabschlusses)
-
eine Berufstätigkeit von mindestens einem Jahr (kann während der Fachschulweiterbildung abgeleistet werden, auch in Form eines gelenkten Praktikums)
-
je nach Bundesland ein Hauptschulabschluss oder ein mittlerer Bildungsabschluss
Gegebenenfalls wird ein Auswahlverfahren durchgeführt. Kriterien sind z.B. der Durchschnitt des Berufsschulabschlusszeugnisses und die Dauer der Berufstätigkeit.
Hinweis: Diese Angaben gelten für Techniker-Weiterbildungen, die nach der Rahmenvereinbarung über Fachschulen geregelt sind. Für die meisten anderen Techniker-Weiterbildungen gelten ähnliche Voraussetzungen. Die Techniker-Weiterbildung im Bereich Wirtschaftstechnik setzt jedoch einen Weiterbildungsabschluss (Techniker/in) voraus.
Wichtige Vorkenntnisse
Vertiefte Kenntnisse in folgenden Bereichen bilden gute Voraussetzungen für das erfolgreiche Bestehen der Weiterbildungsprüfung:
Physik:
Die Metallbautechnik baut auf physikalischen Grundlagen auf. Um in der Prüfung z.B. Fragen aus den Bereichen Mechanik oder Schwingungslehre beantworten zu können, benötigt man Kenntnisse über physikalische Gesetze und Zusammenhänge.
Damit angehende Techniker/innen der Fachrichtung Metallbautechnik im Berufsleben beispielsweise die Wirkung von Kräften und Hebeln bei der Konstruktion abschätzen können, sind Physikkenntnisse erforderlich.
Mathematik:
In der Prüfung können beispielsweise Fragen aus der Arithmetik, Algebra oder Geometrie gestellt werden.
Um im späteren Berufsalltag beispielsweise die Baukosten für eine neue Metallbaukonstruktion ermitteln zu können, benötigen Techniker/innen der Fachrichtung Metallbautechnik u.a. Dezimal-, Bruch-, Prozent- und Dreisatzrechnung.
Technisches Zeichnen:
In der Technikerprüfung sind u.a. technische Skizzen und Zeichnungen zu lesen oder selbst zu erstellen. Dazu sind Kenntnisse im technischen Zeichnen erforderlich.
Bei der Konstruktion einer neuen Hallen- oder Brückenkonstruktion greifen Techniker/innen der Fachrichtung Metallbautechnik auf Methoden und Werkzeuge des technischen Zeichnens zurück.
Fremdsprachen:
In der Weiterbildung und im Berufsleben gehen Techniker/innen der Fachrichtung Metallbautechnik mit technischen Unterlagen um, die zum Teil in englischer Sprache verfasst sind. Auch Fachbegriffe kommen häufig aus dem Englischen.
Anerkennung von ausländischen Qualifikationen
Die Tätigkeit als Techniker/in der Fachrichtung Metallbautechnik ist nicht reglementiert.
Um mit einem im Ausland erworbenen Abschluss in diesem Beruf zu arbeiten, ist keine berufliche Anerkennung notwendig. Jedoch kann eine Feststellung der Gleichwertigkeit deutschen Arbeitgebern helfen, die im Ausland erworbenen beruflichen Fähigkeiten besser zu beurteilen.
Zuständige Stellen sind Anerkennungsstellen für Fachschulabschlüsse in den Bundesländern, z.B. Kultusministerien. Bei der Suche nach der zuständigen Stelle für die berufliche Anerkennung helfen die Fachstelle Beratung und Qualifizierung des IQ-Netzwerks weiter.
Weiterführende Informationen zu Leben und Arbeiten in Deutschland:
-
Hotline Arbeiten und Leben in Deutschland - zentrale Informations-Hotline des Bundesamts für Migration und Flüchtlinge (BAMF) und der Bundesagentur für Arbeit (BA)
-
Für Menschen aus dem Ausland - Ein Informationsangebot der Bundesagentur für Arbeit
-
Zentrale Auslands- und Fachvermittlung der Bundesagentur für Arbeit
-
Make it in Germany - Das Willkommensportal der Fachkräfte-Offensive für internationale Fachkräfte
-
Anerkennung in Deutschland - Das Informationsportal der Bundesregierung zur Anerkennung ausländischer Berufsqualifikationen