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Ausbildungsberuf
Techniker/in - Galvanotechnik

Nachfolgend findest Du viele Informationen über diesen Ausbildungsberuf.

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Die Tätigkeit im Überblick

Staatlich geprüfte Techniker/innen der Fachrichtung Galvanotechnik wirken bei der Planung, Steuerung und Überwachung galvanotechnischer Fertigungsprozesse mit.

Die Weiterbildung im Überblick

Staatlich geprüfte/r Techniker/in der Fachrichtung Galvanotechnik ist eine landesrechtlich geregelte berufliche Weiterbildung an Fachschulen .

Sie dauert in Vollzeit 2 Jahre, in Teilzeit 3-4 Jahre, und führt zu einer staatlichen Abschlussprüfung.

Arbeitsbereiche/Branchen

Techniker/innen der Fachrichtung Galvanotechnik finden Beschäftigung

  • in Betrieben der Oberflächenveredlung und Wärmebehandlung

  • in Betrieben des Maschinen- und Anlagenbaus

  • in Betrieben des Fahrzeugbaus

  • in Unternehmen, die Geräte der Feinmechanik, Optik oder Telekommunikation produzieren

  • bei Herstellern von industriellen Prozesssteuerungseinrichtungen oder elektronischen Bauteilen

Zugangsvoraussetzung

Zugang zur Tätigkeit

In der Regel benötigt man eine abgeschlossene Weiterbildung als Techniker/in der Fachrichtung Galvanotechnik.

Sonstige Zugangsbedingungen

In der Regel ist ein vom Werksarzt/von der Werksärztin erstelltes Arztgutachten zur Feststellung der Berufstauglichkeit (Allergiegefahr) erforderlich.

Zugangsvoraussetzungen für die Weiterbildung

Voraussetzung für die Aufnahme in eine Fachschule sind in der Regel der Abschluss in einem einschlägigen anerkannten Ausbildungsberuf sowie Berufspraxis.

Schulische Mindestvoraussetzung ist je nach Bundesland ein Hauptschulabschluss oder ein mittlerer Bildungsabschluss .

Zugangsvoraussetzungen für die Weiterbildung

Vorausgesetzt werden i.d.R.:

  • die Abschluss- bzw. Gesellenprüfung in einem einschlägigen anerkannten Ausbildungsberuf (einschließlich des Berufsschulabschlusses)

  • eine Berufstätigkeit von mindestens einem Jahr (kann während der Fachschulweiterbildung abgeleistet werden, auch in Form eines gelenkten Praktikums)

  • je nach Bundesland ein Hauptschulabschluss oder ein mittlerer Bildungsabschluss

Hinweis: Diese Angaben gelten für Techniker-Weiterbildungen, die nach der Rahmenvereinbarung über Fachschulen geregelt sind. Für die meisten anderen Techniker-Weiterbildungen gelten ähnliche Voraussetzungen. Die Techniker-Weiterbildung im Bereich Wirtschaftstechnik setzt jedoch einen Weiterbildungsabschluss (Techniker/in) voraus.

Wichtige Vorkenntnisse

Vertiefte Kenntnisse in folgenden Bereichen bilden gute Voraussetzungen für das erfolgreiche Bestehen der Weiterbildungsprüfung:

Mathematik:

Angehende Techniker/innen der Fachrichtung Galvanotechnik müssen in der Weiterbildungsprüfung Mathematikkenntnisse nachweisen.

Um im späteren Berufsalltag beispielsweise technische Berechnungen durchzuführen oder den Aufwand an Arbeitszeit und Material zu kalkulieren, sind gute Mathematikkenntnisse erforderlich.

Physik:

Die Galvanotechnik baut auf physikalischen Grundlagen auf. Um in der Prüfung z.B. Fragen aus den Bereichen technische Physik, Galvano- oder Elektrotechnik beantworten zu können, benötigt man gute Physikkenntnisse.

Im Berufsleben sind Physikkenntnisse notwendig, um beispielsweise physikalische Verfahren bei der Oberflächenbehandlung bedarfsgerecht einsetzen zu können.

Chemie:

In der Weiterbildungsprüfung werden Kenntnisse der analytischen Chemie und der Elektrochemie verlangt.

Um im Berufsalltag chemische Analysen durchzuführen und chemische Verfahren der Galvanotechnik - etwa die Elektrolyse - anzuwenden, sind Kenntnisse der Chemie erforderlich.

Fremdsprachen:

In der Weiterbildung und im Berufsleben gehen Techniker/innen der Fachrichtung Galvanotechnik mit Bedienungsanleitungen und Fachliteratur um, die zum Teil in englischer Sprache verfasst sind. Auch Fachbegriffe kommen häufig aus dem Englischen.

Anerkennung von ausländischen Qualifikationen

Die Tätigkeit als Techniker/in der Fachrichtung Galvanotechnik ist nicht reglementiert.

Um mit einem im Ausland erworbenen Abschluss in diesem Beruf zu arbeiten, ist keine berufliche Anerkennung notwendig. Jedoch kann eine Feststellung der Gleichwertigkeit deutschen Arbeitgebern helfen, die im Ausland erworbenen beruflichen Fähigkeiten besser zu beurteilen.

Zuständige Stellen sind Anerkennungsstellen für Fachschulabschlüsse in den Bundesländern, z.B. Kultusministerien. Bei der Suche nach der zuständigen Stelle für die berufliche Anerkennung helfen die Fachstelle Beratung und Qualifizierung des IQ-Netzwerks weiter.

Weiterführende Informationen zu Leben und Arbeiten in Deutschland:

Ausbildung

Weiterbildungsinhalte

Im fachrichtungsbezogenen Lernbereich beispielsweise:

  • technische Mathematik, Physik, Chemie

  • Elektrotechnik

  • technische Kommunikation

  • Computertechnik

  • Galvanotechnik

  • Werkstofftechnologie

  • Betriebstechnik

  • Umwelttechnik

Darüber hinaus im fachrichtungsübergreifenden Lernbereich:

allgemeinbildende Fächer, z.B. Betriebswirtschaftslehre, Kommunikation, Englisch

Zusatzkenntnisse

Je nach Angebot der einzelnen Schulen werden Zusatzkenntnisse vermittelt, die den Erwerb der Ausbildereignung oder der Fachhochschulreife ermöglichen.

Spezialisierung während der Weiterbildung

Die Weiterbildung wird - je nach Bundesland - z.B. auch mit folgenden Schwerpunkten angeboten:

  • Leiterplattentechnik

  • Oberflächentechnik

Zusatzqualifikationen

Je nach Fachschule werden ggf. unterschiedliche Zusatzqualifikationen angeboten, z.B.

  • Qualitätsmanagement-Beauftragter QMB-TÜV

Weiterbildungsaufbau

Stundenverteilung (beispielhaft):

Pflichtbereich

  • I. Fachrichtungsübergreifender Lernbereich

    • Betriebliche Kommunikation: Grundstufe 3 Wochenstunden, Fachstufe 2 Wochenstunden

    • Berufsbezogenes Englisch: Grundstufe 3 Wochenstunden, Fachstufe 3 Wochenstunden

    • Betriebswirtschaftslehre: Grundstufe 3 Wochenstunden, Fachstufe 3 Wochenstunden

    Fachrichtungsübergreifender Bereich insgesamt: Grundstufe 9 Wochenstunden, Fachstufe 8 Wochenstunden

  • II. Fachrichtungsbezogener Lernbereich

    • Technische Mathematik: Grundstufe 3 Wochenstunden, Fachstufe 4 Wochenstunden

    • Elektrochemie: Grundstufe 2 Wochenstunden, Fachstufe 0 Wochenstunden

    • Technische Physik: Grundstufe 2 Wochenstunden, Fachstufe 0 Wochenstunden

    • Chemie: Grundstufe 5 Wochenstunden, Fachstufe 5 Wochenstunden

    • Galvanotechnik: Grundstufe 7 Wochenstunden, Fachstufe 5 Wochenstunden

    • Umwelttechnik: Grundstufe 2 Wochenstunden, Fachstufe 2 Wochenstunden

    • Elektrotechnik: Grundstufe 2 Wochenstunden, Fachstufe 0 Wochenstunden

    • Informationstechnik: Grundstufe 2 Wochenstunden, Fachstufe 0 Wochenstunden

    • Technikerarbeit: Grundstufe 0 Wochenstunden, Fachstufe 4 Wochenstunden

    Fachrichtungsbezogener Bereich insgesamt: Grundstufe 25 Wochenstunden, Fachstufe 20 Wochenstunden

Pflichtbereich insgesamt: Grundstufe 34 Wochenstunden, Fachstufe 28 Wochenstunden

Wahlpflichtbereich

  • Automatisierungstechnik, Steuer- und Regelungstechnik, CAD, Elektrotechnik, Informationstechnik, Kalkulation, Präsentation, Rhetorik: Grundstufe 2 Wochenstunden, Fachstufe 6 Wochenstunden

Wahlpflichtbereich insgesamt: Grundstufe 2 Wochenstunden, Fachstufe 6 Wochenstunden

Gesamtstundenzahl:

Grundstufe 36 Wochenstunden, Fachstufe 34 Wochenstunden

Weiterbildungsvergütung

Die Teilnahme an einer Weiterbildung wird nicht vergütet.

Weiterbildungskosten

Die Weiterbildung an staatlichen Fachschulen ist für die Schüler/innen in der Regel kostenfrei. Private Fachschulen erheben dagegen meist Lehrgangsgebühren, teilweise auch Aufnahme- und Prüfungsgebühren.

Ggf. entstehen weitere Kosten, z.B. für Arbeitsmaterialien, Fahrten zur Weiterbildungsstätte oder für auswärtige Unterbringung.

Förderungsmöglichkeiten

Techniker-Weiterbildungen können gemäß Aufstiegsfortbildungsförderungsgesetz finanziell gefördert werden.

Weitere Informationen: Aufstiegs-BAföG - Aufstieg mit Förderung

Förderung besonders begabter junger Fachkräfte: Stiftung Begabtenförderung berufliche Bildung (SBB) - Weiterbildungsstipendium

Weiterbildungsdauer

Vollzeit: 2 Jahre

Teilzeit: 3-4 Jahre

Weiterbildungsdauer - Verkürzungen/Verlängerungen

Weiterbildungsdauer sowie Verkürzungs- und Verlängerungsmöglichkeiten sind in den Schul- bzw. Fachschulordnungen der Bundesländer geregelt.

Verkürzung

Wer die Fachschule in einer anderen Fachrichtung des Fachbereichs Technik oder in einem zweiten Schwerpunkt einer Fachrichtung erfolgreich abgeschlossen hat, kann die Weiterbildung verkürzen.

Verlängerung

Die zur Aufnahme der Fachschulweiterbildung geforderte Berufstätigkeit kann z.T. während der Weiterbildung abgeleistet werden, beispielsweise in Form eines gelenkten Praktikums. Weiterbildungen in Vollzeitform, die eine solche Möglichkeit vorsehen, dauern entsprechend länger.

Diese Angaben gelten für Techniker-Weiterbildungen, die nach der Rahmenvereinbarung über Fachschulen geregelt sind. Für Techniker-Weiterbildungen in den Bereichen Ernährungs- und Versorgungsmanagement, Grabungstechnik, Seevermessungstechnik und Wirtschaftstechnik gelten abweichende Regelungen.

Abschluss-/Berufsbezeichnungen

Die Weiterbildung ist nur in den genannten Bundesländern rechtlich geregelt und führt dort zu folgenden Abschlussbezeichnungen:

Baden-Württemberg:

  • Staatlich geprüfter Techniker/Staatlich geprüfte Technikerin - Fachrichtung Galvanotechnik

Bayern:

  • Staatlich geprüfter Galvanotechniker/Staatlich geprüfte Galvanotechnikerin

    Zusätzlich zur Abschlussbezeichnung kann die Bezeichnung "Bachelor Professional in Technik" geführt werden.

Nordrhein-Westfalen:

  • Staatlich geprüfter Techniker/Staatlich geprüfte Technikerin - Fachrichtung Galvanotechnik

    Zusätzlich zur Abschlussbezeichnung kann die Bezeichnung "Bachelor Professional in Technik" geführt werden.

Weiterbildungssituation

Die Weiterbildung besteht aus theoretischem und praktischem Unterricht.

Je nach Bildungsanbieter sollte man sich auf folgende Bedingungen einstellen:

Unterrichtszeit

  • bei Vollzeitunterricht: ganztägiger Unterricht an mindestens vier Wochentagen

  • bei Teilzeitunterricht: i.d.R. berufsbegleitende Weiterbildung am Wochenende oder am Abend

Lernform

  • i.d.R. Präsenzveranstaltungen: Unterricht im Klassenverband an der Bildungseinrichtung (ggf. nicht am Wohnort)

Lernorte

Die Weiterbildung findet an Fachschulen und anderen Bildungseinrichtungen statt.

Lernorte sind

  • Unterrichtsräume

  • Labors

  • Computerräume

Tätigkeit

Aufgaben und Tätigkeiten kompakt

Techniker/innen der Fachrichtung Galvanotechnik steuern elektrochemische und chemische Fertigungsprozesse, bei denen Metalloberflächen und Nichtmetalle wie Porzellan und Kunststoff mit metallischen Schichten überzogen werden, um diese zu veredeln, vor Korrosion zu schützen oder stromleitend zu machen. In der Fertigung planen sie die Arbeiten, montieren die Beschichtungseinrichtungen, überwachen die Anlagen und kontrollieren die Qualität der Erzeugnisse. In Entwicklungsabteilungen erproben Techniker/innen der Fachrichtung Galvanotechnik z.B. neue Verfahren der Galvanisierung.

Zudem stellen sie die Einhaltung der Umweltschutzbestimmungen sowie die fachgerechte Entsorgung von Produktionsabfällen und -abwässern sicher. Zu ihren Aufgaben gehört es auch, Mitarbeiter/innen anzuleiten, Aufträge zu kalkulieren und Kunden zu beraten.

Aufgaben und Tätigkeiten im Einzelnen

  • neue Verfahren zur Herstellung metallischer Überzüge im Hinblick auf Einsparung von Material und Energie sowie Umweltfreundlichkeit entwickeln und erproben

  • bei der Planung, Projektierung und Montage von Beschichtungseinrichtungen mitwirken

  • den Fertigungsprozess eines galvanischen Betriebes oder einer galvanischen Abteilung planen, überwachen und steuern

    • Galvanisierverfahren auswählen

    • die Vorbehandlungsmethoden für die Oberfläche der zu galvanisierenden Werkstücke bestimmen

    • bei der Einrichtung von galvanischen Bädern und Anlagen mitwirken, das Beschichtungsmaterial bereitstellen

    • schützende Oberflächen durch galvanische und außenstromlose (chemische) Metallabscheidung und durch Beschichten mit z.B. Kupfer, Chrom, Nickel, Gold, Silber, Zinn oder Zink herstellen

    • dekorative Oberflächen auf Kunst- und Gebrauchsartikeln beispielsweise durch elektrolytisches Oxidieren von Aluminium (Eloxal) aufbringen

    • nichtmetallische Werkstoffe wie Kunststoff, Glas oder Keramik mit einer Metallschicht versehen, um eine elektroleitfähige Oberfläche zu erzielen; teilweise auch nur an bestimmten Stellen, wie bei der Leiterplattenfertigung

    • Gegenstände galvanotechnisch herstellen (Galvanoformung)

    • Werkstücke nachbehandeln bzw. weiterbearbeiten

  • die Qualität der Erzeugnisse sichern

    • technologische Prüfungen an den abgelagerten Schichten vornehmen oder veranlassen

    • die Temperatur und die Zusammensetzung der Bäder kontrollieren

    • chemische oder physikalische Analysen vornehmen

    • bei Abweichungen von den vorgegebenen Werten Gegenmaßnahmen veranlassen

  • die umweltfreundliche Entsorgung der Galvanikbäder sicherstellen

  • Kunden im Hinblick auf zweckmäßige Beschichtungsverfahren beraten

  • bei der Kalkulation und Abrechnung den Aufwand an Arbeitszeit und Material sowie Maschinenzeiten dokumentieren

  • Mitarbeiter/innen beraten, anleiten und führen

Verdienst/Einkommen

Beispielhafte tarifliche Bruttogrundvergütung (monatlich): € 4.130 bis € 4.524

Quelle:

Tarifsammlung des Bayerischen Staatsministeriums für Familie, Arbeit und Soziales

Hinweis: Diese Angaben dienen der Orientierung. Ansprüche können daraus nicht abgeleitet werden.

Verdienst/Einkommen

Das Einkommen von Arbeitnehmern und Arbeitnehmerinnen hängt von der Aus- und Weiterbildung, Berufserfahrung und Verantwortlichkeit ab, aber auch von den jeweiligen Anforderungen des Berufs, von Branche, Region und Betrieb. Die Höhe richtet sich in tarifgebundenen Betrieben nach tarifvertraglichen Vereinbarungen. Nicht tarifgebundene Betriebe können ihre Mitarbeiter/innen in Anlehnung an entsprechende Tarifverträge entlohnen.

Weitere Informationen über Einkommensmöglichkeiten:

Tätigkeitsbezeichnungen

  • Techniker/in - Galvanotechnik

Auch übliche Berufsbezeichnungen/Synonyme

  • Galvaniktechniker/in

  • Oberflächentechniker/in (Galvanotechnik)

Arbeitsorte

Techniker/innen der Fachrichtung Galvanotechnik arbeiten in erster Linie

  • in Labors

  • in Produktionshallen

  • in Büroräumen

Darüber hinaus arbeiten sie ggf. auch

  • im Homeoffice bzw. mobil

Arbeitssituation

Techniker/innen der Fachrichtung Galvanotechnik leiten und überwachen Verantwortungsbereiche z.B. in der Arbeitsvorbereitung, Fertigungssteuerung oder im Kundenservice. Wenn sie z.B. auf die Einhaltung von Sicherheitsbestimmungen, technischen Regeln, betrieblichen oder gesetzlichen Qualitätsnormen achten, sind Sorgfalt und Verantwortungsbewusstsein unerlässlich. Sie führen und motivieren ihre Mitarbeiter/innen und koordinieren deren Zusammenarbeit. Im Umgang mit Auftraggebern sind Serviceorientiertheit, Kommunikationsstärke und Verhandlungsgeschick wichtig.

Im Büro am Computer erstellen sie Angebote oder Abrechnungen und planen Aufträge. In der Produktion steuern sie Arbeitsprozesse, im Labor prüfen sie z.B. die Zusammensetzung galvanischer Bäder. Bei einigen Arbeiten tragen sie Schutzkleidung, z.B. Atemschutz und Laborkittel. Im Umgang mit Chemikalien gehen sie umsichtig vor. In der Fertigung ist Schichtdienst möglich, im Kundenservice muss mit unregelmäßigen Arbeitszeiten gerechnet werden.

Arbeitsbedingungen im Einzelnen

  • Verantwortung für Personen (Aufgaben an Mitarbeiter/innen entsprechend ihrer Qualifikation und Leistungsfähigkeit übertragen, Auszubildende und Fachkräfte anleiten und motivieren)

  • Umgang mit Chemikalien (z.B. Bäder und Lösungen aus z.T. hochgiftigen Chemikalien)

  • Arbeit mit technischen Geräten, Maschinen und Anlagen (z.B. Steueranlagen, Galvanisierungsanlagen)

  • Tragen von Schutzkleidung, -ausrüstung

  • Arbeit in Büroräumen

  • Arbeit im Labor (z.B. neue Verfahren zur Herstellung metallischer Überzüge entwickeln und erproben)

  • Arbeit in Werkstätten, Werk-/Produktionshallen (z.B. Fertigungsprozesse steuern und überwachen)

  • Arbeit bei Rauch, Staub, Gasen, Dämpfen (z.B. Dämpfe der verschiedenen chemischen Bäder)

  • Bereitschaftsdienst, Rufbereitschaft

  • Schichtarbeit

Arbeitsgegenstände/Arbeitsmittel

Werkstücke, z.B.: Schrauben, Muttern, Bleche, Armaturen, Rohre, Leiterplatten, Kunst- und Gebrauchsartikel

Werk- und Zusatzstoffe, z.B.: Stahl, Edelstahl, Buntmetalle (Kupfer, Messing), Aluminium, Chrom, Kupfer, Cadmium, Nickel, Silber, Zink, Zinn

Anlagen, Einrichtungen und Geräte, z.B.: Galvanisieranlagen, Abwasserbehandlungsanlagen, Transporteinrichtungen, Messcomputer, Laborgeräte

Hilfsmittel, z.B.: Gestelle, Hängevorrichtungen

Büroausstattung und Unterlagen, z.B.: PC, Internetzugang, Telefon, Angebotskalkulationen, Arbeits- und Fertigungspläne, technische Normen, Arbeits- und Umweltschutzrichtlinien

Arbeitsbereiche/Branchen

Techniker/innen der Fachrichtung Galvanotechnik finden Beschäftigung

  • in Betrieben der Oberflächenveredlung und Wärmebehandlung

  • in Betrieben des Maschinen- und Anlagenbaus

  • in Betrieben des Fahrzeugbaus

  • in Unternehmen, die Geräte der Feinmechanik, Optik oder Telekommunikation produzieren

  • bei Herstellern von industriellen Prozesssteuerungseinrichtungen oder elektronischen Bauteilen

Branchen im Einzelnen

  • Galvanik, Oberflächenveredlung

    • Oberflächenveredlung und Wärmebehandlung, z.B. im Bereich Arbeitsvorbereitung oder Qualitätskontrolle

  • Maschinenbau, Werkzeugbau

    • Herstellung von Werkzeugen

    • Herstellung von Öfen und Brennern, z.B. im Bereich Industrieofenbau

    • Herstellung von sonstigen nicht wirtschaftszweigspezifischen Maschinen a. n. g., z.B. Maschinen für die Erzeugung und Nutzung von mechanischer Energie

    • Herstellung von Waffen und Munition

    • Herstellung von Maschinen für sonstige bestimmte Wirtschaftszweige a. n. g., z.B. für das Druckgewerbe

    • Herstellung von Werkzeugmaschinen

  • Kraftfahrzeuge

    • Herstellung von Kraftwagen und Kraftwagenmotoren

    • Herstellung von Karosserien, Aufbauten und Anhängern

    • Herstellung von sonstigen Teilen und sonstigem Zubehör für Kraftwagen

  • Schienenfahrzeuge

    • Herstellung von Lokomotiven und anderen Schienenfahrzeugen

  • Luft-, Raumfahrzeuge

    • Luft- und Raumfahrzeugbau

  • Automatisierungstechnik

    • Herstellung von elektrischen Mess-, Kontroll-, Navigations- u. ä. Instrumenten und Vorrichtungen, z.B. industrielle Prozesssteuerungseinrichtungen

  • Elektrische Anlagen und Bauteile

    • Herstellung von sonstigen elektronischen Bauelementen

    • Herstellung von Elektromotoren, Generatoren, Transformatoren, Elektrizitätsverteilungs- und -schalteinrichtungen

    • Herstellung von Elektrizitätsverteilungs- und -schalteinrichtungen

    • Herstellung von Batterien und Akkumulatoren

    • Herstellung von Kabeln und elektrischem Installationsmaterial

    • Herstellung von elektrischen Lampen und Leuchten

    • Herstellung von sonstigen elektrischen Ausrüstungen und Geräten a. n. g., z.B. Zündkerzen oder Feuermelder

  • Feinmechanik, Optik

    • Herstellung von Prüfmaschinen, insbesondere mechanischer Art

    • Herstellung von optischen und fotografischen Instrumenten und Geräten, z.B. feinmechanisch-optische Mess-, Kontroll- und Navigationsinstrumente und -vorrichtungen

  • Informations-, Telekommunikationstechnik

    • Herstellung von Geräten und Einrichtungen der Telekommunikationstechnik

    • Herstellung von Geräten der Unterhaltungselektronik, insbesondere Rundfunkgeräte sowie phono- und videotechnische Geräte

Perspektiven

Weiterbildung (berufliche Anpassung)

Anpassungsweiterbildung hilft, das berufliche Wissen aktuell zu halten und an neue Entwicklungen anzupassen (z.B. in den Bereichen Galvanik, Oberflächenbehandlung, Chemische Technik, Fertigungstechnik).

Weiterbildung (beruflicher Aufstieg)

Aufstiegsweiterbildung, speziell konzipiert für Weiterbildungsabsolventen, baut auf vorhandenen Qualifikationen auf. Sie bietet die Möglichkeit, das Kompetenzprofil zu erweitern und Karrierechancen auszubauen (z.B. durch die Prüfung als Technische/r Betriebswirt/in).

Ein Studium eröffnet weitere Berufs- und Karrierechancen (z.B. durch einen Bachelorabschluss im Studienfach Werkstoffwissenschaft, -technik, Verfahrenstechnik oder Materialwissenschaft).

Mit ihrem Weiterbildungsabschluss können Techniker/innen auch ohne schulische Hochschulzugangsberechtigung Zugang zu einem Studium erhalten. Weitere Informationen:

Zugang zur Hochschule in den einzelnen Bundesländern

Stellen- und Bewerberbörsen

Rechtliche Regelungen für die Tätigkeit

 

Quelle: BERUFENET der Bundesagentur für Arbeit – Stand: (08/2024)

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